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Dirk Bergner

FDP 02.06.2023 Sitzungen 7/112

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir besprechen hier bei diesem Gesetzentwurf zwei Themenkomplexe. Der erste Komplex ist die dauerhafte Festschreibung einer Coronaausnahmeregelung für Personalräte. Beschlüsse sollen im Umlaufverfahren elektronisch oder telefonisch erfolgen können. Digitales oder auch flexibles Arbeiten ist etwas, was viele in den letzten Jahren zu schätzen gelernt haben. Und, meine Damen und Herren, es gibt keinen Grund, warum diese Regelung auslaufen sollte, daher sprechen wir uns als Freie Demokraten ausdrücklich dafür aus. Der zweite Themenkomplex ist die Allzuständigkeit der Personalräte. Jetzt möchte ich Ihnen ein wenig aus dem Beschluss des VG Meiningen vom 13. Juli 2021, Randnummer 17, vorlesen: „Der Gesetzeswortlaut ist insoweit unklar.“ Randnummer 25: „Jedoch passt der Wortlaut dieser Gesetzesbegründung nicht zu den übrigen Gesetzesmaterialien.“ Meine Damen und Herren, wenn man so etwas liest, wird auch einem juristischen Laien klar: Hier wurde unsauber gearbeitet. Es war also nicht einfach nur einfach ein Missverständnis, es ist unsaubere Arbeit. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es gibt noch mehrere andere Gerichtsurteile!) 2019 sollte bei der umfassenden Modernisierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes die Allzuständigkeit des Personalrats eingeführt werden. Erst wurden die Zuständigkeitskataloge ausgeweitet, dann sollte sich an dem schleswig-holsteinischem Modell mit einer Allzuständigkeitsklausel orientiert werden und es wurde vor allem eins erreicht, nämlichen Rechtsunsicherheit. (Beifall Gruppe der FDP) Das VG Meiningen und das VG Weimar bejahen eine Allzuständigkeit bei der gegenwärtigen Rechtslage, das OVG Weimar hingegen hat eine andere Rechtsauffassung. Auch hier möchte ich zitieren, OVG Weimar vom 10. September 2022, Randnummer 74: „Zwar ist dem Verwaltungsgericht Meiningen darin zuzustimmen, dass in der entscheidenden Landtagsdebatte die dort zu Wort gekommenen Parlamentarier davon ausgegangen sind, dass mit dem Reformgesetz nunmehr eine unbeschränkte Allzuständigkeit eingeführt werden sollte […]. Allerdings kann der ersten Instanz nicht in ihrer Schlussfolgerung beigepflichtet werden, dass damit der unzweifelhaft subjektive Wille des Gesetzgebers auch tatsächlich auf die Einführung einer umfassenden Allzuständigkeit abzielte. Denn unabhängig davon, inwieweit die Äußerungen einzelner Abgeordneter in der Parlamentsdebatte verbindliche Rückschlüsse auf den subjektiven Willen ‚des Gesetzgebers‘ zulassen, bestehen angesichts der oben dargestellten inhaltlichen Widersprüche nicht unerhebliche Zweifel, inwieweit die Wortbeiträge sich der rechtlichen Tragweite ihrer Abstimmungsentscheidung tatsächlich bewusst waren.“ Meine Damen und Herren, das ist ein klares Ungenügend, wenn wir gerade von Schülern sprechen. Auch das sollte man nicht verschweigen. (Beifall Gruppe der FDP) Einer dieser Wortbeiträge kam von Dirk Adams, der dann später Justizminister werden sollte. Meine Damen und Herren, jetzt versuchen die Koalitionsfraktionen endlich, ihren Fehler zu beheben, bevor sie diese – und ich sage es deutlich – juristische Pfuscherei auch noch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt bekommen. Wir werden im Ausschuss gern darüber diskutieren, vor allem aber auch, weil die Personalräte und die von ihnen Vertretenen schon länger auf diese Mängel hinweisen. Insofern ist es einfach Zeit, dass wir zu einem ordentlichen Handwerkszeug kommen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte und danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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