thueringer-landtag.de ↗

Schenk

02.06.2023 Sitzungen 7/112

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, als Erstes möchte ich kurz auf das Durcheinander der Zahlen eingehen. Es ist – glaube ich – ein großes Missverständnis, wenn man den Gesetzentwurf liest. Sie haben vorhin aus der AfD-Fraktion reingerufen – ich weiß nicht, wer es war –, als Frau Maurer gesprochen hat, dass 100 Prozent erstattet werden, dass das Wunschdenken ist. Das ist nicht so. Wenn Sie den Gesetzentwurf gründlich lesen, wird sich das Ihnen auch erschließen. Man muss ein paar Sachen auseinanderhalten, deswegen ist die Ausschussdebatte vielleicht wirklich der richtige Ort. Aber – und das hat Frau Maurer auch schon angesprochen – der Gesetzentwurf fußt ja gerade darauf, dass man vorher schon den Bedarf ermittelt hat. Und das hat man natürlich nicht gemacht, indem man über den Daumen gepeilt hat, sondern es gab – und das will ich Ihnen kurz darstellen – natürlich eine Arbeitsgruppe seitens meines Hauses, auch andere Häuser waren beteiligt, die mit den Spitzenverbänden erst einmal ermittelt haben, welche Kosten in der Vergangenheit entstanden sind. Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass es vollkommen schwierig wäre, Kosten, die derzeit entstehen, seriös zu prognostizieren. Man kann einfach schlecht abschätzen, wie viele Geflüchtete noch dazukommen, wie lange sie verweilen werden usw. Deswegen ist das einzig Seriöse, was man tun kann, in das vergangene Jahr zu blicken und zu schauen, welche Kosten da entstanden sind. Die dort entstandenen Kosten, Herr Walk, sind die Kosten, die wir erst einmal als eine wahrscheinliche Ausgabe prognostiziert haben. Von diesen Kosten finden Sie im Gesetzentwurf jetzt eine feste Abschlagssumme, und diese feste Abschlagssumme ergibt ungefähr 74 Prozent dessen, was sozusagen an Kosten im vergangenen Jahr angefallen ist. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nur ein hal- bes Jahr war das!) Wie Frau Rothe-Beinlich gerade schon richtig gesagt hat, eine Spitzabrechnung ist eine Spitzabrechnung, und deswegen kann man daraus schlussfolgern, dass natürlich am Ende alle Kosten, die entstanden sind, abgerechnet werden sollen. Wer den langen Titel, der jetzt hier schon oft angesprochen wurde, gelesen hat, kann auch schlussfolgern, dass es hier eben nicht nur um eine bestimmte Leistung geht, sondern es geht eben um Leistungen aus dem Zweiten, Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuch und die haben ganz unterschiedliche Zuschussbedarfe. Diese komplizierte Materie, wie man sozusagen welche Kosten erhebt, wurde vorab in einer Monitoringgruppe mit den Spitzenverbänden sehr ausführlich eruiert, um ganz klar zu schauen, wo sich welche Kostenstelle findet. Dabei ist es jetzt, Frau Baum, wichtig zu beachten, wann denn Chargen vom Bund kamen. Es gibt zwei verschiedene Pakete, die der Bund uns sozusagen überwiesen hat, die sogenannten Umsatzsteuerpunkte. Das Geld, das im November gekommen ist, ist schon da. Wir haben im vergangenen November Geld bekommen und davon wurde die von Ihnen angesprochene Wohnraumrichtlinie finanziert. Es wurde vorher ein Paket von 49,5 Millionen Euro – das haben Sie hier im Hohen Haus beschlossen – zu 100 Prozent weitergereicht. Dieses erste Paket unterscheidet sich aber wesentlich von dem jetzt hier vorliegenden Formulierungsvorschlag der Fraktionen. Im ersten Paket wurden alle Sozialkosten erstattet: die Sozialkosten, die im Allgemeinen angefallen sind, also auch durch reguläre Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger mit deutschem Pass, die ohne völkerrechtswidrigen Angriffskrieg immer schon da gewesen sind und sich jetzt zum Beispiel aufgrund von krisenhaften Situationen plötzlich auch in diesem Bereich wiedergefunden haben. Da haben wir den Kommunen diese Kosten ebenfalls erstattet. Dieser Gesetzentwurf konzentriert sich lediglich auf den Rechtskreiswechsel. Deswegen sind hier auch Fragen der Investitionen im Rahmen der FlüKEVO in die Unterbringung von Erstaufnahmekapazitäten nicht Thema dieses Gesetzentwurfs. Sie hatten ja die Problematik von Artikelgesetzen angesprochen. Natürlich ist es denkbar, ein großes Gesetz über alle Fragen, die uns im Bereich „Flüchtlinge und Migration“ interessieren, zu machen. Das würde wahrscheinlich noch unübersichtlicher und schwieriger werden. Für alle Fragen im Bereich „Flüchtlingskostenverordnung“ ist das Justizministerium zuständig und hat da entsprechend eine Vorlage. Das ist auch quasi die Crux, die Sie beachten müssen, wenn Sie jetzt hier beklagen, dass durch die Abschlagszahlung am Ende ja doch nicht 100 Prozent weitergereicht werden. Sie haben gestern, finde ich, in der Thüringen-Monitor-Debatte in großer Einigkeit demonstriert, dass es mehr um Sachpolitik gehen muss. Also tun Sie uns doch den Gefallen, setzen Sie keine Website „das Land reicht nicht 100 Prozent weiter“ ein, sondern nehmen Sie zur Kenntnis, dass eine Abschlagszahlung logisch notwendig ist, wenn man die vollen 100 Prozent Kosten erst am Ende des Jahres, für das erstattet werden soll, überhaupt prognostizieren kann. Das Geld, das von den 24,4 Millionen Euro verbleibt, die wir jetzt vom Bund aufgrund der letzten MPK erhalten, ist ja nicht verschwunden, sondern es befindet sich im Landeshaushalt, um andere schon angesprochene Bedarfe, wie Digitalisierung und Personalisierung in Ausländerbehörden, abzudecken. Natürlich wird dann entsprechend Vorsorge getragen, um diese Abrechnung im kommenden Jahr auch effizient abdecken zu können, denn – das ist quasi die Pointe – Sie schaffen mit diesem Gesetz einen gesetzlichen Anspruch und damit ist für die Kommunen klar, dass sie das Geld bekommen werden. Es wird keine Liquiditätsprobleme geben, denn sie bekommen jetzt einen Abschlag, der 74 Prozent umfasst. Das war ja das – darauf hat Abgeordnete Merz hingewiesen –, womit sie rechnen konnten, denn KdU-Posten werden normalerweise zu 70 Prozent erstattet. Insofern haben sich die meisten kommunalen Haushalte genau auf dieses Delta eingestellt. Und die gute Nachricht ist: Es entsteht gar kein Delta, denn 100 Prozent aller Bedarfe werden getragen und das Land hat keine klebrigen Finger – im Gegenteil. Zum Schluss bleibt mir, dem Gesetzentwurf einen guten Beratungsverlauf zu wünschen und den kommunalen Amtsträgerinnen für ihr großes Engagement zu danken. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗