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Hoffmann

AfD 02.06.2023 Sitzungen 7/112

Gasförderung in Thüringen – Alle Optionen müssen auf den Tisch

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier am Livestream, die FDP möchte die Gasvorkommen in Thüringen auch mit Fracking ermöglichen, also der hydraulischen Fakturierung. Als Begründung dafür wird die Energiekrise angegeben, die wiederum größtenteils hausgemacht ist. Das heißt im Umkehrschluss, dass es einer Diskussion um das Fracking als unkonventioneller Gasgewinnungsmethode gar nicht bedürfte, wenn die Energie- und Sanktionspolitik der Ampel, in der die FDP als Koalitionspartner sitzt, vernünftig wäre. (Beifall AfD) Nun soll es nach dem Motto „In der Not isst der Teufel Fliegen“ Fracking richten. Beim Fracking werden Chemikalien unter hohem Druck in Gesteine gepresst, um Gasvorkommen zu gewinnen. Da sich der Druck aber nur auf das unmittelbar gepresste Gestein auswirkt, sinkt die Förderrate eines Bohrlochs schneller als bei konventionellen Lagerstätten. Nach Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ist ein Bohrloch nach maximal zwei Jahren zu 90 Prozent ausgefördert. Daher ist diese Art der Förderung teurer als die konventionelle. Das ist ein Argument dagegen. (Beifall AfD) Wenn man es dennoch tatsächlich ernst meinen würde bei der FDP, müsste zudem ein ganzes Konglomerat an Gesetzen geändert werden, die diese Art der Gasgewinnung zu Recht abwenden. Viel Spaß also der Ampel damit. Diese Gewinnungsmethode wird abgewendet, weil sie mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden ist. Das ist ein weiteres Gegenargument. So schreibt die EU eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor, die Umsetzung des Frackings obliegt dabei den Mitgliedstaaten. Wie geht Deutschland nun damit um? Durch das Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie – Fracking-Gesetz genannt – erfolgt ein generelles Verbot von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten, Schiefergas und Kohleflözgas. Ausnahmen vom Fracking-Verbot in unkonventionellen Lagerstätten sind Tests zu wissenschaftlichen Zwecken. Solche haben nach Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 7/3699 in Thüringen nicht stattgefunden. Auch die §§ 13a und 13b des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes untersagen die Genehmigung von wassergefährdenden Gemischen, um die es sich bei Fracking-Fluiden eindeutig handelt. Hier einmal ein kleiner Auszug dessen, was darunter zu verstehen ist, das heißt, was beim Fracking in die Erde gepresst wird: Stützmittel, Gele, Verdicker, Sulfonat, Schaumbildner, Ablagerungshemmer wie Ammoniumchlorid, Korrosionsschutzmittel wie Methanol, Kettenbrecher aus Bromat, Biozide, pH-Puffer wie Essigsäure, Natron und Natriumhydroxid, des Weiteren Kaliumsalze und Ammoniumsalze zur Stabilisierung, Tenside, Säuren wie die Salzsäure zur Gesteinsaufbrechung, Aldehyde als Schwefelwasserstofffänger und etliche Lösungsmittel plus jede Menge Wasser. Das will man nun in die Erde pressen. Dieses Gemisch tritt dann als Spülungsflüssigkeit wieder nach oben oder versickert im Boden, wobei dies schätzungsweise 50 zu 50 geschieht. Das heißt, die eine Hälfte wird nach oben gespült, die andere bleibt in der Erde. Technologieoffenheit ja, aber nicht auf Kosten der Umwelt, des Bodens, des Wassers und unserer Gesundheit. (Beifall AfD) Das Thüringer Wassergesetz versagt indes die Genehmigung für diese Methode. Dazu zitiere ich aus § 16 des Gesetzes: „Grundsätzlich soll keine Zustimmung der Landesregierung zu Erprobungsmaßnahmen nach § 13a Abs. 2 Satz 1 [Wasserhaushaltsgesetz] erfolgen, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen und die hiermit verbundenen Risiken derzeit nicht abschätzbar sind.“ Um Fracking abzulehnen, muss man nicht einmal Filme über sich entzündendes Wasser aus dem Wasserhahn oder das Ansteigen seismischer Aktivitäten angucken, wie sie in den USA gedreht wurden, wo diese Technologie angewendet wird, unter anderem um FrackingGas CO - und energieintensiv nach Deutschland zu 2 verschiffen. Wir lehnen ein solches Vorhaben für Deutschland ebenso wie den Import von verflüssigtem Fracking-Gas ab. (Beifall AfD) Es ist aber interessant, dass Fraktionen, die kein Problem mit Fracking-Flüssiggasimport haben, Fracking in Deutschland ablehnen, namentlich Linke, Grüne und SPD. Konsequent ist das nicht. (Beifall AfD) Das vermeintlich grüne Gewissen hört wohl an der Landesgrenze auf. In anderen Staaten darf gefrackt werden, damit Deutschland vom Energietransformations- und Sanktionswahn profitiert. Aber hier trägt man die Moral wie eine Monstranz vor sich her, weil die Gewinnungsmethode mehr als umstritten ist. (Beifall AfD)

Protokoll ↗