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Franziska Baum

FDP 02.06.2023 Sitzungen 7/112

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, es wurde bereits viel zu dem Gesetzentwurf gesagt, auch dass es nicht der erste ist, den wir im Zusammenhang mit den Kostenübernahmen für die aus der Ukraine Geflüchteten haben. Kollegin Merz bat um eine sachliche Debatte. Deswegen verstehen Sie vielleicht meine Rede so, ich sage Ihnen, wie ich diesen Gesetzentwurf verstehe und dann klären wir einfach im Ausschuss die Fragen. Wahrscheinlich ist Herrn Walk auch daran gelegen. Das sind einfach ein paar Sachen, die schon ein bisschen schwierig zu begreifen sind. (Beifall Gruppe der FDP) Beim Lesen war es ein bisschen so – ich weiß nicht, ob Sie sich an die Textaufgaben im Matheunterricht erinnern. Man musste immer erst den Text verstanden haben, bevor man mit dem Rechnen anfangen konnte. (Beifall Gruppe der FDP) So ging mir das auch ein bisschen. Also es geht um ein relativ komplexes Artikelgesetz, das wir vorliegen haben. Das wird in der Rechtsetzung generell immer ein bisschen kritisch gesehen. Darauf komme ich später noch mal. Hintergrund sind die Erhöhungen der Pauschalen an das Land, die vom Bund kommen. Da geht es einmal um die Entlastung der Kommunen bei ihrer Arbeit zur Unterbringung der aus der Ukraine Geflüchteten, es geht aber auch um die Digitalisierung der Ausländerbehörden und es geht um Umsatzsteuermittel, die auch vom Bund zu diesem Thema runtergereicht werden. Insgesamt kriegt Thüringen 50 Millionen Euro, die entsprechend aufgeteilt werden. 34,1 Millionen Euro, um genau zu sein, gehen in diesen Bereich „Ukraine-Geflüchtete“ und die damit einhergehenden höheren Kosten und Verwaltungskosten. Das wird dann noch mal aufgeteilt auf die Kosten und Verwaltungskosten, die vom SGB-Bezug herrühren. Das Zweite sind die Schülerbeförderungszusatzkosten, über die wir gesprochen haben, weil wir die Situation haben, dass in einigen Landkreisen die Schulen so voll sind, dass wir die Schülerinnen und Schüler noch mal extra transportieren müssen. Da stellt sich für mich die Frage, ob es tatsächlich sinnvoll ist, die pauschal pro Schülerkopf zu verteilen oder man da noch mal genauer hingucken muss, welche Landkreise tatsächlich betroffen sind und damit zu tun haben. (Beifall Gruppe der FDP) Was der Kollege Walk auch schon angesprochen hat, ist, dass wir am Ende über 32,8 Millionen Euro sprechen, die wir den Kommunen aus diesen Mitteln runterreichen, wir aber tatsächlich – das haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf dargestellt – eine Bedarfsfeststellung von 44,2 Millionen Euro für den gesamten Bereich haben. Das heißt, wir reden über mindestens 10 Millionen Euro, die an der Stelle fehlen. Da müssen wir schon gucken, wo die herkommen. Wenn Herr Walk und ich es falsch gelesen haben, dann erklären Sie uns das am besten einfach noch mal. (Beifall Gruppe der FDP) Nach der Aufteilung, die ich gelesen habe, wie Sie die Mittel aufteilen, die vom Bund kommen, bleiben nämlich nur noch 3,4 Millionen Euro übrig, die in irgendeiner Form verteilt werden können. Ein zweiter Punkt, über den hier noch nicht weiter gesprochen wurde, sind die 12,5 Millionen Euro, die Sie nehmen, um die Wohnraumherrichtung zu unterstützen. Das ist ein Wohnraumprogramm, das schon seit November/Dezember letzten Jahres kursiert, wo jetzt spannenderweise offensichtlich 12,5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt wieder frei werden. Meine Empfehlung wäre: Vielleicht nutzen wir die für Sanierung von Erstaufnahmeeinrichtungen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nein, die sind nicht frei!) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das wurde beschlossen!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LIN- KE: Das ist doch beschlossen worden, Frau Baum!) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Letztes Jahr!) Ja, ist ja schön, aber jetzt kommen 12,5 Millionen Euro, die Sie aus dem Bund dazunehmen. Vorher haben Sie die woanders hergenommen. Aber Sie erklären mir das einfach, dann verstehe ich das vielleicht besser. Wenn wir irgendwo 12 Millionen Euro finden, würden wir uns freuen, wenn wir uns vielleicht noch mal Gedanken machen, ob die Sanierung von Erstaufnahmekapazitäten vielleicht doch finanzierbar wäre. (Beifall Gruppe der FDP) Was uns an der Sache wichtig ist, ist oft genug gesagt worden: Asylrecht ist Menschenrecht und da steht die Solidarität, die wir mit den Ukrainerinnen und Ukrainern auf der Flucht haben, außer Frage. Die Hauptlast tragen die Kommunen vor allem nach dem Rechtskreiswechsel und wir reden immer noch über den übertragenen Wirkungskreis entweder jeweils vom Land oder eben vom Bund. Das heißt, es muss auch dafür gesorgt werden, dass diese Kosten entsprechend vergolten werden. Deswegen sind wir gern bereit, dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz auch schnell umgesetzt wird, aber bitte mit der entsprechenden Sorgfalt und einer angemessenen Anhörung im Ausschuss. Einen Punkt vielleicht noch. Ich habe auf die Problematik von Artikelgesetzen hingewiesen. Vielleicht war das ja ein Test: Wer liest das Gesetz bis zum Schluss? Ich habe es bis zum Schluss gelesen. Zu Artikel 3 Nr. 2 muss ich Ihnen ehrlich sagen: Das halte ich für schlechte Rechtsetzungstechnik, an der Stelle noch die Digitalfunkförderung in diesen Gesetzentwurf mit reinzunehmen, weil das im Zusammenhang mit den Ukraineaufnahmen – glaube ich – keine Relevanz hat. Da lässt sich doch sicher auch ein eigener Entwurf finden. Im Zweifel sprechen Sie mit dem Kollegen Bergner, der hat vielleicht auch noch ein paar Ideen zu dem Fall. (Beifall Gruppe der FDP) Darüber sprechen wir am besten im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss zu, diskutieren das gern und stehen an der Seite der Kommunen, was die Unterstützung der Arbeit angeht. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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