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Janine Merz

SPD 02.06.2023 Sitzungen 7/112

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, der heute zur Abstimmung stehende Entwurf des Besoldungsgesetzes ist im Kern die Fortsetzung eines dauerhaften Beobachtungs- und Anpassungsprozesses. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, mit denen eine verfassungsgemäße Alimentation sichergestellt werden soll und muss. Die Entwicklungen der Inflation, Anpassungen bei der Grundsicherung und steigende Kosten bei Energie, Unterkunft und den Verbraucherpreisen allgemein ziehen einen signifikanten Anpassungsbedarf der Beamtenbesoldung nach sich. Traditionell bestehen Besoldungsgesetzänderungen aus viel Begründung und wenig Gesetzestext. Ursächlich dafür sind die notwendigen Darlegungen der Berechnungsschritte im Begründungsteil. Hierin steckt die eigentliche umfangreiche Arbeit des zuständigen Referats im Finanzministerium, für die ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich danken möchte. An dieser Stelle kann ich kurz auch erklären, warum die Finanzministerin nicht vor Ort ist. Sie ist heute zur Finanzministerkonferenz unterwegs. Die eigentlichen Kernregelungen sind tatsächlich übersichtlich. Rückwirkend ab Januar 2023 werden das Grundgehalt, die Familienzuschläge, Amtszulagen, allgemeine Zulagen und die Anwärtergrundbeträge dauerhaft um 3,25 Prozent erhöht. Entsprechende Anpassungen finden sich zudem im Bereich der Versorgungsempfänger wieder. Im Kernhaushalt 2023 wurde dafür bereits Vorsorge in Höhe von 134,3 Millionen Euro getroffen. In den Folgejahren werden im Landeshaushalt jährlich rund 70 Millionen Euro zusätzlich dafür notwendig sein. Darüber hinaus werden zur Abmilderung inflationsbedingter Lasten steuerfreie monatliche Sonderzulagen gewährt. Thüringen geht mit diesen besoldungsrechtlichen Änderungen als eines der ersten Bundesländer tatsächlich voran und reagiert mit diesem Gesetz sehr zeitig auf die bestehenden Entwicklungen der Lebensverhältnisse. Wir stellen eine verfassungsgemäße Alimentation durch eine tatsächliche systematische Anpassung sicher, anstatt abzuwarten und nachträglich zu reparieren. Dieser Schritt ist nicht ganz einfach, da ein noch ausstehender Abschluss der Tarifgemeinschaft der Länder mit den Gewerkschaften im Herbst angemessen Berücksichtigung finden muss. Aus diesem Grund wurde eine Klausel eingefügt, mit der eine lineare Anhebung der Grundentgelte infolge des Tarifabschlusses, die über das Besoldungsgesetz hinausgehen, nachträglich systemgerecht angerechnet werden können. Entsprechend ist eine besoldungsrechtskonforme Übernahme der Tarifergebnisse nachträglich sichergestellt. Im Kern kann festgehalten werden: Die Parameter des Bundesverfassungsgerichts werden mit diesem Besoldungsgesetz eingehalten. Gleichzeitig nehmen wir rechtzeitig die wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen und die daraus resultierende Lebensrealität unserer Beamtinnen und Beamten in den Blick und stellen uns damit der Verantwortung als Besoldungsgesetzgeber gegenüber den Bediensteten unseres Freistaats. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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