Torben Braga
Fragestunde
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, Sie hatten dankenswerterweise ausgeführt, dass ich in meiner Begründung der Anfrage von falschen Tatsachen ausgegangen sei. Die rechtlichen Unsicherheiten bestünden nicht in der Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG, sondern seien dergestalt, dass die Rechtsprechung in den unterschiedlichen Bundesländern ja verschieden sei bzw. die rechtlichen Grundlagen für die Rechtsanwendung natürlich auch unterschiedlich seien. Welchen Beitrag kann denn aus Ihrer Sicht die Justizministerkonferenz leisten, um diese rechtlichen Unsicherheiten zu beseitigen?
