Astrid Rothe-Beinlich
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Interessierte, ich fange kurz mit einer direkten Ansprache an Herrn Walk an. Herr Walk, Spitzabrechnung heißt Spitzabrechnung, weil tatsächlich spitz, sprich alles abgerechnet wird. Und 100 Prozent sind 100 Prozent.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich glaube, das ist ein gutes Signal, was wir heute aussenden, weil wir uns vor Augen führen müssen, dass Thüringen seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 schon etwa 36.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen hat. Dazu kommen noch etwa 2.100 Asylsuchende allein in diesem Jahr – nur, damit man sich die Größenordnungen mal in etwa vorstellen kann –. Und Land und Kommunen stehen – meine Kolleginnen haben es gesagt – vor den Herausforderungen, die Geflüchteten angemessen aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und eben auch zu integrieren. Das verursacht erhebliche Mehraufwendungen, für die nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Abhilfe geschaffen werden soll. Frau Maurer sagte es eingangs: Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch so wie anerkannte Geflüchtete. Das hat ganz klare Vorteile im Gegensatz zum Leistungsbezug nach dem – wie ich meine – nach wie vor diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetz.
(Beifall DIE LINKE)
Das bedeutet nämlich ganz konkret: Geflüchtete aus der Ukraine erhalten höhere monatliche Geldbeträge und auch Mehrbedarfszuschläge, zum Beispiel für Alleinerziehende und Schwangere. Das ist nicht selbstverständlich für andere. Sie bekommen Krankenversicherungskarten und haben damit auch Anspruch auf Behandlung bei Krankheit, Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen und auch für Vorsorgeuntersuchungen. Sie bekommen zudem Zugang zu den Vermittlungs- und Beratungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit. Das sind nur einige Gründe, weshalb wir Bündnisgrüne das Asylbewerberleistungssystem grundsätzlich abschaffen und alle Menschen in das System des Sozialgesetzbuchs überführen wollen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Wir auch!) Ich weiß, die Kolleginnen aus der Linken wollen das dankenswerterweise auch so, da sind wir also nicht ganz allein. Geflüchtete und Asylsuchende müssen aus unserer Sicht gleichbehandelt werden. Die Sonderregelungen für Geflüchtete aus der Ukraine im Anwendungsbereich des Zweiten, Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch verursachen aber – das sehen wir alle – zusätzliche Kosten in den Kommunen. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenzen im November 2022 und Mai 2023 wurden zusätzliche Umsatzsteueranteile bzw. Bundesmittel für die Erstattung der den Landkreisen und kreisfreien Städte im Jahr 2023 entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 34,1 Millionen Euro zugesagt. Unsere Migrationsministerin Doreen Denstädt hat bereits erklärt, diese Mittel eins zu eins an die Kommunen weiterzureichen. Diese Sicherheit schaffen wir jetzt auch mit dem Gesetzentwurf. Betonen möchte ich an dieser Stelle, dass das Land die Zuschussbedarfe der kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Träger der Eingliederung zur Sozialhilfe auch zu 100 Prozent erstattet. Das ist richtig und wichtig, um die Kommunen, die in dieser angespannten Zeit herausragende Arbeit leisten, zu entlasten und auch weiter zu unterstützen. Mein herzlicher Dank geht an dieser Stelle auch noch einmal an die enorme Bereitschaft, die Menschen entsprechend aufzunehmen und zu versorgen. Der Dank geht an alle, die sich hier bemühen. Fraglich ist, ob die weitergereichten Bundesmittel ausreichen, um die Träger zu entlasten. Das wissen wir alle noch nicht, wir auch nicht. Das hat ja auch viel damit zu tun, wie viele Menschen beispielsweise noch kommen werden.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nichts ande-
res habe ich gesagt!) Fest steht außerdem – und da muss ich ein bisschen auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen blicken –, dass das zuständige Fachministerium, das TMMJV, weit mehr Mittel benötigt, um die Aufgabenfülle, die die hohen Geflüchtetenzahlen mit sich bringen, angemessen erledigen zu können. Herr Walk hat vorhin die Sozialbetreuung angesprochen. Dann brauchen wir mehr Geld im Haushalt genau für die Sozialbetreuungsrichtlinie und da setze ich jetzt hier auf die feste Unterstützung der CDU, zumindest nach der Rede von Herrn Walk.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Und nicht erneut einen Entschließungsantrag stellen!) Jedenfalls schafft der Gesetzentwurf Rechtsgrundlagen für die schnelle und unkomplizierte Weiterleitung der vom Bund bereitgestellten Gelder. Deshalb schlagen wir für die weitere Bearbeitung des Gesetzentwurfs, auch wenn es fachlich um Geflüchtete geht und der Justizausschuss zuständig ist, die Beratung im Innenausschuss vor und hoffen auf Überweisung dorthin und eine heutige gute und schnelle Verständigung, damit der Anhörungsprozess so schnell wie möglich beginnen kann. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
