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Plenarprotokoll 7/112

02.06.2023 · 221 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (21)FDP (20)CDU (16)Die Linke (16)GRÜNE (10)SPD (6)

Birgit Pommer

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne – herzlich willkommen – und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Güngör und Herr Abgeordneter Tiesler betraut. Für diese Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Herr Abgeordneter Gottweiss – zeitweise –, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Möller, Herr Abgeordneter Rudy, Herr Abgeordneter Sesselmann, Frau Abgeordnete Stange, Frau Ministerin Taubert sowie Frau Ministerin Werner – zeitweise – entschuldigt. Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch sind wir übereingekommen, dass die Wahl zu Tagesordnungspunkt 17 a heute Nachmittag, also nach der Mittagspause, aufgerufen wird. Gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 17 a sollen die Tagesordnungspunkte 17, 24 bezogen auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8049 und 25 erneut aufgerufen werden. Wird der Tagesordnung so widersprochen? Gibt es Anmerkungen? Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.

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Andreas Bühl CDU

Ich hätte einen Antrag, nämlich, da abzusehen ist, dass TOP 29 heute vermutlich nicht mehr drankommen wird, TOP 29 heute als letzten Punkt aufzurufen, damit die Beamtenalimentation noch geregelt werden kann.

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Birgit Pommer

Tagesordnungspunkt 29, das ist das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung. Erhebt sich Widerspruch zum Antrag? Das kann ich nicht erkennen. Dann wird der Tagesordnungspunkt 29 am heutigen Tag als letzter Aufruf in die Tagesordnung geschoben. Weitere Bemerkungen? Herr Abgeordneter Braga.

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Torben Braga AfD

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich muss darum bitten, dass der Antrag meiner Fraktion unter Tagesordnungspunkt 12, das ist die Drucksache 7/6579, noch einmal geschoben wird auf die nächste Plenarsitzungswoche, also erst im Juli aufgerufen wird.

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Birgit Pommer

Tagesordnungspunkt 12 – „Eine Pädagogische Hochschule für Thüringen“ –, erhebt sich hier Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann wird das in die nächste Sitzung im Juli verschoben. Weitere Bemerkungen? Kann ich nicht erkennen. Ich gehe davon aus, dass wir heute so in der Tagesordnung verfahren können. Kein Widerspruch. Dann können wir das. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8060 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Das Wort erhält Frau Abgeordnete Maurer für die Fraktion Die Linke. Bitte schön.

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Katja Maurer Die Linke

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Präsidentin Pommer, liebe Gäste und Zuschauende am Livestream, wir beschäftigen uns jetzt mit einem Gesetz der Koalitionsfraktionen – das haben Sie gerade gehört – mit einem sehr sperrigen Titel zur Erstattung von finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023. Das ist eine ziemlich logische Konsequenz aus den Rechtskreiswechseln und den darauffolgenden finanziellen Entscheidungen des Bundes. Das klingt für Sie jetzt – das habe ich gerade schon gesagt – möglicherweise ziemlich sperrig, der vorliegende Gesetzentwurf ist aber eine ziemlich wichtige und gute Sache und etwas, worum uns die Kommunen, die ja die Hauptlast bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten leisten, in den letzten Monaten immer wieder gebeten haben. Und genau das haben wir in unseren Entwurf so hineingeschrieben. Aber vielleicht noch mal für Sie zum Hintergrund, liebe Zuschauende: Im letzten Jahr hat der Bundesgesetzgeber Geflüchtete aus der Ukraine aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes herausgenommen und ihnen Ansprüche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gewährt. Das ist genau das, was wir als „Rechtskreiswechsel“ bezeichnen. Für die Kommunen bedeutet das in der Konsequenz, dass sie dadurch eine finanzielle Mehrbelastung haben, weil sie Leistungsträger in diesen Bereichen, also in der Grundsicherung sind. Logischerweise haben wir schon im Jahr 2022 so darauf reagiert, dass wir die neuen Mittel, die durch den Rechtskreiswechsel an das Land geflossen sind, eins zu eins an die Kommunen weitergegeben haben, damit sie ihre Aufgaben erledigen können. Das ist keine Selbstverständlichkeit, da in dieser Zeit auch das Land mit finanziellen Mehrbelastungen zurechtkommen muss. Trotzdem haben wir damals unser Versprechen an die Kommunen gehalten und 100 Prozent der Mittel überwiesen. Ich muss ehrlich sagen, liebe Fraktion der CDU, Sie haben in den letzten Monaten in der Presse viel Wind um diese Sache gemacht und jetzt hört nicht ein einziger Kollege in dieser wichtigen Sache zu. (Beifall DIE LINKE) Das ist Ihr Respekt, den Sie Kommunen und Geflüchteten, um die es gerade geht, entgegenbringen. Selbst nach diesem Verweis drehen Sie sich nicht um. Das ist einigermaßen unverschämt. Ich bin wirklich gespannt, wie Sie sich dann in der Debatte beteiligen. Das ist ja manchmal so: In der Presse lesen Sie, dass die Fraktionen ganz aufgeregt sind, und wenn wir dann im Parlament genau diese Sachen beschließen, beteiligen sie sich auf einmal nicht mehr. Aber gut. Kommen wir wieder zum Antrag. Am 10. Mai hat der Bund wieder Geld, 1 Milliarde Euro, zur Verfügung gestellt, um die Länder weiterhin dabei zu unterstützen, ihre Kommunen zu entlasten. Darauf haben wir mit diesem Gesetzentwurf, den wir jetzt hoffentlich überweisen werden, reagiert. Um es klar zu sagen: Durch den heutigen Gesetzentwurf wird das Land den Kommunen die Erstattung der Mehrkosten zu 100 Prozent weitergeben. Damit folgen wir unserem konsequenten Kurs von 2022 und das ist auch richtig so. Das möchte ich noch einmal sagen, weil die Landkreise und kreisfreien Städte auch 2023 besonders viel tun, um Menschen aus der Ukraine unterzubringen, um sie zu integrieren, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu geben. Nur wenn unsere Kommunen arbeitsfähig sind, können Menschen ankommen, hier zu Hause sein, ein Teil unserer Gesellschaft sein. Insofern müssen wir unseren Gesetzentwurf schnellstmöglich überweisen und dann auch beschließen, damit wir unser Versprechen einhalten können. Die Kommunen bleiben auf keinem Euro sitzen. In der Mittagspause können wir dann hoffentlich eine Anhörung beschließen und Informationen darüber einholen, wie andere Bundesländer damit umgehen. Überweisen sie beispielsweise auch 100 Prozent der Leistung oder behalten sie einen Teil davon ein? Ich freue mich auf die Debatte und bin sehr gespannt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer hier live und vielleicht auch an den Bildschirmen, Kollegin Maurer hat es eben schon gesagt: Wir bemühen heute wieder ein sehr sperriges Wort für einen Gesetzentwurf, in dem sich unter anderem immer wieder der Begriff „Rechtskreiswechsel“ findet. Da ist es die Gelegenheit, kurz zu erklären, worum es geht. Wir oder die Kommunen haben letztes Jahr vom Bund die Aufgabe bekommen. Um Ukrainerinnen und Ukrainer, die geflüchtet sind, besser in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, wurde das Instrument des Rechtskreiswechsels bemüht. Darum geht es, dass diesen Geflüchteten aufgrund eines EU-Beschlusses kollektiv vorübergehend Schutz gewährt wird und diese in der sozialen Unterstützung nicht schlechtergestellt werden sollen als individuell anerkannte Asylberechtigte. Deshalb sind sie in den Rechtskreis der Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII gewechselt. Jetzt sind die Kommunen und auch das Land und der Bund aufgefordert zu handeln und eben auch auszufinanzieren, denn mit dem Rechtskreiswechsel fallen natürlich Kosten im eigenen Aufgabenbereich der Kommunen an. Uns allen ist klar, dass die Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten auch enorm an den Kräften der Kommunen zehrt. Aber ohne deren Anstrengungen wären diese gemeinsamen humanitären Anforderungen gar nicht zu bewältigen. Deswegen geht auch von dieser Stelle mal ein großes Dankeschön an die kommunale Familie, die wirklich organisatorisch und in der Integration einen bemerkenswerten Job macht. Genau diesen Mehrkosten, die sie haben, tragen wir mit unserem Gesetzentwurf Rechnung und wollen heute mit der Einbringung dieses Gesetzes schnell Klarheit schaffen. Wir als Land erstatten den Kommunen die Zusatzlasten aus der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter auch im Jahr 2023 zu 100 Prozent. Die Mehrkosten für Unterkunft und Heizung, für die Eingliederung in Arbeit und für andere Bedarfe sollen den Kommunen vollständig ausgeglichen werden. Ich denke, es lohnt aber auch noch mal, diese umfassende Finanzhilfe des Landes an die Kommunen bundesweit einzuordnen. Zur Ehrlichkeit gehört nämlich auch, dass wir natürlich als Land gründlich prüfen, an welcher Stelle genau wir Steuergelder zur Bewältigung des Fluchtgeschehens aus der Ukraine einsetzen. Dementsprechend haben wir uns die Frage gestellt, an welchen Eckwerten wir uns orientieren könnten, um eine gerechte Lösung zu finden. Ich bin froh, dass die Kommunen zum Beispiel bei den herkömmlichen Kosten der Unterkunft mittlerweile nur noch rund 30 Prozent Finanzierungsanteil zu leisten haben. Diese rund 30 Prozent bei den KdU wären ein Orientierungsbeispiel gewesen. Am Ende haben wir aber abgewogen und gesagt, wir wollen unseren Landkreisen, Städten und Gemeinden bei dieser Mammutaufgabe der Aufnahme und Integration von Geflüchteten den Rücken freihalten, indem wir sie komplett finanziell ausstatten. Deswegen ist diese 100-prozentige Erstattung ein gutes Signal an die kommunale Familie. Wenn wir uns einerseits als Gesellschaft entscheiden, humanitär zu helfen, dann darf das andererseits in der Umsetzung nicht an finanziellen Auseinandersetzungen zwischen Bund, Land oder Kommunen scheitern. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Gesetzentwurf ist nicht der erste seit Beginn des Kriegs, auch das hat Katja Maurer schon gesagt, in dem wir als Landtag den Kommunen bei den Flüchtlings- und Integrationskosten zur Seite stehen. Der Bund hatte 2022 den Länderanteil an der Umsatzsteuer um 3,5 Milliarden Euro erhöht, um Länder und Kommunen bei diesen Kosten zu entlasten, einmal 1,5 Milliarden Euro für die Mehrbelastung im Zusammenhang mit Geflüchteten, einmal 2 Milliarden Euro für die Mehrbelastung spezifisch im Zusammenhang mit der Ukraine. Was ist mit diesem Geld geschehen? Die Bundesregierung hat in diesem Monat dem Deutschen Bundestag eine umfassende Übersicht aus Zahlen und Fakten vorgelegt, die zeigen, dass wir in Thüringen unseren Anteil an den 1,5 Milliarden Euro vollständig an unsere Kommunen weitergeleitet haben. Das war nicht selbstverständlich. Schauen Sie nach Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein, dort wurden Mittel nur teilweise durchgereicht. Deswegen plädiere ich auch an die Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP: Lassen Sie uns eine sachliche Debatte führen. Es ist doch ein gutes Zeichen, dass wir nun heute in einer Sonderinnenausschusssitzung schnell in die Anhörung gehen wollen. Unser Entwurf sieht vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Abschlagszahlung bekommen. Lassen Sie uns deswegen zeitnah dieses Gesetz beschließen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Walk das Wort.

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Raymond Walk CDU

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, vor Ort, also in unseren Kommunen, in den Dörfern, in den kleinen, in den größeren Städten, spüren die Menschen ganz unmittelbar den Staat und staatliches Handeln. Deshalb möchte ich zunächst meinen und, ich denke, unseren Dank – Kollegin Merz hat es auch angesprochen – an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller zuständigen Behörden in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden voranstellen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Dieser Dank gilt gleichermaßen auch den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Mit hohem Engagement arbeiten sie tagtäglich daran, den Menschen aus der Ukraine ein angenehmes, ein freundliches, ein gut ausgestattetes Umfeld zu bieten. Diesen freiwilligen Helfern ist es gelungen, unter großem Aufwand und teils persönlichem Verzicht dieser größten europäischen Flüchtlingskatastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg zu begegnen. Damit komme ich zum Gesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Erstattung der Mehrkosten, die den Kommunen aufgrund des Rechtskreiswechsels von ukrainischen Geflüchteten entstehen, ist nicht nur richtig und wichtig, sondern auch längst überfällig. Wir befinden uns aktuell in der ersten Beratung des Gesetzes und wir wissen, dass die beste Lösung heute noch nicht auf dem Tisch liegt. Zu begrüßen ist es aber bereits vorab, dass gemäß Artikel 1 § 1 Abs. 6 – ich zitiere – die „Erstattung […] zu 100 Prozent der jeweiligen Zuschussbedarfe“ erfolgen soll. Das nehmen wir wörtlich und auch Kollegin Maurer ist schon darauf eingegangen. Dass angesichts des erneut weit fortgeschrittenen Jahres durch Abschlagszahlungen Schnellauszahlungen eines Teils der Leistungen sichergestellt werden sollen, ist zu begrüßen, um die Liquidität der Kommunen zu sichern. Klar ist uns allen aber auch, dass die in § 3 bezifferten 32,8 Millionen Euro nur einen kleinen Teil des erforderlichen kostendeckenden Finanzbedarfs begleichen können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch mal in Erinnerung rufen, dass es zwei Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern erforderte, um die Bundesregierung davon zu überzeugen, dass es weitere finanzielle Unterstützung der Länder braucht. Wenn man sich mit den kommunalen Spitzen unterhält, dann kommt schnell heraus, dass der vorgesehene Finanzrahmen eben gerade nicht kostendeckend ist. Anders als versprochen fällt zudem auf, dass die Bundesmittel offenbar nicht zu 100 Prozent an die Kommunen durchgereicht werden. Im Gesetz werden insgesamt lediglich die bereits erwähnten 32,8 Millionen Euro genannt, und das, obwohl die Landesregierung selbst einen Mindestbedarf für 2023 von 44,2 Millionen Euro errechnet hat. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber das wird doch dann abgerechnet!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das sind doch zwei unterschiedliche Posten!) Lassen Sie mich doch erst mal ausreden. Vielleicht können wir dieses Delta ja auch in den Beratungen und Anhörungen noch aufklären. Wir verstehen das so, dass es zunächst eine Abschlagszahlung gibt, und danach wird spitz abgerechnet. Das ist auch in Ordnung so. Wir werden uns jedenfalls dafür einsetzen, dass die Bundesmittel auch dort ankommen, wo sie hingehören: in den Kreisen, Städten und Gemeinden. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ja, das wollen wir gerade beschließen!) Sehr geehrte Damen und Herren, problematisch ist zudem, dass der Kostenersatz erneut nur für dieses Jahr, also für 2023, gilt. Realistisch ist es natürlich – und das wissen wir alle –, dass wir vorbereitet sein müssen, dass auch in 2024 nach wie vor weitere Flüchtlinge aus der Ukraine in Thüringen Schutz suchen müssen. Hier ist eine Nachbesserung dringend erforderlich. Auch ohne aktuelle Zusagen des Bundes muss das Land den Kommunen die Planungssicherheit geben, dass ihnen auch 2024 die Aufwendungen, die entstehen, erstattet werden. Aber ich denke, das ist Konsens hier im Hohen Haus. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Also stimmen Sie dem Haushalt zu?) Ich will noch anfügen und kurz auf die Artikel 2 und 3 aus dem Gesetzentwurf eingehen, damit das nicht untergeht – zum einen die Kostenübernahme für Schülerbeförderung und zum anderem in Artikel 3 die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes: Das werden wir uns noch mal näher anschauen, wie die Auswirkungen da konkret aussehen. Leider ist auch Teil der Wahrheit: Kosten für Investitionen in Wohnraum, für Sozialbetreuung und die so wichtigen und entscheidenden Integrationsmaßnahmen, die dann anschließen müssen, werden auch weiterhin nicht vollständig ausgeglichen. Ich sage auch, dass die Thüringer Kommunen zu Recht auf die Konnexität pochen. Kosten, die durch zusätzlich vom Land an die Kommunen übertragene Aufgaben anfallen, müssen natürlich auch vollständig vom Land getragen werden. Die angekündigten 100 Prozent dürfen keine Mogelpackung werden und nach ersten Einschätzungen werden selbst mit der Umsetzung dieses Gesetzes noch immer mindestens 14 Millionen Euro vom Bund in der Landeskasse verbleiben. Ich habe es eben schon mal gesagt. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nein!) Gegebenenfalls können wir das auch in den Beratungen aufklären. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Werden Sie nicht, Herr Walk!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit komme ich zum Schluss und ziehe ein Fazit: Ziel und Rahmen des Gesetzes ist es, den Kommunen Handlungs-, Planungs- und nicht zuletzt Rechtssicherheit zu geben. Der vorliegende Entwurf geht ganz klar auch in die richtige Richtung. Aus meiner Sicht ist deutlich erkennbar und ich finde das auch positiv, dass die kommunalen Spitzenverbände offenbar bereits im Vorfeld eingebunden wurden. Das hilft dem Anliegen. Mein Eindruck ist allerdings, dass es hier noch in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf gibt. Das betrifft zum einen Fragen zu den Änderungen im Thüringer Finanzausgleichsgesetz – ich habe es angesprochen –, zur Schülerbeförderung oder auch Fragen zu den nicht berücksichtigten investiven Kosten. Unbeantwortet bleiben zudem Fragen zu den Kostenfolgeabschätzungen. Frau Kollegin Merz hat an die CDU-Kollegen und FDP appelliert, eine sachliche Debatte zu führen. Das ist überflüssig. Es ist aus meiner Sicht selbstverständlich. Ich glaube, auch für die Kollegen der FDP zu sprechen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir wollen ja genau, dass die Kommunen schnell ihr Geld bekommen. Deswegen werden wir uns heute schon zu einer Sondersitzung zusammenfinden und dort entscheiden, wie es weitergeht, werden Anhörungslisten beschließen, die Termine festlegen. Ich freue mich auf die Debatte. Einige Fragen habe ich schon angesprochen, wir werden das mit einem heute vorgelegten Fragenkatalog an die Anzuhörenden ergänzen. Wir beantragen die Überweisung federführend an den Innenausschuss, mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss und freuen uns – ich habe es erwähnt – auf die Beratung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Interessierte, ich fange kurz mit einer direkten Ansprache an Herrn Walk an. Herr Walk, Spitzabrechnung heißt Spitzabrechnung, weil tatsächlich spitz, sprich alles abgerechnet wird. Und 100 Prozent sind 100 Prozent. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, das ist ein gutes Signal, was wir heute aussenden, weil wir uns vor Augen führen müssen, dass Thüringen seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 schon etwa 36.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen hat. Dazu kommen noch etwa 2.100 Asylsuchende allein in diesem Jahr – nur, damit man sich die Größenordnungen mal in etwa vorstellen kann –. Und Land und Kommunen stehen – meine Kolleginnen haben es gesagt – vor den Herausforderungen, die Geflüchteten angemessen aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und eben auch zu integrieren. Das verursacht erhebliche Mehraufwendungen, für die nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Abhilfe geschaffen werden soll. Frau Maurer sagte es eingangs: Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch so wie anerkannte Geflüchtete. Das hat ganz klare Vorteile im Gegensatz zum Leistungsbezug nach dem – wie ich meine – nach wie vor diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetz. (Beifall DIE LINKE) Das bedeutet nämlich ganz konkret: Geflüchtete aus der Ukraine erhalten höhere monatliche Geldbeträge und auch Mehrbedarfszuschläge, zum Beispiel für Alleinerziehende und Schwangere. Das ist nicht selbstverständlich für andere. Sie bekommen Krankenversicherungskarten und haben damit auch Anspruch auf Behandlung bei Krankheit, Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen und auch für Vorsorgeuntersuchungen. Sie bekommen zudem Zugang zu den Vermittlungs- und Beratungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit. Das sind nur einige Gründe, weshalb wir Bündnisgrüne das Asylbewerberleistungssystem grundsätzlich abschaffen und alle Menschen in das System des Sozialgesetzbuchs überführen wollen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wir auch!) Ich weiß, die Kolleginnen aus der Linken wollen das dankenswerterweise auch so, da sind wir also nicht ganz allein. Geflüchtete und Asylsuchende müssen aus unserer Sicht gleichbehandelt werden. Die Sonderregelungen für Geflüchtete aus der Ukraine im Anwendungsbereich des Zweiten, Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch verursachen aber – das sehen wir alle – zusätzliche Kosten in den Kommunen. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenzen im November 2022 und Mai 2023 wurden zusätzliche Umsatzsteueranteile bzw. Bundesmittel für die Erstattung der den Landkreisen und kreisfreien Städte im Jahr 2023 entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 34,1 Millionen Euro zugesagt. Unsere Migrationsministerin Doreen Denstädt hat bereits erklärt, diese Mittel eins zu eins an die Kommunen weiterzureichen. Diese Sicherheit schaffen wir jetzt auch mit dem Gesetzentwurf. Betonen möchte ich an dieser Stelle, dass das Land die Zuschussbedarfe der kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Träger der Eingliederung zur Sozialhilfe auch zu 100 Prozent erstattet. Das ist richtig und wichtig, um die Kommunen, die in dieser angespannten Zeit herausragende Arbeit leisten, zu entlasten und auch weiter zu unterstützen. Mein herzlicher Dank geht an dieser Stelle auch noch einmal an die enorme Bereitschaft, die Menschen entsprechend aufzunehmen und zu versorgen. Der Dank geht an alle, die sich hier bemühen. Fraglich ist, ob die weitergereichten Bundesmittel ausreichen, um die Träger zu entlasten. Das wissen wir alle noch nicht, wir auch nicht. Das hat ja auch viel damit zu tun, wie viele Menschen beispielsweise noch kommen werden. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nichts ande- res habe ich gesagt!) Fest steht außerdem – und da muss ich ein bisschen auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen blicken –, dass das zuständige Fachministerium, das TMMJV, weit mehr Mittel benötigt, um die Aufgabenfülle, die die hohen Geflüchtetenzahlen mit sich bringen, angemessen erledigen zu können. Herr Walk hat vorhin die Sozialbetreuung angesprochen. Dann brauchen wir mehr Geld im Haushalt genau für die Sozialbetreuungsrichtlinie und da setze ich jetzt hier auf die feste Unterstützung der CDU, zumindest nach der Rede von Herrn Walk. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Und nicht erneut einen Entschließungsantrag stellen!) Jedenfalls schafft der Gesetzentwurf Rechtsgrundlagen für die schnelle und unkomplizierte Weiterleitung der vom Bund bereitgestellten Gelder. Deshalb schlagen wir für die weitere Bearbeitung des Gesetzentwurfs, auch wenn es fachlich um Geflüchtete geht und der Justizausschuss zuständig ist, die Beratung im Innenausschuss vor und hoffen auf Überweisung dorthin und eine heutige gute und schnelle Verständigung, damit der Anhörungsprozess so schnell wie möglich beginnen kann. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Für die Gruppe der FDP erhält Frau Abgeordnete Baum das Wort.

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Franziska Baum FDP

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, es wurde bereits viel zu dem Gesetzentwurf gesagt, auch dass es nicht der erste ist, den wir im Zusammenhang mit den Kostenübernahmen für die aus der Ukraine Geflüchteten haben. Kollegin Merz bat um eine sachliche Debatte. Deswegen verstehen Sie vielleicht meine Rede so, ich sage Ihnen, wie ich diesen Gesetzentwurf verstehe und dann klären wir einfach im Ausschuss die Fragen. Wahrscheinlich ist Herrn Walk auch daran gelegen. Das sind einfach ein paar Sachen, die schon ein bisschen schwierig zu begreifen sind. (Beifall Gruppe der FDP) Beim Lesen war es ein bisschen so – ich weiß nicht, ob Sie sich an die Textaufgaben im Matheunterricht erinnern. Man musste immer erst den Text verstanden haben, bevor man mit dem Rechnen anfangen konnte. (Beifall Gruppe der FDP) So ging mir das auch ein bisschen. Also es geht um ein relativ komplexes Artikelgesetz, das wir vorliegen haben. Das wird in der Rechtsetzung generell immer ein bisschen kritisch gesehen. Darauf komme ich später noch mal. Hintergrund sind die Erhöhungen der Pauschalen an das Land, die vom Bund kommen. Da geht es einmal um die Entlastung der Kommunen bei ihrer Arbeit zur Unterbringung der aus der Ukraine Geflüchteten, es geht aber auch um die Digitalisierung der Ausländerbehörden und es geht um Umsatzsteuermittel, die auch vom Bund zu diesem Thema runtergereicht werden. Insgesamt kriegt Thüringen 50 Millionen Euro, die entsprechend aufgeteilt werden. 34,1 Millionen Euro, um genau zu sein, gehen in diesen Bereich „Ukraine-Geflüchtete“ und die damit einhergehenden höheren Kosten und Verwaltungskosten. Das wird dann noch mal aufgeteilt auf die Kosten und Verwaltungskosten, die vom SGB-Bezug herrühren. Das Zweite sind die Schülerbeförderungszusatzkosten, über die wir gesprochen haben, weil wir die Situation haben, dass in einigen Landkreisen die Schulen so voll sind, dass wir die Schülerinnen und Schüler noch mal extra transportieren müssen. Da stellt sich für mich die Frage, ob es tatsächlich sinnvoll ist, die pauschal pro Schülerkopf zu verteilen oder man da noch mal genauer hingucken muss, welche Landkreise tatsächlich betroffen sind und damit zu tun haben. (Beifall Gruppe der FDP) Was der Kollege Walk auch schon angesprochen hat, ist, dass wir am Ende über 32,8 Millionen Euro sprechen, die wir den Kommunen aus diesen Mitteln runterreichen, wir aber tatsächlich – das haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf dargestellt – eine Bedarfsfeststellung von 44,2 Millionen Euro für den gesamten Bereich haben. Das heißt, wir reden über mindestens 10 Millionen Euro, die an der Stelle fehlen. Da müssen wir schon gucken, wo die herkommen. Wenn Herr Walk und ich es falsch gelesen haben, dann erklären Sie uns das am besten einfach noch mal. (Beifall Gruppe der FDP) Nach der Aufteilung, die ich gelesen habe, wie Sie die Mittel aufteilen, die vom Bund kommen, bleiben nämlich nur noch 3,4 Millionen Euro übrig, die in irgendeiner Form verteilt werden können. Ein zweiter Punkt, über den hier noch nicht weiter gesprochen wurde, sind die 12,5 Millionen Euro, die Sie nehmen, um die Wohnraumherrichtung zu unterstützen. Das ist ein Wohnraumprogramm, das schon seit November/Dezember letzten Jahres kursiert, wo jetzt spannenderweise offensichtlich 12,5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt wieder frei werden. Meine Empfehlung wäre: Vielleicht nutzen wir die für Sanierung von Erstaufnahmeeinrichtungen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nein, die sind nicht frei!) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das wurde beschlossen!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LIN- KE: Das ist doch beschlossen worden, Frau Baum!) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Letztes Jahr!) Ja, ist ja schön, aber jetzt kommen 12,5 Millionen Euro, die Sie aus dem Bund dazunehmen. Vorher haben Sie die woanders hergenommen. Aber Sie erklären mir das einfach, dann verstehe ich das vielleicht besser. Wenn wir irgendwo 12 Millionen Euro finden, würden wir uns freuen, wenn wir uns vielleicht noch mal Gedanken machen, ob die Sanierung von Erstaufnahmekapazitäten vielleicht doch finanzierbar wäre. (Beifall Gruppe der FDP) Was uns an der Sache wichtig ist, ist oft genug gesagt worden: Asylrecht ist Menschenrecht und da steht die Solidarität, die wir mit den Ukrainerinnen und Ukrainern auf der Flucht haben, außer Frage. Die Hauptlast tragen die Kommunen vor allem nach dem Rechtskreiswechsel und wir reden immer noch über den übertragenen Wirkungskreis entweder jeweils vom Land oder eben vom Bund. Das heißt, es muss auch dafür gesorgt werden, dass diese Kosten entsprechend vergolten werden. Deswegen sind wir gern bereit, dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz auch schnell umgesetzt wird, aber bitte mit der entsprechenden Sorgfalt und einer angemessenen Anhörung im Ausschuss. Einen Punkt vielleicht noch. Ich habe auf die Problematik von Artikelgesetzen hingewiesen. Vielleicht war das ja ein Test: Wer liest das Gesetz bis zum Schluss? Ich habe es bis zum Schluss gelesen. Zu Artikel 3 Nr. 2 muss ich Ihnen ehrlich sagen: Das halte ich für schlechte Rechtsetzungstechnik, an der Stelle noch die Digitalfunkförderung in diesen Gesetzentwurf mit reinzunehmen, weil das im Zusammenhang mit den Ukraineaufnahmen – glaube ich – keine Relevanz hat. Da lässt sich doch sicher auch ein eigener Entwurf finden. Im Zweifel sprechen Sie mit dem Kollegen Bergner, der hat vielleicht auch noch ein paar Ideen zu dem Fall. (Beifall Gruppe der FDP) Darüber sprechen wir am besten im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss zu, diskutieren das gern und stehen an der Seite der Kommunen, was die Unterstützung der Arbeit angeht. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Braga, bitte schön.

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Torben Braga AfD

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne, herzlich willkommen auch von meiner Seite im Thüringer Landtag, guten Morgen! Es wurde schon einiges zum Gesetz gesagt. Ich muss das jetzt nicht zwingend wiederholen. Frau Baum und Herr Walk sind schon darauf eingegangen. Es ist auch aus Sicht meiner Fraktion notwendig, angebracht, plausibel, das Gesetz möglichst schnell an die Ausschüsse zu überweisen, dort die Anhörung durchzuführen und möglichst zeitnah auch zu beschließen, um eine Erstattung dieser Mittel für die Kommunen möglichst zeitnah vornehmen zu können. Ich möchte auf zwei Schwächen aufmerksam machen, die zwar schon angesprochen wurden, die aus Sicht meiner Fraktion aber dringend nachgebessert werden müssten. Es wäre zumindest angebracht, auch die kommunalen Spitzenverbände dazu anzuhören, wie ihre Stellung, ihre Haltung zu diesen Punkten ist. Es ist einerseits schon gesagt worden, ich will es wiederholen: Das Gesetz bezieht sich erkennbar nur auf das Jahr 2023. Das ist aus unserer Sicht etwas kurzsichtig. Es wäre zu klären, warum wir das nicht bereits zumindest auf das kommende Jahr ergänzen. Inwiefern das umsetzbar und realistisch ist, das wird sicherlich die Anhörung zeigen. Es wäre auf jeden Fall notwendig, weil es sicherlich wenig wahrscheinlich ist, dass die Problematik, die durch den Zustrom der Geflüchteten aus der Ukraine entstanden ist, bereits in bzw. ab diesem Jahr nicht mehr besteht. Zweitens – das wurde eher stichwortartig meines Erachtens vom Kollegen Walk angesprochen – die Frage der Schülerbeförderung: Auch hier gibt es sicherlich Handlungsbedarf, auch in Bezug auf die aus der Ukraine Geflüchteten. Aber aus unserer Sicht entsteht hier eine Ungleichbehandlung, zumindest eine Gefahr der Ungleichbehandlung. Sie wissen ja, in einigen Fällen haben wir es in Thüringen noch damit zu tun, dass bei der Schülerbeförderung ab Klasse 11 auch die Thüringer Schüler, die Eltern unmittelbar beteiligt sind – manchmal die Schüler selbst, wenn sie höheren Alters sind. Es erscheint wenig erklärbar, zumindest nicht plausibel, dass wir hier eine Ungleichbehandlung durch dieses Gesetz haben. Es wäre insofern zu klären, ob das sein darf, ob das sein muss. Aus unserer Sicht ist das nicht der Fall. Damit sind die zwei größten Punkte genannt, die aus Sicht unserer Fraktion zu klären sind. Auch wir stimmen für die Ausschussüberweisung und werben für eine möglichst zeitnahe Durchführung der Anhörung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann erhält für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Schenk das Wort.

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Schenk

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, als Erstes möchte ich kurz auf das Durcheinander der Zahlen eingehen. Es ist – glaube ich – ein großes Missverständnis, wenn man den Gesetzentwurf liest. Sie haben vorhin aus der AfD-Fraktion reingerufen – ich weiß nicht, wer es war –, als Frau Maurer gesprochen hat, dass 100 Prozent erstattet werden, dass das Wunschdenken ist. Das ist nicht so. Wenn Sie den Gesetzentwurf gründlich lesen, wird sich das Ihnen auch erschließen. Man muss ein paar Sachen auseinanderhalten, deswegen ist die Ausschussdebatte vielleicht wirklich der richtige Ort. Aber – und das hat Frau Maurer auch schon angesprochen – der Gesetzentwurf fußt ja gerade darauf, dass man vorher schon den Bedarf ermittelt hat. Und das hat man natürlich nicht gemacht, indem man über den Daumen gepeilt hat, sondern es gab – und das will ich Ihnen kurz darstellen – natürlich eine Arbeitsgruppe seitens meines Hauses, auch andere Häuser waren beteiligt, die mit den Spitzenverbänden erst einmal ermittelt haben, welche Kosten in der Vergangenheit entstanden sind. Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass es vollkommen schwierig wäre, Kosten, die derzeit entstehen, seriös zu prognostizieren. Man kann einfach schlecht abschätzen, wie viele Geflüchtete noch dazukommen, wie lange sie verweilen werden usw. Deswegen ist das einzig Seriöse, was man tun kann, in das vergangene Jahr zu blicken und zu schauen, welche Kosten da entstanden sind. Die dort entstandenen Kosten, Herr Walk, sind die Kosten, die wir erst einmal als eine wahrscheinliche Ausgabe prognostiziert haben. Von diesen Kosten finden Sie im Gesetzentwurf jetzt eine feste Abschlagssumme, und diese feste Abschlagssumme ergibt ungefähr 74 Prozent dessen, was sozusagen an Kosten im vergangenen Jahr angefallen ist. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nur ein hal- bes Jahr war das!) Wie Frau Rothe-Beinlich gerade schon richtig gesagt hat, eine Spitzabrechnung ist eine Spitzabrechnung, und deswegen kann man daraus schlussfolgern, dass natürlich am Ende alle Kosten, die entstanden sind, abgerechnet werden sollen. Wer den langen Titel, der jetzt hier schon oft angesprochen wurde, gelesen hat, kann auch schlussfolgern, dass es hier eben nicht nur um eine bestimmte Leistung geht, sondern es geht eben um Leistungen aus dem Zweiten, Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuch und die haben ganz unterschiedliche Zuschussbedarfe. Diese komplizierte Materie, wie man sozusagen welche Kosten erhebt, wurde vorab in einer Monitoringgruppe mit den Spitzenverbänden sehr ausführlich eruiert, um ganz klar zu schauen, wo sich welche Kostenstelle findet. Dabei ist es jetzt, Frau Baum, wichtig zu beachten, wann denn Chargen vom Bund kamen. Es gibt zwei verschiedene Pakete, die der Bund uns sozusagen überwiesen hat, die sogenannten Umsatzsteuerpunkte. Das Geld, das im November gekommen ist, ist schon da. Wir haben im vergangenen November Geld bekommen und davon wurde die von Ihnen angesprochene Wohnraumrichtlinie finanziert. Es wurde vorher ein Paket von 49,5 Millionen Euro – das haben Sie hier im Hohen Haus beschlossen – zu 100 Prozent weitergereicht. Dieses erste Paket unterscheidet sich aber wesentlich von dem jetzt hier vorliegenden Formulierungsvorschlag der Fraktionen. Im ersten Paket wurden alle Sozialkosten erstattet: die Sozialkosten, die im Allgemeinen angefallen sind, also auch durch reguläre Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger mit deutschem Pass, die ohne völkerrechtswidrigen Angriffskrieg immer schon da gewesen sind und sich jetzt zum Beispiel aufgrund von krisenhaften Situationen plötzlich auch in diesem Bereich wiedergefunden haben. Da haben wir den Kommunen diese Kosten ebenfalls erstattet. Dieser Gesetzentwurf konzentriert sich lediglich auf den Rechtskreiswechsel. Deswegen sind hier auch Fragen der Investitionen im Rahmen der FlüKEVO in die Unterbringung von Erstaufnahmekapazitäten nicht Thema dieses Gesetzentwurfs. Sie hatten ja die Problematik von Artikelgesetzen angesprochen. Natürlich ist es denkbar, ein großes Gesetz über alle Fragen, die uns im Bereich „Flüchtlinge und Migration“ interessieren, zu machen. Das würde wahrscheinlich noch unübersichtlicher und schwieriger werden. Für alle Fragen im Bereich „Flüchtlingskostenverordnung“ ist das Justizministerium zuständig und hat da entsprechend eine Vorlage. Das ist auch quasi die Crux, die Sie beachten müssen, wenn Sie jetzt hier beklagen, dass durch die Abschlagszahlung am Ende ja doch nicht 100 Prozent weitergereicht werden. Sie haben gestern, finde ich, in der Thüringen-Monitor-Debatte in großer Einigkeit demonstriert, dass es mehr um Sachpolitik gehen muss. Also tun Sie uns doch den Gefallen, setzen Sie keine Website „das Land reicht nicht 100 Prozent weiter“ ein, sondern nehmen Sie zur Kenntnis, dass eine Abschlagszahlung logisch notwendig ist, wenn man die vollen 100 Prozent Kosten erst am Ende des Jahres, für das erstattet werden soll, überhaupt prognostizieren kann. Das Geld, das von den 24,4 Millionen Euro verbleibt, die wir jetzt vom Bund aufgrund der letzten MPK erhalten, ist ja nicht verschwunden, sondern es befindet sich im Landeshaushalt, um andere schon angesprochene Bedarfe, wie Digitalisierung und Personalisierung in Ausländerbehörden, abzudecken. Natürlich wird dann entsprechend Vorsorge getragen, um diese Abrechnung im kommenden Jahr auch effizient abdecken zu können, denn – das ist quasi die Pointe – Sie schaffen mit diesem Gesetz einen gesetzlichen Anspruch und damit ist für die Kommunen klar, dass sie das Geld bekommen werden. Es wird keine Liquiditätsprobleme geben, denn sie bekommen jetzt einen Abschlag, der 74 Prozent umfasst. Das war ja das – darauf hat Abgeordnete Merz hingewiesen –, womit sie rechnen konnten, denn KdU-Posten werden normalerweise zu 70 Prozent erstattet. Insofern haben sich die meisten kommunalen Haushalte genau auf dieses Delta eingestellt. Und die gute Nachricht ist: Es entsteht gar kein Delta, denn 100 Prozent aller Bedarfe werden getragen und das Land hat keine klebrigen Finger – im Gegenteil. Zum Schluss bleibt mir, dem Gesetzentwurf einen guten Beratungsverlauf zu wünschen und den kommunalen Amtsträgerinnen für ihr großes Engagement zu danken. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Es gibt noch eine Wortmeldung. Herr Abgeordneter Walk, bitte schön.

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Raymond Walk CDU

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch mal kurz auf Sie eingehen, Frau Staatssekretärin. Ich freue mich erst mal, dass Sie das sozusagen noch mal dokumentiert haben. Was Sie auch schon unterstellt haben, dass das klargeht mit der vollständigen Kostenübernahme, ist gut und wichtig. Wir müssen nur aufpassen, dass wir keinen methodischen Fehler machen, weil die Kosten der Abschlagszahlungen etwa 74 Prozent sind. Bei der Methode, zu schauen, was denn im letzten Jahr an Kosten aufgelaufen ist, muss man aus meiner Sicht bedenken, dass wir ja nur ein halbes Jahr hatten. Und wenn Sie das schon hochgerechnet haben, dann haben wir das damit auch geklärt. Herzlichen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Also Herr Walk hat es jetzt auch verstanden!)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Weitere Wortmeldungen? Kann ich nicht erkennen. Es sind Überweisungen an die Ausschüsse beantragt. Zunächst lasse ich über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Rund. Die Gegenprobe: Wer ist gegen die Überweisung? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich dabei auch nicht. Damit ist die Überweisung beschlossen. Es gibt den Antrag auf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD, eines fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppe – einer macht so, einer macht so, was nehme ich jetzt? Zustimmung aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der CDU. Damit korrigiere ich noch mal: Zugestimmt hatten die AfD-Fraktion und die Gruppe der FDP. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Und Herr Walk!) Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann müssen wir auch nicht über die Federführung abstimmen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8057 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Lehmann für die SPDFraktion, Sie haben das Wort.

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Diana Lehmann SPD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, wir sprechen hier im Landtag häufiger über die Frage, wie wir gute Arbeit realisieren können, ob über Fachkräftegewinnung, eine Steigerung der Tarifbindung und auch Mitbestimmung. Oft kommen wir hier im Parlament zu dem Punkt, dass wir nur eine überschaubare Regelungskompetenz zu diesen Themen haben. Das ist in diesem Fall ganz anders. Wir reden heute über eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes. Da geht es um die Frage, welche Mitbestimmungsmöglichkeiten Personalräte im öffentlichen Dienst haben, zum Beispiel in der Landesverwaltung, an Hochschulen oder auch in den Dienststellen der Polizei, analog dessen, was das Betriebsverfassungsgesetz für die freie Wirtschaft regelt. Wir haben schon in der vergangenen Legislatur eine sehr intensive Debatte zum Personalvertretungsgesetz geführt und damals als Parlament gesagt, wir wollen die Allzuständigkeit. Das heißt, dass der Personalrat für alle innerdienstlichen, personellen und sonstigen Belange zuständig ist. Im Nachgang sind dazu, wie es umgesetzt wird, einige – was nicht ganz ungewöhnlich ist – Fragen aufgekommen. Es ist unter anderem in der Umsetzung beklagt worden. Dann hat das Verwaltungsgericht Meiningen zunächst gesagt: Der Wille des Gesetzgebers in Richtung Allzuständigkeit ist klar erkennbar. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat es dann anders gesehen. Deswegen haben wir jetzt im Nachgang noch mal deutlich gemacht, dass es diese Änderung braucht. Vielleicht noch einmal kurz der Blick darauf, warum es überhaupt notwendig ist, über diesen Bereich zu sprechen. Wenn wir uns Thüringen anschauen, dann haben wir 19 Prozent der Thüringer Unternehmen, die tarifgebunden sind, sagt das IAB-Betriebspanel. Das ist eine leicht rückgängige Tendenz. Das entspricht etwa dem ostdeutschen Durchschnitt, liegt aber weit unter dem westdeutschen. Etwa 57 Prozent der Betriebe in Thüringen haben mehr als fünf Beschäftigte und könnten theoretisch einen Betriebsrat gründen. Wir haben allerdings nur in 9 Prozent der Betriebe einen Betriebsrat – ungefähr 14 Prozent der Betriebe, die einen haben könnten. Das zeigt – da kann man sich jetzt fragen, was die Privatwirtschaft mit der öffentlichen Verwaltung zu tun hat – noch einmal mehr, welche Vorbildwirkung der öffentliche Dienst hat, und auch, dass es notwendig ist, zu zeigen, dass wir wollen, dass die Personalrätinnen und Personalräte die gleichen Rechte haben, die auch die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben haben. Deswegen haben wir in dem Gesetz zwei Änderungen, die wir vorgenommen haben. Das eine ist, zu klären, dass wir tatsächlich die Allzuständigkeit meinen. Das sage ich auch an dieser Stelle noch mal, weil es in der Vergangenheit in den Gerichtsverfahren eine Rolle gespielt hat, dass wir wollen, dass Personalräte in alle Belange einzubeziehen sind. Eine andere, kleinere Frage ist, die Möglichkeit des digitalen Tagens, eine Konsequenz aus der Coronapandemie, zu entfristen und den Personalrätinnen und Personalräten die Möglichkeit zu geben, dieses Instrument weiterzunutzen. Ich freue mich auf die parlamentarische Debatte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich kann es auch relativ kurzhalten. Die Kollegin Lehmann hat hier schon ausgeführt. Wir haben vor etwas mehr als vier Jahren eine große Novellierung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen, ein großer Erfolg unter Rot-Rot-Grün, die das Personalvertretungsrecht in Thüringen umfassend modernisiert hat. Eine Kernforderung der Gewerkschaften und der Personalräte, die wir damals umgesetzt haben, war die Einführung der Mitbestimmung in allen personellen, sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Maßnahmen der Dienststellen. Wir haben damals dann unter anderem den Mitbestimmungskatalog in § 73 beibehalten und dachten, dass durch die Einfügung des Worts „insbesondere“ klar ist, dass dieser Katalog nicht abschließend ist. Darauf ging auch mein Vorgänger als innenpolitischer Sprecher, Dirk Adams, damals in seiner Rede ein. Nun hat sich herausgestellt, dass dies problematisch ist, deshalb schlagen wir mit unserem Gesetzentwurf hier eine Klarstellung vor. Zudem hat uns aus den Personalräten der Wunsch erreicht, die bewährte Regelung zur Beschlussfassung per Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon oder Videokonferenz, die während der Coronapandemie befristet eingeführt wurde, zu entfristen. Diesem Wunsch wollen wir gern entgegenkommen, um diese flexiblen und modernen Möglichkeiten weiter zu ermöglichen. Wir beantragen also auch hier die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss. Für die Schülerinnen und Schüler zeigt sich vielleicht hier noch mal ein schönes Beispiel dafür, dass ein kleines Wort in einem Gesetz dazu führen kann, dass ein Gericht etwas komplett anders auslegt als das, was wir hier im Parlament damit erreichen wollten. Darüber diskutieren wir hier gerade. Manchmal ist es so kleinteilig, dass wir uns hier mit einem kleinen Wörtchen auseinandersetzen müssen, in diesem Fall mit dem Wort „insbesondere“. Auch das müssen wir hier manchmal machen, weil unterschiedliche Stellen unterschiedliche Auslegungen an den Tag legen. Wir machen das hoffentlich zügig auch mit einer Anhörung im Innenausschuss und ich hoffe, dass wir dann zu einem Gesetz kommen, das so interpretiert wird, wie wir es auch gemeint haben. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir besprechen hier bei diesem Gesetzentwurf zwei Themenkomplexe. Der erste Komplex ist die dauerhafte Festschreibung einer Coronaausnahmeregelung für Personalräte. Beschlüsse sollen im Umlaufverfahren elektronisch oder telefonisch erfolgen können. Digitales oder auch flexibles Arbeiten ist etwas, was viele in den letzten Jahren zu schätzen gelernt haben. Und, meine Damen und Herren, es gibt keinen Grund, warum diese Regelung auslaufen sollte, daher sprechen wir uns als Freie Demokraten ausdrücklich dafür aus. Der zweite Themenkomplex ist die Allzuständigkeit der Personalräte. Jetzt möchte ich Ihnen ein wenig aus dem Beschluss des VG Meiningen vom 13. Juli 2021, Randnummer 17, vorlesen: „Der Gesetzeswortlaut ist insoweit unklar.“ Randnummer 25: „Jedoch passt der Wortlaut dieser Gesetzesbegründung nicht zu den übrigen Gesetzesmaterialien.“ Meine Damen und Herren, wenn man so etwas liest, wird auch einem juristischen Laien klar: Hier wurde unsauber gearbeitet. Es war also nicht einfach nur einfach ein Missverständnis, es ist unsaubere Arbeit. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es gibt noch mehrere andere Gerichtsurteile!) 2019 sollte bei der umfassenden Modernisierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes die Allzuständigkeit des Personalrats eingeführt werden. Erst wurden die Zuständigkeitskataloge ausgeweitet, dann sollte sich an dem schleswig-holsteinischem Modell mit einer Allzuständigkeitsklausel orientiert werden und es wurde vor allem eins erreicht, nämlichen Rechtsunsicherheit. (Beifall Gruppe der FDP) Das VG Meiningen und das VG Weimar bejahen eine Allzuständigkeit bei der gegenwärtigen Rechtslage, das OVG Weimar hingegen hat eine andere Rechtsauffassung. Auch hier möchte ich zitieren, OVG Weimar vom 10. September 2022, Randnummer 74: „Zwar ist dem Verwaltungsgericht Meiningen darin zuzustimmen, dass in der entscheidenden Landtagsdebatte die dort zu Wort gekommenen Parlamentarier davon ausgegangen sind, dass mit dem Reformgesetz nunmehr eine unbeschränkte Allzuständigkeit eingeführt werden sollte […]. Allerdings kann der ersten Instanz nicht in ihrer Schlussfolgerung beigepflichtet werden, dass damit der unzweifelhaft subjektive Wille des Gesetzgebers auch tatsächlich auf die Einführung einer umfassenden Allzuständigkeit abzielte. Denn unabhängig davon, inwieweit die Äußerungen einzelner Abgeordneter in der Parlamentsdebatte verbindliche Rückschlüsse auf den subjektiven Willen ‚des Gesetzgebers‘ zulassen, bestehen angesichts der oben dargestellten inhaltlichen Widersprüche nicht unerhebliche Zweifel, inwieweit die Wortbeiträge sich der rechtlichen Tragweite ihrer Abstimmungsentscheidung tatsächlich bewusst waren.“ Meine Damen und Herren, das ist ein klares Ungenügend, wenn wir gerade von Schülern sprechen. Auch das sollte man nicht verschweigen. (Beifall Gruppe der FDP) Einer dieser Wortbeiträge kam von Dirk Adams, der dann später Justizminister werden sollte. Meine Damen und Herren, jetzt versuchen die Koalitionsfraktionen endlich, ihren Fehler zu beheben, bevor sie diese – und ich sage es deutlich – juristische Pfuscherei auch noch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt bekommen. Wir werden im Ausschuss gern darüber diskutieren, vor allem aber auch, weil die Personalräte und die von ihnen Vertretenen schon länger auf diese Mängel hinweisen. Insofern ist es einfach Zeit, dass wir zu einem ordentlichen Handwerkszeug kommen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte und danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Bilay das Wort.

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Sascha Bilay Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will vorausschicken, dass für uns als Linke die Voraussetzung für eine gute Arbeit im öffentlichen Dienst Motivation ist, auch über das heutige Gesetz zu reden, weil am Ende gute Arbeit auch bedeutet, dass ein funktionierendes Miteinander in den Betrieben und den Dienststellen das Landes Thüringen die Grundvoraussetzung ist, dass auch die Verwaltung funktioniert. Deswegen hatten wir ja bereits vor 14 Jahren als Linke einen Gesetzentwurf eingereicht, mit dem wir das umfangreich modernisieren und anpassen wollten. Damals gab es nicht die entsprechenden Mehrheiten, aber es ist darin eingegangen, dass dann 2019 die entsprechende Modernisierung auf den Weg gebracht wurde und wir haben die Mitbestimmung der Personalräte umfassend gestärkt. In den letzten Jahren hat sich natürlich auch in der Lebens- und Arbeitswelt eine ganze Menge verändert, es gab eine Pandemie, die Einschnitte vorgenommen hat. Wir sehen ganz einfach – und das war der Wunsch der Personalräte und der Gewerkschaften, die auf uns zugekommen sind –, dass es auch eine Veränderung in der Arbeitswelt gegeben hat, neue moderne Ansprüche an Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestellt wurden und dass dann insbesondere die Frage der Möglichkeit – es geht ja gar nicht darum, das ausschließlich zu machen, sondern die Möglichkeit zu eröffnen –, dass Personalräte sich in digitalen Sitzungen zusammenfinden, um beispielsweise auch Zeit einzusparen, um Reisekosten einzusparen, um auch moderne Möglichkeiten der Kommunikation zu nutzen, dass das also verstetigt werden soll und jetzt die Entfristung vorgenommen werden soll, damit das nicht zum Jahresende ausläuft. Auch die Frage der Möglichkeit von Umlaufbeschlüssen dauerhaft im Gesetz zu verankern, soll jetzt umgesetzt werden. Dass wir diesen Wünschen der Gewerkschaften und der Personalvertretungen nachkommen, ist auch unser Signal an die Belegschaften in den Behörden, dass wir das zur Kenntnis nehmen, dass wir das umsetzen wollen, einen Betrag leisten wollen, die hohe Arbeitszufriedenheit in den Behörden und Dienststellen des Landes auch weiter zu unterstützen. Das ist aus unserer Sicht Form der Wertschätzung für den öffentlichen Dienst. Zu der zweiten Frage, was die Klausel, die Allzuständigkeit oder Unberührtheitsklausel anbetrifft, hat auch Herr Bergner eben gesprochen. Madeleine Henfling hat es eben gesagt: Manchmal ist die Frage, wie ein Wort interpretiert oder ausgelegt wird, schon auch aus juristischer Sicht spannend. Ich will jetzt hier nicht auf die Untiefen des Kommunalabgabengesetzes eingehen, aber da hat man sich über 30 Jahre lang gestritten, wie das Wörtchen „kann“ zu interpretieren ist. Die Kommunen „können“ Beiträge für den Straßenbau erheben. Dass dann Gerichte gesagt haben, „können“ heißt „müssen“, ist schon eine abenteuerliche Interpretation, das hat dann 34 Jahre gedauert. Dazu gibt es noch einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, um abschließend zu klären, wie dieses Problem gelöst werden soll. Deswegen ist es auch gar nicht schädlich, Herr Bergner, das ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats, die Prinzipien der Gewaltenteilung – Legislative, Exekutive und Judikative – sind im Grundgesetz entsprechend verankert. Wenn wir also hier als Parlament ein Gesetz beschließen, das von anderen beklagt wird, wo dann verschiedene Gerichte im Übrigen auch nicht einhellig, sondern das VG Meiningen hat eine andere Entscheidung getroffen, das OVG als nächste höhere Instanz hat dann eine andere Auffassung vertreten, ist es doch überhaupt kein Problem, das ist sozusagen der Auftrag des Parlaments, die Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen und zu sagen: Dann müssen wir eben in der Frage mit den Hinweisen, die uns die Justiz gegeben hat, den politischen Willen, den wir in ein Gesetz gegossen haben, noch mal schärfen. Das nehmen wir hin, wir haben also auch die Argumente der Gerichte in den Gesetzentwurf noch mal einfließen lassen und haben also hier eine Klarstellung vorgenommen, was wir am Ende gemeint haben. Insofern ist das überhaupt kein Problem, sondern das ist die Aufgabe, der wir hier als Rot-Rot-Grün am Ende nachkommen, weil wir wollen, dass die Personalvertretungen entsprechend gestärkt werden, dass sie einbezogen werden. Wir wollen die Beteiligung, wir wollen die Expertise der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in die Entscheidungsfindung mit einbinden. Deswegen gehe ich davon aus, dass am Ende nach der Ausschussberatung auch dieses Gesetz in der zweiten Lesung so beschlossen wird. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Walk das Wort.

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Raymond Walk CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, die durch die Coronapandemie gebotene Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte führte zwangsläufig auch dazu, nach alternativen Wegen der Zusammenarbeit in den Gremien zu suchen. Das betraf nicht nur den Regelungsbereich der Thüringer Kommunalordnung, sondern auch die Tätigkeit der Personalvertretungen. § 37 Abs. 5 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes regelt alternative Handlungsmöglichkeiten für Personalvertretungen in Coronazeiten wie folgt – ich will es noch mal zitieren –: „Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 können Beschlüsse des Personalrats ausnahmsweise auch mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- oder Videokonferenz erfolgen.“ Diese ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehene Regelung wurde dann hier im Haus noch mal bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, so weit der Blick zurück. Damit komme ich zum vorliegenden Gesetzentwurf. Im Vorfeld der Plenarbefassung habe ich mich mit dem Vorsitzenden des Hauptpersonalrats der Thüringer Polizei zu dessen Erfahrungen in den letzten Monaten unterhalten und ausgetauscht. Er hat mir erläutert, dass die bisherige Regelung schon zur regelmäßigen Praxis bei Polizei und Justizvollzug geworden ist. Im Kern hat er sechs Punkte benannt, auf die ich hier auch gern eingehen möchte. Punkt 1: Vor allem bei kurzfristigen Sitzungen könnten die Personalratsmitglieder unkompliziert teilnehmen. Punkt 2: Reisezeiten und damit verbundene Kosten entfielen, was zu Ersparnissen bei Nettoarbeitszeit und Dienstzeit führe. Punkt 3: Auch das Einplanen in den Tagesablauf sei selbst bei mobilem Arbeiten und Telearbeit besser möglich. Punkt 4: Vor allem in den überörtlichen Gremien werde die Möglichkeit von Sitzungen per Video und Telefon inzwischen viel genutzt, um beispielsweise Fristen einzuhalten oder schnell und flexibel auf Anträge der Behörden reagieren zu können und diese abzustimmen. Punkt 5: Das Umlaufverfahren sei eine Möglichkeit, die fest gewählten Personalratsmitglieder in die Stimmabgabe einzubinden, ohne dass die Nachrücker verpflichtet werden müssen. Punkt 6 – Datensicherheit: Die ist zumindest, Frau Staatssekretärin Schenk, im Innenministerium gegeben, weil die Personalratsmitglieder ausschließlich die E-Mail- und Datenaustauschplattform innerhalb des Ministeriums für den Versand von personenbezogenen Daten – die sind ja besonders sensibel – und eingestuften Dokumenten nutzen. Also es ist insgesamt ein sehr positives Fazit aus dem Bereich des Innenministeriums. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, schon bei der Verlängerung 2021 hat die schriftliche Anhörung im Ausschuss ergeben, dass die Möglichkeit der alternativen Beschlussfassungen von allen Anzuhörenden begrüßt wurde. Als CDU-Fraktion haben wir es seinerzeit schon begrüßt, dass es Alternativen gibt, dass man nicht auf die eine oder andere Variante festgelegt wird, sondern dass das frei zu wählen ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss und will noch einmal auf eine kritische und aus meiner Sicht zu beachtende und nachvollziehbare Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei Thüringen eingehen. Das war damals die Zuschrift 7/1619. Die GdP begrüßt darin grundsätzlich die Verlängerung der alternativen Möglichkeiten, weist aber auf einen Punkt hin, Frau Staatssekretärin. Das werden wir uns dann auch in der Anhörung noch mal genau anschauen. Ich zitiere aus der Stellungnahme: „Die Arbeitsplätze u. a. im Geschäftsbereich der Thüringer Polizei verfügen nicht über eine personenbezogene Internetanbindung.“ Und weiter heißt es – ich zitiere wieder –: „Problematisch stellte sich die technische Ausstattung dar. Gerade die notwendigen Voraussetzungen für Videokonferenzen sind oft nicht vorhanden. Als Voraussetzung für eine Nutzung digitaler Formate über die Pandemie hinaus muss allen Personalräten bzw. deren Mitgliedern auch tatsächlich der Zugang zu den notwendigen Arbeitsmitteln zur Verfügung gestellt werden.“ Vielleicht hat sich in der Zwischenzeit dort etwas getan. Natürlich müssen die Behörden auch technisch vernünftig ausgestattet sein. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu meinem Fazit: In der ersten Bewertung, quasi in der Quersumme, gibt es vielfältige positive Erfahrungen mit der Möglichkeit, Beschlüsse des Personalrats auch mittels Umlaufverfahrens, elektronischer Abstimmung, Telefon- oder Videokonferenzen zu fassen. Wir interessieren uns in der Anhörung – ich habe es erwähnt – dafür, inwieweit sich inzwischen die technische Ausstattung verbessert hat oder ob es hier immer noch offene Bedarfe gibt. Zudem interessieren wir uns dafür, ob sich die Bedenken der Personal- und Berufsvertretungen bewahrheitet haben, dass ein Austausch in Präsenz mit den damit verbundenen zwischenmenschlichen Kontakten nicht ersetzt werden könnte. Das ist sicherlich ein Aspekt, der auch soziologisch interessant ist. Ich bin auf die Antworten im Ausschuss gespannt. Zuletzt: Wir unterstützen die Überweisung des Gesetzes an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Birgit Pommer

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Die Landesregierung verzichtet. Es ist Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen im gesamten Rund. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 in seinen Teilen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3264 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/8083 Antrag (Alternativantrag) der *) Fraktion der FDP - Drucksache 7/3265 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/8084 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4200 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/8085 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Herrgott aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung zu den drei Anträgen. Bitte, Sie haben das Wort.

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Christian Herrgott CDU

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich berichte zu allen drei Anträgen nacheinander aus dem Ausschuss. Der erste Antrag, TOP 8 a, wurde in Drucksache 7/3264 durch Beschluss des Landtags in seiner 45. Sitzung am 6. Mai 2021 an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Antrag mehrmals beraten, erstmalig in seiner 20. Sitzung am 28. Mai 2021, weiterhin in seiner 21., 24., 25., 27., 33., 35., 37., 40. und 41. Sitzung und letztmalig in der 47. Sitzung am 26. Mai 2023. Zudem wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Gegenstand der Anhörung war neben dem Antrag in der Drucksache 7/3264 auch der Antrag der Gruppe der FDP in Drucksache 7/3265. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien in Drucksache 7/8083 bezieht sich auf den Änderungsantrag der CDUFraktion in Vorlage 7/4203 vom 10. September 2022 mit dem vorgeschlagenen Titel „70. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 – Auftrag und Vermächtnis zur Fortsetzung der Aufarbeitung von DDR/SED-Unrecht und angemessenen Erinnerung an dessen Opfer“ für den Alternativantrag der Fraktion der CDU „Angemessene Erinnerung an die Opfer des SED-Unrechtsstaates anlässlich des von der SED veranlassten Baus der Berliner Mauer vor 60 Jahren“ vom 5. Mai 2021 in der Drucksache 7/3264. In der Ausschusssitzung am 16. September 2022 brachte die CDU-Fraktion den Änderungsantrag vom 10. September 2022 mit der Vorlagennummer 7/4203 mit dem Hinweis der Aktualisierung ihres Alternativantrags in der Drucksache 7/3264 ein. Der nunmehr aktualisierte Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 7/4203 bezieht das von der Landesregierung am 22. Mai 2022 vorgelegte Konzept für eine lebendige Erinnerungskultur zu den Jahrestagen 2022/2023 im Rahmen der Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie sämtliche Opfergruppen der SED-Diktatur ein und stellt einen aktuellen Kontext zum 70. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 am 17. Juni 2023 her. Am 26. Mai 2023 hat der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien die Vorlage 7/4203 abschließend beraten und bei 6 Jastimmen und 6 Enthaltungen angenommen. Mit der Drucksache 7/8083 empfiehlt der Ausschuss die Annahme des CDU-Antrags. Ich komme zum Bericht für 8 b. Der Antrag in der Drucksache 7/3265 wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 45. Sitzung am 6. Mai 2021 an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Antrag mehrmals beraten, erstmalig in seiner 20. Sitzung am 28. Mai 2021 sowie in seiner 21., 24., 25., 27., 33., 35., 37., 40. und 41. Sitzung sowie letztmalig in seiner 47. Sitzung am 26. Mai 2023. Zudem wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Gegenstand der Anhörung war neben dem Antrag in der Drucksache 7/3265 auch der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/3264. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien in Drucksache 7/8084 bezieht sich auf den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP vom 26. Mai 2023 mit dem vorgeschlagenen Titel „Dem Kampf für Freiheit und Demokratie gedenken sowie den Opfern und ihren von Willkür betroffenen Angehörigen vorbehaltlos zur Seite stehen – SEDUnrecht aufarbeiten“ für den Alternativantrag der Fraktion der FDP „Wider das Vergessen – Unrecht im Staat der DDR aufarbeiten, wiedergutmachen und ernst nehmen“ vom 5. Mai 2021 in der Drucksache 7/3265. In der Ausschusssitzung am 26. Mai 2023 brachte die Parlamentarische Gruppe der FDP den Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 7/5215 mit dem Hinweis der Aktualisierung ihres Alternativantrags ein. Der nunmehr aktualisierte Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 7/5215 unterstützt die Fortsetzung der Aufarbeitung von SED/DDRUnrecht und eine entsprechende Erinnerungskultur anlässlich verschiedener Jubiläen in diesem historischen Kontext sowie eine angemessene Hilfe für die Opfergruppen. Am 26. Mai 2023 hat der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien abschließend über die Vorlage beraten und empfiehlt die Annahme des entsprechenden Antrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Wir kommen zum dritten Antrag – TOP 8 c. Der Antrag in der Drucksache 7/4200 wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 76. Sitzung am 18. März 2022 an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Antrag mehrmals beraten, erstmalig in seiner 33. Sitzung am 29. April 2022 sowie in seiner 35., 37., 40. und 41. Sitzung und abschließend in seiner 47. Sitzung am 26. Mai 2023. Zudem wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien in Drucksache 7/8085 bezieht sich auf den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 9. Dezember 2022 in Vorlage 7/4603 mit dem Titel „Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – zeitgemäße Erinnerungskultur befördern“ zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 13. Oktober 2021 in Drucksache 7/4200 mit dem gleichen Titel. In der Ausschusssitzung am 9. Dezember 2022 brachten die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 7/4603 und dem Hinweis der Aktualisierung ihres Antrags in Drucksache 7/4200 ein. Der nunmehr aktualisierte Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 7/4603 fordert die Erarbeitung eines Erinnerungskonzepts anlässlich des 70. Jahrestags des 17. Juni 1953 unter Beteiligung der auf diesem Gebiet maßgeblich aktiven Einrichtungen, Vereine und Institutionen sowie unter Berücksichtigung der vom SED-Unrecht Betroffenen sowie spezieller Formate der Erinnerungsarbeit für ein junges Publikum. Am 26. Mai 2023 hat der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien abschließend über die Vorlage beraten und mehrheitlich die Drucksache 7/8085 als Ausschuss zur Annahme empfohlen. Herzlichen Dank. Das war die Berichterstattung. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält Frau Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion. Es gibt eine Bitte für die nächste Stunde. Wir haben Sehbehinderte und Blinde hier auf der Tribüne. Sie möchten gern eine deutliche Aussprache – das ist der Wunsch. Ich will daran natürlich auch erinnern. (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Kein Gendern!)

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Corinna Herold AfD

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, was lange währt, wird nicht immer richtig gut, auch wenn wir dem hier vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion zustimmen werden, weil die anderen Anträge zur Sache viel schlechter waren. Wir beraten hier über die Drucksache 7/8083 vom 26. Mai 2023. Dies ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien, die am Ende aus dem Änderungsantrag zu dem Alternativantrag der Fraktion der CDU zu dem Antrag der AfD-Fraktion vor zwei Jahren hervorgegangen ist. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat insgesamt elfmal über die vorgelegte Angelegenheit beraten. Mittlerweile sind einige der in den vorangegangenen Anträgen erwähnten Ereignisse, die damit behandelt und gewürdigt werden sollten, längst Geschichte, nämlich der Jahrestag der Grenzziehung 1952, der 60. Jahrestag des Mauerbaus und jetzt befinden wir uns auf der unmittelbaren Zielgeraden vor dem 17. Juni 2023, dem 70. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR. Während unser Antrag damals eine Reihe von dezentralen Veranstaltungen zur Würdigung des 60. Jahrestags des Mauerbaus in der ehemaligen DDR gefordert hatte, beschränkt sich der vorliegende Antrag jetzt unter Punkt I.4 auf die sinnvolle Ergänzung durch zentral organisierte Veranstaltungen. An dieser Stelle muss ich bemerken, dass alle meine Nachforschungen zu dezentralen oder zentralen Veranstaltungen der Landesregierung zum 17. Juni dieses Jahres ins Leere gelaufen sind. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Echt?) (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Es gibt eine eigene Internetseite!) Ich hoffe, dass das nur ein Kommunikationsphänomen ist und die entsprechenden Veranstaltungen in den nächsten Tagen überall intensiv beworben werden. Jeder Thüringer sollte erwarten dürfen, dass der mutigen Männer und Frauen von damals würdig gedacht wird. (Beifall AfD) Zurück zum Antrag der CDU. Unter I.1 wird erwähnt, was schon lange bekannt ist: Die Aufarbeitung des sowjetischen Besatzungssystems und der DDR- oder SED-Diktatur sei eine Kernaufgabe der Erinnerungs- und Gedenkkultur. Das ist nicht neu, greift aber immer zu kurz. Wichtig wäre uns an dieser Stelle eine tiefschürfende und schonungslose Aufarbeitung und Offenlegung der zugrunde liegenden ideologischen Ideen und Theoriegebäude für Sozialismus, Kommunismus, Stalinismus, Maoismus, für unter anderem die kommunistischen Grausamkeiten während des spanischen Bürgerkriegs, für alle die Morde, Menschenrechtsverletzungen und Schikanen, die im Namen einer besseren Welt und der Diktatur des Proletariats im 20. Jahrhundert in Thüringen, in Deutschland und weltweit begangen wurden. Die Erinnerung und Aufarbeitung sollte nicht nur von Bildungs- und Vermittlungsarbeit begleitet werden, sondern über die Erinnerungen an begangenes Unrecht hinaus die Umstände beleuchten, die für die Installation dieser Unrechtsregime, dieser Diktaturen und blutigen Verbrechen Voraussetzung waren. Die offensive Demokratiearbeit, die hier angemahnt wird, muss sich auch unter anderem mit der in den letzten Jahren inflationären Verwendung der Begriffe „demokratisch“ und „antidemokratisch“ beschäftigen. Wir bitten im Namen aller Bürger an dieser Stelle um eine präzise Begriffsdefinition und eine Abgrenzung des einen vom anderen. (Beifall AfD) Das würde den Diskurs klären und vielen Diskutanten helfen, sich im Begriffsdschungel besser zurechtzufinden. Unter I.6 wird die breit aufgestellte und ausdifferenzierte Erinnerungs-, Gedenk- und Aufarbeitungslandschaft gelobt, außerdem das Engagement des Geschichtsverbundes Thüringen – Arbeitsgemeinschaft zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Bei allem Respekt für die Arbeit dieser Institutionen sollten wir nicht vergessen, dass es noch zahlreichende Überlebende des Unrechtsstaats DDR gibt, die auch heute noch auf Hilfe und Linderung ihrer misslichen Lage hoffen, in die sie durch staatliche Einwirkung, Repressalien, Behinderung bei der Ausbildung und durch Haftstrafen erst gekommen sind. Tätige Hilfe muss immer vor papierner Erinnerungspolitik stehen. (Beifall AfD) Gedacht werden soll unter anderem mit öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen der 3,5 Millionen Opfer kommunistischer Unterdrückung, darunter 1.722 Todesopfer und 42.700 körperlich Versehrte. Auch hier fordern wir für die Überlebenden jede mögliche und nützliche Hilfe und Unterstützung. Unsere Eltern und Großeltern haben oft und mehrfach unter diesen in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR erlebten Unrechtstaten gelitten. Viele von Ihnen haben sich der Diktatur, der Nomenklatura der Partei, die immer recht hatte, durch eine Abstimmung mit den Füßen entzogen. Allein 1952 verließen 180.000 Menschen die DDR. Sie flohen vor Misswirtschaft, politischer Unterdrückung, Diskriminierung und Mangelernährung. Dazu fällt mir beiläufig ein, dass es auch in der Gegenwart fast jedes Jahr 300 deutsche Staatsbürger ins Ausland zieht – aus sehr unterschiedlichen Gründen. Misswirtschaft und politische Unterdrückung gehören ganz bestimmt hier und da auch zu den Gründen für eine Auswanderung. (Beifall AfD) Leidvolle Erfahrungen im persönlichen und auch im gesellschaftlich-politischen Bereich können durchaus dazu führen, als Mensch, als soziale Gruppe, gar als Nation begangene Fehler nicht zu wiederholen. Daher begrüßen wir ausdrücklich den Auftrag an das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung und die Landeszentrale für politische Bildung, die DDR-Geschichte unter dem Blickwinkel der politischen Fehlentwicklungen und des Repressionsapparats für ein junges Publikum aufzuarbeiten, das damit lernen kann, wie sich die Verweigerung elementarer Freiheiten und demokratischer Rechte auf die Bürger Thüringens auswirken konnte. Auch da fällt mir bei der Erwähnung der Zerbrechlichkeit freiheitlich-demokratischer Verhältnisse ein Ereignis unserer Gegenwart ein, nämlich der 5. Februar 2020. Es folgt in diesem Antrag unter anderem die Forderung nach einer Fortsetzung der Arbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe, deren Wirken wir seit 2019 vermissen – bis auf ein kurzes Intermezzo im letzten Jahr. Gefordert werden eine ausreichende Finanzierung der Erinnerungs-, Gedenk- und Aufarbeitungslandschaft, ein dauerhafter Zugang zu den Stasiakten im Bestand des Bundesarchivs, ein auskömmlich ausgestatteter Härtefallfonds für SED-Unrecht auf Bundesebene und einiges andere mehr. Zu guter Letzt wird unter Punkt II.1 erwähnt, dass die Aufarbeitung der DDR-Geschichte auch mehr ist als nur ein ostdeutsches Spezialthema. Das sehen wir genauso und wünschen uns eine umfassende und schonungslose Aufklärung über die Verflechtung osteuropäischer und sowjetischer, stalinistischer, kommunistischer Kader mit der westeuropäischen und westdeutschen Linken seit den 60er-Jahren des 20. Jahrhunderts bis heute. Wir versprechen uns auch 33 Jahre nach der friedlichen Revolution davon noch einige Überraschungen und Klarstellungen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Für die Fraktion der SPD erhält Herr Abgeordneter Dr. Hartung das Wort.

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Thomas Hartung SPD

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, in wenigen Tagen jährt sich der Volksaufstand des 17. Juni zum 70. Mal. Natürlich sind die Bilder lange ikonisch geworden; vor dem Brandenburger Tor demonstrierende Arbeiter genauso wie Panzer, die die Demonstranten auseinandertreiben. Es sind die Bilder, die wir mit Widerstand in der DDR zwischen der Gründung der DDR und dem Untergang 1989 verbinden, wenn wir an Widerstand denken. Auch hier in Thüringen wurde die Protestwelle sehr deutlich und auch sehr umfangreich wahrnehmbar. In mehr als 100 Städten kam es zu Demonstrationen von Arbeitern und Bauern, von Studierenden, die für Freiheit und für Demokratie auf die Straße gingen. Nicht nur in den größeren Städten, sondern auch im gestern viel zitierten ländlichen Raum war das Fall. Zum Beispiel in der Thomas-MüntzerStadt Mühlhausen gingen 3.000 Bauern in einer großen Demonstration auf die Straße und forderten die Abkehr von der Enteignung und Zwangskollektivierung mit dem Spruch: „Jetzt werden sich die Bauern von ihren Unterdrückern befreien – wir wollen freie Bauern sein!“. Das war in Thüringen genauso wie in Berlin und genauso wie in Berlin war natürlich auch die Niederschlagung überall und flächendeckend. In über 190 Ortschaften haben sowjetische Truppen diesen Demonstrationsbewegungen ein Ende bereitet. Sie haben Verhaftungswellen durchgeführt. Alfred Diener, ein Jenaer Schlosser, wurde dann in Weimar nach einem Schnellverfahren als Rädelsführer erschossen. Bis zur friedlichen Revolution 1989 war das der Ausdruck des Widerstands oder des Freiheitswillens der Menschen in der früheren DDR. Wir müssen schon sagen, dass der Rückhalt in der Mehrheit der Bevölkerung nicht groß genug war, um damals schon Veränderungen herbeizuführen. Trotzdem haben wir die Wende dann am Ende erlebt. Das Gedenken ist natürlich für uns alle Verpflichtung, denn es ist ein Aufbegehren der Menschen gegen Unterdrückung, gegen Bevormundung. In dieser historischen Einordnung dieses Aufstands sind wir demokratischen Fraktionen – und ich glaube, das kann man auch so bezeichnen, ohne dass man zu einer Sprachverwirrung, wie eben unterstellt, kommt – uns einig. Es hätte uns auch gut zu Gesicht gestanden, wenn wir jetzt nicht drei Anträge beraten würden, sondern einen gemeinsamen Antrag. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, dass wir in diesem Zusammenhang uns einen Bärendienst erweisen, wenn wir das Gefühl vermitteln, dass hier unter fünf demokratischen Parteien drei Meinungen herrschen und wir nicht dazu kommen, eine gemeinsame Bewertung auf den Weg zu bringen. Das ist Wasser auf die Mühlen derer, die Nektar daraus saugen, dass wir Demokraten uns nicht einig sind und nicht mal in der Bewertung dieses Ereignisses – und ich glaube, da gibt es kaum Unterschiede – zu einem gemeinsamen Punkt und zu einem gemeinsamen Antrag kommen. Denn eins ist doch festzustellen: Das, was wir vor fast 70 Jahren erlebt haben, das war keine nationale Revolution, das war kein Reichsbürgerputsch, das waren Menschen, die für ihre Rechte, für Freiheit, für Demokratie auf die Straße gegangen sind. Das eint hier in diesem Raum mit Sicherheit fünf Parteien – vier Fraktionen, eine Gruppe. Eine andere Fraktion sieht das ein bisschen anders und wir hätten uns heute tatsächlich mal die Möglichkeit gegeben, Einigkeit zu zeigen, wenn wir uns auf einen Antrag geeinigt hätten. Haben wir nicht getan, sollten wir in Zukunft ändern. In diesem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher und liebe Zuschauer! „Diese Angst auf halber Zeile, das mein Stift zerbricht, bevor alles gesagt, und wer hört mich, wenn ich schweige.“ Mit diesen Worten von Jürgen Fuchs möchte ich heute beginnen, denn er ist nur ein Beispiel dafür, aber natürlich ein sehr prägnantes, wie gnadenlos der SED-Staat mit politisch Andersdenkenden umging. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Da ist der 17. Juni 1953, der auch gerade schon kurz gewürdigt wurde, nur die Spitze des Eisbergs und leider nicht das Ende der repressiven Diktatur. Es ist ein Datum, dessen wir zu Recht gedenken und an dem wir an die Menschen denken, die damals den Mut aufgebracht haben, auf die Straße zu gehen und ihr Leben aufs Spiel zu setzen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal Zahlen wiederholen, die ich auch vor zwei Jahren schon in der ersten Beratung vorgetragen habe – damals in der Tat noch als Fraktion, was bei den Dokumenten ja vorhin etwas durcheinanderging, so lange beraten wir schon. Wir reden von 250.000 unschuldig politisch Inhaftierten. Wir reden von fast 34.000 per Kopfgeld verkauften Häftlingen. Wir reden von mehr als 1.000 Grenztoten, 3,5 Millionen Flüchtlingen, 500.000 Kindern in Erziehungseinrichtungen, wie man auf den Seiten der Bundesstiftung Aufarbeitung sowie des Stasi-Unterlagen-Archivs nachlesen kann. Ich könnte hier fortsetzen: Ehemalige Leistungssportler, die Diplomaten im Trainingsanzug, wie es so schön hieß, die unwissentlich oder zwangsgedopt wurden und mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen kämpfen. Kinder, die zwangsadoptiert wurden und noch heute nach ihren leiblichen Eltern suchen bzw. Eltern, die nach ihren Kindern suchen. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal deutlich meinen Dank an Andreas Laake und die Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR äußern. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP) Ich möchte an Herrn Tordinic aus Jena erinnern, der diese ganze Diskussion mitbegleitete, das Ende der Diskussion aber nicht mehr erleben kann, weil er inzwischen gestorben ist. Ich möchte erinnern an die Aktionen „Ungeziefer“, „Kornblume“. „Ungeziefer“ – auch für die Schüler, die noch da sind: mit „Ungeziefer“ wurden Menschen bezeichnet, die aus dem damaligen Sperrgebiet an der Grenze der DDR zur Bundesrepublik zwangsausgesiedelt worden sind, das sind in Summe ungefähr 12.000 Menschen, von denen wir da reden, plus 3.000 Fluchten von Menschen, die es noch geschafft haben, davonzukommen. Wir reden auch von Suiziden von Menschen, die das nicht verkraftet haben. Für mich persönlich ist es auch ein familiäres Trauma, weil ich an den Bruder meines Opas denke, der damals mit seiner Familie aus Titschendorf ausgesiedelt wurde. Sie wurden auf den Lkw verfrachtet und wussten nicht, wohin die Reise geht. (Beifall Gruppe der FDP) Da rede ich noch gar nicht von all jenen, die lernten, was sie nicht in der Schule sagen durften – etwa, wenn in der Schule die Lehrerin fragte, wie im Fernsehen die Uhr aussieht, um zu erfahren, ob zu Hause Westen geschaut wird –, die lernten, was gefährlich sein könnte, wenn man es in der Schule sagt. Und ich rede nicht von den Schmähungen, denen Menschen wegen ihres Glaubens ausgesetzt waren. Ich rede noch gar nicht von diesen Aktionen, als Schüler wegen des Zeichens „Schwerter zu Pflugscharen“ in Konflikte mit der Schulleitung geraten sind oder wenn sie auch nur einen unangepassten Haarschnitt oder auch nur die falsche Hose, Jeans aus dem Westen oder Plastetüte aus dem Westen hatten. Die DDR war eine Diktatur und hat sich selbst auch als solche bezeichnet. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Jedem einzelnen Opfer dieses Staats sind wir es schuldig, dass wir die DDR auch klar als solche bezeichnen. Wir sind es ihnen schuldig, ihr Leid anzuerkennen und bei der Bewältigung an ihrer Seite zu stehen. Es ist unsere Aufgabe und unsere Aufgabe – ich betone es noch mal –, bei den Abläufen der Opferentschädigung nachzufragen und bestehende Hürden zu beseitigen, es ist unsere Aufgabe, hinzuhören und als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Keiner von uns kann geschehenes Unrecht wiedergutmachen. Das kann kein Geld der Welt, aber Geld kann helfen, weiterhin bestehendes Leid zu mindern. Die DDR war kein Rechtsstaat und von ihr begangene Verbrechen wurden nicht anerkannt, sondern totgeschwiegen. Deshalb gilt es, der Aufarbeitung dieses Unrechts den nötigen Raum zu geben und diese konsequent und zu unterstützen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Die DDR sorgte für mehr gebrochene Biografien, als wir uns heute vorstellen können, und das wirkt nach. Viele der Menschen, die von SED-Unrecht betroffen waren, leben heute noch. So haben wir die Möglichkeit, diesen Menschen zu signalisieren: Wir haben euch nicht vergessen und wir werden euch nicht vergessen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich möchte diese Gelegenheit auch nutzen, um Menschen zu danken. Ich möchte den mutigen Menschen danken, die im Herbst 1989 auf die Straße gegangen sind, friedlich, um für ihre Heimat, für unsere Freiheit, für unser aller Freiheit zu demonstrieren. Wir sprechen heute noch von einer friedlichen Revolution, dabei war das alles andere als selbstverständlich. Die Menschen, die damals in Leipzig die ersten Transparente ausrollten, riskierten damit ihre körperliche Unversehrtheit und die ihrer Angehörigen. Ich wusste an dem 09.10.1989 nicht, ob ich am Abend meine Eltern noch sehen werde. Unvergessen ist mir deswegen auch ganz persönlich die unverblümte Drohung des damaligen Kampfgruppenkommandeurs von Leipzig, der in der „Leipziger Volkszeitung“ veröffentlichte, dass man den Sozialismus verteidigen werde, wenn es Not ist, auch mit der Waffe in der Hand – eine klare Drohung. Es gehört aber auch der Dank an Kurt Masur dazu, dem damaligen Gewandhauskapellmeister, und an die politisch Verantwortlichen, die die Hardliner in den eigenen Reihen ausgebremst haben. Es ist gelungen, über ideologische Grenzen hinweg mit Vernunft zu agieren. Deswegen gilt allen Beteiligten, die daran mitgewirkt haben, auch mein Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Das Schönste für mich war allerdings in dieser Zeit zu erleben, wie Woche für Woche – das sah man ja auch auf den Demonstrationen – die Angst der Menschen weniger wurde, wie sie Woche für Woche freier durchatmeten, sich trauten, sich zu äußern und schlicht und einfach ihrem Recht auf Freiheit zum Nachdruck verholfen haben. Daher, meine Damen und Herren, ist die Einrichtung eines Denkmals in der Nähe des Thüringer Landtags für uns nach wie vor nur eine logische Konsequenz. Es wäre ein Denkmal, das den Opfern, den mutigen Demonstranten und der Erinnerung, was das Fehlen der Freiheit bedeutet, Rechnung tragen würde. Unser Kollege Uwe Barth, der damals in der 5. Legislaturperiode hier Fraktionsvorsitzender war, hat mal einen Satz geprägt, er sagte: Das ist mit der Freiheit wie mit der Gesundheit, beides merkst du erst, wenn du es nicht mehr hast. – Dafür, dass wir diese Freiheit nie wieder verlieren, stehen wir gemeinsam ein. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Schülerinnen und Schüler, wir reden heute über ein tatsächlich ganz wichtiges Thema: Aufarbeitung. Aufarbeitung setzt voraus, dass man bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, Verantwortung für das, was geschehen ist. Und dass wir das den Opfern insbesondere des SED-Unrechtsstaats natürlich schuldig sind, hat nicht zuletzt die Einordnung von Thomas Hartung genauso wie eben von Herrn Bergner, glaube ich, noch mal sehr deutlich gemacht. Der 17. Juni kommt jetzt wieder näher und er ist noch nicht lange Gedenktag in Thüringen. Im Jahr 2016 gab es einen Gesetzentwurf von den Fraktionen SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/1769, mit dem wir diesen Gedenktag im Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen haben. Das ist gut so, das ist richtig so. Damit haben wir einmal mehr gezeigt, dass wir uns der Verantwortung an dieser Stelle bewusst werden wollen. Es geht um die vielen Tausend Menschen, es sind Tausende gewesen, die in Thüringen – Thomas Hartung sagte es völlig richtig – an mehr als 100 Orten auf die Straßen und Plätze gegangen sind. Es geht um all diejenigen, die nach dem 17. Juni Verhaftungen und Unrecht erfahren haben, aber es geht natürlich auch um das Unrecht insgesamt, das wir immer wieder erinnern. Wenn Sie einmal googeln und „Thüringen – 70 Jahre Volksaufstand“ eingeben, dann werden Sie feststellen – auch Frau Herold könnte das –, dass es dafür sogar eine extra Internetseite gibt – auch das ist gut und richtig so – und auf dieser Internetseite finden Sie noch einmal die historische Einordnung und Sie finden aber auch 20 ganz konkrete Veranstaltungshinweise, die deutlich machen, wie vielfältig Aufarbeitung in Thüringen stattfindet, dezentral, mit ganz vielen Betroffenen, mit denjenigen, die an die Geschichte vor Ort erinnern. Da bin ich unserem Beauftragten Dr. Peter Wurschi für die Aufarbeitung des SED-Unrechts sehr dankbar, dass er genau für dieses Jahr den Schwerpunkt gesetzt hat, gemeinsam mit vielen Aktiven vor Ort, aber auch mit der Landesregierung, zu sagen, wir gehen vor Ort in die Gemeinden, wir erinnern an die Geschichte ganz konkret, wir erinnern uns an einzelne Schicksale, wir erinnern uns an den Mut der Menschen vor Ort. Das ist, glaube ich, etwas, was uns von vielen anderen Ländern unterscheidet. Ich finde das richtig so, auch und gerade heute, auch und gerade 70 Jahre später, weil das natürlich nicht ins Vergessen geraten darf. Jetzt will ich noch mal ganz konkret auf die Anträge, die uns hier vorliegen, und ihre Geschichte eingehen. Herr Herrgott hat vorhin bei der Berichterstattung aus dem Ausschuss deutlich gemacht, wie lange diese Anträge teilweise schon in den Ausschüssen, aber auch im Parlament lagen und wie viele Beratungen es gab. Es waren teilweise bis zu elf Beratungen im Ausschuss, die zu diesen Anträgen stattgefunden haben. Und ja, ich bin auch ganz bei all denen, die sich gewünscht hätten, dass es eine gemeinsame Initiative der demokratischen Fraktionen gegeben hätte. Da will ich noch mal ein bisschen darauf eingehen, welche Versuche hier unternommen wurden. Es gab nämlich dankenswerterweise von Minister Hoff selbst die Einladung an alle demokratischen Fraktionen, an einen Tisch zu kommen und die Ergebnisse der Anhörung, die stattgefunden hat – Herr Herrgott sagte es, zu allen drei Anträgen gab es umfangreiche Anhörungen –, in einem gemeinsamen Änderungsantrag zusammenzuführen. Das Treffen fand auch statt, die FDP war nicht dabei. Als Entgegenkommen an die CDU wurde ihr Antrag, der der zeitlich älteste Antrag war, als Grundlage genommen, um daraus einen gemeinsamen Antrag zu machen. Punkt für Punkt, lieber Herr Kellner, wurde der durchgesprochen und seitens der Staatskanzlei gab es dann einen überarbeiteten Antrag, der noch einmal rumgeschickt wurde. Unsere Fraktion hat ihn dann auch noch einmal überarbeitet. Umso irritierter waren wir – das muss ich an dieser Stelle so deutlich sagen –, als dann kurz vor dem Ausschuss von der CDU mitgeteilt wurde, dass der Antrag leider nicht als gemeinsame Grundlage gesehen wird, dass es gar keinen gemeinsamen Antrag mehr geben soll. Es hieß zwischenzeitlich sogar, der Antrag läge Ihnen nicht vor. Aber das ist alles aufgearbeitet, schon im März ist Ihnen das zugegangen. Es wäre in der Tat ein schönes Zeichen gewesen, wenn es wenigstens bei solchen Themen seitens derjenigen, die sich gern selbst als konstruktive Opposition bezeichnen, zu einer Einigung gekommen wäre. Das hat aber leider nicht funktioniert. Nun haben wir drei sehr ähnliche, aber trotzdem unterschiedliche Anträge auf dem Tisch. Ich will noch mal kurz sagen, warum wir nicht allen so zustimmen können: weil sie sich zum Teil inhaltlich widersprechen und zum Teil auch schon erledigt haben. Das hat allerdings mit der langen Verhandlungsdauer zu tun. Das muss man ganz klar sagen. Ich will beginnen mit dem Antrag von Rot-Rot-Grün. Wir haben uns selbstverständlich dafür ausgesprochen, dass die interministerielle Arbeitsgruppe und die Berichterstattung, die wir dazu regelmäßig im Landtag haben, fortgeführt werden und halten deshalb an der Zeitlinie fest, die sich bisher bewährt hat. Wir haben die Landesregierung ebenfalls aufgefordert, ein Konzept für die Erinnerung an den 70. Jahrestag zu erarbeiten. Das liegt vor, das ist zeitlich auch nachvollziehbar. Sie können es, wie gesagt, auf der extra dafür eingerichteten Internetseite nachlesen. Bei dem Konzept sollte die Einbeziehung der Institutionen der Thüringer Aufarbeitungslandschaft berücksichtigt werden – ganz, ganz wichtig –, denn ohne diese Zeitzeuginnen, ohne die Menschen vor Ort geht das nicht. Es sollte öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen geben. Im Fokus und beteiligt werden sollten insbesondere die Opfer der SED-Diktatur. Der Fokus sollte aber auch auf dem – wir nennen es – widerständigen Verhalten in Thüringen in den 50er-Jahren liegen, denn das war sehr vielfältig. Das fand in Betrieben statt, das fand von Bauern statt, das fand auf allen Ebenen statt. Das war keine verkopfte, aufgesetzte Geschichte, sondern etwas, was tatsächlich von unten wuchs. Die Formate der Erinnerungsarbeit – das ist ganz wichtig – sollen insbesondere ein jüngeres Publikum ansprechen, weil es darum geht, Geschichte weiterzugeben, erfahrbar, transparent zu machen, auch für diejenigen, die es selbst nicht erlebt haben. Der Antrag der CDU hat ebenfalls Forderungen zum Gedenkjahr 2022 enthalten – das ist nun schon vorbei – und zum 17. Juni dieses Jahres. Der Wunsch war hier, dass das Konzept zum 17. Juni ein Schwerpunkt auf die Opfer kommunistischer Unterdrückung legen sollte. Im Mittelpunkt der Aufarbeitungsarbeit sollten die Grenzabriegelung, der Mauerbau, der Volksaufstand und die friedliche Revolution stehen. Gefordert wurden und werden zentrale Veranstaltungen zur Feier des Jubiläums, die auch stattfinden. Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung und auch die Landeszentrale für politische Bildung sollten Konzepte auch für jüngeres Publikum entwickeln. Sie sehen, es gibt viele Einigungsmöglichkeiten, die hier schon angelegt waren. Die Kooperation mit umliegenden Bundesländern war ausdrücklich erwünscht. Die Arbeit der IMAG, also die Arbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe, sollte fortgesetzt werden. Und – da habe ich ein bisschen gestutzt – es steht nach wir vor drin, dass die Stasiüberprüfung fortgeführt werden soll. Das haben wir in Thüringen beschlossen, das will ich ganz klar sagen. Da gibt es einen Beschluss. Deswegen ist mir unklar, was gemeint ist, weil Sie entweder die Bundesebene meinen, wo das so nicht ist, oder Sie haben nicht mehr auf dem Schirm, dass wir in dieser Legislatur bereits eine Änderung des Abgeordnetengesetzes vorgenommen haben, womit die Überprüfung der Abgeordneten ermöglicht wurde. Ein besonders schwieriger und aus meiner Sicht mindestens zu diskutierender Punkt ist, dass die Lehrpläne in Thüringen geändert werden sollen. Da bin ich wirklich nach wie vor der Überzeugung, dass Lehrpläne nicht politisch diktiert werden. Wir sind uns alle einig, dass Aufarbeitung und Geschichte eine ganz große und wichtige Rolle spielen. Aber dafür gibt es Fachverbände und Verantwortliche, die genau das übernehmen, damit es eben keine politische Überformung gibt, sondern damit es auf wissenschaftlicher Grundlage stattfindet. Forschung soll an Universitäten gesichert werden. Da muss ich sagen, dann brauchen wir dafür natürlich auch die Mittel im Haushalt. Das müssen wir dann bei der Haushaltsdebatte wieder berücksichtigen. Ich will auch kurz noch etwas zum Antrag der FDP sagen. Auch hier finden sich erstens diverse Berichtsersuchen an die Landesregierung für den Ausschuss. Die haben mit dem Plenum jetzt hier weniger zu tun, die sind im Ausschuss gegeben worden. Zur Erinnerung an die Oper des DDR-Regimes – so heißt es – soll ein Denkmal errichtet werden. Da hat die schriftliche Anhörung – das ist ganz spannend – ergeben, dass dieses Projekt keine breite Unterstützung erhält, weil es nicht darum geht, weitere Denkmäler in Beton zu gießen – wenn ich das so sagen darf –, sondern wir authentische, lebendige Orte der Aufarbeitung brauchen. Da gibt es beispielsweise die Bildungs- und Aufarbeitungsstätte in der Andreasstraße, die, glaube ich, eine ganz hervorragende Arbeit leistet. Und es findet sich auch hier die Forderung, dass es eine Gedenkveranstaltung zum 17. Juni geben sollte. Insgesamt, wie gesagt, hätten wir uns gewünscht, dass wir zueinanderfinden. Wir sind uns zumindest unter den demokratischen Fraktionen einig, wie wichtig dieser Tag ist, wie wichtig das Erinnern ist. Es darf und wird niemals einen Schlussstrich in puncto Aufarbeitung geben. Das sei hier auch noch mal gesagt. In diesem Sinne hoffe ich, dass uns das Einigende zum 17. Juni in der Erinnerung bleibt und trägt und nicht das, was uns trennt, und ich wünsche uns mitunter mehr Konstruktivität und den Willen, sich auch aufeinander zuzubewegen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Herrgott das Wort.

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Christian Herrgott CDU

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Beauftragter Wurschi, der uns vermutlich am Livestream zuschaut, liebe Gäste, werte Zuhörer, tempus fugit, ich habe es heute bei dem Bericht aus dem Ausschuss bereits erwähnt, es ist deutlich an Zeit vergangen, seit wir diese Anträge hier in unterschiedlicher Abfolge im Plenum betrachtet, bearbeitet und besprochen haben. Auch im Ausschuss haben wir uns sehr viel Zeit genommen. Nachdem die Anträge von CDU und FDP aus dem Jahre 2021 anlässlich des 60. Jahrestags des Mauerbaus am 13. August 1961 sowie der Antrag der Regierungsfraktionen anlässlich der Grenzschließungen in Thüringen auf Grundlage der Verordnung vom 26. Mai 1952 jeweils ihre aktuellen Bezüge etwas verloren hatten bzw. diese abhandengekommen sind, haben sich alle Fraktionen noch mal an die Überarbeitung gemacht. Alle Anträge wurden noch einmal aktualisiert, jetzt insbesondere auch mit dem 17. Juni 1953 als aktuellem Bezugsdatum, aber auch unserer gemeinsamen Verantwortung in der Erinnerungskultur über diese Schlaglichter und einzelnen Gedenktage hinaus. Ich könnte jetzt auch noch mal 10 Minuten ausführen, woran jetzt was wie gelegen hat, aber ich glaube, dass Klein-Klein an dieser Stelle und die leider verstrichene Lebenszeit, die wir uns alle genommen haben, führt hier nicht weiter. Es wäre dem Thema auch nicht angemessen. Von daher ist es gut, dass wir heute hier endlich diese Anträge gemeinsam beraten, noch vor dem Jahrestag, und wir das Ganze auch gut abschließen, damit es sich entsprechend auch in Ergebnissen zeitigt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus Sicht der CDU verdient nämlich gerade das 70. Jubiläum des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 als Vorläufer der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 im Aufbegehren des Volkes gegen die SED-Diktatur und Wegbereiter für die deutsche Wiedervereinigung 1990 eine besondere Berücksichtigung in der Gedenk- und Erinnerungskultur unseres Thüringer Freistaats. So zeigt dieses Jubiläum einmal mehr, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung – so lehrt uns zumindest ein Blick in die deutsche Geschichte – keine Selbstverständlichkeit ist, sondern mitunter hart erkämpft werden muss. Auch das ist heute schon mehrfach angesprochen worden. Allen Freiheitsprogrammen der Moderne, so unterschiedlich sie in der europäischen Historie auch sein mögen, ist aber eines gemein: Sie tragen grundsätzlich das Risiko des Scheiterns in sich. Denn ein Leben in Freiheit und Demokratie in ihren unterschiedlichen Facetten ist ein flüchtiger, geradezu zerbrechlicher Zustand, den es permanent aufs Neue zu bewahren gilt. Wenn diese freiheitlich-demokratischen Werte bedroht werden, müssen diese auch geschützt und verteidigt werden. Anlass dazu bieten die täglichen Herausforderungen unseres gesellschaftlichen Alltags mit seinen Bewährungsproben für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in großem Maße. Neben Kritik und Zweifel ist sie vor allem hartnäckigen Gegnern von links und rechts sowie Angriffen außerhalb unseres Landes, ja, außerhalb Deutschlands ausgesetzt, die sie aushalten und auch abwehren muss. Einem Leben in Freiheit und Demokratie steht ein fremdbestimmtes Leben in Unfreiheit und Unterdrückung entgegen. In allen Zeiten haben sich Menschen dagegen aufgelehnt und ihrem Drang nach Freiheit und Selbstbestimmung Geltung verschafft, in der Regel immer mit einem persönlichen Opfer und persönlichem Leid. Und wir haben ja heute hier bereits von einigen Kollegen ihre persönlichen Bezüge oder Bezüge in ihrer Familie in diesem Zusammenhang vernehmen dürfen. Meine Damen und Herren, Freiheitskampf, Unrecht und ertragenes Leid bilden eine Einheit, deren Erinnerung für uns ein Vermächtnis und eine staatspolitische Aufgabe sind. Zusammen mit einer umfassenden Bildungs- und Vermittlungsarbeit soll sie als Bestandteil einer offensiven Demokratiearbeit das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die Voraussetzungen und die Zerbrechlichkeit freiheitlich-demokratischer Verhältnisse schärfen. Deshalb halten wir heute und künftig die Ereignisse des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 wach und es wird in der Erinnerungsarbeit auch immer ein Kernpunkt der CDU sein. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Meine Damen und Herren, die Massenproteste Hunderttausender setzten dem sozialistischen System der DDR in den Tagen des 16. und 17. Juni die Idee der Freiheit entgegen. Die brutale Niederschlagung dieses für die SED-Führung überraschenden Aufstands durch die sowjetische Besatzungsmacht und ostdeutsche Sicherheitskräfte führte zu einer weiteren Verschärfung jener Maßnahmen, die der Herrschaftssicherung und Verfestigung von individueller, sozialer und ökonomischer Unfreiheit dienten. Die Bilanz: In mehr als 700 Orten kam es zu Streiks und Kundgebungen und sogar zur Erstürmung von SED- und Polizeieinrichtungen. Mehr als 10.000 DDR-Bürger wurden festgenommen, mindestens 55 Todesopfer sind durch Quellen belegt. Zudem sahen viele nach dem Aufstand keinen anderen Ausweg mehr, als ihre Heimat, ihre Familien und ihre Freunde zu verlassen und in den Westen zu fliehen. Bis zum Mauerbau 1961 kehrten etwa 2,7 Millionen Menschen dem SED-Regime den Rücken und begingen als Ausdruck ihrer Ablehnung des SED- und DDR-Regimes die sogenannte Republikflucht. Bis zum Jahr 1989 spitzte sich die wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Situation in der DDR dramatisch zu. Das Heilsversprechen des allumsorgenden Staats stieß immer deutlicher an materielle Grenzen. Der ideologische Überbau kollidierte zusehends mit den realen Verhältnissen. Zweifel an der tatsächlichen Überlegenheit des sozialistischen Systems wurden immer lauter. Angesichts der prekären Verhältnisse, unter denen die DDR-Bürger ihr alltägliches Leben meistern mussten, gepaart mit einer Herrschaftsordnung, die auf Repression, Denunziation und Kontrolle setzte, ist es rückblickend nicht verwunderlich, dass der Funke von 1953 dann 1989 erneut zündete. Ein Wunder bleibt es dennoch, dass diese Revolution, anders als dies zum damaligen Zeitpunkt zu vermuten war, friedlich verlief. Es war ein Akt der Selbstbefreiung, für den die mutigen Männer und Frauen bereits im Juni 1953 den Weg bereitet hatten. Denn trotz aller Unterschiede hat sich 1989/1990 erfüllt, wofür die Menschen in der DDR 1953 auch auf die Straße gegangen sind – Einheit, Freiheit und Demokratie. (Beifall CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das vereinigte Deutschland steht heute vor großen Herausforderungen, die Errungenschaften unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bewahren und sich im Bewusstsein unserer jüngeren deutschen Historie um den Mut der Menschen von 1953 und 1989 für den schwierigen Weg der Freiheit zu entscheiden. Dass der Aufstand vom 17. Juni scheiterte, nimmt nichts von seiner historischen Bedeutung. Wir sollten den 17. Juni als Ereignis der demokratischen Entwicklung in Deutschland begreifen. Dessen Legitimation entspringt einem Grundvertrauen in die jeweilige politische Ordnung und der Bereitschaft vieler Bürger, etwas zu ihrer Aufrechterhaltung beizutragen. Wenig ausgeprägtes oder aber schwindendes Engagement in Parteien, Gewerkschaften oder Vereinen sowie sich mehr und mehr auflösende Bindekräfte der beiden großen christlichen Kirchen sind eine Gefahr, die in Ost- und Westdeutlichland gleichermaßen herrscht. In der Folge wird eine zunehmend kleinere Gruppe von Akteuren in der Verantwortung für das Gemeinwohl genommen, während sich der überwiegende Teil der Bürger in private Lebensräume zurückzuziehen scheint. Dabei lehrt uns gerade die eigene Historie, dass die Freiheit zur persönlichen Selbstentfaltung sich mit dem freiheitlichen Anspruch verbinden muss, an öffentlichen Angelegenheiten teilzunehmen und mit den materiellen Bedingungen dieser Freiheit verantwortungsvoll umzugehen. Diese Form von Freiheit und Verantwortung ist es, welche die CDU stets als Leitlinie ihrer Politik gesehen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die mit unserem Antrag erneuerte Aufforderung zur Erinnerung an das in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR erlittene Unrecht und den Mut der Menschen im Kampf für freiheitlich-demokratische Verhältnisse sehen wir in der CDU-Fraktion als eine beständige staatspolitische Aufgabe, denn für die deutsche Geschichte ist die Erinnerung an die Überwindung einer Diktatur aus eigener Kraft eine einmalige Erfahrung. Diese lebendig zu halten ist unser Anspruch und Verpflichtung zugleich, (Beifall CDU) schließlich trägt eine lebendige Erinnerungskultur entscheidend dazu bei, die eigene Identität zu definieren und Verantwortung für die eigenen Handlungen zu übernehmen. Denn, meine Damen und Herren, in der Auseinandersetzung mit den Diktaturen des 20. Jahrhunderts schärfen Bürgerinnen und Bürger ihr Bewusstsein sowohl für die Voraussetzungen als auch für die Zerbrechlichkeit der Demokratie. Gedenken und Erinnern an historische Ereignisse und Personen folgt dabei keinem Selbstzweck, sondern schafft den notwendigen Denkraum, um die Grundlagen und die innere Verfasstheit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu reflektieren. Daher gilt es insbesondere, dem Erinnern und der Aufarbeitung der SED- und der Nazidiktatur breiten öffentlichen Raum zu geben, und dies nicht nur anlässlich runder Gedenktage und Jubiläen, wie in dem Konzept der Landesregierung für eine zeitgemäße Erinnerung heute vor 70 Jahren aus unserer Sicht etwas zu stark fokussiert wird. Vielmehr sehen wir als CDU-Fraktion den Erhalt einer lebendigen Erinnerungskultur als eine permanente gesellschaftspolitische Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger an. Dabei gilt es insbesondere, das Erinnern an und die Aufarbeitung der sowjetischen Besatzungszone und SED-Diktatur nicht als rein ostdeutsches Thema zu verorten, sondern stärker als gesamtdeutsche Aufgabe zu verstehen und mit Leben zu erfüllen. Es bedarf eines gesamtdeutschen Bewusstseins für das in der SBZ und der DDR begangene Unrecht. Sowohl der dauerhafte Zugang zu den Stasiakten im Bestand des Bundesarchivs als auch deren wissenschaftliche Aufarbeitung sind hierfür elementar. Dazu gehören aber auch das Festhalten an der weiteren Aufarbeitung sowie die Erinnerung an das Schicksal sämtlicher Opfergruppen der kommunistischen Gewaltherrschaft, deren Existenz, Leben und Freiheit beeinträchtigt worden sind. Dies schließt die Forderung nach einer Fortsetzung und Erweiterung des Wiedergutmachungsprozesses bezüglich der Opfer von DDR- und SED-Unrecht ein, unter anderem durch eine Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes sowie eine Erweiterung der Anspruchsberechtigten der sogenannten Opferrente auf weitere Opfergruppen. Dementsprechend, meine Damen und Herren, gilt es, sowohl auf Bundesebene als auch in den Ländern noch stärker eine umfassende Bildungs- und Vermittlungsarbeit zu etablieren. Im Sinne einer offensiven Demokratiearbeit ist das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger dafür zu schärfen, dass vor allem die aktive Teilnahme am öffentlichen Leben das Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Verhältnisse bildet. Hierfür sollen Möglichkeiten der Kooperation mit den jeweils benachbarten Ländern genutzt und gemeinsame Projekte etabliert werden, in denen die konstitutiven Elemente unserer Demokratie mit den historischen Erfahrungen erlebbar werden. Im Kern geht es dabei um das Erfahrbarmachen einer der Demokratie wesenseigenen Verknüpfung von Freiheit und Verantwortung, wie ich ausgeführt habe, ganz im Sinne der Freiheitskämpfer des 17. Juni 1953 und der friedlichen Revolution von 1989. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, die entsprechenden Anträge heute hier im Parlament gut zu Ende zu bringen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Vielen Dank, Herr Herrgott. Als Nächstes erhält Abgeordnete Mitteldorf für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Katja Mitteldorf Die Linke

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuschauerinnen – nicht mehr auf der Besuchertribüne, aber bestimmt am Livestream! Es ist ja immer ein bisschen das Elend eines letzten Redners oder einer letzten Rednerin, dass sowohl zu den Anträgen als auch zu – in diesem Fall – den historisch-politischen Einordnungen alles schon gesagt ist. Deswegen bin ich auch den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, die sowohl ihre persönlichen Erfahrungen geschildert als auch ihren historischen Anspruch deutlich gemacht haben, die eine weitere Aufarbeitung und Erinnerung an die Geschehnisse nicht nur rechtfertigen, sondern auch noch mal unterstreichen. Ich bin auch der Kollegin Astrid Rothe-Beinlich sehr dankbar, dass sie das noch mal eingeordnet hat; die Eingangsrednerin konnte ja offensichtlich weder im Internet noch in ihrem Postfach Informationen zu Veranstaltungen rund um den 17. Juni finden. Wenn man einmal klickt, findet man Veranstaltungen, die bereits ab dem 15. April zu diesem Thema im Freistaat Thüringen losgegangen sind, und noch bis zum 29.09.2023 verschiedene Veranstaltungsformate in dezentraler Form und generationsübergreifender Form – das finde ich nämlich auch besonders wichtig. Das sind alles Punkte, wo ich mir gerade bei der Wichtigkeit dieses Themas wünschen würde, dass man nicht einfach nur hier vorn steht und irgendwas erzählt, sondern vielleicht erstens auch mal an den Ausschussberatungen teilnimmt – das wäre schon das Allererste – und sich zweitens natürlich auch in die inhaltliche Bearbeitung im Ausschuss einbringt. Im Übrigen – und das ist hier auch schon mehrfach gesagt worden und die Berichterstattung des Kollegen Herrgott hat es auch gezeigt, dass wir uns zu diesen zunächst zwei und dann drei Anträgen wirklich sehr intensiv und sehr lange im Ausschuss befasst haben – wäre es gerade im Hinblick darauf, was heute Ausfluss in den Reden im Landtag ist, noch mal wirklich ein guter Hinweis, ein gutes Zeichen gewesen, wenn Ausschüsse des Thüringer Landtags bereits jetzt öffentlich wären. Denn die Arbeit, die wir uns inhaltlicher Natur im Ausschuss zu ebendiesem Thema gemacht haben, wie wir mit Ausnahme einer Fraktion mit einer Ernsthaftigkeit miteinander diskutiert haben und auch miteinander um Kleinigkeiten gerungen haben – das muss man auch mal sagen –, ist es durchaus wert, dass es schon im Vorfeld einer Plenardebatte für alle sichtbar gewesen wäre. Das ist vielleicht an der Stelle der Appell, wo wir uns um die Öffentlichkeit von Ausschüssen im Thüringer Landtag bemühen, hier vielleicht anhand dieses Vorgangs und dieses Beispiels sich dafür aussprechen zu können. Ich will auf einen Punkt aufmerksam machen, da ich, wie gesagt, auch nicht alles wiederholen möchte, was schon gesagt worden ist. Da geht es um die Generation, die gerade Platz nimmt, und zum Teil auch ein bisschen meine Generation. Ich bin, wie Sie sicherlich wissen, 1985 geboren und bin nicht mehr originäre Person, die DDR und SED erlebt hat, sondern die an verschiedenen Stellen natürlich die – sage ich mal – Nachtrauma-Generation ist, also bin ich natürlich aufgewachsen mit sehr vielen persönlichen Geschichten, die mir meine Eltern, meine Großeltern und später auch Eltern meiner Freundinnen und Freunde erzählt haben, die unfassbar unterschiedlich waren. Es gab keine einheitliche Erzählung, wie das für die einzelnen Menschen war. Natürlich ist es, glaube ich, für Menschen, die dann aufwachsen, alle unterschiedlichen Geschichten gehört haben, umso schwieriger, Dinge einzuordnen und für sich in Zusammenhang zu bringen, vor allem – und das ist mir heute Morgen auch erst wieder eingefallen –, wenn man sich folgenden Umstand vorstellt: Ich bin in Sachsen-Anhalt geboren und bin in Sachsen-Anhalt zur Schule gegangen und habe mit 15 an einem außerschulischen Bildungsprojekt bei der Landesvereinigung „Kulturelle Jugendbildung“ in Sachsen-Anhalt teilgenommen. Da ging es um ein Radioprojekt bzw. ein Audioprojekt zum 17. Juni 1953. Wie gesagt, ich war 15. Und bis zu diesem Zeitpunkt habe ich in der Schule weder im Geschichtsunterricht, weder im Sozialkundeunterricht oder ähnlichen Unterrichtsfächern auch nur irgendetwas zum 17. Juni 1953 gehört. (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Daran hat sich bis heute nicht viel geändert!) Ich glaube, das ist ein grundlegendes Problem, was ich an meiner Person auch festmachen will. Natürlich wusste ich, weil ich in vielen Gesprächen war, meine Eltern und Großeltern auch großen Wert darauf gelegt haben, mit mir diese Gespräche zu führen, was am 17. Juni 1953 passiert ist. Aber eine Aufbereitung, eine Aufarbeitung, eine Einarbeitung und eine Auseinandersetzung damit habe ich nicht in der Schule erfahren, sondern – Gott sei Dank! – in außerschulischen Bildungseinrichtungen. Das ist umso mehr auch für mich ein Appell, noch mal zu sagen, dass es, gerade wenn es um die Frage der Aufarbeitung und die nächsten Generationen geht, wenn sie davon hören und wenn sie auch Zeitzeugenberichte aus DDR-Zeiten hören können, für sie natürlich viel nachvollziehbarer auch ist und an gewisser Stelle sozusagen emotional bindender ist, als wenn sie es – in Anführungsstrichen – nur in einem Geschichtsbuch lesen und es vielleicht bis heute an Stellen, was ich übrigens emotional nachvollziehen kann, durchaus eine gewisse Vorsicht gibt, wie man das in Schule beibringt. Das ist eine Erfahrung, die ich nach wie vor gemacht habe, wenn ich mit jungen Menschen spreche, die aus der Schule kommen bzw. noch in der Schule sind, und wir uns darüber unterhalten, wie im Geschichtsunterricht, im Sozialkundeunterricht welche Themen wie behandelt werden und nicht alle aus Thüringen sind. Deswegen will ich hier nicht den Bogen schlagen, dass wir diesbezüglich zu einer anderen Debatte kommen, aber es wird immer wieder davon berichtet, dass es Lehrerinnen und Lehrern schwerfällt, schwerer fällt, über solche Ereignisse zu berichten, weil sie zum Teil selbst betroffen waren. Ich sage jetzt mal betroffen nicht unbedingt im Sinne von, dass sie selbst einfach dabei waren, sondern dass sie in einem Staat groß geworden sind, der ihr zu Hause war und über den heute natürlich differenzierter berichtet wird, als es für sie im Zweifelsfalle damals der Fall war. Dass das für Menschen, die Kinder und Jugendliche unterrichten, auch eine emotionale Schwierigkeit darstellt, kann ich super nachvollziehen. Das bedeutet aber, dass wir umso mehr über die Frage nachdenken müssen, wie wir Formate entwickeln, die Kinder und Jugendliche, die sich immer weiter im zeitlichen Rahmen von den Ereignissen entfernen, einbinden können und wie sie sich auch dafür interessieren können, sich erstens mit diesen Ereignissen zu beschäftigen und zweitens auch für sich selbst die Wichtigkeit zu empfinden, an diese Ereignisse zu erinnern und sie dann eben auch weiterzutragen. Ich glaube, dass wir an dieser Stelle wirklich an einem Punkt angekommen sind, der immer wichtiger wird, sich zu fragen, wie wir für Kinder und Jugendliche den Zugang zu diesen Themen und Ereignissen sowohl in Schule, aber auch weiterhin in außerschulischen Bildungseinrichtungen sicherstellen können. Da sind wir in Thüringen dank der dezentralen Aufarbeitungslandschaft sehr gut aufgestellt. Ich glaube, dass viel zu selten darüber gesprochen wird – vor allem hier im Landtag, denn man kann sich, glaube ich, auch immer wieder im Klein-Klein verlieren –, was die kleinen, regionalen Projekte leisten, die vor Ort mit Kindern und Jugendlichen, aber natürlich auch mit Erwachsenen zu Themen der SED-Aufarbeitung ins Gespräch kommen, Projekte entwickeln und daraus genau diese Frage entwickeln, auf die der Kollege Herrgott zum Schluss noch mal eingegangen ist, wie selbstverständlich für mich Demokratie ist und wie sehr ich dann als junger Mensch, der heranwächst, begreife, dass Demokratie weder ein Sofa noch eine Selbstverständlichkeit ist und dass Demokratie und alle Freiheiten, die mit Demokratie auch einhergehen, verteidigt gehören und dass wir alle dafür eine Verantwortung haben. Das lernen wir hoffentlich auch aus historischen Bezügen, aber eben auch, indem wir jetzt in unsere Gesellschaft blicken und erkennen, an welchen Stellen wir immer wieder daran appellieren müssen, dass Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit geschützt gehören und dass es jeder Mensch, der hier ist, verdient hat, als Mensch betrachtet zu werden und dieselben Rechte hat wie alle anderen Menschen (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und wir nicht tatenlos zusehen, wenn hier wieder Menschen zweiter Klasse etabliert werden sollen, wo Ängste geschürt werden, wo Menschen bedroht werden und wo Menschen aberkannt wird, dass sie eben auch Menschen sind. Das ist und bleibt unsere Verantwortung. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Vielen Dank. Dann ein Willkommen an die Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne! Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 8 und diskutieren über die Erinnerung an die DDR-Diktatur. Als Nächstes erhält Minister Hoff für die Landesregierung das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte mich gefreut, wenn es dem Landtag gelungen wäre, zu diesem Ereignis des 17. Juni 1953 und der Erinnerungskultur in unserem Land zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Denn nicht immer schlägt eine Vielzahl von sich dem gleichen Sachverhalt widmenden und in einem Ausschuss beschlossenen Initiativen, die dann parallel beschlossen werden – zum Teil mit einer Jastimme und nur Enthaltungen –, gleich in eine höhere Qualität um. Insofern glaube ich, dass es der Aufarbeitungslandschaft relativ wenig nützt, wenn heute hier drei parlamentarische Initiativen zum selben Thema mit graduell abweichenden Positionen beschlossen werden. Wir werden dafür wenig Dankbarkeit von den Betroffenen der DDR-Diktatur bekommen. Diejenigen, die tagtäglich die Erinnerungsarbeit in diesem Land leisten, werden von dieser eingeschränkten Fähigkeit des Thüringer Landtags, zum Thema „Erinnerungskultur und Aufarbeitungslandschaft“ zu einer gemeinsamen Position zu kommen, wenig Rückenwind verspüren. Insofern bedauere ich, dass diese Chance, die es gegeben hat, so leichtfertig vertan worden ist, und dass es im Ausschuss nicht die Möglichkeit gab, sich auf eine gemeinsame Position zu verständigen. Denn es fällt – das hat uns die Diskussion gezeigt – denjenigen, die uns zuhören, schwer, die Unterschiede zu beschreiben. Natürlich gibt es Unterschiede. Ich lasse die AfD-Fraktion außen vor, denn wer über den Spanischen Bürgerkrieg spricht und Guernica nicht erwähnt, hat sich hier ein Stück weit außerhalb der Debatte gestellt. (Beifall DIE LINKE) Aber die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe, die hier gesprochen haben, die auch mit bewegenden Worten aus eigenen Erfahrungen bzw. aus der Erfahrung von Betroffenen der DDRDiktatur berichteten, haben es nicht geschafft, gemeinsam zu beschreiben und zu würdigen, was diese Aufarbeitungslandschaft schafft, was wir konkret für eine zeitgemäße Erinnerung an den 17. Juni und die Menschen, die diesen 17. Juni 1953 initiiert haben, die die friedliche Revolution initiiert haben, tun. Herr Bergner von der FDP ist darauf eingegangen, ich will das auch noch mal ganz deutlich machen, weil ich das hier im Plenum auch an anderen Stellen schon einmal gesagt habe: Diejenigen, die sich im September 1989 in Leipzig unter dem graduellen Schutz der internationalen Aufmerksamkeit für die Messe hingestellt haben und für Demokratie in der DDR eingetreten sind, konnten nicht erwarten, dass das die Initialzündung einer friedlichen Revolution sein wird, sondern die machten das in der festen Erwartung, dass sie eingekerkert werden, dass ihre Familie drangsaliert wird etc. etc. Das war der Mut, den es gebraucht hat, sich vor eine Kirche zu stellen und für Meinungsfreiheit in der DDR einzutreten. Diesen Mut gab es eben nicht nur im September 1989, den gab es über die ganze Geschichte der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Aber bis zum September 1989 war das Ergebnis dieses Mutes eben keine friedliche Revolution. Insofern geht es heute darum, wie wir diese Geschichten dieser mutigen Menschen und der Rahmenbedingungen der Diktatur in der DDR, gegen die sich diese mutigen Menschen aufgelehnt haben – übrigens mit ganz unterschiedlichen Ansätzen, mit einem Ansatz eines tatsächlichen demokratischen Sozialismus, mit dem Ansatz einer Überwindung jeglicher Form von Sozialismen, mit einem starken Motiv, das religiös geprägt war – erzählen. All diese unterschiedlichen Beweggründe haben Menschen dazu gebracht, immer wieder an unterschiedlichen Stellen gegen das System zu arbeiten, zeitweise im Versuch, das System von innen heraus zu reformieren, bis zu der Erkenntnis, dass dieses System nicht reformierbar war. All das ist Gegenstand von Erinnerungskultur und Aufarbeitungsarbeit. Es geht darum, konkrete Lebensgeschichten und anhand dieser konkreten Lebensgeschichten Diktatur als System zu beschreiben. Unsere Aufgabe als politische Akteure besteht in zweierlei Hinsicht. Es geht zum einen darum, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass diese Erinnerungskultur stattfinden kann. Und es geht zum anderen darum, als demokratische Akteure zu zeigen, was wir in der Verpflichtung derjenigen, die für Demokratie, Freiheit, Selbstbestimmung eingetreten sind, heute tun und was wir denjenigen, liebe Schülerinnen und Schüler, die auf der Tribüne zuhören, auch in unserem eigenen Handeln als Motivation mitgeben möchten, sich tagtäglich für diese demokratischen Werte einzusetzen. Vor dem Hintergrund – sage ich noch mal – haben wir eigentlich die Chance gehabt, hier zu einer gemeinsamen Position zu kommen, die haben wir leichtfertig ein Stück weit aus der Hand gegeben. Das soll uns nicht daran hindern, es beim nächsten Mal gemeinsam besser zu machen. Das wäre mein Wunsch aus dem, was jetzt hier in der Diskussion auch betrachtet worden ist. Ich will drei Dinge deutlich machen. Zum einen, es ist hier auch gesagt worden: Das, was wir heute diskutieren, hat eine längere Vorgeschichte. Es gibt so Bilder, die mit der friedlichen Revolution in der DDR, mit Volksaufstand, Mauerbau verbunden sind. Das sind eben die Panzer am Checkpoint Charlie, das ist der eine Soldat, der seine Waffe wegwirft und über den Stacheldrahtzaun Bernauer Straße noch nach Westberlin rüberspringt. Klar, das hat ganz viel mit Berlin und der besonderen Konfrontationssituation in Berlin zu tun, aber die Staatsgrenze der DDR war lang und sie umfasste einen viel, viel größeren Raum als das kleine Berlin. Der längste Teil der DDR-Staatsgrenze umfasst das Gebiet des heutigen Thüringens. Die Abriegelung der Mauer, 1961 vollendet, begann 1952 hier in Thüringen. Deshalb haben wir in Übereinstimmung mit der Mehrheit des Thüringer Landtags als Landesregierung das Jahr 1952 zum Ausgangspunkt einer längeren Aufarbeitungs- und Erzählgeschichte genommen, um eben diese Abriegelung der DDR-Staatsgrenze und die Geschichten der Menschen, die davon betroffen waren, zu erzählen. Wir haben gesagt, dass das quasi auch dazu führt, den Volksaufstand in der DDR 1953 zu erzählen. Erzählen heißt, die unterschiedlichen Orte, die Menschen, die Ereignisse, die Rahmenbedingungen zum Gegenstand dieser Erzählung zu machen. Dazu gehört beispielsweise auch, die Geschichte von Zwangskollektivierung zu erzählen. Dazu gehört es, die Geschichte derjenigen zu erzählen, die als Heimatvertriebene und Kriegsflüchtlinge in die sowjetische Besatzungszone gekommen sind, die sich dann aber eben nicht als Kriegsflüchtlinge und Heimatvertriebene organisieren, Geschichten aus ihrer Heimat erzählen konnten, sondern die euphemistisch als Umsiedler beschrieben wurden, deren Geschichte es nicht geben durfte, die Neubauern wurden und dann, nachdem sie als Kriegsflüchtlinge, Heimatvertriebene traumatisiert waren, eine erneute Traumatisierung durch die Kollektivierung ihres als Neubauern übertragenen Eigentums bekommen haben. All diese Geschichten wirken in den Erzählungen von Thüringerinnen und Thüringern heute mit, wirken auch in den Erzählungen der Kinder, die im Alter meiner Eltern sind, mit, die sich mehr oder weniger arrangierten, mit den Schwierigkeiten das Leben führten, über das Herr Bergner hier unter anderem berichtet hat. Auf diese Geschichten kommen eben auch die Geschichten des Transformationsprozesses nach der friedlichen Revolution. All das verknüpft sich zu einem großen Erzählstamm und der gehört zu unserer Thüringer Landesgeschichte, zu dem, womit wir uns auseinandersetzen. Natürlich gibt es Orte, an denen diese Geschichten, dieses Wissen vermittelt werden soll. Das ist Schule, ganz klar. Aber ersetzen wir den Begriff „Schule“ durch „Bildung“ und „kulturelle Bildung“ durch das, was wir in Thüringen an Möglichkeiten haben. Ich will Verena Zeltner hier als eine Person erwähnen, Autorin, die in Neustadt an der Orla lebt, die unter anderem 2015 das Buch „Kornblumenkinder“ publiziert hat. Ein ganz wunderbares, rührendes Buch über die Geschichte eines Kindes, eines Mädchens, das sich freut, mit ihren Großeltern im Sommer nach New York fliegen zu können, der Großvater muss ins Krankenhaus und ihr fällt seine Lebensgeschichte in die Hände und sie beschäftigt sich das erste Mal mit der „Aktion Kornblume“, auch hier der dramatische euphemistische Begriff für die Zwangsumsiedlung von Menschen. Hier werden in einer sehr einfachen Kinderbuchform die Geschichte und die dramatische Geschichte von entwurzelten Menschen erzählt. Das ist eine Form von Erinnerungsarbeit, die wichtig ist, die das in dezentraler, in individueller Form ersetzt, was Menschen in Heimatstuben etc. in unserem Land tun. Wir haben tatsächlich noch eine ganze Reihe von Fragen, die noch offen sind und mit denen wir uns auseinandersetzen. Die Volkskundliche Beratungsstelle, die wir hier in Thüringen in Hohenfelden im Volkskundemuseum haben, setzt sich unter anderem gerade an Orten wie den Heimatstuben damit auseinander, welche Geschichten dort erzählt werden, welche Objekte es in den Heimatstuben gibt und ob einzelne dieser Objekte in die Heimatstuben aufgrund von Umsiedlung oder Enteignung gekommen sind. Wie gehen wir damit um, machen wir den Leuten einen Vorwurf, dass sie bisher dafür zu wenig Bewusstsein haben, oder schaffen wir Bewusstsein, erzählen die anhand dieser Objekte die Geschichten von Menschen? Das ist Aufarbeitungsarbeit und das ist eine Erzählstruktur, in der es darum geht, Erinnerungen wachzuhalten. „Erinnerungen wachzuhalten“ heißt, dafür Sorge zu tragen, dass die Zukunft nicht die Vergangenheit ist, die durch eine andere Tür wieder hereinkommt. Wenn wir in dem Sinne in wenigen Tagen den 70. Jahrestag des 17. Juni 1953 begehen und uns erinnern, dann lassen Sie uns gemeinsam im Bewusstsein dafür sein, dass die Jahrestage quasi Erinnerungstage sind, an denen wir uns in jedem Fall erinnern müssen. Aber die Jahrestage, an denen wir zum Teil umfangreiche Reden, Publikationen usw. formulieren, sind nur die Zwischenereignisse zwischen unserer Alltagsarbeit, und zwar im Sinne und in der Verpflichtung derjenigen, die die Freiheit erkämpft haben, die jeden Tag für Freiheit eingetreten sind. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

c) Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann würden wir abstimmen. Wir stimmen über die Anträge nacheinander ab, zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU. Da stellt sich die Frage, wer diesem Antrag zustimmen möchte. Das sind die Fraktion der CDU, die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP. Da liegt auch eine Beschlussempfehlung vor. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist auch dieser Beschlussempfehlung und dem Antrag zugestimmt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer hier der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP. Damit ist auch der Beschlussempfehlung und dem Antrag zugestimmt. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3389 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/7804 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7850 Das Wort erhält Abgeordneter Montag aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung zu diesem Antrag.

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Robert-Martin Montag FDP

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern“, der Antrag in der Drucksache 7/3389 wurde von der CDU eingereicht. Durch Beschluss des Landtags in seiner 65. Plenarsitzung am 19. November 2021 wurde der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 41. Sitzung am 9. Dezember 2021, in seiner 42. Sitzung am 15. Dezember 2021, in seiner 48. Sitzung am 28. April 2022 und in seiner 59. Sitzung am 20. April 2023 beraten. Zu dem Antrag wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt, den Antrag entsprechend den Änderungen in der Beschlussempfehlung anzunehmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erste erhält Abgeordnete Eger für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Cordula Eger Die Linke

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Besuchertribüne, werte Zuhörende am Livestream, ich freue mich sehr, dass wir den vorliegenden Antrag zur Sicherstellung der Hebammenversorgung in Thüringen heute beraten und hoffentlich gemeinsam beschließen können. Es ist eine ganz besondere Aufgabe, werdenden Müttern während ihrer Schwangerschaft mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und sich um unsere Kleinsten in der Gesellschaft zu kümmern, wenn sie das Licht der Welt erblicken. Genau dies ist die Kernaufgabe von Hebammen. Sie bilden eine zentrale Säule für Gesundheit und Vorsorge unserer Neugeborenen und Frauen vor und nach der Schwangerschaft und während der Entbindung. Deshalb bin ich dankbar, dass die CDU mit dem vorliegenden Antrag den Blick auf eine Berufsgruppe geworfen hat, die in unserer Gesellschaft viel zu wenig Anerkennung findet, aber deren Aufgabe sehr bedeutend für uns alle ist. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An dieser Stelle möchte ich allen herzlich danken, die im Bereich der Geburtshilfe und -begleitung täglich eine verantwortungsvolle Aufgabe leisten. Eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen in Thüringen wird wie viele andere Berufe auch durch den Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel erschwert. Umso mehr freue ich mich, wenn junge Menschen diesen wunderbaren Beruf erlernen, motiviert die Ausbildung durchlaufen und künftig Frauen begleiten. Andererseits lassen die Krankenhausreformpläne von Herrn Lauterbach derweil erahnen, dass die genannten Herausforderungen in der Geburtshilfe vom Bund nicht angegangen werden. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Was?) Alles steht im Zeichen der Zentralisierung, Herr Montag, was vermuten lässt, dass der Blick nicht auf die ländliche Region gerichtet wird. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist doch Quatsch!) Aber genau diese ländliche Region prägt wiederum Thüringen. Uns ist klar, Thüringen steht hier vor einer immensen Herausforderung, denn diese Entwicklungen auf Bundesebene stellen unsere Geburtshilfe vor Probleme und bedrohen damit die wohnortnahe Versorgung mit Hebammen im Freistaat. Wir haben in Thüringen unter Rot-Rot-Grün im Jahr 2015 mit dem Runden Tisch „Geburt und Familie“ eine gemeinsame Plattform geschaffen, mit deren Hilfe wir alle beteiligten Akteurinnen aus Gesellschaft, Politik und Berufsverbänden zusammenbringen, um die Versorgung mit Hebammen in der Stadt und auf dem Land in Thüringen bestmöglich zu gewährleisten. In den zurückliegenden Jahren ist diese Plattform wahrscheinlich auch wegen der Pandemie leider ein wenig eingeschlafen. Wir alle wissen, dass es unter den Bedingungen von Corona schwierig war, zusammenzukommen und zusammen zu debattieren. Umso mehr freut es mich, dass der Runde Tisch seit Ende letzten Jahres seine Arbeit wieder aufgenommen hat. Der uns vorliegende Antrag adressiert eine Reihe von Prüfaufträgen und Forderungen an diesen Runden Tisch, um die Kernherausforderungen in der Geburtshilfe weiterhin anzugehen. So sollen mithilfe des Runden Tisches nicht nur konkrete Schritte für bessere Arbeitsbedingungen und zur Stärkung des Berufsbildes von Hebammen erreicht werden, sondern es soll dort auch erörtert werden, wie wir die Geburtsstationen im ländlichen Raum sicherstellen können und was Alternativen darstellen, wie zum Beispiel gestufte Versorgungskonzepte oder die Versorgungsketten und Netzwerke zu fördern, die gerade diese Versorgungslücken im ländlichen Raum schließen sollen. Darüber hinaus sollen die im Haushalt 2023 eingestellten Mittel in Höhe von 4 Millionen Euro für die Sicherstellung von kleinen Geburtsstationen genutzt werden. Dies sind nur einige Beispiele. Ich denke, wir können davon sprechen, dass wir mit diesem formulierten Arbeitsauftrag an den Runden Tisch einen wichtigen Schritt für Hebammen in Thüringen und für die Bevölkerung im Freistaat geben. Die rot-rot-grüne Koalition hat den vorliegenden Antrag im Ausschuss nach einer umfangreichen Anhörung mithilfe eines Änderungsantrags um einige weitere Prüfaufträge für den Runden Tisch ergänzt. Damit haben wir einige in den Stellungnahmen an uns herangetragene Forderungen aus der Anhörung aufgegriffen, so zum Beispiel die Prüfung der Errichtung von hebammengeleiteten Kreißsälen, wie es der Hebammenlandesverband Thüringen fordert. Die Überwachung und Begleitung der Geburt erfolgt allein durch die Hebammen in eigener Verantwortung. Ein Ärzteteam steht selbstverständlich bereit und kann, wenn es wirklich darauf ankommt, auf Abruf dann dazukommen. Dass Maßnahmen, die wir fordern, schon in die Tat umgesetzt werden, zeigt das Beispiel aus Arnstadt. Als erstes Krankenhaus in Thüringen nahm die IlmKreis-Klinik in Arnstadt gestern einen hebammengeleiteten Kreißsaal in Betrieb, der eine Eins-zueins-Betreuung der Frauen ermöglicht. Ich wünsche den Hebammen gutes Gelingen und hoffe, dass wir diese erfreuliche Entwicklung auch in weiteren Kliniken in Thüringen beobachten können, die vielleicht schon bald diesem Beispiel folgen werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag ist ein wichtiger Schritt, um die wohnortnahe Hebammenversorgung in Thüringen für die Zukunft und ihre Herausforderungen sicherzustellen. Es gibt noch viele offene Fragen, aber auch Chancen für die Thüringer Geburtshilfe, die wir mit diesem Antrag gemeinsam angehen. Ich möchte an dieser Stelle jedoch betonen, es ist ein Schritt, ein wichtiger Schritt. Wir dürfen aber nicht außer Acht lassen, dass auch in Zukunft weitere dieser Schritte folgen müssen. Deshalb bitte ich die demokratischen Fraktionen, für diesen Antrag zu stimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächste erhält Abgeordnete Meißner für die CDU-Fraktion das Wort.

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Beate Meißner CDU

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Besuchertribüne aus der Regelschule in Ronneburg, heute ist ein guter Tag. Heute können wir hier im Plenum endlich einen Antrag beraten, der schon viel zu lange durch die Gänge des Landtags geschwebt ist, aber nie zum Ergebnis kam. Heute schafft es der Antrag der CDU-Fraktion mit dem Titel „Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern“ endlich zu einem Abschluss. Das ist gut so, denn für uns ist Familienpolitik eines der zentralen Themen, um Thüringen zukunftsfähig zu machen. Denn wo Familien sind, da ist Zukunft. (Beifall CDU) Und eine gute Familienpolitik fängt für uns als CDU-Fraktion schon vor der Geburt an. Deswegen ist es unsere Aufgabe, auch die Rahmenbedingungen für Geburt in Thüringen optimal zu gestalten, denn die Versorgung von Frauen unter der Geburt ist derzeit nicht überall so, wie wir uns das vorstellen. In Thüringen lässt sich heute eine umfängliche wohnortnahe Betreuung durch Hebammen leider nicht mehr gewährleisten. Sowohl auf dem Land als auch in den Städten stehen einfach zu wenig Hebammen zur Verfügung, die das gesamte Leistungsspektrum anbieten, und immer mehr Kliniken schließen ihre Kreißsäle. Lange Anfahrtswege in die Klinik lassen so die Risiken für Schwangere steigen. Deswegen war es uns wichtig, mit unserem Antrag die Versorgung im Land wieder sicherzustellen. (Beifall CDU) Wir haben uns darin dem Thema der Hebammenversorgung gewidmet, aber auch der Frage, wo und wie Geburt in Thüringen überhaupt zukünftig noch möglich sein kann. Dazu geführt haben uns auch die negativen Erlebnisse in Bezug auf die Geburtsstationen im ländlichen Raum in den vergangenen Jahren. Ich möchte daran erinnern, wie viele Geburtsstationen hier in den vergangenen Jahren, seitdem Rot-Rot-Grün in der Landesregierung ist, geschlossen wurden. Ich erinnere an die Geburtsstation in Schleiz, ich erinnere an die Geburtsstation in Schmalkalden (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sind das nicht kommunale Krankenhäuser?) und ich erinnere auch an die Geburtsstation in Hildburghausen. (Beifall CDU) Wir wollen keine weiteren Schließungen von Geburtsstationen in Thüringen. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Der letzte Gesundheitsminister war ja auch von der CDU!) Deswegen ist ein zweites wichtiges Thema, dass wir die Geburtsstationen im ländlichen Raum endlich finanziell unterstützen, wie es uns beispielsweise der Freistaat Bayern vorgemacht hat. Wir haben bereits in unserer Sommerklausur im Jahr 2021 festgehalten, dass wir ein Zukunftsprogramm für die Geburtshilfe in Thüringen wollen. (Beifall CDU) Wir haben deswegen auch in den Haushaltsberatungen für 2022 unsere Vorschläge eingebracht, konnten uns damals aber leider nicht durchsetzen. Fakt ist eins: Wir müssen uns dem Thema „Geburt“ in Thüringen verstärkt annehmen. Ich freue mich, dass uns das jetzt mit diesem Antrag gemeinsam gelingt, denn – ich will es noch mal sagen – die Hebammen haben eine zentrale Bedeutung für Familie, für die Zukunft in diesem Land. Sie leisten so vieles, was man nicht oft genug wiederholen kann: Sie beraten, sie begleiten, sie unterstützen in der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett, bei der Stillzeit. Jede Frau hat nicht nur Anspruch auf Hebammenhilfe, diese Leistungen werden auch von der Krankenkasse bezahlt. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass es im ganzen Land genügend Hebammen gibt. Und – ich muss es ehrlich sagen – gerade in einem Land wie Thüringen, das von dem demografischen Wandel besonders betroffen ist, muss das eine Selbstverständlichkeit sein. Wir als CDU-Fraktion haben deswegen in der vergangenen Legislaturperiode – ich will mal sagen – die Landesregierung schon erfolgreich angestupst und haben das jetzt mit diesem Antrag auch getan. Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere den Abgeordneten Karola Stange und Babette Pfefferlein danken, weil es uns an dieser Stelle gemeinsam gelungen ist, Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Wir haben einen Runden Tisch, aber – es wurde schon gesagt – der hat leider in der Vergangenheit nicht nur wegen Corona zu selten getagt. Deswegen ist es gut, dass er jetzt wieder Fahrt aufnimmt und wir dem Runden Tisch jetzt mit diesem Antrag Aufgaben mitgeben, die es zu bearbeiten gilt. Unser Antrag beinhaltet folgende Gesprächsthemen, die bearbeitet werden müssen: Zum einen müssen die Arbeitsbedingungen der Hebammen in den Kreißsälen verbessert werden. Es muss auch die Nachwuchsgewinnung verbessert werden, sodass sich wieder mehr für den tollen Beruf der Hebamme entscheiden. Wir müssen Lösungen zum Erhalt der Geburtsstationen im ländlichen Raum schaffen und es soll auch eine Landesförderung der Geburtshäuser geben. Wir haben auch angestoßen, dass es ein Pilotprojekt zum Aufbau eines Hebammenversorgungszentrums geben soll und – längst überfällig – die Überarbeitung der Berufsordnung der Hebammen muss endlich erfolgen, um die Leistungen altrechtlich ausgebildeter und examinierter Hebammen besser anzuerkennen. Ein weiteres Thema, das uns sehr am Herzen liegt, ist die Förderung der Familienhebammen. Wir merken immer mehr, dass es Familien gibt, die eben nicht so leicht mit der Situation klarkommen, die eine Geburt und ein weiteres Familienmitglied mit sich bringt. Die Familienhebammen haben die Chance, an der Stelle direkt anzusetzen und im familiären Umfeld zu helfen. Ich weiß, das ist eine schwere Aufgabe. Aber dort, wo es Familienhebammen gibt, kann es auch gelingen, allen Familienmitgliedern einen guten Weg in die Zukunft zu ebnen. (Beifall CDU) Deswegen ist es gut, dass es im Rahmen unserer Beratungen gelungen ist, dass die Richtlinie zur Umsetzung des „Fonds Frühe Hilfen“ angepasst wurde. Der Antrag erhält darüber hinaus auch noch weitere Prüfaufträge. Wir hätten uns sicherlich mehr gewünscht, aber zumindest ist ein Prüfauftrag ein Anfang. Letztlich möchte ich noch mal auf den zentralen Punkt unseres Antrags eingehen, der uns besonders wichtig ist und wo wir, ehrlich gesagt, auch stolz sind, dass es uns gemeinsam gelungen ist, dass wir im Landeshaushalt 2023 endlich eine Förderung für die Geburtsstation im ländlichen Raum eingestellt haben. So kann ich nur auffordern, dass die Landesregierung, das Sozialministerium, schnellstmöglich die eingestellten 4 Millionen Euro für die Geburtsstationen auszahlt, damit diese Lücke geschlossen werden kann (Beifall CDU) und nicht weitere Geburtsstationen in Gefahr geraten. Wir haben anders als der Bund auch eine Untergrenze bzw. die Geburtenzahlen für diese Stationen von 200 bis 500 festgeschrieben, weil wir der Meinung sind, es braucht flächendeckend kleine Geburtsstationen. Eine Geburt kann nicht zentralisiert werden. Wir brauchen gute Bedingungen zum Anfang des Lebens. Da kann es nicht sein, dass wir über wirtschaftliche Tragfähigkeit sprechen, sondern es geht um eine flächendeckende Absicherung. Deswegen will ich es an der Stelle auch noch mal sagen: Ich wünsche mir nach Beschluss dieses Antrags keine weitere Schließung von Geburtsstationen mehr in Thüringen. Ich hoffe wirklich, dass dieser Antrag heute hier nicht zu spät kommt. Deswegen kann ich nur eins sagen: Arbeiten wir weiter daran, dass Geburt so gestaltet wird, dass das erste Kind Lust auf mehr macht, (Beifall CDU) und dass sich letztendlich die Lebensbedingungen in Stadt und Land nicht weiter unterscheiden und wir an der richtigen Stelle noch entgegenlenken, damit es auch mehr Kinder und Geburten in Thüringen gibt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Alle Mütter im Raum haben gerade in den Bauch geatmet – aber gut. Als Nächste erhält Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, ja, es ist wieder ein sehr schönes Thema und ich freue mich sehr, dass wir nun – ich glaube, der Antrag, der hat seinen zweiten Geburtstag schon lange hinter sich – endlich darüber reden und uns einig geworden sind, Frau Meißner. Vielen Dank auch an die CDUFraktion. An der Stelle kann man ja auch mal loben. Ich freue mich sehr, dass auch viele Grünen-Forderungen in den Antrag mit eingegangen sind. Ich möchte mal ein paar erwähnen: zum Beispiel hebammengeleitete Kreißsäle, den Wunsch nach mehr Kooperation zwischen der außerklinischen Geburtshilfe und den Kliniken, Hebammenzentren zur Unterstützung der ambulanten und stationären Versorgung. Das sind alles Grünen-Forderungen, die im Laufe der langen Befassung nun in die Beschlussempfehlung mit eingegangen sind. Vor allem auf Betreiben gerade unserer Fraktion wurden über etliche Jahre Mittel für Maßnahmen zur Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen im Landeshaushalt eingestellt. Besonders in den letzten beiden Jahren haben die beiden Geburtshäuser in Erfurt und Jena davon profitiert. Auch in diesem Jahr stehen Mittel zur Verfügung. Das ist sehr gut, können diese Gelder doch nun für die Umsetzung und für den Anstoß zu wichtigen Projekten eingesetzt werden. Wie viele Sorgen es gibt in dem Bereich, welche guten Ideen es gibt, das konnte ich gerade vorletzte Woche Dienstag sehen; da hat unsere Fraktion zu einem Fachgespräch eingeladen. Das war ein sehr lebendiges Fachgespräch, wo viele Dinge diskutiert worden sind. Es gab ein starkes Interesse und es gab auch ein starkes Podium, wo sehr kontrovers diskutiert worden ist. Darüber war ich sehr dankbar. Es wurde auch diskutiert, welche Maßnahmen wir für eine bestmögliche Versorgung brauchen. Da reden wir nicht nur über Geburtsstationen, sondern überhaupt, welche pragmatischen Lösungen es gibt, weil – es wurde schon gesagt – viele Geburtsstationen leider in den letzten Jahren geschlossen wurden. Es gehört auch zur Wahrheit dazu, dass es Alternativen zu Geburtsstationen braucht. Wir werden das nicht flächendeckend in jedem kleinen Krankenhaus erhalten können, das gehört leider zur Wahrheit dazu. Aber es liegt auch daran, dass die Zahl der Geburten gesunken ist und dass auch andere Fachabteilungen in den Kliniken geschlossen werden. Da hängt leider letztendlich meistens die Geburtshilfe mit dran, wenn Krankenhäuser nicht mehr ausreichend diese Finanzierung haben. Deshalb braucht es genau die Alternativen, die diskutiert worden sind, zum Beispiel Hebammenzentren im ländlichen Raum. Ich möchte noch mal auf mein Fachgespräch zurückkommen, das am 23. Mai stattgefunden hat. Es wurde immer wieder darüber gesprochen, dass wir bessere Arbeitsbedingungen für Hebammen zur Entlastung des Fachpersonals und Zusammenarbeit auf Augenhöhe in den Kreißsälen brauchen. Die Arbeit der freiberuflichen Hebammen, die gerade mit Blick auf die notwendige, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung unverzichtbar ist, wird durch viel Bürokratie und Versicherungsbedingungen erschwert. Das System von hebammengeleiteten Kreißsälen, das beide vereinen, haben wir zum Beispiel diskutiert. Auch wenn dies nicht überall umsetzbar ist, hat ein hebammengeleiteter Kreißsaal entscheidende Vorteile, sowohl für das Personal als auch für die gesunden Gebärenden samt Anhang, denn nicht nur die Zufriedenheit der Hebammen selbst, sondern auch die umfassende Erfüllung der Wünsche der Gebärenden stand im Mittelpunkt der Diskussion. Dazu gehört auch die Erreichbarkeit von Kliniken, denn die muss weiter sichergestellt werden. Das kann über ärztliche Versorgungszentren, was ich schon gesagt habe, gelingen, in denen Fachärztinnen und Hebammen zusammenarbeiten. Aber manchmal muss es auch schnell gehen – und das hat mich besonders angesprochen, muss ich ganz ehrlich sagen –, dann braucht es einen gut ausgestatteten Rettungsdienst. Eine tolle Zusammenarbeit gibt es seit Kurzem in Hessen, darüber wurde diskutiert, das heißt „Hebamme vor Ort“, ermöglicht eine gezielte Zusammenarbeit zwischen Hebamme und dem Rettungsdienst. Ende des vergangenen Jahres ist im Main-Kinzig-Kreis ein Pilotprojekt gestartet, das inzwischen schon in den Landkreisen Fulda und Vogelsberg praktiziert wird; es steht in weiteren hessischen Kreisen kurz vor der Einführung. Die Umsetzung solcher Ideen wünsche ich mir auch sehr für den ländlichen Raum in Thüringen. Ich möchte zum Schluss noch mal sagen, was mir auch persönlich sehr am Herzen liegt, das von der WHO als nationales Gesundheitsziel benannt worden ist. Bei der Gesundheit rund um die Geburt geht es um eine gute Betreuung und Begleitung in der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und in der Entwicklungsphase im ersten Lebensjahr. Dafür, liebe Zuhörende, brauchen wir die Hebammen. Deshalb setzen wir uns als bündnisgrüne Landtagsfraktion seit Jahren für die Bereitstellung von Mitteln für die Unterstützung der Arbeit der Hebammen ein. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Herold für die Fraktion der AfD das Wort.

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Corinna Herold AfD

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, nachdem auch die uns hier vorliegende Angelegenheit, der Antrag der CDU-Fraktion „Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern“, gut zwei Jahre im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit immer weiter vor sich hergeschoben wurde, haben wir heute endlich die Gelegenheit, darüber zu beraten. Da wir selbst seit 2014 an der parlamentarischen Behandlung und politischen Lösung des Problems der Hebammenversorgung in Thüringen sehr interessiert sind, erwarten wir heute den Bericht der Landesregierung zu einer ganzen Reihe von Fragen, die sich mit organisatorischen, aber auch mit finanziellen und personellen Gegenständen auf diesem Arbeitsfeld befassen sollen. Besonders erfreulich an dem Antrag ist die Forderung unter II., die sich mit der Wiedereinberufung des Runden Tisches „Geburt und Familie“ befasst. Neben den unabdingbar erforderlichen Berufsverbänden der Hebammen, der Krankenversicherungen, den Vertretern der Krankenhäuser, der Landesärztekammer, des Arbeitskreises Thüringer Familienverbände und den Eltern- und Frauenvertretern, wünschen wir uns, dass bei dem wiederbelebten Runden Tisch „Geburt und Familie“ auch die zuständigen Fachsprecher aller im Landtag vertretenen Fraktionen, Gruppen und der fraktionslosen Abgeordneten vertreten sein werden. Das halte ich für dringend notwendig, um die Angelegenheit zügig voranzutreiben und dafür zu sorgen, dass der Landtag auf dem Weg über die Fachsprecher rechtzeitig und unmittelbar in alle Beratungen dieses Gremiums eingebunden ist und dort seine Expertise einbringen kann. Auch wir machen uns Gedanken, wie dem in Zukunft drängenden Problem des Erhalts von Geburtsstationen im ländlichen Raum in kleineren Krankenhäusern Sorge getragen werden kann. Schon vor vielen Jahren hatten wir dafür vorgeschlagen, für die Hebammen, die freien allzumal, einen landeseigenen Fonds einzurichten und aus diesem Fonds die horrenden Haftpflichtversicherungsprämien zu bezahlen, um den Berufsstand der freien Hebammen in Thüringen zu fördern und zu erhalten. Leider fehlt dieser Fonds bis heute und die Frage der Haftpflichtprämien ist immer noch nicht abschließend zur Zufriedenheit der Hebammen geklärt. Was sich mir auch bei sorgfältiger Lektüre aller zur Verfügung stehenden Materialen nicht erschlossen hat, ist der Wunsch der Antragsteller nach einem Pilotprojekt zum Aufbau eines Hebammen-Versorgungszentrums. Wie soll so ein Zentrum personell und finanziell ausgestattet sein und wie soll es funktionieren? Näheren Erörterungen oder den Vorschlägen der Landesregierung hierzu sehe ich an dieser Stelle mit Spannung entgegen. Bei allen Maßnahmen, die in Zukunft für die werdenden Mütter und ihre Kinder ergriffen werden, bitte ich aber auch immer die demografische Entwicklung im Blick zu behalten, der drohenden Unterversorgung zukünftiger Hebammen auf dem Wege des schlichten Mangels des Nichtgeborenwordenseins in den seit den 90er-Jahren geburtenarmen Jahrgängen in Thüringen und deutschlandweit.

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Madeleine Henfling

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Frau Herold, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Meißner?

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Corinna Herold AfD

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Im Moment nicht, nein, danke. Wir müssen diesem Mangel an Menschen am besten mit zielgerichteten und thüringenspezifischen Anreizen begegnen, um Fachkräfte aus anderen Bundesländern mit dem Blick auf schon direkt ausgebildete Hebammen mit einem darauf zielenden Einwanderungsprogramm begegnen und durch eine neu aufgestellte Ausbildung und passende Ausbildungsverordnung junge Menschen und dann natürlich am besten junge Frauen für diesen wunderbaren Beruf zu gewinnen und zu begeistern. Den von den Antragstellern gewünschten Hebammenbonus empfehlen wir für fünf Geburten von zukünftigen Thüringern auszureichen, damit die Subvention auch an der Stelle ankommt, wo sie dringend gebraucht wird. Die Förderung der kleinen Geburtsstationen mit 4 Millionen Euro pro Jahr halten wir auch für eine durchaus erwägenswerte Methode, möchten allerdings zu bedenken geben, dass nur die Zurverfügungstellung von Geld kein Personal schafft –

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Madeleine Henfling

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Frau Herold, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Abgeordneten Meißner?

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Corinna Herold AfD

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

nein, Frau Präsidentin, danke – und die Abwanderung von Fachärzten oft die Ursache für die Schließung von Geburtsstationen war wie – der Presse zu entnehmen – in Schmalkalden und Hildburghausen. Wir wünschen dem Antrag der CDU eine erfolgreiche Behandlung und werden ihm zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Als Nächste erhält Abgeordnete Klisch für die Fraktion der SPD das Wort.

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Cornelia Klisch SPD

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte vielleicht vorab noch ganz kurz etwas zu meiner Vorrednerin sagen, zur AfD-Fraktion. Frau Herold, prinzipiell sind Hebammen eben nicht irgendeine Angelegenheit. Sie haben ja gerade diese Phrase mehrfach verwendet: Hebammenbegleitung – und ich glaube, jede Frau und Mutter hier in diesem Raum kann das bestätigen –, ist etwas, das man sein Leben lang nicht vergisst. Hebammen sind für uns grundlegende Säulen in der Gesundheitsversorgung. Sie sind Mutmacherinnen, die werdenden Eltern eben nicht nur während der Geburt, sondern auch vor einer Geburt, nach einer Geburt eine sehr wichtige Stütze sind. Sie sind immer erreichbar und sie sind Ratgeber in allen Lebenslagen, gerade bei dem Abenteuer einer neuen Familiengründung. Insofern: Thüringen, das wurde schon gesagt, ist ein Familienland, Thüringen soll natürlich auch ein Familienland bleiben, und das auch in aller Vielfalt. Einer der Leitsprüche – ich habe nämlich an meine Hebamme zurückgedacht – meiner Hebamme war: Jeder Mensch braucht einen guten Anfang und jeder Mensch hat gerade am Anfang viel Liebe verdient. – Ich glaube, Liebe liegt immer bei den Eltern. Liebe gibt die Familie. Aber der gute Anfang, die Verantwortung dafür, die liegt bei den werdenden Müttern und bei den Hebammen. Deswegen ist das für uns als SPD Grund genug, mit dem hoffentlich gleich zu beschließenden Antrag den Hebammen in Thüringen und der Thüringer Geburtshilfe unsere volle Anerkennung und Unterstützung auszusprechen. Uns geht es dabei nicht nur um Personalstellen, Finanzmittel oder um Sicherstellungszuschläge, sondern es geht um bessere Arbeitsbedingungen, um eine ortsnahe, qualitativ gute und begleitende Geburtshilfe. Zu den großen Herausforderungen auf diesem Feld, vor allem zum Fachkräftemangel und zu der finanziellen Absicherung, haben meine Vorrednerinnen hier schon ausgeführt. Wir müssen uns der Frage stellen, wie wir trotz knapper werdenden Fachpersonals weiter eine gute Versorgung überall lokal in Thüringen gewährleisten können. Das möchte ich auch noch mal an die CDU richten, das ist mir nämlich ganz besonders wichtig – Sie wissen das, Frau Meißner –: Diese Versorgung lokal überall in Thüringen sollte qualitativ gut sein, denn Quantität ist nicht immer gleich Qualität (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wir dürfen in Thüringen kein Baby irgendeinem Risiko aussetzen, wenn es auf die Welt kommt. Wir haben in den letzten eineinhalb, zwei Jahren nicht nur im Gesundheitsausschuss, sondern auch im Petitionsausschuss genau über dieses Thema „Quantität, Qualität und wie wir das alles absichern können“ mehrfach gesprochen. Wir hatten dazu auch ganz konkrete Anlässe. Wir hatten zum Beispiel die Petition zur Geburtshilfe in Hildburghausen, wir haben im Petitionsausschuss immer noch die Frühchen-Petition zum Perinatalzentrum in Suhl. Aber es gab natürlich auch Themen wie die Soforthilfe der Bundesregierung, die letztes Jahr die finanzielle Absicherung der Geburtshilfe mit auf den Weg gebracht hat. Dank dieser Regelung – das möchte ich hier an dieser Stelle auch erwähnen – erhält Thüringen dieses und nächstes Jahr jeweils gut 3 Millionen Euro extra. Davon profitieren wirklich alle Geburtskliniken in Thüringen. Mit der anstehenden großen Reform der Krankenhausfinanzierung auf Bundesebene stehen die Chancen gut, dass die Geburtshilfe künftig viel stärker über Vorhaltepauschalen und damit nachhaltiger finanziert wird. Aber – es wurde schon gesagt – wir als Thüringer Landespolitiker wollen natürlich auf jeden Fall noch mehr tun. Wir haben deshalb im Landeshaushalt eine zusätzliche Landesförderung für mittelgroße Geburtskliniken eingestellt. Mit diesem vorliegenden Antrag bekräftigen wir noch einmal unsere Absicht, dass diese extra Landesförderung den Kliniken auch endlich zeitnah zufließen soll. Noch mal ganz kurz zurück zu den Hebammen im engeren Sinne: Ich bin froh, dass es fraktionsübergreifend gelungen ist, uns über eine ganze Reihe von wichtigen Forderungen an die Landesregierung zu verständigen. Wir wollen – das wurde gesagt – das Berufsbild der Hebammen stärken. Wir wollen aber auch, dass der Runde Tisch, der jetzt wieder angefangen hat zu tagen, regelmäßig tagt. Wir wollen die landesweite Kreißsaalplanung gleich mit in unsere zukünftige Krankenhausplanung integrieren und hier auch für hebammengeleitete Kreißsäle werben. Wir wollen prüfen lassen, wie die verschiedenen Leistungserbringer der geburtlichen Versorgung stärker miteinander kooperieren können, um die flächendeckende Versorgung weiter zu stärken. Unterm Strich setzen wir gemeinsam damit ein Zeichen für bessere Arbeitsbedingungen von Hebammen in Thüringen, für eine hohe Qualität der geburtlichen Versorgung in allen Regionen. Wir sprechen vor allen Dingen unseren großen Dank an unsere Alltagsheldinnen aus. Deshalb möchte ich im Namen der SPD-Fraktion dafür werben, dass Sie heute nicht nur die Zustimmung zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion, sondern auch die Zustimmung zum gesamten Antrag entsprechend unserer Beschlussempfehlung des Ausschusses geben. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht ein Wort zuvor: Wir oder ich selbst und die FDP haben das Plenum mit dem Dringlichkeitsantrag zu all den Fragen begonnen, die zu einem Plenum beschlossen wurden, aber bisher durch das zuständige Ministerium nicht umgesetzt worden sind. Sie entsinnen sich noch, wir haben gestern eine Regierungserklärung gehört, in der der Ministerpräsident noch mal die Bedeutung gesundheitspolitischer Lösungen beschworen hat, wie wichtig das auch ist, und ich konstatiere heute, dass leider weder die Ministerin noch die Staatssekretärin des zuständigen Fachministeriums der Debatte hier beiwohnen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Das ist schade, hätte ich mir ein bisschen anders gewünscht. Aber vielleicht jetzt zu dem Antrag: Da will ich ein bisschen Wasser in den Wein gießen, das wissen Sie auch und kennen Sie auch aus der Debatte im Ausschuss, an der Sie sich übrigens, liebe Frau Herold, gar nicht beteiligt haben. Also eine Nachfrage zu der Frage, was ein Hebammen-Versorgungszentrum sein soll, kenne ich von Ihnen nicht – im Gegenteil, ich war derjenige, der das mehrfach angemahnt hat. (Beifall Gruppe der FDP) Aber sei es drum, die Botschaft ist jedenfalls auch bei Ihnen angekommen. Das ist eine erste Schwäche des Antrags. Aber es gibt noch eine ganz grundsätzliche Schwäche des Antrags. Hier werden ganz zentrale Fragen gesundheitspolitischer Versorgungsstrukturen an einen runden Tisch verwiesen und delegiert, Fragen, die eins zu eins Fragen der Krankenhausplanung sind, keine anderen. Dazu gibt es die Zukunftswerkstatt und wir wissen ja, dass die Zukunftswerkstatt nicht funktioniert, weil sie keine Ergebnisse produziert. Es gibt immer noch kein Gutachten, noch nicht einmal eine Ausschreibung für ein Gutachten, was die Basis in einem Krankenhausplan ist. Jetzt kommen CDU und Rot-Rot-Grün und sagen: Zuweisung an ein neues Format. Ich glaube, das ist und kann nicht der richtige Weg sein. Der zweite Punkt – Konzeption und Durchführung eines Pilotprojekts zum Aufbau eines HebammenVersorgungszentrums: Also das hat schon semantische Schwächen. Ein Hebammen-Versorgungszentrum suggeriert, dass Sie Hebammen versorgen wollen, aber Sie wollen doch Schwangere versorgen oder Sie wollen Geburtshilfe sichern, aber dass Sie nun Hebammen versorgen wollen, ist eher eine wirtschaftspolitische Frage, dafür ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Dazu konnte mir bisher auch noch keiner sagen, was Sie sich eigentlich darunter vorstellen. Das ist ja alles Mögliche – habe ich heute erstmals gehört, was man vielleicht alles machen könnte –, keine konkrete Vorstellung. Das heißt, das überlassen Sie einfach anderen, wie Sie meinen, dem Runden Tisch zur Geburtshilfe, und hoffen, dass da irgendwas kommt. Das zeichnet leider auch ein Stück weit die Gesundheitspolitik in diesem Land nach. Kommen wir noch mal zu den Punkten, die Sie hier vor allen Dingen aufgeschrieben haben und ich will Ihnen das noch mal vorlesen, nur die Anfänge: „zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit gestufter Versorgungskonzepte“ usw., zu prüfen, zu prüfen, zu prüfen. Hier lag Ihnen – also eigentlich wissen Sie nicht, was Sie wollen, aber das kann man noch entschuldigen – vor einem Dreivierteljahr ein Antrag zur Krankenhausplanung vor, in dem wir als FDP gefordert haben, eine Planung nach Leistungsgruppen zu definieren. Genau das beschreiben Sie hier nämlich mit gestufter Versorgung, mit Fallzahlen usw. Das heißt, das, was Sie jetzt fordern, hätten Sie schon für die gesamte Krankenhauslandschaft haben können, hätten Sie das vor einem Dreivierteiljahr bereits beschlossen. Sie widersprechen sich auch in Ihrem Antrag. Ich will dazu mal zitieren. Sie schreiben in der Beschlussempfehlung in Nummer 3 Punkt IV neu: „Dementsprechend sind in Einzelfällen geeignete Strukturen zu erhalten“ – „in Einzelfällen“ und „geeignet“. Jetzt schauen wir mal rein. Sie schreiben weiter: „Geburtsstationen mit 200 bis 500 Geburten jährlich.“ Das sind alle Geburtsstationen in Thüringen. Es gibt keine, die unter 200 haben. Und 500 ist schon problematisch, denn das bedeutet 1,5 Geburten am Tag. Das war der Grund, warum die Leute mit 5,5 Fachärzten unterfordert waren. Das war übrigens Ihre Vorgabe aus dem Krankenhausgesetz. Dass Ihre Strukturvorgaben einfach unterfordernd sind. Deswegen ist das Kollegium aus Hildburghausen REGIOMED plötzlich nach Suhl weg und plötzlich hatte REGIOMED in Hildburghausen keine Geburtsstation mehr, kein Personal mehr. Denselben Fehler machen Sie jetzt hier weiter. 200 Geburten können keine qualitative Sicherung sein, es ist auch nicht wirtschaftlich, es ist noch nicht mal –

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Madeleine Henfling

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Vielen Dank. Letzter Satz dazu: – in der Frage des Fachkräftemangels geboten. Was man hier sieht, ist Strukturkonservatismus,

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Madeleine Henfling

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Herr Montag!

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Robert-Martin Montag FDP

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

ohne eine echte Lösung anzubieten. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt erst mal keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Minister Holter zu Wort gemeldet.

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Holter

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen hier im Saal und am Livestream! Frau Ministerin Werner ist aus dienstlichen Gründen entschuldigt, an der heutigen Sitzung teilzunehmen und Frau Ines Feierabend, die Staatssekretärin, befindet sich in ihrem Jahresurlaub. Aus diesen Gründen sind beide nicht anwesend. Bekanntermaßen vertrete ich Frau Werner und darf ihre Rede hier vortragen. Der heutigen Beschlussfassung gehen intensive Beratungen im Plenum und auch umfangreiche Diskussionen im Ausschuss mit einer Anhörung und verschiedenen Änderungsvorschlägen voraus und das findet heute hoffentlich einen guten Abschluss, so wie das verschiedene Rednerinnen und Redner auch deutlich gemacht haben. Das nun vorliegende Ergebnis ist von dem Willen getragen, die Versorgung für die werdenden Mütter, die Neugeborenen und dann jungen Familien zu verbessern und dabei die Attraktivität der Berufsausübung für die Hebammen zu steigern. Im Ergebnis haben wir einen Antrag, der, wie ich das so vernommen habe, dann sicherlich zu einem Beschluss wird, der verschiedenste Aspekte der Hebammenversorgung zum Inhalt hat. Dabei geht es um stationäre und ambulante Angebote, aber auch um deren Verzahnung. Mehr Verantwortung für Hebammen spielt dabei genauso eine Rolle wie die Zusammenarbeit der Kliniken, der Ärztinnen sowie Ärzte und Hebammen auch unter Einbeziehung der Rettungsdienste. Ziel all dieser Vorschläge ist die Gewährleistung einer sicheren Geburt und Nachsorge für die werdenden Mütter und ihre Neugeborenen. Die maßgebliche Zahl der Themen, es sind 16 an der Anzahl, sollen im Rahmen des Runden Tisches „Geburt und Familie“ erörtert und im Ergebnis der Diskussion umgesetzt werden. Die verschiedenen Rednerinnen und Redner haben es schon begrüßt, dass der Runde Tisch seine Arbeit wiederaufgenommen hat. Das ist konkret am 14. Februar 2023 passiert. Er wurde also reaktiviert. Insofern ist bereits eine Forderung dieses Antrags erfüllt. Die Landesregierung wird den Beschluss des Landtags in der nächsten Sitzung des Runden Tisches vorstellen, die Themen einbringen und über den Fortgang der Befassung des Runden Tisches berichten. Das gilt auch für die Umsetzung der Forderungen zu den Sicherstellungsanträgen für Geburtsstationen und die Anpassung der Richtlinie zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen. Ich danke Ihnen für die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit im Interesse der Frauen im Freistaat Thüringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern

Vielen Dank. Es gibt weiterhin keine Wortmeldungen mehr und wir würden jetzt zur Abstimmung kommen. Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/7850. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Gruppe der FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen. Dann stimmen wir jetzt ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/7804 unter Berücksichtigung der gerade getätigten Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer also für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Gruppe der FDP. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen. Zuletzt stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/3389 unter Berücksichtigung der gerade abgestimmten Ergebnisse. Wer also für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Von der Gruppe der FDP. Damit ist auch dieser Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Der Tagesordnungspunkt 10 entfällt und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 11 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6543 Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier auf der Tribüne und hoffentlich noch ein paar mehr an den Möglichkeiten, die das Netz so bietet, „heimische Gasförderung“ klingt sicherlich erst mal überraschend, aber gehen wir zurück in die Debatte, die uns lange Zeit begleitet hat und uns wahrscheinlich in Zukunft weiter begleiten wird: Wie sichern wir unsere Energieversorgung für Thüringen, aber auch für Deutschland und was kann Thüringen für einen Beitrag dazu bringen? Die Situation, die wir gerade haben, ist, dass wir zwar die Gasspeicher mit 75 Prozent gefüllt haben, aber auf der anderen Seite diese Füllstände mit Methoden und Umständen erreichen, die oftmals Verwunderung nach sich ziehen. Wir beziehen in großem Maße LNG, zum Beispiel über Niederlande und Belgien. Das wird dort mit großen Tankern angeliefert, die sicherlich nicht CO -neutral die Meere 2 dieses Planeten befahren. Wir bauen vor Rügen ein großes LNG-Terminal, das da sehr umstritten ist, und muten unseren Nachbarn diese Förderung zu, um unsere Gasversorgung sicherzustellen. Die Gasversorgung wird etwas sein, worauf wir lange Zeit nicht verzichten können. Es werden noch Gaskraftwerke gebaut werden, was auch notwendig ist, denn zurzeit haben wir die Situation, dass nach dem Abschalten der Atomkraftwerke der Ersatzstrom aus teilweise sehr stark CO verpestenden Kohlekraftwerken mit 2DDR-Baujahr produziert wird, dass wir natürlich auch Atomstrom aus Frankreich importieren – all das ist keine autarke Energieversorgung. (Beifall Gruppe der FDP) Wir haben in Deutschland und auch in Thüringen Gas gefördert. Zum Beispiel ist die zurzeit geförderte und verbrauchte Gasmenge aus deutschen Beständen nur ein Zehntel von dem, was wir zurzeit aus Norwegen importieren. Insofern wollen wir einfach eine offene Diskussion und Debatte darüber haben, auch Gasfelder in Thüringen zu explorieren, zu untersuchen und einfach die Möglichkeiten zu eruieren. Fakt ist, seit 2016 gilt ein Fracking-Verbot – Fracking ist die Methode, diese unkonventionellen Gasvorkommen zu explorieren, also nutzbar zu machen. Es gilt durch die Große Koalition in Berlin als beschlossen – also SPD und CDU und vor allem auch auf Betreiben unseres Energieministers, Herrn Habeck –, ebendieses Fracking-Verbot aufzuheben und auch da als Thüringer mitzuwirken. Ich glaube, viele haben ein Störgefühl, wenn wir quer über die Welt fliegen, in Katar LNG einkaufen, das transportieren, wenn wir zurzeit sogar Kohle aus Australien holen. All das ist keine stimmige Konzeption. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist sicherlich eine Alternative zu der kurzfristig aufgetretenen Situation, dass aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen auf europäischem Boden Putin Gas als Waffe gegen unsere Wirtschaft und damit auch gegen uns und Europa eingesetzt hat, aber Alternativen, die wir langfristig für Deutschland nutzbar machen müssen, sind das nicht. Wir haben auch in Thüringen Abwanderungstendenzen; prominentes Beispiel ist eine Firma in Jena, die ihre Expansion nicht mehr in Deutschland macht, sondern nach Schweden geht. Bei allem, was wir so gedacht und gehört haben, ist Schweden jetzt durchaus erst mal verwunderlich, aber der Bezug ist eben preiswerte, bezahlbare, sichere Energie. Wir haben gesehen, in Norwegen bringen sie einen Meiler an das Netz, auch wenn es eine lange Bauzeit war, aber ich glaube, wir müssen alle Denkverbote aufgeben und auch über die weitere friedliche Nutzung von Kernenergie, von Fusionsenergie diskutieren. Auch da gibt es tolle Modelle. Aber jetzt geht es hier erst mal um Gas geben und Gas gewinnen in Thüringen. Danke schön.

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Madeleine Henfling

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordneter Gleichmann für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Markus Gleichmann Die Linke

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier und am Livestream, nun liegt uns der Antrag der Gruppe der FDP vor, Schiefergasförderung in Thüringen zu unterstützen. In dem Antrag steht, unterhalb Deutschlands befinden sich 2,3 Billionen Kubikmeter technisch erschließbares Erdgas aus Schiefergestein. So weit stimmt der Antrag ja noch, aber wenn man jetzt mal schaut, wo denn unterhalb von Deutschland dieses Gas liegt, dann wird man relativ schnell fündig – das liegt nämlich im Niedersächsischen Bergland, im Oberrheingraben und im nördlichen Norddeutschland. Thüringen wird dafür nicht erwähnt, also insofern geht das, was Herr Kemmerich gerade hier dargestellt hat, gar nicht auf seinen eigenen Antrag ein. Auch wenn man den Antrag weiterliest, steht da etwas von konventioneller und unkonventioneller Förderung. Da muss man sich überlegen, was das bedeutet. Ich gehe mal nur auf das Thema „unkonventionelle Förderung“ ein, also das Fracking, das schon erwähnt wurde. Die Bohrung wird vertikal in bis zu 4.000 Meter Tiefe durchgeführt und dann unten horizontal abgelenkt, sodass man quasi unter weite Flächen des Landes hineinbohrt. Wenn man sich überlegt, wie aufgeregt die FDP immer ist, wenn man ein Fundament für Windkraftanlagen von 3 bis 15 Metern errichten will, ist es schon erstaunlich, dass man jetzt hier auf die Idee kommt, in Thüringen diese Anlagen zu bauen, wo man dazu noch wissen muss, dass für jedes Bohrloch bzw. für jede erfolgreiche Bohrung wahrscheinlich bis zu 30 Tonnen Chemikalien in die Erde gepumpt werden müssen. Wenn dann die giftige Frackflüssigkeit, die im Erdboden verbleibt, am Ende aufsteigt und in die Grundwasserschichten gerät, hätte dies langfristige und kaum zu beseitigende Kontaminationen zur Folge, die die Grundwasserversorgung von vielen Hunderttausend Thüringerinnen und Thüringern völlig beeinträchtigen würde. Dazu kommt noch die Gefahr für die landwirtschaftlichen Flächen in allen Gebieten, wo gefrackt wird. Insofern gibt das Bundesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe zwar in einer 2016 veröffentlichten Studie einer Grundwasserverunreinigung den Grad „unwahrscheinlich“, aber wir haben ja schon sehr viele unwahrscheinliche Dinge erlebt, die in der Vergangenheit passiert sind. Und so einfach und vor allen Dingen für so wenig Ertrag mit unserer Umwelt zu spielen, das halten wir doch für sehr gefährlich. Schauen wir uns auch noch mal die Kosten an: Das durch Fracking geförderte Gas wäre um etwa 70 Prozent teurer als das konventionelle Gas, gerade, wenn wir das hier in Deutschland machen, und würde natürlich erst mal extrem hohe Investitionskosten nach sich ziehen. Und wenn man sich die Debatte der letzten Tage – ich will sie nicht noch mal aufwärmen – zum Thema „Wärmewende“ betrachtet, sieht man doch, dass man vielleicht doch eher die Alternativen unterstützen sollte und Thüringen und auch Deutschland im Innovationsgrad stärken sollte, um eben die moderne Technik zu nutzen und nicht auf eine Technik des letzten Jahrhunderts zurückzugreifen. Kurzum: Für Thüringen bleibt diese Idee einfach völliger Unsinn. Und weil ich mich vor einigen Jahren auch schon mit der Wirtschaftsgeschichte des Landes Thüringen insbesondere zu Zeiten des Zweiten Weltkriegs beschäftigt habe, möchte ich nicht missen, darauf einzugehen, dass das nicht die erste Idee ist, in Thüringen Schiefergas und Schieferöl zu fördern. Tatsächlich hatte der Generalbevollmächtigte für Chemie im Jahr 1944 auch schon mal die Idee, aufgrund der Kriegswirtschaft in Thüringen und darüber hinaus Öl und Gas zu fördern. Auch damals – das lässt sich ganz gut in den Archivunterlagen nachlesen – ist man zu dem Entschluss gekommen, dass das selbst in der damaligen Kriegs- und Notwendigkeitssituation keine Option und einfach nicht sinnvoll gewesen wäre. Insofern zeigt sich auch aus der Geschichte, dass dieser Vorschlag zwar schon mal behandelt wurde, aber eben auch in die Geschichte gehört. Wir sprechen uns klar und deutlich gegen den Antrag aus. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Gottweiss für die Fraktion der CDU das Wort.

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Thomas Gottweiss CDU

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen, die FDP hat uns hier einen Antrag vorgelegt, um die Landesregierung aufzufordern, alle Optionen für die Gasversorgung in Thüringen zu prüfen. Um es gleich zu Beginn zu sagen: Wir können diese Frage gern fachlich diskutieren, aber aufgrund der geringen Vorkommen in Thüringen wären die Auswirkungen auf den Energiemarkt in Thüringen und Deutschland überschaubar. Die eigentlichen Gasvorkommen Deutschlands – und das haben einige meiner Vorredner schon angesprochen – liegen vor allen Dingen in Niedersachsen. Da kann man hier in diesem Hohen Hause getrost auf Martin Luther verweisen: „Auf fremdem Arsch ist gut durchs Feuer reiten.“ Aber ganz grundsätzlich wird damit natürlich ein Problem angesprochen, das charakteristisch für die deutsche Gesellschaft ist. Wir neigen dazu, bei der Erschließung von Ressourcen und bei der Verwendung von Techniken hohe moralische Ansprüche zu stellen, aber sind gern bereit, diese Ansprüche zurückzustellen, wenn es um Energieimporte geht. Wir schalten die Atomkraft in Deutschland ab, importieren aber ungeniert Atomstrom aus Frankreich, Belgien und Tschechien. Wir wollen aus der Kohleverstromung aussteigen, importieren aber ungeniert Kohlestrom aus Polen. Wir verzichten auf den Einsatz von Fracking bei der Erschließung von Schiefergasvorkommen, importieren aber ungeniert LNG aus den USA, das durch Fracking gewonnen wurde. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da machen wir dann schön die Augen zu!) Genau, Frau Tasch. Das ist das Grundproblem. Wir sollen Gasvorkommen in Deutschland unangetastet im Boden belassen, importieren aber ungeniert Erdgas aus neu erschlossenen ausländischen Quellen. Wirklich schlüssig ist dieses Verhalten nicht, denn insbesondere in Bezug auf die Klimakrise ist es gerade nicht entscheidend, an welcher Stelle der Erde die Emissionen entstehen. Insofern müssen wir uns in Deutschland, aber auch in Thüringen ernsthaft die Frage stellen, wie wir mit unseren Bodenschätzen und Ressourcen umgehen. Die Beantwortung dieser Frage ist wie immer eine Abwägungsentscheidung. Dabei müssen unterschiedliche Interessen und Schutzgüter betrachtet werden. Insofern ist es sinnvoll, dass in dem Antrag der FDP ein Prüfauftrag formuliert ist, der das Ergebnis dieser Abwägung nicht vorwegnimmt. Neben Umweltaspekten sind auch Fragen der Wirtschaftlichkeit zu klären. Wir alle kennen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Klimafragen. Wir alle kennen die Festlegung des Bundesklimagesetzes, bis 2045 klimaneutral zu werden. Wir kennen die Festlegung auf europäischer Ebene zu einem Emissionshandel, der fossile Energieträger immer teurer macht. Inwiefern es unter diesen Bedingungen überhaupt wirtschaftlich wäre, in diesen Zeiten neue Infrastruktur zur Gasförderung zu schaffen, müsste selbstverständlich geklärt werden. Und es wäre auch zu klären, inwiefern unter diesen Bedingungen der Standort Thüringen mit seinen marginalen Vorkommen überhaupt relevant für solche Investitionsentscheidungen wäre. In Niedersachsen werden Erdgasreserven von 42 Milliarden Kubikmetern vermutet. In Thüringen sind es nur 0,02 Milliarden Kubikmeter. Das ist ein Zweitausendstel der Vorkommen in Niedersachsen. Dennoch sind wir offen, das Thema im Ausschuss vertiefend zu diskutieren. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir haben jetzt schon von verschiedenen Rednern gehört, dass die Gasvorkommen in Thüringen äußerst gering sind. Ich will trotzdem noch ein paar andere Argumente nennen, warum wir den Antrag für wenig sinnvoll halten. Tatsächlich ist es so, dass wir es seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine in Deutschland mit einer angespannten Versorgungslage beim Gas zu tun haben. Um die Energieversorgungssicherheit gewährleisten zu können, hat die Bundesregierung im Verlauf des letzten Jahres einige schwerwiegende Maßnahmen ergreifen müssen. Um die ausgefallenen Gasliefermengen aus Russland wenigstens teilweise substituieren zu können, wurden die Genehmigungen zur Errichtung von LNG-Terminals stark beschleunigt. Über diesen Weg wird nun teilweise auch Fracking-Gas nach Deutschland importiert. Gas, aus einer Fördermethode, die in Deutschland seit 2017 verboten ist. Um unsere Versorgungssicherheit zu gewährleisten, verbrauchen wir derzeit also Fracking-Gas. Das muss man leider sagen. Das ist übrigens aber auch einer der Punkte, woran man deutlich sieht, dass eben Robert Habeck als Bundeswirtschafts- und Bundesenergieminister wirklich alles andere als ideologisch handelt, sondern das tut, was in einer solchen Lage eben sinnvoll und notwendig war. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja, ja!) Die FDP hat mir ihrem Antrag scheinbar einen Punkt, weil sie mit ihrem Antrag eine sehr unpopuläre Maßnahme wie die Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten wie dem Schiefergestein mittels der Fracking-Methode in Deutschland und Thüringen ermöglichen will. Als Bündnisgrüne sehen wir diese Notwendigkeit allerdings nicht und werden den Antrag dementsprechend auch ablehnen. Auf die wesentlichen Ablehnungsgründe möchte ich im Folgenden eingehen. Am Anfang muss die Frage stehen, ob heimisches Fracking-Gas in einer kurz- und mittelfristigen Perspektive überhaupt einen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten kann. Die Antwort ergibt sich bereits aus den gesetzlich vorgegebenen Zielen. Für die Stromversorgung ist im EEG mittlerweile verankert, bis 2030 80 Prozent des Strombedarfs mit erneuerbaren Energien abzudecken und die Stromversorgung bis 2035 vollständig auf Klimaneutralität umzustellen. Diese durch die Bundesregierung vorangetriebene beschleunigte Umstellung wird den Gasbedarf im Stromsektor verringern. Für den Wärmesektor ist im Ampelkoalitionsvertrag unter Mitbeteiligung von uns Grünen und der FDP das Ziel von 50 Prozent Erneuerbaren bis 2030 festgeschrieben. Auch hier wird sich also die Nachfrage nach Erdgas zumindest in einer mittelfristigen Perspektive stark reduzieren. Die Notwendigkeit zur Nutzung von Erdgas wird in der zeitlichen Perspektive also immer kürzer. Somit stellt sich schon allein aus ökonomischen Gründen die Frage, ob der Aufbau einer neuen Infrastruktur überhaupt sinnvoll ist. Ich sage Ihnen: Nein! Kurzfristig kann dies ohnehin nicht geschehen. Die Exploration von Lagerstätten sowie die Planung, die Genehmigung und der Bau der Förderanlagen würde einen langjährigen Zeitraum in Anspruch nehmen. Das heimische Fracking-Gas-Angebot stünde also erst zu einem Zeitpunkt einer verringerten Gasnachfrage zur Verfügung. Das bedeutet, heimisches Fracking-Gas kann kurzfristig keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und ist mittel- bis langfristig nicht wirtschaftlich förderfähig. Neben diesen ökonomischen Aspekten sind selbstverständlich auch die mit der Förderung einhergehenden Umweltrisiken in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Die im Zuge des 2017 eingeführten Fracking-Verbots eingesetzte Expertenkommission zur Beratung des Deutschen Bundestags hat 2021 einen Bericht vorgelegt. Demnach wird das Risiko von Fracking auf den Schutz von Grundwasser und den Oberflächengewässern als gering eingeschätzt. Das Umweltbundesamt schließt sich dieser Einschätzung an, verweist aber auch auf den hohen Wasserbedarf der Fördermethode und auf die Problematik der Wasserverfügbarkeit bei Trockenheit und Dürre. Für eine valide Beurteilung der Umweltauswirkungen hält es das Umweltbundesamt für notwendig, zunächst eine Erprobungsbohrung durchzuführen. Abschließend muss man sagen, dass insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes der Einstieg in die Schiefergasförderung abzulehnen ist. Mit der Erschließung neuer Erdgasquellen entstünden Login-Effekte, durch die eine fossile Infrastruktur um Jahrzehnte verlängert und der Umbau zu einer klimaneutralen Energieversorgung verzögert würde. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist es hingegen notwendig, so schnell wie möglich aus den fossilen Energieträgern auszusteigen. Das Fazit lautet also: Das eingangs beschriebene LNG-Dilemma kann durch eine heimische Schiefergasförderung schon allein aufgrund der Zeiträume nicht aufgelöst werden. Heimisches Fracking-Gas hat in einer treibhausgasneutralen Energieversorgung der Zukunft keinen Platz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus der Klima- und der Energiepreiskrise gibt es nur einen Ausweg: den schnellen und massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. Die FDP würde zur Versorgungssicherheit den größten Beitrag leisten, wenn sie sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene aufhört, den Umstieg auf Erneuerbare zu blockieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Den vorliegenden Antrag lehnen wir daher ab. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Hoffmann für die Fraktion der AfD das Wort.

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Hoffmann AfD

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier am Livestream, die FDP möchte die Gasvorkommen in Thüringen auch mit Fracking ermöglichen, also der hydraulischen Fakturierung. Als Begründung dafür wird die Energiekrise angegeben, die wiederum größtenteils hausgemacht ist. Das heißt im Umkehrschluss, dass es einer Diskussion um das Fracking als unkonventioneller Gasgewinnungsmethode gar nicht bedürfte, wenn die Energie- und Sanktionspolitik der Ampel, in der die FDP als Koalitionspartner sitzt, vernünftig wäre. (Beifall AfD) Nun soll es nach dem Motto „In der Not isst der Teufel Fliegen“ Fracking richten. Beim Fracking werden Chemikalien unter hohem Druck in Gesteine gepresst, um Gasvorkommen zu gewinnen. Da sich der Druck aber nur auf das unmittelbar gepresste Gestein auswirkt, sinkt die Förderrate eines Bohrlochs schneller als bei konventionellen Lagerstätten. Nach Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ist ein Bohrloch nach maximal zwei Jahren zu 90 Prozent ausgefördert. Daher ist diese Art der Förderung teurer als die konventionelle. Das ist ein Argument dagegen. (Beifall AfD) Wenn man es dennoch tatsächlich ernst meinen würde bei der FDP, müsste zudem ein ganzes Konglomerat an Gesetzen geändert werden, die diese Art der Gasgewinnung zu Recht abwenden. Viel Spaß also der Ampel damit. Diese Gewinnungsmethode wird abgewendet, weil sie mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden ist. Das ist ein weiteres Gegenargument. So schreibt die EU eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor, die Umsetzung des Frackings obliegt dabei den Mitgliedstaaten. Wie geht Deutschland nun damit um? Durch das Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie – Fracking-Gesetz genannt – erfolgt ein generelles Verbot von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten, Schiefergas und Kohleflözgas. Ausnahmen vom Fracking-Verbot in unkonventionellen Lagerstätten sind Tests zu wissenschaftlichen Zwecken. Solche haben nach Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 7/3699 in Thüringen nicht stattgefunden. Auch die §§ 13a und 13b des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes untersagen die Genehmigung von wassergefährdenden Gemischen, um die es sich bei Fracking-Fluiden eindeutig handelt. Hier einmal ein kleiner Auszug dessen, was darunter zu verstehen ist, das heißt, was beim Fracking in die Erde gepresst wird: Stützmittel, Gele, Verdicker, Sulfonat, Schaumbildner, Ablagerungshemmer wie Ammoniumchlorid, Korrosionsschutzmittel wie Methanol, Kettenbrecher aus Bromat, Biozide, pH-Puffer wie Essigsäure, Natron und Natriumhydroxid, des Weiteren Kaliumsalze und Ammoniumsalze zur Stabilisierung, Tenside, Säuren wie die Salzsäure zur Gesteinsaufbrechung, Aldehyde als Schwefelwasserstofffänger und etliche Lösungsmittel plus jede Menge Wasser. Das will man nun in die Erde pressen. Dieses Gemisch tritt dann als Spülungsflüssigkeit wieder nach oben oder versickert im Boden, wobei dies schätzungsweise 50 zu 50 geschieht. Das heißt, die eine Hälfte wird nach oben gespült, die andere bleibt in der Erde. Technologieoffenheit ja, aber nicht auf Kosten der Umwelt, des Bodens, des Wassers und unserer Gesundheit. (Beifall AfD) Das Thüringer Wassergesetz versagt indes die Genehmigung für diese Methode. Dazu zitiere ich aus § 16 des Gesetzes: „Grundsätzlich soll keine Zustimmung der Landesregierung zu Erprobungsmaßnahmen nach § 13a Abs. 2 Satz 1 [Wasserhaushaltsgesetz] erfolgen, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen und die hiermit verbundenen Risiken derzeit nicht abschätzbar sind.“ Um Fracking abzulehnen, muss man nicht einmal Filme über sich entzündendes Wasser aus dem Wasserhahn oder das Ansteigen seismischer Aktivitäten angucken, wie sie in den USA gedreht wurden, wo diese Technologie angewendet wird, unter anderem um FrackingGas CO - und energieintensiv nach Deutschland zu 2 verschiffen. Wir lehnen ein solches Vorhaben für Deutschland ebenso wie den Import von verflüssigtem Fracking-Gas ab. (Beifall AfD) Es ist aber interessant, dass Fraktionen, die kein Problem mit Fracking-Flüssiggasimport haben, Fracking in Deutschland ablehnen, namentlich Linke, Grüne und SPD. Konsequent ist das nicht. (Beifall AfD) Das vermeintlich grüne Gewissen hört wohl an der Landesgrenze auf. In anderen Staaten darf gefrackt werden, damit Deutschland vom Energietransformations- und Sanktionswahn profitiert. Aber hier trägt man die Moral wie eine Monstranz vor sich her, weil die Gewinnungsmethode mehr als umstritten ist. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Frau Hoffmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Montag?

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Hoffmann AfD

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Wenn ich fertig bin. Tatsächlich befinden sich Schiefergasvorkommen in Deutschland und werden auf 800 Milliarden Kubikmeter Schiefergas und 20 Milliarden Kubikmeter konventionelles Erdgas geschätzt. Aus einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe geht allerdings hervor, dass auf dem Gebiet des Freistaats keine nennenswerten Vorkommen von Schiefergas und Schieferöl zu erwarten sind. Das gilt bis auf Rügen für ganz Ostdeutschland. Auf Rügen, dort, wo ein Flüssiggashafen gebaut werden soll, werden die sich freuen, wenn dort nun auch noch gefrackt werden soll. Die größten Vorkommen liegen im norddeutschen Becken, nicht im Freistaat. Trotzdem Fracking? Was soll Thüringen denn zuzüglich zur rot-rot-grünen Minderheitsregierung noch zugemutet werden? (Beifall AfD) Die Verspargelung der Landschaft soll aufgrund eines Gesetzes der rot-gelb-grünen Ampel und von Rot-Rot-Grün in Thüringen auf 2,2 Prozent ansteigen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Der Antrag war von der FDP, nicht von Rot-RotGrün!) SuedLink und SuedOstLink sollen aufgrund des Willens des Bundes und des Landes im Namen der Energiewende kilometerlange Schneisen und Tunnel unter Wälder durch den Freistaat pflügen. Jetzt soll auch noch Fracking dazukommen? Wir sagen: nein, danke. (Beifall AfD) Einer anderen Idee des Antrags der FDP-Gruppe ist mehr abzugewinnen. Die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz kann einen kleinen Teil der Energieproblematik lösen, zumal Biogasbetreiber immer wieder damit konfrontiert sind, dass sie Biomasse zurückhalten müssen und so an der Grenze der Wirtschaftlichkeit herumlaborieren. Die Erdgasleitungen sind laut Bundesnetzagentur auch dafür ausgelegt. Insgesamt werden wir dem Antrag mit der Forderung, Fracking in Thüringen zu ermöglichen, nicht zustimmen. Wir legen stattdessen folgende Optionen auf den Tisch: Wie wäre es, wenn sich die Ampel aus SPD, Grünen und FDP für Friedensverhandlungen mit Russland einsetzt und danach wieder, wenn Frieden herrscht, energiepolitische Verhandlungen durchführt? Vielen Dank. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ach so! So ein- fach ist das!)

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Madeleine Henfling

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Die Zwischenfrage von Herrn Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Werte Frau Kollegin, Sie haben ja von der Umweltgefährdung durch Fracking gesprochen. Das will ich Ihnen auch zugestehen, weil das Ausweis dessen ist, dass Sie wieder nicht auf der Höhe der Zeit sind. (Heiterkeit AfD) Deswegen meine Frage an Sie, ob Sie das Verfahren „Bio Enhanced Energy Recovery“ kennen – abgekürzt „BEER“ wie „Bier“, das ist vielleicht für die Kollegen ganz interessant –, das in Clausthal, Exeter in England, in Südafrika, Colorado und in der Schweiz entwickelt worden ist, also ein internationaler Forschungsverbund von führenden Montanuniversitäten. Ist Ihnen dieses Verfahren bekannt, das günstiger ist und keinerlei umweltgefährdende Chemikalien mehr einsetzt?

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Hoffmann AfD

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Ich persönlich kenne das nicht, aber Sie können sich ja gern auf Bundesebene dafür einsetzen, dass EU-Gesetze, Nationalgesetze und die Landesgesetze aufgehoben werden, um damit Fracking zu ermöglichen. Wenn dann Umweltschäden entstehen, werden wir ja sehen, wie nützlich das ist. Wir glauben, es ist nicht nützlich. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Als Nächstes habe ich jetzt auf meiner Liste noch Abgeordneten Kemmerich für die Gruppe der FDP stehen. Bitte schön.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, wir erleben die ganze Bandbreite der Diskussion zum Thema, was zugegebenermaßen sicherlich nicht die Riesenrelevanz für den deutschen Energiemarkt hat, aber deshalb sagen wir: Erforscht es. Wenn wir dieses Erforschen aufgeben, werden wir viele Chancen eben nicht heben können. Kollege Robert Montag hat es gerade vorgelesen, diese brennenden Wasserhähne, liebe Kollegen von der AfD, das sind dieselben Fake News, die ihr uns auch oft auftischen wollt; jetzt fallt ihr selber darauf rein, das ist auch ganz spannend. (Beifall Gruppe der FDP) Es ist inzwischen durch tausendfache Bohrungen weltweit erwiesen, dass das Umweltrisiko durch Fracking gebändigt ist. Natürlich ist nichts ohne Risiko und man kann jetzt auch das Glas wieder halb leer sehen, aber wir wollen doch eines machen: mit offenem Verstand, mit den Wissenschaftlern an der Seite die Möglichkeiten erforschen, die uns in die Lage versetzen, unsere Energieversorgung unabhängig von Drittstaaten sicherzustellen. Da mag Thüringen einen kleinen Beitrag leisten. Ich habe eben mal zitiert, dass wir zurzeit nur ein Zehntel der Menge selber fördern, die wir aus Norwegen holen. Insofern könnten selbst Thüringer Vorräte zumindest für den Thüringer Energiemarkt einen signifikanten Beitrag leisten, die Energieversorgung tatsächlich klimaneutraler zu gestalten. Denn eines bleibt, liebe Kolleginnen von den Grünen: Immer wieder fangen Sie an, bei der Energieversorgung Deutschlands nur über den Strommarkt zu reden. Wir wissen, dass der Strombedarf zurzeit ein Siebtel ungefähr des gesamten Primärenergiebedarfs in Deutschland ist. Selbst wenn es uns gelänge, mit nicht grundlastfähiger Erzeugung von Energie, nämlich Sonne und Wind, 50 Prozent Strom zu gerieren – Fachleute sagen, heute ist der Gesamtbedarf in Deutschland 540 Terawattstunden, der wird um 200 Terawattstunden ansteigen, nur wenn man den Ausbau der Elektromobilität so vorantreibt, die ganze Frage der Heizpumpen ist da noch nicht enthalten. Also die Strommenge wird explodieren. Zurzeit ist der Strommix durch den Einsatz von Kohlestrom ein sehr dreckiger, ein sehr CO -lastiger. 2 Deshalb, liebe Kollegin Wahl, müssen wir den Leuten auch da reinen Wein einschenken und die Wahrheit sagen. Primärenergie ist weit mehr als Strom. Und wenn wir betrachten und beklagen, dass sich Schwerindustrie, Industrie, BASF in großem Maße im Ausland ansiedeln wollen, wie gesagt, auch Firmen aus Jena, der Mittelstand kaum mehr Konzepte hat, Energiegewinnung bezahlbar im Markt einzusetzen, dann müssen wir das sehr ernst nehmen. Wir können nicht sagen, das Einzige, was hindert, ist der Ausbau von erneuerbaren Energien. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir wissen doch alle, was dagegensteht: nicht nur unsere Landschaften, nicht nur der Wald, wo wir weiter dagegen sein werden, dass dort Windräder Platz finden. Wir sind dafür, dass wir Photovoltaik weiter aufbauen, aber erst mal die Dachflächen auf den landeseigenen Immobilien nehmen. All das sind doch zurzeit Nadelöhre, mit denen wir nicht weiterkommen. (Beifall Gruppe der FDP) Und nochmals, wenn wir über die Kurzfristigkeit reden und wie toll der Energieminister Herr Habeck das gemacht hat: Der fährt nach Katar – sicher auch kein besonders lupenreines, demokratisches System – und handelt einen Deal mit LNG-geförderten Gasmengen aus, die erst ab 2027 über die Weltmeere fahren. Was das jetzt für ein kurzfristiger Beitrag zur Lösung dieser Energiekrise und des nächsten Winters ist, erschließt sich mir auch nicht. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir muten unseren Nachbarn zu, aus ähnlichen Situationen Gas zu explorieren, was wir in Deutschland nicht machen. Vielleicht stoßen wir in Thüringen eine Debatte über Möglichkeiten los, die die moderne Wissenschaft heute über die Methode Fracking eben auch mit der – nennen wir es einfach, das Hohe Haus weiß dann, was gemeint ist – BEER-Methode bietet. Es ist eben ein anderes Fracking als das aus dem Jahr 2001, das uns auf YouTube geriert wird. (Beifall Gruppe der FDP) Aufgabe von Politik ist eben nicht, diese alten Ressentiments zu bedienen – insofern hat sich die AfD ja wunderbar mit entlastet –, sondern zu sagen, das ist das, was modern, machbar und möglich ist. Ich glaube, das bringt auch Zuversicht und Zutrauen in Politik, Zutrauen in Wissenschaft, Zutrauen in Fortschritt und nicht ideologisches Klebenbleiben auf Standpunkten, die wir längst hätten verlassen sollen. Vielen Dank.

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Madeleine Henfling

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Minister Stengele zu Wort gemeldet.

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Stengele

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen hier im Saal und am Livestream! Herr Kemmerich, wir können uns wirklich darauf verständigen, dass die Herausforderungen riesig und nicht einfach zu beantworten sind. Deshalb ist es richtig, dass alle Optionen auf den Tisch kommen. Herr Gottweiss, ich gebe auch Ihnen recht, wir können nicht sagen: not in my backyard – nicht in unserem Vorgarten. Wenn wir Energie brauchen, dann müssen wir alle Optionen prüfen und wir müssen auch in Kauf nehmen, dass wir sie in Deutschland prüfen, können nicht zulassen, dass anderswo die Natur in Anspruch genommen wird und wir selber uns da raushalten. Da gebe ich Ihnen recht. Zur Absicherung der Versorgungssicherheit – die Umstände sind ja hinreichend beschrieben worden – müssen alle Optionen auf den Tisch. Die Landesregierung trifft oder befördert weiterhin Entscheidungen, die langfristig einerseits Versorgungssicherheit garantieren und gleichzeitig – das ist ganz wichtig – den Wirtschaftsstandort Thüringen nicht nur sichern, sondern voranbringen. Und das geht nun mal mit einem schnellen Ausbau der Erneuerbaren. Nachhaltig und kostengünstig ist Energie für uns in Thüringen weder mittelfristig noch langfristig zu haben eingedenk der Tatsache, dass ich den Zusammenhang zwischen Primärenergie und Stromenergie durchaus verstehe. Welche Rolle spielt in dem Zusammenhang nun die Erdgasförderung in Thüringen? Grundsätzlich ist Erdgas natürlich auch ein fossiler Energieträger, dessen Entstehung Jahrmillionen gebraucht hat, dabei sehr viel CO weggespeichert hat, das bei 2 der Verbrennung frei wird und unser Klima erwärmt. Also ist er langfristig nicht brauchbar, wenn wir CO -neutral werden wollen. Damit trägt Gas näm2 lich zu der schweren und andauernden Krise zu den verheerenden Auswirkungen der Klimaerwärmung bei. Dennoch ist es weniger schädlich als Kohle oder Erdöl und weniger gefährlich als Atomstrom. Zudem sind Gaskraftwerke sehr flexibel und in ihrer modernen Form auf Wasserstoff umrüstbar. Auch darüber hat Herr Habeck mit Katar verhandelt, nämlich über grünen Wasserstoff. Daher haben sich die Bundesregierungen der vergangenen 20 Jahre für Gas als Brückentechnologie ausgesprochen. In Thüringen wird derzeit Erdgas in der Nähe von Mühlhausen und Bad Langensalza zutage gefördert und anschließend aufgrund der bereits niedrigen Druckverhältnisse mittels Gasmotoren verstromt. Der Druck reicht jetzt schon nicht mehr für Turbinen aus. Allerdings ist ein bedeutsamer Ausbau der Erdgasförderung in Thüringen aufgrund der relativ überschaubar vorhandenen Ressourcen nicht möglich. Die einzige in Thüringen noch wirtschaftlich interessante Erdgaslagerstätte Krahnberg bei Gotha stellt grundsätzlich eine Option für eine Nutzung (Beifall SPD) und insbesondere für eine Nachnutzung dar, zum Beispiel für geothermische Wärmegewinnung. Also wenn das Gas raus ist, könnte man dann in die frei werdenden Räume zum Beispiel CO einsperren, 2 durchlaufen lassen, hätte dann eine sehr langfristige Wärmegewinnung für Gotha. (Beifall SPD) Die Vorräte an Erdgas würden eine Stadt wie Gotha überschlägig allerdings nur ein gutes Jahrzehnt mit Gas versorgen können. Dazu sind wir mit dem Unternehmen Neptune Energy als Inhaberin der Bergbauberechtigung im Gespräch. Allerdings ist noch zu prüfen, ob die Rückführung des im Rohgas mit 50 Prozent enthaltenen CO mit dem CCS-Gesetz 2 konform geht. Und es muss sich natürlich rechnen. Andere Anträge zur Erdgasförderung liegen weder von Unternehmen vor, noch haben Kommunen ihr Interesse bekundet. Es lohnt sich wohl einfach nicht. Der Umstand kommt nicht von ungefähr, fällt der Anteil Thüringens mit knapp 0,2 Prozent an der deutschen Erdgasförderung kaum ins Gewicht. Bei der Betrachtung des Gesamtverbrauchs in Deutschland wird es noch deutlicher, da dieser bis zu 95 Prozent durch Gasimporte gedeckt wird, das heißt, in Thüringen können wir maximal 0,01 Prozent des Gases fördern, das wir benötigen. Aber wir sollten das auch weiterhin effektiv nutzen. Fracking kommt für Thüringen nicht infrage. Das haben meine Vorrednerinnen schon gesagt. Ich erinnere an dieser Stelle an die Worte der Vorgängerregierung aus dem Jahr 2012: In Thüringen gibt es keine unkonventionellen Erdgaslagerstätten, die durch Fracking erschlossen werden könnten. Es gibt damit leider keine Option, die auf den Tisch zu legen wäre. Zum angesprochenen Thema „Biogas“ noch ein paar Sätze: Grundsätzlich ist es technisch möglich, Biogasanlagen umzurüsten, um das gewonnene Gas in das Verteilnetz einspeisen zu können. Diese Entscheidung basiert dann auf den ortskonkreten Gegebenheiten sowie auf den spezifischen betriebswirtschaftlichen Kenngrößen und damit auf dem jeweiligen individuell angepassten Geschäftsmodell. Jede Biogasanlage und deren nachgeschaltete Prozesse wären demnach separat zu betrachten. Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang gern: Es ist der Landesregierung schon immer ein wichtiges Anliegen, die Stromerzeugung aus Biogas zu stärken. Deshalb hat sich die Landesregierung auch im Bundesrat für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas eingesetzt und unterstützt auch weiterhin darauf abzielende Initiativen. Was wir nicht für zielführend halten, ist der monokulturelle massenhafte Anbau von Biogaspflanzen. Das wäre aus unserer Sicht ein Irrweg. Zum Schluss noch mal: Die Landesregierung steht jedweden konstruktiven Lösungen offen gegenüber und sucht sie auch selbst. Regionale oder lokale intelligente Lösungen zur Energiegewinnung können sehr hilfreich sein. Das muss gepaart werden mit einer nationalen und internationalen Strategie, die die Abhängigkeit ebenso wie den CO -Ausstoß per2 spektivisch und schnell verringert. In diesem Sinne habe ich vorige Woche mit dem schwedischen Botschafter gesprochen, der im Verbund mit Finnland und Dänemark grünen Wasserstoff zur Verfügung stellen will und kann. Wir setzen uns für den Aus- und Umbau des Ferngasnetzes ein, das den Transport ermöglichen würde. Aber auch hier möchte ich hinzufügen: Das ist keine magische Kugel, mit der wir alle Herausforderungen meistern können. Es bleibt das Zusammenspiel von vielen Faktoren. Gas hat in Thüringen dabei nun mal ein sehr untergeordnetes Potenzial. Zur Überwindung der schwierigen Lage bedarf es pragmatischer und weniger bürokratischer Lösungen. Da sind wir uns einig. Inklusive unserer Verwaltungen, die eine Schlüsselrolle einnehmen und herausragende Arbeit leisten, müssen wir uns da alle ein wenig bewegen. Da sind wir gefordert, um den Wirtschaftsstandort Thüringen zu stärken, die Versorgungssicherheit zu sichern und gleichzeitig den Blick auf die Zukunft und Gegenwart unserer Kinder und Kindeskinder nicht zu verlieren. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Vielen Dank. Gibt es jetzt noch weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Ist Ausschussüberweisung beantragt?

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Thomas L. Kemmerich FDP

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Ja, Wirtschaftsausschuss, bitte.

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Madeleine Henfling

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

An den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Dann würden wir jetzt darüber abstimmen. Wer einer Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer diesem Antrag „Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch“ in der Drucksache 7/6543 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. (Unruhe DIE LINKE) Wir sind quasi fast in der Mittagspause, da können Sie sich draußen gern noch mal auseinandersetzen, aber jetzt noch einmal ganz kurz Konzentration. Wir schließen jetzt diesen Tagesordnungspunkt und würden in die Mittagspause bis 13.25 Uhr eintreten. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass jeweils 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause zwei Ausschüsse stattfinden, einmal der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport im Raum F 202 und der Innen- und Kommunalausschuss im Sitzungssaal F 004. Allen anderen erst einmal einen guten Appetit. Wir setzen nach der Mittagspause mit den Wahlen fort, nur damit Sie das alle gehört haben und wieder hier sind.

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Henry Worm

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fahre fort in der Tagesordnung mit dem Aufruf der TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8050 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8050 in der gestrigen Sitzung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, hat sie Herrn Abgeordneten Dr. Wolfgang Lauerwald für eine erste Wahlwiederholung vorgeschlagen. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/8065 Auf die Rechtsgrundlagen zur Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Landtags habe ich soeben im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 17 hingewiesen. Ich erlaube mir deshalb, darauf zu verweisen. Nachdem Frau Abgeordnete Dorothea Marx mit Ablauf des gestrigen Tages ihr Amt als Vizepräsidentin des Landtags niedergelegt hat, ist eine neue Vizepräsidentin auf Vorschlag der Fraktion der SPD zu wählen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/8065 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Diana Lehmann. Auch diese Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8049 In der gestrigen Sitzung wurden Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Landessportbeirats aufgrund von Wahlvorschlägen der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD hat nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung als Mitglied Herrn Abgeordneten Karlheinz Frosch und als stellvertretendes Mitglied Herrn Abgeordneten Uwe Thrum vorgeschlagen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht feststellen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8053 Hier gebe ich den Hinweis, dass gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen für eine erste Wahlwiederholung ist Herr Abgeordneter Stefan Möller. Ist hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel. Pro Wahlvorschlag haben Sie eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Als Wahlhelferinnen und als Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Urbach und Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Franziska Baum FDP

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Patrick Beier Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Henry Worm

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um das Auszählen der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 26 auf Ich weise darauf hin, dass jeder Fragesteller bzw. jede Fragestellerin das Recht hat, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden, das entsprechend § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Henfling in der Drucksache 7/8063. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Vielen Dank. Landesförderprogramme zum Abriss von Gebäuden und zum Wohnungsneubau Den Thüringer Kommunen stehen aus Mitteln der Städtebauförderung und aus unterschiedlichen Landesförderprogrammen Gelder für den Abriss von Gebäuden zur Verfügung. Gleichzeitig können daraus auch Mittel für den Wohnungsneubau abgerufen werden. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist es allerdings erforderlich, die gegenwärtige Praxis von Abriss und Neubau abzuändern und stattdessen das Bauen im Bestand besser zu fördern. So kann graue Energie eingespart und der Ressourcenverbrauch vermindert werden. Durch den Erhalt, die Sanierung, den Umbau und die Umnutzung von Bestandsgebäuden kann darüber hinaus auch ein Beitrag für den sozialen Wohnungsbau geleistet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Über welche Programme wurden in den vergangenen fünf Jahren in welcher Höhe Gelder an die Thüringer Kommunen für den Abriss von Gebäuden ausgezahlt? 2. Über welche Programme wurden in den vergangenen fünf Jahren in welcher Höhe Gelder an die Thüringer Kommunen für den Wohnungsneubau ausgezahlt? 3. In welchen Schritten plant die Landesregierung eine Überarbeitung der Förderkulisse mit dem Ziel, die Fördermittel für Abriss und Neubau zugunsten des Bauens im Bestand umzuwidmen? 4. Welche Maßnahmen im Hinblick auf eine Priorisierung des Bauens im Bestand hat die Landesregierung in Bezug auf die landeseigenen Immobilien bereits ergriffen bzw. plant diese zu ergreifen? Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, Frau Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Rahmen der Städtebauförderung wurden den Thüringer Kommunen in den Jahren 2018 bis 2022 über das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“ – Teil Rückbau – bis 2019, ab 2020 über das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ – Teil Rückbau – sowie über das landeseigene Programm für die Anpassung an den demografischen Wandel im ländlichen Raum – Teil Rückbau – rund 16,4 Millionen Euro Finanzhilfen für den Rückbau von Gebäuden und Wohneinheiten zugeteilt. Zu Frage 2: Im Rahmen der Wohnungsbauförderung erfolgte keine Förderung von Thüringer Kommunen, sondern ausschließlich von Wohnungsunternehmen und privaten Investoren. Im Rahmen der Wohnungsbauförderung im Bereich „Mietwohnungsbau“ wurden in den vergangenen fünf Jahren folgende Fördermittel gewährt: Nach dem Innenstadtstabilisierungsprogramm – ISSP – wurden von 2018 bis 2022 Wohnungsbauvorhaben mit Fördermitteln in Höhe von 229.447.600 Euro gefördert. Nach der Richtlinie ThürModR Mietwohnungen erfolgte nach 2018 keine Bewilligung. Im Jahr 2018 wurden Fördermittel in Höhe von 2.000.700 Euro ausgereicht. Aufgrund der Kürze der Zeit konnten keine Zahlen für den Bereich der Eigenwohnraumförderung übermittelt werden. Zu Frage 3: Eine Umwidmung der bereits genehmigten Fördermittel für Abriss und Neubau zugunsten des Bauens im Bestand ist im Rahmen der Städtebauförderung ausgeschlossen. Oberstes Ziel der Städtebauförderung ist immer die Beseitigung von städtebaulichen Missständen, insbesondere zur Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Der Rückbau von nicht mehr sanierungs- und nutzungsfähigen bzw. dauerhaft leer stehenden Gebäuden ist aber ein wichtiges Instrument zur Erreichung des von den Städten und Gemeinden festgelegten Sanierungsziels. Die Sanierung von ortsbildprägenden Gebäuden und gegebenenfalls der Ersatzneubau für die Sicherung der örtlichen Versorgungsfunktionen sind ebenso möglich und gewünscht. Diese haben Vorrang vor einem Neubau. Zu Frage 4 – zunächst zum Wohnungsbau: Der Freistaat selbst hält außer wenigen Ausnahmen wie etwa dem Internatsgebäude des Sportgymnasiums in Oberhof keine landeseigenen Wohngebäude im Bestand. Die Förderung dieser fällt in den Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts. Bezogen auf den klassischen privaten Wohnungsneubau sind keine Maßnahmen vorgesehen, doch die in Kürze in Kraft tretenden neuen Richtlinien für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus sehen eine Priorisierung der Förderung von Modernisierung und Sanierung von Bestandswohnungsbau vor Neubau insbesondere in ländlichen Räumen vor. Bei landeseigenen Liegenschaften im Übrigen erfolgt die Planung der Raumbedarfe aus den Ressorts. Dort werden Bedarfsanalysen durchgeführt. Anhand von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wird geprüft, ob Sanierung oder Neubau zu favorisieren ist. Ergebnisse dieser Prüfung fließen in die mittelfristige Hochbauplanung ein. Grundsätzlich ist es das Ziel, den Bestand an Landesliegenschaften möglichst ressourcenschonend mit Blick auf Flächen und Materialienverbrauch zu gestalten. Die Sanierung und Entwicklung von Bestandsimmobilien wird daher grundsätzlich intensiv geprüft. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Zwei, um genau zu sein. Erst mal die Bitte, dass zu 2. die Zahlen jetzt aufgrund der Kurzfristigkeit einfach nachgeliefert werden können. Das wäre das eine. Das heißt also in Bezug auf Punkt Nummer 3, dass alle diejenigen, die jetzt für den Rückbau bzw. Abriss von Gebäuden eine Förderung bekommen haben, das auch vollziehen müssen?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Man kann die Fördermittel nicht einfach umwidmen, das heißt, man muss gewissermaßen gegebenenfalls die Fördermittel zurückgeben. Man kann nicht einfach etwas tun, was dem Förderzweck, mit dem das gewährt wurde, nicht entspricht.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Aber daran anschließend: Sie haben gesagt, die Grundlage dafür sind demografische Entwicklungen. Wenn sich jetzt beispielsweise mit dem Zuzug von Geflüchteten demografische Entwicklungen verändern, wäre es dann nicht geboten, dass die Landesregierung noch mal darüber nachdenkt, diese Fördermittel tatsächlich auch umzuwidmen, um eben nicht die Rückgabe der Kommunen zu erzwingen, sondern zu schauen, ob dann nicht eher in Sanierungen investiert wird statt Rückbau und Abriss?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Zunächst ist es ein Bund-Länder-Programm, das heißt, es kann sowie nicht grundsätzlich einfach so durch das Land verändert werden. Es gibt dazu gerade seitens der Bundesregierung eine Mitteilung, mit der es möglich wird, in Gebieten, die schon eine Städtebauförderkulisse sind, kurzfristig Maßnahmen für die Integration und die Unterbringung Geflüchteter umzuwidmen. Wir haben die Kommunen darüber informiert, die schon in der Städtebauförderkulisse sind, dass das getan werden kann, aber das bezieht sich jetzt nicht nur auf die Mittel, die auf Abriss bezogen sind, sondern es geht grundsätzlich um Gebiete, die in der Städtebauförderkulisse sind. Da gibt es eine Möglichkeit, die auch seitens des Bundes jetzt geschaffen wurde, und das ist an den Kommunen zu schauen, ob sie das nutzen wollen.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt noch eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Hauses.

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Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Anschließend an die Nachfrage von Frau Henfling: Im Rahmen des Verwaltungsverfahrensgesetzes wäre es auch möglich, die Vorgänge noch mal aufzugreifen. Das wären begünstigende Verwaltungsakte, die immer im Sinne der Antragsteller zu treffen sind. Gibt es da irgendwelche Gespräche mit dem Bund, dass man in dieser Hinsicht vielleicht das Verfahren noch mal überprüft?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Das weiß ich jetzt nicht, kann gern noch mal nachfragen. Diese Mitteilung des Bundes bezieht sich auf dieses Jahr und das nächste Jahr. Aber das kann ich gern noch mal nachprüfen und die Antwort nachreichen.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Die nächste Mündliche Anfrage wird durch Frau Abgeordnete Müller in der Drucksache 7/8067 gestellt.

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Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Fördermittelanträge der Gemeinde Dermbach für den Neubau der Fahrzeughalle des Bauhofs Einem Medienbericht zufolge soll ein Fördermittelantrag der Gemeinde Dermbach für den Neubau der Fahrzeughalle des Bauhofs vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum abgelehnt worden sein. Als Grund für die Ablehnung werden eine Verringerung der Fördermittel sowie Änderungen bei der Fördermittelvergabe angegeben. Es wird weiterhin ausgeführt, dass die Gesamtkosten der Baumaßnahme mit 540.000 Euro veranschlagt wurden und davon 65 Prozent gefördert werden sollten. Des Weiteren wird berichtet, dass seitens der Fördergeldstelle einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt und bereits mit den Bauarbeiten begonnen worden sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Fördermittelanträge hat die Gemeinde Dermbach in welcher Höhe für den Neubau der Fahrzeughalle des Bauhofs gestellt? 2. Wurden diese Fördermittelanträge abgelehnt und wenn ja, warum wurden sie abgelehnt? 3. Wurden die Förderschwerpunkte seit dem Zeitpunkt des Eingangs der Fördermittelanträge geändert und falls ja, mit welcher Zielstellung wurden sie geändert? 4. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die Fördergeldstelle einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt, die Gemeinde aufgrund dieser Zustimmung mit den Bauarbeiten bereits begonnen hat und nun die Fördergelder nicht bewilligt werden sollen?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Gemeinde Dermbach beantragte mit Datum vom 8. Januar 2021 im Rahmen der Fördermaßnahme „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen einen Zuschuss für das Vorhaben „Neubau Fahrzeughalle Bauhof“. Die geplanten Ausgaben beliefen sich auf 282.625 Euro. Dieser Antrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 8. Juni 2021 mit zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 267.750 Euro und Fördermitteln in Höhe von 174.037,50 Euro bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endete am 15. Oktober 2022. Nachdem die Gemeinde Dermbach der Bewilligungsbehörde am 23. August 2022 mitteilte, dass der Abrechnungstermin nicht eingehalten werden kann, und zudem der Bewilligungsbehörde keine Verpflichtungsermächtigung mehr zur Verfügung stand, wurde der Zuwendungsbescheid am 8. November 2022 widerrufen. Die bereitgestellten Fördermittel für das Haushaltsjahr 2022 sind verfallen. Die Gemeinde Dermbach reichte mit Datum vom 5. Oktober 2022 einen neuen Förderantrag im Rahmen der Fördermaßnahme „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ ein. Die geplanten Ausgaben belaufen sich nunmehr auf 542.000 Euro. Zu Frage 2: Der Förderantrag vom 5. Oktober 2022 war abzulehnen, weil im Haushaltsjahr 2023 für das geplante Vorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ keine Bewilligungsgrundlage mehr bestand. Zu Frage 3: Am 12. Dezember 2022 wurden die Regelungen zur Förderung von Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen geschärft. Es wurde die Notwendigkeit gesehen, die Förderung auf Kernaspekte der Grundversorgung zu fokussieren und damit dem Anspruch eines Zuwendungszwecks gemäß dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gerecht zu werden. Zu Frage 4: Im Rahmen der Antragsbearbeitung ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Genehmigung zum förderschädlichen vorzeitigen Beginn des Vorhabens nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt wird. Gemäß geltendem Landeshaushaltsrecht ist damit keine Förderzusage verbunden. Der Freistaat als möglicher Zuwendungsgeber verzichtet damit lediglich darauf – das ist sein Recht –, Förderanträge wegen vorzeitigem Vorhabenbeginns abzulehnen. Das dem Freistaat zustehende Ermessen bei der Entscheidung darüber, welche Vorhaben gefördert werden können, bleibt unberührt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Finanzierungsrisiko in vollem Umfang bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller liegt. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

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Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Auskunft. Ich habe zwei Nachfragen. Die eine ist natürlich: Wenn die Schwerpunkte, wie Sie es dargelegt haben, geschärft worden sind, ist das vorher mit den Kommunen kommuniziert worden und wenn ja, wann? Gab es nach den Medienberichten oder nach der Ablehnung zu dem Fall noch mal Kontakt mit der Gemeinde Dermbach?

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Weil

Fragestunde

Ich fange mit Frage 2 an, denn in der Tat ist es so, dass ich sogar in persona mit dem Bürgermeister im E-Mail-Kontakt stand, weil ich in der Zeitung einen Bericht über eine Gemeinderatssitzung in Dermbach gelesen habe und daraufhin beim Bürgermeister noch mal bezüglich der Gründe nachgefragt habe, die jedenfalls die Zeitung in Bezug auf die Ablehnung des Förderantrags wiedergegeben hat. Also ja, es gab den Kontakt und wir stehen auch immer noch miteinander in Kontakt. Und zu Frage 1: Es ist so, dass wir natürlich unter Zugrundelegung des Budgets, das wir zur Verfügung haben, am Ende entschieden haben, welche Projekte uns, wenn wir an das Thema „Ländliche Räume“ denken, besonders wichtig sind. Und in der Tat haben wir uns dann entschieden, vor allem auch Projekte zu fördern, die – sage ich mal – dem Gemeinwohl und dem gesellschaftlichen Leben in der Kommune dienen. Ja, das tut auch der Bauhof. Wir haben uns aber dann eher auf Themen wie Kindertagesstätten, Erneuerung oder Bau von Feuerwehren und, und, und fokussiert. Also, das ist die Schärfung und das ist nicht vorab mit den Kommunen besprochen worden, sondern die sind dann über diese Auslegung oder die Entscheidung bei konkreten Fördermaßnahmen informiert worden.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine weitere Anfrage aus der Mitte des Hauses.

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Ute Lukasch Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Welche Auswirkungen hat die Änderung der Förderschwerpunkte auf die gemeinschaftlichen Entwicklungskonzepte, für das die Gemeinden viel Geld ausgegeben haben? Ich meine, da sind ja die Schwerpunkte und die Förderinstrumente nach den alten Kriterien aufgestellt und es kostet bloß mal 25.000 Euro.

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Weil

Fragestunde

Es ist jetzt nicht so, dass damit die gesamten gemeindlichen Entwicklungskonzepte hinfällig wären, sondern es haben unter Umständen nur Teilprojekte, die möglicherweise unter dem Blick dessen, was wir an Volumen zur Förderung zur Verfügung haben, nicht mehr berücksichtigt werden können, weil wir eine gewisse andere Priorisierung vornehmen. Wenn wir ausreichend Budget haben, dann spricht überhaupt nichts dagegen, auch Themen zu fördern und zu unterstützen, die möglicherweise jetzt nicht in so einer Priorisierung liegen, wie ich sie gerade benannt habe. Insofern kann man jetzt nicht sagen, die gemeindlichen Entwicklungskonzepte sind nicht mehr Gegenstand auch unserer Förderentscheidung.

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Henry Worm

Fragestunde

Danke sehr, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage wird gestellt durch Herrn Abgeordneten Gleichmann in der Drucksache 7/8068. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Markus Gleichmann Die Linke

Fragestunde

Regelung zur Übertragung der Sitzungen des Kreistags des Saale-Holzland-Kreises im Livestream – nachgefragt In der Vergangenheit hat der Kreistag des SaaleHolzland-Kreises mehrfach über die Einrichtung eines Livestream-Angebots beraten. Ein Beschlussvorschlag vom November 2021 wurde an das Landesverwaltungsamt für eine rechtliche Stellungnahme übermittelt. Die Bearbeitung dieser Angelegenheit ist laut der Antwort auf meine Kleine Anfrage 7/3213, Antwort in der Drucksache 7/5768 vom 28. Juni 2022, noch nicht abgeschlossen. Über den aktuellen Stand der Dinge und die lange Bearbeitungszeit möchte ich nun informiert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung der rechtlichen Stellungnahme bezüglich der Einrichtung eines Livestream-Angebots für die Sitzungen des Kreistags des Saale-Holzland-Kreises durch das Landesverwaltungsamt? 2. Wann kann mit einer abschließenden Stellungnahme gerechnet werden – bitte unter Angabe einer Begründung, wieso die Bearbeitung des Antrags und die Erstellung der rechtlichen Stellungnahme die am Ende benötigte Zeit in Anspruch genommen haben –? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Einrichtung eines Livestream-Angebots zur Übertragung von Sitzungen des Kreistags insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Bürgerbeteiligung? 4. Wie bewertet die Landesregierung die mögliche Notwendigkeit, die Thüringer Kommunalordnung anzupassen, um die digitale Übertragung von Kreistagssitzungen einfacher zu ermöglichen und gleichzeitig den Datenschutz zu gewährleisten? Danke.

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gleichmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich die Fragen 1 und 2 zusammen beantworten möchte: Die Anfrage des Saale-Holzland-Kreises bezüglich der Einrichtung eines Livestream-Angebots für die Sitzungen des Kreistags wurde durch das Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 11. April 2023 abschließend beantwortet. Durch das Landesverwaltungsamt wurde weiterhin mitgeteilt, dass es verschiedene Gründe für die lange Bearbeitungszeit gab. Darunter zählen neben krankheitsbedingten Ausfällen insbesondere die coronabedingten Mehrbelastungen und die daraus resultierende allgemeine personelle Unterbesetzung. Die zu bearbeitenden Vorgänge wurden daher nach Priorität, Schwierigkeit und Umfang abgearbeitet. Zu Frage 3: Anknüpfend an die Beantwortung der vom Fragesteller thematisierten Kleinen Anfrage 3213 aus der 7. Legislaturperiode darf ich zur Rechtslage noch einmal wie folgt ausführen: Die Kreistagssitzungen sind nach § 112 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegenstehen. Dies bezieht sich auf die sogenannte Saalöffentlichkeit, bei der jedem ein chancengleicher Zugang zu den Sitzungen im Rahmen der Kapazität des Sitzungssaales gewährt wird. Sie stellt das Mindestmaß der Sitzungsöffentlichkeit dar. Die Erweiterung der Öffentlichkeit der Sitzungen des Kreistags des Landkreises Saale-Holzland-Kreis durch eine Übertragung im Internet ist als möglicher Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises des Landkreises. Hierüber entscheidet der Kreistag aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts des Landkreises im Rahmen der Gesetze nach eigenem Ermessen. Zu diesem gesetzlichen Rahmen gehören insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Thüringer Datenschutzgesetz. Danach erfordert die Übertragung der Sitzungen im Internet, dass alle Mitglieder des Kreistags sowie alle sonstigen Betroffenen in die Übertragung eingewilligt haben; Bild und Tonaufzeichnungen von zufällig erfassten Personen dürfen nicht im Internet übertragen werden. Aus kommunalverfassungsrechtlicher Sicht darf die Funktionsfähigkeit des Kreistags durch die Übertragung nicht gestört werden. Jedes Mitglied des Kreistags muss zudem die Möglichkeit haben, der Übertragung im Einzelfall zu widersprechen. Damit dies gewährleistet werden kann, sind insbesondere Festlegungen zum Standort, zum Aufnahmebereich einer Kamera, gegebenenfalls also das Rednerpult, zur Art und Weise der Übertragung, zur Unterbrechung der Übertragung bei einem Widerspruch im Einzelfall, zur Befristung der Veröffentlichung und zur anschließenden Entfernung aus dem Internetangebot in Betracht zu ziehen. So viel zu Frage 3. Die Frage 4 möchte ich wie folgt beantworten: Ein Regelungsbedarf in der Thüringer Kommunalordnung besteht aus Sicht der Landesregierung derzeit nicht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

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Markus Gleichmann Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank für die Beantwortung. Meine Frage ist relativ einfach: Ist es möglich, die rechtliche Stellungnahme des Landesverwaltungsamts zu bekommen, und wenn ja, können Sie diese nachliefern?

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Götze

Fragestunde

Das mache ich gern.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Urbach in der Drucksache 7/8069.

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Jonas Urbach CDU

Fragestunde

Der Thüringer Landtag hat verstärkt finanzielle Mittel für die Thüringer Feuerwehren zur Verfügung gestellt. Das Referat Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst im TLVwA nimmt eine zentrale Rolle bei der Ausgestaltung der Thüringer Feuerwehrlandschaft ein, auch und insbesondere in Bezug auf die Ausstattung der Wehren durch die Bewilligung von Finanzmitteln. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Stellen gibt es im Stellenplan für das Referat 230 des TLVwA – bitte unter Angabe der Gesamtanzahl –? 2. Welche der mit Frage 1 abgefragten Stellen sind im Moment besetzt – bitte unter Angabe der Gesamtanzahl –? 3. Falls Stellen nicht besetzt sind, wann sollen diese planmäßig wiederbesetzt werden? 4. Wie viele Veränderungen gab es in den Stellenbesetzungen innerhalb der letzten drei Jahre?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Urbach beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Das Referat 230 hat zum Stand 01.06.2023 eine Sollstärke von 23 Stellen. Antwort zu Frage 2: Zum Stand 01.06.2023 sind 19 Stellen im Referat 230 besetzt, vier Stellen sind unbesetzt und befinden sich derzeit im Besetzungsverfahren, eine Bedienstete befindet sich in Elternzeit. Bei den nicht besetzten Stellen handelt es sich 1. um eine Referentinnen-/Referentenstelle „Brandschutz“, 2. eine Referentin/einen Referenten „Katastrophenschutz“, 3. eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter „Brandschutz“ und 4. eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter zusätzlich wegen 70 Prozent Freistellung für die Tätigkeit eines Bediensteten im örtlichen Personalrat. Die Antwort zu Frage 3: Die beiden Referentendienstposten wurden mehrfach ausgeschrieben. Beim Referenten „Sachgebiet Brandschutz“ wurde die dritte Ausschreibung mangels geeigneter Bewerber mit der Befähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst am 23.05.2023 abgebrochen. Eine vierte Ausschreibung wird erfolgen. Die Stelle des Referenten „Sachgebietsleiter Katastrophenschutz“ kann voraussichtlich im September 2023 besetzt werden. Die Nachbesetzung der Stelle eines Sachbearbeiters im Sachgebiet „Brandschutz“ wurde beim ersten Versuch mangels geeigneter Bewerber abgebrochen. Die zweite Ausschreibung läuft, die Bewerbungsfrist endet hier am 11.06.2023. Für die Besetzung der zusätzlichen Sachbearbeiterstelle zur Unterstützung im Bereich „Rettungsdienst“ wurde eine geeignete Bewerberin ausgewählt. Die Zusage steht noch unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses des Fortbildungslehrgangs für gehobene Verwaltungstätigkeiten Ende Mai. Sobald dieser vorliegt, kann die Einstellung erfolgen. Die Abwesenheit eines Bediensteten im Sachgebiet „Brandschutz“ wegen Elternzeit soll durch eine befristete interne Umbesetzung innerhalb des Hauses ausgeglichen werden. Die Antwort zu Frage 4: Zum 01.06.2020 hatte das Referat 230 eine Sollstärke von 17 Stellen und die Projektgruppe „Digitalfunk“, die mit drei befristet Beschäftigten besetzt war. Durch die Neustrukturierung des Referats im Jahr 2021 wurde die Sollstärke auf jetzt 23 Stellen angehoben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Jonas Urbach CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung. Wann ist denn mit der Besetzung des Referatsleiters „Brandschutz“ zu rechnen, wenn Sie sagen, dass die Ausschreibung noch mal erfolgt? Wie lange wird das denn aufrechterhalten?

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Götze

Fragestunde

Das kann ich nicht prognostizieren. Wir bemühen uns, die Stelle so schnell wie möglich zu besetzen.

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Henry Worm

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage. Bitte.

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Jonas Urbach CDU

Fragestunde

Die Frage 4 war nicht bezogen auf die Änderungen der Struktur, sondern es ging eigentlich darum, zu erfahren, wie viele Veränderungen es in den Stellen gab, also im Prinzip: Wie viele Menschen sind sozusagen ausgeschieden, neu hinzugekommen und welche Veränderungen haben da stattgefunden? Sie haben das eher beantwortet auf die Frage, wie das strukturell aussieht.

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Götze

Fragestunde

Dann habe ich das nicht zutreffend verstanden. Sie bekommen dann eine ergänzende schriftliche Antwort.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Die nächste Mündliche Anfrage ist die des Abgeordneten Braga in der Drucksache 7/8070. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Torben Braga AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Mündliche Anfrage: Ausschluss vermeintlicher Extremisten vom juristischen Vorbereitungsdienst In der Medieninformation 21/2023 vom 22. Mai 2023 gibt das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz bekannt, dass der Freistaat Thüringen gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen einen Beschlussvorschlag auf die Tagesordnung der anstehenden Justizministerkonferenz gesetzt habe, welcher – Zitat – „das Ziel hat, die Aufnahme von Bewerbern in den juristischen Vorbereitungsdienst, die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen, entschlossen entgegenzutreten.“ Zu diesem Zweck müssten – Zitat – „rechtliche Unsicherheiten“ im Umgang mit Bewerbern – Zitat – „aus extremistischen Umfeldern“ geklärt werden, so die Thüringer Justizministerin. Erst im Januar 2023 trat die Novelle des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – ThürJAG – in Kraft, in dem es in § 8 Abs. 1 Nr. 3 heißt: „Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist Bewerberinnen und Bewerbern zu versagen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Durch welche Behörden oder Stellen findet in welchem Verfahren, aufgrund welcher Kriterien gegenwärtig bzw. zukünftig eine Prüfung oder Entscheidung darüber statt, ob Bewerber zum juristischen Vorbereitungsdienst einem – Zitat – „extremistischen Umfeld“ entstammen mit der Folge, dass diesen bereits aus diesem Grund der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst versagt werden kann – bitte Voraussetzungen angeben –? 2. Welche konkreten „rechtlichen Unsicherheiten“ sieht die Landesregierung „im Umgang mit Bewerberinnen und Bewerbern aus extremistischen Umfeldern“ insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG im Einzelnen? 3. Wie unterscheidet sich nach Auffassung der Landesregierung die Bestimmung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 des ThürJAG, wonach einem Bewerber die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu versagen sei, der „gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig ist“, vom Ziel, die Aufnahme von Bewerbern in den juristischen Vorbereitungsdienst zu verhindern, „die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen“? 4. Wann ist nach Auffassung der Landesregierung eine Person „gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig“, wann „bekämpft“ sie „die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv“?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Frau Ministerin Denstädt.

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Denstädt

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Interessierte, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Braga beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Über die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thüringen entscheidet nach den Bestimmungen des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und der Juristenausbildungsund ‑ prüfungsordnung das dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zugeordnete Justizprüfungsamt. Etwaige Versagensgründe für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst im Sinne der Fragestellung könnten nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG vorliegen, wenn Bewerberinnen oder Bewerber gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind. Die Entscheidung über die Einstellung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren wird nach dem im Thüringer Juristenausbildungsgesetz und der Thüringer Juristenausbildungs- und ‑ prüfungsordnung vorgesehenen Verfahren aufgrund der von den Bewerberinnen und Bewerbern im Bewerbungsverfahren gemachten Angaben getroffen. Diese erfolgen in Kenntnis der ausdrücklichen Belehrung der Bewerberinnen und Bewerber über die grundlegenden Prinzipien und Inhalte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bestehenden Verpflichtungen, sich mit ihrem gesamten Verhalten zur freiheilich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen bzw. für ihre Erhaltung einzutreten. Zu Frage 2: Der in der Begründung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Braga enthaltene und zitierte Bezug zu „rechtlichen Unsicherheiten“ im Umgang mit Bewerberinnen und Bewerbern aus „extremistischen Umfeldern“ bezieht sich auf die zwischen den Ländern unterschiedlich ausgestaltete Regelungslage hierzu und bisher ebenso unterschiedliche Rechtsprechung in den Ländern zu ablehnenden Entscheidungen, die die Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst betreffen. Die in der Mündlichen Anfrage zitierten „rechtlichen Unsicherheiten“ beziehen sich nicht, wie die Begründung der Anfrage nahelegt, auf den Gesetzestext oder die Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes. Antwort zu den Fragen 3 und 4: Die Bestimmung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes hat das Ziel, Bewerberinnen und Bewerber, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen, vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen. Insoweit besteht, da ein aktives Bekämpfen stets auch ein Tätigwerden im Sinne der zitierten Bestimmung erfordert, der durch die Fragestellungen insinuierte Sinnunterschied nicht. Ein Tätigwerden und damit auch ein Bekämpfen kommen nach der den Bewerberinnen und Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst vor ihrer Einstellung ausgehändigten Belehrung bei einer Teilnahme an Bestrebungen in Betracht, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob diese Bestrebungen im Rahmen einer Organisation oder außerhalb einer solchen erfolgen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Es gibt eine Nachfrage. Bitte.

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Torben Braga AfD

Fragestunde

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich möchte nur sicherstellen, dass ich Sie richtig verstanden habe. Nach Auffassung Ihrer Person bzw. Ihres Ministeriums besteht kein Unterschied zwischen der Bewertung des Falls, dass eine Person gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig ist oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft. Sie gehen also davon aus, dass die Formulierungen das Gleiche bedeuten oder auf das Gleiche hinauslaufen. Habe ich Sie richtig verstanden?

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Denstädt

Fragestunde

Nein, das haben Sie nicht richtig verstanden, aber dazu würde ich Ihnen oder dem Landtag schriftlich berichten.

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Henry Worm

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage. Bitte.

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Torben Braga AfD

Fragestunde

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, Sie hatten dankenswerterweise ausgeführt, dass ich in meiner Begründung der Anfrage von falschen Tatsachen ausgegangen sei. Die rechtlichen Unsicherheiten bestünden nicht in der Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG, sondern seien dergestalt, dass die Rechtsprechung in den unterschiedlichen Bundesländern ja verschieden sei bzw. die rechtlichen Grundlagen für die Rechtsanwendung natürlich auch unterschiedlich seien. Welchen Beitrag kann denn aus Ihrer Sicht die Justizministerkonferenz leisten, um diese rechtlichen Unsicherheiten zu beseitigen?

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Denstädt

Fragestunde

Dadurch, dass es sich um Länderregelungen handelt, müsste man eine einheitliche Regelung des Bundes anstreben. Das wäre eine Möglichkeit. Aber die Juristenausbildung ist Ländersache und in den jeweiligen Bundesländern anders geregelt. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Eine zweifels- frei richtige Festgestellung, aber keine Antwort auf meine Frage!)

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Die nächste Anfrage stellt Herr Abgeordneter Thrum in der Drucksache 7/8071.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Zukunft der Meisterförderung in Thüringen Bezüglich der Zukunft der Meisterförderung in Thüringen ergeben sich Fragen. 1. Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung für Änderungen an den Richtlinien zum Meisterbonus und zur Meistergründungsprämie, deren Umsetzung jeweils bis wann erfolgen soll? 2. Beabsichtigt die Landesregierung bezüglich der Meistergründungsprämie eine Ausweitung des Förderbetrags und eine Entbürokratisierung – zum Beispiel durch Streichung des Kriteriums, dass die Gründung bis spätestens drei Jahre nach Erlangung des Meistertitels stattfinden muss –, und wenn nicht, warum nicht? 3. Wurde der Meisterbonus bisher nur auf die Meister der Grünen Berufe, nicht jedoch auf Industrieund Fachmeister ausgeweitet – bitte begründen –, wenn ja, wann soll sich das ändern? 4. Wie steht die Landesregierung zum Vorschlag der Fraktion der AfD, die Meisterausbildung sowie die Ausbildungen nach Niveau 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens kostenfrei zu gestalten, für die sie welche Modelle als geeignet ansieht? Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Feller, bitte.

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Feller

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Thüringer Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die Richtlinie zur Meistergründungsprämie tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft. In Vorbereitung auf eine Verlängerung sollen die bestehenden Regelungen in Rücksprache mit den Kammern überprüft werden. Konkret soll dies im III. Quartal 2023 erfolgen. Den Abstimmungen mit den Kammern schließen sich die notwendigen Abstimmungen mit dem Finanzministerium und dem Thüringer Rechnungshof an. Zielstellung ist, die überarbeitete Richtlinie noch in diesem Jahr im Staatsanzeiger zu veröffentlichen und zum 01.01.2024 in Kraft treten zu lassen. In Bezug auf die Richtlinie zum Meisterbonus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu Frage 2: Wie in der Antwort auf Frage 1 dargestellt soll die bestehende Richtlinie zur Meistergründungsprämie vor ihrer Verlängerung in Rücksprache mit den Kammern überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Konkrete Anpassungen sollen also im Ergebnis dieses Prozesses erfolgen, dies schließt beispielsweise auch die aufgeworfenen Fragen mit ein. Zu Frage 3: Im Anschluss an die Verabschiedung des Haushalts 2023 wurde im TMWWDG eine Richtlinie erarbeitet, die mit den Industrie- und Handelskammern abgestimmt und inzwischen auch vom Finanzministerium bestätigt wurde. Sobald die noch ausstehende Stellungnahme des Rechnungshofs vorliegt, wird die Richtlinie im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht und die Mittel zur Auszahlung an die Industrie- und Handelskammern freigegeben. Im Ergebnis sollen damit auch Industrie- und Fachmeister zum Adressatenkreis des Meisterbonus zählen. Ich gehe davon aus, dass dies noch vor der parlamentarischen Sommerpause der Fall sein wird. Zu Frage 4: Zentrales Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in allen Berufsbereichen ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG –. Jeder und jedem an einer Meisterausbildung Interessierten kann damit ein umfassendes Angebot zur finanziellen Unterstützung angeboten werden. Mit der letzten umfangreichen Novelle – 4. AFBG-Änderungsgesetz – wurden der Förderkreis und der Förderumfang nochmals deutlich ausgeweitet. Seitens der Bundesregierung bestehen zudem Pläne, die Kosten der Meisterausbildung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer deutlich zu senken und das AFBG nochmals zu novellieren. Vom Bundesrat wurde mit Unterstützung Thüringens weiterhin gefordert, dass am Ende der Reform die Kostenfreiheit der Weiterbildung zum Meister sowie zu gleichgestellten Weiterbildungen stehen soll. Die für die Gleichstellung mit der akademischen Bildung bei der öffentlichen Hand anfallenden Kosten sollen dabei vollständig vom Bund getragen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Bergner in der Drucksache 7/8074.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Thüringen Angesichts der Bedeutung des öffentlichen Nahverkehrs für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie für die Umwelt- und Klimaschutzziele des Landes ist es essenziell, die Finanzierung und den Ausbau der Verkehrssysteme kontinuierlich zu überprüfen und zu optimieren. Auch betont die Landesregierung regelmäßig ihren Einsatz für die Ausweitung des ÖPNV und dessen Bedeutung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die absoluten Betriebskostenzuschüsse des Landes für den öffentlichen Personennahverkehr seit dem Jahr 2019 bis heute entwickelt – bitte jährlich aufschlüsseln –? 2. Wie hat sich der Anteil der Betriebskostenzuschüsse des Landes an der Gesamtfinanzierung des öffentlichen Nahverkehrs im selben Zeitraum entwickelt – bitte jährlich aufschlüsseln –? 3. Wie viele Förderanträge für die Neubeschaffung von Straßenbahnfahrzeugen von Verkehrsunternehmen in Thüringen liegen derzeit beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vor – bitte geben Sie die Anzahl der Anträge, die jeweiligen Antragsteller, das Eingangsdatum bei der Fördermittelbehörde und das beantragte Fördervolumen an –? 4. Welchen Bearbeitungsstand haben die aktuellen Förderanträge für die Neubeschaffung von Straßenbahnfahrzeugen – bitte geben Sie den Gegenstand der Anträge und den aktuellen Bearbeitungsstand dieser Anträge an –?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Staatssekretärin Schönig.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Land leistete freiwillige Zuschüsse an die kommunalen Aufgabenträger für bedarfsgerechte Angebote im Straßenpersonennahverkehr, die sogenannten Finanzhilfen. Diese wurden von 2019 zu 2023 um 37 Prozent erhöht. Konkret wurden und werden verausgabt in Millionen Euro: 2019 23 Millionen, 2020 23,9 Millionen, 2021 25,5 Millionen, 2022 26 Millionen, 2023 31,5 Millionen. Zu Frage 2: Die Finanzierungsverantwortung für den Straßenpersonennahverkehr liegt bei den kommunalen Aufgabenträgern. Dem Land liegen keine hinreichenden Informationen über die einzelnen Finanzierungsströme vor. Insofern ist eine Anteilsbestimmung nicht möglich. Zu Frage 3: Für das Investitionsprogramm 2023 liegen folgende Förderanmeldungen vor: Von der GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH, eingegangen am 09.06.2022, ein Antrag mit einem Fördervolumen 17.100.000 Euro; von den Erfurter Verkehrsbetrieben AG, eingegangen am 21.09.2022, mit einem Fördervolumen 22.520.000 Euro; von der Jenaer Nahverkehr GmbH, eingegangen am 30.09.2022, mit einem Fördervolumen in Höhe von 13.360.853,38 Euro. Darüber hinaus liegt mit Eingangsdatum vom 30.09.2022 eine Förderanmeldung der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH ab dem Jahr 2025 mit einem Fördervolumen in Höhe von 14.400.000 Euro vor. Zu Frage 4: Gemäß Richtlinie zur Förderung von betrieblichen Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen müssen die Förderanmeldungen bis zum 30. September des Jahres gestellt werden, das dem Vorhabenbeginn vorhergeht. Auf Grundlage dieser Anmeldung wird anschließend das jährliche Landesprogramm zur Förderung von Investitionen im ÖPNV aufgestellt. Erst danach erfolgt die Antragstellung. Die entsprechenden Förderanträge liegen derzeit noch nicht vor. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Zur vierten Frage muss ich noch einmal nachhaken: Sie haben die Fördermittelanträge aus 2022 benannt. Wir sind aber jetzt in 2023. Das heißt, das sind die Fördermittelanträge für das jetzt laufende Jahr.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Das ist doch für das Investitionsprogramm 2023, genau. Die habe ich genannt und die, die danach folgen, liegen noch nicht vor.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Wie ist da jetzt die Abarbeitung? Das ist die erste Nachfrage, die ich habe. Dann hätte ich danach noch eine zweite.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Die Abarbeitung für die jetzt vorliegenden?

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Die Abarbeitung für die Anträge, die dem Eingangsdatum nach, was Sie benannt haben, im vergangenen Jahr eingereicht worden sind, am 09.06.2022, am 21.09.2022 und am 30.09.2022. Bei Gotha hatte ich das nicht mitgeschrieben. Das ist ja dann für das jetzige Jahr eingereicht. Da müsste es ja eine Abarbeitung geben.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Für das bestätigte Investitionsprogramm 2023 wird derzeit die Antragstellung für die Beschaffung über das Portal der TAB vorbereitet. Für ein Vorhaben gibt es einen vorzeitigen Vorhabenbeginn, der bereits erteilt wurde.

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Henry Worm

Fragestunde

Ihre zweite Nachfrage?

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Die zweite Nachfrage, genau. Danke, Herr Präsident. Und für welches Vorhaben gibt es diesen vorzeitigen Vorhabenbeginn oder förderunschädlichen Vorhabenbeginn?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Da ich jetzt nicht sicher bin, ob ich das hier öffentlich sagen darf, würde ich das gegebenenfalls schriftlich beantworten.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Ich bedanke mich.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage, und zwar zu der des Abgeordneten Gottweiss in der Drucksache 7/8075. Herr Kollege Urbach möchte die stellen, bitte.

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Jonas Urbach CDU

Fragestunde

Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern innerhalb des Landes Thüringen Am 9. Mai 2023 berichtete die „Thüringer Allgemeine“ von der Einschätzung des Kreises Weimarer Land, dass die Verteilung von Flüchtlingen gegenüber den Kreisverwaltungen intransparent geworden ist. Am 24. Mai 2023 berichtete die „Thüringische Landeszeitung“ Weimar von einer ersten Zwangszuteilung von 34 Flüchtlingen in Weimar. Am 10. März 2023 hat Herr Gottweiss die Kleine Anfrage 7/4615 zu dem Themenbereich eingereicht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann endete die Frist nach § 90 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zur Beantwortung der Kleinen Anfrage? 2. Welche Anstrengungen hat das zuständige Ministerium unternommen, die Frist nach § 90 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/4615 zu wahren? 3. Was ist der Hintergrund dafür, dass die Verteilung von Flüchtlingen in Thüringen den Kreisverwaltungen nicht mehr transparent gemacht wird? 4. Was war der Hintergrund der Entscheidung vom 22. Mai 2023, in Weimar erstmals vom Instrument der Zwangszuteilung von 34 Flüchtlingen Gebrauch zu machen, obwohl die Stadt Weimar signalisiert hatte, dass in dieser Größenordnung keine freien Unterkünfte vorhanden waren?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Frau Ministerin Denstädt, bitte.

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Denstädt

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Interessierte, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss – bzw. in Vertretung – beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Frist nach § 90 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/4615 endete am 3. Mai 2023. Antwort auf die Frage 2: Die Zuleitung der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/4615 an die Präsidentin des Thüringer Landtags erfolgte mit Schreiben meines Ministeriums am 22. Mai 2023. Diese Kleine Anfrage umfasste fünf Fragen zur Verteilung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Thüringen. Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 1 und 2 waren umfangreiche Datenzusammenstellungen getrennt nach Asylsuchenden und Geflüchteten aus der Ukraine erforderlich, die vom Landesverwaltungsamt angefordert wurden. Zudem wurde das Landesverwaltungsamt um Darlegung der praktischen Erfahrungen bei der Verteilung in die Landkreise und kreisfreien Städte unter Maßgabe der Fragen 4 und 5 gebeten. Da nach Vorliegen der Zuarbeit des TLVwA weitergehender Erläuterungsbedarf aus Sicht des TMMJV bestand, wurde diesbezüglich beim TLVwA per E-Mail vom 19. April 2023 nachgefragt. Im Ergebnis fertigte das TMMJV den Antwortentwurf, der dann am 4. Mai 2023 den betroffenen Ressorts TMIK, TSK, TMASGFF, TMBJS und TMIL zur Abstimmung übermittelt wurde. Nach Vorliegen sämtlicher Rückäußerungen dieser Ressorts wurde die Endfassung der Beantwortung unter dem 22. Mai 2023 von mir für die Thüringer Landesregierung unterzeichnet und sodann der Präsidentin des Thüringer Landtags zugeleitet. Ich bedauere den insofern eingetretenen Fristverzug. Die Landesregierung ist bemüht, solche Fristüberschreitungen zu vermeiden oder zumindest im Rahmen der Bearbeitung eine Fristverlängerung zu erbitten. Im vorliegenden Fall ist dies aufgrund der konkreten Abläufe leider versehentlich unterblieben. Zu Frage 3: Bislang hat das Landesverwaltungsamt die anstehenden Verteilungen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes mit den Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils abgestimmt. Die Transfers werden angekündigt, sodass sich die betreffende kommunale Gebietskörperschaft hierauf auch einrichten kann. Soweit möglich werden bei der Verteilung einerseits konkrete örtliche Bedingungen in den Flüchtlingsunterkünften wie etwa die Größe der Unterkunft und der Zimmer, andererseits Belange der Asylsuchenden wie etwa der Familienverbund berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sowie im Hinblick darauf, dass nach Mitteilung des Landesverwaltungsamts nicht jede kommunale Gebietskörperschaft für eine kontinuierliche Transparenz der Verteilung eingetreten ist, hat das Landesverwaltungsamt in den letzten Jahren von einer betreffenden regelmäßigen Information an alle Landkreise und kreisfreien Städte abgesehen. Im Zusammenhang mit der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine und einem gleichbleibend hohen Zugang an Asylsuchenden haben die Aufnahmekapazitäten und betreffenden finanziellen Bedarfe die Frage nach einer Transparenz der Verteilung des Landes aus der Erstaufnahme erheblich in den Fokus des Austauschs zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften, dem Landesverwaltungsamt und dem TMMJV gerückt. Die Erfassung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt mittels APEX-Datenbank beim Landesverwaltungsamt, auf die alle kommunalen Gebietskörperschaften jederzeit zugreifen und Verteilungen taggenau abrufen können. Die Übersendung von Statistiken zu Geflüchteten aus der Ukraine sowie zu Asylsuchenden erfolgt im Übrigen nach Mitteilung des Landesverwaltungsamts anlassbezogen etwa bei Sonderverteilung auf alle kommunalen Gebietskörperschaften. Zudem war die aktuelle Verteilstatistik den kommunalen Gebietskörperschaften anlässlich des Flüchtlingsgipfels am 16. Mai 2023 ausgehändigt worden. Es ist beabsichtigt, künftig den kommunalen Gebietskörperschaften vom Landesverwaltungsamt halbjährlich eine statistische Übersicht zur Verfügung zu stellen, aus der sich die monatlich erfolgte Verteilung sowie die tatsächlichen Verteilungsquoten der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte und deren Erfüllung ergeben. Antwort zu Frage 4: Was die Verteilung von 34 Geflüchteten an die Stadt Weimar anbelangt, möchte ich zunächst klarstellen, dass die Bezeichnung „Zwangszuteilung“ irreführend ist, denn die Landkreise und kreisfreien Städte sind gemäß §§ 1 und 4 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes im übertragenen Wirkungskreis verpflichtet, die vom Land nach Maßgabe der Thüringer Flüchtlingsverteilverordnung zugewiesenen Asylsuchenden aufzunehmen. Das Land wiederum trifft nach § 44 Abs. 1 Asylgesetz die Verpflichtung, für die entsprechend seiner Aufnahmequote vom Bund zugewiesenen Asylsuchenden hinreichend Erstaufnahmekapazitäten vorzuhalten. Da geopolitische Entwicklungen ebenso unberechenbar wie Kriegsauseinandersetzungen sind, lässt sich der Unterbringungsbedarf auf Bundesund Landesebene im Vorfeld jedoch schwer schätzen. Gleichwohl ist es für mich selbstverständlich, die menschenwürdige Aufnahme und Unterbringung in Thüringen ankommender Hilfesuchender zu gewährleisten. Die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl war seit einigen Monaten mit über 1.000 Personen belegt und die dortigen Verfahrens- und Versorgungsabläufe stellen alle Akteure bereits über einen längeren Zeitraum vor hohe Anforderungen. Hinzu kommt ein gewisses Konfliktpotenzial, das besteht, wenn eine Vielzahl von Menschen auf engem Raum in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht ist. Demgegenüber hat sich die bilateral abgestimmte Verteilung zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften und dem Landesverwaltungsamt in den letzten Wochen zunehmend schwieriger gestaltet. Eine Reihe der Landkreise und kreisfreien Städte hat dem Landesverwaltungsamt mitgeteilt, nicht mehr über hinreichende Aufnahmekapazitäten zu verfügen. Gleichzeitig ist ein anhaltender Zugang an Asylsuchenden in der EAE Suhl auf hohem Niveau zu verzeichnen gewesen. Vor diesem Hintergrund wurde zur Entlastung der EAE Suhl die Entscheidung getroffen, auf alle kommunale Gebietskörperschaften gleichermaßen eine bestimmte Anzahl Asylsuchender zu verteilen. Die zeitliche Abfolge sollte dabei so gestaltet werden, dass eine Verteilung am Pfingstwochenende und eine betreffende Bereitschaft der kommunalen Gebietskörperschaften unterbleiben können, weil die EAE Suhl wieder über hinreichend Pufferkapazität verfügt hätte. Dementsprechend ist die Verteilung von 34 Geflüchteten am 22.05.2023 aus der EAE Suhl an die Stadt Weimar noch vor Pfingsten vorgenommen worden. Die Stadt Jena sowie der Landkreis Weimarer Land waren am selben Tag von Transfers aus der EAE Suhl umfasst. Der Präsident des Landesverwaltungsamts ist dem von der Stadt Weimar geäußerten Ansinnen, nur sechs Geflüchtete aufzunehmen, nicht gefolgt. Diesbezüglich hat sich der Präsident des Landesverwaltungsamts mit dem Weimarer Oberbürgermeister telefonisch ausgetauscht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Mit der Antwort auf die letzte Anfrage ist das Potenzial der Mündlichen Anfragen abgearbeitet und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 17, 17 a, 24 und 25 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8050 Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 50 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, würde eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums erforderlich machen, beispielsweise im Ältestenrat. Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/8065 Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 46 Jastimmen, 32 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen, Frau Abgeordnete Lehmann, zu Ihrer Wahl und frage, ob Sie die Wahl annehmen. (Beifall im Hause) (Zuruf Abg. Lehmann, SPD: Ja!) Während Ihnen Frau Landtagspräsidentin persönlich gratuliert, darf ich auch im Namen des Vorstands die herzlichen Glückwünsche zur Wahl übermitteln. Noch mal herzlichen Glückwunsch zur Wahl! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 24 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8049 Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 42 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, würde eine weitere Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums erforderlich machen, wie schon gesagt, beispielsweise im Ältestenrat. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8053 Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmenzettel 0, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 44 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wie bei den vorherigen Wahlen ist auch hier die Möglichkeit außerhalb des Plenums gegeben, einen neuen Wahlvorschlag zu beraten. Ich schließe diese Tagesordnungspunkte und wir fahren fort in der Tagesordnung mit dem Aufruf des Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8011 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte, Frau Abgeordnete Hoffmann.

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Hoffmann AfD

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, am 16. Juni 2021, also vor fast genau zwei Jahren, veröffentlichte das Ministerium für Infrastruktur folgende Mitteilung – ich zitiere –: „Thüringer Landesregierung wird gegen die geplante Trassenführung der Stromtrasse SUEDLINK gerichtlich vorgehen. […] Die Thüringer Landesregierung lehnt die geplante Trassenführung der Stromtrasse SUEDLINK ab, denn der Trassenverlauf verstößt gegen den Grundsatz der Geradlinigkeit. Wieder einmal wird Ostdeutschland schlechter behandelt. Deshalb werden wir nach Ablauf des Planfeststellungsverfahrens gegen den SUEDLINK gerichtlich vorgehen. Ein gerade veröffentlichtes Gutachten im Auftrag der Umweltorganisation BUND, dass den Nutzen des SUEDLINKs generell bezweifelt, bestärkt uns auch in unserer Kritik. Wir werden gemeinsam mit Kommunen und Umweltverbänden als Freistaat Thüringen gegen den SUEDLINK weiter vorgehen.“ Im August 2022, also letztes Jahr, lautete eine Antwort auf meine Anfrage 7/3592 dann wie folgt – ich zitiere –: Frage: „Beabsichtigt die Landesregierung beziehungsweise ein Thüringer Ministerium […] nach wie vor eine (zweite) Klage gegen die Trasse/den Trassenverlauf von SuedLink nach Ende des Planfeststellungsverfahrens und wenn nein, warum nicht? Antwort: In Anbetracht der gegenwärtigen Energiekrise ist die Landesregierung aktuell dabei, künftige Versorgungsszenarien und einzelne Energieinfrastrukturen unter den geänderten Voraussetzungen in den Blick zu nehmen und Handlungsmöglichkeiten abzuwägen.“ Nachtigall, ick hör dir trapsen. Denn die angekündigte Klage richtet sich nicht gegen die Trasse an sich, sondern gegen den Verlauf, der unabhängig von hausgemachten Krisen ist. Am 29. April 2023 teilte die Staatskanzlei laut Bericht des MDR Thüringen mit, dass Thüringen gegen SuedLink nicht erneut vor Gericht zieht. Einen Tag später ließ Ministerpräsident Bodo Ramelow verlautbaren, dass die Landesregierung noch nicht abschließend entschieden habe. Ja, was denn nun? Inwieweit die in großen Teilen eigens verursachte Energiekrise tatsächlich eine Begründung ist, um die vorher noch als Nachteil festgelegte Trassenführung nicht mehr abzulehnen, kann die Landesregierung hier an dieser Stelle ja gern ausführen, ebenso, wie der Stand der Dinge in der Klage ist. Oder war die Ankündigung einer weiteren Klage nur das Streuen von Sand, um die Menschen zu täuschen? (Beifall AfD) Fakt ist, dass mit den beiden Gleichstromerdkabelprojekten SuedLink und SuedOstLink zwei riesige Stromtrassen durch den Freistaat gezogen werden sollen, der Freistaat also in der Tat eine Schlechterbehandlung erfährt, was selbst Rot-Rot-Grün nicht leugnet. Im Rahmen der Vorarbeiten mussten Grundstückseigentümer unter Androhung von Strafgeldern Kartierungen dulden – fängt schon mal gut an. Fakt ist auch, dass sich gegen die Trassen in den betroffenen Bundesländern Bürgerinitiativen gegründet haben, die sich aufgrund der Ankündigung einer Klage auf eine solche verlassen haben, weil sie sich Sorgen um die Auswirkungen auf die Umwelt machen. Fakt ist ebenso, dass für den Bau – zweifelsohne eine Ingenieursleistung – nicht nur kilometerlange Leitungen gezogen werden, sondern Wälder wie der Wasunger Wald untergraben werden soll, was zweifelsohne eine Beeinträchtigung der Umwelt ist. Und das alles, um volatil erzeugten Strom aufgrund fehlender Speichermöglichkeit aus Norddeutschland in den windärmeren Süden Deutschlands im Namen der Transformation der Energiepolitik zu transportieren, die wiederum auf Ideologie basiert, nicht auf physikalischen Fakten. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Falsch!) Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich in Sachen SuedLink ehrlich zu machen, Klage gegen SuedLink einzureichen und beide Trassen im Sinne des Freistaats zu verhindern. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. Als erstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Gleichmann, Fraktion Die Linke, das Wort.

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Markus Gleichmann Die Linke

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer hier auf der Tribüne und am Livestream, der Antrag der AfD zu SuedLink und SuedOstLink: Zum einen muss man sagen, den Sand, den Sie der Landesregierung vorwerfen, streuen Sie ja den Menschen schon seit vielen Jahren in großen Mengen in die Augen. Er bleibt jetzt aktuell sehr oft kleben. Das ist sehr unangenehm, aber am Ende sollten doch die Fakten zählen. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Lenken Sie mal nicht vom Thema ab!) Wir hätten uns als Linke gewünscht, dass wir vor Jahren – also in einer anderen Bundesregierung mit einer anderen Bundespolitik – unsere Ansätze realisiert bekommen hätten, die gewesen wären, ein dezentral organisiertes Stromnetz zu realisieren, den Ausbau von erneuerbaren Energien zu stärken, nicht nur zu stärken, sondern auch wirklich zu realisieren und nicht so, wie unter Schwarz-Rot oder noch schlimmer Gelb-Schwarz vorher massiv zu behindern. Ich erinnere da an das Vertreiben der Solarindustrie aus Deutschland. Wir hätten schon doppelt so weit sein können, wie einige Wissenschaftler auch in Studien nachgewiesen haben. Und wenn der Ausbau, der vor allen Dingen auch immer in Bayern lange Zeit blockiert wurde, schneller realisiert worden wäre, dann würden auch Stromautobahnen – also Transitleitungen – nicht so stark notwendig sein. Denn am Ende – das war ja auch immer unsere Kritik an den Stromtransitstrecken und das ist sie auch heute noch –, wenn es zu viele sind, verhindern sie auch den Ausbau, da die Monopolstrukturen immer bei denen liegen, die große Kraftwerksstrukturen haben, die den Leitungsbau ermöglichen können, womit dann unser Ansatz, nämlich die Energieversorgung in die Hände der Menschen zu legen, der Bürgerinnen und Bürger, Genossenschaften, Stadtwerke, dann immer schwieriger wird. Insofern stehen wir den Stromtransitstrecken auch gespalten gegenüber. Aber es ist ja ein politischer Prozess und auch ein Diskussions- und Debattenprozess damit einhergegangen. Es ist niemand gekommen und hat gesagt, morgen werden die Stromtrassen gebaut, sondern es werden Szenariorahmen entwickelt, es werden Netzentwicklungspläne diskutiert und beschlossen. Da könnte man jetzt sagen, gut, die sind beschlossen, sie sind diskutiert, wir stellen uns jetzt in die Ecke und sind beleidigt, dass unsere Anmerkungen nicht realisiert wurden. Das wäre die eine Variante, die die AfD hier bevorzugt. Auf der anderen Seite ist es, glaube ich, jetzt auch ganz wichtig, um Weichen zu stellen, dass dieser Ausbau der Transitstrecken nicht auf Kosten von unseren Bürgerinnen und Bürgern gelingt oder umgesetzt wird. Dazu werde ich auch gleich noch mal ausführen. Aber ich möchte an dieser Stelle trotzdem schon mal einen Dank an die Landesregierung richten, denn sie hat – auch gemeinsam mit ganz vielen anderen, die Anmerkungen und Diskussion in den Prozess eingebracht haben – auch dafür gesorgt, dass es nicht zu einer Freileitung gekommen ist, sondern zu einer – im weitesten Sinne – Erdverkabelung, außer an bestimmten Stellen, wo das eben rein territorial und von der Morphologie her nicht funktioniert. Das ist schon mal ein wichtiger Pluspunkt, der durch diese Debatte auch entstanden ist, und das sollte man auch honorieren. (Beifall DIE LINKE) Was wir nicht honorieren, ist das aktuelle System der Netzentgelte, die in Deutschland für den Netzausbau erhoben werden, denn am Ende ist das System der Netzentgelte so: Je dünner ein Versorgungsgebiet besiedelt ist, umso teurer sind die Kosten, die Stromkosten, die die Menschen vor Ort zahlen. Und je mehr erneuerbare Energie in das Netz in dieser Region eingespeist wird, umso höher sind auch noch mal die Netzregulierungskosten, sprich die Netzentgelte. Da ist es eben nicht gerecht, dass Thüringen, Ostdeutschland und auch Teile Norddeutschlands die höchsten Stromkosten tragen, nur weil sie ländlicher geprägt sind und mehr erneuerbare Energie haben, während sie gleichzeitig die Last der Stromtrassen und Windenergieerzeugung für den Süden schultern müssen. Das ist eine doppelte Belastung und die ist mehr als unfair. Deswegen fordern wir, wie wir dies auch bei der Erzeugung von erneuerbarer Energie fordern und jetzt auch hoffentlich bald in Umsetzung befindlich ist, damit die Gemeinden, die Windkraftanlagen vor der Haustür haben, auch davon profitieren, dass Preiszonen für die Netzentgelte in Deutschland eingeführt werden und dass dieser irreguläre Ausgleich, der derzeit nicht geschieht, ausgeglichen wird, dass unsere Stromkosten nicht steigen und dass wir nicht den Ausbau bezahlen, der am Ende nur Bayern und Baden-Württemberg zugutekommt. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Doch in Brandenburg! Brandenburg macht es schon!) Die Einführung von Preiszonen – aber das können wir im Thüringer Landtag nicht entscheiden – wäre eine klare Forderung an die Bundesebene. Weiterhin sind wir und stehen auch mit unserer Politik dafür, dass die Energieversorgung inklusive der Netze als Teil der Daseinsvorsorge in die öffentliche Hand gehört und deprivatisiert oder rekommunalisiert werden muss. Wir brauchen auch endlich eine wirksame Preisaufsicht, die Spekulationen mit Energie entsprechend reguliert und beendet. Gewinne müssen vergesellschaftet werden und nicht nur die Kosten. Nur so sorgen wir für langfristig faire Energiepreise. Nur so schaffen wir die ausreichende Akzeptanz vor Ort für diesen Ausbau, um auch – und das ist das Ziel, das wir alle haben, das auch der Konsens der Weltpolitik mit dem Pariser Klimaschutzabkommen ist – unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft klimaneutral umzugestalten. Insofern geht von der Debatte sicherlich auch ein Appell an Berlin, sich darum zu kümmern, dass diese Netzentgelte reguliert werden, weil es nicht sein kann, dass sich die, die bisher bei der Energiewende geschlafen haben – wie zum Beispiel Bayern – jetzt auf Kosten von denen, die sich auf den Weg gemacht haben – wie Nord- und Mitteldeutschland – ihren Netzausbau realisieren lassen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, wir sprechen hier über Stromtrassen, die lange geplant sind und für die ab nächstes Jahr in Thüringen der Bau starten soll. Die Planung der SuedOstLink-Trasse sieht vor, dass von Eisenberg aus die Leitungen über das thüringische Vogtland vorbei an Gera, Weida und Greiz führen. Auch die erfüllende Gemeinde meines Heimatorts ist dabei betroffen. Anschließend passiert sie das sächsische Vogtland und über Rosenbach und Reuth wechselt die Leitung dann nach Gefell und von dort aus nach Bayern. Es sollen vier Erdkabel in 1,40 Meter Tiefe verlegt werden, um den Strom aus dem Norden Deutschlands – vorrangig aus Windparks – verlustarm nach Bayern zu transportieren – laut dem Betreiber 50Hertz rund 4.000 Megawatt. Der Bauernverband mahnt an oder beklagt, dass bisher ein Rahmenentschädigungsvertrag für die Landwirte fehlt, stattdessen werde mit jedem Landwirt einzeln verhandelt. Das ist natürlich und sicherlich nicht im Interesse der Landwirte, meine Damen und Herren. Die Kollegen der AfD fordern wiederum in ihrem Antrag die Landesregierung auf, „vom Versprechen, gegen Suedlink Klage einzureichen, nicht abzurücken“ – so das Zitat –, um damit den Bau der SuedLink-Trasse zu verhindern, und bekräftigen ihre Forderung mit „Wort halten, Klageweg beschreiten!“ Das Thema kocht jetzt wieder hoch, weil ein Bauunternehmen der SuedLink-Trasse die Planfeststellungsunterlagen bei der Bundesnetzagentur eingereicht hat und somit früher als erwartet bereits im Spätsommer 2024 mit dem Bau begonnen werden könnte. Diese Trasse soll 75 Kilometer durch den Wartburgkreis und den Landkreis Schmalkalden-Meiningen verlaufen. Und, ja, es stellt einen Eingriff in die Umwelt dar, so wie jede größere Infrastrukturmaßnahme, so wie jedes größere Gewerbegebiet, jedes Windkraftwerk, auch im Wald, das gebaut wird. Und ja, es gab seitens der betroffenen Gemeinden und Bürger viel Gegenwind gegen dieses Vorhaben. Ich bin mir sicher, dass es auch heute noch etliche Menschen gibt, die dieses Vorhaben nur zähneknirschend hinnehmen bzw. die resignieren. Ich kann verstehen, dass sie so denken, denn die Stromtrassen sind natürlich ein Eingriff in unsere gewohnte Umgebung. Der Frust bei vielen Menschen hätte gemindert werden können, wenn – so wie wir das schon vor vielen Jahren verlangt haben – eine Trassenbündelung weiter und zeitiger vorangetrieben worden wäre. Dort hätte einiges auch optimiert werden können. Die Situation vor Ort hat sich aber, wie ich mich auch vergewissern konnte, im Gespräch mit Bürgermeistern und anderen Kommunalpolitikern dadurch ein Stück weit entspannt, sodass innerhalb des Planungskorridors Einwände zumindest überwiegend aufgegriffen wurden – nicht ganz so, wie wir uns das gewünscht hätten, auch das will ich gar nicht verhehlen. Man muss natürlich auch eins feststellen: Es ist eine Linienbaustelle. Das heißt, da kann ich nicht punktuell nur verrücken, sondern jede Trassenänderung hat natürlich im Vorfeld und im Nachfeld auch wieder Wirkungen. Wir brauchen Leitungsnetze. Keiner will diese, so wie das beispielsweise auch bei Windrädern die Diskussion ist. Die will auch keiner vor der eigenen Haustür haben. Der Ausbau der Netzinfrastruktur ist aber notwendig und überfällig. Ansonsten kann das ganze System nicht funktionieren, übrigens auch mit konventionellen Energien nicht. Auch da brauchen wir mehr Leitungssysteme. (Beifall Gruppe der FDP) Wir brauchen künftig mehr Strom, natürlich aus erneuerbaren Energien. Aber das wird noch ein Stück dauern, bis das alles so funktionieren wird. Das muss auch transportiert werden können, schon allein damit unsere Gesellschaft funktioniert, damit unsere Wirtschaft funktionieren kann. Da ist den Betroffenen nicht geholfen, wenn jetzt einfach nur Stimmung gemacht und getan wird, als würde sich alles mit einem Klageverfahren in Wohlgefallen auflösen und alles verhindern lassen. Es wird nicht so funktionieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deswegen wiederhole ich es noch mal aus unserer Sicht: Wir unterstützen eine sinnvolle Energiewende, die auch mit den Menschen vor Ort abgestimmt und optimiert ist. Ich fordere eine ausgewogene Energiepolitik, die sowohl die ökologischen als auch die ökonomischen Belange berücksichtigt. Wir fordern vor allem auch eine transparente Kommunikation und Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden, mit den Grundstückseigentümern, mit den Anliegern bei den Eingriffen in ihr gewohntes Umfeld. Wir brauchen mehr Engagement. – Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Wir brauchen mehr Engagement für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Energiepolitik, bei der alle Belange berücksichtigt und gut abgewogen werden. Bei allem, was uns da noch erwartet, schließe ich mit einem Aufruf zur Aktion, um die Energiewende verantwortungsbewusst voranzutreiben und da sowohl die Umwelt als auch die Belange der betroffenen Menschen zu berücksichtigen. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wahl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Laura Wahl GRÜNE

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, man kann es vorab sagen, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Antrag der AfD lohnt sich eigentlich nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Ach, wen wundert es?) Anlässlich der Aktuellen Stunde am Mittwoch hat der Fraktionsvorsitzende Höcke der antragstellenden Fraktion ganz explizit die menschenverursachende Klimakrise geleugnet. Wer solche wissenschaftlich unbestrittenen Tatsachen leugnet, dass der Mensch hauptsächlich für die Erderhitzung verantwortlich ist und nur wir Menschen die Klimakrise folglich stoppen können, mit dem lässt sich kein demokratisch sinnvoller Diskurs führen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es zeigt sich eben immer wieder, dass die AfD Politik an den Realitäten dieser Welt vorbei macht und daher auch keine Lösungen anbieten kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gestern hat die AfD in ihrem Alternativantrag zum Gebäudeenergiegesetz in Richtung Bundesregierung Sätze formuliert wie diesen – Zitat –: „[…] um mit Verbot, Zwang und Marktmanipulation ihre fragwürdige Klimaideologie durchzusetzen sowie die Energiepolitik in eine ökosozialistische Planwirtschaft umzuwandeln.“ (Beifall AfD) Das spricht nur gegen Sie, dass Sie jetzt klatschen. Sätze, die die CDU nebenbei bemerkt bei der Abstimmung nicht zu einer Ablehnung des Alternativantrags veranlasst hat, sondern leider lediglich zu einer Enthaltung. Der vorliegende Antrag, den wir jetzt diskutieren, basiert wie bei der AfD üblich auf einer grundsätzlichen Ablehnung der Energiewende. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Falsch!) Auch hier noch einmal ein Zitat der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch, mit dem die Energiepolitik der AfD sehr gut zusammengefasst wird – Zitat –: „Wir wollen keine Klimaschutz-Politik machen, denn das Klima hat sich immer schon im Laufe der Zeit gewandelt. […] Wir wollen Öl und Gas als Energiequellen weiter nutzen und Kohlekraftwerke nicht abschalten.“ (Beifall AfD) Vor diesem Hintergrund ist eine seriöse Debatte zu den energiepolitischen Anträgen der AfD schlicht und einfach unmöglich. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ein Glück, dass wir eine Energieexpertin hier haben!) Für uns als Koalitionsfraktionen ist jedenfalls klar, es ist sinnlos, mit der Klimawandelleugnerfraktion in eine inhaltliche Debatte zu den Abwägungsfragen beim für die Energiewende dringend notwendigen Stromnetzausbau und bei der Versorgungssicherheit einzutreten. Es gibt einfach keine gemeinsame Gesprächsgrundlage, wenn grundlegende Fakten nicht anerkannt werden. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Kommt eigentlich auch was zum Antrag?) Dass die AfD mit dem Antrag kein ernsthaftes Ziel verfolgt, zeigt allein schon der Titel: „[…] Trassen verhindern – […] Klageweg beschreiten!“ Der Antrag bezieht sich auf ein angebliches Versprechen der Landesregierung, erneut eine Klage gegen den SuedLink einzureichen. Die Landesregierung hatte tatsächlich 2019 eine Klage eingereicht. Diese richtete sich aber nicht grundsätzlich gegen den SuedLink, sondern gegen den geplanten Trassenverlauf. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Nichts ande- res behaupten wir!) Die Landesregierung hat einen Verstoß gegen das Gebot der Geradlinigkeit gesehen und einen alternativen Trassenverlauf vorgeschlagen. Diese Klage hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zum Erfolg geführt. Mit der Klage war also mitnichten beabsichtigt, die Stromtrasse zu verhindern. Die Landesregierung hat es sich nach dieser Gerichtsentscheidung lediglich offengehalten, zu gegebener Zeit erneut eine Klage zu erwägen. Aufgrund des derzeitigen Verfahrensstandes bei der Planfeststellung dürfte die Entscheidung über eine erneute Einreichung der Klage demnächst anstehen. Die Landesregierung hat verlauten lassen, dass der Abwägungsprozess für eine Klageeinreichung noch nicht abgeschlossen sei. Sie hat darauf hingewiesen, dass wir es heute im Vergleich zu 2020 mit einer durch den russischen Angriffskrieg veränderten geopolitischen Lage und mit ambitionierteren Klimaschutzzielen zu tun haben. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Kommt ganz gelegen!) Diese neue Lage in die Abwägungen mit einzubeziehen, halten wir für sehr sinnvoll. Wir alle wissen leider auch, dass es die AfD mit dem Abwägen von verschiedenen differenzierten Standpunkten nicht so hat. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Man kann zusammenfassend sagen: Der Antrag der AfD ist völlig substanzlos. Herr Bergner hat das auch schon sehr gut ausgeführt. Wir als Koalitionsfraktionen lehnen ihn deshalb definitiv ab. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Danke sehr. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Tiesler, Fraktion der CDU.

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Stephan Tiesler CDU

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer am Livestream, liebe Kollegen, wir haben hier im Hohen Haus schon häufig über das Thema „SuedLink und SuedOstLink“ gesprochen und auch jetzt schon viele Argumente ausgetauscht, ich möchte daher auch die Rede kurzhalten. Der Bedarf von zusätzlicher Netzinfrastruktur ist unbestritten. Der Ausbau der wetterabhängigen Stromproduktion aus Wind und Sonne wird massiv vorangetrieben. Die norddeutschen Bundesländer haben günstige Be ­ dingungen insbesondere für Windkraftanlagen. Ne ­ ben den Küsten an Standorten der Onshore-Wind ­ kraft werden eben auch massiv neue OffshoreWindparks auf dem Meer geschaffen. Um diesen Strom im Netz aufnehmen und innerhalb Deutsch ­ lands zu verteilen, braucht es neue Netzinfrastruk ­ tur; insbesondere die Industriezentren in Süd ­ deutschland sollen damit erreicht werden. So weit, so gut. Das, was wir als CDU-Landtagsfraktion in der Debatte um SuedLink und SuedOstLink aber stets kritisiert haben, ist der Trassenverlauf dieser neuen Stromtrassen. Es ist nicht begründbar, warum gerade Thüringen bei den Stromtrassen der Lastesel Deutschlands sein soll. Wir haben bereits unseren Teil mit der Thüringer Strombrücke beigetragen. Wir haben im deutschen Vergleich keine großen Industriezentren mit enormen Stromverbräuchen und wir haben aus nachvollziehbaren Gründen auch keine großen Offshore-Windparks. Wir haben stets die Erwartungshaltung an die Landesregierung formuliert, sich im Verfahren dafür einzusetzen, dass die Trassenverläufe verschoben werden, um eine weitere Belastung Thüringens zu vermeiden – notfalls auch mit Klagen. Wir sehen, dass die Landesregierung darin gescheitert ist, die Thüringer Interessen zu vertreten. Daran würde aber auch die Beschlussfassung des vorliegenden AfD-Antrags nichts ändern. Problematisch an dem Antrag ist vor allem, dass die grundsätzliche Notwendigkeit für neue Stromtrassen geleugnet wird. Daher werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner wäre laut Liste Herr Abgeordneter Möller, Fraktion der SPD. Ich kann jetzt nicht feststellen, dass er da ist. Dann streiche ich ihn von der Rednerliste. Nächste Rednerin wäre dann Frau Abgeordnete Hoffmann, Fraktion der AfD.

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Hoffmann AfD

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Herr Präsident, in der Einbringung zu unserem Antrag „Suedlink- und Suedostlink-Trassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!“ habe ich ein Gutachten des BUND – genauer gesagt des BUND Hessen – zur rund 700 Kilometer langen SuedLinkLeitung erwähnt, also nicht Buh-hu-AfD, sondern BUND. Ich will nun aus diesem Gutachten, das im Auftrag des BUND Hessen, des ÖkoKreises Gemünden, des Initiativkreises Netzentwicklungsplanung Würzburg und N-ERGIE Nürnberg sowie verschiedener Bürgerinitiativen erstellt wurde, zitieren: „Wissenschaftliches Gutachten zu Ist SuedLink zwingend erforderlich? […] Sowohl das GleichstromErdkabel SuedLink als auch die Drehstrom-Freileitung Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld sind im Jahr 2030 nur erforderlich, falls seltene Leistungsspitzen gesichert in vollem Umfang transportiert werden sollen. Der Netzentwicklungsplan Strom 2030 lässt entgegen der EU-Vorgaben die Kosten des Netzausbaus völlig unberücksichtigt, was zu einem überdimensionierten Netzausbau führt. Laut Berechnungen der europäischen Übertragungsnetzbetreiber sind die Kosten von SuedLink größer als sein Nutzen. […] Verbrauchsnah installierte Reservekraftwerke sind für die Gewährleistung einer hohen Versorgungssicherheit zwingend erforderlich und verringern gleichzeitig den Netzausbaubedarf. Statt verbrauchsnahe Reservekraftwerke einzuplanen, will der 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2035 Defizite durch ungesicherte Stromimporte decken und riskiert so Stromknappheiten und Stromausfälle.“ Wie gesagt: BUND. Ein Autor des Gutachtens, der Wirtschaftsinformatiker Lorenz Jarass, sagt, dass die Leitung nur bei der maximalen Stromproduktion durch Windkraft an der norddeutschen Küste erforderlich sei, solche Spitzen aber nur in einigen Dutzend Stunden pro Jahr zu erwarten sind. Die SuedLink-Planung orientiere sich für den Leitungsbau ausschließlich an diesem Spitzenbedarf. Es ist davon auszugehen, dass für den 500 Kilometer langen SuedOstLink ebenfalls ausschließlich Spitzenleistungen zugrunde gelegt wurden. Dass bei der Verfolgung des volatilen Energieziels keine Rücksicht auf die Umwelt genommen wird, ist eine weitere treibende Kraft der Proteste gegen die Stromtrassen. Wie weit das geht, wie skurril das ist und dass dabei selbst sonstige Grüne-Vorzeigeprojekte ignoriert werden, zeigt eine Antwort des Umweltministeriums auf meine Anfrage 7/4710. Darin werden die Sichtung eines Wolfs bei Schwallungen und die Residenz der Zella/Rhön-Fähe im Länderdreieck bestätigt. Dies hätte aber keine Auswirkungen auf den Trassenverlauf von SuedLink. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Laut Antworten der Landesregierung auf meine Anfragen zu durch SuedLink betroffenen Waldflächen werden folgende Areale genannt: Wünschensuhl, Lindigshof, Barchfeld-Immelborn, Schmalkalden, Schwallungen, Solz, Stedtlinger Wald und Henneberg. An fünf dieser Standorte wird durch überirdische Bauweise Wald auf der gesamten Länge gerodet, bei den anderen der Wald untergraben. Aber das habe keine Auswirkungen auf den Wolf. Da schütteln die Menschen aus dem Wartburgkreis und dem Kreis Schmalkalden-Meiningen ob dieser Widersprüche dieser Landesregierung zu Recht den Kopf und laufen Sturm. Auch die Bürger aus Ostthüringen werden dies entsprechend zur Kenntnis nehmen. Um den durch die hausgemachte Energiekrise gebeutelten Unternehmen das Mammutprojekt schmackhaft zu machen, schlug der Ministerpräsident im Juni vergangenen Jahres drei Vorhaben vor, unter anderem als Variante A, SuedLink anzuzapfen, um insbesondere die energieintensiven Unternehmen mit Strom zu versorgen. Diese Rechnung wurde allerdings ohne die Physik gemacht, was eine Nachfrage dokumentiert. Dazu zitiere ich aus der Antwort auf meine Anfrage 7/3942. Frage: „Wie stellt sich die Landesregierung die mögliche Umsetzung der drei Vorschläge im Detail vor?“ Antwort: „Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, da die rechtlichen Prüfungen und fachlichen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind.“ „Welche Aufträge zur Prüfung der Realisierbarkeit der genannten Vorschläge hat die Landesregierung an wen erteilt und welche Kosten sind damit […] verbunden?“ war die Frage. Antwort: „Aufträge wurden noch nicht erteilt. Kosten sind insoweit noch nicht angefallen. Die Überprüfung der Vorschläge b) und c) wird jedoch in Kooperation mit der Technischen Universität Ilmenau in Kürze beginnen und ein entsprechender Vertrag geschlossen werden. Dafür werden voraussichtlich […] 62.000 Euro anfallen.“ „Wie ist der Stand der angekündigten Prüfungen der genannten drei Vorschläge beziehungsweise welche Prüfungsergebnisse liegen der Landesregierung vor und seit wann?“ Antwort – jetzt kommt es: „Die Variante a) aus den Vorbemerkungen […] wird jedoch aus zeitlichen und technischen Gründen auf Rat der Fachleute derzeit nicht weiterverfolgt.“ Ich sage ja: ohne Rechnung mit der Physik gemacht. „Prüfungsergebnisse liegen insofern nicht vor. Mit ersten Prüfungsergebnissen zu den Varianten b) und c) wird frühestens im 2. Quartal [dieses Jahres] gerechnet.“ Die Anträge für SuedOstLink und SuedLink wurden mittlerweile mit den konkreten Verläufen in Thüringen eingereicht. Für SuedLink wurde sogar ein vorzeitiger Baubeginn beantragt. Man will wohl schnell Fakten schaffen. Die Landesregierung ist damit aufgefordert, Farbe zu bekennen, ob sie bezüglich SuedLink gegen den Trassenverlauf klagt oder nicht. Nach Energiewirtschaftsgesetz hat eine Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zwar keine aufschiebende Wirkung, der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann aber innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses gestellt und begründet werden. Der Klageweg bezüglich SuedLink sollte im Interesse des Landes also beschritten werden, denn der Bau der geplanten Stromtrasse, aber auch der von SuedOstLink stellt einen schädlichen Eingriff in die Umwelt dar. Betroffene Gemeinden, Städte und Kreise sind bei der Klage einzubinden. Da beide Stromtrassen nur infolge der einseitigen energiepolitischen Ausrichtung auf volatile Energieerzeugungsträger gebaut werden sollen, wäre die deutsche und die Thüringer Energiepolitik vielmehr auf eine kostengünstige, umweltverträgliche und sichere Energieversorgung auszurichten, was eine Abkehr von der verfehlten Energiewende bedingt. Ja, es gibt den Klimawandel, das hat niemand geleugnet, Frau Wahl. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, gestern!) Aber die Energiewende ist keine Antwort auf den Umgang mit dem Klimawandel. Hunderte-Kilometer-lange Umweltzerstörung ist keine Antwort auf den Klimawandel. Am Ende meiner Rede stelle ich also die Frage an die Landesregierung: Reichen Sie Klage gegen SuedLink ein oder nicht? Machen Sie sich ehrlich! (Beifall AfD)

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Henry Worm

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Redewünsche aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Möchte die Landesregierung sprechen? Herr Minister Stengele, bitte.

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Stengele

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, auch am Livestream! Herr Gleichmann, wir haben neulich auf der Energieministerkonferenz genau diese Frage mit den Netzentgelten ganz intensiv besprochen. Sie haben das gut dargestellt. Trivial ist es nicht, weil da natürlich alle Länder ganz unterschiedliche Interessen haben – unabhängig davon, von wem sie regiert werden. Aber wir haben uns darauf verständigt, dass wir daran weiterarbeiten. Es ist natürlich so, dass in Thüringen, aber zum Beispiel auch in Bayern und so der Netzausbau jetzt erst wirklich anfängt. Deshalb ist es nicht trivial, aber das Problem ist erkannt, und im Moment trifft es tatsächlich, wie Sie gesagt haben, die mitteldeutschen und die norddeutschen Länder härter und unverdientermaßen härter als die Südländer. Aber das Problem ist erkannt. Neben den Aspekten einer – ich mache es kurz, hoffe ich – nachhaltigen Energiepolitik gebieten die Erfordernisse der Versorgungssicherheit und des europaweiten Umbaus des Stromdesigns einen bedarfsgerechten Ausbau der Energieinfrastruktur. In diesem Kontext stehen auch die beiden großen Erdkabelleitungen SuedLink und SuedOstLink, von denen Thüringen betroffen ist. Beide Vorhaben sind auf europäischer Ebene Vorhaben von besonderem gemeinsamen Interesse. Kriterien für die Auswahl solcher Projekte gemeinsamen Interesses sind der wirtschaftliche, soziale und ökologische Nutzen – also das klassische Nachhaltigkeitsdreieck – für mindestens zwei Mitgliedstaaten und die Stärkung des europäischen Binnenmarkts. Es handelt sich also nicht um ideologisch geprägte Maßnahmen.

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Henry Worm

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Stengele

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Dabei wird der Bundesrat eingebunden, der Einspruch einlegen kann. Das ist 2013, Herr Tiesler, nicht passiert. Die anfänglichen Untersuchungen zum Verlauf des Trassenkorridors des SuedLinks zeigten eine große mögliche Betroffenheit Thüringens auf. Der Freistaat Thüringen hat die Beteiligungsmöglichkeiten genutzt und dank der fundierten Hinweise und Alternativvorschläge an die Bundesnetzagentur konnte die Betroffenheit Thüringens auf gut die Hälfte der Strecke, jetzt 75 Kilometer Länge, minimiert werden.

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Henry Worm

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Hoffmann?

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Stengele

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Nein, im Moment nicht. Wo es möglich ist, werden die Leitungen unterirdisch verlegt. Die Unterquerung im Bereich des Thüringer Waldes ist beispielsweise eine der längsten unterirdischen Leitungsabschnitte auf der ganzen Strecke. So, um jetzt das zu machen, was ich sowieso bin, nämlich ehrlich: Am 23. Mai 2023 wurden vom Vorhabenträger die aktuellen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren eingereicht. Die Bundesnetzagentur prüft diese zurzeit auf Vollständigkeit. Danach wird ein erneutes Anhörungsverfahren durchgeführt. Mit einem Planfeststellungsbeschluss ist frühestens im Spätsommer 2024 zu rechnen, das wurde hier auch schon gesagt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass eine Klage erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens möglich ist, weil es zuvor keinen die Rechte des Freistaats berührenden Klagegrund gebe. Die betroffenen Grundstückseigentümer und Gemeinden haben sich umfangreich am Planungsverfahren beteiligt. Eine Vielzahl von Einwendungen wurde vom Vorhabenträger berücksichtigt und konnte ausgeräumt werden. Die Thüringer Landesregierung – entscheidender Satz – wird nach Vorliegen des Planfeststellungsbescheids die zur Verfügung stehenden Optionen intensiv prüfen und nach weiterer intensiver Diskussion eine rechtlich fundierte Entscheidung zum weiteren Vorgehen treffen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Herr Abgeordneter Braga.

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Torben Braga AfD

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Nein, Herr Präsident, aber namentliche Abstimmung.

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Henry Worm

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Gut. Dann stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/8011 in namentlicher Abstimmung ab. Ich frage in die Runde: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Herr Abgeordneter Frosch, bitte. Herr Kellner, wollen Sie noch Ihre Stimme abgeben? Ja, gern. Bitte. Ich freue mich sehr, dass wohl offensichtlich alle Abgeordneten die Möglichkeit genutzt haben, ihre Stimme abzugeben, schließe damit die Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmen.

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Bergner

Suedlink- und SuedostlinkTrassen verhindern – Wort halten, Klageweg beschreiten!

Meine Damen und Herren, es gibt ein Ergebnis. Ich bitte darum, die Gespräche wieder etwas herunterzudimmen, sodass wir die Sitzung ordnungsgemäß fortführen können. Wir sind bei der namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 13. Es waren 84 Abgeordnete zu Sitzungsbeginn anwesend. Abgegeben wurden 68 Stimmen. Es entfallen 16 Stimmen auf Ja, es entfallen auf Nein 38 Stimmen und es gibt 14 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag abgelehnt. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einen Hinweis oder eine Bemerkung. In einem Fall sind zwei Kärtchen von einem Abgeordneten aneinandergeklebt gewesen. Das ist eindeutig ein Versehen gewesen, außerdem eindeutig zuordenbar. Da der Abgeordnete erkennbar nur einmal anwesend ist, ist das insofern unerheblich und hätte auch das Ergebnis nicht beeinflusst, meine Damen und Herren. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt 13 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/6838 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall. Der Tagesordnungspunkt wird auf Verlangen der Fraktion Die Linke in einfacher Redezeit beraten. Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Dr. Wagler für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Marit Wagler Die Linke

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, die Große Anfrage hat den Titel „Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen“ – ein etwas sperriger Titel. Schöner hat das Friedrich Fallou, ein Mitbegründer der modernen Bodenkunde, gesagt: „Es gibt in der Natur keinen wichtigeren, keinen der Betrachtung würdigeren Gegenstand als den Boden.“ Und ja, so ist es, denn der Boden ist unsere Lebensgrundlage, er speichert Wasser, auf ihm wachsen unsere Lebensmittel und er kühlt und speichert CO . 2 Boden müssen wir erhalten und auch gesetzlich schützen. Dafür hat dieser Landtag 2019 mit dem Thüringer Naturschutzgesetz beschlossen, dass Versiegelung durch Entsiegelung ausgeglichen werden soll. Dafür wurde die Flächenkompensationsverordnung im Thüringer Naturschutzgesetz beschlossen und dafür brauchen wir eine Datengrundlage. Zugang zu Boden ist von gesamtgesellschaftlicher, aber auch von wichtiger wirtschaftlicher Bedeutung. Landwirte haben es immer schwerer, denn Bodenpreise und Pachtpreise explodieren in Thüringen und Thüringen verliert auch jedes Jahr landwirtschaftliche Fläche und Boden. Außerdem soll auch ein Agrarstrukturgesetz diesen Landtag erreichen, und auch dafür benötigen wir im parlamentarischen Verfahren eine gute Datengrundlage. Die Themenkomplexe und Antworten in der Großen Anfrage geben nun einen guten Überblick, wie es um die Flächennutzung und verwandte Komplexe in Thüringen steht. In den Antworten finden sich allerdings auch wertvolle Informationen, welche Daten in Thüringen zum Bereich „Flächennutzung“ noch nicht erhoben worden sind und noch nicht erhoben werden und wo wir noch mehr Daten benötigen. Ein Beispiel dafür ist die Frage nach dem Ausmaß und dem Fortschreiten der Flächenversiegelung. Hier können Ausmaß und zeitliche Veränderung versiegelter Flächen nur mithilfe der sogenannten Siedlungs- und Verkehrsfläche geschätzt werden. Dort haben wir immerhin einen Anstieg von 25 Prozent innerhalb von zehn Jahren zu verzeichnen. Diese Flächenvergrößerung geht hauptsächlich zulasten der landwirtschaftlichen Fläche. Dem gegenüber stehen 2,3 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, die uns seit den 90er-Jahren täglich verloren gegangen sind. Das sind – zur Veranschaulichung – ungefähr drei Fußballfelder. Natürlich hat das auch Auswirkungen auf Pacht- und Verkaufspreise von landwirtschaftlicher Fläche, welche ebenfalls seit den 90er-Jahren stetig gestiegen sind. Das ist fatal und man muss diesen Zahlen auch die 19 Prozent Bevölkerungsrückgang hier in Thüringen seit den Neunzigern gegenüberstellen. Somit kann man sagen, dass immer weniger Menschen hier immer mehr Fläche verbrauchen, hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzfläche. Die Sicherung landwirtschaftlicher Nutzfläche findet durch die Festlegung als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete landwirtschaftlicher Bodennutzung in den Raumordnungsplänen statt. In Thüringen sind 20 Prozent der Fläche als Vorranggebiete für Landwirtschaft und 14 Prozent als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Allerdings müssen nur die sogenannten Vorranggebiete bei der Raumplanung zwingend berücksichtigt werden. In der Raumordnungsplanung stehen sich aber auch unterschiedliche Ansprüche gegenüber. Die Sicherung landwirtschaftlicher Fläche für Rohstoff- und Nahrungsmittelproduktion steht im Spannungsfeld mit dem kommunalen Selbstverwaltungsprinzip, zum Beispiel den Bedarfen für Siedlungs- und Gewerbefläche. Deswegen wird der Schutz wertvoller landwirtschaftlicher Fläche, fruchtbarer Ackerböden auch regelmäßig für andere Zwecke geopfert. Prominentestes Beispiel waren wohl die Böden der Goldenen Aue bei Nordhausen, die einem großen Gewerbegebiet von ca. 100 Hektar weichen mussten. Werden Eingriffe in die Landschaft etwa durch Bebauung vorgenommen, müssen Flächenkompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Damit sollen die Verschlechterungen von Umwelt und Natur, die durch die Veränderungen entstehen, verhindert bzw. abgemildert werden. Die Wahl der jeweiligen Ausgleichsmöglichkeiten ist von der Intensität der Flächeninanspruchnahme und der Intensität des Eingriffs in das jeweilige Ökosystem abhängig und resultiert dann beispielsweise in Entsiegelung, aber meistens werden andere Flächen für die Anlage einer Streuobstwiese oder Heckenstruktur genutzt oder aber andere Maßnahmen. Problematisch ist, dass auch diese Flächen für Kompensationsmaßnahmen seit den Neunzigern etwa 7.014 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch nahmen. Demgegenüber wurden nur 693 Hektar im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen seit den Neunzigern entsiegelt. Das entspricht nicht einmal 10 Prozent. Auch wenn diese Flächen teilweise oder mit Einschränkungen noch landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich nutzbar sind, so werden für die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen doch leider hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzflächen herangezogen. Insbesondere aus klimapolitischer Sicht wäre es aber wichtiger, dass über die Flächenkompensationsverordnung auch Möglichkeiten geschaffen werden, Flächen im nennenswerten Umfang zu entsiegeln, denn eine versiegelte Fläche, deren Bodenfunktion erst wiederhergestellt wird, ist für den Klimaschutz ungleich wertvoller, als einen funktionsfähigen Boden naturschutzfachlich aufzuwerten. Die Versiegelung von Böden hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die Umwelt und die verschiedenen Bodenfunktionen. Die intensive Nutzung und Bebauung der Landschaft durch die Errichtung von Verkehrsflächen, von Siedlungen, von Gewerbeflächen, von Industrieflächen geht mit einer stetig zunehmenden Bodenversiegelung einher, und das führt in der Folge zu einer negativen Beeinflussung auch unseres Wasserhaushalts, denn das Gleichgewicht zwischen Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserbildung und Oberflächenabfluss wird gestört. Vor allen Dingen wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit durch eine Versiegelung der Böden massiv beeinträchtigt. Die Bodenfauna geht zugrunde und die Bodenfunktion wird irreparabel beschädigt und lässt sich auch mit einer Entsiegelung nicht vollständig wiederherstellen. Dies betrifft auch die Funktion von Boden als wichtige terrestrische Kohlenstoffsenke. Der Erhalt von Boden mit seinen Funktionen ist somit auch ein essenzielles Instrument für die Bekämpfung des Klimawandels. Fruchtbare Böden sind Grundvoraussetzung für eine ertragreiche Landwirtschaft, besonders für die gesellschaftlich gewünschte Transformation der Landwirtschaft in Richtung einer extensiveren ökologischeren Bodennutzung und erfordert unbedingt den Erhalt landwirtschaftlicher Fläche. Als Folge des Klimawandels werden wir auch in Zukunft mehr Flächen benötigen. Wir benötigen sie, um urbane Räume zu kühlen und mit Frischluft zu versorgen, gegen Starkregen widerstandsfähig zu machen und den Menschen mehr Freifläche zur Erholung zur Verfügung zu stellen. Dieser fortschreitende Flächen- und Ressourcenverbrauch auf Kosten der Natur und der Artenvielfalt ist eine große Herausforderung und verlangt ressortübergreifende Anstrengungen. Das nationale Nachhaltigkeitsziel, den Flächenverbrauch bis 2020 bundesweit auf 30 Hektar pro Tag zu senken, ist nicht erreicht worden. Bezogen auf die Fläche Thüringens sollte der Flächenverbrauch langfristig netto null betragen. Die Ergebnisse der Großen Anfrage geben dafür wichtige Hinweise, dass die in Thüringen eingeleiteten Maßnahmen zur Reduzierung und zum Stopp weiterer Flächenversiegelungen leider bisher nicht ausreichen und unbedingt verstärkt werden müssen. Wir brauchen also in unserem Freistaat einen verpflichtenden Ausgleich durch Entsiegelung und ein landesweites Brachflächenregister. (Beifall DIE LINKE) Daten für ein solches Brachflächenregister werden in Thüringen bisher leider nicht erhoben. Für die Flächenstatistik werden die Daten jedoch nach Art der Nutzung erhoben. Und um eine bessere Nutzung von Brachflächen für Gemeinden zu ermöglichen, gibt es das digitale Flächenmanagement FLOO. Dieses soll der Erfassung und Analyse der eigentlichen Flächenpotenziale dienen. Allerdings wird dieses Tool nur von 169 Gemeinden in Thüringen genutzt. Das sind immerhin ca. 27 Prozent der Thüringer Gemeinden. Aber für eine überregionale Zusammenarbeit und für einen überregionalen Flächenausgleich benötigen wir ein landesweites Brachflächenregister, denn den größten Druck auf Flächen gibt es in der Städtekette, während in den ländlichen Gemeinden häufig Brachflächen für eine potenzielle Entsiegelung zur Verfügung stehen würden. Einen Ausgleich schaffen wir dazwischen nicht, wenn jede Kommune mit ihrer eigenen Datengrundlage arbeitet. Für Kommunen und Kreise müssen diese Instrumente, mit denen in großem Umfang Flächen durch- und umgesetzt und dann auch kontrolliert werden können, erst aufgebaut werden. Die Große Anfrage zeigt eine Richtung, aber im Grunde fehlen den Kommunen Daten, unter anderem Freiflächen-, Entsiegelungs- und Leerstandskataster, um eine nachhaltige Flächenbewirtschaftung umsetzen zu können. Eine weitere Problemlage, die sich aus der Großen Anfrage ergibt, ist in diesem Zusammenhang das Problem der Gewerbe- und Industriegebiete, die immer noch häufig auf der sogenannten grünen Wiese errichtet werden und wurden. Der Bedarf für große zusammenhängende Gewerbegebiete wird laut Großer Anfrage auch zukünftig nicht zurückgehen. Städte und Gemeinden wollen außerdem auch Investoren anziehen, Unternehmen ansiedeln, Gewerbesteuern einziehen. Daher stehen sie auch immer noch in Konkurrenz zueinander und der Druck, das beste Angebot zu machen, ist hoch. Großflächige Gewerbegebiete, das bedeutet eben freiere Planungsmöglichkeiten, auch explizit zum Beispiel von Logistikunternehmen nachgefragt. Das steht einem sinnvollen Recycling, einer Nachnutzung von kleinteiligen oder nicht mehr benötigten Gewerbegebieten, wo wir in Thüringen durchaus viele Potenziale haben, entgegen. Außerdem ist die Datenlage über den Nutzungsgrad bzw. die Auslastung bereits bestehender Gewerbegebiete laut Anfrage lückenhaft. Auch hier wäre es sinnvoll, auf eine aussagekräftigere Datengrundlage zurückzugreifen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Große Anfrage zeigt vielfältige Probleme und Zusammenhänge auf. Das Kernproblem ist für mich aber der stetige Schwund landwirtschaftlicher Fläche bei steigender Neuversiegelung und gleichzeitigem Bevölkerungsrückgang in Thüringen. Die Landwirtinnen und Landwirte in Thüringen kämpfen mit immer höheren Ansprüchen, die die Gesellschaft an sie stellt. Unsere Lebensmittel sollen frei von Pestiziden produziert werden, gleichzeitig sollen diese Lebensmittel aber nicht von Krankheiten und Parasiten befallen sein. Wer will schon wurmiges Obst? Diese hohen Produktionsstandards gelten aber nicht für Lebensmittelimporteure. Die Bereitschaft, höhere Preise zu zahlen, ist auch bei denen, die es sich eigentlich leisten können, nachgewiesenermaßen gering. Außerdem wollen wir immer mehr Fläche stilllegen, denn auch die Natur soll ihren Platz haben. Der Anbau von Nahrungsmitteln soll aber auch immer naturverträglicher, also immer extensiver erfolgen. Hecken und Säume, Agroforstmaßnahmen, Blühstreifen, Hamsterschutzstreifen und vieles mehr soll seinen Platz in der laufenden Pflanzenproduktion erhalten. Das bedeutet aber auch, dass die Landwirte immer mehr Fläche benötigen. Diese Flächen werden seit Jahrzehnten immer weniger. Das geht nicht zusammen. Die Pacht- und Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen steigen seit Jahrzehnten ebenfalls kontinuierlich. Das ist ein Problem, auch für die Entwicklung der Agrarstruktur hier in Thüringen. Gleichzeitig werden die Bedarfe an Flächen für Solar- und Windenergieausbau steigen. Bevor jetzt wieder von rechts geunkt wird: Auch die Umstellung auf Eigenversorgung mit Kohle-, Schiefergas und Co. würden mehr Fläche verbrauchen. Man kann nur an das Altenburger Land denken, Ronneburg, Atomstrom, Kohlestrom, Umweltlasten, bis heute für Milliarden saniert; 5 Milliarden Euro für die Wismut-Sanierung allein hier in Thüringen. Bei sinkenden Bevölkerungszahlen und immer höherem Flächenverbrauch, der überwiegend zulasten der landwirtschaftlichen Fläche geht, sind wir es den Landwirten, aber auch der zukünftigen Generation schuldig, eine Lösung zu finden. So kann es nicht weitergehen. Der Verbrauch von immer mehr Fläche, vor allem landwirtschaftlicher Fläche, muss ausgebremst werden. Wir brauchen ein echtes Flächenkreislaufmanagement. Die Flächen, die wir unvermeidlich beanspruchen, müssen anderswo in der Summe durch Flächenrecycling und Entsiegelung ausgeglichen werden. Flächenbedarfe sollen hauptsächlich auf den Innenbereich und vorhandene Brachflächen reduziert werden. Dazu gehört ein verstärktes Recycling von nicht mehr benötigten Flächen, von Flächenbrachen. Wir müssen Handlungswege verbessern und neu finden, wie wir dorthin kommen. Das alles sind keine neuen Erkenntnisse, meine Damen und Herren, aber wir müssen anfangen. Deshalb bitte ich, die Große Anfrage zur weiteren Beratung an den zuständigen Fachausschuss für Landwirtschaft, Infrastruktur und Forsten zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank, Frau Dr. Wagler. Ich erteile für die CDU-Fraktion Marcus Malsch das Wort.

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Marcus Malsch CDU

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, Zuschauer am Livestream, vor uns liegt mit 53 Seiten und 146 Fragen eine umfangreiche Datensammlung. Sie zu bewerten, ist ebenso komplex wie die außerordentlich komplexe Anfrage, die an sich vermutlich einen großen Aufwand in der Beantwortung erfordert hat. Für die Fragen und Antworten herzlichen Dank an die Beteiligten, verbunden mit der Erwartung, dass in erster Linie die Landesregierung daraus die nötigen Schlüsse zieht. Auf die erste Wortmeldung des Staatssekretärs heute bin ich deshalb gespannt. Schließlich erwarten sowohl die Fragesteller als auch der Rest des Parlaments erste Antworten und einen Ausblick auf die Maßnahmen, die in der Auswertung der Anfrage nun von der Landesregierung ergriffen werden müssen. Es ist ja nun mal so, werte Kolleginnen und Kollegen, dass zumindest eine Quintessenz aus den Antworten bereits jetzt ablesbar ist. Auch dieser Landesregierung ist es in acht Jahren nicht gelungen, den Flächenverbrauch einzudämmen geschweige denn zu stoppen. Das ist ein Armutszeugnis, das insbesondere auf grüne Wortführer bei den Forderungen nach einer vernünftigen Haushaltspolitik zurückfällt. Es macht eben doch einen Unterschied, ob man einfach nur Parolen ruft oder in einer Landesregierung Verantwortung trägt. Fakt ist, täglich geht weiter wertvolle landwirtschaftliche Nutzfläche verloren und Teile dieser, zum Beispiel als umgewandelte Grünlandfläche, sind durch fehlende Förderung in der Bewirtschaftung unterfinanziert. Gleichzeitig fehlen der Landesregierung trotz des Umfangs der hier vorliegenden Daten entscheidende Arbeitsgrundlagen. Woraus soll eine Landesregierung Handlungsoptionen ableiten, wenn sie die notwendigen Fakten nicht kennt? Die Antwort lautet eben viel zu häufig: Die nachgefragten Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Ich will Ihnen das mit einigen Beispielen unterlegen. Erster Teil zur allgemeinen Erfassung der Flächennutzungen, zum Beispiel bei Frage 4: Wie hoch ist die Flächenversiegelung in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten gegenüber Kommunen ohne angespannte Wohnungsmärkte – bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt und angespanntem Wohnungsmarkt ja oder nein –? Antwort: „Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten sind in Thüringen Erfurt und Jena.“ Beispiel zwei, Frage 6: Wie beurteilt die Landesregierung die Flächenentwicklung und welche weitere Entwicklung erwartet sie? Antwort: „Ziel der Flächenhaushaltspolitik der Thüringer Landesregierung ist es, durch Vorgaben und Anreize notwendige Flächenbedarfe soweit es möglich ist auf die Innenbereiche und vorhandene Brachflächen zu konzentrieren und die Flächenneuinanspruchnahme insbesondere von landwirtschaftlicher Nutzfläche so auf ein Minimum zu reduzieren.“ Bitte merken! Siedlungs- und Verkehrsfläche, Frage 10: Mit welchen Zielindikatoren zur Minderung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr arbeitet die Landesregierung aktuell? Antwort: „Ziel der Flächenhaushaltspolitik der Thüringer Landesregierung ist es, durch Vorgaben und Anreize notwendige Flächenbedarfe soweit es möglich ist auf die Innenbereiche und vorhandene Brachflächen zu konzentrieren und die Flächenneuinanspruchnahme so auf ein Minimum zu reduzieren. Längerfristig wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt.“ Gleiche Antwort auf zwei unterschiedliche Sachverhalte. Das könnte man jetzt so weiterspielen, gerade in den Fragen 24, 25 und 26, auch das Thema immer wieder Industrie und Gewerbe, was jetzt gerade a) zur Versiegelung und b) dann auch zur Entsiegelung dient, ist die Frage ganz interessant: Wie viel nicht genutzte Industrie- und Gewerbeflächen in Thüringen gibt es denn eigentlich? Antwort der Landesregierung: Man könne nur über die geförderten ausgebauten Gebiete reden, man wüsste aber nicht, wie viel Kapazität man hat. Da frage ich mich natürlich, wenn ich auf der einen Seite die Kapazitäten nicht kenne, wie ich denn auf der anderen Seite eine Entwicklung herbeiführen will. Nun waren an der Beantwortung sicher verschiedene Ministerien und andere Behörden beteiligt. Ein immer befriedigendes Ergebnis an Erkenntnissen hat es dennoch nicht gebracht. Ich will Ihnen auch hier Beispiele nennen. Frage 66 lautet – ich lasse die Klammerzusätze mal weg –: Wie viele der Naturschutzflächen aller Kategorien sind landbzw. forstwirtschaftlich oder durch Binnenfischerei bewirtschaftet? Wie viel davon als Dauergrünland und wie viel als Ackerfläche? Antwort: „Die nachgefragten Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.“ Nun ja, werte Kolleginnen und Kollegen, das sollte man in einer Landesregierung eigentlich wissen. Weiß man auch, aber eben nicht an jeder entscheidungserheblichen Stelle der gleichen Landesregierung. Vielleicht wollte aber auch die damalige Umweltministerium Siegesmund im Februar 2021 – übrigens herzliche Grüße von dieser Stelle aus in die Auszeit, die sie gerade nimmt – ihr Herrschaftswissen nicht mit Frau Kollegin Karawanskij teilen. In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage meines Kollegen Gottweiss in der Drucksache 7/2694 jedenfalls – dort geht es um die Bewirtschaftung von landwirtschaftlicher Fläche in Schutzgebieten, also um genau das, was bei der Großen Anfrage der Landesregierung unbekannt ist – wird sehr detailliert darüber Auskunft gegeben, wie hoch der jeweilige flächenmäßige Anteil von Acker und Grünland in Schutzgebieten aller Art und sogar gegliedert nach Landkreisen ist. Also, das verwundert schon und legt den Schluss nahe: Was ich nicht kenne, brauche ich auch nicht zu schützen. Werte Kolleginnen und Kollegen, noch mal zurück zum Kern der Frage: Nach ihrem Titel geht es um den Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche. Nun frage ich mich, warum nicht eine einzige Frage ausdrücklich darauf abzielt. Warum formulieren Sie in Ihrer Großer Anfrage die wichtige im Titel gegebene Frage direkt: Wie viel Agrarfläche ist seit 1990 verloren gegangen? Mit den Fragen 1 und 2 sollten ja wohl wenigstens die Veränderungen dargestellt werden. Danach ist das Grünland in Thüringen seit 2005 um 27 Hektar angestiegen. Das erscheint mir allerdings fraglich. Des Weiteren wird in Frage 2 erklärt, für die Daten von vor 20 Jahren wurde ersatzweise das Jahr 2005 angegeben. Die Daten von vor 30 Jahren sind nicht verfügbar. Nun könnte man das ja durchaus für möglich halten, dass Zahlen von 1993 eben nicht vorliegen, vielleicht auch, weil sie seinerzeit noch nicht erhoben wurden. Aber schaut man in den Thüringer Agrarstrukturbericht vom März 2021 aus dem gleichen Haus, das die Große Anfrage federführend beantwortet hat, findet man auf Seite 23 genau jene Zahlen für die landwirtschaftlich genutzte Fläche, aufgeteilt in Acker und Grünland, und zwar seit 1992, von denen man bei der Großen Anfrage meint, sie lägen nicht vor – schon ein bisschen verrückt. Nicht allein wegen solcher Unschärfen, vielmehr wegen der durchaus interessanten Antworten auf die anderen vielen Fragen, die sich auf andere als landwirtschaftliche Flächen beziehen, sollten wir die Große Anfrage im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten weiterberaten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank, Kollege Malsch. Ich erteile Abgeordneten Möller für die SPD-Fraktion das Wort.

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Denny Möller SPD

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Präsident, vielen Dank für die Worterteilung. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, heute geht es um nicht erneuerbare Ressourcen. Nein, diesmal, Herr Malsch, geht es nicht um Öl, Gas, Kohle oder Uran, sondern um den begrenzten Raum, denn die seit Jahrtausenden kultivierten Landschaften auch in Thüringen wachsen in der Regel nicht nach. Die Entwicklung von Verkehrs-, Gewerbe- und vor allem Siedlungsfläche ist der Motor für den Wandel von Natur- und Kulturlandschaften in eine versiegelte Nutzung. Dass wir immer mehr Fläche benötigen, ist bekannt. Auch bekannt ist die Erkenntnis, dass durch die Neuinanspruchnahme vorwiegend landwirtschaftlicher Flächen diese ohne einen vergleichbaren Ausgleich eben verloren gehen. Gleichwohl brauchen wir umfassende Erkenntnisse zum aktuellen Flächenverbrauch in Thüringen, um die richtige Abwägung zwischen Verlust von Natur und Agrarfläche einerseits und dem stetig wachsenden Flächenbedarf unserer Gesellschaft andererseits treffen zu können. Diese Große Anfrage soll genau dazu dienen. Ich möchte Ihnen, Herr Staatssekretär, stellvertretend für die Kolleginnen und Kollegen der Landesverwaltung an dieser Stelle ausdrücklich für die umfassende Beantwortung danken. Hier steckt viel Arbeit drin und erstmalig gibt es einen solchen thüringenweiten Überblick. Neben der Zusammenfassung der Erkenntnisse zu den konkreten Verlusten lag der Fokus auf Handlungsoptionen, die praxistauglich sind und konkret aufzeigen, wo Flächenpotenziale bestehen. So können wir schneller und zielgerichteter handeln als bisher. Dabei geht es meiner Fraktion nicht um den Ausschluss der Nutzung, vielmehr braucht es eine Schärfung und Modernisierung der Instrumente des Flächenmanagements und der Flächenkompensation. In der Praxis sehe ich hier mindestens drei zentrale Handlungsfelder. Erstens: Die flächenschonende Planung ist eine kompakte Bauform, die Bauen auf bestehenden Siedlungsflächen zum Ziel hat. Hier können wir im Rahmen der Raumordnung, Landes-, Regional- und kommunalen Planung steuernd tätig werden. Der Anteil der versiegelten Fläche an der Gesamtfläche Thüringens beträgt bisher rund 5 Prozent. Zweitens – die Reaktivierung von nicht mehr genutzten Flächen: Hier hat die LEG, also unsere Landesentwicklungsgesellschaft, mit einem umfangreichen Brachflächenkataster bereits über 1.000 potenzielle Flächen ermittelt. Einher mit der Erfassung dieser Flächen ging auch die Gegenüberstellung von Istnutzung zum Vergleich zur Sollnutzung in den Flächennutzungsplänen. 2020 lagen demnach 5,2 Prozent der für Wohnbebauung geplanten Flächen brach. Bei gewerblichen Flächen waren es fast ein Drittel der ausgewiesenen Flächen. Neben der Ermittlung der Eigentümerstruktur dieser Flächen sind es zunehmend vorhandene Altlasten, die eine Hürde für eine zukünftige Nutzung darstellen. Allein im Thüringer Altlasteninformationssystem sind 11.600 Verdachtsflächen erfasst. Eine Sanierung solcher belasteten Brachen erfolgt in der Regel in zwei Stufen. Im ersten Schritt wird per Gutachten der Iststand ermittelt. Die hier anfallenden Kosten, die auch durch das Land finanziert werden können, sind in der Regel für den Eigentümer gut handhabbar. Die Fördermittel aus dem Landeshaushalt decken hier in der Regel auch den Bedarf. Die zweite Stufe ist die Sanierung dieser Fläche. Hier sind erhebliche Mittel aufzubringen, da meist eine punkt- oder flächenhafte Kontaminierung bis einige Meter Tiefe vorhanden ist. Eine ausreichende Mittelbereitstellung für die Sanierung von Altlasten braucht meiner Meinung nach mehr Rückendeckung auch durch uns als Haushaltsgesetzgeber. Nur so können wir Kommunen und Privatentwickler unterstützen, Altlastenflächen zu sanieren und Vorhaben auf den Weg zu bringen, die keine neuen Flächen in Anspruch nehmen. Drittens ist das der zeitnahe und zielgerichtete Ausgleich von Flächeninanspruchnahme durch Kompensation. Dabei ist in der Vergangenheit zu oft selbst die landwirtschaftliche Fläche für den Ausgleich noch zusätzlich in Anspruch genommen worden. Ich will, dass Flächenkompensation verstärkt durch Flächenrecycling möglich wird. Ein in den letzten Jahren aufgebautes Werkzeug der Kompensation ist das Flächenmanagementtool des Freistaats. Im sogenannten FLOO-TH sind derzeit rund 5.200 Potenzialflächen für eine mögliche Kompensation erfasst. Dieses Instrument wird bisher von knapp der Hälfte der Gemeinden in Thüringen zur Erfassung genutzt. Doch welche Hindernisse gibt es, die das Recyceln von Flächen für eine neue Nutzung vor Ort beeinflussen? Lassen Sie uns daher am Beispiel Mühlhausen einen Blick in die Praxis werfen. In der Kreisstadt Mühlhausen (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Die freie Kreisstadt!) – in der freien Kreisstadt, Frau Tasch, natürlich –, in der freien Kreisstadt Mühlhausen müssen die städtischen Gewerbegebiete derzeit umstrukturieren, um den Produktionsbedingungen der Gegenwart entgegenzukommen. Dabei sollte auf einer Brache „Am Görmarschen Kreuz“ eine gewerbliche Umnutzung entwickelt werden, doch haben die vorhandenen erheblichen Altlasten dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung gemacht. In Erfurt wächst das größte Stadtbauprojekt Thüringens weiter. Im Osten der Stadt entstehen seit Jahren auf 72 Hektar Brach- und Altlastenfläche neue Quartiere. Über 2.500 Wohneinheiten, über 1.000 Arbeitsplätze, Schulen, Kindergärten, ein Stadtteilpark und die Infrastruktur von der für ganz Thüringen wichtigen ICE-City entstehen auf einer der größten Entwicklungsflächen der neuen Bundesländer und dies, ohne neue Flächen in Anspruch zu nehmen. Jedoch finden sich erhebliche Altöle, Aschen, Schlacken auf der Fläche als Altlasten vor. Ohne Beseitigung dieser wird der Druck auf die Neuinanspruchnahme von Flächen am Standrand wachsen und Brachflächen im sonst kompakten Siedlungsgebiet bleiben tote Räume. Oder werfen wir einen Blick nach Saalfeld. Vor fünf Jahren scheiterte das Wohnungsbauprojekt in der Bohnstraße an den vorhandenen Altlasten. Die mangelhafte Verfügbarkeit an Flächen erhöht den Handlungsdruck weiter. Wenn wir keine praktikable und finanzierbare Sanierung von Altlasten und die Entwicklung von Brachflächen innerhalb von Siedlungen auf den Weg bringen, erhöht dies den Druck vor allem auf die wichtigen und notwendigen landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen – da ist der Zusammenhang, Herr Malsch –, denn das ist auch ein Pfund Thüringens. Eine nahe und direkte Beziehung zur Landwirtschaft ermöglicht eine regionale Versorgung mit Lebensmitteln und stärkt das Verständnis für die Arbeit der grünen Berufe. Nicht immer ist die Neuinanspruchnahme von Flächen zu vermeiden. Jedoch sollte sich die Kompensation neben dem ökologischen Ausgleich vermehrt auch im Ausgleich für eine Stärkung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen einsetzen. Für uns steht zudem die verstärkte Betrachtung von Treibhausgasspeicherfähigkeiten von Böden und die Nutzungsfähigkeit im Fokus der Kompensation. Diesen Anspruch hat meine SPD-Fraktion auch für das Erreichen der gemeinsamen Zielstellung zur Flächenkreislaufwirtschaft zum Erreichen der NettoNull. Mit der Länderöffnungsklausel im Bundesnaturschutzgesetz können wir passgenau Antworten für Thüringen auf den Weg bringen. Der Entwurf der ersten Kompensationsverordnung ist derzeit in Abstimmung. Ich erwarte ihn sehnsüchtig und er wird Klarheit im Freistaat schaffen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, in diesem Tagesordnungspunkt beschäftigen wir uns mit dem Boden, auf dem wir alle stehen, dessen Nutzung und welche Chancen und Risiken sich aus seiner Verwendung ergeben. Nachdem dieser Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung leider nicht mehr zum Aufruf gekommen ist, wollen wir uns heute also die Zeit nehmen, die Ergebnisse der Großen Anfrage hier gemeinsam auszuwerten. Zunächst möchte ich mich bei den Mitarbeitern des Infrastruktur- und Landwirtschaftsministeriums und den angeschlossenen Behörden bedanken, die sicher in zahllosen Stunden die Antworten für diese Anfrage erarbeitet haben. Auch wenn Kollege Malsch schon den einen oder anderen kleinen Fehler genannt hat. Und auch wenn wir heute hier in regulärer Redezeit debattieren und der Umfang der Antwort zu der Großen Anfrage Kommunalfinanzen wesentlich umfangreicher war, kann ich trotzdem nur auf einzelne Aspekte der Thematik eingehen. Auch wenn die Redezeit heute etwas länger ist als sonst, ist sie begrenzt. Thüringen, das grüne Herz Deutschlands, besteht zu über 85 Prozent aus Naturflächen. Das sind 630.258 Hektar Ackerland, 207.733 Hektar Grünland, 540.752 Hektar Fläche für die Forstwirtschaft. Der Titel der Großen Anfrage ist ja – darauf ist schon eingegangen worden – der Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch konkurrierende Nutzung. Und tatsächlich haben wir im Vergleich zu 2005 17.688 Hektar Ackerland verloren – kein Pappenstiel. Gleichzeitig stieg der Anteil des Grünlands um 20.098 Hektar sowie der der forstwirtschaftlich genutzten Flächen um 25.081 Hektar. Auch hat sich die Siedlungsfläche im Freistaat seit 2005 fast verdoppelt. Wir sehen also, die Nutzung unseres Bodens ist ständigen Änderungen unterworfen. Ein Beispiel für sich ändernde Anforderungen an die Flächennutzung ist natürlich der nach wie vor vorhandene Wunsch vieler Menschen, im frei stehenden Wohnungseigentum zu leben. Überall wurden neue Wohngebiete entwickelt, oftmals auf vormaligen Ackerflächen. Auch wächst der Wohnraumbedarf durch immer größere Wohneinheiten bei gleichzeitig niedrigerer Belegung. Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen der Wirtschaft und Industrie. Der Boom der Logistikbranche, schon zu sehen am Erfurter Kreuz oder am GVZ, an Großansiedlungen wie der Batterieproduktion in Arnstadt, führt zu einem Druck auf bisher unbebaute Flächen. Fläche, meine Damen und Herren, ist kostbar und wie vieles andere auch ein endlicher Rohstoff, wenn man das so formulieren will. Den Flächenverbrauch nach Möglichkeit zu minimieren, muss daher das Ziel einer nachhaltigen Landesplanung und des politischen Souveräns sein. (Beifall Gruppe der FDP) Um eine verlässliche Datengrundlage für die Diskussion zu schaffen, wurde im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern ins Leben gerufen, um ein geeignetes Schätzverfahren für die Flächenversiegelung zu entwickeln. Die aktuellste Zahl für Thüringen ist die von 78.700 Hektar im Jahr 2019, was etwa 4,9 Prozent der Landesfläche entspricht. Ein Indikator zur Abbildung der Flächeninanspruchnahme ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hektar pro Tag. Diese nimmt um etwa 0,9 Hektar pro Tag im Jahr 2021 zu, was eine Verlangsamung im Vergleich zu vorgehenden Erhebungen ist, aber trotzdem natürlich noch nicht zufriedenstellen kann. Es muss daher auch weiterhin Spielräume für eine nachfrageorientierte Siedlungs- und Gewerbeentwicklung der Gemeinden im Rahmen der eigenen Entwicklung geben. Die zukünftige Flächenentwicklung wird sich dabei natürlich regionsspezifisch unterscheiden. Vor allem sind es hier die Städte mit einem erheblichen Mangel an marktverfügbaren Wohn- und Gewerbeflächen wie Erfurt, Weimar und Jena. Eine weitere Entwicklung, die sich auf diese Flächenentwicklung auswirkt, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. So sind bereits 250 Hektar mit Photovoltaik belegt. Da kann ein Weg in Richtung Agri-Photovoltaik gehen, die Tendenz ist aber weiter steigend – siehe hierzu auch die Antwort auf Frage 28. Wenn wir nun noch die Herausforderungen sehen, die durch den Ausbau der Windkraft, den R2G auch im Wald durchführen will, auf uns zukommen, werden etliche weitere Flächen den gebotenen Wiederaufforstungen zum Opfer fallen. Ein Argument, das wir als Liberale schon lange in der Diskussion anführen, das hier im Hause bzw. bei den regierungstragenden Fraktionen aber wenig Gehör findet, es gleichwohl logisch bleibt, das geht auch aus der Antwort 35 hervor, ist, dass für Erwartungsstandorte von Windenergie und Solaranlagen überdurchschnittlich hohe Pachten gezahlt werden. Somit haben Flächenumwidmungen für erneuerbare Energien neben anderen nicht landwirtschaftlichen Nutzungen eine besonders preistreibende Funktion auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt und verschärfen die Situation für Junglandwirte und deren Existenzgründungen weiter. Weitere Gründe werden unter anderem auch in den Fragen 38 und 46 aufgeführt, was ich jetzt aber mit Blick auf die Redezeit nicht alles ausführen möchte. Spannend für die parlamentarische Diskussion in Zukunft kann aber die Beantwortung der Frage 62 sein – und da zitiere ich –: „Vor dem Hintergrund der Folgen des Klimawandels und der dramatischen Waldschäden in Thüringen sollten vorhandene, intakte und gesunde Waldflächen möglichst erhalten bleiben. (Beifall Gruppe der FDP) Um ein schützendes Waldinnenklima ausbilden zu können beziehungsweise ein solches unangetastet zu lassen […] sollte der weiteren Verinselung und Zerschneidung von Waldflächen entgegengewirkt werden. (Beifall Gruppe der FDP) Es wäre daher möglich, die Belange des Walderhalts – vor allem aufgrund der zahlreichen Schutzfunktionen des Waldes (vor allem Klimaschutzfunktion)“, meine Damen und Herren, „[…] stärker zum Ausdruck zu bringen, so dass beantragte Nutzungsartenänderungen verstärkt abgelehnt werden könnten“ – im Interesse des Waldes, im Interesse des Klimaschutzes. Hierzu, meine Damen und Herren, haben wir gegenwärtig auch einen Antrag der FDP im Forstausschuss zur Diskussion. Aber auch andere Entscheidungen haben Folgen. Ich möchte darauf hinweisen, manchmal ist es möglicherweise auch etwas unbedacht und manchmal auch in der Hoffnung, etwas Gutes zu erreichen. Ich erinnere beispielsweise an die neue Abwasserrichtlinie der EU, die hier im Hause ziemlich kritiklos durchgewunken wurde. Das bedeutet natürlich, wenn ich eine vierte Stufe oder auch eine fünfte Stufe der Abwasserreinigung bringe, dass Flächen in Anspruch genommen werden. Und wo befinden sich die Kläranlagen? Meistens am Siedlungsrand, meistens am Rand von landwirtschaftlichen Flächen, das heißt, es geht zulasten von landwirtschaftlichen Flächen. Auch da hat jede Entscheidung ihre Folgen und das sollten wir bitte in Zukunft stärker beachten, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) Ich möchte noch mal ganz kurz auf die Ausführungen zum Thema „Brachflächenkataster“ eingehen, eine wichtige, interessante Geschichte. Aber Brachflächenkataster ist aus meiner Sicht allein zu kurz gesprungen. Wir müssen uns auch mehr Gedanken machen über die Auslastung von Flächen in benachteiligten Räumen. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, dass in benachteiligten Räumen auch wieder Arbeitsplätze entstehen anstatt abgezogen werden. Sie werden es ahnen, ich rede beispielsweise von solchen Dingen wie der JVA Hohenleuben, wo Arbeitsplätze weggezogen werden, wo bis heute kein Konzept für die Nachnutzung der dann vorliegenden Brachfläche besteht und wo es natürlich sinnvoll wäre, Leute hinzubringen, damit dort die Flächen, die frei sind, auch genutzt werden können, damit dort, wo Wohnraum da ist, er auch genutzt werden kann. Noch einen weiteren Punkt, bevor ich dann zum Ende komme, meine Damen und Herren: Es ist auf jeden Fall auch im Sinne der Baukultur – ich habe es gestern schon mal angesprochen –, auch im Sinne von Klimaschutz sinnvoll in der Abwägung, Bestandsbauten stärker weiter nutzen zu können anstatt abzureißen. Das bedeutet, dass wir uns auch mit Blick auf die Entwicklung des Gebäudeenergiegesetzes und ähnlicher Vorschriften Gedanken machen müssen, wie man da auch die notwendige Handlungsfreiheit bekommt, um die Zwänge, die man einfach durch die vorhandenen Punkte bei Bestandsbauten hat, auch so handhaben zu können, dass man nicht zu der Entscheidung kommt, lieber abzureißen, um mit einem hohen CO -Fuß2 abdruck dann neu zu bauen. Meine Redezeit strebt dem Ende zu. Ich werde auch wieder den Platz wechseln und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wahl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Laura Wahl GRÜNE

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Verbliebene auf der Tribüne und am Livestream, das Thema „Flächenversiegelung und Flächenverbrauch“ gehört zweifellos zu einem der drängendsten Probleme. Überall in Deutschland hat sich das Wachstum bei der Flächeninanspruchnahme von der Bevölkerungsentwicklung entkoppelt. Auch wenn der Flächenverbrauch im Vergleich zu den Neunziger- und Nullerjahren mittlerweile rückläufig ist, werden in Deutschland immer noch jeden Tag 55 Hektar als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht ca. 78 Fußballfeldern. Die negativen Folgen dieser Zersiedelung sind eine Zerschneidung von Lebens- und Landschaftsräumen für die Tier- und Pflanzenwelt, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und ein erhöhter Energieund Materialverbrauch. Es lässt sich nicht genau berechnen, wie groß der Anteil der Bodenversiegelung an diesen Siedlungs- und Verkehrsflächen ist. Aufgrund unterschiedlicher Berechnungs- und Schätzmethoden kann aber davon ausgegangen werden, dass er bei ca. 45 Prozent liegt. Jeden Tag werden also immer noch viel zu viele Flächen neu versiegelt. Dadurch werden die natürlichen Bodenfunktionen zerstört, fruchtbare Böden für die Lebensmittelproduktion gehen verloren, der natürliche Wasserhaushalt wird gestört. Die Folgen sind eine stärkere Bodenaustrocknung, häufigere Überschwemmungen und eine erschwerte Grundwasserneubildung. Die natürliche Klimaschutzleistung von Böden als Kohlenstoffspeicher wird beeinträchtigt. Durch die Veränderungen des Kleinklimas kann im Sommer die Überhitzung in den Städten nicht mehr gelindert werden. All diese Punkte zeigen, die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr muss zwingend reduziert werden. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Windkraftan- lagen!) (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das ist auch wichtig!) Ja, die nutzen auch Fläche, aber, Frau Tasch, wenn wir über den Flächenverbrauch von Energieträgern reden wollen, dann muss man ganz deutlich sagen, dass eben Windenergieanlagen die mit dem geringsten Flächenverbrauch sind, wenn man es gegenüber Solarflächen auf Feldern zum Beispiel setzt oder Kohleabbau. Also das ist das schlechteste Beispiel, was Sie leider hätten wählen können. (Unruhe CDU) Klar ist, das Ziel muss es sein, die Neuversiegelung auf netto null zu bringen. Die Bundesregierung möchte den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag verringern und bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreichen. Innerhalb dieses Rahmens stellt sich also auch für Thüringen die Frage, wie die Zielstellung erreicht und möglichst auch noch ambitionierter ausgestaltet werden kann. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Keine Stra- ßen mehr bauen!) Um dafür ein Instrumentarium entwickeln zu können, haben wir als rot-rot-grüne Fraktionen deshalb diese Große Anfrage gestellt. Ich schließe mich dem herzlichen Dank meiner Vorrednerinnen an die Mitarbeitenden, an die Ministerien und die Landesregierung an, die diese umfassenden Informationen zusammengetragen haben. Die Antworten auf die Anfrage verdeutlichen die Komplexität dieses Themenfelds. Dies ergibt sich allein schon aus den unterschiedlichen Zuständigkeiten auf Bundes-, Landes-, Regionalplanungsund der Kommunalebene. Weiterhin wird in den Antworten an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Langfristaufgabe handelt. Herr Malsch, Sie hatten ja vorher so schön gesagt: Auch unter Rot-Rot-Grün hat sich die Flächenneuinanspruchnahme nicht verringert. (Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Ja!) Das ist korrekt. Ich glaube, zur Ehrlichkeit dieses Problems gehört, dass leider in den letzten Jahrzehnten – egal, welche Bundesregierung, egal, welches Bundesland – überall die Netto-Neuversiegelung immer zugenommen hat. Auch die Grünen in Bayern haben zum Beispiel schöne Anträge, wie sie das Problem angehen wollen, weil auch unter der CSU in Bayern das Problem zugenommen hat. Der Unterschied ist: Wir haben uns als rot-rot-grüne Fraktionen deshalb auf den Weg gemacht, haben zum Beispiel ein Fachgespräch durchgeführt, uns intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Ich glaube, was man anerkennen muss, ist, dass es eben keine triviale Lösung in dem Bereich gibt. Es wird nicht reichen, in irgendein Gesetz zu schreiben, wir wollen Netto-Neuversiegelung Null bis 2030, sondern man muss beachten, dass es einfach so viele Rechtsmaterien auf verschiedensten Ebenen betrifft, was, glaube ich, die Komplexität verdeutlicht, warum Regierungen sich bisher in allen Ländern so schwergetan haben, was aber nicht heißen soll, dass das Thema nicht umso wichtiger ist. Ich glaube, wenn wir das Ziel Netto-Neuversiegelung Null bis möglichst vor 2050 schaffen wollen, ist es genau richtig, wenn wir uns deswegen jetzt am besten gemeinsam als demokratische Fraktionen auf diesen Weg begeben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus den Antworten der Landesregierung geht auch hervor, dass in Thüringen an unterschiedlichen Stellen schon Grundsätze zum Flächensparen verankert sind und einige Maßnahmen dazu immerhin bereits eingeführt wurden. Es wird nun darauf ankommen, diese weiterzuentwickeln und durch weitere neue Instrumente zu ergänzen. Im Folgenden möchte ich einige dieser Lösungsansätze einmal ganz kurz präsentieren. Der wichtigste Ansatz zum Flächensparen liegt sicherlich im Vorrang der Innenentwicklung. Indem Kommunen ihre Entwicklungsmöglichkeiten im Innenbereich auf Brachflächen, Baulücken und bei Leerständen ausschöpfen, können so gleichzeitig die Flächen im Außenbereich geschont werden. Es ist deshalb gut, dass in Thüringen das Landesentwicklungsprogramm das Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ festgeschrieben hat. Es ist auch gut, dass den Kommunen dafür die Flächenmanagementsoftware FLOO-Thüringen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Mit diesem Tool können Flächenpotenziale erfasst, bewertet und verwaltet werden. Gut ist auch, dass es für die Brachflächenentwicklung unterschiedliche Fördermaßnahmen wie die Revitalisierung von Brachflächen – REVIT –, die Maßnahme Dorferneuerung und -entwicklung, die Förderrichtlinie „Altlasten“ oder auch GRW-Mittel gibt. Weniger gut ist, dass FLOO-Thüringen noch von zu wenigen Kommunen genutzt wird. Weniger gut ist auch, dass es derzeit kein landesweites Brachflächenkataster bzw. Brachflächenregister gibt. Nur einige wenige Landkreise und Kommunen pflegen ihre Daten in das Brachflächenkataster der LEG ein und unterhalten ein Leerstands- oder ein Baulückenkataster. Neben der Innenentwicklung liegt der zweite wichtige Lösungsansatz im Flächenrecycling. Welche Potenziale dafür zur Verfügung stehen, ist allerdings unklar, da keine amtliche Statistik über entsiegelungsfähige Flächen geführt wird. Ein wichtiger Schritt bei der Entsiegelung von Flächen liegt in der Erarbeitung einer Kompensationsverordnung. Damit soll verpflichtend festgelegt werden, dass die Bodenversiegelungen bei Eingriffen im gleichen Umfang durch Entsiegelungen zu kompensieren sind. Es ist sehr zu begrüßen, dass dazu in der Landesregierung bereits ein Vorentwurf abgestimmt wird. Trotz all dieser beschriebenen Maßnahmen bleibt der Flächenverbrauch auf einem zu hohen Niveau. Es muss deshalb überlegt werden, welche Maßnahmen wie weiterentwickelt werden können, welche Instrumente neu eingeführt werden sollten. In diese Überlegungen sollte immer auch einbezogen werden, wie dabei die Grundsteine für eine Flächenkreislaufwirtschaft gelegt werden können, um sodann in der Langfristperspektive das Netto-NullZiel erreichen zu können. Eine offensichtlich wichtige Maßnahme besteht in der Verbesserung bzw. in der Schaffung einer belastbaren Datenbasis. Der Aufbau eines landesweiten Brachflächenregisters sowie eines Katasters der entsiegelungsfähigen Flächen sollten dabei die ersten Schritte sein. Um mehr Kommunen und Landkreise als bisher für das Thema „Flächensparen“ zu gewinnen, sollte überlegt werden, wie ein landesweites Flächen- und Innenentwicklungsmanagement etabliert und staatlich gefördert werden kann. Außerdem scheint es notwendig zu sein, das Landesplanungsrecht noch stärker auf das Flächensparen auszurichten. Bei Förderprogrammen könnte über die Einführung eines Flächensparchecks nachgedacht werden. Aber es müssen auch grundsätzlichere Fragen in die Überlegungen zum Flächensparen einbezogen werden. Insbesondere bei den Verkehrswegen muss der Ausbaubedarf sehr kritisch geprüft werden. Es ist mehr als zweifelhaft, ob es tatsächlich noch zusätzlicher Bundes-, Landes- und Kreisstraßen bedarf. Schädliche Subventionen wie die Pendlerpauschale müssen abgebaut werden. Kommunale Gremien müssen sich tatsächlich sehr genau überlegen, ob es noch zeitgemäß ist, neue Wohnbau- oder Gewerbegebiete auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen oder fruchtbaren Ackerböden auszuweisen. Zumindest aus dem Erfurter Stadtrat muss ich berichten, dass die Mehrheit der Fraktionen eigentlich immer auch Bebauungsplänen zustimmt, die sogar in einer Klimaschutzzone ausgewiesen werden. Meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist hier im Erfurter Stadtrat leider häufig allein, wenn es darum geht, zusätzliche Versiegelung zu verhindern und alternative Flächen für den Wohnbau zu nutzen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wenn Sie ei- ne alternative Fläche haben!) Ja, Innenentwicklung. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wenn die In- nenentwicklung ausgereizt ist, gibt es auch weniger Flächen!) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die ist noch lange nicht ausgereizt!) Gibt es nicht, aber es gibt immer Flächen, die weniger klimaschädlich oder mehr klimaschädlich sind, und es gibt natürlich auch – das ist sehr zu beachten, auch wenn man Einfamilienhäuser ausweisen möchte – Möglichkeiten, das im Reihenbau oder Flächen in Anspruch nehmend zu machen. Die Stadt Erfurt entwickelt da tatsächlich gerade eine neue Art, nämlich das Erfurter Modell. Das ist, glaube ich, eine ganz gute Sache, um eben (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das will außer den Grünen keiner!) Menschen teilweise das Einfamilienhaus zu ermöglichen, aber es auf eine gute, umweltverträgliche Weise zu machen. Abschließend ist zu sagen, dass wir offen für ganz neue Instrumente sein sollten. Als Grüne könnten wir uns zum Beispiel sehr gut vorstellen, nach dem Vorbild des Treibhausgasemissionshandels ein Handelssystem für Flächenzertifikate einzuführen. Ein Modellversuch des Umweltbundesamts hat gezeigt, dass dies ein geeignetes und wirksames Instrument ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für das komplexe Themenfeld „Flächensparen“ gibt es also einen umfangreichen Instrumenten- und Maßnahmenkatalog. Wir sind in der Landespolitik dazu aufgefordert, die für Thüringen geeigneten Maßnahmen zu identifizieren, weiterzuentwickeln und neue Instrumente einzuführen. Mit ambitionierten landespolitischen Initiativen kann es uns gelingen, dass Netto-Null-Ziel auch schon deutlich vor 2050 zu erreichen. Deswegen wird es jetzt darauf ankommen, solche Maßnahmen im Infrastrukturausschuss zu entwickeln. Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freuen uns sehr auf diese gemeinsame Debatte. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank, Frau Kollegin Wahl. Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Henke das Wort.

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Jörg Henke AfD

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag möchten wir zu der Großen Anfrage 7/6838 der rot-rot-grünen Koalition zum Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen durch konkurrierende Flächennutzung Stellung nehmen. Zunächst einmal möchten wir betonen, dass die Landwirtschaft in Thüringen eine bedeutende Rolle spielt und für die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln unverzichtbar ist. Wir als AfD-Fraktion setzen uns daher für den Schutz und die Förderung der Landwirtschaft ein. Allerdings sind wir der Meinung, dass die rot-rot-grüne Koalition bei der Frage des Verlusts landwirtschaftlicher Nutzflächen einen zu einseitigen Blickwinkel einnimmt. Denn es ist nicht allein die konkurrierende Flächennutzung, die zu einem Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen führt, auch der Klimawandel, der demografische Wandel und die fortschreitende Digitalisierung spielen hier eine Rolle (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich den- ke, ihr leugnet den Klimawandel?) und natürlich auch der Flächenverbrauch bei den erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Windkraftanlagen sowie Biogasanlagen. Genau hier werden Sie in Ihrer Großen Anfrage sehr schmallippig. Sie können in den Fragen 134 a), b) und c) nicht beantworten, welchen Anteil Landwirtschaftsflächen an Freiflächen-Photovoltaikanlagen haben. Da fühle ich mich doch von Ihnen veräppelt. Also, ich muss ganz ehrlich sagen, die Statistiken, die hier ausliegen, und die Veröffentlichungen, die gemacht werden, und was man alles tun muss, um eine Photovoltaikanlage zu bauen und die Genehmigung zu erhalten, das wird alles erfasst, da kann ich mir nicht vorstellen, dass es da keine Zahlen gibt. In Frage 137 geben Sie die Windvorrangflächen mit 6.879 Hektar an, die laut Ihren Berechnungen 0,4 Prozent der Gesamtfläche Thüringens ausmachen. Da muss ich ein Fragezeichen setzen, wenn Sie sagen: Gesamtfläche Thüringens. Da muss ich fragen, denn die Gesamtfläche Thüringens besteht ja nicht nur aus den Vorranggebieten, sondern es gibt Städte, es gibt Gemeinden, es gibt Industrie, landwirtschaftliche Flächen und vieles andere mehr, Seen und Flüsse, die nicht genutzt werden können. Hier müsste man sich im Ausschuss mal darüber unterhalten, ob die Zahl 0,4 Prozent so stimmt. Aber es ist ein gewaltiger Flächenverbrauch, der Schlimmes erahnen lässt. Und auch hier ist nicht klar, wo all die Flächen für die erneuerbaren Energien herkommen sollen, damit in Zukunft die Windkraftziele umgesetzt werden können. Das nenne ich Raubbau an unseren Thüringer Wäldern und Landschaften. Interessant ist, dass Sie nicht nach dem zukünftigen Flächenverbrauch für erneuerbare Energien gefragt haben, nach Biogas haben Sie gar nicht gefragt und auch nicht nach dem Flächenverbrauch bei Sued- und SüdOstLink. In Frage 55 gehen Sie den Waldverkäufen von 1990 bis 2011 und von 2012 bis dato nach. Ja, wir reden hier von vielen Flächen, aber sie waren für die Städte und Gemeinde, für die Industrie und Landwirtschaft wichtig, um unser Land Thüringen nach dem kommunistischen Raubbau vergangener Jahre wiederaufzubauen. Ja, dabei sind auch Fehler gemacht worden, das wird auch gar nicht bestritten. Aber die Zahlen zum Flächenverbrauch sind ein alter Hut, der immer wieder einmal vorgeholt wird, um Aktionismus anzudeuten, der dann doch nicht erfolgt. Sie wissen genau, warum das nicht so einfach ist. Frau Wagler hat es in einer Pressemitteilung deutlich gemacht und auch heute wieder, aber dazu hätte es keiner Großen Anfrage bedurft. Man hätte das aus jeder Statistik herausziehen können, was Sie hier in die Große Anfrage reingeschrieben haben. Wir als AfD-Fraktion setzen uns daher für eine umfassende Betrachtung der Ursachen des Flächenverlusts ein. Hierbei müssen auch die Interessen anderer Bereiche wie beispielsweise des Naturschutzes, der Infrastruktur berücksichtigt werden. Eine pauschale Verteufelung von konkurrierenden Flächennutzungen, wie sie von Rot-Rot-Grün vorgenommen wird, halten wir nicht für zielführend. Wir fordern stattdessen eine sachliche und ausgewogene Diskussion darüber, wie die Landwirtschaft in Thüringen langfristig gesichert werden kann. Hier müssen auch innovative Ansätze wie die Förderung von urbaner Landwirtschaft oder die vermehrte Nutzung von digitalen Technologien berücksichtigt werden. In diesem Sinne hoffen wir auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fraktionen im Thüringer Landtag, um eine nachhaltige Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in unserem Bundesland zu erreichen. Da nach der Großen Anfrage nun auch noch das lang angekündigte Infrastrukturgesetz kommt, hoffe ich doch mal, dass Herr Weil dazu etwas ausführen kann. Ansonsten gute Besserung an Frau Ministerin, damit wir sie wieder im nächsten Ausschuss haben. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank, Herr Henke. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Herr Staatssekretär, Sie sind schon in den Startblöcken, wie ich sehe. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Weil

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, da wir die Große Anfrage vermutlich – so lässt es jedenfalls die Debatte erkennen – noch ausführlich im Ausschuss diskutieren werden, will ich mich hier kurzfassen. Bei dem letzten Debattenbeitrag habe ich mich ein wenig gefragt, ob der Kollege die Debatte wirklich verfolgt hat. Denn alle vorherigen Rednerinnen und Redner waren sich einig, dass es unbestreitbar Flächenkonkurrenzen gibt und dass es jetzt nicht das Thema ist, sie grundsätzlich auszuschließen. Wir werden sie auch in Zukunft haben. Wenn man sich anschaut, wo wir Flächen verlieren, dann bin ich der festen Überzeugung, wir verlieren im Moment nach wie vor deutlich mehr Flächen, auch landwirtschaftliche Nutzflächen, durch Wohnungs- und Straßenbau als durch erneuerbare Energien. Insofern finde ich den Vorwurf nicht zielführend, jetzt ausgerechnet bei der Frage „Flächenkonkurrenz“ zuallererst nach der Photovoltaik zu schauen. Ich glaube, da haben wir deutlich andere Herausforderungen und die gibt die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage wieder. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Malsch hatte danach gefragt, was die Landesregierung unternimmt, um das erklärte Ziel zu erreichen. Ein paar Punkte hat Frau Wahl mir schon abgenommen bei den Möglichkeiten, die wir auf Landesebene in verschiedenen Richtlinien haben, um das zu unterstützen. Aber ich will noch mal darauf hinweisen, dass wir Leitziele in der Landesentwicklung verankert haben. Da geht es insbesondere auch um die Stärkung der Innenentwicklung, da geht es um das Thema „Innen- vor Außenentwicklung“, da geht es um die Fragen der Bauleitplanung, die alle dazu dienen sollen, der weiteren Flächenversiegelung, des weiteren Flächenverbrauchs entgegenzuwirken. Aber es bleibt so, wir werden auch in Zukunft vor der Situation stehen, unterschiedliche Interessen berücksichtigen zu müssen. Wir wissen, dass wir nach wie vor in Thüringen Regionen haben, wo wir Wohnungsbau haben. Wir wissen, dass wir auch in Zukunft das eine oder andere Verkehrsinfrastrukturobjekt haben. Wir wissen, dass wir den Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorantreiben müssen. Das alles erfolgt am Ende des Tages leider nach wie vor zulasten von bestehenden Flächen, vor allem von landwirtschaftlichen Flächen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns gemeinsam bei der weiteren Bearbeitung der Großen Anfrage im Ausschuss konkret darüber verständigen, welche Maßnahmen wir in der Zukunft für sinnvoll erachten, um die Flächenversiegelung am Ende des Tages auf null zu bringen, so wie es das Ziel der Landesregierung ist. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Der guten Ordnung halber frage ich Gegenstimmen ab. Keine. Enthaltungen? Logischerweise auch keine. Damit ist es einstimmig an den Ausschuss überwiesen, meine Damen und Herren. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 auf und mache darauf aufmerksam, dass der Tagesordnungspunkt 29 heute auch noch unbedingt aufgerufen wird. Mit anderen Worten: Die drei Redner, die für Tagesordnungspunkt 29 gemeldet sind, sollten durch die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer darauf hingewiesen werden, dass sie zu der Beratung da sein mögen. So, nun Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5759 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Ich erteile Abgeordnetem Thrum für die Fraktion der AfD das Wort.

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Uwe Thrum AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, bereits in der ersten Beratung hierzu wurde deutlich, dass Sie blindlings und unbelehrbar die Bedarfe des Thüringer Sports ignorieren. Eine angemessene, verlässliche finanzielle Grundlage zur Aufrechterhaltung der Sportstätteninfrastruktur wie von uns gefordert bezeichnete das linke Lager als überflüssig. CDU und FDP spielten mal wieder auf Zeit und im Allgemeinen war man der Meinung, dass die Finanzierung durch das Land gar nicht so schlecht sei und die Forderungen des Landkreistags und des Landessportbundes, die wir hier verankern wollen, aus der Luft gegriffen wären. Diesen Unsinn, den Sie da von sich gegeben haben, konnten wir natürlich nicht so stehen lassen, haben deshalb mit einer Kleinen Anfrage den Investitionsstau an den Thüringer Sportstätten bei der Landesregierung abgefragt. Die Antworten waren erschreckend, denn diese Landesregierung verstößt nicht nur schwerwiegend und systematisch gegen Gesetze, wie es der Landesrechnungshof bestätigt hat, sondern diese Landesregierung verstößt auch gegen den verfassungsrechtlich gesicherten parlamentarischen Informationsanspruch. (Beifall AfD) Den Investitionsbedarf der Sportstätten konnte das Ministerium nämlich gar nicht benennen, weil man angeblich über keine eigenen Kenntnisse und Erhebungen verfügt, obwohl laut Sportstättenplanungsverordnung die Entwicklungsplanungen mit den Investitionen, die alle zehn Jahre von den Landkreisen erstellt werden, dem Ministerium zur Stellungnahme vorzulegen sind. Sie haben also die Zahlen, Sie können aber wahrscheinlich nur nichts damit anfangen, weil Ihr Führungspersonal nicht nach Eignung, sondern nur nach Parteibuch beschäftigt wird. (Beifall AfD) Deshalb sind wir nach all dem Unfug und dem Unwissen, das Sie hier teils auch noch schriftlich verbreiten, fest davon überzeugt, dass Sie mit Ihrer Aufgabe der Regierungsverantwortung hier in Thüringen völlig überfordert sind. Sie sollten, um weiteren Schaden abzuwenden, schnellstmöglich mit Ihrer Minderheitsregierung den Hut nehmen, Neuwahlen ermöglichen und somit der Zukunft Thüringens nicht länger im Weg stehen. (Beifall AfD) Aus den Antworten der Anfrage geht auch hervor, dass im vergangenen Jahr 43 Fördermittelanträge zur Sanierung von Sportstätten in einer Gesamthöhe von 31,5 Millionen Euro wegen nicht ausreichender Landesmittel nicht bewilligt wurden. Wir erinnern uns noch an das massive Zusammenstreichen der Mittel für Investitionen in Sportanlagen im Haushalt 2022 – verantwortlich dafür CDU, Linke, SPD und Grüne – über die Globale Minderausgabe. Diese Kürzungen waren nur möglich, weil es an gesetzlichen Vorgaben fehlte. Deshalb packen wir hier an, während Sie ohne eigene Ideen weiterhin lediglich den Notstand verwalten. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: An der Stelle sollte applaudiert werden!) In der sportpolitischen Agenda des Landessportbundes wird der Investitionsstau – hören Sie gut zu – auf 1 Milliarde Euro geschätzt. Im Saale-Orla-Kreis liegt der Investitionsbedarf für Sportstätten bei 70 Millionen Euro. Wenn ich diesen Bedarf hernehme und mal 22 Landkreise, kreisfreie Städte rechne, dann kommt mittlerweile eine Summe von 1,5 Milliarden Euro raus. Das heißt, wir müssen endlich etwas tun, wir brauchen mehr finanzielle Mittel und ganz klare Zuständigkeiten vor allen Dingen hier in der Sportförderung. (Beifall AfD) Deshalb nehmen wir auch die Gedanken des Landessportbundes ernst und wollen, dass die kreisangehörigen Gemeinden und Städte, kreisfreien Städte und Landkreise künftig die Aufgaben nach § 1 des Sportfördergesetzes als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis erfüllen sollen. Natürlich kann sich das Land dann keinen schlanken Fuß mehr machen und muss im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs auch die Finanzierung gewährleisten, denn reichen die Einnahmen zur Erfüllung der eigenen Aufgaben nicht aus, stellt das Land die erforderlichen Mittel im Rahmen des KFA zur Verfügung, so steht es in der Thüringer Kommunalordnung, also alles geregelt. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp hat in der ersten Beratung darum gebeten, dass wir doch auch erläutern sollten, woher wir die Mittel dafür nehmen wollen. Das möchte ich bei der Gelegenheit natürlich auch gern tun. Bereits in den Haushaltsverhandlungen haben wir aufgezeigt, wie viel uns der Thüringer Sport wert ist, haben insgesamt 20 Millionen Euro für die Sportförderung beantragt. Wir haben ein enormes Einsparpotenzial aufgezeigt, um unter anderem 6 Millionen Euro Personalkosten für, wie sich herausgestellt hat, unqualifiziertes Personal in Ministerium und Regierung zu streichen, 140 Millionen Euro für Sozialmigration, illegale Einwanderung zu kürzen oder weitere 7 Millionen Euro für Ideologieprojekte wie Genderwahnsinn, Lastenfahrräder oder die Indoktrinierung unserer Kinder zu sparen und dafür das Geld für die Bedarfe der Thüringer sinnvoll einzusetzen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das mit Sport zu tun?) Deshalb wollen wir auch, wie vom Landkreistag gefordert, die Landespauschale zur Finanzierung der unentgeltlich gewährten Nutzung der öffentlichen Sportanlagen von 5 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro erhöhen, um aufwandsgerecht in Bezug auf die Kostenexplosionen einen angemessenen Ausgleich für die Kommunen zu schaffen. Auch hier haben wir eine konträre Position gegenüber dem Ministerium, das ja der Auffassung ist, dass sich der Betrag von 5 Millionen Euro gar nicht mehr ändern könne, da seit 2018 keine Entgelte mehr für die Nutzung von Sportstätten erhoben wurden. Das geht so natürlich überhaupt nicht, das ist auch völliger Quatsch, was Sie da erzählt haben, und auch völlig praxisfremd. Denn wenn es überhaupt Entgelte zwischen den Kommunen und Vereinen gab, dann waren die in den allermeisten Fällen nicht darauf ausgelegt, eine Kostendeckung herzustellen, vielmehr ging es den Kommunen doch immer darum, den Sport bestmöglich zu fördern und nicht die Vereine mit horrenden Kosten zu belasten. Und wenn es Nutzungsentgelte gab, die zur Berechnung der Landespauschale führten, dann waren diese höchstens obligatorisch, aber doch niemals aufwandsgerecht, sehr geehrter Prof. Dr. Speitkamp. Und diese Gutmütigkeit der Kommunen jetzt herzunehmen, um sich als Land aus der Verantwortung zu stehlen, halten wir für unangemessen, heuchlerisch und falsch. Ich möchte weiterhin eine Falschbehauptung Ihrerseits aus der ersten Diskussion hier ausräumen, nämlich die, dass wir keine Sportstättenentwicklungsplanungen mehr wollten. Das ist auch Quatsch. Wir brauchen aber Sportstättenentwicklungsplanungen, die ihrem Namen gerecht werden und die das Papier, auf dem sie gedruckt sind, auch wert sind. Im Moment lesen wir im Gesetz dazu Folgendes: „Ergibt die Bestandserhebung, dass unter Berücksichtigung der […] Kostenbelastung und […] Fördermöglichkeiten […] nicht alle bestehenden Anlagen erhalten werden können, so sind die zu erhaltenden Anlagen auszuweisen.“ Damit wird der Notstand, die Unterversorgung gefördert. Mehr ist es nicht, denn die Fördermöglichkeiten werden ja von Ihnen zusammengestrichen. Und es ist auch vertane Mühe, Zeit und Geld, wenn Sportstättenentwicklungsplanungen erstellt werden und das Ministerium den Inhalt gar nicht kennt oder man als Ersteller von Anfang an weiß, dass aufgrund der fehlenden Unterstützung des Landes nur ein Bruchteil der Bedarfe tatsächlich umgesetzt und realisiert werden kann. Von daher, meine Damen und Herren, müssen wir zunächst jetzt eine verlässliche gesetzliche Grundlage zur Finanzierung der Sportförderung schaffen und dann können wir auch weiter planen, dann machen natürlich auch Sportstättenentwicklungsplanungen einen Sinn. Des Weiteren möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass mit unserer Neufassung des Gesetzes wesentlich mehr Geld in die Sportstättenförderung und die Sportförderung ab 2024 fließen würde, deshalb auch die Evaluierung erst ab 2025 und dann aber in einem verkürzten Intervall von drei Jahren statt wie bisher von fünf Jahren, denn die Inflation, die Preisexplosion machen das notwendig. Alles in allem bleibt es ein Meilenstein in der Thüringer Sportförderung, den wir gern mit Ihnen im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport diskutieren wollen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Vielen Dank, Herr Thrum. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Abgeordneter Korschewsky das Wort.

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Knut Korschewsky Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, ich kann es verhältnismäßig kurz machen. Herr Thrum hat in seiner unnachahmlichen Art nichts anderes Falsches gesagt, als er schon in seiner ersten Rede bei der ersten Lesung gesagt hat. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Herr Thrum, man merkt immer wieder, Sie haben tatsächlich von Sport, von Sportvereinen, von Sportförderung keine Ahnung – Herr Thrum, keine Ahnung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Mehr Ahnung als Sie!) Wir haben am vergangenen Mittwoch hier einen parlamentarischen Abend mit dem Thüringer Landessportbund durchgeführt. Und da danke ich auch noch mal der Landtagsverwaltung und dem Landessportbund. Ich glaube, das war ein sehr gelungener parlamentarischer Abend, wo wir uns mit den Sportfachverbänden, mit den Sportlerinnen und Sportlern, aber auch mit den Spitzen des Landessportbundes sehr ausführlich auseinandersetzen konnten und die Diskussion geführt haben. Also dafür noch mal ein herzliches Dankeschön. (Beifall DIE LINKE) Wir brauchen gar nicht so weit schauen an dieser Stelle. Wir haben – und das hat die Präsidentin in ihrer Rede zum parlamentarischen Abend ja deutlich gesagt – ein Sportfördergesetz, welches in der Bundesrepublik seinesgleichen sucht. Wir können stolz auf dieses Sportfördergesetz sein, das wir in Thüringen haben. Es gibt in keinem anderen Bundesland die kostenfreie Zurverfügungstellung von Sportanlagen für den organisierten Spiel- und Trainingsbetrieb. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Es gibt in keinem anderen Bundesland die Frage der Landesförderung, die so intensiv diskutiert wird. Wir haben in den vergangenen Jahren über die demokratischen Fraktionen hinweg jedes Jahr, Jahr für Jahr eine Erhöhung der Etats für die Sportförderung in den unterschiedlichsten Bereichen erreicht. Wir haben mit dem Kollegen König die Diskussionen geführt, wir haben mit den anderen Fraktionen die Diskussionen geführt. Wir haben die Trainerförderung erhöht, sodass unsere Trainerinnen und Trainer auch angemessen entlohnt werden. Ich glaube, das ist ein ganz großer Beitrag dafür gewesen, dass auch die Abwanderung von Trainerinnen und Trainern in andere Bundesländer gestoppt werden konnte. Wir haben dem LSB erstmalig in diesem Jahr – vor drei Wochen war die Übergabe des Schecks – 2 Millionen Euro übergeben – nicht wir, sondern das Ministerium – zur Sportstättenförderung für kleine Vereine, damit die Vereine die Möglichkeit haben, ihre Sportstätten anzumelden und damit die Sportförderung nach vorne zu bringen. Ich glaube, das ist ein ganz großer Schritt gewesen. Der LSB ist sehr dankbar dafür und die Vereine sind im Übrigen auch dankbar dafür, dass sie hier die Möglichkeiten haben. Nicht vergessen möchte ich – auch das wurde am Mittwoch hier in dem Rund schon gesagt, zumindest bei dem parlamentarischen Abend –, es gibt als Resultat der Coronapandemie die sogenannten Bewegungscoachs, die eingerichtet wurden – 13 an der Zahl. Das war eine zeitweilig befristete Geschichte, aber das Ministerium hat sich dazu entschieden, auch nach der Bitte der Fraktionen von Rot-Rot-Grün, von FDP und CDU, dass diese Bewegungscoachs weiterfinanziert werden, und es hat einen Weg gefunden, (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sie bis zum Jahresende weiterzufinanzieren. Der Minister hat es am Mittwoch auch gesagt, es gibt die Anmeldung für die entsprechende Haushaltsaufstellung der Jahre 2024/2025, dass diese auch weiterhin finanziert werden. Und ich finde das gut und richtig so. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lange Rede kurzer Sinn, alles in allem, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist dieser Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – ich habe es schon einmal gesagt – völlig überflüssig. Wir werden zum 1. Januar 2024 eine Evaluation des Sportfördergesetzes haben. Danach werden wir, die das hier auch gemeinsam wollen, die weitere Entwicklung des Sports voranbringen, da bin ich mir sicher. In diesem Sinne werden wir als rot-rot-grüne Fraktionen kein Interesse daran haben, mit Ihnen über Ihren Gesetzentwurf weiterzudiskutieren. Danke. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Vielen Dank, Herr Korschewsky. Jetzt hat Abgeordneter Dr. König für die CDU-Fraktion das Wort.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Herr Thrum, wir hatten die Debatte schon im Februar gehabt, als wir Ihren Gesetzentwurf aus dem Juni 2022 das erste Mal beraten haben. Ich denke, wir haben die Debatte auch intensiv geführt. Wir haben danach noch mal zusammen geredet, weil ich Ihnen erklären wollte, was der Unterschied zwischen dem Sportfördergesetz und der Sanierung von Sportstätten ist, also von vereinseigenen Sportstätten und von kommunalen Sportstätten. Das, was Sie hier mit der Sanierung von Sportstätten vorgelegt haben, hat mit der Förderung der Sanierung von Sportstätten nichts zu tun. Das habe ich Ihnen noch mal gesagt. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Mit Geld!) Da habe ich im ersten Moment eigentlich gedacht, Sie haben verstanden. 5 Minuten später habe ich gedacht, er hat es nicht verstanden. Und wenn ich heute Ihre Rede gehört habe, da muss ich sagen, Sie haben es überhaupt nicht verstanden. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Der hat keine Ahnung!) Sie werfen hier Nebelkerzen, Sie reden über Investitionsstau, Sie reden über eine Kleine Anfrage, in der Sie angefragt haben, welchen Investitionsstau wir in Thüringer Sportstätten haben. Der LSB beziffert das mit 1 Milliarde Euro. Darüber reden Sie. Aber das hat nichts, null Komma null mit Ihrem Gesetzentwurf zu tun. Bei den 5 Millionen Euro, die Sie auf 20 Millionen Euro erhöhen wollen, geht es lediglich darum, die Kompensationszahlungen für die Gemeinden und für die Landkreise zu erhöhen, nicht den Haushaltstitel für die Investitionen in kommunale Sportstätten oder den Haushaltstitel für Vereinssportstätten zu erhöhen. Das sind zwei Paar Schuhe, die nichts miteinander zu tun haben. Das haben Sie nicht verstanden. Ich habe eigentlich gedacht – jetzt haben Sie was vorgelegt, die Debatte ging nicht so gut aus –, jetzt kommt noch einmal eine Neufassung. Soweit ich mich erinnere, Herr Braga, haben Sie zum März-Plenum gesagt: Wir verschieben das Sportfördergesetz noch mal um eine Sitzung, wir wollen noch mal was verändern. Gut. Kommt jetzt was? Es ist nichts gekommen. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das habe ich nicht gesagt!) – Das können wir im Protokoll nachlesen. – Wir haben es im März von der Tagesordnung genommen. Es muss doch sicherlich einen Grund gehabt haben, warum Sie es runtergenommen haben. Das macht man ja nicht, wenn man davon überzeugt ist und denkt, wir beraten es dann beim nächsten Mal und dann geht es vielleicht durch. Sie wollten ja sicherlich was verändern. Aber es wurde nichts verändert. Die ganzen Hinweise, die Sie auch wohlwollend unter anderem von mir bekommen haben, wurden nicht aufgenommen. Das wundert mich jetzt wirklich und das ist schon ein Grund für mich zu sagen: Das ist handwerklich schlecht. Wir haben gestern auch darüber geredet, dass Sie überall in Kommunen Anträge stellen, die überall abgelehnt werden. Das liegt zum großen Teil daran, dass sie handwerklich schlecht gemacht sind. Dieser Gesetzentwurf zum Sportfördergesetz ist das beste Beispiel dafür. Aber wir wollen noch mal auf den Inhalt eingehen. Ich kann Ihnen das nur noch mal sagen, eigentlich könnte ich auch die gleiche Rede halten, die ich beim letzten Mal gehalten habe. Das eine ist Sport als kommunale Pflichtaufgabe. Da hatten wir beim letzten Mal schon gesagt, dass wir Artikel 30 der Thüringer Verfassung haben. Da genießt der Sport Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften. Das heißt, der Thüringer Sport ist auch als eines der Staatsziele in Thüringen definiert worden. Wir haben die Pflichtaufgabe der Sportstättenleitplanung in den Landkreisen, die alle zehn Jahre durchgeführt werden muss. Da hatten Sie, Herr Thrum, gesagt: Das ist nicht zielführend. Heute haben Sie es noch mal klargestellt und gesagt: Eine Sportstättenleitplanung muss stattfinden. Das ist auch vollkommen korrekt, denn natürlich muss sich die Gebietskörperschaft darüber verständigen, wo sie Schwerpunkte setzt und welche Sportstätten saniert werden müssen. Also, es ist gut, dass Sie das wenigstens noch mal korrigiert haben. Aber wenn wir den Sport zur kommunalen Pflichtaufgabe erheben würden – so sehr ich mir das vielleicht vorstellen könnte –, hätte das natürlich auch zur Konsequenz, dass wir in anderen Bereichen auch über neue kommunale Pflichtaufgaben reden müssten, zum Beispiel im Bereich des Tourismus, im Bereich der Freizeitgestaltung usw. Wenn Sie in Ihrer Kommune vielleicht mal mit dem Bürgermeister oder mit dem Landrat sprechen, wird er Ihnen sagen: Ich bin mit den Aufgaben, die ich als Pflichtaufgaben habe, schon vollkommen ausgelastet; die freiwilligen Aufgaben noch dazu, da wird es richtig schwierig für mich. Deswegen denke ich, wir haben hier, was die Verfassung angeht, was das Sportfördergesetz angeht, eine vernünftige Grundlage in Thüringen, die wir nicht noch irgendwo in irgendeiner Form überborden sollten. Das nächste sind die 20 Millionen Euro – ich habe es eben schon angesprochen –, die natürlich aus einem Forderungspapier des Thüringer Landkreistags aus dem Jahr 2019, also noch vor der Landtagswahl, stammen. Das war eine Schätzung und wir haben damals gesagt: Bei den 5 Millionen, die im Gesetz festgeschrieben sind, hätten wir uns lieber das Wort „mindestens 5 Millionen“ gewünscht, damit wir dann in den Haushaltsberatungen, je nachdem, wie die aktuelle Situation ist, auch hätten aufstocken können. Das ist aber nicht passiert. Jetzt stehen die 5 Millionen Euro drin. Aber – das hat Kollege Korschewsky richtigerweise gesagt – wir evaluieren das Sportfördergesetz zum 01.01.2024 und da werden wir sicherlich auch genau über diese Frage beraten. Nach diesen fünf Jahren, was ja der Zeitraum der Evaluierung war, wird es dann sicherlich auch aus meiner Sicht Anpassungen für die Kommunen geben müssen. Darüber werden wir reden. Aber wenn Sie jetzt sagen, die Kommunen brauchen das Geld, wir machen das erst ein Jahr später zum 01.01.2025, nehmen Sie den Kommunen noch mal ein Jahr die Möglichkeit, mehr Geld zu nehmen. Von daher sollten wir es bei dem Evaluierungszeitraum lassen, wir werden das Ende des Jahres tun und das ist vernünftig. Ich habe auch beim letzten Mal gesagt: Wir müssen natürlich auch über die Verteilung reden. Die 5 Millionen Euro werden aktuell so verteilt, dass im ersten Schritt die Einwohnerzahl zugrunde gelegt wird, das heißt, die 5 Millionen Euro werden auf die Gebietskörperschaften aufgeteilt, da geht es nach Einwohnern, und im zweiten Schritt geht es nach Organisationsgrad in den einzelnen Gebietskörperschaften. Da ist es natürlich so, dass große Städte mit einem geringen Organisationsgrad eine größere Ausschüttung pro Kopf an die Gemeinden haben als zum Beispiel kleinere Landkreise mit einem hohen Organisationsgrad. Das sind auch Themen, die wir im Rahmen der Evaluierung sicherlich besprechen müssen. Kommen wir nun am Ende noch zum Zusammenspiel von Kommunen und Sportvereinen vor Ort, was sicherlich wichtig ist. Da ist es natürlich so, dass die Kommunen schon das leisten, was sie auch leisten können, und dem Sport – das kann ich für meinen Landkreis sagen – immer sehr wohlgesonnen sind. Diese Partnerschaft gilt es zu stärken, dafür werden wir als Land den Rahmen setzen. Das haben wir – Kollege Korschewsky hat es gesagt – in den letzten Jahren auch getan. Wir haben in diesem Jahr das erste Mal eine Verdoppelung bei den Investitionen in die kommunalen Sportstätten – dazu hatten wir einen Antrag gestellt, Sie können sich vielleicht erinnern – von 5 auf 10 Millionen Euro. Wir haben Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten Jahre. Wir ermöglichen also durch diesen Beschluss in den nächsten Jahren in den Kommunen, dass mehr Sportstätten, mehr Turnhallen – auch in den Schulen – saniert werden können. Das ist der richtige Schritt. Wenn wir wieder Haushaltsberatungen führen oder wenn der Haushalt beschlossen wird, dann ist jedem unbenommen – das ist nämlich dann der richtige Titel, Herr Thrum –, dann auch bei den Investitionen in Sportstätten den Titel aufzustocken. Was Sie gemacht haben … (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Das haben wir gemacht!) Das haben Sie nicht gemacht. Sie wollen hier mit diesem Sportfördergesetz, das Sie aufgesetzt haben, die Kompensation, also den Ausgleich für die kostenlose Nutzung von Sportstätten erhöhen, aber doch nicht den Investitionstitel für die Investitionen in Sportstätten. Sie haben es einfach nicht verstanden und Sie verstehen es auch nicht. (Beifall DIE LINKE, CDU, Gruppe der FDP) Deswegen, denke ich, ist deutlich geworden, warum wir diesen Gesetzentwurf von Ihnen ablehnen. Er ist handwerklich schlecht, er ist nicht zielführend in der Sache und deswegen werden wir ihn ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sport frei!)

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Bergner

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Vielen Dank, Herr Dr. König. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich außer „Sport frei!“ keine weitere Wortmeldung. Dann, Herr Thrum, Sie bitte noch einmal.

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Uwe Thrum AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, ich muss jetzt doch noch mal einiges erklären, weil ich den Eindruck habe, ich habe vorhin gegen eine Wand gesprochen. Sie waren ja völlig blockiert, überhaupt nicht aufnahmebereit. Klar, das eine ist die Landespauschale, die 5 Millionen Euro, die wir auf 20 Millionen Euro vervierfachen wollen, damit die Vereine ihren Sport unentgeltlich in den öffentlichen Sportanlagen machen können und die Kommunen dafür einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Das ist das eine. Und das andere ist, dass Sport zur Pflichtaufgabe der Kommunen wird. Wir wollen dazu – so haben wir es im Gesetz beschrieben und ich habe Ihnen das auch ganz klar hier erläutert –, dass die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte und Landkreise künftig die Aufgaben nach § 1 des Sportfördergesetzes als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis erfüllen sollen. Was steht denn in § 1 des Sportfördergesetzes?

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Bergner

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Nun, Herr Thrum, ist Ihre Redezeit zu Ende.

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Uwe Thrum AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

– Ja, ganz kurz noch. – (Heiterkeit DIE LINKE, CDU) „[D]ie Angebote sportlicher und spielerischer Betätigung verstärken und erweitern“. Dann kann ich mich als Kommune nicht mehr zurücknehmen und sagen: Das ist eine freiwillige Aufgabe.

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Bergner

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Ihre Redezeit, Herr Thrum, ist wirklich zu Ende.

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Uwe Thrum AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Dass man es mal verschieben muss auf nächstes Jahr, dann muss es gemacht werden und das Land muss …

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Bergner

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Herr Thrum, Ihre Redezeit ist zu Ende, ich entziehe Ihnen jetzt das Wort. Ich habe nur noch eine Bitte zur Klarstellung Ihres vorherigen Redebeitrags. Da hatten Sie vom „Ausschuss“ gesprochen. Es war aber nicht klar, ob Sie nochmalig die Überweisung beantragen. (Zuruf Abg. Thrum, AfD: Ja!) Gut, das wollte ich gerade noch mal klargestellt wissen. Damit ist noch einmal die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für (Zuruf Abg. Thrum, AfD: Ausschuss für Bil- dung, Jugend und Sport!) Bildung, Jugend und Sport beantragt. Kein anderer Ausschuss? Gut. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen und der FDP-Gruppe. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Demzufolge haben wir über den Gesetzentwurf direkt abzustimmen. Wer für den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5759 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, Gruppe der FDP, SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, möchte sich jetzt bitte … (Zwischenruf aus dem Hause) Ja, stimmt. Natürlich sind wir damit durch. Das kann am Freitagabend schon mal passieren. Ich schließe jetzt diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, wir sind übereingekommen, dass der Tagesordnungspunkt 29 unbedingt aufzurufen ist, und das tue ich jetzt. Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7122 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/8103 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Hande aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön.

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Ronald Hande Die Linke

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation. Durch Beschluss des Landtags in seiner 100. Sitzung vom 1. Februar 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 10. März 2023 und in seiner 68. Sitzung am 26. Mai 2023 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Bei diesem Anhörungsverfahren erhielten wir in der Summe zwölf Zuschriften, darunter auch einige Zuschriften, deren Inhalt wir dann in einer folgenden Änderung, die Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, aufgenommen haben. Dabei handelt es sich insbesondere um den Familienzuschlag für Rechtsreferendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, welches wir hier durch den neu angefügten Artikel 5 mit aufgenommen haben. Sie sehen in der Beschlussempfehlung den Punkt 1, in dem das Wort „Förderschulen“ durch das Wort „Förderpädagogik“ ersetzt wird, den von mir eben angesprochenen Punkt 2 zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und einen dritten Punkt, der eine Folgeanpassung beinhaltet. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit diesen Änderungen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Herr Kollege Hande, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, der heute zur Abstimmung stehende Entwurf des Besoldungsgesetzes ist im Kern die Fortsetzung eines dauerhaften Beobachtungs- und Anpassungsprozesses. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, mit denen eine verfassungsgemäße Alimentation sichergestellt werden soll und muss. Die Entwicklungen der Inflation, Anpassungen bei der Grundsicherung und steigende Kosten bei Energie, Unterkunft und den Verbraucherpreisen allgemein ziehen einen signifikanten Anpassungsbedarf der Beamtenbesoldung nach sich. Traditionell bestehen Besoldungsgesetzänderungen aus viel Begründung und wenig Gesetzestext. Ursächlich dafür sind die notwendigen Darlegungen der Berechnungsschritte im Begründungsteil. Hierin steckt die eigentliche umfangreiche Arbeit des zuständigen Referats im Finanzministerium, für die ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich danken möchte. An dieser Stelle kann ich kurz auch erklären, warum die Finanzministerin nicht vor Ort ist. Sie ist heute zur Finanzministerkonferenz unterwegs. Die eigentlichen Kernregelungen sind tatsächlich übersichtlich. Rückwirkend ab Januar 2023 werden das Grundgehalt, die Familienzuschläge, Amtszulagen, allgemeine Zulagen und die Anwärtergrundbeträge dauerhaft um 3,25 Prozent erhöht. Entsprechende Anpassungen finden sich zudem im Bereich der Versorgungsempfänger wieder. Im Kernhaushalt 2023 wurde dafür bereits Vorsorge in Höhe von 134,3 Millionen Euro getroffen. In den Folgejahren werden im Landeshaushalt jährlich rund 70 Millionen Euro zusätzlich dafür notwendig sein. Darüber hinaus werden zur Abmilderung inflationsbedingter Lasten steuerfreie monatliche Sonderzulagen gewährt. Thüringen geht mit diesen besoldungsrechtlichen Änderungen als eines der ersten Bundesländer tatsächlich voran und reagiert mit diesem Gesetz sehr zeitig auf die bestehenden Entwicklungen der Lebensverhältnisse. Wir stellen eine verfassungsgemäße Alimentation durch eine tatsächliche systematische Anpassung sicher, anstatt abzuwarten und nachträglich zu reparieren. Dieser Schritt ist nicht ganz einfach, da ein noch ausstehender Abschluss der Tarifgemeinschaft der Länder mit den Gewerkschaften im Herbst angemessen Berücksichtigung finden muss. Aus diesem Grund wurde eine Klausel eingefügt, mit der eine lineare Anhebung der Grundentgelte infolge des Tarifabschlusses, die über das Besoldungsgesetz hinausgehen, nachträglich systemgerecht angerechnet werden können. Entsprechend ist eine besoldungsrechtskonforme Übernahme der Tarifergebnisse nachträglich sichergestellt. Im Kern kann festgehalten werden: Die Parameter des Bundesverfassungsgerichts werden mit diesem Besoldungsgesetz eingehalten. Gleichzeitig nehmen wir rechtzeitig die wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen und die daraus resultierende Lebensrealität unserer Beamtinnen und Beamten in den Blick und stellen uns damit der Verantwortung als Besoldungsgesetzgeber gegenüber den Bediensteten unseres Freistaats. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Frau Merz. Das Wort hat Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion.

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Maik Kowalleck CDU

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden heute das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 auf den Weg bringen. Durch Beschluss des Landtags wurde der Gesetzentwurf am 1. Februar an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Unserer CDU-Fraktion war es wichtig, dass die Verabschiedung noch in diesem Monat erfolgt, deshalb haben wir die vorzeitige Beratung des Gesetzentwurfs in der heutigen Landtagssitzung am 2. Juni beantragt. Wir haben bereits an den vorherigen Parlamentsberatungen gesehen, dass mit Blick auf den Mindestabstand zur Grundsicherung regelmäßiger Anpassungsbedarf besteht, und es sind immer wieder Reparaturleistungen vorzunehmen. Die verfassungsgemäße Besoldung ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zwar hergestellt und das ist aus aktueller Sicht auch wichtig und gut, jedoch ist es erneut nur ein kleiner Schritt. Es bleibt eine ständige Aufgabe, die Besoldung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu kontrollieren und entsprechend anzupassen. Das bindet enorme Ressourcen auf verschiedenen Ebenen und kann definitiv nicht der Weisheit letzter Schluss sein. In den vergangenen Monaten haben uns als Landtagsabgeordnete zahlreiche Anfragen von Beamten zum Gesetzentwurf erreicht. Es war wichtig, dass wir uns im Haushalts- und Finanzausschuss ein umfassendes Bild vom aktuellen Stand machen konnten. So wurde eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt. Aus dieser Anhörung ergab sich eine umfängliche Unterstützung des Gesetzentwurfs. Es gab allerdings auch einige Kritikpunkte. Der für uns wesentlichste Kritikpunkt ist die Nachhaltigkeit der Reparaturen, die der Gesetzentwurf bietet. Wir werden im nächsten Jahr wieder vor dem gleichen Verfahren stehen, genau wie am 22. Oktober 2021, an diesem Tag hat der Thüringer Landtag die letzte Besoldungsreparatur beschlossen, die für eine übergangsweise verfassungsgemäße Alimentation in Thüringen sorgte. (Beifall AfD) Im gleichen Atemzug haben wir damals jedoch auch zwei Entschließungsanträge beschlossen, einen von Rot-Rot-Grün und einen von CDU und FDP. Auf Letzteren möchte ich heute noch mal eingehen, denn es zeigt mal wieder, wie die Landesregierung mit den Beschlüssen des Thüringer Landtags umgeht. Folgenden Beschluss haben wir gefasst: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. das Besoldungsrecht in Thüringen einer Evaluierung zu unterziehen mit dem Ziel, das Besoldungsgefüge dahin gehend neu zu ordnen, dass eine dauerhafte und stabile angemessene Besoldung umgesetzt [würde], der Beamtendienst im Freistaat attraktive Bedingungen bereithält und die Besoldung leistungsorientierte Elemente vorsieht. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dabei nicht zur Berechnung und Begründung der Angemessenheit, sondern lediglich zur Kontrolle heranzuziehen.“ Unter Punkt 2 heißt es: „Zur Erarbeitung von Grundsätzen, Zielen und Lösungsansätzen zur Modernisierung des Thüringer Beamtenrechts [sind] die Thüringer Interessenvertreter bzw. [V]erbände wie zum Beispiel de[r] Thüringer Beamtenbund, de[r] Deutsche Gewerkschaftsbund sowie de[r] Thüringische Landkreistag und de[r] Gemeinde- und Städtebund Thüringen einzubeziehen. Über das Ergebnis ist dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 zu berichten.“ Ich halte fest: Eine entsprechende Berichterstattung hat im Landtag bis heute nicht stattgefunden. Auch der rot-rot-grüne Entschließungsantrag bat die Landesregierung, das Besoldungsgefüge zu evaluieren und bis zum 31. Dezember 2022 Bericht darüber zu erstatten. Wir sehen, es wurden wieder mal die Hausaufgaben durch die Landesregierung nicht gemacht, da diese Berichterstattung nicht erfolgte. Meine Damen und Herren, so wird es nicht gelingen, den anstehenden Generationswechsel im öffentlichen Dienst in dieser Dekade erfolgreich zu bewältigen und das Beamtentum auch für künftige Generationen attraktiv und erstrebenswert auszugestalten. Unser Besoldungsrecht in Thüringen gehört auf den Prüfstand und muss neu geordnet werden. Dass dies keine kurzfristige und leichte Aufgabe ist, ist offensichtlich. Doch wir dürfen uns nicht länger davor scheuen, sondern müssen uns gemeinsam mit dem Beamtenbund, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, den kommunalen Spitzenverbänden an einen Tisch setzen, um für unseren öffentlichen Dienst eine zukunftsfähige, eine attraktive und eine leistungsbezogene Lösung zu erarbeiten. Der öffentliche Dienst ist nicht nur Dienstleister, sondern auch Schnittstelle zwischen Verwaltung und den Menschen im Freistaat. Die Besoldung muss deshalb so ausgestaltet sein, dass Thüringen im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern, der freien Wirtschaft und Dienstherren anderer Länder dauerhaft attraktiv bleibt, um Fach- und Führungsfunktionen mit den besten Köpfen besetzen zu können. Das haben wir hier an dieser Stelle auch schon vielfach diskutiert. Besondere Aufgabe im angestrebten Novellierungsprozess wird es sein, die haushalterischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einzuhalten, zu berücksichtigen und in Einklang mit der notwendigen Wertschätzung des Thüringer Beamtentums zu bringen, um einen langfristigen Besoldungsfrieden in Thüringen herzustellen. Meine Damen und Herren, es wurde eben auch schon in der Berichterstattung erwähnt, dass es einen zusätzlichen Antrag zu dem Gesetzentwurf gibt. Diesen unterstützen wir. Wir haben entsprechend im Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt. Die AfD hat sich leider nur enthalten. Warum, blieb offen. Aber das wird sicher der Kollege jetzt noch mal hier erläutern. Für uns ist es wichtig, dass auch die Beamten die notwendige Unterstützung erhalten und dies auch mit diesem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle gilt nicht zuletzt ein besonderer Dank den Beamtinnen und Beamten im Freistaat, die an unterschiedlichsten Stellen die Aufgaben für die Menschen hier in Thüringen erfüllen. Dafür möchte ich noch mal an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion danken. An dieser Stelle wünsche ich allen ein schönes und erholsames Wochenende. Danke schön. (Beifall CDU)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Ein paar Minuten sind es schon noch. Vielen Dank, Herr Kowalleck. Ich bemerke die allgemeine Freude über den letzten Satz von Kollegen Kowalleck. Gleichwohl stelle ich erst mal fest: Es gibt aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen. Ich schaue in Richtung Landesregierung. Auch nicht. Dann können wir zum Abstimmungsmarathon schreiten. Wir stimmen ab – erstens – über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/8103. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Enthaltungen? Enthaltungen sehe ich bei der Fraktion der AfD und logischerweise dann wahrscheinlich auch bei der Gruppe der FDP. (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Wir sind auch dafür!) (Heiterkeit DIE LINKE) Die zuständige Sprecherin der Gruppe der FDP hat zu Protokoll gegeben, dass sie eigentlich auch mit Ja abstimmen wollten. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So oder so ist aber die Beschlussempfehlung damit angenommen. Wir stimmen – zweitens – ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/7122 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Wiederum die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Erwartungsgemäß niemand. Jetzt die Enthaltungen – bei der AfDFraktion. Meine Damen und Herren, damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Drittens stimmen wir jetzt ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, bitte jeweils von den Plätzen erheben. Das Ergebnis ist erwartungsgemäß genauso. Die Jastimmen von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP und CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Die Stimmen der Fraktion der AfD. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und bitte jetzt zunächst einmal die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kurz nach vorn. Meine Damen und Herren, nicht weil Herr Kowalleck uns schon ein schönes Wochenende gewünscht hat, sondern weil uns der nächste Tagesordnungspunkt einen sehr langen Umfang versprechen würde und es auch dem Inhalt nicht ganz gerecht würde, haben wir uns in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer verständigt und würden das mit Blick auf den Inhalt dieses Punkts jetzt nicht mehr aufrufen wollen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit wünsche ich Ihnen jetzt tatsächlich ein schönes Wochenende, schließe diese Sitzung. Kommen Sie gut nach Hause! Vielen Dank an das Verständnis Ihrer Familien und vielen Dank auch an die Mitarbeiterinnen in der Landtagsverwaltung, die uns wie immer hervorragend begleitet haben. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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