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Diana Lehmann

SPD 02.06.2023 Sitzungen 7/112

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, wir sprechen hier im Landtag häufiger über die Frage, wie wir gute Arbeit realisieren können, ob über Fachkräftegewinnung, eine Steigerung der Tarifbindung und auch Mitbestimmung. Oft kommen wir hier im Parlament zu dem Punkt, dass wir nur eine überschaubare Regelungskompetenz zu diesen Themen haben. Das ist in diesem Fall ganz anders. Wir reden heute über eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes. Da geht es um die Frage, welche Mitbestimmungsmöglichkeiten Personalräte im öffentlichen Dienst haben, zum Beispiel in der Landesverwaltung, an Hochschulen oder auch in den Dienststellen der Polizei, analog dessen, was das Betriebsverfassungsgesetz für die freie Wirtschaft regelt. Wir haben schon in der vergangenen Legislatur eine sehr intensive Debatte zum Personalvertretungsgesetz geführt und damals als Parlament gesagt, wir wollen die Allzuständigkeit. Das heißt, dass der Personalrat für alle innerdienstlichen, personellen und sonstigen Belange zuständig ist. Im Nachgang sind dazu, wie es umgesetzt wird, einige – was nicht ganz ungewöhnlich ist – Fragen aufgekommen. Es ist unter anderem in der Umsetzung beklagt worden. Dann hat das Verwaltungsgericht Meiningen zunächst gesagt: Der Wille des Gesetzgebers in Richtung Allzuständigkeit ist klar erkennbar. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat es dann anders gesehen. Deswegen haben wir jetzt im Nachgang noch mal deutlich gemacht, dass es diese Änderung braucht. Vielleicht noch einmal kurz der Blick darauf, warum es überhaupt notwendig ist, über diesen Bereich zu sprechen. Wenn wir uns Thüringen anschauen, dann haben wir 19 Prozent der Thüringer Unternehmen, die tarifgebunden sind, sagt das IAB-Betriebspanel. Das ist eine leicht rückgängige Tendenz. Das entspricht etwa dem ostdeutschen Durchschnitt, liegt aber weit unter dem westdeutschen. Etwa 57 Prozent der Betriebe in Thüringen haben mehr als fünf Beschäftigte und könnten theoretisch einen Betriebsrat gründen. Wir haben allerdings nur in 9 Prozent der Betriebe einen Betriebsrat – ungefähr 14 Prozent der Betriebe, die einen haben könnten. Das zeigt – da kann man sich jetzt fragen, was die Privatwirtschaft mit der öffentlichen Verwaltung zu tun hat – noch einmal mehr, welche Vorbildwirkung der öffentliche Dienst hat, und auch, dass es notwendig ist, zu zeigen, dass wir wollen, dass die Personalrätinnen und Personalräte die gleichen Rechte haben, die auch die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben haben. Deswegen haben wir in dem Gesetz zwei Änderungen, die wir vorgenommen haben. Das eine ist, zu klären, dass wir tatsächlich die Allzuständigkeit meinen. Das sage ich auch an dieser Stelle noch mal, weil es in der Vergangenheit in den Gerichtsverfahren eine Rolle gespielt hat, dass wir wollen, dass Personalräte in alle Belange einzubeziehen sind. Eine andere, kleinere Frage ist, die Möglichkeit des digitalen Tagens, eine Konsequenz aus der Coronapandemie, zu entfristen und den Personalrätinnen und Personalräten die Möglichkeit zu geben, dieses Instrument weiterzunutzen. Ich freue mich auf die parlamentarische Debatte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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