Sascha Bilay
Fragestunde
Vielen Dank. Anschließend an die Nachfrage von Frau Henfling: Im Rahmen des Verwaltungsverfahrensgesetzes wäre es auch möglich, die Vorgänge noch mal aufzugreifen. Das wären begünstigende Verwaltungsakte, die immer im Sinne der Antragsteller zu treffen sind. Gibt es da irgendwelche Gespräche mit dem Bund, dass man in dieser Hinsicht vielleicht das Verfahren noch mal überprüft?
