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Jonas Urbach

CDU 02.06.2023 Sitzungen 7/112

Fragestunde

Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern innerhalb des Landes Thüringen Am 9. Mai 2023 berichtete die „Thüringer Allgemeine“ von der Einschätzung des Kreises Weimarer Land, dass die Verteilung von Flüchtlingen gegenüber den Kreisverwaltungen intransparent geworden ist. Am 24. Mai 2023 berichtete die „Thüringische Landeszeitung“ Weimar von einer ersten Zwangszuteilung von 34 Flüchtlingen in Weimar. Am 10. März 2023 hat Herr Gottweiss die Kleine Anfrage 7/4615 zu dem Themenbereich eingereicht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann endete die Frist nach § 90 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zur Beantwortung der Kleinen Anfrage? 2. Welche Anstrengungen hat das zuständige Ministerium unternommen, die Frist nach § 90 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/4615 zu wahren? 3. Was ist der Hintergrund dafür, dass die Verteilung von Flüchtlingen in Thüringen den Kreisverwaltungen nicht mehr transparent gemacht wird? 4. Was war der Hintergrund der Entscheidung vom 22. Mai 2023, in Weimar erstmals vom Instrument der Zwangszuteilung von 34 Flüchtlingen Gebrauch zu machen, obwohl die Stadt Weimar signalisiert hatte, dass in dieser Größenordnung keine freien Unterkünfte vorhanden waren?

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