Sybilla Nitsch
Nun ist es ja so, dass wir beobachtet haben, dass sich die Landesregierung im Bundesrat sehr oft enthält, zum Beispiel dann, wenn es so ist, dass man sich nicht einig ist. Wäre es aus Ihrer Sicht vielleicht eine Option gewesen, dass sich die Landesregierung enthält, weil man von Herrn Minister Goldschmidt ganz deutlich in der Presse lesen konnte, dass er sehr starke Bauchschmerzen bei einigen Punkten hat? Oder meinen Sie, dass es an dieser Stelle mit den großen Bedenken, die die Grünen haben, völlig gerechtfertigt ist, dass man zustimmt? – Ich glaube, man muss sich einmal die Frage stellen: Was können wir inhaltlich verändern? Dann muss man sich die Frage stellen: Was können wir kommunikativ nach vorn stellen in der Hoffnung, dass es in der Zukunft verändert wird? Auf der einen Seite haben wir den inhaltlichen Punkt. Es wurde jetzt in mehreren Verfahren versucht, noch bestimmte Punkte im Gesetzentwurf zu verändern. Das ist nicht gelungen. Es ist absehbar, dass es für dieses Gesetz eine Mehrheit gibt. Deshalb steht die Frage, ob wir dieses Gesetz durch eine Ablehnung gänzlich verhindern würden, schlicht nicht mehr im Raum. Gleichzeitig sage ich, dass es gesetzliche Änderungen an einigen Stellen braucht, um notwendige Verfahren, die wir unterstützen, auf den Weg zu bringen. Deswegen gibt es eine gewisse Ambivalenz. Der andere Punkt ist die Frage: Wie schaffen wir es, kommunikativ dafür zu sorgen, dass CCS an Gaskraftwerken nicht stattfindet. Diesen Aspekt finde ich viel wichtiger, nämlich dass wir nicht in die großflächige Subventionierung von CCS gerade im Bereich der fossilen Energiewirtschaft einsteigen. Da glaube ich durchaus, dass eine Protokollerklärung, die umfangreich darstellt, was jetzt nicht passieren darf, ein Weg ist, kommunikativ mitzugeben, was uns wichtig ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich war gerade bei dem Projekt Holcim in Lägerdorf. Daran sehen wir, dass momentan nicht nur die Speicherung von CCS nicht möglich ist, sondern dass auch der Transport von CO nicht möglich 2 ist. Auch die Nutzung von CO , bei der wir uns 2 eigentlich alle hier darin einig sind, dass sie sinnvoll ist, ist aktuell im Gesetzesrahmen nicht möglich. Genau unter diesen Rahmenbedingungen sind momentan solche großen Transformationsprojekte nicht machbar, und das ist ein Problem, mit dem wir uns beschäftigen müssen. Deswegen haben wir im letzten Jahr im Landtag gemeinsam beschlossen: Ja zu CCS, aber mit sehr klaren Rahmenbedingungen. Das betraf unter anderem, dass es nur für unvermeidbare Restemissionen ist, dass die Finanzierung beim Verursacher liegen muss und dass wir den Schutz des Wattenmeers ganz nach vorn stellen. Genau mit diesen Rahmenbedingungen hat sich die Landesregierung im Bundesratsverfahren eingebracht und versucht, das Bestmögliche für dieses Gesetz herauszuholen. Sie hat auch einige Änderungen bewirkt. Unter anderem ist es ganz klar, dass es vor dem Wattenmeer eine Pufferzone gibt und dass das Wattenmeer völlig ausgeschlossen ist, was das Thema Deponierung angeht. Ich glaube, das ist schon ein wichtiger Erfolg, den wir erzielen konnten. Gleichzeitig müssen wir sehen, dass im Bundesrat jetzt bestimmte Änderungen nicht möglich waren. Das betraf den Bereich Gaskraftwerke. Das betraf aber auch das Thema des überragenden öffentlichen Interesses. Dazu muss ich sagen: Ich verstehe überhaupt nicht, wie die Idee aufgekommen ist, ein überragendes öffentliches Interesse für CCS festzulegen, weil wir gleichzeitig in der Konkurrenz merken, dass andere Bereiche, die wir für die 95 Prozent Reduzierung brauchen, kein überragendes öffentliches Interesse haben. (Zuruf) – Nein, das ist an der Stelle tatsächlich falsch. Robert Habeck hatte in seinem Plan kein überragendes Interesse enthalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, es ist nicht darstellbar, warum Stromtrassen, Geothermieprojekte und Umspannwerke kein überragendes öffentliches Interesse haben, CCS aber schon. Darauf haben wir mehrfach deutlich hingewiesen. Trotzdem ist dieser Punkt im Bundesratsverfahren nicht mehrheitsfähig gewesen. Ich glaube, wir müssen uns am Ende anschauen: Was haben wir für Projekte in Schleswig-Holstein? In der Abwägung finde ich es richtig, dass wir zu einer gesetzlichen Änderung kommen. Ich hätte mir das anders gewünscht. Ich hätte mir eine Kompromisslösung gewünscht, aber die war im Bundesrat nicht zu finden. Deswegen glaube ich, es ist der richtige Weg, den wir jetzt gehen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zuruf Christian Dirschauer [SSW])
