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Madeleine Henfling

GRÜNE 02.06.2023 Sitzungen 7/112

Fragestunde

Vielen Dank. Landesförderprogramme zum Abriss von Gebäuden und zum Wohnungsneubau Den Thüringer Kommunen stehen aus Mitteln der Städtebauförderung und aus unterschiedlichen Landesförderprogrammen Gelder für den Abriss von Gebäuden zur Verfügung. Gleichzeitig können daraus auch Mittel für den Wohnungsneubau abgerufen werden. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist es allerdings erforderlich, die gegenwärtige Praxis von Abriss und Neubau abzuändern und stattdessen das Bauen im Bestand besser zu fördern. So kann graue Energie eingespart und der Ressourcenverbrauch vermindert werden. Durch den Erhalt, die Sanierung, den Umbau und die Umnutzung von Bestandsgebäuden kann darüber hinaus auch ein Beitrag für den sozialen Wohnungsbau geleistet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Über welche Programme wurden in den vergangenen fünf Jahren in welcher Höhe Gelder an die Thüringer Kommunen für den Abriss von Gebäuden ausgezahlt? 2. Über welche Programme wurden in den vergangenen fünf Jahren in welcher Höhe Gelder an die Thüringer Kommunen für den Wohnungsneubau ausgezahlt? 3. In welchen Schritten plant die Landesregierung eine Überarbeitung der Förderkulisse mit dem Ziel, die Fördermittel für Abriss und Neubau zugunsten des Bauens im Bestand umzuwidmen? 4. Welche Maßnahmen im Hinblick auf eine Priorisierung des Bauens im Bestand hat die Landesregierung in Bezug auf die landeseigenen Immobilien bereits ergriffen bzw. plant diese zu ergreifen? Vielen Dank.

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