Madeleine Henfling
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich kann es auch relativ kurzhalten. Die Kollegin Lehmann hat hier schon ausgeführt. Wir haben vor etwas mehr als vier Jahren eine große Novellierung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen, ein großer Erfolg unter Rot-Rot-Grün, die das Personalvertretungsrecht in Thüringen umfassend modernisiert hat. Eine Kernforderung der Gewerkschaften und der Personalräte, die wir damals umgesetzt haben, war die Einführung der Mitbestimmung in allen personellen, sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Maßnahmen der Dienststellen. Wir haben damals dann unter anderem den Mitbestimmungskatalog in § 73 beibehalten und dachten, dass durch die Einfügung des Worts „insbesondere“ klar ist, dass dieser Katalog nicht abschließend ist. Darauf ging auch mein Vorgänger als innenpolitischer Sprecher, Dirk Adams, damals in seiner Rede ein. Nun hat sich herausgestellt, dass dies problematisch ist, deshalb schlagen wir mit unserem Gesetzentwurf hier eine Klarstellung vor. Zudem hat uns aus den Personalräten der Wunsch erreicht, die bewährte Regelung zur Beschlussfassung per Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon oder Videokonferenz, die während der Coronapandemie befristet eingeführt wurde, zu entfristen. Diesem Wunsch wollen wir gern entgegenkommen, um diese flexiblen und modernen Möglichkeiten weiter zu ermöglichen. Wir beantragen also auch hier die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss. Für die Schülerinnen und Schüler zeigt sich vielleicht hier noch mal ein schönes Beispiel dafür, dass ein kleines Wort in einem Gesetz dazu führen kann, dass ein Gericht etwas komplett anders auslegt als das, was wir hier im Parlament damit erreichen wollten. Darüber diskutieren wir hier gerade. Manchmal ist es so kleinteilig, dass wir uns hier mit einem kleinen Wörtchen auseinandersetzen müssen, in diesem Fall mit dem Wort „insbesondere“. Auch das müssen wir hier manchmal machen, weil unterschiedliche Stellen unterschiedliche Auslegungen an den Tag legen. Wir machen das hoffentlich zügig auch mit einer Anhörung im Innenausschuss und ich hoffe, dass wir dann zu einem Gesetz kommen, das so interpretiert wird, wie wir es auch gemeint haben. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
