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Raymond Walk

CDU 02.06.2023 Sitzungen 7/112

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, vor Ort, also in unseren Kommunen, in den Dörfern, in den kleinen, in den größeren Städten, spüren die Menschen ganz unmittelbar den Staat und staatliches Handeln. Deshalb möchte ich zunächst meinen und, ich denke, unseren Dank – Kollegin Merz hat es auch angesprochen – an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller zuständigen Behörden in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden voranstellen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Dieser Dank gilt gleichermaßen auch den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Mit hohem Engagement arbeiten sie tagtäglich daran, den Menschen aus der Ukraine ein angenehmes, ein freundliches, ein gut ausgestattetes Umfeld zu bieten. Diesen freiwilligen Helfern ist es gelungen, unter großem Aufwand und teils persönlichem Verzicht dieser größten europäischen Flüchtlingskatastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg zu begegnen. Damit komme ich zum Gesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Erstattung der Mehrkosten, die den Kommunen aufgrund des Rechtskreiswechsels von ukrainischen Geflüchteten entstehen, ist nicht nur richtig und wichtig, sondern auch längst überfällig. Wir befinden uns aktuell in der ersten Beratung des Gesetzes und wir wissen, dass die beste Lösung heute noch nicht auf dem Tisch liegt. Zu begrüßen ist es aber bereits vorab, dass gemäß Artikel 1 § 1 Abs. 6 – ich zitiere – die „Erstattung […] zu 100 Prozent der jeweiligen Zuschussbedarfe“ erfolgen soll. Das nehmen wir wörtlich und auch Kollegin Maurer ist schon darauf eingegangen. Dass angesichts des erneut weit fortgeschrittenen Jahres durch Abschlagszahlungen Schnellauszahlungen eines Teils der Leistungen sichergestellt werden sollen, ist zu begrüßen, um die Liquidität der Kommunen zu sichern. Klar ist uns allen aber auch, dass die in § 3 bezifferten 32,8 Millionen Euro nur einen kleinen Teil des erforderlichen kostendeckenden Finanzbedarfs begleichen können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch mal in Erinnerung rufen, dass es zwei Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern erforderte, um die Bundesregierung davon zu überzeugen, dass es weitere finanzielle Unterstützung der Länder braucht. Wenn man sich mit den kommunalen Spitzen unterhält, dann kommt schnell heraus, dass der vorgesehene Finanzrahmen eben gerade nicht kostendeckend ist. Anders als versprochen fällt zudem auf, dass die Bundesmittel offenbar nicht zu 100 Prozent an die Kommunen durchgereicht werden. Im Gesetz werden insgesamt lediglich die bereits erwähnten 32,8 Millionen Euro genannt, und das, obwohl die Landesregierung selbst einen Mindestbedarf für 2023 von 44,2 Millionen Euro errechnet hat. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber das wird doch dann abgerechnet!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das sind doch zwei unterschiedliche Posten!) Lassen Sie mich doch erst mal ausreden. Vielleicht können wir dieses Delta ja auch in den Beratungen und Anhörungen noch aufklären. Wir verstehen das so, dass es zunächst eine Abschlagszahlung gibt, und danach wird spitz abgerechnet. Das ist auch in Ordnung so. Wir werden uns jedenfalls dafür einsetzen, dass die Bundesmittel auch dort ankommen, wo sie hingehören: in den Kreisen, Städten und Gemeinden. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ja, das wollen wir gerade beschließen!) Sehr geehrte Damen und Herren, problematisch ist zudem, dass der Kostenersatz erneut nur für dieses Jahr, also für 2023, gilt. Realistisch ist es natürlich – und das wissen wir alle –, dass wir vorbereitet sein müssen, dass auch in 2024 nach wie vor weitere Flüchtlinge aus der Ukraine in Thüringen Schutz suchen müssen. Hier ist eine Nachbesserung dringend erforderlich. Auch ohne aktuelle Zusagen des Bundes muss das Land den Kommunen die Planungssicherheit geben, dass ihnen auch 2024 die Aufwendungen, die entstehen, erstattet werden. Aber ich denke, das ist Konsens hier im Hohen Haus. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Also stimmen Sie dem Haushalt zu?) Ich will noch anfügen und kurz auf die Artikel 2 und 3 aus dem Gesetzentwurf eingehen, damit das nicht untergeht – zum einen die Kostenübernahme für Schülerbeförderung und zum anderem in Artikel 3 die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes: Das werden wir uns noch mal näher anschauen, wie die Auswirkungen da konkret aussehen. Leider ist auch Teil der Wahrheit: Kosten für Investitionen in Wohnraum, für Sozialbetreuung und die so wichtigen und entscheidenden Integrationsmaßnahmen, die dann anschließen müssen, werden auch weiterhin nicht vollständig ausgeglichen. Ich sage auch, dass die Thüringer Kommunen zu Recht auf die Konnexität pochen. Kosten, die durch zusätzlich vom Land an die Kommunen übertragene Aufgaben anfallen, müssen natürlich auch vollständig vom Land getragen werden. Die angekündigten 100 Prozent dürfen keine Mogelpackung werden und nach ersten Einschätzungen werden selbst mit der Umsetzung dieses Gesetzes noch immer mindestens 14 Millionen Euro vom Bund in der Landeskasse verbleiben. Ich habe es eben schon mal gesagt. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nein!) Gegebenenfalls können wir das auch in den Beratungen aufklären. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Werden Sie nicht, Herr Walk!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit komme ich zum Schluss und ziehe ein Fazit: Ziel und Rahmen des Gesetzes ist es, den Kommunen Handlungs-, Planungs- und nicht zuletzt Rechtssicherheit zu geben. Der vorliegende Entwurf geht ganz klar auch in die richtige Richtung. Aus meiner Sicht ist deutlich erkennbar und ich finde das auch positiv, dass die kommunalen Spitzenverbände offenbar bereits im Vorfeld eingebunden wurden. Das hilft dem Anliegen. Mein Eindruck ist allerdings, dass es hier noch in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf gibt. Das betrifft zum einen Fragen zu den Änderungen im Thüringer Finanzausgleichsgesetz – ich habe es angesprochen –, zur Schülerbeförderung oder auch Fragen zu den nicht berücksichtigten investiven Kosten. Unbeantwortet bleiben zudem Fragen zu den Kostenfolgeabschätzungen. Frau Kollegin Merz hat an die CDU-Kollegen und FDP appelliert, eine sachliche Debatte zu führen. Das ist überflüssig. Es ist aus meiner Sicht selbstverständlich. Ich glaube, auch für die Kollegen der FDP zu sprechen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir wollen ja genau, dass die Kommunen schnell ihr Geld bekommen. Deswegen werden wir uns heute schon zu einer Sondersitzung zusammenfinden und dort entscheiden, wie es weitergeht, werden Anhörungslisten beschließen, die Termine festlegen. Ich freue mich auf die Debatte. Einige Fragen habe ich schon angesprochen, wir werden das mit einem heute vorgelegten Fragenkatalog an die Anzuhörenden ergänzen. Wir beantragen die Überweisung federführend an den Innenausschuss, mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss und freuen uns – ich habe es erwähnt – auf die Beratung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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