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Uwe Thrum

AfD 02.06.2023 Sitzungen 7/112

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes – Stärkung des Thüringer Sports

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, bereits in der ersten Beratung hierzu wurde deutlich, dass Sie blindlings und unbelehrbar die Bedarfe des Thüringer Sports ignorieren. Eine angemessene, verlässliche finanzielle Grundlage zur Aufrechterhaltung der Sportstätteninfrastruktur wie von uns gefordert bezeichnete das linke Lager als überflüssig. CDU und FDP spielten mal wieder auf Zeit und im Allgemeinen war man der Meinung, dass die Finanzierung durch das Land gar nicht so schlecht sei und die Forderungen des Landkreistags und des Landessportbundes, die wir hier verankern wollen, aus der Luft gegriffen wären. Diesen Unsinn, den Sie da von sich gegeben haben, konnten wir natürlich nicht so stehen lassen, haben deshalb mit einer Kleinen Anfrage den Investitionsstau an den Thüringer Sportstätten bei der Landesregierung abgefragt. Die Antworten waren erschreckend, denn diese Landesregierung verstößt nicht nur schwerwiegend und systematisch gegen Gesetze, wie es der Landesrechnungshof bestätigt hat, sondern diese Landesregierung verstößt auch gegen den verfassungsrechtlich gesicherten parlamentarischen Informationsanspruch. (Beifall AfD) Den Investitionsbedarf der Sportstätten konnte das Ministerium nämlich gar nicht benennen, weil man angeblich über keine eigenen Kenntnisse und Erhebungen verfügt, obwohl laut Sportstättenplanungsverordnung die Entwicklungsplanungen mit den Investitionen, die alle zehn Jahre von den Landkreisen erstellt werden, dem Ministerium zur Stellungnahme vorzulegen sind. Sie haben also die Zahlen, Sie können aber wahrscheinlich nur nichts damit anfangen, weil Ihr Führungspersonal nicht nach Eignung, sondern nur nach Parteibuch beschäftigt wird. (Beifall AfD) Deshalb sind wir nach all dem Unfug und dem Unwissen, das Sie hier teils auch noch schriftlich verbreiten, fest davon überzeugt, dass Sie mit Ihrer Aufgabe der Regierungsverantwortung hier in Thüringen völlig überfordert sind. Sie sollten, um weiteren Schaden abzuwenden, schnellstmöglich mit Ihrer Minderheitsregierung den Hut nehmen, Neuwahlen ermöglichen und somit der Zukunft Thüringens nicht länger im Weg stehen. (Beifall AfD) Aus den Antworten der Anfrage geht auch hervor, dass im vergangenen Jahr 43 Fördermittelanträge zur Sanierung von Sportstätten in einer Gesamthöhe von 31,5 Millionen Euro wegen nicht ausreichender Landesmittel nicht bewilligt wurden. Wir erinnern uns noch an das massive Zusammenstreichen der Mittel für Investitionen in Sportanlagen im Haushalt 2022 – verantwortlich dafür CDU, Linke, SPD und Grüne – über die Globale Minderausgabe. Diese Kürzungen waren nur möglich, weil es an gesetzlichen Vorgaben fehlte. Deshalb packen wir hier an, während Sie ohne eigene Ideen weiterhin lediglich den Notstand verwalten. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: An der Stelle sollte applaudiert werden!) In der sportpolitischen Agenda des Landessportbundes wird der Investitionsstau – hören Sie gut zu – auf 1 Milliarde Euro geschätzt. Im Saale-Orla-Kreis liegt der Investitionsbedarf für Sportstätten bei 70 Millionen Euro. Wenn ich diesen Bedarf hernehme und mal 22 Landkreise, kreisfreie Städte rechne, dann kommt mittlerweile eine Summe von 1,5 Milliarden Euro raus. Das heißt, wir müssen endlich etwas tun, wir brauchen mehr finanzielle Mittel und ganz klare Zuständigkeiten vor allen Dingen hier in der Sportförderung. (Beifall AfD) Deshalb nehmen wir auch die Gedanken des Landessportbundes ernst und wollen, dass die kreisangehörigen Gemeinden und Städte, kreisfreien Städte und Landkreise künftig die Aufgaben nach § 1 des Sportfördergesetzes als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis erfüllen sollen. Natürlich kann sich das Land dann keinen schlanken Fuß mehr machen und muss im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs auch die Finanzierung gewährleisten, denn reichen die Einnahmen zur Erfüllung der eigenen Aufgaben nicht aus, stellt das Land die erforderlichen Mittel im Rahmen des KFA zur Verfügung, so steht es in der Thüringer Kommunalordnung, also alles geregelt. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp hat in der ersten Beratung darum gebeten, dass wir doch auch erläutern sollten, woher wir die Mittel dafür nehmen wollen. Das möchte ich bei der Gelegenheit natürlich auch gern tun. Bereits in den Haushaltsverhandlungen haben wir aufgezeigt, wie viel uns der Thüringer Sport wert ist, haben insgesamt 20 Millionen Euro für die Sportförderung beantragt. Wir haben ein enormes Einsparpotenzial aufgezeigt, um unter anderem 6 Millionen Euro Personalkosten für, wie sich herausgestellt hat, unqualifiziertes Personal in Ministerium und Regierung zu streichen, 140 Millionen Euro für Sozialmigration, illegale Einwanderung zu kürzen oder weitere 7 Millionen Euro für Ideologieprojekte wie Genderwahnsinn, Lastenfahrräder oder die Indoktrinierung unserer Kinder zu sparen und dafür das Geld für die Bedarfe der Thüringer sinnvoll einzusetzen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das mit Sport zu tun?) Deshalb wollen wir auch, wie vom Landkreistag gefordert, die Landespauschale zur Finanzierung der unentgeltlich gewährten Nutzung der öffentlichen Sportanlagen von 5 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro erhöhen, um aufwandsgerecht in Bezug auf die Kostenexplosionen einen angemessenen Ausgleich für die Kommunen zu schaffen. Auch hier haben wir eine konträre Position gegenüber dem Ministerium, das ja der Auffassung ist, dass sich der Betrag von 5 Millionen Euro gar nicht mehr ändern könne, da seit 2018 keine Entgelte mehr für die Nutzung von Sportstätten erhoben wurden. Das geht so natürlich überhaupt nicht, das ist auch völliger Quatsch, was Sie da erzählt haben, und auch völlig praxisfremd. Denn wenn es überhaupt Entgelte zwischen den Kommunen und Vereinen gab, dann waren die in den allermeisten Fällen nicht darauf ausgelegt, eine Kostendeckung herzustellen, vielmehr ging es den Kommunen doch immer darum, den Sport bestmöglich zu fördern und nicht die Vereine mit horrenden Kosten zu belasten. Und wenn es Nutzungsentgelte gab, die zur Berechnung der Landespauschale führten, dann waren diese höchstens obligatorisch, aber doch niemals aufwandsgerecht, sehr geehrter Prof. Dr. Speitkamp. Und diese Gutmütigkeit der Kommunen jetzt herzunehmen, um sich als Land aus der Verantwortung zu stehlen, halten wir für unangemessen, heuchlerisch und falsch. Ich möchte weiterhin eine Falschbehauptung Ihrerseits aus der ersten Diskussion hier ausräumen, nämlich die, dass wir keine Sportstättenentwicklungsplanungen mehr wollten. Das ist auch Quatsch. Wir brauchen aber Sportstättenentwicklungsplanungen, die ihrem Namen gerecht werden und die das Papier, auf dem sie gedruckt sind, auch wert sind. Im Moment lesen wir im Gesetz dazu Folgendes: „Ergibt die Bestandserhebung, dass unter Berücksichtigung der […] Kostenbelastung und […] Fördermöglichkeiten […] nicht alle bestehenden Anlagen erhalten werden können, so sind die zu erhaltenden Anlagen auszuweisen.“ Damit wird der Notstand, die Unterversorgung gefördert. Mehr ist es nicht, denn die Fördermöglichkeiten werden ja von Ihnen zusammengestrichen. Und es ist auch vertane Mühe, Zeit und Geld, wenn Sportstättenentwicklungsplanungen erstellt werden und das Ministerium den Inhalt gar nicht kennt oder man als Ersteller von Anfang an weiß, dass aufgrund der fehlenden Unterstützung des Landes nur ein Bruchteil der Bedarfe tatsächlich umgesetzt und realisiert werden kann. Von daher, meine Damen und Herren, müssen wir zunächst jetzt eine verlässliche gesetzliche Grundlage zur Finanzierung der Sportförderung schaffen und dann können wir auch weiter planen, dann machen natürlich auch Sportstättenentwicklungsplanungen einen Sinn. Des Weiteren möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass mit unserer Neufassung des Gesetzes wesentlich mehr Geld in die Sportstättenförderung und die Sportförderung ab 2024 fließen würde, deshalb auch die Evaluierung erst ab 2025 und dann aber in einem verkürzten Intervall von drei Jahren statt wie bisher von fünf Jahren, denn die Inflation, die Preisexplosion machen das notwendig. Alles in allem bleibt es ein Meilenstein in der Thüringer Sportförderung, den wir gern mit Ihnen im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport diskutieren wollen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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