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Claus Ruhe Madsen

20.11.2025 Sitzungen 20/103

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Stellen Sie sich einmal vor: Sie schauen sonntagmorgens in den Kühlschrank und nehmen die Milch heraus, nur um festzustellen, dass sie von den kleinen Wichteln leer getrunken wurde. Bisher hieß es dann: Es gibt leider doch keinen Pfannkuchen. Denn nicht jeder hat eine eigene Kuh oder eine Tankstelle um die Ecke, und nicht jeder wohnt an der Grenze und kann schnell zum Einkaufen nach Dänemark fahren. Mit unserem Gesetzentwurf wird das anders: Da können Sie zum Warenautomat oder Supermarkt gehen und Ihre Milch kaufen. (Beifall CDU – Unruhe) So kann auch die Laune am Sonntagmorgen wieder gerettet werden. In vielen Ländern ist es völlig normal, sonntags einkaufen zu gehen. Viele Menschen wünschen sich das verständlicherweise auch für Deutschland. (Minister Claus Ruhe Madsen) (Beifall CDU und FDP – Anhaltende Unruhe) Für viele hat sich der Charakter des Sonntags verändert, weg von Sonntagsbraten und Sonntagsspaziergang hin zu online Essen bestellen, online shoppen, streamen, Sport und Aktivität. Der Sonntag ist für sie wie der Samstag, nur bisher ohne die Möglichkeit, Lebensmittel zu kaufen. Das zeigt übrigens auch, dass sich die Erholung von Menschen verändert hat. Die Schließung am Sonntag ist für viele nicht mehr zeitgemäß, und dafür habe ich viel Verständnis. (Beifall CDU) Es gibt aber auch einen Teil der Gesellschaft, der das kritisch sieht, für den die Sonn- und Feiertagsruhe einen hohen Stellenwert hat, der sich sorgt, dass der Sonntag als Ruhetag durch geöffnete Supermärkte gestört wird, der den Arbeitnehmerschutz gefährdet sieht. Auch das kann ich nachvollziehen. Unsere Aufgabe war es, diese beiden Ansichten zusammenzubringen, einen Kompromiss zu finden. In der Natur eines Kompromisses liegt es, dass er einigen nicht weit genug geht und anderen zu weit. Unser Ziel war es, für Kleinstsupermärkte ohne Personal eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die deutlich weiter geht als die bisherige Regelung in Schleswig-Holstein und sehr vielen anderen Ländern im Bundesgebiet. Auch der Landtag hat die klare Erwartungshaltung geäußert, mehr zu ermöglichen, und das machen wir mit diesem Gesetzentwurf. (Beifall CDU – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Da hätte ich dich fast gehabt, lieber Herr Dr. Bernd Buchholz. In Schleswig-Holstein sollen Supermärkte mit einer Verkaufsfläche bis zu 350 Quadratmeter nach dem Vorschlag der Landesregierung an Sonn- und Feiertagen künftig öffnen dürfen, wenn sie sich in Gemeinden mit maximal 2.500 Einwohnern befinden. Das alles gilt nur, wenn kein Verkaufspersonal an Sonn- und Feiertagen eingesetzt wird; das will ich noch einmal deutlich betonen. Auch Geschäftsinhaberinnen und ‑inhaber dürfen nicht im Geschäft arbeiten; das haben wir festgeschrieben. Mit der Begrenzung auf 350 Quadratmeter und der Vorgabe, dass die Gemeinde maximal 2.500 Einwohner haben darf, machen wir zudem deutlich, dass es uns um die Attraktivität des ländlichen Raums und um die Daseinsvorsorge geht. Wenn Supermärkte ohne Personal sonntags nicht öffnen dürfen, macht das ihr Überleben in dünn besiedelten Regionen wirtschaftlich noch schwieriger, auch wegen des Fachkräftemangels. Wir sind hier in einem sehr sensiblen Feld unterwegs. Aus den Gesprächen zur Bäderregelung kennen wir die Haltung von Kirchen und Gewerkschaften. Wir haben sie eng eingebunden und hoffen, dass sie mit den Regelungen für die personallosen Supermärkte leben können. Mit dem Gesetzentwurf gehen wir aber an einigen Stellen noch ein Stück weiter: Auch Hofläden können sonntags öffnen, und das sogar mit Personal, wenn sie nahezu nur ihre eigenen Produkte anbieten, Stichwort Urproduktion; ansonsten gelten für sie die gleichen Regeln wie für personallose Supermärkte. Auch Warenautomaten sind Teil des Gesetzentwurfs. Hier schaffen wir Rechtssicherheit, indem wir die bestehende Praxis in eine verbindliche Regelung überführen. Unser Ziel war es immer, klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, die mit der aktuellen Rechtslage – Sonn- und Feiertagsruhe als verfassungsrechtlich geschütztes Gut – vereinbar sind. Es geht hier nicht rein um Arbeitnehmerschutz, weil der durch personallose Supermärkte in der Tat wenig gefährdet ist. Auch machen wir mit dem Gesetzentwurf klar, dass entsprechend Artikel 2 Grundgesetz jeder für sich selbst bestimmt, was seelische Erhebung ist. Das kann also auch Einkaufen in einem personallosen Supermarkt sein. Auch ist der Sonntag kein absoluter Ruhetag, wie einige es meinen. Ich erinnere nur an sonntägliche Spiele großer Fußball- und Handballvereine in Flensburg, Lübeck und Kiel. (Zuruf: Sehr gut!) Ein weiterer Vorwurf, den ich direkt mit abräumen möchte, sind die gewählten Begrenzungen. Nach der Verbändeanhörung haben wir die Einwohnergrenzen angehoben und an die Förderung für MarktTreffs angepasst. Bei der Größe der zulässigen Ladenfläche liegen wir mit 350 Quadratmetern etwas unter diesen Förderbedingungen. Damit wollen wir das Risiko möglicher gerichtlicher Überprüfungen verringern. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Kompromisse der beste Weg sind, um Verbesserungen durchzusetzen, denn niemandem ist geholfen, wenn unser Gesetz weggeklagt wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Minister Claus Ruhe Madsen) Mit dem Gesetzentwurf legen wir einen guten Kompromiss vor, der die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum verbessert, Einkaufsmöglichkeiten schafft und gleichzeitig den Sonntag als Ruhetag respektiert. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf CDU: Gut! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Mutlos! Einfach mutlos!)

Protokoll ↗