Marcus Malsch
Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, Zuschauer am Livestream, vor uns liegt mit 53 Seiten und 146 Fragen eine umfangreiche Datensammlung. Sie zu bewerten, ist ebenso komplex wie die außerordentlich komplexe Anfrage, die an sich vermutlich einen großen Aufwand in der Beantwortung erfordert hat. Für die Fragen und Antworten herzlichen Dank an die Beteiligten, verbunden mit der Erwartung, dass in erster Linie die Landesregierung daraus die nötigen Schlüsse zieht. Auf die erste Wortmeldung des Staatssekretärs heute bin ich deshalb gespannt. Schließlich erwarten sowohl die Fragesteller als auch der Rest des Parlaments erste Antworten und einen Ausblick auf die Maßnahmen, die in der Auswertung der Anfrage nun von der Landesregierung ergriffen werden müssen. Es ist ja nun mal so, werte Kolleginnen und Kollegen, dass zumindest eine Quintessenz aus den Antworten bereits jetzt ablesbar ist. Auch dieser Landesregierung ist es in acht Jahren nicht gelungen, den Flächenverbrauch einzudämmen geschweige denn zu stoppen. Das ist ein Armutszeugnis, das insbesondere auf grüne Wortführer bei den Forderungen nach einer vernünftigen Haushaltspolitik zurückfällt. Es macht eben doch einen Unterschied, ob man einfach nur Parolen ruft oder in einer Landesregierung Verantwortung trägt. Fakt ist, täglich geht weiter wertvolle landwirtschaftliche Nutzfläche verloren und Teile dieser, zum Beispiel als umgewandelte Grünlandfläche, sind durch fehlende Förderung in der Bewirtschaftung unterfinanziert. Gleichzeitig fehlen der Landesregierung trotz des Umfangs der hier vorliegenden Daten entscheidende Arbeitsgrundlagen. Woraus soll eine Landesregierung Handlungsoptionen ableiten, wenn sie die notwendigen Fakten nicht kennt? Die Antwort lautet eben viel zu häufig: Die nachgefragten Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Ich will Ihnen das mit einigen Beispielen unterlegen. Erster Teil zur allgemeinen Erfassung der Flächennutzungen, zum Beispiel bei Frage 4: Wie hoch ist die Flächenversiegelung in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten gegenüber Kommunen ohne angespannte Wohnungsmärkte – bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt und angespanntem Wohnungsmarkt ja oder nein –? Antwort: „Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten sind in Thüringen Erfurt und Jena.“ Beispiel zwei, Frage 6: Wie beurteilt die Landesregierung die Flächenentwicklung und welche weitere Entwicklung erwartet sie? Antwort: „Ziel der Flächenhaushaltspolitik der Thüringer Landesregierung ist es, durch Vorgaben und Anreize notwendige Flächenbedarfe soweit es möglich ist auf die Innenbereiche und vorhandene Brachflächen zu konzentrieren und die Flächenneuinanspruchnahme insbesondere von landwirtschaftlicher Nutzfläche so auf ein Minimum zu reduzieren.“ Bitte merken! Siedlungs- und Verkehrsfläche, Frage 10: Mit welchen Zielindikatoren zur Minderung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr arbeitet die Landesregierung aktuell? Antwort: „Ziel der Flächenhaushaltspolitik der Thüringer Landesregierung ist es, durch Vorgaben und Anreize notwendige Flächenbedarfe soweit es möglich ist auf die Innenbereiche und vorhandene Brachflächen zu konzentrieren und die Flächenneuinanspruchnahme so auf ein Minimum zu reduzieren. Längerfristig wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt.“ Gleiche Antwort auf zwei unterschiedliche Sachverhalte. Das könnte man jetzt so weiterspielen, gerade in den Fragen 24, 25 und 26, auch das Thema immer wieder Industrie und Gewerbe, was jetzt gerade a) zur Versiegelung und b) dann auch zur Entsiegelung dient, ist die Frage ganz interessant: Wie viel nicht genutzte Industrie- und Gewerbeflächen in Thüringen gibt es denn eigentlich? Antwort der Landesregierung: Man könne nur über die geförderten ausgebauten Gebiete reden, man wüsste aber nicht, wie viel Kapazität man hat. Da frage ich mich natürlich, wenn ich auf der einen Seite die Kapazitäten nicht kenne, wie ich denn auf der anderen Seite eine Entwicklung herbeiführen will. Nun waren an der Beantwortung sicher verschiedene Ministerien und andere Behörden beteiligt. Ein immer befriedigendes Ergebnis an Erkenntnissen hat es dennoch nicht gebracht. Ich will Ihnen auch hier Beispiele nennen. Frage 66 lautet – ich lasse die Klammerzusätze mal weg –: Wie viele der Naturschutzflächen aller Kategorien sind landbzw. forstwirtschaftlich oder durch Binnenfischerei bewirtschaftet? Wie viel davon als Dauergrünland und wie viel als Ackerfläche? Antwort: „Die nachgefragten Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.“ Nun ja, werte Kolleginnen und Kollegen, das sollte man in einer Landesregierung eigentlich wissen. Weiß man auch, aber eben nicht an jeder entscheidungserheblichen Stelle der gleichen Landesregierung. Vielleicht wollte aber auch die damalige Umweltministerium Siegesmund im Februar 2021 – übrigens herzliche Grüße von dieser Stelle aus in die Auszeit, die sie gerade nimmt – ihr Herrschaftswissen nicht mit Frau Kollegin Karawanskij teilen. In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage meines Kollegen Gottweiss in der Drucksache 7/2694 jedenfalls – dort geht es um die Bewirtschaftung von landwirtschaftlicher Fläche in Schutzgebieten, also um genau das, was bei der Großen Anfrage der Landesregierung unbekannt ist – wird sehr detailliert darüber Auskunft gegeben, wie hoch der jeweilige flächenmäßige Anteil von Acker und Grünland in Schutzgebieten aller Art und sogar gegliedert nach Landkreisen ist. Also, das verwundert schon und legt den Schluss nahe: Was ich nicht kenne, brauche ich auch nicht zu schützen. Werte Kolleginnen und Kollegen, noch mal zurück zum Kern der Frage: Nach ihrem Titel geht es um den Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche. Nun frage ich mich, warum nicht eine einzige Frage ausdrücklich darauf abzielt. Warum formulieren Sie in Ihrer Großer Anfrage die wichtige im Titel gegebene Frage direkt: Wie viel Agrarfläche ist seit 1990 verloren gegangen? Mit den Fragen 1 und 2 sollten ja wohl wenigstens die Veränderungen dargestellt werden. Danach ist das Grünland in Thüringen seit 2005 um 27 Hektar angestiegen. Das erscheint mir allerdings fraglich. Des Weiteren wird in Frage 2 erklärt, für die Daten von vor 20 Jahren wurde ersatzweise das Jahr 2005 angegeben. Die Daten von vor 30 Jahren sind nicht verfügbar. Nun könnte man das ja durchaus für möglich halten, dass Zahlen von 1993 eben nicht vorliegen, vielleicht auch, weil sie seinerzeit noch nicht erhoben wurden. Aber schaut man in den Thüringer Agrarstrukturbericht vom März 2021 aus dem gleichen Haus, das die Große Anfrage federführend beantwortet hat, findet man auf Seite 23 genau jene Zahlen für die landwirtschaftlich genutzte Fläche, aufgeteilt in Acker und Grünland, und zwar seit 1992, von denen man bei der Großen Anfrage meint, sie lägen nicht vor – schon ein bisschen verrückt. Nicht allein wegen solcher Unschärfen, vielmehr wegen der durchaus interessanten Antworten auf die anderen vielen Fragen, die sich auf andere als landwirtschaftliche Flächen beziehen, sollten wir die Große Anfrage im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten weiterberaten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
