Feller
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Thüringer Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die Richtlinie zur Meistergründungsprämie tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft. In Vorbereitung auf eine Verlängerung sollen die bestehenden Regelungen in Rücksprache mit den Kammern überprüft werden. Konkret soll dies im III. Quartal 2023 erfolgen. Den Abstimmungen mit den Kammern schließen sich die notwendigen Abstimmungen mit dem Finanzministerium und dem Thüringer Rechnungshof an. Zielstellung ist, die überarbeitete Richtlinie noch in diesem Jahr im Staatsanzeiger zu veröffentlichen und zum 01.01.2024 in Kraft treten zu lassen. In Bezug auf die Richtlinie zum Meisterbonus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu Frage 2: Wie in der Antwort auf Frage 1 dargestellt soll die bestehende Richtlinie zur Meistergründungsprämie vor ihrer Verlängerung in Rücksprache mit den Kammern überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Konkrete Anpassungen sollen also im Ergebnis dieses Prozesses erfolgen, dies schließt beispielsweise auch die aufgeworfenen Fragen mit ein. Zu Frage 3: Im Anschluss an die Verabschiedung des Haushalts 2023 wurde im TMWWDG eine Richtlinie erarbeitet, die mit den Industrie- und Handelskammern abgestimmt und inzwischen auch vom Finanzministerium bestätigt wurde. Sobald die noch ausstehende Stellungnahme des Rechnungshofs vorliegt, wird die Richtlinie im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht und die Mittel zur Auszahlung an die Industrie- und Handelskammern freigegeben. Im Ergebnis sollen damit auch Industrie- und Fachmeister zum Adressatenkreis des Meisterbonus zählen. Ich gehe davon aus, dass dies noch vor der parlamentarischen Sommerpause der Fall sein wird. Zu Frage 4: Zentrales Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in allen Berufsbereichen ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG –. Jeder und jedem an einer Meisterausbildung Interessierten kann damit ein umfassendes Angebot zur finanziellen Unterstützung angeboten werden. Mit der letzten umfangreichen Novelle – 4. AFBG-Änderungsgesetz – wurden der Förderkreis und der Förderumfang nochmals deutlich ausgeweitet. Seitens der Bundesregierung bestehen zudem Pläne, die Kosten der Meisterausbildung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer deutlich zu senken und das AFBG nochmals zu novellieren. Vom Bundesrat wurde mit Unterstützung Thüringens weiterhin gefordert, dass am Ende der Reform die Kostenfreiheit der Weiterbildung zum Meister sowie zu gleichgestellten Weiterbildungen stehen soll. Die für die Gleichstellung mit der akademischen Bildung bei der öffentlichen Hand anfallenden Kosten sollen dabei vollständig vom Bund getragen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
