Raymond Walk
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, die durch die Coronapandemie gebotene Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte führte zwangsläufig auch dazu, nach alternativen Wegen der Zusammenarbeit in den Gremien zu suchen. Das betraf nicht nur den Regelungsbereich der Thüringer Kommunalordnung, sondern auch die Tätigkeit der Personalvertretungen. § 37 Abs. 5 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes regelt alternative Handlungsmöglichkeiten für Personalvertretungen in Coronazeiten wie folgt – ich will es noch mal zitieren –: „Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 können Beschlüsse des Personalrats ausnahmsweise auch mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- oder Videokonferenz erfolgen.“ Diese ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehene Regelung wurde dann hier im Haus noch mal bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, so weit der Blick zurück. Damit komme ich zum vorliegenden Gesetzentwurf. Im Vorfeld der Plenarbefassung habe ich mich mit dem Vorsitzenden des Hauptpersonalrats der Thüringer Polizei zu dessen Erfahrungen in den letzten Monaten unterhalten und ausgetauscht. Er hat mir erläutert, dass die bisherige Regelung schon zur regelmäßigen Praxis bei Polizei und Justizvollzug geworden ist. Im Kern hat er sechs Punkte benannt, auf die ich hier auch gern eingehen möchte. Punkt 1: Vor allem bei kurzfristigen Sitzungen könnten die Personalratsmitglieder unkompliziert teilnehmen. Punkt 2: Reisezeiten und damit verbundene Kosten entfielen, was zu Ersparnissen bei Nettoarbeitszeit und Dienstzeit führe. Punkt 3: Auch das Einplanen in den Tagesablauf sei selbst bei mobilem Arbeiten und Telearbeit besser möglich. Punkt 4: Vor allem in den überörtlichen Gremien werde die Möglichkeit von Sitzungen per Video und Telefon inzwischen viel genutzt, um beispielsweise Fristen einzuhalten oder schnell und flexibel auf Anträge der Behörden reagieren zu können und diese abzustimmen. Punkt 5: Das Umlaufverfahren sei eine Möglichkeit, die fest gewählten Personalratsmitglieder in die Stimmabgabe einzubinden, ohne dass die Nachrücker verpflichtet werden müssen. Punkt 6 – Datensicherheit: Die ist zumindest, Frau Staatssekretärin Schenk, im Innenministerium gegeben, weil die Personalratsmitglieder ausschließlich die E-Mail- und Datenaustauschplattform innerhalb des Ministeriums für den Versand von personenbezogenen Daten – die sind ja besonders sensibel – und eingestuften Dokumenten nutzen. Also es ist insgesamt ein sehr positives Fazit aus dem Bereich des Innenministeriums. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, schon bei der Verlängerung 2021 hat die schriftliche Anhörung im Ausschuss ergeben, dass die Möglichkeit der alternativen Beschlussfassungen von allen Anzuhörenden begrüßt wurde. Als CDU-Fraktion haben wir es seinerzeit schon begrüßt, dass es Alternativen gibt, dass man nicht auf die eine oder andere Variante festgelegt wird, sondern dass das frei zu wählen ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss und will noch einmal auf eine kritische und aus meiner Sicht zu beachtende und nachvollziehbare Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei Thüringen eingehen. Das war damals die Zuschrift 7/1619. Die GdP begrüßt darin grundsätzlich die Verlängerung der alternativen Möglichkeiten, weist aber auf einen Punkt hin, Frau Staatssekretärin. Das werden wir uns dann auch in der Anhörung noch mal genau anschauen. Ich zitiere aus der Stellungnahme: „Die Arbeitsplätze u. a. im Geschäftsbereich der Thüringer Polizei verfügen nicht über eine personenbezogene Internetanbindung.“ Und weiter heißt es – ich zitiere wieder –: „Problematisch stellte sich die technische Ausstattung dar. Gerade die notwendigen Voraussetzungen für Videokonferenzen sind oft nicht vorhanden. Als Voraussetzung für eine Nutzung digitaler Formate über die Pandemie hinaus muss allen Personalräten bzw. deren Mitgliedern auch tatsächlich der Zugang zu den notwendigen Arbeitsmitteln zur Verfügung gestellt werden.“ Vielleicht hat sich in der Zwischenzeit dort etwas getan. Natürlich müssen die Behörden auch technisch vernünftig ausgestattet sein. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu meinem Fazit: In der ersten Bewertung, quasi in der Quersumme, gibt es vielfältige positive Erfahrungen mit der Möglichkeit, Beschlüsse des Personalrats auch mittels Umlaufverfahrens, elektronischer Abstimmung, Telefon- oder Videokonferenzen zu fassen. Wir interessieren uns in der Anhörung – ich habe es erwähnt – dafür, inwieweit sich inzwischen die technische Ausstattung verbessert hat oder ob es hier immer noch offene Bedarfe gibt. Zudem interessieren wir uns dafür, ob sich die Bedenken der Personal- und Berufsvertretungen bewahrheitet haben, dass ein Austausch in Präsenz mit den damit verbundenen zwischenmenschlichen Kontakten nicht ersetzt werden könnte. Das ist sicherlich ein Aspekt, der auch soziologisch interessant ist. Ich bin auf die Antworten im Ausschuss gespannt. Zuletzt: Wir unterstützen die Überweisung des Gesetzes an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
