Janine Merz
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer hier live und vielleicht auch an den Bildschirmen, Kollegin Maurer hat es eben schon gesagt: Wir bemühen heute wieder ein sehr sperriges Wort für einen Gesetzentwurf, in dem sich unter anderem immer wieder der Begriff „Rechtskreiswechsel“ findet. Da ist es die Gelegenheit, kurz zu erklären, worum es geht. Wir oder die Kommunen haben letztes Jahr vom Bund die Aufgabe bekommen. Um Ukrainerinnen und Ukrainer, die geflüchtet sind, besser in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, wurde das Instrument des Rechtskreiswechsels bemüht. Darum geht es, dass diesen Geflüchteten aufgrund eines EU-Beschlusses kollektiv vorübergehend Schutz gewährt wird und diese in der sozialen Unterstützung nicht schlechtergestellt werden sollen als individuell anerkannte Asylberechtigte. Deshalb sind sie in den Rechtskreis der Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII gewechselt. Jetzt sind die Kommunen und auch das Land und der Bund aufgefordert zu handeln und eben auch auszufinanzieren, denn mit dem Rechtskreiswechsel fallen natürlich Kosten im eigenen Aufgabenbereich der Kommunen an. Uns allen ist klar, dass die Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten auch enorm an den Kräften der Kommunen zehrt. Aber ohne deren Anstrengungen wären diese gemeinsamen humanitären Anforderungen gar nicht zu bewältigen. Deswegen geht auch von dieser Stelle mal ein großes Dankeschön an die kommunale Familie, die wirklich organisatorisch und in der Integration einen bemerkenswerten Job macht. Genau diesen Mehrkosten, die sie haben, tragen wir mit unserem Gesetzentwurf Rechnung und wollen heute mit der Einbringung dieses Gesetzes schnell Klarheit schaffen. Wir als Land erstatten den Kommunen die Zusatzlasten aus der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter auch im Jahr 2023 zu 100 Prozent. Die Mehrkosten für Unterkunft und Heizung, für die Eingliederung in Arbeit und für andere Bedarfe sollen den Kommunen vollständig ausgeglichen werden. Ich denke, es lohnt aber auch noch mal, diese umfassende Finanzhilfe des Landes an die Kommunen bundesweit einzuordnen. Zur Ehrlichkeit gehört nämlich auch, dass wir natürlich als Land gründlich prüfen, an welcher Stelle genau wir Steuergelder zur Bewältigung des Fluchtgeschehens aus der Ukraine einsetzen. Dementsprechend haben wir uns die Frage gestellt, an welchen Eckwerten wir uns orientieren könnten, um eine gerechte Lösung zu finden. Ich bin froh, dass die Kommunen zum Beispiel bei den herkömmlichen Kosten der Unterkunft mittlerweile nur noch rund 30 Prozent Finanzierungsanteil zu leisten haben. Diese rund 30 Prozent bei den KdU wären ein Orientierungsbeispiel gewesen. Am Ende haben wir aber abgewogen und gesagt, wir wollen unseren Landkreisen, Städten und Gemeinden bei dieser Mammutaufgabe der Aufnahme und Integration von Geflüchteten den Rücken freihalten, indem wir sie komplett finanziell ausstatten. Deswegen ist diese 100-prozentige Erstattung ein gutes Signal an die kommunale Familie. Wenn wir uns einerseits als Gesellschaft entscheiden, humanitär zu helfen, dann darf das andererseits in der Umsetzung nicht an finanziellen Auseinandersetzungen zwischen Bund, Land oder Kommunen scheitern.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dieser Gesetzentwurf ist nicht der erste seit Beginn des Kriegs, auch das hat Katja Maurer schon gesagt, in dem wir als Landtag den Kommunen bei den Flüchtlings- und Integrationskosten zur Seite stehen. Der Bund hatte 2022 den Länderanteil an der Umsatzsteuer um 3,5 Milliarden Euro erhöht, um Länder und Kommunen bei diesen Kosten zu entlasten, einmal 1,5 Milliarden Euro für die Mehrbelastung im Zusammenhang mit Geflüchteten, einmal 2 Milliarden Euro für die Mehrbelastung spezifisch im Zusammenhang mit der Ukraine. Was ist mit diesem Geld geschehen? Die Bundesregierung hat in diesem Monat dem Deutschen Bundestag eine umfassende Übersicht aus Zahlen und Fakten vorgelegt, die zeigen, dass wir in Thüringen unseren Anteil an den 1,5 Milliarden Euro vollständig an unsere Kommunen weitergeleitet haben. Das war nicht selbstverständlich. Schauen Sie nach Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein, dort wurden Mittel nur teilweise durchgereicht. Deswegen plädiere ich auch an die Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP: Lassen Sie uns eine sachliche Debatte führen. Es ist doch ein gutes Zeichen, dass wir nun heute in einer Sonderinnenausschusssitzung schnell in die Anhörung gehen wollen. Unser Entwurf sieht vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Abschlagszahlung bekommen. Lassen Sie uns deswegen zeitnah dieses Gesetz beschließen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
