Laura Wahl
Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5857/6807 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Verbliebene auf der Tribüne und am Livestream, das Thema „Flächenversiegelung und Flächenverbrauch“ gehört zweifellos zu einem der drängendsten Probleme. Überall in Deutschland hat sich das Wachstum bei der Flächeninanspruchnahme von der Bevölkerungsentwicklung entkoppelt. Auch wenn der Flächenverbrauch im Vergleich zu den Neunziger- und Nullerjahren mittlerweile rückläufig ist, werden in Deutschland immer noch jeden Tag 55 Hektar als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht ca. 78 Fußballfeldern. Die negativen Folgen dieser Zersiedelung sind eine Zerschneidung von Lebens- und Landschaftsräumen für die Tier- und Pflanzenwelt, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und ein erhöhter Energieund Materialverbrauch. Es lässt sich nicht genau berechnen, wie groß der Anteil der Bodenversiegelung an diesen Siedlungs- und Verkehrsflächen ist. Aufgrund unterschiedlicher Berechnungs- und Schätzmethoden kann aber davon ausgegangen werden, dass er bei ca. 45 Prozent liegt. Jeden Tag werden also immer noch viel zu viele Flächen neu versiegelt. Dadurch werden die natürlichen Bodenfunktionen zerstört, fruchtbare Böden für die Lebensmittelproduktion gehen verloren, der natürliche Wasserhaushalt wird gestört. Die Folgen sind eine stärkere Bodenaustrocknung, häufigere Überschwemmungen und eine erschwerte Grundwasserneubildung. Die natürliche Klimaschutzleistung von Böden als Kohlenstoffspeicher wird beeinträchtigt. Durch die Veränderungen des Kleinklimas kann im Sommer die Überhitzung in den Städten nicht mehr gelindert werden. All diese Punkte zeigen, die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr muss zwingend reduziert werden.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Windkraftan-
lagen!)
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das ist auch
wichtig!) Ja, die nutzen auch Fläche, aber, Frau Tasch, wenn wir über den Flächenverbrauch von Energieträgern reden wollen, dann muss man ganz deutlich sagen, dass eben Windenergieanlagen die mit dem geringsten Flächenverbrauch sind, wenn man es gegenüber Solarflächen auf Feldern zum Beispiel setzt oder Kohleabbau. Also das ist das schlechteste Beispiel, was Sie leider hätten wählen können.
(Unruhe CDU)
Klar ist, das Ziel muss es sein, die Neuversiegelung auf netto null zu bringen. Die Bundesregierung möchte den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag verringern und bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreichen. Innerhalb dieses Rahmens stellt sich also auch für Thüringen die Frage, wie die Zielstellung erreicht und möglichst auch noch ambitionierter ausgestaltet werden kann.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Keine Stra-
ßen mehr bauen!) Um dafür ein Instrumentarium entwickeln zu können, haben wir als rot-rot-grüne Fraktionen deshalb diese Große Anfrage gestellt. Ich schließe mich dem herzlichen Dank meiner Vorrednerinnen an die Mitarbeitenden, an die Ministerien und die Landesregierung an, die diese umfassenden Informationen zusammengetragen haben. Die Antworten auf die Anfrage verdeutlichen die Komplexität dieses Themenfelds. Dies ergibt sich allein schon aus den unterschiedlichen Zuständigkeiten auf Bundes-, Landes-, Regionalplanungsund der Kommunalebene. Weiterhin wird in den Antworten an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Langfristaufgabe handelt. Herr Malsch, Sie hatten ja vorher so schön gesagt: Auch unter Rot-Rot-Grün hat sich die Flächenneuinanspruchnahme nicht verringert.
(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Ja!)
Das ist korrekt. Ich glaube, zur Ehrlichkeit dieses Problems gehört, dass leider in den letzten Jahrzehnten – egal, welche Bundesregierung, egal, welches Bundesland – überall die Netto-Neuversiegelung immer zugenommen hat. Auch die Grünen in Bayern haben zum Beispiel schöne Anträge, wie sie das Problem angehen wollen, weil auch unter der CSU in Bayern das Problem zugenommen hat. Der Unterschied ist: Wir haben uns als rot-rot-grüne Fraktionen deshalb auf den Weg gemacht, haben zum Beispiel ein Fachgespräch durchgeführt, uns intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Ich glaube, was man anerkennen muss, ist, dass es eben keine triviale Lösung in dem Bereich gibt. Es wird nicht reichen, in irgendein Gesetz zu schreiben, wir wollen Netto-Neuversiegelung Null bis 2030, sondern man muss beachten, dass es einfach so viele Rechtsmaterien auf verschiedensten Ebenen betrifft, was, glaube ich, die Komplexität verdeutlicht, warum Regierungen sich bisher in allen Ländern so schwergetan haben, was aber nicht heißen soll, dass das Thema nicht umso wichtiger ist. Ich glaube, wenn wir das Ziel Netto-Neuversiegelung Null bis möglichst vor 2050 schaffen wollen, ist es genau richtig, wenn wir uns deswegen jetzt am besten gemeinsam als demokratische Fraktionen auf diesen Weg begeben.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aus den Antworten der Landesregierung geht auch hervor, dass in Thüringen an unterschiedlichen Stellen schon Grundsätze zum Flächensparen verankert sind und einige Maßnahmen dazu immerhin bereits eingeführt wurden. Es wird nun darauf ankommen, diese weiterzuentwickeln und durch weitere neue Instrumente zu ergänzen. Im Folgenden möchte ich einige dieser Lösungsansätze einmal ganz kurz präsentieren. Der wichtigste Ansatz zum Flächensparen liegt sicherlich im Vorrang der Innenentwicklung. Indem Kommunen ihre Entwicklungsmöglichkeiten im Innenbereich auf Brachflächen, Baulücken und bei Leerständen ausschöpfen, können so gleichzeitig die Flächen im Außenbereich geschont werden. Es ist deshalb gut, dass in Thüringen das Landesentwicklungsprogramm das Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ festgeschrieben hat. Es ist auch gut, dass den Kommunen dafür die Flächenmanagementsoftware FLOO-Thüringen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Mit diesem Tool können Flächenpotenziale erfasst, bewertet und verwaltet werden. Gut ist auch, dass es für die Brachflächenentwicklung unterschiedliche Fördermaßnahmen wie die Revitalisierung von Brachflächen – REVIT –, die Maßnahme Dorferneuerung und -entwicklung, die Förderrichtlinie „Altlasten“ oder auch GRW-Mittel gibt. Weniger gut ist, dass FLOO-Thüringen noch von zu wenigen Kommunen genutzt wird. Weniger gut ist auch, dass es derzeit kein landesweites Brachflächenkataster bzw. Brachflächenregister gibt. Nur einige wenige Landkreise und Kommunen pflegen ihre Daten in das Brachflächenkataster der LEG ein und unterhalten ein Leerstands- oder ein Baulückenkataster. Neben der Innenentwicklung liegt der zweite wichtige Lösungsansatz im Flächenrecycling. Welche Potenziale dafür zur Verfügung stehen, ist allerdings unklar, da keine amtliche Statistik über entsiegelungsfähige Flächen geführt wird. Ein wichtiger Schritt bei der Entsiegelung von Flächen liegt in der Erarbeitung einer Kompensationsverordnung. Damit soll verpflichtend festgelegt werden, dass die Bodenversiegelungen bei Eingriffen im gleichen Umfang durch Entsiegelungen zu kompensieren sind. Es ist sehr zu begrüßen, dass dazu in der Landesregierung bereits ein Vorentwurf abgestimmt wird. Trotz all dieser beschriebenen Maßnahmen bleibt der Flächenverbrauch auf einem zu hohen Niveau. Es muss deshalb überlegt werden, welche Maßnahmen wie weiterentwickelt werden können, welche Instrumente neu eingeführt werden sollten. In diese Überlegungen sollte immer auch einbezogen werden, wie dabei die Grundsteine für eine Flächenkreislaufwirtschaft gelegt werden können, um sodann in der Langfristperspektive das Netto-NullZiel erreichen zu können. Eine offensichtlich wichtige Maßnahme besteht in der Verbesserung bzw. in der Schaffung einer belastbaren Datenbasis. Der Aufbau eines landesweiten Brachflächenregisters sowie eines Katasters der entsiegelungsfähigen Flächen sollten dabei die ersten Schritte sein. Um mehr Kommunen und Landkreise als bisher für das Thema „Flächensparen“ zu gewinnen, sollte überlegt werden, wie ein landesweites Flächen- und Innenentwicklungsmanagement etabliert und staatlich gefördert werden kann. Außerdem scheint es notwendig zu sein, das Landesplanungsrecht noch stärker auf das Flächensparen auszurichten. Bei Förderprogrammen könnte über die Einführung eines Flächensparchecks nachgedacht werden. Aber es müssen auch grundsätzlichere Fragen in die Überlegungen zum Flächensparen einbezogen werden. Insbesondere bei den Verkehrswegen muss der Ausbaubedarf sehr kritisch geprüft werden. Es ist mehr als zweifelhaft, ob es tatsächlich noch zusätzlicher Bundes-, Landes- und Kreisstraßen bedarf. Schädliche Subventionen wie die Pendlerpauschale müssen abgebaut werden. Kommunale Gremien müssen sich tatsächlich sehr genau überlegen, ob es noch zeitgemäß ist, neue Wohnbau- oder Gewerbegebiete auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen oder fruchtbaren Ackerböden auszuweisen. Zumindest aus dem Erfurter Stadtrat muss ich berichten, dass die Mehrheit der Fraktionen eigentlich immer auch Bebauungsplänen zustimmt, die sogar in einer Klimaschutzzone ausgewiesen werden. Meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist hier im Erfurter Stadtrat leider häufig allein, wenn es darum geht, zusätzliche Versiegelung zu verhindern und alternative Flächen für den Wohnbau zu nutzen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wenn Sie ei-
ne alternative Fläche haben!) Ja, Innenentwicklung.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wenn die In-
nenentwicklung ausgereizt ist, gibt es auch weniger Flächen!)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Die ist noch lange nicht ausgereizt!) Gibt es nicht, aber es gibt immer Flächen, die weniger klimaschädlich oder mehr klimaschädlich sind, und es gibt natürlich auch – das ist sehr zu beachten, auch wenn man Einfamilienhäuser ausweisen möchte – Möglichkeiten, das im Reihenbau oder Flächen in Anspruch nehmend zu machen. Die Stadt Erfurt entwickelt da tatsächlich gerade eine neue Art, nämlich das Erfurter Modell. Das ist, glaube ich, eine ganz gute Sache, um eben
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das will außer
den Grünen keiner!) Menschen teilweise das Einfamilienhaus zu ermöglichen, aber es auf eine gute, umweltverträgliche Weise zu machen. Abschließend ist zu sagen, dass wir offen für ganz neue Instrumente sein sollten. Als Grüne könnten wir uns zum Beispiel sehr gut vorstellen, nach dem Vorbild des Treibhausgasemissionshandels ein Handelssystem für Flächenzertifikate einzuführen. Ein Modellversuch des Umweltbundesamts hat gezeigt, dass dies ein geeignetes und wirksames Instrument ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für das komplexe Themenfeld „Flächensparen“ gibt es also einen umfangreichen Instrumenten- und Maßnahmenkatalog. Wir sind in der Landespolitik dazu aufgefordert, die für Thüringen geeigneten Maßnahmen zu identifizieren, weiterzuentwickeln und neue Instrumente einzuführen. Mit ambitionierten landespolitischen Initiativen kann es uns gelingen, dass Netto-Null-Ziel auch schon deutlich vor 2050 zu erreichen. Deswegen wird es jetzt darauf ankommen, solche Maßnahmen im Infrastrukturausschuss zu entwickeln. Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freuen uns sehr auf diese gemeinsame Debatte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
