Uwe Thrum
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, ich muss jetzt doch noch mal einiges erklären, weil ich den Eindruck habe, ich habe vorhin gegen eine Wand gesprochen. Sie waren ja völlig blockiert, überhaupt nicht aufnahmebereit. Klar, das eine ist die Landespauschale, die 5 Millionen Euro, die wir auf 20 Millionen Euro vervierfachen wollen, damit die Vereine ihren Sport unentgeltlich in den öffentlichen Sportanlagen machen können und die Kommunen dafür einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Das ist das eine. Und das andere ist, dass Sport zur Pflichtaufgabe der Kommunen wird. Wir wollen dazu – so haben wir es im Gesetz beschrieben und ich habe Ihnen das auch ganz klar hier erläutert –, dass die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte und Landkreise künftig die Aufgaben nach § 1 des Sportfördergesetzes als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis erfüllen sollen. Was steht denn in § 1 des Sportfördergesetzes?
