Torben Braga
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne, herzlich willkommen auch von meiner Seite im Thüringer Landtag, guten Morgen! Es wurde schon einiges zum Gesetz gesagt. Ich muss das jetzt nicht zwingend wiederholen. Frau Baum und Herr Walk sind schon darauf eingegangen. Es ist auch aus Sicht meiner Fraktion notwendig, angebracht, plausibel, das Gesetz möglichst schnell an die Ausschüsse zu überweisen, dort die Anhörung durchzuführen und möglichst zeitnah auch zu beschließen, um eine Erstattung dieser Mittel für die Kommunen möglichst zeitnah vornehmen zu können. Ich möchte auf zwei Schwächen aufmerksam machen, die zwar schon angesprochen wurden, die aus Sicht meiner Fraktion aber dringend nachgebessert werden müssten. Es wäre zumindest angebracht, auch die kommunalen Spitzenverbände dazu anzuhören, wie ihre Stellung, ihre Haltung zu diesen Punkten ist. Es ist einerseits schon gesagt worden, ich will es wiederholen: Das Gesetz bezieht sich erkennbar nur auf das Jahr 2023. Das ist aus unserer Sicht etwas kurzsichtig. Es wäre zu klären, warum wir das nicht bereits zumindest auf das kommende Jahr ergänzen. Inwiefern das umsetzbar und realistisch ist, das wird sicherlich die Anhörung zeigen. Es wäre auf jeden Fall notwendig, weil es sicherlich wenig wahrscheinlich ist, dass die Problematik, die durch den Zustrom der Geflüchteten aus der Ukraine entstanden ist, bereits in bzw. ab diesem Jahr nicht mehr besteht. Zweitens – das wurde eher stichwortartig meines Erachtens vom Kollegen Walk angesprochen – die Frage der Schülerbeförderung: Auch hier gibt es sicherlich Handlungsbedarf, auch in Bezug auf die aus der Ukraine Geflüchteten. Aber aus unserer Sicht entsteht hier eine Ungleichbehandlung, zumindest eine Gefahr der Ungleichbehandlung. Sie wissen ja, in einigen Fällen haben wir es in Thüringen noch damit zu tun, dass bei der Schülerbeförderung ab Klasse 11 auch die Thüringer Schüler, die Eltern unmittelbar beteiligt sind – manchmal die Schüler selbst, wenn sie höheren Alters sind. Es erscheint wenig erklärbar, zumindest nicht plausibel, dass wir hier eine Ungleichbehandlung durch dieses Gesetz haben. Es wäre insofern zu klären, ob das sein darf, ob das sein muss. Aus unserer Sicht ist das nicht der Fall. Damit sind die zwei größten Punkte genannt, die aus Sicht unserer Fraktion zu klären sind. Auch wir stimmen für die Ausschussüberweisung und werben für eine möglichst zeitnahe Durchführung der Anhörung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
