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Prof. Dr. Schönig

02.06.2023 Sitzungen 7/112

Fragestunde

Zunächst ist es ein Bund-Länder-Programm, das heißt, es kann sowie nicht grundsätzlich einfach so durch das Land verändert werden. Es gibt dazu gerade seitens der Bundesregierung eine Mitteilung, mit der es möglich wird, in Gebieten, die schon eine Städtebauförderkulisse sind, kurzfristig Maßnahmen für die Integration und die Unterbringung Geflüchteter umzuwidmen. Wir haben die Kommunen darüber informiert, die schon in der Städtebauförderkulisse sind, dass das getan werden kann, aber das bezieht sich jetzt nicht nur auf die Mittel, die auf Abriss bezogen sind, sondern es geht grundsätzlich um Gebiete, die in der Städtebauförderkulisse sind. Da gibt es eine Möglichkeit, die auch seitens des Bundes jetzt geschaffen wurde, und das ist an den Kommunen zu schauen, ob sie das nutzen wollen.

Protokoll ↗