Birte Pauls
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein kleiner geschichtlicher Rückblick: Bei den Haushaltsberatungen vor einem Jahr haben wir feststellen müssen, dass noch 2,5 Millionen Euro da waren, die für das Landesblindengeld nicht ausgegeben worden sind. Staatssekretär Albig begründete das damit, dass bis Ende des Jahres plötzlich noch ganz viele Berechtigte einen Antrag stellen könnten. Diese Äußerung provozierte nicht nur ein Raunen und absolutes Unverständnis bei den anwesenden Betroffenen, sondern auch wir Abgeordnete saßen richtig fassungslos da und konnten nicht glauben, was wir da gerade gehört hatten. Auf unsere Frage hin, wie hoch das Blindengeld denn sein könnte, wenn der Haushaltstitel voll ausgeschöpft würde, sagte Staatssekretär Albig, dass das 47 Euro mehr pro Person und Monat wären. Einen sehr zügigen Antrag, den die Opposition noch aus der Sitzung heraus stellte und der zum Ziel hatte, diesen Haushaltstitel zum Wohle der Betroffenen voll auszuschöpfen, lehnten Schwarz und Grün ab. Stattdessen legte die Koalition einen Antrag vor, der die Erhöhung des Blinden- und Taubblindengeldes um 25 Euro vorsah, also nicht um die möglichen 47 Euro. (Annabell Krämer [FDP]: Im April!) Das war Sozialministerin Touré damals eine Herzensangelegenheit. Die Erhöhung um 25 Euro wurde dann aber nicht im Januar gezahlt – deswegen war ich ganz erstaunt, dass das eben so formuliert worden ist; das hätte ich natürlich begrüßt –, sondern erst im April. Warum erst im April? – Angeblich war es nicht möglich, die Verordnung früher zu ändern. Das lasse ich mal so stehen. Fakt ist, die Günther-Regierung hat auch an dieser Stelle schon wieder zulasten der Betroffenen gespart. Die Verzögerung hinsichtlich der Erhöhung hatte nicht nur finanzielle Auswirkungen für die Betroffenen, sondern auch psychosoziale Folgen; denn die Unsicherheit und das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden, belastet Betroffene zusätzlich. Schleswig-Holstein bleibt damit im Ländervergleich weiterhin Schlusslicht. Kein anderes Bundesland zahlt weniger Geld an seine blinden Bürgerinnen und Bürger. Seit dem 1. April 2025 beträgt das Landesblindengeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 225 Euro und danach dann, also ab 18 Jahren, 325 Euro. Diese Erhöhung um 25 Euro gleicht aber nicht einmal die Inflation der letzten Jahre aus. Zum Ländervergleich haben wir eben schon gehört: Wir sind und bleiben Schlusslicht. Aber damit nicht genug. Auch in der diesjährigen Haushaltsberatung wurde klar, dass schon wieder nicht alles Geld ausgezahlt worden ist, und auf Nachfragen hat die Ministerin geantwortet, dass es nicht mehr Geld geben wird, da es keinen neuen politischen Beschluss gebe. Wir haben hier das gleiche Muster wie heute Morgen, nämlich dass über die Presse irgend etwas kommuniziert wird, anstatt die Fachgremien zu beteiligen. Das hartnäckige Nachhaken und die Gesetzentwürfe der Opposition scheinen die Koalition wieder mal zum Nachdenken angeregt zu haben. Das freut uns natürlich, aber von allein würde Schwarz-Grün die Betroffenen im Regen stehen lassen. Ich bin gespannt, was die Koalition jetzt vorschlägt. Das bleibt ja auch nach Frau Tschachers Rede eben immer noch irgendwie im Grauen: keine konkreten Aussagen. Auf der Homepage des Sozialministeriums heißt es ja richtig zum Landesblindengeld: „Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwen- (Birte Pauls) dung Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten.“ Das ist richtig. Was ich aber nicht verstehe, wirklich nicht verstehen will und noch nie verstanden habe, ist die Anrechnung zum Beispiel auf Leistungen der Pflegekasse. Ein Mensch ist ja nicht plötzlich weniger blind, bloß weil er im Alter Pflegeleistungen erhält. Einen Anspruch auf Teilhabe hat er ja weiterhin, aber diese Thematik begegnet uns an vielen Stellen. Wir werden uns irgendwann mal sehr intensiv damit auseinandersetzen müssen, um das zu ändern. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Zurück zu den Kosten. Die Auswahl an Hilfsmitteln ist gestiegen. Sie werden digitaler und nutzerfreundlicher, damit aber allerdings auch oft teurer. Das heißt, es müssen mehr Gelder in die Hand genommen werden, um Alltagsleistungen zu gewährleisten oder auch in Anspruch nehmen zu können. Wir bleiben dabei, dass auch die Gehörlosen einen finanziellen Ausgleich erhalten sollten, und haben bereits mehrfach ein Sinnesbehindertengeld vorgeschlagen. Das wurde regelmäßig von der GüntherRegierung abgelehnt. Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung die Anliegen von Menschen mit Behinderungen ernst nimmt. Außerdem müssen die Betroffenen in politische Entscheidungsprozesse stärker einbezogen werden, um ihre Anliegen und Bedürfnisse besser zu verstehen und zu berücksichtigen. – Danke Ihnen. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP)
