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Prof. Dr. Schönig

02.06.2023 Sitzungen 7/112

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Land leistete freiwillige Zuschüsse an die kommunalen Aufgabenträger für bedarfsgerechte Angebote im Straßenpersonennahverkehr, die sogenannten Finanzhilfen. Diese wurden von 2019 zu 2023 um 37 Prozent erhöht. Konkret wurden und werden verausgabt in Millionen Euro: 2019 23 Millionen, 2020 23,9 Millionen, 2021 25,5 Millionen, 2022 26 Millionen, 2023 31,5 Millionen. Zu Frage 2: Die Finanzierungsverantwortung für den Straßenpersonennahverkehr liegt bei den kommunalen Aufgabenträgern. Dem Land liegen keine hinreichenden Informationen über die einzelnen Finanzierungsströme vor. Insofern ist eine Anteilsbestimmung nicht möglich. Zu Frage 3: Für das Investitionsprogramm 2023 liegen folgende Förderanmeldungen vor: Von der GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH, eingegangen am 09.06.2022, ein Antrag mit einem Fördervolumen 17.100.000 Euro; von den Erfurter Verkehrsbetrieben AG, eingegangen am 21.09.2022, mit einem Fördervolumen 22.520.000 Euro; von der Jenaer Nahverkehr GmbH, eingegangen am 30.09.2022, mit einem Fördervolumen in Höhe von 13.360.853,38 Euro. Darüber hinaus liegt mit Eingangsdatum vom 30.09.2022 eine Förderanmeldung der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH ab dem Jahr 2025 mit einem Fördervolumen in Höhe von 14.400.000 Euro vor. Zu Frage 4: Gemäß Richtlinie zur Förderung von betrieblichen Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen müssen die Förderanmeldungen bis zum 30. September des Jahres gestellt werden, das dem Vorhabenbeginn vorhergeht. Auf Grundlage dieser Anmeldung wird anschließend das jährliche Landesprogramm zur Förderung von Investitionen im ÖPNV aufgestellt. Erst danach erfolgt die Antragstellung. Die entsprechenden Förderanträge liegen derzeit noch nicht vor. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗