Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich somit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Maurer. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Hoffmann. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Denny Möller, Herr Abgeordneter Braga, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Schubert, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Frau Ministerin Siegesmund und Herr Ministerpräsident Ramelow zeitweise entschuldigt. Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich Herrn Jan Woitas, Fotograf bei der Deutschen Presse-Agentur, für diese Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Aufgrund der Festlegungen zur Tagesordnung ist vorgesehen, heute auf jeden Fall folgende Tagesordnungspunkte aufzurufen, soweit der Aufruf nicht mit der Festlegung zum Ende der Plenarsitzung kollidiert, denn wie Sie wissen, wird nach 18.00 Uhr kein weiterer Tagesordnungspunkt mehr aufgerufen,
(Beifall SPD)
so war die Vereinbarung zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern, wenn wir die Tagesordnung nicht hinreichend abarbeiten: Das sind die Tagesordnungspunkte 28, 29, 30, 31, 32, 33 und 86 sowie die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 91, 92, 93 und 94. Der Tagesordnungspunkt 86 wird heute vor der Mittagspause aufgerufen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 91, 92, 93 und 94 werden heute nach der Mittagspause aufgerufen, nachdem die Fraktion der AfD in der gestrigen Sitzung jeweils einen weiteren Wahlgang zu den Tagesordnungspunkten 91 und 92 gewünscht hat. Dabei steht die Wahl zu Tagesordnungspunkt 94 unter dem Vorbehalt der Einsetzung des Untersuchungsausschusses in Tagesordnungspunkt 86. Die Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 91 und 92 haben die Drucksachennummern 7/3175 und 7/3176. Der Wahlvorschlag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3081 zu Tagesordnungspunkt 93 wurde zurückgezogen. Sehr geehrte Damen und Herren, wird der Tagesordnung, wie eben vorgetragen, widersprochen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist die Tagesordnung festgestellt und ich rufe auf den TagesordAntrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1124 Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung?
(Zuruf Abg. Montag, FDP: Ja!)
Ja. Herr Abgeordneter Montag, dann haben Sie das Wort. Bitte.
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten gestern die Debatte, wie wir eigentlich unter sich wandelnden demografischen Bedingungen medizinische Versorgung sicherstellen. Hier liegt Ihnen nun ein Antrag der Freien Demokraten vor. Denn wir sehen tatsächlich – und das sehen wir schon seit einigen Jahren – ein Riesenproblem auf uns zukommen, und das ist der bereits angesprochene demografische Wandel, natürlich nicht nur bei den Patientinnen und Patienten, was mehr Versorgungs- und Behandlungsbedarf hervorruft, sondern auch bei denen, die unsere Patientinnen und Patienten versorgen. Die Altersentwicklung ist dramatisch. Schon heute beträgt das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärzte in Thüringen rund 54 Jahre. Wenn man weiß, dass das Abgabealter im Schnitt bei 63 Jahren liegt, weiß man, wie viele Niedergelassene demnächst aus der Versorgung ausscheiden. Sogar noch dramatischer ist es in der zahnmedizinischen Versorgung. Denn dort wissen wir, dass in den nächsten zehn Jahren rund 50 Prozent der zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen aus dem Versorgungsalltag ausscheiden werden. Ähnlich – auch das ist bereits seit Jahren zu beklagen – sieht es mit der Zahl der Apotheken aus, gerade im ländlichen Raum. Auch dort sind die Zahlen rückläufig, was häufig daran liegt, dass Nachfolger fehlen. Das ist eine dramatische Entwicklung. Wir müssen diesem Missverhältnis gegensteuern, um eine bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Was haben wir bisher in Thüringen an Instrumenten, wie kann uns das aktuell gelingen? Wir haben unter anderem eine Förderrichtlinie zur Sicherstellung ambulanter ärztlicher Versorgung. Frau Ministerin Taubert – jetzt Finanzministerin – hat es damals eingeführt. Ich erinnere mich an die Debatten aus der 5. Legislatur, wo Frau Taubert Gesundheitsministerin war und sicherlich die Worte „Förderung für niedergelassene Ärzte“ seitens der FDP nicht mehr hören konnte. Aber nicht nur das ist eingeführt. Auch eine Stiftung zur Förderung ambulanter Versorgung mit Stipendienvergabe, ein Mentoring-Programm „Ärztescout“ an Universitäten usw. gibt es. Wo ist zunächst das eigentliche Problem? Zahnmediziner und Apotheker dürfen nicht von Förderung ausgeschlossen werden, weil wir nur so die sogenannte Versorgungskette sicherstellen können. Das heißt, wir müssen Zahnmedizin und auch Apothekenversorgung erst einmal als essenziell für die Versorgung vor Ort verstehen. Denn gemeinsam – nur gemeinsam – stellen sie die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicher. Ein Problem dieser Förderrichtlinie ist – ich gehe auf die aktuelle Situation ein –, dass sich unter anderem eine Förderung, wie sie beispielsweise existiert, und durch die Kassenärztliche Vereinigung gegenseitig ausschließen. Das führt zu einer extrem verminderten Nutzung der Förderung. Das Instrument ist – muss man sagen – ein Rohrkrepierer. 2014 gab es fünf Förderungen, 2016 vier Bewilligungen und 2020 beispielsweise nur sechs Bewilligungen. Wie sieht unsere Lösung aus? Zunächst einmal muss nach der Förderrichtlinie Doppelförderung möglich sein, also aus dem Fördertopf des Landeshaushalts als auch aus dem Fördertopf der KV, wenn wir an Ärztinnen und Ärzte denken. Zahnmediziner und Apotheker müssen in die Richtlinie aufgenommen werden. Für sie müssen selbige Förderbedingungen gelten. Wir müssen die bisher begrenzte Förderung auf Regionen mit maximal 15.000 Einwohnern auf 45.000 Einwohner erhöhen, weil wir – das fehlt leider völlig in der Betrachtung – sogenannte Mitversorgereffekte haben. Wenn sich beispielsweise ein Zahnarzt in Nordhausen niederlässt, dann versorgt er nicht nur Bürgerinnen und Bürger aus Nordhausen, sondern die ganze Region mit. Auch die Investitionskosten, die bisher vorgesehen sind, sind viel zu gering. Ich will nur ein paar Zahlen nennen. Rund 490.000 Euro kostet die Gründung der zahnärztlichen Einzelpraxis. Das heißt oft Verschuldung bis zur Rente. Daraus ergibt sich die Frage, wo der Druck hingeht – in die urbanen Räume und leider weg aus dem ländlichen Raum. Ähnliche Zahlen finden sich natürlich auch für Hausärzte und Apothekenneugründungen. Aber auch die Frage, wie wir den Bestandsschutz bei Apotheken erhalten, die übernommen werden, unter der Betrachtung Barrierefreiheit, auch da ist erhöhter Investitionsbedarf. Hier müssen wir also auch gegensteuern. Aber erfolgreiche Konzepte wie beispielsweise der „Ärztescout“ für Studentinnen und Studenten …
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Ich hatte eigentlich noch ein paar Sekunden, Frau Präsidentin. Das wollte ich noch feststellen.
(Beifall FDP)
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Das Missverständnis ist ausgeräumt, die Redezeit für die Begründung war tatsächlich aufgebraucht. Damit eröffne ich die Aussprache. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Pfefferlein das Wort. Bitte.
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Gäste, ich darf heute für die Koalition zu diesem Antrag reden. Herr Montag, es hat nichts damit zu tun, dass wir dieses Thema nicht wichtig finden, aber zur Optimierung dieser Tagesordnung haben wir uns bei einigen Tagesordnungspunkten so verständigt und reingeteilt.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Antrag ist nun schon ein bisschen älter und ich habe ihn mir vor ein paar Tagen noch mal angeschaut. Komischerweise, als ich darüber nachgedacht habe, musste ich an mein Kuchenrezept denken, was ich am letzten Wochenende gemacht habe. Inspiriert hat mich übrigens meine Kollegin dazu, die hatte nämlich letzte Woche einen wunderbaren Kuchen mit, einen Zitronenkuchen. Ich wollte ihn unbedingt nachbacken und habe mir ganz viel Mühe gegeben. Ich hatte etwas zu viele Zutaten zusammengemixt und am Ende – Sie können sich das Ergebnis vorstellen oder nicht – hat er nicht geschmeckt, er war ein bisschen zu sauer. Aber sei es drum. Ich will auch gern begründen, warum ich jetzt von meinem Rezept auf Ihren Antrag komme, denn Sie haben hier ein großes Thema: „Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum“ – absolut wichtig, da bin ich völlig bei Ihnen. Das steht in der Überschrift, aber dann geht es schon los. Es ist ein Sammelsurium, der Antrag, und da sind ganz viele Themen. Sie kommen hier ein bisschen vom Hölzchen aufs Stöckchen, denn direkt nach der Überschrift wird es schon unübersichtlich. Da werden jede Menge Zutaten in dem Antrag verarbeitet – vorsichtig ausgedrückt – und mit ziemlich vielen Zutaten wird das am Ende schwer verdaulich, denn das Geheimnis eines schmackhaften und bekömmlichen Kuchens – wie ich es vorhin schon gesagt habe, um noch mal auf das Bild des Backens zurückzukommen – sind fein aufeinander abgestimmte Zutaten. Und bloß nicht so vieles miteinander mischen, denn dann wird es beliebig. Ich muss leider sagen, Ihr Antrag ist ein bisschen beliebig geworden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Natürlich müssen wir uns Gedanken darüber machen – jetzt mal zum Ernst der Lage –, wie wir in den kommenden Jahren und Jahrzehnten eine möglichst gute Versorgung mit medizinischen und pharmazeutischen Leistungen in der Stadt und natürlich auch auf dem Land absichern können. Natürlich muss der Staat dafür sorgen, dass es dafür angemessene Rahmenbedingungen gibt. Dazu bekennt sich auch Thüringen. Es gab und gibt noch verschiedene parlamentarische Initiativen. Unter anderem haben wir im vergangenen Oktober hier im Plenum einen Antrag mit dem Titel „Medizinische und pharmazeutische Versorgung in allen Landesteilen gewährleisten – Verteilung sinnvoll steuern, Digitalisierungschancen nutzen, Ausbildungskapazitäten erhöhen“ debattiert. Diese Drucksache ist etwas Besonderes, denn der Alternativantrag wurde von der gemeinsamen Initiative der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ins Plenum eingebracht. Es ist ein gutes Beispiel für eine effektive, wenn auch nicht immer einfache parlamentarische Zusammenarbeit im Sinne einer guten Sache. Mit dem Universitätsklinikum Jena wurde die Durchführung einer Pilotstudie zum Werdegang der Absolventen in der Medizin und Zahnmedizin vereinbart. Erste Ergebnisse werden Ende Mai erwartet. Ein ähnliches Instrument ist mit der FriedrichSchiller-Universität Jena für den Studiengang Pharmazie geplant. Das ist ein wichtiger Schritt zur Analyse des Problems, warum sich zu wenige Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie entschließen, Thüringer Hausarztpraxen und Dorfapotheken zu übernehmen. Welche Voraussetzungen dazu führen, dass sich junge Menschen entschließen, die Nachfolge in Praxen und Apotheken auf dem Land anzutreten, müssen wir erkennen, um sie attraktiv zu machen. Lieber Herr Montag, Sie fordern eine Niederlassungsförderung für Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Zu
Recht!) Eine solche Förderung gibt es in Thüringen für Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen, die sich mit der Inanspruchnahme der Förderung verpflichten, für eine gewisse Zeit in Thüringen zu praktizieren. Diese Beihilfen sind jedoch in Abstimmung mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung zustande gekommen. Wenn es Niederlassungsunterstützung für Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker geben soll, dann müssen die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen und die Landesapothekerkammer Thüringen mit ins Boot. Dort ist das notwendige Fachwissen vorhanden. Dort sind die Kontakte, dort sind die Spezialistinnen und Spezialisten. Damit können wirklich Wege eingeschlagen werden, um mögliche Engpässe in der ambulanten medizinischen Versorgung in Thüringen zu verhindern. Den großen Hebel in diese Richtung habe ich im vorliegenden Antrag der FDP leider vermisst. Dafür fordern Sie nicht nur die Niederlassungsförderung der genannten Berufsgruppen, sondern im gleichen Atemzug auch die Erhöhung der Studienkapazitäten für die entsprechenden Fächer und obendrauf noch eine verbesserte sektorenübergreifende Verzahnung. Dazu soll es noch Thüringenscouts geben, mehr Geld für Investitionen und Barrierefreiheit sowieso. Und ganz nebenbei haben Sie mal eben Ihre Idee zur Höhe und Verwendung der geforderten Unterstützungsleistung aufgeführt. Ja, Sie waren wirklich sehr fleißig mit Ihrem Antrag, und das, muss ich ehrlich sagen, sind Sie immer, Herr Montag,
(Beifall FDP)
aber leider haben Sie nicht darauf geachtet, dass die Zutaten des Rezepts zueinander passen müssen und aufeinander abgestimmt werden.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Dass
Ihnen das nicht schmeckt, ist doch nicht unser Problem!) Deshalb, lieber Herr Montag, ich lerne noch mal an meinen Kuchen und Sie an Ihrem Antrag. Wir starten beide noch mal mit so einem Grundrezept und das machen wir im Ausschuss. Einverstanden?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Das Wort hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Zippel.
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Pfefferlein, vielen Dank für die Verbindung von Kuchenrezepten mit Anträgen. Dadurch, dass ich mich lieber nicht an den Herd oder an den Ofen wage, steige ich lieber direkt in die Beratung zum Antrag ein. Deswegen will ich einmal betonen, dass wir hier ein Thema haben, nämlich die medizinische Versorgung im ländlichen Raum, die auch schon mehrmals hier im Hohen Haus thematisiert wurde, vor allem unter dem Aspekt der Nachwuchsgewinnung, und das natürlich auch völlig zu Recht. Wir hatten ja auch in diesem Kontext intensive Diskussionen zu den Themen „Medizinstudienplätze“ und „Landarztquote“. Wir haben uns auch gestern schon gemeinschaftlich fast nostalgisch daran erinnert. Wir sind auch dort gemeinsam zu einer guten Lösung gekommen. Was die Thüringer Apothekerschaft betrifft, gibt es tatsächlich eine Altersstruktur, die Anlass zur Sorge gibt. Die Fachverbände warnen seit geraumer Zeit, dass die Zahl der Absolventen in diesem Bereich die Nachfrage nicht decken wird. Hinzu kommen veränderte rechtliche Rahmenbedingungen – ich sage nur das Stichwort „Versandhandel“. Vor allem für kleine und ländliche Apotheken ist dies ein Risiko. Und dann – wir erinnern uns noch daran – haben wir das zusätzliche Problem der Insolvenz eines Zahlungsdienstleisters für Apotheken gehabt, der die gesamte Branche doch sehr belastet hat und immer noch belastet – so viel muss man natürlich auch zugeben. Die betroffenen Apotheken geraten in wirtschaftliche Schieflage, und das ohne eigene Schuld. Nun ist es aber auch so, dass es bei den Apothekern ebenso wie bei den Zahnärzten noch keinen akuten Versorgungsmangel gibt, anders als natürlich auch beim Ärztemangel, den es punktuell durchaus gibt. Die Apothekendichte in den Städten ist noch sehr hoch, aber Thüringen besteht eben nicht nur aus Städten, sondern ist größtenteils ländlich geprägt. Deshalb ist es wichtig, eine solche Entwicklung auch im Blick zu haben. Wir müssen rechtzeitig gegensteuern und nicht erst handeln, wenn der Versorgungsmangel bei Apotheken und Zahnärzten da ist. Genau deshalb hatte die CDU schon in der vergangenen Legislaturperiode einen Antrag gestellt. Der Titel war: „Die Apotheke vor Ort erhalten – flächendeckende Versorgung durch Apotheken in Thüringen für die Zukunft sichern“. Der ging in eine ähnliche Richtung wie der hier vorliegende Antrag, war aber thematisch etwas breiter gefasst. Wir wollten damals die Erhöhung der Studienplatzkapazität für Pharmazeuten an der FSU Jena und die Attraktivität des ländlichen Raums für junge Absolventen erhöhen. Außerdem waren weitere Forderungen, die Unterstützung der Apotheken im ländlichen Raum durch Telemedizin und die Ausweitung des Botendienstes zur Unterstützung der Vor-Ort-Versorgung. Unser Antrag wurde damals leider von Rot-RotGrün hier abgelehnt – damals gab es noch eine rotrot-grüne Mehrheit. Sie sahen damals offensichtlich die Dringlichkeit für diesen Antrag nicht und da, muss man ehrlicherweise sagen, ist die FDP mit ihrem Antrag schon etwas weiter. Auch wenn man natürlich so manche Kritik an diesem Antrag formulieren könnte,
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Welche
denn?) enthält der Antrag natürlich auch viel Richtiges. Was daran falsch und was daran richtig ist, werden wir dann ausführlich im Ausschuss diskutieren. Als ein Stichwort will ich vielleicht nur andeuten, Herr Kollege Montag, wenn Sie mich schon so auffordern: Die Ausweitung der Niederlassungsförderung ist sicherlich ein interessanter Aspekt, den wir diskutieren können, ebenso die Scouts für Pharmazeuten und Zahnmediziner, auch darüber kann man sicherlich nachdenken. Es lohnt sich durchaus, im Ausschuss intensiv zu diskutieren. Deshalb unterstützen wir die Überweisung des Antrags an den Sozialausschuss. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Das Wort hat Abgeordneter Dr. Lauerwald für die Fraktion der AfD.
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Die Überschrift Ihres Antrags lautet: Die „pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung“ – ich betone – „im ländlichen Raum sicherstellen“. Mit Verlaub, aber bei einer Einwohnerzahl von bis 45.000 Einwohnern reden wir nicht mehr über den ländlichen Raum, auf den die Förderrichtlinie abzielt. Hier reden wir bereits über Städte wie Suhl oder Eisenach. Ich weiß, Sie hatten das vorhin versucht, mit Mitversorgereffekten zu begründen, Herr Montag. Dass die Städte nicht unser Kernproblem sind und auch absehbar nicht sein werden, ist bekannt. Dass Sie sich, werte Kollegen von der FDP, nun auch für die pharmazeutische Versorgung im ländlichen Raum interessieren, ist löblich. Wenn Ihnen dieses Thema doch so ernsthaft am Herzen liegt, warum haben Sie unserem Antrag in Drucksache 7/157 vom 22. Januar 2020 nicht zugestimmt?
(Beifall AfD)
Der hat sich nämlich explizit mit der pharmazeutischen Versorgung im ländlichen Raum befasst. Im Ausschuss hätten wir uns doch über Ihre Anregungen austauschen können. Aber nein, wir wissen ja, Ihnen geht es nicht um konstruktive Zusammenarbeit. Anstatt im Interesse der Bürger gemeinsam etwas für unsere Heimat zu tun, verschwenden Sie Ihre Energie damit, irgendwelche Argumente an den Haaren herbeizuziehen, um unsere Anträge immer und immer wieder abzulehnen.
(Beifall AfD)
Und, Herr Zippel, wenn Sie sich beklagen, dass Ihre Anträge von Rot-Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode abgelehnt wurden, dann kann ich als Mitglied der AfD-Fraktion in der 7. Legislaturperiode nur müde lächeln.
(Beifall AfD)
In Ihrem Antrag fordern Sie, die Zuwendungen für Investitionskosten für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis gleich mal zu vervierfachen, das ist beachtlich. Darüber hinaus sollen Apotheker nur dann profitieren, wenn sie eine Apotheke gründen oder übernehmen, die einen solitären Standort im Umkreis von 6 Fahrkilometer hat. Wie kommen Sie auf diese 6 Kilometer?
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Erkläre ich
Ihnen!) Fraglich ist, wie realistisch das im ländlichen Raum ist. Eine Apotheke in jedem Ort erscheint mir doch etwas utopisch. Hier müssen wir auch über neue Konzepte nachdenken wie Botendienst und Zweigstellen und wie wir diese stärken können. Aber das ist ja auch schon zur Sprache gekommen. Das haben wir auch in unserem Antrag zur Stärkung von Vor-Ort-Apotheken im ländlichen Raum hier im Hohen Haus bereits deutlich gemacht. Bei Rot-RotGrün ist das ja leider auf taube Ohren gestoßen. Nun zur Barrierefreiheit in Apotheken: Für die Zugänglichkeit von Apotheken ist seit 2012 mit der Änderung der Apothekenbetriebsordnung ein Regularium eingeführt worden, welches die barrierefreie Zugänglichkeit sowie die Qualität der Zugänglichkeit von Dienstleistungen in den Apotheken steuert. Dieses bundeseinheitliche Instrument verpflichtet auch die Privatwirtschaft zur Herstellung der Barrierefreiheit. Fakt ist, dass die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum etwas unscharf ist, wie es scheint, und Spielraum für Interpretation zulässt. Bleiben wir bei den Zuwendungen zur Schaffung der Barrierefreiheit: Der Behindertenbeauftragte des Freistaats Thüringen selbst hat offenbar einen anderen Stand, als ich es auf den ersten Blick aus der Richtlinie herauslesen kann. Im Tätigkeitsbericht des Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen steht, dass der Beauftragte für Thüringen Ende 2016 in einem langen Diskurs mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einen Investitionskostenzuschuss von 5.000 Euro zur Herstellung der Barrierefreiheit für Arzt- und Zahnarztpraxen, Physiotherapie oder Psychotherapiepraxen etc. errungen hat. Meines Erachtens gilt die Förderung aber nur für die Niederlassung im Planungsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung, also eben nicht für Zahnärzte und Physiotherapiepraxen. Vielleicht kann uns ja die Landesregierung noch aufklären. Und vielleicht ist genau diese Unklarheit auch ein Grund dafür, dass die Förderung so schlecht angenommen wird, denn in den Jahren 2014 bis 2019 wurden lediglich 47 Anträge gestellt, Nachfrage abnehmend. 2019 waren es sage und schreibe drei Anträge, aber das hatten Sie ja auch schon richtig bemerkt, Herr Montag. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion. Bitte.
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme zunächst mal Einigkeit wahr, dass wir hier ein Problem adressiert haben, das Sie auch so sehen. Und ich will es noch mal für die zusammenfassen, die meinen, dass ein Kuchen eben nicht aus mehreren Zutaten bestehen darf – ganz das Gegenteil ist der Fall. Ich will vielleicht noch mal ein, zwei Sachen sagen, weil wir uns alle auch zu Recht loben, dass wir etwas für die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten getan haben – richtig –, aber das war natürlich eine Initiative der FDP-Fraktion, die Sie ja zunächst mal sehr, sehr kritisch gesehen haben, bis die Fachverbände und die Körperschaften Sie noch mal eindringlich auf die Problematik des Nachwuchsmangels hingewiesen haben. Noch mal: Es ist relativ einfach gesagt, was wir wollen. Wir wollen erstens, dass wir einen ganzheitlichen Ansatz auch in der Förderpolitik fahren, nämlich nicht nur Ärztinnen und Ärzte zu fördern, sondern auch die Zahnärzte, denn die stellen die zahnmedizinische Versorgung sicher, und natürlich auch die Apothekerinnen und Apotheker.
(Beifall FDP)
Noch mal zur Versorgungskette: Wir diskutieren, wir wollen eine Versorgung in hoher Qualität wohnortnah. Gerade bei einer älter werdenden Bevölkerung ist das von zentraler Bedeutung. Und da muss es zunächst unerheblich sein, wo am Ende die Kosten für die Patientinnen und Patienten liegen: auf adäquater medizinischer Versorgung, ob sie nun lange zum Arzt oder Hausarzt fahren, ob sie lange zum Zahnarzt fahren oder eben überlang zur Apotheke, um sich zu versorgen. Deswegen spricht man eben auch von einer sogenannten Versorgungskette, wenn man den Anspruch hat, Versorgung wohnortnah sicherzustellen. Und da ist schon augenfällig, dass Thüringen mal wieder die rote Laterne nicht nur regierungsseitig, sondern auch bei Ideen und Konzepten trägt. Ich darf mal erinnern: Da sind selbst andere rot-rot geführte Landesregierungen deutlich innovativer. In Brandenburg beispielsweise hat nämlich genau auch der Effekt dazu geführt, dass Niederlassungsförderung nicht funktioniert hat, weil beide Bereiche getrennt waren. Rot-Rot hat in Brandenburg dafür gesorgt, dass die Förderung von Land und KV gemeinsam genutzt werden kann. Das hat zu erheblichen Niederlassungsverbesserungen geführt. Ich habe aber auch etwas für unsere Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, denn auch GrünSchwarz hat in Baden-Württemberg dafür gesorgt, dass diese Doppelförderung möglich ist; NRW damals unter Rot-Grün im Übrigen. Aber in Thüringen ist es leider nicht möglich. Da müssen wir ran, meine Damen und Herren. Jetzt zur Frage der Größe. Es hat sich herausgestellt, es geht bei getrennten Fördertöpfen niemand – also entweder Land oder KV – in den ländlichen Raum bis 15.000. Dieses Kriterium muss man auch nicht einführen, denn ich habe eben schon richtigerweise gesagt, dass es sogenannte Mitversorgereffekte gibt. Wenn sich jemand in Eisenach, in Suhl, in Hildburghausen, in Nordhausen niederlässt, versorgt er nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, die originär aus dieser Stadt, aus dem urbanen Raum kommen, nein, alle anderen strömen sozusagen hinein. Das sind die sogenannten Mitversorgereffekte. Der zweite Punkt ist: Lassen wir doch das erfolgreiche Konzept des Ärztescouts zu, das Studierende an die Hand nimmt und durch das komplexe Studium führt mit Praktika usw. usf. Dieses Rezept ist erfolgreich an der Universität in Jena. Lassen wir doch zu, dass dieses erfolgreiche Konzept auch für ein zahnmedizinisches und ein pharmazeutisches Studium adaptiert wird, denn am Ende sorgt ein erfolgreich absolviertes Studium dafür, dass wir mehr Potenzial haben und dann am Ende auch versuchen können, es in Thüringen zu halten.
(Beifall FDP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, alles Weitere ist natürlich sehr dezidiert. Wir haben bewusst darauf geachtet, dass sich die Förderbedingungen von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken unterscheiden. Wir haben aber gleichzeitig darauf geachtet, weil wir eben auf Bürokratiearmut achten, dass sich alle drei in einer bereits vorhandenen Förderrichtlinie wiederfinden. Das ist am Ende des Tages, glaube ich, ein Lösungsvorschlag, der nicht nur in anderen Bundesländern erprobt ist, sondern der dem Motto folgt: Keep it simple. Und es hilft, es wirkt. Insofern: Stimmen Sie dem zu, überweisen Sie und dann hoffe ich, dass sich unsere Ideen dann am Ende des Tages auch als Beschluss wiederfinden werden. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann wird für die Landesregierung Herr Minister Adams das Wort nehmen, da Frau Ministerin Werner im Moment bei der Ständigen Impfkommission weilt. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie zunächst recht herzlich von Frau Ministerin Werner grüßen, die jetzt gerade nicht da sein kann, weil sie an einer wichtigen Videokonferenz zur Impfkampagne teilnimmt. Und da ich insbesondere ein großes Interesse an den Punkten, die heute dort diskutiert werden, habe, habe ich das gern übernommen, ihren Beitrag hier für die Landesregierung vorzutragen. Bevor ich auf die Forderung des Antrags im Einzelnen eingehe, halte ich es für notwendig, den Rahmen aufzuzeigen, in dem Landespolitik die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung durch Förderung unterstützen und gestalten kann. Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Der Rahmen dieses Sicherstellungsauftrags wird insbesondere durch die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Bedarfsplanungsrichtlinie beschrieben. In der Bedarfsplanungsrichtlinie wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen Versorgung definiert. Die Richtlinie enthält Vorgaben insbesondere zu den Verhältniszahlen, den räumlichen Planungsbereichen, den regionalen Besonderheiten, die ein Abweichen vom bundeseinheitlichen Rahmen begründen, sowie der Feststellung eines über- oder durchschnittlichen Versorgungsniveaus. In Thüringen ist es Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen – KVT – und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen – KZVT –, den Bedarf aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen. Die KVT und die KZVT haben dabei die Ziele und Erfordernisse der Raumplanung und Landesplanung sowie der Krankenhausplanung zu berücksichtigen. Von den Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinie kann abgewichen werden, wenn dies zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten insbesondere der regionalen Demografie und Morbidität und für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich ist. Weiterhin gilt, dass die KVT und die KZVT alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen haben, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern. Für die vertragsärztliche Versorgung hat der Bundesgesetzgeber auch die Maßnahmen sowie die ergänzenden Finanzierungsregelungen unter Beteiligung der Krankenkassen festgelegt. Für die vertragszahnärztliche Versorgung fehlt es bisher an einer ausdrücklichen Benennung dieser Maßnahmen und an einer Regelung zur finanziellen Beteiligung der Krankenkassen. Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung hatte den Gesetzgeber mehrfach aufgefordert, den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen im Falle einer Unterversorgung, einer drohenden Unterversorgung oder eines lokalen Versorgungsbedarfs oder vorsorglich zu deren Vermeidung eine optionale Anwendungsmöglichkeit der Förderung und Steuerungsinstrumente nach dem SGB V einzuräumen. Im Ausschuss für Gesundheit des Bundestags wurde diese Forderung aufgegriffen und im Zuge der Behandlung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes ein entsprechender Regelungsvorschlag eingebracht. Mit dem Inkrafttreten dieser Regelung haben auch die KZVs die Möglichkeit, zusätzliche Mittel für die Sicherung zu generieren und Maßnahmen zu ergreifen. Ungeachtet dieser nun behobenen Regelungslücke ist dennoch festzustellen, dass seitens der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen alle zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten auszuschöpfen sind, um den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen. Eine Förderung des Landes kann also schon aufgrund der genannten rechtlichen Vorgaben und insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Möglichkeiten im zahnärztlichen Bereich nur nachrangig und nur ergänzend erfolgen. Die KVT ist hier seit Jahren vorbildlich aktiv und bietet Begleitung, Unterstützung, Beratung und Förderung vom Beginn des Studiums über Ausund Weiterbildung bis hin zur Niederlassung an und wendet dafür allein und gemeinsam mit Krankenkassen beträchtliche Mittel auf. Im Jahresbericht der KVT werden Aufwendungen von insgesamt 2,3 Millionen Euro für den Strukturfonds benannt, der durch die KVT und die Kassen finanziert wird. Die Förderung zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum ist darauf ausgerichtet, die Entscheidung für eine Niederlassung außerhalb der Ballungsräume innerhalb eines geöffneten Planungsbereichs zu befördern. Soweit die Einbeziehung der Zahnärztinnen und Zahnärzte in dieses Förderinstrument gefordert wird, muss ich darauf hinweisen, dass dem ein vergleichbares Engagement der KZVT vorausgehen muss. Die neu geschaffenen Regelungen sollten dieses Engagement befördern. Sehr geehrte Damen und Herren, die Niederlassungsförderung ist eine investive Förderung, das heißt, es wird die Anschaffung von Investivgütern wie Büro- und Geschäftsausstattung und medizinischen Gerätschaften und der Umbau von Praxisräumen im Rahmen der Niederlassung gefördert. Und selbstverständlich – das gebietet schon das Haushaltsrecht – sind Fördermittel von Dritten für den gleichen Förderzweck anzurechnen. Aber gerade die Förderung aus dem von Ihnen genannten Strukturfonds ist nicht auf Investitionen, sondern auf die Absicherung des Praxisbetriebs für bis zu 60 Monate ausgerichtet und wird folglich auch nicht in einem Betrag ausgezahlt. Anders als der Antrag suggeriert, wurde und wird diese Förderung nicht auf die Niederlassungsförderung angerechnet. Die Entscheidung für eine Niederlassung hängt jedoch nicht allein von der Höhe der Fördermittel ab. Medizinerinnen und Mediziner sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sind selbstständig tätig, das heißt, sie tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Niederlassung selbst. Demzufolge ist es unabdingbar, dass der Ort der Niederlassung insbesondere die Gewähr dafür bieten muss, dass sich die Praxis wirtschaftlich trägt. Dies gilt auch für Apotheken. Ein wichtiger Faktor für den wirtschaftlichen Betrieb einer Apotheke ist die bestehende ärztliche Praxis in erreichbarer Nähe. Patientinnen und Patienten suchen nach einem Arztbesuch in der Regel die Apotheke auf, die im Anschluss an die Behandlung am Nächsten erreichbar ist. Apotheken erhalten für ihre Tätigkeit ein packungsbezogenes Honorar je ärztlich verordnetem Arzneimittel. Insofern sorgt die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in der Fläche auch für den Erhalt der Apotheken. Aus Sicht der Landesregierung werden die bestehenden Regularien zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung mit Rezept, Sammelstellen, Zweig- und Notapotheken als ausreichend angesehen. Bislang sind keine Anträge auf den Betrieb von Zweigapotheken gestellt worden, für die das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eine Erlaubnis erteilen kann, wenn ein Notstand in der Arzneimittelversorgung eintreten würde. Die Landesregierung hat seit vielen Jahren das Ziel verfolgt, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wieder zu verbieten. Durch das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken hat sich der Bund gegen das Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und für ein Boni-Verbot im SGB V entschieden. Es bleibt somit bei der Störung des rechtlichen Gefüges aus hoheitlichem Versorgungsauftrag der Apotheken mit umfangreichen Gemeinwohlpflichten wie Nacht- und Notdienst, individuelle Rezepturherstellung einerseits und angemessener Honorierung durch die Arzneimittelpreisverordnung andererseits durch ausländische Versender. Die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auf die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Apotheken in Thüringen bleibt abzuwarten. Aktuell sind der Landesregierung keine Notstände in der Arzneimittelversorgung aufgrund fehlender Apotheken bekannt. Nach dem Antrag der Fraktion der FDP soll die Förderung von Barrierefreiheit auch für Apotheken den Fortbestand einer Apothekenbetriebserlaubnis am Standort sichern. Schon für Bestandsapotheken gilt, dass der Apothekenverkaufsraum nach der Apothekenbetriebsordnung barrierefrei erreichbar sein muss. Diese Forderung besteht seit dem Jahr 2012 im Bundesrecht. Seither wurde und wird im Rahmen der regelmäßigen Überwachung durch die zuständigen Überwachungsbehörden dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz gemeinsam mit den Apothekenleiterinnen und Apothekenleitern sowie den Behindertenbeauftragten der jeweiligen Kommunen eine tragbare Lösung gesucht und gefunden. Bislang sind im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz keine Fälle bearbeitet worden, die eine Apothekenschließung wegen fehlender Barrierefreiheit nach sich zogen. Der Antrag fordert weiterhin, analog zum ärztescout THÜRINGEN auch Scouts für Studierende der Zahlmedizin und Pharmazie zu schaffen. Der ärztescout THÜRINGEN ist ein gemeinsames Projekt von Universitätsklinikum Jena, Kassenärztlicher Vereinigung Thüringen, Landesärztekammer Thüringen, AOK Plus, BKK Landesverband Mitte, IKK Classic, Knappschaft-Bahn-See, vdek-Landesvertretung Thüringen, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und dem TMASGFF. Finanziell getragen wird dieses Projekt von der Ärztevertretung, den Krankenkassen und dem Universitätsklinikum Jena. Das Land ist hier finanziell nicht engagiert. Der ärztescout THÜRINGEN ist ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Verantwortlichen im Gesundheitswesen kreative Lösungen finden, um die Gewinnung ärztlichen Nachwuchses zu unterstützen. Es freut mich zu hören, dass dieses Projekt auch in anderen Bereichen positive Beachtung findet und ich rufe die Verantwortlichen zur Nachahmung auf. Interessierten möchte ich empfehlen, sich für nähere Informationen an die genannten Projektbeteiligten zu wenden. Im letzten Punkt des Antrags wird die Erhöhung der Landesmittel zur Niederlassungsförderung gefordert. Ich gebe hier zu bedenken, dass der Landeshaushalt durch die pandemiebedingten Maßnahmen auf Jahre hinaus erheblich unter Druck stehen wird. Daher sollten Landesmittel dort eingesetzt werden, wo ein nachhaltiger Nutzen erzielt werden kann und Mittel Dritter eben nicht zur Verfügung stehen. Unter diesen Prämissen ist auch die Niederlassungsförderung im ländlichen Raum zu bewerten. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung teilt die Einschätzung der Antragsteller, dass die Mittel zur Gewährleistung der medizinischen und pharmazeutischen Versorgung immer wieder überprüft werden müssen. Jedoch beschreibt der Antrag die aktuelle Situation nur ungenügend und weist dem Land eine Zuständigkeit und damit eine finanzielle organisatorische Verantwortung zu, die es so nicht hat. Erlauben Sie mir abschließend den Hinweis auf den Landtagsbeschluss vom 2. Oktober 2020 zum Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in den Drucksachen 7/1829 und 7/1731. Unter Punkt I.1 des Beschlusses sind die Evaluation der bisherigen Fördermaßnahmen einschließlich der Niederlassungsförderung und der Ausbau bestehender sowie die Schaffung weiterer Fördermaßnahmen auch für den Bereich der zahnärztlichen Versorgung genannt. Ich empfehle daher, diese Evaluierung abzuwarten. Die Landesregierung wird die Beratung im Ausschuss intensiv und interessiert begleiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Gibt es weitere Anträge für Ausschussüberweisungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dafür ist, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen, den bitte ich um sein Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1130 - korrigierte Fassung Wünscht die FDP das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und das Wort hat Herr Abgeordneter Kowalleck für die Fraktion der CDU. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der FDP-Fraktion ist bereits aus dem Juli des vergangenen Jahres und beschäftigt sich mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Im Antrag wird sich auf den Prüfbericht des Rechnungshofs „Projektmanagement in IT-Projekten“ bezogen. Die Landesregierung soll mit dem Antrag aufgefordert werden, bis Ende des Jahres 2020 ein Konzept vorzulegen, dessen Ziel es sein soll, der Verwaltung eine professionelle Durchführung von Digitalisierungs- und IT-Projekten zu ermöglichen. Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass der Antrag schon etwas älter ist. Nichtsdestotrotz sind die Digitalisierung der Verwaltung und der Weg dorthin ein wichtiges Thema, das uns natürlich auch weiterhin begleiten wird. Insbesondere müssen wir auch an dieser Stelle darüber reden, was in dem vergangenen Jahr im Bereich der Digitalisierung und des Projektmanagements passiert oder auch nicht passiert ist. In einigen Wochen werden wir an dieser Stelle über den Jahresbericht 2020 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2018 sprechen. Natürlich möchte ich dem Tagesordnungspunkt nicht vorgreifen, aber im Zusammenhang mit dem Antrag darauf hinweisen, dass unter den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung das Projektmanagement in IT-Projekten besprochen wurde. Als CDU-Fraktion haben wir im Ausschuss unsere Fragen gestellt und zum Punkt beraten. Der Thüringer Rechnungshof hat im Jahresbericht seine Hinweise dargelegt, darin insbesondere ausgeführt, dass das Projektmanagement in IT-Projekten erhebliche Mängel aufweist. Angesichts eines Projektvolumens von mehr als 74 Millionen Euro im geprüften Zeitraum bestünde dringender Handlungsbedarf. Die Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss hat gezeigt, dass der Rechnungshof und die Landesregierung hinsichtlich ihrer Auffassungen gar nicht so weit voneinander entfernt sind. An dieser Stelle erinnere ich ebenfalls an die vergangenen Haushaltsberatungen. In der letzten Legislaturperiode wurde mit Staatssekretär Schubert der sogenannte CIO, Chief Information Officer, eingesetzt und ein eigener Einzelplan Informationstechnologie eingeführt. Zur Haushaltsaufstellung 2021 wurden fünf neue Stellen im Thüringer Landesrechenzentrum für ressortübergreifendes Projektmanagement angebracht – eine Forderung, die vom Rechnungshof kam, aufgegriffen und auf den Weg gebracht wurde. Natürlich muss der Freistaat gerade bei der Personalentwicklung dranbleiben. Es soll zukünftig eigenes IT-Personal ausgebildet werden, in Kooperation mit Hochschulen. Dabei sehen wir auch immer in den Diskussionen, dass insbesondere die Fortbildung in diesem Bereich wichtig ist. Hier müssen wir als Freistaat auch weiter dranbleiben. Das Finanzministerium berichtete, dass zur Verbesserung der Projektmanagementtätigkeiten in den Kommunen im letzten Jahr gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund Unterstützungsleistungen für die Kommunen auf den Weg gebracht wurden. Das kann ich als Kommunalpolitiker, als Kreistagsmitglied im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt auch bestätigen. Viele Kollegen hier können sicher auch an dieser Stelle ihre Erfahrungen einbringen bzw. ist es eben wichtig, dass auch unsere Kommunen mit Unterstützung der Landesregierung auf diesem Wege fit gemacht werden. Die Finanzministerin wird sicher nachher an dieser Stelle auch noch mal über die einzelnen Punkte und das zukünftige Vorgehen der Landesregierung berichten. Uns wird es natürlich weiter auch begleiten. Wir schlagen vor, dass wir als Parlamentarier über diese wichtigen Themen weiter beraten. Wir werden das auch im Rahmen der Beschlussempfehlung zum Jahresbericht 2020 tun und werden hier auch entsprechende Hinweise auf den Weg geben. Für die Anregungen im Antrag danken wir der FDP, werden diesen aber ablehnen, da wir – wie ich das schon ausgeführt habe – die Thematik bereits ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss mit der Landesregierung und dem Rechnungshof besprochen haben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin, was wir heute hier von der FDP beraten, sind Anträge, die bloß darauf aus sind, uns die Arbeit im Plenum hier zu blockieren. Es gibt keinerlei Inhalt, Sie wollen die Statistik der eingereichten Anträge anführen, weil man daran die Qualität Ihrer Arbeit erkennen könnte, zumindest schreiben Sie das so auf Twitter. Ich möchte das mal ganz stark in Zweifel ziehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das
Problem ist, dass Sie keine Ahnung haben!) Und wir stehen hier, weil die FDP – ich wäre mal sehr vorsichtig mit der Ahnung, Herr Kemmerich, sehr, sehr vorsichtig –
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) auf die Beratung eines Antrags besteht, dem man faktisch gar nicht zustimmen kann. Ja, liebe FDP, wie haben Sie sich das eigentlich ganz konkret vorgestellt? Herr Bergner, Sie erinnern sich an unsere gestrige Debatte, in der Sie sich darüber beschwert haben, dass Rot-Rot-Grün kurzfristig einen Antrag einreicht, um ein Datum in einem Antrag zu ändern. Na ja, ich sag mal so, das hätte ich Ihnen für diesen Antrag tatsächlich auch empfohlen – der Kollege Kowalleck hat es hier schon angesprochen. So fühlt sich das Ganze ein bisschen an wie so eine C-Movie-Version von Back to the Future. Wir haben als R2G mit dem letzten Haushalt bereits die Forderung des Antrags umgesetzt und sind sogar deutlich darüber hinausgegangen. Sie als FDP haben 200.000 Euro für IT-Projektmanager in den Haushalt aufnehmen wollen, das sind zweieinhalb Stellen. Wir haben einen Beschluss, der fünf Stellen schaffen soll, die Hälfte davon im Haushalt 2021, und haben zusätzlich noch zehn Stellen beim Kompetenzzentrum 4.0 geschaffen. Wir haben als Rot-Rot-Grün viermal mehr umgesetzt, als Sie in Ihren Haushaltsanträgen gefordert haben. Das ist alles bekannt, das alles wissen Sie und doch müssen wir jetzt hier Ihren veralteten und völlig überflüssigen Antrag beraten. Sie hätten den genauso gut zurückziehen können.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich versuche dies jetzt mal zu verdeutlichen und führe jetzt Ihre konstruktiven Inhalte in diesem Antrag kurz auf: – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, der Antrag kann aus meiner Sicht nur abgelehnt werden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Prof. Kaufmann für die Fraktion der AfD. Die AfD-Fraktion hat zurückgezogen. Damit hat Herr Abgeordneter Welt zien für die Fraktion Die Linke das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, im Grunde genommen könnte ich mich meiner Vorrednerin Madeleine Henfling sehr dankend anschließen, was den Antrag der FDP, den wir heute hier beraten, angeht. Viel Inhalt ist nicht drin, aber sei es drum. Ich bin ja freundlich zu Ihnen, liebe FDP. Ich habe mich damit inhaltlich ein bisschen auseinandersetzt und gebe Ihnen ein paar Hinweise zu dem, was Sie aufgeschrieben haben.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist
nicht nötig!) Auf die Digitalisierungsbemühungen in den Landesverwaltungen werde ich jetzt nicht weiter eingehen. Dazu hat Herr Kowalleck schon etwas gesagt. Das ist im Grunde genommen in Arbeit. Ich werde mich gern in meiner Rede darauf beziehen, was letztendlich am Ende des Tages beim Bürger ankommt. Das ist die Digitalisierung in den Kommunen. Liebe FDP, Ihr Antrag ist vom Juli 2020. Ich kann es ja verstehen, dass Sie zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht so wahnsinnig viel Kenntnis davon hatten, wie die Digitalisierung in den Kommunen organisiert werden soll. Das habe ich Ihnen leider erst vor ein paar Wochen in einer Aktuellen Stunde erklären dürfen, bis Sie es dann hoffentlich verstanden haben – keine Ahnung. Gestatten Sie mir ein paar Hinweise: Die Digitalisierungsstrategie des Freistaates will mit E-Gouvernement-Anwendungen staatliche Dienstleistungen stärker auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und auch der Unternehmen ausrichten
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wie ist
der Stand der Umsetzung? Darum geht es doch! „Wollen“ ist nicht „tun“!) sowie Verwaltungsprozesse effizienter gestalten. Es sollen sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten standardisierte Online-Zugänge in staatlichen Dienstleistungen gleichermaßen ausgebaut werden.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Schön
vorgelesen!) Das ist ein gutes Ziel. Wir haben das auch getan. Wenn Sie in den Mai 2020 schauen, dort haben wir die KIV für die Kommunen aufgestellt. Mit dem Beitritt der ersten Kommunen ist hier an der Stelle genau der richtige Schritt getan. Mit der ekom21 aus Hessen und dem Thüringer Gemeinde- und Städtebund hat es zudem zwei starke Partner an seiner Seite. In dem Gründungstext der KIV heißt es: „Hauptaugenmerke der gegenwärtigen und künftigen Tätigkeit des kommunalen IT-Dienstleisters liegen in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und datenschutzrechtlicher Anforderungen sowie in der Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen in Thüringen.“ Genau deswegen befindet sich die KIV weiter in der Etablierung, damit kein Flickenteppich entsteht, damit Projektmanagement umgesetzt werden kann und damit nicht jede Kommune ihren eigenen Weg gehen muss und Fördermittel nicht in strategisch falsche Bahnen fließen. Die KIV ist eingesetzt, um einheitliche Strukturen und Softwares und Gateways zu schaffen. Das ist aus meiner Sicht die Voraussetzung für eine erfolgreiche öffentliche Verwaltung in Thüringen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Land den Kommunen die Digitalisierungsschritte nicht vorschreiben kann. Im Landeshaushalt sind für die Digitalisierung bis 2020 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und momentan gerade einmal 7,2 Millionen Euro abgerufen worden. Weitere Gelder stehen zwar kurz vor der Ausschüttung, aber die Kommunen haben, was das Thema „E-Government und Digitalisierung der Verwaltung“ angeht, definitiv noch Nachholbedarf. Dabei wollen wir sie dringend unterstützen. Bis 2022 sollen 80 Prozent der Leistungen online angeboten werden. Dieser Zeitplan ist definitiv straff. Es wird also dringend Zeit, die Kräfte an der Stelle zu bündeln und die kommunalen Rechenzentren und die Thüringen Cloud arbeitsfähig zu machen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Funktio-
niert doch nicht!) Genau da kommen wir an die Stelle, wo wir eigentlich hinwollen. Mit dem Kompetenzzentrum 4.0 in Ilmenau wollen wir uns auf den Weg machen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen, auch in den Firmen auf die digitalen Prozesse vorzubereiten, sie zu begleiten. Ja, Thüringen muss zu einem digitalen Bundesland werden. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass vielen Menschen, vor allen Dingen im ländlichen Raum, die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen natürlich enorm helfen und vor allem viel Zeit ersparen wird. Andererseits wird es viele ältere Personen geben – also gerade ältere Personen –, aber auch viele andere nicht so technikaffine, die mit solchen Vorgängen und Prozessen am Anfang ihre Schwierigkeiten haben werden.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist
eine infame Unterstellung!) Das müssen wir immer mitdenken und deswegen müssen wir die öffentliche Verwaltung insgesamt stärken und vielfältige Zugänge garantieren, damit hier niemand abgehängt wird. Jetzt kommen wir zu dem Punkt „Ihr Projektmanagement“, wo sie glauben, dass das alles in wilden Bahnen läuft. Ich habe mich vor wenigen Minuten noch mal rückversichert: Es gibt ein Projektmanagementteam, das ist eingesetzt und ich sage Ihnen, woraus es besteht. Es besteht aus der KIV, es besteht aus der INIT AG, es besteht aus den Fachressorts der Ministerien und es besteht aus dem Kompetenzzentrum 4.0, und zwar für die Einführung und für die Verprobung der EfA-Verfahren. Jetzt sagen Sie mir doch mal bitte schön, was Sie da eigentlich noch mehr wollen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Projekt-
steuerung bei den Kommunen?) Letztendlich werden wir als Land und Kommunen am Ende des Tages auch daran gemessen, wie zufrieden unsere Bürgerinnen und Bürger mit dem digitalen Service sind, den wir ihnen anbieten können. Deswegen müssen wir uns da auch dem konstruktiven Feedback der Bürgerinnen und Bürger stellen. Das muss dann auch diese Projektgruppe. Deswegen müssen wir dann an der Stelle eben auch gezielte Verbesserungen erzielen. Ich vermisse an der Stelle noch ein kleines bisschen die Bürgerinnenvision. Das ist immer sehr, sehr theoretisch, was die FDP hier alles aufschreibt, und es braucht eigentlich eine Neudefinition der Beziehung zwischen Bürgerinnen und Verwaltung. Klar ist aber auch, dass es am Ende des Tages ein Trugschluss ist, dass man den öffentlichen Verwaltungen die Fragen des Projektmanagements vollständig abnehmen kann. Gerade das digitale Prozessmanagement muss von innen heraus geschehen, und die notwendigen Partner, wie ich sie gerade aufgezählt habe, stehen dabei unterstützend zur Verfügung. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Digitalisierung ist kein Selbstzweck, Digitalisierung ist die Megaaufgabe der nächsten Zeit, und vor allem ist sie eines: der Weg, unser aller Leben im täglichen Ablauf, in der Umgebung gerade mit der Verwaltung, mit der öffentlichen Hand zu erleichtern.
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren, bitte fragen Sie doch mal nicht sich selbst und Referenten und vielleicht auch im Ministerium, denen will ich gar nichts unterstellen – sondern fragen Sie die Leute da draußen, und da werden wir feststellen: Wir leben in Thüringen im digitalen Steinzeitalter.
(Beifall FDP)
Die Digitalisierung ist die größte Aufgabe der kommenden Zeit, gerade in den Verwaltungsdienstleistungen. Die Pandemie hat uns das noch stärker vor Augen geführt, als uns das vielleicht letztes Jahr zugegen war. Die Aufgabe – und das ist der Trugschluss von meinen Vorrednern – ist in keiner Weise angefasst, geschweige denn gelöst.
(Beifall FDP)
Ich will Ihnen das mit dem Projektmanagement noch mal erklären. Das sind keine abstrakten Abteilungen, Institutionen, sondern das sind prozessleitende Personen jeweils noch, wo das Projekt auch stattfindet. Deshalb muss definiert werden: Wie lautet das Ziel des Projekts? Smarte Ziele müssen definiert werden. Wo stehen wir heute? Also, wie weit weg sind wir von der Erreichung des Ziels? Wie ist der Status quo? SWOT-Analyse. Stakeholder-Analyse heißt, wer ist beteiligt, wen müssen wir mitnehmen? Und das Projektcontrolling ist doch ganz wichtig. Haben wir das Ziel erreicht? Wenn ich Sie alle höre, haben wir Geld ausgegeben, haben wir was gemacht, aber ob es tauglich war, das Ziel zu erreichen, ist eben nicht geklärt. Und wenn Sie alle nicht nur den Bericht vom Rechnungshof dieses Landes zitieren, sondern lesen würden, dann würden Sie auch feststellen, welch vernichtendes Ergebnis der Rechnungshof ermittelt hat.
(Beifall FDP)
In vielen Fällen war das Ziel nicht definiert, es gibt keinerlei Projektcontrolling, der Personalaufwand und die Kosten wurden nicht einmal erfasst. Wir Freien Demokraten haben daher diesen Antrag vor gut einem Dreivierteljahr hier eingebracht, um das zu verbessern. Wir stellen fest, dass eben nichts verbessert ist.
(Beifall FDP)
In der Antwort auf unsere Große Anfrage, die wir zur Thüringer Strategie für eine Digitale Gesellschaft gestellt haben, ist zu lesen, dass es für keines der Handlungsfelder in dieser Strategie eine SWOT-Analyse gegeben hat. Das Feststellen des Status quo ist also zu Beginn keines dieser Projekte erfolgt. Das heißt, niemand weiß, wo wir stehen, niemand weiß, wie weit wir vom Ziel weg sind, aber man ist schon mal losgelaufen und hat Geld ausgegeben, Stellen geschaffen, aber erreicht haben wir nichts.
(Beifall AfD)
Onlinezugangsgesetz – Antwort der Landesregierung: Der Landesregierung liegen keine umfassenden, flächendeckenden statistischen Erkenntnisse über den Stand der Einführung des E-Governments in den Landkreisbehörden und Kommunalverwaltungen vor. Das ist erschütternd. Wir haben noch etwa zwei Jahre Zeit, um die Verwaltungsdienstleistungen flächendeckend online verfügbar zu machen und die Landesregierung ist noch nicht mal in der Lage, zu sagen, wo wir stehen. Unter diesen Umständen empfinde ich es als mutig, verwegen – mir fehlen die Worte –, dass sowohl die Finanzministerin, als auch der Wirtschaftsminister so eine Zuversicht verbreiten, wenn es darum geht, dass Thüringen es schafft, diese Frist einzuhalten. Schulcloud: Wir haben gefragt, wie eigentlich die Projektrollen für die Weiterentwicklung und den Betrieb verteilt sind. Wer hat denn den Hut bei diesem IT-Projekt des Freistaats auf, das sämtliche Schülerinnen und Schüler betrifft? Antwort: Die Frage kann nicht beantwortet werden. Das ist noch in Klärung. Ein Jahr, nachdem die Pandemie in Thüringen Online-Unterricht nötig gemacht hat und die Schulcloud schnell in der Breite verfügbar gemacht werden musste, ist noch niemand für den Betrieb und die Weiterentwicklung ausschließlich zuständig. Man wundert sich, dass das überhaupt läuft.
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren, noch ein paar Bemerkungen zu meinen Vorrednern. Frau Henfling, Gratulation, Sie reihen sich in die Reihe mit Frau Baerbock ein. Sie können es leider gar nicht hören, aber wir zeichnen es ja auf.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist doch ein Kompliment!) Sie lassen viel erkennen, dass Sie eben nichts wissen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das sagt der Richtige!) Thüringen ist im digitalen Steinzeitland.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Deshalb beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, damit wir nicht nur noch weiter diskutieren können, sondern damit wir Lösungen, Projektlösungen für eine digitale Zukunft zur Vereinfachung und zur Unterstützung unserer aller Tagesabläufe insbesondere im Umgang mit den Verwaltungen in Thüringen entwickeln können. Wir würden uns freuen, wenn Sie dieses Angebot annehmen, im Sinne der Thüringer Bürger und Bürgerinnen und auch im Sinne der Mitarbeiter in den Verwaltungen, denn Sie haben die Apps in der Tasche, in der Handtasche, auf dem Smartphone funktioniert es. Aber wenn Sie mit den Verwaltungen arbeiten und wenn Sie die Mitarbeiter in den Verwaltungen befragen, dann sind sie erschüttert, dass wir dort stehen, wo wir stehen, und eben nicht in der modernen Zeit angekommen sind. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Mitschauer am Livestream, die Digitalisierung in Thüringen lässt zu wünschen übrig, die Arbeit der FDP-Fraktion allerdings auch. Ich möchte erst mal inhaltlich auf den Antrag eingehen. Er befasst sich mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Dazu sollen die Handlungsempfehlungen aus dem Prüfbericht des Rechnungshofs „Projektmanagement in IT-Projekten“ vom April 2020 umgesetzt werden, um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nicht zu gefährden. Zu dem Prüfbericht kommen wir später. Bis Ende 2020, das ist nun schon vergangen, aber bis dahin sollte ein Konzept vorgelegt werden, dessen Ziel es sein sollte, der Verwaltung eine professionelle Durchführung von Digitalisierungs- und ITProjekten zu ermöglichen. Die FDP hat anscheinend das besagte Onlinezugangsgesetz nicht richtig gelesen, denn die Frist zur Umsetzung lief, während Sie den Antrag eingereicht haben, noch.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ja,
selbstverständlich läuft die noch! Aber wir sind bei 1,4 Prozent, Herr Kaufmann, und bis Ende 2022 soll das umgesetzt werden!) Ebenfalls möchte ich der FDP ans Herz legen, sich das Thüringer E-Government-Gesetz durchzulesen. Das ist auch für Sie interessant, besonders § 6 Abs. 2. Dort steht, dass es den Gemeinden bei Gründen der Unwirtschaftlichkeit erlaubt ist, keinen Zugang zu dem zentralen E-Government-Portal des Freistaats herzustellen. Sie sollten zuerst einmal den aktuellen Stand abfragen, welche Gemeinden aus welchen Gründen keinen Zugang errichtet haben,
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ich
schicke Ihnen die Antwort auf unsere Kleine Anfrage, Herr Kaufmann! Lesen bildet!) anstatt solche Anfragen zu stellen. So viel zum Inhaltlichen.
(Beifall AfD)
Jetzt zu der Art und Weise – fangen wir beim Prüfbericht des Rechnungshofs an: Dieser liegt uns nicht vor. Warum? Weil Prüfberichte nur der geprüften Behörde zugehen. Die sind nicht für parlamentarische Vorgänge vorgesehen. Dazu gibt es auch ein entsprechendes Gesetz. In diesem Fall ging der Prüfbericht an die Ministerien. So wurde es uns vom Rechnungshof bestätigt.
Es stellt sich also die Frage: Woher haben Sie den Prüfbericht? Welche Kontakte haben Herr Kemmerich oder die anderen Abgeordneten in den Ministerien?
(Beifall AfD)
In der Begründung gingen Sie auf die Kleine Anfrage 7/777 von Herrn Dr. Bergner ein. Hier ging es um die geplante Zusammenlegung der Staatlichen Grundschulen Hohenölsen und Hohenleuben. Das war für uns fragwürdig, wie dieses Thema mit der Digitalisierung in Verbindung gebracht werden kann.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Keine Sor-
ge, der Doktortitel war zu viel!) Dank unserer Nachfrage in der Verwaltung gestern
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Sie
müssen umblättern, Herr Kaufmann, damit es weitergeht!) erfuhr dann wohl auch die FDP davon, dass sie hier die Kleine Anfrage 7/577 von Herrn Kemmerich meinte, und es wurde geändert. Wir helfen immer gern.
(Beifall AfD)
Ich würde trotzdem bitten, demnächst gründlicher zu arbeiten. Dies würde es uns hier auch im Plenum einfacher machen, Ihre Ideen besser nachzuvollziehen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sagen Sie
mal, sind Ihre Vorlesungen auch so langweilig?) Da die Vorschläge nicht nur inhaltlich falsch sind, sondern sich auch auf einen Bericht beziehen, der Ihnen gar nicht vorliegen dürfte, können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, vielleicht ganz kurz doch noch mal ein, zwei Hinweise dazu. Lieber Herr Prof. Kaufmann, vielleicht wissen Sie – Sie könnten sich auch informieren –, wir haben eine Große Anfrage zur Frage der Digitalisierung in Verwaltungen gestellt, inwieweit das fortgeschritten ist, 110 Fragen. Die Antwort liegt vor, ein Riesenpamphlet, was, meine ich, federführend durch das Finanzministerium dankenswerterweise beantwortet ist, mehrere Kleine Anfragen. Lieber Herr Prof. Dr. Kaufmann, das OZG ist eine Katastrophe in Thüringen. Warum? Weil wir 2022 so weit sein wollen, einige Verwaltungsleistungen
digitalisiert zu haben. Leider ist da bisher nichts passiert, Herr Kaufmann. Das ist alles nachlesbar.
(Beifall FDP)(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ja, aber
beim Lesen hapert es!)
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Ministerin Taubert, bitte, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es wäre schön, wenn die FDP immer auch im Haushalts- und Finanzausschuss da wäre, wenn wir diese Thematiken besprechen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) vielleicht wäre dann das Wissen doch ein bisschen mehr. Ein Zweites: Manchmal, Herr Kemmerich, habe ich den Eindruck, Sie arbeiten nach dem Motto „Die Welt ist eine Scheibe“.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Man muss schon anerkennen, Sie beziehen sich ja auf die Große Anfrage, das ist die eine Seite, aber die andere Seite, auch auf Kleine Anfragen aus dem Vorjahr, Mitte des vorigen Jahres und wir sind natürlich auch nicht stehen geblieben. Wir brauchen zwei Dinge für diese Digitalisierung, einmal das Know-how – und ich rede erst mal nur von der Landesverwaltung – und zum Zweiten Personal. Personal – das ist angesprochen worden – ist ein bisschen aufgestockt worden. Aber natürlich ist es so – das ist übrigens in allen Betrieben auch so, das ist in Ihrem Betrieb mit Sicherheit auch so gewesen –, Sie brauchen ein Stück kritische Masse, bis alle verstehen, dass Digitalisierung ein gutes Hilfsmittel ist, nicht alles ersetzt, aber ein gutes Hilfsmittel ist.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Da
muss ich die Ziele erst definieren, wo ich hinwill!) Warten Sie doch mal! Ganz ruhig! Ganz ruhig!
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ich bin
ganz ruhig, Frau Taubert!) Kein Problem! Das Know-how ist nicht das Problem für den Freistaat Thüringen, für die Landesregierung. Das TLRZ begleitet als Dienstleister schon 20 Jahre ITProjekte mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen und unterschiedlichen Leistungszuschnitten. Die professionelle, methodische, organisatorische Abbildung des Projektgeschäfts wurde vor 15 Jahren aufgegriffen und mit der Implementierung eines einheitlichen Vorgehensmodells systematisiert. In diesem Kontext wurde ein Leitfaden mit zentralen Projektformularen und Handlungsanweisungen etabliert, der von der Projektplanung über die Projektsteuerung bis hin zum Projektcontrolling alle Facetten für die Projektleitung bietet. Eine Bündelung der Projektkompetenzen erfolgt mit dem Einrichten einer separaten Struktureinheit im TLRZ, deren Kerngeschäft das Projektmanagement darstellt. Das TLRZ hat im Zuge der sich stetig ändernden Anforderungen seine Kompetenzen angepasst und flexibilisiert und folgt dabei den Mindestanforderungen der Rechnungshöfe. Heute kombiniert das TLRZ klassische Wasserfallmethodik mit agilem Projektmanagement und nutzt die Standards wie „PRINCE“ und „Scrum“. Die Kommunikation und Zusammenarbeit in den Projekten wird durch softwaregestützte Coworking-Tools erfüllt. Grundlegende Aspekte der Digitalisierung von Verhaltungsvorhaben können mit Bordmitteln des Prozessmanagements unterstützt werden. Das TLRZ verfügt über ausreichende Modellierungskompetenz, um Vorhaben in Form von Prozessen abbilden und optimieren zu können. Es bildet im Rahmen der jährlichen Aus- und Weiterbildung seine Mitarbeiter kontinuierlich bis hin zur Zertifizierung. Erfolgreiches Projektmanagement beherrscht die Landesregierung auch im großen Stil. Allein das webbasierte Haushaltsmanagementsystem als zentrales IT-Verfahren für die gesamte Landesverwaltung wurde auf Basis erfolgreicher Projektarbeit umgesetzt. Ein solch komplexes Verfahren für 3.800 Nutzerinnen und Nutzer in unserer Verwaltung setzt einen professionellen Prozess der Konzeptionierung, Umsetzung und Ausrollung voraus. Auch dann, wenn das Verfahren stabil läuft, ist der Betrieb zu sichern, sind regelmäßig Teilprojekte erforderlich, um die Modernisierung dieses Prozesses und Systems voranzubringen. Wir sind gerade in diesem Bereich vielen Bundesländern voraus, die aktuell versuchen webbasierte Haushaltsbewirtschaftungssysteme einzuführen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Hilft das
dem Bürger?) Ja, ich denke schon.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wie
denn?) Ja, wir sparen Personal ein. Wir könnten es ja auch alles noch mit Stift und Zettel machen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Online-
zugang ist für die Bürger!) Doch, das hilft dem Bürger auch, natürlich. Das hilft dem Bürger. Ich habe ja Zeit.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ich
auch!) Der Bürger hat einen unmittelbaren Vorteil davon. Denken Sie nur an die vielen Destinatäre von Steuermitteln aus Landesmitteln, genau die profitieren davon, dass das professionell abgearbeitet wird.
(Beifall SPD)
Aber Sie hatten ja auch infrage gestellt, Herr Kemmerich, die FDP, was das Projektmanagement hier überhaupt angeht. Das haben Sie hier gerade am Pult gesagt. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir hier damit professionell umgehen, und das seit mehr als 15 bis 20 Jahren. Es gibt ein weiteres Megaprojekt und da gucke ich in die Wirtschaft und da sehe ich auch sehr viel, was da noch gar nicht so weit ist. Das ist nämlich die elektronische Akte, die E-Akte. Auch dieses Projekt läuft nach Plan, sodass im Jahre 2023 alle Behörden und Einrichtungen der Thüringer Landesverwaltung ein ressortübergreifendes und einheitliches – und darauf lege ich Wert – Dokumentenmanagementsystem nutzen können. Wir haben das alles schon, aber wir werden ein einheitliches haben, das, nachdem wir mehrere Jahre auch mit unterschiedlichen Ständen gearbeitet haben, dann optimiert worden ist. Auch hier machen wir erfolgreich Fortbildungen. Genauso erfolgreich wird aktuell das Projekt zur Entwicklung eines einheitlichen Personalverwaltungsverfahrens für Dienststellen der Landesverwaltung unter Anwendung der agilen Projektmethode „Scrum“ entwickelt. Dieses Projekt ist der Nachweis, dass auch fachlich komplexe Projekte in hoher Qualität wirtschaftlich und in kurzer Zeit in der Thüringer Verwaltung realisierbar sind.
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Kemmerich? Wenn Sie es bitte am Ende machen, dann wohl gern, ja. Die Mitteilung des Thüringer Rechnungshofs hat die Landesregierung durchaus ernst genommen. Also auch da sind wir sehr offen und auch in einem guten Meinungsaustausch mit dem Landesrechnungshof, weil eine ganze Reihe von den Erhebungen, die der Landesrechnungshof gemacht hat, natürlich auch unserer Beobachtung entspricht. Bei der Einführung eines neuen Bezügeverfahrens wird mit dem V-Modell ein anerkanntes Projekt-Vorgehensmodell eingesetzt. Projektplanung und Projektdurchführung orientieren sich an etablierten Methoden und Standards des Projektmanagements. Meine Damen und Herren, ich habe bereits gesagt, Know-how im Bereich des Projektmanagements ist in den Kernbereichen vorhanden. Was tatsächlich eine Herausforderung darstellt, ist die Schaffung von Multiplikatoren, und zwar in allen Häusern. Da komme ich so ein Stück weit auf Ihre Blickrichtung, die Sie jetzt auch gerade im Zwischenruf angesprochen haben. Damit meine ich, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit das vorhandene Know-how auch tatsächlich für die Steuerung der jeweiligen Projekte in den Ressorts genutzt wird. Sinnvoll ist dabei, das Projektmanagement zu spezialisieren. Dafür gibt es verschiedene Wege, angefangen von einer Spezialisierung in den Ressorts bis zur externen Unterstützung, die auf die Bedürfnisse der Thüringer Landesverwaltung zugeschnitten sein sollten. Dieser Aufgabe stellen wir uns. Meine Damen und Herren, das, was die FDP auch angesprochen hat, ist das Thema „Kommunale und was für den Bürger rauskommt, wo der Bürger tatsächlich OZG sieht“. Und da muss ich sagen, da ist der Fortschritt eben eine Schnecke.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das
war das, was ich sagte!) Ja, aber, Herr Kemmerich, nicht zu früh gefreut.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ich
freue mich, wenn es erwähnt wird!) Es ist ja so, dass ich persönlich – sage ich jetzt mal – immer dafür gewesen bin, dass wir unsere Kommunen ein Stück weit zusammenlegen, weil wir viele ganz kleine Kommunen haben, und ich erinnere an die Ausführungen, die gerade Herr Bergner als langjähriger Bürgermeister einer kleinen Kommune hier dazu gemacht hat und immer gesagt hat, das fällt aus.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Zu
Recht!) Wir haben Verwaltungsgemeinschaften, wir haben größere Gemeinden, wir haben große Städte. Bei den großen Städten funktioniert vieles auch schon sehr gut. Die sind aktiv, die haben die Manpower oder die Frauenpower im Hause und können das umsetzen. Aber in den vielen kleinen ist das nicht so. Und jetzt sage ich Ihnen mal ganz ehrlich: Der Gemeinde- und Städtebund ist seit fast 30 Jahren an der KIV beteiligt. Und wie sparsam war denn das in der Diskussion, die wir als Freistaat, die das Finanzministerium, der CIO, angestoßen haben? Wie sparsam waren denn die Rückmeldungen von den Kommunen, sich daran zu beteiligen, in einer ganz anderen Form, damit die Nutzung besser ist, dass man zusammenlegt, dass man konzentriert arbeitet? Ich will auch den Thüringischen Landkreistag nicht ausnehmen. Die Landkreise haben sich jetzt, nachdem wir sie wirklich intensiv gedrängt haben, dazu entschieden, dass sie regionale Rechenzentren machen, eben nicht den großen Schritt machen, und da sind wir gar nicht im Dissens hier im Raum – den großen Schritt machen und zu sagen, wir gründen ein gemeinsames Rechenzentrum. Wir haben es probiert. Es ist gescheitert. Jetzt haben wir das Konstrukt mit der KIV, das ist – denke ich – zumindest eine Hilfe. Aber da geht es doch nicht voran. Es geht um die Datensicherheit, es geht auch um das Know-how, es geht um den einheitlichen Einsatz. Wir sagen, wo immer Gemeinden da sind, die OZG-Leistung umsetzen wollen, geben wir mit dem EfA-Prozess, also „Einer für Alle“, die Möglichkeit, dass hier ein Projekt stattfindet, alle anderen das nachnutzen können, wir die Finanzierung übernehmen. Da gibt es durchaus schon gute Erfolge in einer ganzen Reihe von Gemeinden, ob sie kleiner oder größer sind. Auch bei den Landkreisen ist es mittlerweile ein Stück weit angelaufen. Man sieht, man muss da was machen. Und dieser Prozess beschleunigt sich von Tag zu Tag, weil jeder weiß, er muss an der Stelle etwas tun, und wir stellen Hilfe. Also, dem Land vorzuwerfen, dass wir an der Stelle nicht weiterkommen – wir können nicht alle zum Jagen tragen, es ist gesagt worden, aber wir stehen jedem beratend zur Seite. Ich bin sehr dankbar dafür, dass auch das Kompetenzzentrum 4.0 personell ein Stück weit aufgestockt werden konnte, damit wir genau diese Beratung weitermachen. Und dann heißt es einfach: vom Nachbarn lernen – ganz, ganz simpel. Die Prozesse, die Bürgerinnen und Bürger verstärkt nachfragen – es gibt ja viele Prozesse, die nur einmal angewandt werden –, die Unternehmen nachfragen, müssen wir gemeinsam entwickeln. Und da kann die eine Kommune von der anderen gern abschreiben. Genau das ist das Ziel, dass so viele wie möglich sich da einbringen. Nur dann kann es gelingen, dass wir das OZG in der Form umsetzen, wie wir es, glaube ich, alle beide auch wollen. So, jetzt zu Ihrer Frage, Herr Kemmerich.
Ich glaube, zum Ende haben wir uns in der Sache ja noch genähert. Ich freue mich, dass Sie Zeit haben, können wir ein bisschen plaudern. Sie haben es ja angesprochen. Das OZG verpflichtet das Land Thüringen, Verwaltungsdienstleistungen, 600 an der Zahl, bis zum Ende des Jahres 2022 digital anzubieten. Wir wissen aus unseren Anfragen, dass es bis jetzt ein Bruchteil ist. Sie brauchen nur bei ThAVEL die Onlineseite aufmachen, da finden Sie bei den einzelnen Kommunen, welche Dienstleistungen das bis heute sind. Und da wissen wir, das sind Spurenelemente. Darauf zielt unser Antrag, wir müssen nicht eine 20 Jahre erfahrene Firma benennen, die die Abläufe in den Ministerien digitalisiert, nein, wir müssen im Sinne der Bürger die Angebote der Verwaltung für die Bürger im Land Thüringer digitalisieren und dafür haben wir noch etwa anderthalb Jahre Zeit. Da ist die Frage: Wie will die Landesregierung das sicherstellen? Dahin geht unser Antrag und auch die Aufforderung, das im Ausschuss weiter zu diskutieren. Das wäre die Antwort gewesen, die ich gern gehabt hätte. Also, Sie haben ja in Abrede gestellt, dass wir überhaupt Prozessmanagement machen. Ich habe Ihnen jetzt erzählt, dass wir Prozessmanagement professionell machen. Diese Frage ist, glaube ich, jetzt geklärt. Wir haben auch gar kein Problem, darüber im Ausschuss weiter zu diskutieren. Kommen Sie immer her, stellen Sie die Fragen, vorbereitet noch besser, dann können wir Ihnen im Ausschuss auch antworten, da nehmen wir uns alle Zeit der Welt. Das ist nicht die Frage. Die Frage ist: Wie unterstützen alle – auch die hier sind – den Bürgermeister, die Verwaltung in den Kommunen dabei und ermuntern sie dazu? Es geht um Überredungskunst. Wir versuchen das mit unseren Mitteln in der Landesverwaltung, mit unserem Kompetenzzentrum und ermuntern alle auch weiterzusagen, dass die Dinge nachgenutzt werden können. Darum geht es doch. Das können sie nicht allein schaffen. Also wenn die Ministerin zu allen Bürgermeistern fährt, ist noch nichts getan. Wenn aber im Stadtrat gesagt wird: Kommt, lass uns mal was anfangen, lasst uns vom Nachbarn lernen, dann kommen wir weiter. Denn wir müssen es in der Fläche ausrollen. Wir haben am Anfang vorigen Jahres mal das Thema mit der Hundesteuer gehabt, also den Onlineantrag Hundesteuer. Das ist nun was ganz Simples. Warum nutzen nicht alle den Onlineantrag Hundesteuer? Das ist eine ganz simple technische Frage, aber alle Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften müssen einfach sagen: Okay, wir wollen den Antrag nutzen oder wir machen was Eigenes, aber der Bürger kann es tun. Wenn da der Widerstand so groß ist – und das ist sicherlich auch altersabhängig, aber nicht nur –, dann können wir, kann ich den viermal besuchen, den Bürgermeister, er wird es einfach nicht tun.
Frau Ministerin, gestatten Sie noch eine Nachfrage? Ich will aber darauf aufmerksam machen, dass die Geschäftsordnung während der Debatte kein Plaudern zulässt.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte schön.
Nein, ist kein Plaudern, das ist eine konkrete Nachfrage. Frau Ministerin, Sie sagten in Ihrer Ausführung, das könnte nur gelingen, wenn man mehr Gemeinden zusammenlegt. Ich bin anderer Auffassung und dazu würde ich Ihnen gern eine Frage stellen. Sie haben es gerade selber gesagt, wenn ich eine praktikable Lösung habe, dann kann das von Gemeinde zu Gemeinde, von Gebietskörperschaft zu Gebietskörperschaft übertragen werden. Nehmen wir die Gesundheitsämter, die teilweise auch noch wie in der Steinzeit arbeiten, was wir schmerzvoll erfahren, indem Faxe geschickt werden. Bis heute ist nicht gelungen, ein Jahr nach der Pandemie alle Gesundheitsämter digital umzustellen. Das meinen wir mit Projektmanagement, alle Gesundheitsämter eben auf diesen Standard umzustellen. Und das sehen wir als unzureichend.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was ist die Frage?) Auch dazu will ich Ihnen sehr genau sagen, dass ich zunächst einmal der Behauptung widersprechen will. Auch wenn ich vieles bei den Landkreisen kritisiere, aber Sie können nicht pauschal sagen, dass die Gesundheitsämter alle noch in der Steinzeit arbeiten. Sehr viele Gesundheitsämter haben für viele Prozesse auch schon Technik, Software, die sie seit Jahren und Jahrzehnten anwenden.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Jahr-
zehnte ist ein bisschen übertrieben!) Doch, auch seit Jahrzehnten anwenden. Also es soll durchaus auch schon in Kommunen Digitalisierung geben, zumindest habe ich das so erlebt. Aber vielleicht ist das in ganz kleinen Verwaltungen, wo Sie die Reflexionen haben, dann nicht so, das weiß ich nicht. Es geht doch darum, dass ich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich auf einmal erreiche. Wenn ich natürlich ganz kleine Einheiten habe, die sich immer selbstständig entscheiden müssen, dann komme ich nicht dazu, dass ich mit einem Schlag nicht nur Tausend, sondern Zehntausend erreiche. Das ist doch die Frage. Wenn sich alle unterhaken und da mitmachen, dann haben wir da relativ schnell Erfolge. Wenn es aber von doch einer Reihe so ablehnend gehandhabt und die Frage gestellt wird, ob nicht das Finanzministerium das auch noch für die Kleinstkommune jetzt erfüllen kann, obwohl wir schon alle Hilfestellungen geben und es weiterreichen – also wie gesagt, wir können Sie nicht zum Jagen tragen, aber wir geben alle Hilfestellungen und wir sind auch gern bereit, Prozessmanagement weiterzugeben. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Danke, Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich habe den Antrag zur Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vernommen. Weitere Ausschüsse habe ich nicht gehört. Wer dafür ist, die Ausschussüberweisung vorzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP und der AfD. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/1130 in der korrigierten Fassung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1131 Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Weltzien für die Fraktion Die Linke.
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, zweiter Digitalisierungsantrag für heute von der FDP – auch schon lange im Durchlauf, heute in der Behandlung. Dieses Mal haben Sie es auf das Schriftformerfordernis im Bereich der Verwaltung und der Wirtschaft abgesehen. In der Begründung Ihres Antrags heißt es, wenn ich zitieren darf: „Für die forcierte OZG-Umsetzung bietet es sich an, das Schriftformerfordernis in Papierform gesetzlich abzuschaffen und in Ausnahmefällen auf die Fälle zu beschränken, in denen die Papierform tatsächlich zwingend ist.“ Dazu muss man sagen, dass bis zum 31. Dezember 2022 Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet sind, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über die Verwaltungsportale anzubieten. Die rot-rot-grüne Landesregierung treibt die digitalen Prozesse in der Verwaltung auf Ebene des Landes und in den Kommunen weiter voran – wir haben in dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt bereits darüber gesprochen – und versucht, auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Thüringer Wirtschaft nicht alleinzulassen. Erst im letzten Monat haben wir das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-Government-Gesetzes beschlossen. Ich denke, beispielsweise eine Onlinefunktion des Personalausweises ist ja durchaus richtig, wenn wir über den Bereich der Authentifizierung reden, und es ist auch bestimmt eine gute Sache. Ich kann mich erinnern, dass die FDP in dem Tagesordnungspunkt zu diesem Gesetzentwurf bedauert hat, dass es leider keinen Smart Perso gäbe – um dieses Wort einfach mal zu verwenden –, also die Möglichkeit, den Personalausweis direkt auf dem Handy oder einem anderen Speicherort zu haben. Ich muss zugeben: Die Idee finde ich als junger Mensch und als technikaffiner Mensch ja durchaus charmant,
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Die ist so-
gar gut!) sicherlich bestimmt auch praktisch. Aber was Sie in Ihren Beiträgen dazu auch immer wieder vergessen, ist, die Dinge zu erörtern, was die datenschutzrechtlichen Bestimmungen dazu angeht. Deswegen habe ich das Gefühl, mit Ihrem Motto „Digitalisierung first, Datenschutz second“ werden Sie leider auch als Bürgerrechtspartei keinen goldenen Blumentopf gewinnen können.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Handy ist eben nicht per se ein sicherer Ort für solche Daten. Wir versuchen auf der Ebene des Landes und der Kommunen mithilfe der KIV und weiteren Partnern die Digitalisierung voranzutreiben – wir haben das beredet – und damit alle notwendigen Prozesse zu bündeln und einheitlich zu gestalten. Liebe FDP, ich gebe Ihnen ja so weit in Ihrem Antrag recht,
(Beifall FDP)
dass auch ich die Überprüfung des Schriftformerfordernisses als durchaus sinnvoll erachte. Dieses zu reduzieren und die unkomplizierte öffentliche Verwaltung und die digitale Wirtschaft endlich Wirklichkeit werden zu lassen, sollten wir nicht aus dem Blick verlieren. Das stimmt. Problematisch finde ich jedoch in Ihren Texten, dass Sie ausschließlich digitale Prozesse für alle Bürgerinnen und Bürger als Chance und Vereinfachung verkaufen. Es stimmt zwar, dass viele Menschen mit Behördengängen nicht unbedingt positive Gefühle verbinden und häufig vom ewigen Papierkram genervt sind, aber ebenso gibt es eben Bürgerinnen und Bürger, vor allen Dingen auch älteren Semesters, vor allen Dingen auch nicht technikaffine Menschen, die wenig Erfahrung mit digitalen Prozessen haben und die damit sehr schnell ein schlechtes Gefühl bekommen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Warum
unterstellen Sie das immer den älteren Menschen? Das ist so diskriminierend!) Und diese Menschen muss ich doch auch mitnehmen und nicht jeder kann beispielsweise eine digitale Unterschrift und ein PDF-Dokument einfügen. Nicht jeder besitzt ein Smartphone und es soll sogar in der heutigen Zeit noch Menschen geben, die keine E-Mail-Adresse besitzen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Deswe-
gen soll es ja einfach und benutzerfreundlich sein!) Deswegen ist es wichtig, auch die klassischen Wege der Behördengänge nicht außer Acht zu lassen, Zwischenformen und Möglichkeiten zu finden, wie wir innerhalb dieser Verwaltungsprozesse den Medienbruch zwischen analogen und digitalen Medien gelöst bekommen. Kluge Systeme gibt es dafür mehr als genug, wir müssen sie nur einführen. Als Land werden wir daran gemessen werden, wie gut wir die Bürgerinnen und Bürger dort abholen, wo sie heute stehen, neue digitale Prozesse auch in der Wirtschaft begleiten und diese vor allen Dingen verständlich erklären und niemanden zurücklassen. Ich denke, das Stichwort lautet „Evaluation“, um die Bedürfnisse der Thüringerinnen und Thüringer besser zu erkennen und sich ihrer Lebensrealität anzupassen. Erst dann wissen wir, warum digitale Prozesse angenommen werden oder eben auch nicht. Gleichzeitig gilt dies auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden, in den Unternehmen, in der Wirtschaft. Einige werden sicherlich problemlos mit neuen Herausforderungen zurechtkommen, andere werden an der Stelle intensive Schulungsmaßnahmen brauchen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist
die Aufgabe, das Angebot so benutzerfreundlich zu machen!) Das Normenscreening ist bereits durchgeführt worden und Veränderungen stehen weiter auf der Tagesordnung von Rot-Rot-Grün, die aktuellen Entwicklungen machen Hoffnung, dass wir auf einem guten Weg sind. Für weitere sachdienliche Hinweise zu Ihrem Antrag stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen im HufA und des Ministeriums sicherlich zur Verfügung, wenn dort der Antrag weiterberaten wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher am Livestream, die Überprüfung des Schriftformerfordernisses ist zweifellos wichtig und richtig, da stimme ich der FDP-Fraktion völlig zu. Aber erstens: Ich möchte die FDP jetzt zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass die Implementierung des Onlinezugangsgesetzes eine Frist hat. Dies ist der 31. Oktober 2022. Bitte lassen Sie uns danach evaluieren, was geschehen ist.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Genau,
wir warten erst mal ab, bis das Schiff vor den Eisberg fährt, und dann gucken wir weiter!) Es mag sein, dass Sie dank Ihrer Kontakte in die Ministerien jetzt schon informiert sind, was schiefläuft, wir und auch andere Parteien dürften es nicht sein. Zweitens: Es gibt bereits eine Grundlage zur Überprüfung des Schriftformerfordernisses. Diese hätte Sie ebenfalls vorher lesen sollen, bevor Sie diesen Antrag stellen. Nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom 1. Dezember 2014 ist in Verwaltungsverfahren unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig. In Absatz 2 steht: „Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden.“ Dieses Gesetz gilt auch für die Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Thüringen. Ihr Antrag ist damit größtenteils unnötig. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein erneuter Antrag der FDP, der uns, glaube ich, viel Zeit raubt in Zeiten, in denen wir andere Anträge auch bearbeiten sollten.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist eine
Arroganz! Unglaublich!) Von daher lassen Sie mich mit einem Mantra beginnen, Herr Kemmerich: Recherche first, überflüssige Anträge second.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Prinzipiell würde uns ein Umsetzen dieser Maxime ausgesprochen viel Zeit ersparen. Also machen wir es kurz und – um es mit den Worten von Philippa Georgiou zu sagen – maximal schmerzhaft. Die FDP möchte die Landesregierung zur Prüfung und zum Bericht auffordern, in welchen Normen und in welchen Gesetzen das Schriftformerfordernis in eine elektronische Identifikation umgewandelt und auf das persönliche Erscheinen verzichtet werden kann – alles klar. Herr Kemmerich, Sie waren eine Weile nicht im Landtag vertreten, aber das eine oder andere scheint Ihnen trotz alledem noch darüber entfallen zu sein. Wir haben uns auch in der letzten Legislatur mit Digitalisierung befasst und auch das ging damals ausgesprochen gut ohne FDP.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ja, aber in
die Hose ging das, ganz gut in die Hose!) Und wir haben unter anderem ein ziemlich zukunftsweisendes E Government Gesetz verab‑ ‑ schiedet und dort heißt es unter § 33: „Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 1. Januar 2019, in welchen Rechtsvorschriften des Landes auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.“ Es wurde dort also bereits eine Berichtspflicht zum Thema „Schriftformerfordernis“ aufgeführt und mehr noch: Der Bericht wurde bereits geliefert. Ich weiß, der Januar 2019, das war noch vor Ihrer Zeit und im Bericht ist eigentlich alles nachzulesen. Bei Bedarf hier noch mal die Berichtsnummer: Drucksache 6/6651. Bereits im Mai 2018 haben wir das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz novelliert und auch da haben wir Vorsorge getragen und in § 3a – Elektronische Kommunikation – das Schriftformerfordernis neu geregelt. Hier wird auch aufgeführt, wie konkret die Schriftform ersetzt werden kann. Das würde ich jetzt nicht vorlesen, denn auch das lässt sich nachlesen. Mein Fazit ist: Ihren Antrag braucht es unserer Meinung nach nicht. Er bringt keine neuen Erkenntnisse, er regelt nichts neu. Er ist ein Schriftstück, das nicht erforderlich ist und auf das wir gern verzichten können. Und so schließt sich der Kreis: Recherche first, überflüssige Anträge second. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren
Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, der Antrag der FDP-Fraktion zum Thema Schriftformerfordernis. Ich will gestehen, dass ich manche Wortmeldung von hier oben ziemlich arrogant fand, weil ich finde, wir sollten uns nicht gegenseitig unterstellen, ob Anträge sinnhaft sind oder nicht, gerade in so einer zentralen Fragestellung.
(Beifall FDP)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Arroganz ist ja was, was für die CDU völlig abwegig ist!) Insofern scheint es mir schon wichtig, darüber zu diskutieren, denn in der Tat – da hat der Kollege Müller recht – haben wir das natürlich im Januar 2019 schon mal berichtet bekommen. Aber die Fragestellung ist doch nicht immer, was wir in irgendwelchen Berichten haben oder wie es Kollege Weltzien oder auch Kollege Kaufmann – die sich da ja sehr einig waren, so nach dem Motto, man muss mal evaluieren, wenn der Oktober 2022 vorbei ist. Hier geht es nicht um Evaluierung! Hier geht es um die Fragestellung, ob wir es tatsächlich umsetzen,
(Beifall CDU, FDP)
ob es tatsächlich beim Bürger ankommt. Mit dieser Fragestellung muss man sich doch mal beschäftigen. Und um das mal klipp und klar zu sagen: Das Ziel muss doch bitte schön sein, dass Thüringen das Bundesland ist, das deutschlandweit am digitalsten ist,
(Beifall CDU, FDP)
vom Bürger aus zu denken und tatsächlich auch Dienstleistungen zu erfüllen.
(Beifall CDU, FDP)
Wenn wir diesen inneren Anspruch nicht haben, wenn wir das mit der Mentalität vertreten, ja, wir evaluieren mal, dann werden wir nicht vorankommen. Denn perspektivisch wird es so sein, dass mit diesem kleinen Gerät, mit dem Handy, ich eigentlich – und das ist mein Anspruch als Bürger – meinen Kita-Antrag genauso stellen kann wie mein ÖPNV-Ticket buchen, dass ich es ermögliche, die Kommunikation innerhalb meiner Schul-Elternvertretung herzustellen, genauso wie ich von meinen Stadtwerken einmal im Jahr einen optimierten Kostenvoranschlag bekomme, was ich vielleicht bei meinen Energiekosten besser machen kann, den Check-in im Gastrobereich genauso zu organisieren wie am Ende eben auch meine Steuererklärung abzugeben und dann vielleicht auch noch beim Land meinen Antrag meines Sportvereins abzugeben, und das alles auf digitale Art und Weise. Wenn ich diesen inneren Anspruch habe und wenn ich als Land diese Vision vertrete, zu sagen, vom Bürger aus zu denken, das digitalste Bundesland zu sein, dann hat Thüringen endlich auch mal eine Vision in diesem Bereich und nicht einfach nur Evaluierungen und laufende Aktendeckel. Das kann nicht unser Anspruch sein.
(Beifall CDU, FDP)
Das setzt aber eben voraus, dass wir uns auch mit der Realität auseinandersetzen, wie wir momentan digitalisieren – Frau Ministerin hat darauf hingewiesen –, im Besonderen, was das Verhältnis zwischen Land und Kommune angeht. Das OZG und auch der Bund haben ja die Frage im Schrifterfordernis aufgeworfen. 2.872 Vorgänge sind geprüft worden und am Ende ist herausgekommen, dass davon 586 Fälle ohne Schriftformerfordernis möglich sind. Das ist mir noch zu wenig, das ist noch zu unambitioniert, aber es zeigt auch einen Weg und eine Richtung an, die wir gemeinsam gehen könnten. Und wenn ich mir andere digitale Champions anschaue – Singapur, Estland –, dann wird sehr schnell deutlich, dass die in zwei Bereichen optimal aufgestellt sind: Sie haben eine Möglichkeit, mit einer digitalen ID eindeutig den Bürger auch digital abzubilden, aber zweitens vor allen Dingen sicherzustellen, dass sie über eine digitale Signatur genau diese ID auch mit der rechtsverbindlichen Zusicherung verbinden, ein solches Rechtsgeschäft abzuschließen. Ich glaube, das muss doch unser innerer Anspruch sein, dass Thüringen da die Nummer eins ist. Momentan sind wir aber digitale Servicewüste, denn wenn man auf die Zahlen schaut, dann stellen wir fest, bis Ende 2022 sollen in Thüringen 460 landes- und kommunalbezogene digitale Dienstleistungen bereitgestellt werden, und dann schauen wir uns ganz simpel den Deutschland-Index der Digitalisierung an, und bei allen Indexwerten – Digitale Kommune, Infrastruktur, Digitales Leben, Bürgerservices sowie Wirtschaft und Forschung – liegt Thüringen nicht nur hinter dem Durchschnitt aller Länder, sondern auch hinter dem Durchschnitt aller Flächenländer ist es weit abgeschlagen. Wenn wir uns anschauen, dass eben 49 Prozent der Bürger 2018 online Kontakt zur öffentlichen Verwaltung hatten – da gab es nur ein Land, das weniger hatte – und der bundesweite Durchschnitt 56 Prozent sind, dann zeigt das doch,
(Beifall CDU, FDP)
dass die Bürger zwar gern möchten, aber sie nicht können. Und das ist das Problem, worauf wir hinweisen und worauf auch der Antrag der FDP-Fraktion zielt. Das beredteste Beispiel erleben wir doch jetzt gerade wieder in dieser Pandemie. Digitale Kontaktnachverfolgung – da ist vollkommen egal, welches Tool man wählt, aber man darf doch mal bitte schön zur Kenntnis nehmen, 13 Bundesländer haben schon eine digitale Kontaktnachverfolgung. Die schließen gerade ihre Gesundheitsämter an, damit, wenn es wieder eine Öffnungsperspektive gibt, man eben diese digitale Kontaktnachverfolgung machen kann. Und wo ist Thüringen? Thüringen ist nicht präsent in dieser Fragestellung. Das das ist doch das, was uns ärgert, dass wir nicht vorn spielen, sondern dass wir quasi immer wieder im Tabellenkeller stehen.
(Beifall CDU, FDP)
Und das ist der innere Anspruch, der da fehlt, eben auch mal Visionär und bei neuen Technologien vorn zu sein. Wenn wir diese Frage stellen, dann hat das auch was mit der konkreten Umsetzungsperspektive zu tun, Oktober 2022, OZG umgesetzt und 460 landes- und kommunalbezogene digitale Dienstleistungen. Das bedeutet eben auch konkret umgerechnet, bei 634 Kommunen, wo das umgesetzt werden muss, ergibt sich eine Gesamtzahl von 290.000 Implementierungen. Ausgehend von den verbleibenden Wochen, Monaten, anderthalb Jahren, die wir da noch haben, ist doch vollkommen klar, was wir im Monat erreichen müssen. Und wenn wir das im Monat nicht erreichen, können wir heute schon sagen, selbst, wenn wir jetzt die optimistischste Prognose der Ministerin annehmen, dass sich das hinten raus beschleunigt, dass wir das Ziel im Oktober 2022 verfehlen werden. Das kann uns doch bitte hier nicht ruhig sitzen lassen. Deswegen ist es wichtig, das dann auch im Ausschuss vertieft zu diskutieren, was wir da optimieren können, was wir im Zweifelsfall auch in Bereichen wie digitales Unternehmerkonto machen können, was wir unseren Unternehmen erleichtern können, wenn es auch um die Frage geht, wie sie mit der öffentlichen Verwaltung kommunizieren, weil auch da Thüringen, Deutschland hintenan sind. Wir liegen beim Digital Economy and Society Index, der von der EU gemacht wird, mittlerweile auf Platz 19 von 24. Die digitale Servicewüste Thüringen, die digitale Servicewüste Deutschland können uns nicht ruhen lassen. Deswegen ist es wichtig, diesen Antrag auch im Haushalts- und Finanzausschuss weiter zu diskutieren. Wir wollen, dass Digitalisierung Chefsache ist, wir wollen, dass Thüringen das digitalste Bundesland ist, das vom Bürger aus gedacht wird und er jede einzelne Dienstleistung auch mit diesem kleinen Handy ausführen kann. Und, Herr Weltzien, natürlich kann man das auch datenschutzrechtlich und sicherheitsrechtlich sauber machen. Sie sind ja selber Fachinformatiker, Sie wissen, dass es da Möglichkeiten gibt. Aber es kann bitte schön bei allen datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten nicht unser Anspruch sein, dass im Jahr 2030 die häufigste Todesursache Datenschutz ist.
(Beifall CDU, FDP)
Ich glaube, da sollten wir schon daran arbeiten, dass wir inhaltlich etwas besser unterwegs sind. Wenn ich das vielleicht noch ergänzen darf: Ich habe mir vor vier Jahren die Mühe gemacht, mal die Champions in der Digitalisierung zu besuchen, habe mir das angeschaut, habe es mir in Singapur wirklich eine Woche erklären lassen. Der entscheidende Punkt ist, es ist sowohl für Jung wie für Alt eine riesengroße Option. Ich habe dort ein Seniorenheim besucht, wo man versucht hat, datenschutzrechtskonform über Bewegungstokens zu sagen, wir schützen ältere Menschen. 300 Leute, über ein Jahr lang ist beobachtet worden, da wurde dann geguckt, wenn es quasi eine Bewegung über eine bestimmte Stundenanzahl nicht gegeben hat, dass jemand zum Beispiel seine Toilette nicht besucht hat, war das ein Frühwarnsignal dafür, dass es dem älteren Menschen vielleicht schlecht geht. Dann wurde dort ein Sozialarbeiter hingeschickt oder eine Krankenschwester, um zu schauen, ob es demjenigen vielleicht irgendwie gesundheitlich schwierig geht. Und was war das Ende vom Lied? Sie haben elf Leute gerettet, weil sie eben digitale Möglichkeiten genutzt haben. Dort gibt es digitale Buzzer, die sie an sich tragen, wo sie eben auch Warnsysteme austragen können. Und mein Punkt ist etwas ganz Simples: Ich würde gern Technologie nutzen, damit wir das Leben der Bürger in diesem Freistaat besser machen.
(Beifall CDU, FDP)
Deswegen ist Digitalisierung so wichtig. Und genau aus dem Grund sollten wir es im Ausschuss auch weiter diskutieren. Danke.
(Beifall CDU)
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren
Vielen Dank. Wir treten jetzt in die Lüftungspause ein und setzen hier um 11.25 Uhr fort. Nach der Lüftungspause hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Merz das Wort.
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Wir fahren fort in der Beratung des Tagesordnungspunkts 30. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Merz von der SPDFraktion.
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, es hat sich schon ziemlich jede Fraktion zu diesem Antrag äußern dürfen. Eines kurz vorweg zu Prof. Dr. Voigt: Die CDU will digital bestes und Vorzeigeland werden. Ich denke, das wollen wir grundsätzlich alle. Die Wege dorthin sind holprig und steil, wie wir alle feststellen, aber man muss auch Vorbild sein innerhalb des Landtags. Dass sich die CDU-Fraktion seit Monaten verweigert, zum Beispiel unsere Ausschüsse digital tagen zu lassen, zeugt nicht von sehr viel digitaler Kompetenz und Fortschrittsstreben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ein weiteres Beispiel: Dass der Haushaltsplanentwurf im letzten Jahr ganz zwingend nicht digital, sondern in Papierform vorliegen musste, ist ein weiterer Punkt dafür, wie wichtig und wie ernsthaft Sie dieses Thema gemeinsam mit den Bürgern da draußen voranbringen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber nun zum Antrag, der von der FDP-Fraktion eingebracht wurde: Ja, es ist schon ein bisschen her, er wurde schon mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt und nicht aufgerufen, deswegen ist er mittlerweile auch, zumindest inhaltlich oder zeitlich, fast obsolet, denn das Ziel, dass die Landesregierung wie gewünscht im I. Quartal 2021 einen Gesetzentwurf vorlegt, dürfte mit Blick auf den Kalender nicht mehr zu halten sein. Nicht ernsthaft kann aber erwartet werden, dass die Umsetzung oder die Wunschvorstellung bei der FDP-Fraktion so kommt, wie sie im Antrag formuliert ist. Sie fordern tatsächlich, dass die Landesregierung alle – ich zitiere – „Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Vollzugshinweise et cetera) des Landes“ dahin gehend prüft, ob „die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist“. Das sprengt jeden sinnvollen Rahmen, werte FDP-Fraktion, was allein die Verwaltungskosten angeht.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: So ein
Unsinn! Das ist eine einmalige Aufgabe! Das kommt nie wieder!) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung würden monatelang nichts anderes machen, als Ihre Phantasien – ob nun dazu vorhanden oder nicht vorhanden – zu bedienen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: So ma-
chen es die Bürger des Landes noch jahrelang!) Offensichtlich ist das Verständnis der FDP zurzeit im Ressourcenmanagement hier etwas unausgeprägt.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Keine
Ahnung und davon eine ganze Menge!)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Der Herr Kemmerich ist ganz schlau!)
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Überflüssig ist der Antrag aber auch aus rein inhaltlicher Sicht. Die Überprüfung der Vorschriften und der Berichte an den Landtag – das wurde auch schon von den Kolleginnen gesagt – ist fixiert und wurde bereits erbracht, nämlich in der Drucksache 6/6651 im Januar 2019 – dort nachzulesen auch für die Kollegen der FDP-Fraktion. Zudem finden die Überprüfung und Änderung von Vorschriften im Verwaltungshandeln bereits anhaltend statt, genauer gesagt im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes. Die Ergebnisse fließen bei Überarbeitungen untergesetzlicher Normen direkt ein. Was außerdem vielleicht für die FDP noch einmal grundsätzlich von Interesse sein sollte, sind Bundesgesetzgebungen. Das Schriftformerfordernis ist in § 126 des BGB fixiert und kann nicht ohne Weiteres durch landesgesetzliche Einzelregelungen vollständig negiert werden. Für eine Erweiterung der Definition des Schrifterfordernisses im Verwaltungsverfahren wurde 2018 bereits das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz erweitert, konkret in § 3a: „Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz [...] versehen ist.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, Sie sehen, ein Sondergesetz ist bereits aus Zeitund Kostengründen unsinnig. Inhaltlich ist das Ansinnen der FDP zwar zunächst durchaus verständlich, aber wenig durchdacht. Und allein, weil darüber hinaus das I. Quartal 2021 schon vorbei ist und ein Gesetzentwurf in diesem Umfang und in dieser kurzen Zeit nicht erwartet werden kann, werden wir diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer, Zuschauer an den digitalen Geräten, ja, wir wissen, dass der Antrag ein Dreivierteljahr alt ist, aber wir wissen auch eins: Passiert ist wieder gar nichts! Ich will der Sache zwei Dinge voranstellen. Wir haben gern im Wahlkampf gesagt – auch in 2017 –, wir wollen Thüringen zum Estland von Deutschland machen. Ich will aber erst mal nach Dänemark schauen. In Dänemark bekommen 90 Prozent aller Bürger des Landes ihre Anträge – Korrespondenz, Hinweise, was auch immer von den Verwaltungen, 90 Prozent – in ihr digitales Postfach. Dänemark hat 5,8 Millionen Einwohner. Anne Sulling, das ist die Ministerin – man höre – für Unternehmertum in Estland, hat die Tage erzählt: So ziemlich das letzte Dokument, das ich mit Kugelschreiber unterschrieben habe, ist die Ernennungsurkunde zur Ministerin. In Estland sind sie so weit, dass Unterschriften eher zeremoniellen Charakter haben. Und worüber diskutieren wir? Dass es eine Megaaufgabe ist, einmal wirklich zu entmisten, Frau Merz? Endlich mal zu schauen, was wir jeden Tag für einen Unsinn machen, nämlich unsinnige Dokumente auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen, zurückzuschicken. Das nennen wir Unterschrifterfordernis.
(Beifall FDP)
Wenn man einmal aufräumt, so ist das im Leben, spart man es sich für die Zukunft. Darauf wollen wir hinaus. Was bedeutet Schriftformerfordernis? Man muss etwas unterschreiben, digital oder persönlich. Dieses Erfordernis führt zu Medienbrüchen, die die Prozesse unnötig verkomplizieren, ausweiten, Papier kosten, Zeit kosten und insofern zu ersetzen sind. Es ist tatsächlich in § 12 des E-Government-Gesetzes geregelt, dass das Unterschriftsfeld nicht gleich Schriftformerfordernis ist. Aber wie reagieren denn Verwaltungen? Eine Mitarbeiterin unseres Hauses hat geheiratet, ist Mutter, woanders geboren. Die musste jedenfalls mit vier Landkreisen diskutieren, gemeinsam mit ihrem Mann, um alle Unterlagen herbeizusammeln, die man braucht, um eine Eheschließung zu machen. Und in jedem dieser Kreise und Städte in Thüringen war es anders. Mal musste man es ausdrucken und unterschreiben und konnte es einscannen und zurückschicken, das andere musste man per Post machen, das Bezahlen hatte verschiedene Dinge.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wie oft hat sie
denn geheiratet?) Das ist doch nicht der Anspruch, den wir an dieses moderne Leben haben. Herr Prof. Voigt hat es doch sehr, sehr deutlich gesagt. Wir wollen uns doch die Digitalisierung zunutze machen und nicht zur Last.
(Beifall FDP)
Und wenn ich dann dieses überhebliche Gequatsche höre, dass manche Leute nicht in der Lage sein sollen, sich darauf einzustellen, das zu nutzen – das ist so eine Frechheit. Ich glaube, jedes Alter – und das ist nicht die Frage der Person, die es benutzen soll, das ist der Anspruch, den wir alle an die Benutzerfreundlichkeit stellen sollten.
(Beifall FDP)
Wenn die Dienste, die wir anbieten, benutzerfreundlich sind, dann stellt sich überhaupt nicht die Frage, ob ich sie einsetze. Wie sind denn die Megakonzerne dieser Welt in die Lage versetzt worden, für fast jeden Lebenssachverhalt etwas anzubieten, das wir nutzen? Indem sie benutzerfreundliche Angebote machen, indem es fast einfach ist, kinderleicht, aber auch seniorengerecht ist, damit umzugehen. Es ist überhaupt kein Problem, mit dem Handy eben bei einem Onlineshop ein Ticket zu bestellen, einen Kühlschrank zu kaufen, eine Mikrowelle, ich weiß nicht was. Aber nehmen Sie doch mal den elektronischen Pass, sei er auf dem Handy oder nicht, damit kann man nämlich fast gar nichts anfangen. Und nochmals: Wir wollen doch nicht warten, bis das Kind im Brunnen ist oder der Zug vor die Wand gefahren ist, bis Ende nächstes Jahr. Wir wollen doch jetzt wissen: Wie weit sind wir? Damit wir die verbleibende Zeit nutzen können, das OZG wenigstens so weit wie möglich zu erfüllen.
(Beifall FDP)
Die Bürger da draußen sollen und müssen den Anspruch haben, dass möglichst viel von dem erreicht wird, was vorgeschrieben ist. Aber wenn wir so tun oder nach dem Termin mal evaluieren, was wir heute schon wissen, was haben wir denn dann gekonnt? Gott sei Dank sind unsere mittelständische Wirtschaft, das ganze Unternehmertum in Deutschland viel, viel weiter, sonst würden wir keine dieser Folgen dieser Pandemie bewältigen, und nochmals: Auch in den Ämtern … Ich will doch gar keinem zu nahe treten, Frau Ministerin, wir haben das eben diskutiert. Aber wir wären doch viel weiter, und andere Länder in Deutschland und erst recht auf der Welt sind weiter. Wir müssen einfach – nochmals – das nutzen, was geht und verbessern. Da hilft es auch nicht zu sagen, das ist kleinteilig. Wir müssen Plattformen anbieten, Benutzeroberflächen, wo eine Gemeinde ohne großen Aufwand sagen kann: Ich kann mir diese Sache zunutze machen und damit meine Prozesse vereinfachen und tatsächlich an allen Stellen des Landes auch den Mitarbeitern in den Verwaltungen das Leben erleichtern.
(Beifall FDP)
Deshalb sagen wir: Bürokratie Kassensturz. Nochmals: Wir wollen alles, wirklich jeden Prozess, analysieren, wo Schriftformerfordernisse noch zu finden sind, und dann stellen wir die einfache Frage: Brauchen wir das an der Stelle, ja oder nein? Bei nein – streichen. Das ist nicht schwer, einmalige Aufgabe für das Leben, dann erledigt. Und insofern, schauen Sie nach Estland, dort können Sie mit Ihrem Personalausweis nahezu alles erledigen, was das Leben im Umgang mit den Verwaltungen so braucht. Das sollte die Benchmark sein und nicht, was wir seit 20 Jahren vielleicht versuchen zu tun, aber bis heute nicht geschafft haben. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Sehe ich nicht. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Ministerin Taubert. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kemmerich, wir sind uns im Ziel überhaupt nicht uneinig. Das ist nicht die Frage. Ich denke, es ist hinreichend darauf verwiesen worden – ich will das jetzt nicht weiter ausführen –, dass wir im Verwaltungsverfahrensgesetz die Parallele schon haben, Schriftformerfordernis und auch digitale Abbildung, und wir haben auch eine Verordnung vom Bund, das ist die eIDAS-Verordnung – können Sie nachschauen – von 2016 als ein Werkzeug, das wir da anwenden können. Es geht doch um Folgendes: Es geht tatsächlich um Datenschutz und um Akzeptanz, um diese beiden Dinge, bei Bürgerinnen und Bürgern. Und – ich will das auch nicht skandalisieren, aber wenn Sie sich überlegen, welche Diskussion im Bund – auch von Ihrer Fraktion –, im Bundestag – auch von anderen Fraktionen, die hier im Landtag sitzen – von den Parteien zum Registermodernisierungsgesetz geführt wurden: Da geht es darum, genau das zu machen, was andere in anderen Ländern offensichtlich vollständig akzeptieren, nämlich, dass ich nur eine Registernummer habe. Und was ist denn die Befürchtung auch Ihrer Fraktion, die Grünen auch, im Bundestag? Es ist die Befürchtung, dass die staatliche Verwaltung nachvollzieht, was der Bürger da alles macht. Das ist also absolutes Misstrauen in die Verwaltung zu 100 Prozent. Nun sage ich auch: Es ist richtig und gut, wenn man zunächst mal misstrauisch ist, man muss es überprüfen, muss schauen, ist das datenschutzsicher, also kann die eine Behörde bei der anderen Behörde reinschauen, kann ein Profil gebildet werden oder nicht? Aber das ist doch das Entscheidende. Also wenn ich auf der einen Seite Digitalisierung möchte, dann muss ich mich darauf einigen, was ich möchte. Möchte ich tatsächlich für jede Verwaltung einen eigenen Zugang haben? Wir haben jetzt den digitalen Personalausweis oder Reisepass, das ist die Möglichkeit der Identifizierung. Wir haben als Freistaat Thüringen hier auch eine von anderen privaten Anbietern genutzte Identifizierung ermöglicht. Auch das ist hier möglich. Ich kann nicht auf der einen Seite das fordern und auf der anderen Seite aber bekämpfen, dass ich die Möglichkeit habe, das mit einem Zugang zu machen. Ich würde das auch wollen. Was Sie ansprechen, ist völlig richtig: An Wirtschaftsunternehmen geben die Bürgerinnen und Bürger viel leichtfertiger und viel einfacher ihre Daten, und sie haben auch überhaupt nichts dagegen, dass diese Daten von unterschiedlichen Unternehmen ausgewertet werden. All das wissen wir. Jetzt ist doch die Frage: Was kann denn der Staat tun? Das Gleiche, was in der Wirtschaft passiert ist, kann er nicht tun, denn das lehnt eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern – zumindest Ihre Bundestagsfraktion, die lehnt das schlicht und ergreifend ab. Wir sind ja gern bereit, da auch dazuzulernen, aber gerade das Registermodernisierungsgesetz zeigt uns, wie zwiespältig diese Einstellung ist. Ich möchte noch ein Wort zu Herrn Prof. Voigt sagen. Herr Prof. Voigt, Sie haben sich ja hier noch mal zur Kontaktnachverfolgung – bzw. Kontakterfassung muss man ja korrekt sagen – geäußert. Sie sind ja Lobbyist für die Luca-App in Thüringen in ganz besonderer Art und Weise und wenn wir das alles so gemacht hätten, wie Sie sich das vorgestellt hätten, dann hätten wir das Vergabegesetz verletzt. Das hat der Freistaat Thüringen nicht gemacht, ich habe auch dafür gekämpft,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
aber nicht, um eine Verzögerung herbeizuführen – das ist, finde ich eine sehr böswillige Unterstellung –, sondern eben, um Klarheit und eine offene Schnittstelle zu schaffen, die für alle anderen Anwendungen nutzbar ist, zu dieser Software SORMAS zu finden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wir sind jetzt ein Stück weiter, wir haben also jetzt Anbieter, mit denen wir sprechen und dann eine Auswahl treffen. Das wird genauso lange dauern wie die Sicherheitsüberprüfung bei Luca. Wie gesagt, das ist eine pfiffige Anwendung, eine ganz tolle Werbekampagne, die dazu gemacht worden ist, aber sie hat eben auch ihre Schwächen, genauso wie andere dann nicht die Möglichkeit gehabt hätten, da überhaupt reinzukommen. Wir wären also einem Monopolisten anheimgefallen, so ist ja das Ziel der Hersteller gewesen. Ich finde, das ist nicht redlich, wenn man das auf diese Art und Weise einfach populistisch macht, zu sagen: Wir sind zu blöd dazu – auf Deutsch gesagt –, endlich etwas Modernes anzuschaffen. Das ist es eben nicht, wir halten uns an Recht und Gesetz und ich denke, das sollte auch in Zukunft für die CDU die Maßregel sein. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Dann schließe ich die Aussprache und wir können zur Abstimmung kommen. Wurde eine Ausschussüberweisung beantragt? Das habe ich jetzt nicht gehört.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Doch!
Haushalt und Finanzen!) Doch, Entschuldigung. Dann lasse ich über diese Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abstimmen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, der FDP- und der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1138 dazu: Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Transsexuellengesetz abschaffen – zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz einführen Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2216 Zur Begründung ihres Antrags wünscht die FDP das Wort, Herr Abgeordneter Montag.
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht uns darum zu prüfen – und immer wieder zu prüfen –, wo es tatsächlich Stigmatisierung in diesem Land gibt und wo wir als Politik gehalten sind, die Lebensbedingungen von Menschen besser zu machen, sie vor Stigmatisierung zu schützen, vor allen Dingen dann, wenn die Diskriminierung eben durch einen staatlichen Ordnungsrahmen – hier durch ein Gesetz – verursacht wird. Das Transsexuellengesetz ist mittlerweile 40 Jahre alt. Es ist in sechs Regelungen bereits durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden, dennoch existiert es noch immer. Da muss man eben auch die staatlichen Behörden und den Gesetzgeber immer wieder daran erinnern, dass es zu den staatlichen Pflichten gehört, den Schutz vor Stigmatisierung und Diskriminierung – egal welcher betroffenen Gruppe – nicht nur sicherzustellen, sondern auch durchzusetzen. Dazu gehört eben auch und gerade die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Geschlechtszuordnung. Gerade Menschen, bei denen ihre natürlichen Geschlechtsmerkmale vielleicht nicht mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen und zusammenfallen, haben in Deutschland zwar die Möglichkeit, sich einer Transition zu unterziehen, das juristische Änderungsverfahren ist allerdings eben doch nicht diskriminierungsfrei – im Gegenteil, es ist Ursache von Diskriminierung. Was haben wir für Möglichkeiten? Einmal die Änderung des Namens – das ist, glaube ich, weniger problematisch. Viel problematischer ist tatsächlich die formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit über den sogenannten Personenstand, denn Voraussetzung sind zwei richterliche Gutachten, die die geschlechtliche Identität feststellen sollen. Diese Begutachtung durch die Sachverständigen wird eben durch die Betroffenen als entwürdigend empfunden – nicht nur, dass ein Dritter über die Fragen der Identität entscheidet, sondern es ist dann auch noch ein Richter, der über die Identität entscheidet. Es ist natürlich ein mehrjähriges Verfahren und es kann sich jeder vorstellen, dass es für die Betroffenen nicht ganz einfach ist, überhaupt diesen Weg zu gehen und dann zweitens einen solchen beschreiten zu müssen. Das ist nicht nur psychisch, sondern auch physisch belastend. Dazu kostet das Verfahren mehrere Tausend Euro, die dann eben häufig selbst getragen werden müssen. Es ist aus unserer Sicht allerhöchste Zeit, die immer noch aktuelle Schikane von trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu beenden. Ich weiß, es gab im Bundestag mehrere Initiativen, ich meine sogar, eine überfraktionelle Initiative im Deutschen Bundestag in dieser Legislatur. Leider ist noch immer das Transsexuellengesetz in Kraft. Das zunächst vielleicht zur Einbringung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Debatte dazu. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Vielen Dank. Gibt es seitens der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Wunsch zur Begründung des Alternativantrags? Das sehe ich nicht. Dann können wir die Aussprache eröffnen, und das mache ich hiermit. Ich erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Herold von der AfD-Fraktion das Wort.
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Zuschauer auf der Tribüne und im Netz, wir sind hier in Thüringen von der ehemaligen Partei der Freiberufler und Mittelständler schon einiges gewöhnt und so betrachten wir den vorliegenden Antrag der FDP auch als weiteren Versuch, mittels ambitionierter Minderheitenpolitik aus dem Umfragekeller herauszukommen.
(Beifall AfD)
Dabei ist der FDP ja jedes Mittel recht, auch wenn sie dabei auf der ideologischen Autobahn ganz weit links überholen bzw. gleich auf dem Grünstreifen weiterfahren muss.
(Beifall AfD)
Der Antrag der FDP geht ins Leere, da das geforderte Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt Gegenstände berührt, die ausdrücklich die Gesetzgebungskompetenz der Bundesregierung berühren.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Schon mal
was von Bundesrat gehört?) Deswegen wundere ich mich über diesen Vorstoß hier, bin ich doch bisher davon ausgegangen, dass die FDP in Thüringen weiß, was gerade in Berlin im Bundestag beraten wird. Auch wenn der Antrag der FDP im Großen und Ganzen überflüssig ist, unausgegorene Ideen enthält oder ganz und gar staatliches Handeln dort anmahnt, wo es nicht erforderlich ist,
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Was haben
Sie an abschaffen nicht verstanden?) nämlich unter anderem unter I.1 des Antrags ist sogar hier ein wenig Licht zu sehen, und das soll auch nicht unter den Tisch fallen. Lassen Sie mich also im Einzelnen auf drei Aspekte näher eingehen. Ein echtes Problem wird zweifelsohne unter II.8 angesprochen: Genitalverändernde medizinische Eingriffe an Neugeborenen sind in der Tat zu verbieten, falls sie nicht zwingend medizinisch erforderlich sind.
(Beifall AfD)
Das ist eine Forderung, der wir uns uneingeschränkt anschließen, sie sollte gesetzlich für alle Minderjährigen gelten. Der Grundsatz in Medizin und Rechtsetzung muss lauten: Finger weg von aller Kinder Genitalien!
(Beifall AfD)
Die Forderung, dass ein personenstandsrechtlicher Wechsel ins Wunschgeschlecht keine Amputationen sekundärer Geschlechtsorgane oder gar die operative Herbeiführung von Unfruchtbarkeit voraussetzen soll, ist auch richtig. Das ist vor allem vor dem Hintergrund einiger in letzter Zeit in der Presse berichteter Fälle von späteren Kinderwünschen oder gar Detransitionswünschen ausdrücklich zu begrüßen. Kritikwürdig erscheint mir der vorgeschlagene Verzicht der Begleitung der gewünschten Verwandlungen aus den Fachbereichen der Humanwissenschaften. Eine sozialtherapeutische Beratung kann keine solide Anamnese von speziell mit diesem Fachgebiet befassten Psychologen, Psychiatern, Fortpflanzungsmedizinern und anderen Ärzten ersetzen.
(Beifall AfD)
Angesichts der angestrebten und schlussendlich auch erzielten Veränderungen ist der Gesetzgeber hier nach meiner Auffassung in der allerhöchsten Sorgfaltspflicht. Diese wird durch die von der FDP vorgeschlagene fakultative Beratung nicht sichergestellt. Geschlecht, egal welcher Art, ist Lebensschicksal und nicht eine dem Zeitgeist anheimzustellende Lifestyleentscheidung.
(Beifall AfD)
Daher halten wir diesen Antrag – ungeachtet der genannten zustimmungsfähigen Punkte – für nicht zielführend, für hier im Thüringer Landtag deplatziert und können ihm deswegen weder für die Ausschussüberweisung noch für eine Schlussabstimmung zustimmen. Zum Antrag der Linken ist zu sagen: Er vermengt in unzulässiger Weise „intersexuell“ mit „transsexuell“. Er behauptet, Geschlechtsidentität sei selbstbestimmt. Das ist eine willkürlich getroffene Feststellung, die Wissenschaft hat bisher keine abschließende Antwort auf die Frage, was hier determiniert ist und was selbstbestimmt ist. Die Öffnung aller Schritte für die Wandlungen für Kinder ist widersprüchlich und gefährlich: Einerseits wird gefordert, intersexuelle Kinder nicht mehr genital zu verstümmeln – dem ich uneingeschränkt zustimme –, auf der anderen Seite wird gefordert, Kindern ab dem 14. Lebensjahr alle Wege zu öffnen, unabhängig von der Zustimmung und Begleitung der Eltern oder nicht. Das ist einfach schizophren.
(Beifall AfD)
Zu guter Letzt noch: Die Forderung, die Verwaltungssprache anzupassen, halte ich für fatal. Die Linken – gerade die Linken – und die Grünen kämpfen seit Jahren um die Sichtbarmachung von Frauen in der Sprache, und verlangen dann ganz im Ernst, die Verwaltungssprache geschlechtsneutral zu gestalten. Das führt dazu, dass Frauen aus der öffentlichen Wahrnehmung als eigene Kategorie langfristig zum Verschwinden gebracht werden sollen. Das halte ich auch für eine schizophrene Veranstaltung, aber etwas anderes sind wir von den Linken ja gar nicht mehr gewöhnt. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Herold, ich bin ganz froh, dass Sie zahlreiche Kritikpunkte in unserem Antrag gefunden haben. Das macht deutlich, dass wir uns doch deutlich voneinander unterscheiden, denn …
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das waren keine Kritikpunkte! Das war dumme Hetze!) Ich habe es nicht verstanden.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das waren keine Kritikpunkte! Das war dumme Hetze!) Wie auch immer. Wir unterscheiden uns jedenfalls deutlich, weil wir eben die Chance des Individuums in den Mittelpunkt stellen und Gesellschaft nicht kollektivistisch denken.
(Beifall FDP)
Deswegen gilt für uns, tatsächlich überall dort eingreifen zu wollen und zu müssen, wo der Diskriminierung aus unserer Sicht gerade von übergeordneten – in dem Fall sogar staatlichen – Strukturen eine Grundlage geboten wird und Tür und Tor geöffnet werden. Deswegen haben wir in unserem Antrag mit einigen Punkten noch mal sehr dezidiert darauf abgestellt. Sie haben ja ganz bewusst auch einige angesprochen, die zumindest für Sie nicht kritikwürdig waren. Aber ich will noch etwas sagen: Es ist doch unser aller Aufgabe, bei einer Frage, wie ich Diskriminierung verhindern kann, wie ich dem entgegnen kann, nicht in einen Diskurs zu verfallen, der von Links-Rechts-Schemata als Neuschemata begriffen ist. Es ist doch kein Problem, Menschen Chancen einzuräumen, wenn ein anderer dadurch nichts verliert, sondern Einzelne dadurch gewinnen können. Und so kommen wir, glaube ich, Schritt für Schritt,
(Beifall FDP)
und nur durch das, was Popper einmal „Social Engineering“ genannt hat – das Schritt-für-Schritt-Voranschreiten von Gesellschaft in die Moderne –, führt dazu, dass irgendwann tatsächlich jeder nach seiner Fa s son glücklich werden kann. Deswegen: Wir haben vorhin diskutiert, da wurde gesagt: Meine Güte, die FDP macht so viele Anträge. Also ich entschuldige mich nicht, und meine Fraktion entschuldigt sich auch nicht dafür, dass wir hier unsere Ideen in diesen Landtag einbringen.
(Beifall FDP)
Und dass Sie nicht sehr viel mehr dazu beizutragen haben als ziemlich billige pauschale Ablehnung, das steht auf Ihrer Rechnung, das taucht auf unserer nicht auf. Das beste Beispiel ist immer – wie jetzt auch –, dass Sie, wenn Sie etwas sehen, dann einfach einen Alternativantrag stellen. Das können Sie gern machen, das ist genauso legitim, als wenn wir uns hier inhaltlich um das Land kümmern.
(Beifall FDP)
Aber da muss man schon schauen: Was tun Sie da eigentlich und warum machen Sie das? Beim Lesen Ihres Antrags kommen mir dann tatsächlich Zweifel, ob einer inhaltlichen Verbesserung das Wort geredet ist oder ob es Ihnen nur aufgefallen ist, dass Sie es wieder mal wie beispielsweise bei den Arbeitnehmerrechten der freien Mitarbeiter des MDR einfach vergessen haben. Das ist ein ziemliches Problem: Sie tragen Chancenpolitik wie eine Monstranz vor sich her, im Konkreten vergessen Sie aber, hier die Maßnahmen zu tun und die richtigen Dinge zu fordern.
(Beifall FDP)
Dann noch ein zweiter Punkt: Ich bin selbst Politikwissenschaftler, habe auch Soziologie studiert. Aber wenn man Ihren Antrag liest, dann ist das schon ein ziemliches Geschwurbel und ich frage mich einfach, wen Sie da herangesetzt haben, um unsere Forderungen, die Sie eins zu eins übernommen haben, so umzuschreiben, dass am Ende gar nicht mehr klar ist, was Sie eigentlich wollen.
(Beifall FDP)
Sie fordern die Förderung von Maßnahmen – ich zitiere –, „um trans*, inter* und queeren Personen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen“. Das ist eine Phrase, da kann auch jeder etwas unterschreiben, das ist kein Problem. Wir sind da sehr deutlich und sehr konkret, nämlich: „Reduzierung der Angabe Geschlecht in Verwaltungsverfahren auf das unabweisbar notwendige Minimum“, „Verzicht auf die Nutzung der Personenstandsangabe ‚Geschlecht‘ in der proaktiven Kommunikation durch die Verwaltung“, „einfache Möglichkeit, Zeugnisse und Urkunden mit angepasstem Vornamen- und Geschlechtseintrag zu beantragen“, „geschlechtsneutrale Formulierung bei Novellierungen von Gesetzen und Verordnungen“, „Stärkung von Aufklärungsarbeit, Programmen gegen Diskriminierung sowie Beratungsangeboten mit Bezug zur geschlechtlichen Identität“, weil aus Diskriminierung nicht nur Benachteiligung, sondern häufig auch individuelle Krankheitsfälle werden. Das ist konkrete Politik, die macht man mit konkreten Vorschlägen. Wir haben geliefert, bei Ihnen warte ich noch darauf. Vielen Dank bis hierher für Ihr freundliches Zuhören. Danke schön.
(Beifall FDP)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen/-innen und Zuschauer/ innen am Livestream, ich ‑ möchte gerade auch nach der Rede der AfD gleich zu Beginn feststellen: LGBT-Rechte sind Menschenrechte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, und unsere Grundrechte gelten natürlich auch für queere Personen. Aber dennoch muss man es leider betonen, denn auch in Deutschland gibt es immer noch Gesetze, die LGBTI andere Regeln auferlegen und massiv in ihre Menschenrechte wie das Recht auf freie Entfaltung eingreifen. Deswegen geht es hier eben nicht um Lifestyleentscheidungen, Frau Herold, wie Sie das genannt haben, sondern um Grundrechte, die für jeden Bürger und jede Bürgerin verbürgt sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die Frage, welchem Geschlecht sich ein Mensch als zugehörig empfindet, betrifft Artikel 2 Grundgesetz und schließt für andere die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren. Dies gebietet die Achtung vor der Menschenwürde. Selbst über den eigenen Körper und die eigene Identität bestimmen zu können, ist nämlich das ureigenste Recht eines jeden Menschen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
Genau deshalb ist die Abschaffung des geltenden Transsexuellengesetzes in Deutschland längst überfällig, denn dieses Gesetz verletzt seit 40 Jahren die Würde und Selbstbestimmung von trans Personen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP) Vor diesem Hintergrund bin ich der FDP-Fraktion durchaus dankbar, dass sie das Thema mit ihrem Antrag aufgreift und anspricht, denn alle Demokraten/Demokratinnen sind gefragt zusammenzuarbeiten, wenn es um die Grundrechte von Menschen geht. Der FDP-Antrag bezieht sich ja vor allem auf zwei Punkte, einerseits die Abschaffung des Transsexuellengesetzes, was die Bundesebene betrifft. Die Große Koalition hat hierzu 2019 einen unzureichenden Vorschlag vorgelegt. Außerdem liegen im Bundestag auch von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Gesetzentwürfe zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung vor. In der im November 2020 erfolgten öffentlichen Experten-/Expertinnenanhörung im Innenausschuss des Bundestags gab es große Einigkeit, dass das Transsexuellengesetz endlich abgeschafft und durch ein neues modernes Gesetz ersetzt werden muss. Bedauerlicherweise ist aber in der Großen Koalition dazu im Moment keine Einigung in Sicht. Auch wenn die grüne Fraktion ihr Gesetz noch vor der Bundestagswahl abstimmen lassen will, ist es leider unwahrscheinlich, dass das Transsexuellengesetz noch in dieser Legislatur abgeschafft wird. Es wird damit eines der Projekte, die die nächste Bundesregierung nach 16 Jahren konservativer Stillstandspolitik unbedingt angehen muss. Aber genau aus diesen Gründen ist eine Bundesratsinitiative, sehr verehrte FDP-Fraktion, im Moment halt leider auch wenig aussichtsreich und greift hier zu kurz. Der zweite Punkt des FDP-Antrags bezieht sich auf den allgemeinen Abbau von Personenstandsangaben in Verwaltungskommunikation und Dokumenten. Ob der Weg eines Gesetzentwurfs auf Landesebene allerdings dafür der richtige ist, mag ich bezweifeln, denn einige der aufgezählten Punkte können vermutlich nur auf bundesgesetzlicher Ebene geregelt werden, andererseits braucht es, um zum Beispiel in Vorgängen vonseiten der Landesverwaltung auf Geschlechtsangaben zu verzichten, kein Gesetz, da reicht eine An- oder Verordnung. Es ist also ein Antrag, der in die richtige Richtung geht, aber wir haben als Rot-Rot-Grün einen Alternativantrag vorgelegt, weil wir einerseits verschiedene Maßnahmen in allen Lebensbereichen von queeren Personen aufzeigen wollten, die angegangen werden müssen, und ein klares Bekenntnis, wie es zum Beispiel am Ende des Antrags formuliert ist, glaube ich, ein wichtiges Signal an die queere Community vonseiten des Thüringer Landtags wäre. Deshalb haben wir in unseren Antrag aufgenommen, dass in allen Bereichen auf einen Abbau heteronormativer Regelungen hingewirkt werden soll. Dazu gehört zum Beispiel unter anderem die Einführung und konsequente Umsetzung der geschlechtsneutralen Verwaltungssprache – ein Weg, den Justizminister Adams bereits für Verordnungen und Gesetze vorantreibt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Außerdem wollen wir mit unserem rot-rot-grünen Antrag sicherstellen, dass in Thüringen geschlechtszuweisende und anpassende Operatio‑ nen an minderjährigen intergeschlechtlichen Menschen nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung und nur in den äußersten Notfällen vorgenommen werden können. Dazu gibt es auch bereits ein Gesetz auf Bundesebene, was aber noch Lücken offenlässt, die dringend geschlossen werden müssen. Außerdem wollen wir die Beratung von Menschen zu Fragen der Anerkennung ihrer Geschlechtsidendität nach § 45b Personenstandsgesetz stärken. Hierzu geeignete Beratungsstellen müssen kostenfrei sowie auf Wunsch anonym und ergebnisoffen beraten. An diesem Punkt möchte ich auch mal dem Team um Dr. Ligges am UKJ ein ganz herzliches Dankeschön aussprechen, denn das Team dort macht eine großartige Arbeit im Rahmen der psychosozialen Beratung,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) stärkt Familien in Thüringen den Rücken und begleitet queere Jugendliche und ihre Familien. Das ist eine ganz, ganz wichtige Arbeit und dafür einen herzlichen Dank auch aus dem Thüringer Landtag.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP) Die richtige und korrekte Ansprache von Personen mag ja für cis Personen, also Personen, deren Geschlechtsidentität mit ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt, manchmal wie ein kleines Problem erscheinen, dass sie für betroffene Personen aber von enormer Bedeutung ist, macht doch der folgende Tweet deutlich, den ich gestern zufällig auf Twitter gelesen hatte und zum Schluss meiner Rede gern noch vortragen möchte. Eine Physiotherapeutin berichtet darin, dass ein Patient ins Praxiszimmer kommt, dessen Erscheinungsbild nicht zu der Geschlechtsangabe auf der Krankenkassenkarte passt. Sie sagt: Moin, ich bin die Frau Doktor, wie soll ich Sie ansprechen? Der Patient macht große Augen, beginnt zu weinen und sagt Danke. Er bedankt sich also für etwas und macht deutlich,
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der FDP greift mit ihrem vorliegenden Antrag ein Thema auf, das den Thüringer Landtag bisher eher selten beschäftigt hat. Das könnte daran liegen, dass es verhältnismäßig wenige Thüringerinnen und Thüringer betrifft, zum anderen daran, dass die Länderkompetenzen in diesem Bereich eher als gering einzuschätzen sind. Ich möchte gleich zu Beginn sagen, dass wir den vorliegenden Antrag durchaus kritisch sehen, nicht, weil wir dem Anliegen des Antrags, die Diskriminierung von trans- und intersexuellen Menschen in Verwaltungsverfahren abzubauen und die Verfahren zur Änderung des Vornamens und der formellen Änderung der Geschlechtszugehörigkeit über den Personenstand zu vereinfachen, entgegenstehen, sondern weil wir die Maßnahmen, die der Antrag zur Erreichung der Ziele vorsieht, teilweise kritisch sehen. Mit dem unter Punkt I von der Landesregierung geforderten Thüringer Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt ist unter anderem beabsichtigt, auf die Angabe des Geschlechts in Verwaltungsverfahren, wenn möglich, zu verzichten. Außerdem sollen in der proaktiven Kommunikation durch die Verwaltung grundsätzlich nur noch geschlechtsneutrale Anreden verwendet werden und auch in Gesetzen, Verordnungen etc. auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet werden. Das ist aus unserer Sicht ein Stück weit überzogen und nicht verhältnismäßig. Hier wird das Kind sprichwörtlich mit dem Bade ausgeschüttet. Wir könnten uns eher vorstellen, im Rahmen der Weiterentwicklung des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt unter Einbeziehung der LSBTIQ-Interessenvertretungen Möglichkeiten zu diskutieren, wie das oben genannte Ziel, nämlich die Diskriminierung von transidenten und intersexuellen Menschen in Verwaltungsverfahren abzubauen, wirksam erreicht werden kann. Auch dem Ziel der Stärkung von Aufklärungsarbeit und Programmen gegen Diskriminierung sowie Beratungsangeboten mit Bezug zur geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung könnte im Rahmen der Weiterentwicklung des Landesprogramms ausreichend Rechnung getragen werden. In Punkt II des Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat auf die nötige Abschaffung des Transsexuellengesetzes und eine Novellierung des Personenstandsgesetzes hinzuwirken. Ziel der Gesetzesänderung ist, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt möglich wird, ohne die Verpflichtung, Gutachten, Beratungsnachweise oder Ähnliches einzureichen. Bürokratische Hürden führen bis heute zu unnötigen schweren finanziellen, psychischen und beruflichen Belastungen bei den Betroffenen. Dieses Anliegen unterstützen wir insbesondere, weil seitens des Bundesverfassungsgerichts bereits einige Bereiche für nicht anwendbar erklärt wurden. Allerdings sehen wir die Chancen einer Bundesratsinitiative aus Thüringen heraus als wenig Erfolg versprechend an und denken, dass dies an dieser Stelle auch nicht wirklich zielführend sein kann. Dass genitalverändernde medizinische Eingriffe an Neugeborenen verboten werden sollen, weil sie nicht medizinisch erforderlich oder aufschiebbar sind, unterstützen wir grundsätzlich. Eine Bundesratsinitiative ist aber unseres Erachtens entbehrlich, da der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene bereits festlegt – und hier zitiere ich, Frau Präsidentin –: „Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind.“ Diese Vereinbarung entspricht der Forderung des Antrags und das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung am 23. September 2020 beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da wir durchaus an einigen Stellen Handlungsbedarf sehen, werden wir uns einer Ausschussüberweisung sowohl des FDP-Antrags als auch des Alternativantrags von Rot-Rot-Grün an dieser Stelle nicht verweigern.
(Beifall CDU)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir keine weitere Wortmeldung vor. Die Landesregierung wünscht das Wort. Frau Staatssekretärin Schenk.
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thema, um das es heute in dem Antrag der Fraktion der FDP geht, Geschlechtervielfalt anzuerkennen und zu schützen und die Erfordernisse von Personenstandsangaben zu überprüfen, also das Transsexuellengesetz abzuschaffen, ist ein sehr aktuelles. Unsere Gesellschaft hat in den letzten Jahren einen großen Wandel erfahren, und zwar gegenüber Menschen, die sich nicht heterosexuell oder gleichgeschlechtlich einordnen lassen wollen. Dabei geht es darum, die eigene Identität, die man für sich selbst erkennt, selbstbestimmt leben zu können. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, noch immer bestehende Diskriminierung zu bekämpfen. Die Landesregierung hat sich in diesem Meinungsbildungsprozess eindeutig positioniert. Die Landesregierung und das für das Personenstandsrecht zuständige Innenministerium fühlen sich der Aufgabe verpflichtet, die Akzeptanz und Gleichstellung aller Lebensweisen zu befördern.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Homosexuelle, Bi- und Transsexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen sollen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt leben können und weder im Alltag noch durch Verwaltungshandeln benachteiligt werden. Dies umfasst auch die Aufhebung des Transsexuellengesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis Ende 2018 eine Neuregelung des Personenstandsrechts auf den Weg zu bringen, eine dritte Option beim Geschlechtereintrag einzuführen oder gänzlich auf einen Geschlechtereintrag zu verzichten. In seiner Urteilsbegründung stellte das Bundesverfassungsgericht heraus, dass die geschlechtliche Identität ein zentraler Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist und die Kennzeichnung des Geschlechts eine – ich zitiere – „identitätsstiftende und ausdrückende Wirkung“ habe. Zudem hängt der Geschlechtereintrag wesentlich von dem Geschlechtsempfinden eines Menschen ab. Das Urteil stellt damit die Selbstbestimmung als Persönlichkeitsrecht eines Menschen klar in den Vordergrund. Zwar hat der Deutsche Bundestag auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts reagiert und eine dritte Option beim Geschlechtereintrag, nämlich „divers“, mit der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2019 geschaffen. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt unmissverständlich klar, dass die geschlechtliche Identität aller Menschen zu schützen ist. Sie, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, fordern in Ihrem Antrag die Landesregierung auf, im Bundesrat auf die Aufhebung des Transsexuellengesetzes und die Novellierung des Personenstandsgesetzes hinzuwirken mit dem Ziel, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein durch einen Antrag beim Standesamt möglich wird, ohne die Verpflichtung, die jetzt noch nach dem Transsexuellengesetz vorgeschriebenen Gutachten beibringen zu müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung teilt grundsätzlich dieses Anliegen.
(Beifall FDP)
Es ist unzweifelhaft die Aufgabe der Politik, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen und noch vorhandene Diskriminierung abzubauen. Auch wenn ich die inhaltliche Zielrichtung Ihres Antrags grundsätzlich teile, so halte ich eine Initiative Thüringens zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und die Novellierung des Personenstandsgesetzes im Bundesrat derzeit nicht für den geeigneten Weg. Für den Fall eines entsprechenden Beschlusses des Bundesrats würde das Anliegen dem Bundestag zugeleitet werden. Hier liegen allerdings seit Mitte Juni 2020 bereits entsprechende Gesetzentwürfe vor. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der FDP, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung, sowie zum anderen um einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes. Beide Entwürfe haben zum Inhalt, dass künftig eine Erklärung zur Geschlechterangabe und zur Vornamensführung bei einem Standesamt abgegeben werden kann und damit die Selbstbestimmung über die geschlechtliche Identität erlaubt wird. Die beiden Gesetzentwürfe wurden in der 167. Sitzung des Deutschen Bundestags am 19. Juni 2020 federführend an den Innenausschuss überwiesen. Am 2. November 2020 wurde zu beiden Gesetzentwürfen eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat durchgeführt. Im Folgenden wird sich der Ausschuss des Bundestags mit den Ergebnissen dieser Anhörung beschäftigen. Damit ist Ihrem Anliegen, dass sich der Bundestag mit der Aufhebung des Transsexuellengesetzes und der Novellierung des Personenstandsgesetzes befasst, bereits Rechnung getragen. Es gilt nunmehr die weiteren Beratungen abzuwarten. Die Landesregierung wird sich weiterhin für die Belange und Bedarfe von trans, inter und queeren Personen einsetzen. Mit der Befassung im Bundestag verbinde ich die Erwartung, dass entsprechende rechtliche Änderungen nicht nur für den betroffenen Personenkreis erreicht werden. Flankiert wird diese Erwartung durch die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte am 16. Juni 2020 eingereichte Verfassungsbeschwerde, die ebenfalls den selbstbestimmten Ge schlecht eintrag für jeden Menschen erreichen will. s Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung wird den Verlauf der Beratung auf Bundesebene sehr aufmerksam verfolgen. Da es sich bei den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen jedoch um Änderungen im Bundesrecht handelt, sind zunächst die politischen Debatten im Bundestag und deren weiterer Gang des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte Auswirkungen auf die weitere Rechtsentwicklung haben. Zu Ihrer Forderung eines Thüringer Gesetzes zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt möchte ich nur kurz anmerken, dass auch diese Forderung zu kurz greift. Wesentliche Folgefragen wie die Auswirkung des in der Selbstbestimmung des Einzelnen gestellten Rechts auf Auskunft über die Geschlechterangabe sowie auf das Gleichstellungsrecht und Antidiskriminierungsrecht werden nicht thematisiert. Ihr Vorschlag wird dem staatlichen Auftrag, strukturell benachteiligte Gruppen zu schützen, damit insgesamt nicht gerecht. Es geht nämlich nicht darum, das bestehende Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Gesetz zur Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechteridentität zu ersetzen, sondern um die Förderung der Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen. Hierzu gehört insbesondere auch die psychosoziale Begleitung des betroffenen Personenkreises im Sinne einer umfassenden Beratung, im Sinne rechtlicher und sozialer Beratung, zum Beispiel durch entsprechende Beratungsstellen. Darüber hinaus müssen die Belange von trans, inter und queeren Personen bei der medizinischen Aus- und Fortbildung besser berücksichtigt werden. Die Ausbildungsinhalte müssen entsprechend in Ausbildungsund Studiengängen angepasst werden. Es ist sicherzustellen, dass in Thüringen geschlechtszuweisende und anpassende Operationen an intergeschlechtlichen minderjährigen Menschen grundsätzlich nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung erfolgen. Dies sind alles zwingende Erfordernisse, um einer schwierigen Lebensphase hinreichend Rechnung zu tragen und ein Leben in Würde und vor allem Freiheit zu ermöglichen. Diesem Anliegen wird der nun vorliegende Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2216 vollumfänglich gerecht, der sich umfassend für die Belange der betroffenen Personen einsetzt. Die Landesregierung unterstützt deswegen diesen Alternativantrag und wird ihn im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten begleiten und umsetzen. Dazu wird allerdings auch eine Koordinierung innerhalb der Landesregierung erforderlich sein, da von den Themen und Gegenständen dieses Antrags mehrere Fachbereiche und auch Zuständigkeiten betroffen sind. Zuvorderst ist hier das gleich mehrfach in seinen Zuständigkeitsbereichen betroffene TMASGFF zu nennen, das sowohl hinsichtlich gleichstellungspolitischer wie auch gesundheitspolitischer Fragen zu den geforderten Beratungsstellen betroffen ist. Daneben ist auch der Geschäftsbereich des TMMJV hinsichtlich des Abbaus heteronormativer Regelungen und Berücksichtigung geschlechterneutraler Sprache sowie auch in der Staatskanzlei der angesiedelte Bereich „Antidiskriminierung“ betroffen. Diese sind alle von der landesrechtlichen Umsetzung tangiert. Das Innenministerium wird selbstverständlich die Umsetzung begleiten, soweit dies im bundesgesetzlich geregelten Bereich des Personenstandsrechts in § 45 des betroffenen Gesetzes möglich ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Abgeordnete Herold von der AfD-Fraktion wünscht das Wort.
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Frau Präsidentin, ich möchte jetzt hier noch mal was zu den medizinischen Eingriffen an intersexuellen Personen sagen. Es wurde jetzt mehrfach betont, dass operative Veränderungen bei Minderjährigen nur mit deren Zustimmung durchgeführt werden sollen. Ich finde auch das höchst gefährlich. Minderjährige dürfen kein Auto fahren, sie dürfen keinen Alkohol trinken, sie sollen nicht rauchen, sie dürfen nicht heiraten, sie dürfen nicht in die Armee eintreten, sie dürfen keine Schusswaffen kaufen, sie sind beschränkt geschäftsfähig, aber in solchen einschneidenden, lebensverändernden Fragen wie einer geschlechtszuweisenden Operation sollen sie plötzlich entscheidungsfähig sein. Ich möchte Sie hier daran erinnern, dass es erst letztens in London vor einem Höchstgericht eine Entscheidung gab. Dort hatte eine junge Frau Mitte 20 geklagt, die mit 16 genitalverstümmelt wurde, die ihrer Fortpflanzungsfähigkeit beraubt wurde und die einer lebensverändernden Hormontherapie ausgesetzt wurde. Sie hat durchgesetzt, dass das Gericht festgestellt hat, dass sie mit 16 die Tragweite dieser Entscheidungen überhaupt nicht überblicken konnte und deswegen nicht einwilligungsfähig war. Um solche und ähnlich gelagerte Schicksale zu vermeiden,
(Beifall AfD)
möchte ich an alle damit befassten ambitionierten Kollegen appellieren, sich solche Dinge ganz gründlich zu überlegen. Und das gilt auch nicht nur für intersexuelle Menschen, sondern auch für transsexuelle. An Minderjährigen haben solche Mittel und Methoden, egal ob Hormontherapie oder operative Unfruchtbarmachung und die Amputation von sekundären Geschlechtsmerkmalen, nichts zu suchen.
(Beifall AfD)
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Gibt es weitere Wortmeldungen? Nein. Dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen; zunächst zum Antrag der Fraktion der FDP. Sie haben ausdrücklich Ausschussüberweisung noch nicht beantragt?
(Zuruf Abg. Montag, FDP: Ja!)
Doch. Wo soll es denn hingehen, Herr Montag? Wie bitte?
(Zuruf Abg. Montag, FDP: An den Ausschuss
für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung!) An den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung soll der Antrag der FDP hin. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist diese Ausschussüberweisung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Hier wurde Ausschussüberweisung beantragt. Auch an den Ausschuss? Frau Rothe-Beinlich oder Frau Henfling?
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Also zwei Ausschüsse. Ausschussüberweisung ist an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDUFraktion. Das ist damit überwiesen. Dann als zweiter Ausschuss der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Die AfD-Fraktion. Mehrheitlich ist das dann auch überwiesen. Dann müssen wir uns über die Federführung abstimmen. Federführend soll sein?
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung soll federführend sein. Wer mit dieser Federführung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDUFraktion. Wer stimmt gegen diese Federführung? Niemand. Wer enthält sich? Die AfD-Fraktion. Damit ist die Federführung entsprechend beschlossen. Und damit sind wir auch am Schluss dieses Tagesordnungspunkts. Vereinbarungsgemäß ist heute vor der Mittagspause der Tagesordnungspunkt 86 aufzurufen. Und zu dem komme ich deshalb. Hier geht es um die Antrag der Abgeordneten Dittes, Blechschmidt, König-Preuss und weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE, der Abgeordneten Hey, Lehmann und Marx der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Rothe-Beinlich, Henfling und Wahl der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2903 Bevor wir zu der Aussprache kommen, folgende Hinweise: Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich bei der Ziffer I um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Er trägt die dem verfassungsmäßigen Quorum von einem Fünftel entsprechende Anzahl von Unterschriften, mithin 18 Unterschriften, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt. Gemäß § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Unter diese Begrenzung fällt die Ziffer I des Antrags. Die Ziffern II bis VI des Antrags sind dagegen nicht vom Minderheitsrecht erfasst; diese könnten also gegebenenfalls geändert werden. Wünscht jemand von den einbringenden Abgeordneten das Wort zur Begründung? Bitte schön, Frau Abgeordnete Martin-Gehl, Fraktion Die Linke.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ende Februar 2021 hat ein Rechercheteam vom MDR und von der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ eine Serie von Veröffentlichungen zur „´Ndrangheta in Thüringen“ vorgelegt und damit erstmals die Ermittlungen Ende der 1990er- Anfang der 2000er-Jahre zum sogenannten FIDO-Verfahren der Öffentlichkeit bekanntgemacht. Ziel waren italienischstämmige Gastronomen in Erfurt und ein Netzwerk aus mutmaßlichen Mafiaangehörigen von Thüringen bis nach Kalabrien, gegen das die Staatsanwaltschaft Gera ein Verfahren wegen des Verdachts von Drogen- und Geldwäschegeschäften eingeleitet hatte. Bei den Ermittlungen spielte damals der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers in der „Erfurter Gruppe“ ebenso eine Rolle wie etwa 4.000 Telefonmitschnitte, die den Verdacht nahelegten, dass es Verbindungen von Beschuldigten des Verfahrens zur Politik, Verwaltung oder Justiz in Thüringen gibt. Bei diesen Verbindungen war unter anderem die Rede von einem CDU-Stadtrat aus Erfurt, einem Vertreter eines Erfurter Autohauses, einem Ermittlungsrichter, einem Sparkassenleiter, einem Mitglied einer Karateschule, einem Rechtsanwalt. Der Verdacht dieser Mafiamauscheleien ist ungeheuerlich und muss aufgeklärt werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Als Abgeordnete stehen wir in der Verantwortung, die Gründe zu erforschen, warum das damals mit großem Aufwand betriebene Ermittlungsverfahren ergebnislos zu Ende kam bzw. warum es 2006 trotz offener Fragen und – so der MDR – angeblich ohne sachliche Rechtfertigung eingestellt wurde. Es ist zu erforschen, was an den Vernetzungen von Politik, Justiz und Verwaltung mit der Mafia dran ist und wie damals diesen Hinweisen nachgegangen wurde oder eben auch nicht. Hierfür ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der richtige, der praktikabelste Weg. Wir alle wissen, dass im Herbst die geplante Neuwahl des Landtags ansteht und dass die zeitlichen Ressourcen begrenzt sind. Deshalb soll sich der Untersuchungsausschuss mit der Sicherung und Auswertung sämtlicher Akten in elektronischer und in Papierform befassen, und zwar bei allen am FIDO-Verfahren beteiligten Behörden, also bei Polizei, Justiz und beim Amt für Verfassungsschutz. Mit der Arbeit des Untersuchungsausschusses kann eine wichtige Vorarbeit für einen möglichen weiteren Untersuchungsausschuss in der 8. Legislaturperiode geleistet werden und geklärt werden, ob ein solcher erforderlich ist oder vielleicht eben auch nicht. Es ist unsere Aufgabe als Parlament, dem Verdacht über eine Nähe von Politik, Verwaltung, Justiz zu kriminellen Strukturen sorgfältig nachzugehen, denn diese Mafiastrukturen sind es, die mit Geldwäsche und anderen Straftaten jährlich viele Milliarden Euro umsetzen und für wirtschaftliche Schäden in der EU, in Deutschland, aber auch in Thüringen verantwortlich sind und damit auch die Thüringer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und unser Gemeinwesen belasten. Schließlich geht es auch und vorrangig darum, das Vertrauen in die Rechtsordnung zu wahren. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich im Namen meiner Fraktion für die umfangreichen und – ich muss sagen – mutigen journalistischen Recherchen bei Margherita Bettoni, Axel Hemmerling, Ludwig Kendzia und David Klaubert sowie
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) bei den Ermittlerinnen und Ermittlern in den Schwerpunktabteilungen der Kriminalpolizei, die für die Aufklärung und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zuständig sind, zu bedanken. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Vielen Dank. Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Mühlmann von der AfD-Fraktion das Wort.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, der Antrag, den Sie hier eingebracht haben, atmet den Geist, mit dem Sie, liebe rot-rot-grüne Koalitionäre, hier im Thüringer Landtag regelmäßig arbeiten. Besonders offensichtlich wird das bei der Begründung unter III. Ihre eigenen Parteimitglieder stellen diese Landesregierung und leiten die entsprechenden Ministerien. Von dem Untersuchungsgegenstand ausgegangen sind das Justizministerium – hochkarätig grün besetzt – und das Innenministerium – das leitet sogar der SPD-Landvorsitzende höchst selbst – betroffen. Aber trotzdem trauen Sie Ihren beiden Ministern und hochrangigen Parteifunktionären offenbar nicht zu, die Aktenbestände zu sichern und vor einer von Ihnen unterstellten Vernichtung zu schützen.
(Beifall AfD)
Dass Sie, liebe Freunde aus dem linken Lager, damit in böswilliger Art sogar Ihren eigenen Parteisoldaten den Willen zu einer Straftat unterstellen, möchte ich hier zumindest nicht unerwähnt lassen.
(Beifall AfD)
Es scheint also nicht weit her zu sein mit dem Vertrauen bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Da es hier aber auch um die Polizei geht, muss ich als gelernter Polizist mit über 20 Jahren Berufserfahrung unbedingt auch dazu etwas sagen. Die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses birgt nämlich ein großes Risiko. Insbesondere soll der Einsatz von Verdeckten Ermittlern im Bereich der Organisierten Kriminalität beleuchtet werden, und dabei birgt alles, was auch heute davon noch an die Öffentlichkeit kommt, eine direkte Gefahr für Leib und Leben der damals beteiligten Personen, der eingesetzten Polizeibeamten, der Verdeckten Ermittler und auch derjenigen, die damals nicht mal direkt als Verdeckte Ermittler gearbeitet haben. Wenn Sie jetzt sagen, bei Ihnen als Parlamentarier bleibt alles geheim, dann kann ich wiederum aufgrund meiner Berufserfahrung nur müde darüber lächeln.
(Beifall AfD)
Das mag Ihnen, liebe Koalitionäre von der linksroten Front, egal sein, Einzelnen von Ihnen ist der ideologische Kampf zur Destabilisierung der nneI ren Sicherheit sicherlich wichtiger.
(Beifall AfD)
Das muss man so hinnehmen, denn auch Sie sind gewählte Abgeordnete dieses Hauses, deshalb muss man aber derartigen Anträgen nicht zustimmen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie müssen auch nicht zustimmen! Die Einsetzung der Untersuchungsausschüsse ist ein Minderheitenrecht!) Das ist auch nicht nötig, denn wir befassen uns bereits auf Antrag der Landesregierung mit dem Thema des gewünschten Untersuchungsausschusses im zuständigen Innenausschuss. Auch im Justizausschuss wurde bereits umfangreich diskutiert. Noch einen Aspekt muss ich hier beleuchten: den Aspekt der verbleibenden Zeit in dieser Legislatur, den Sie auch in der Begründung kurz ansprechen. Sie haben den Thüringern versprochen, im September eine Landtagswahl durchzuführen. Dafür müssen Sie bereits in – ich habe mal kurz gerechnet – rund 80 Tagen den entsprechenden Antrag zur Auflösung des Landtags stellen und in 90 Tagen müssen Sie diesen abstimmen lassen. Es verbleiben also nicht einmal drei Monate, für die Konstituierung und für die Durchführung von wenigstens einer Sitzung dazu. In § 3 Abs. 1 Untersuchungsausschussgesetz steht, dass der Gegenstand der Untersuchung hinreichend bestimmt sein muss. Da Sie Ihrem eigenen Bekunden nach den Landtag in spätestens 90 Tagen auflösen wollen, ist damit nach meinem Verständnis der eigentliche Gegenstand des Untersuchungsausschusses nicht hinreichend bestimmt. Wie Sie in den vergangenen Monaten oft genug in der Presse tönten, geht es Ihnen einzig und allein um die Sicherung von Akten, und zu mehr bleibt, wenn Sie ehrlich sind, auch keine Zeit.
(Beifall AfD)
Dann frage ich mich allen Ernstes, warum Sie sich die Arbeit gemacht haben, die Punkte I und II in den Antrag zu schreiben. Jedem Einzelnen sollte klar sein, dass es genau dazu nicht kommen wird, wenn der Landtag aufgelöst wird. Seien Sie also wenigstens so ehrlich und schreiben Sie in den Antrag, was Sie wirklich beabsichtigen, und dichten Sie nicht irgendwas dazu, bei dem Sie selbst nicht davon ausgehen, dass es da auch nur im Ansatz erreicht werden kann. Oder meinen Sie es mit der Auflösung des Landtags vielleicht doch nicht ernst?
(Beifall AfD)
Eine kritische Thüringer Presse wird diesen Widerspruch sicherlich in aller Ausführlichkeit beleuchten und diejenigen, die das Ganze bezahlen – das sind nämlich die Steuerzahler – in größtmöglichem Umfang aufklären. Zumindest darf ich die Hoffnung haben. Mit diesem Antrag stellen sich die immer gleichen linkspopulistischen Kräfte im Vorfeld einer Wahl auf. Es handelt sich bei diesem Einsetzungsbeschluss um nichts anderes als um Wahlkampf für ein ganz bestimmtes linkes Wählerklientel.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das
sind alles nur Spekulationen!) Sie machen mit diesem Einsetzungsbeschluss nichts anderes, als wenn ich den Wählern von hier oben aus sage, dass diese es am 26. September selbst in der Hand haben, eine Alternative wie die AfD zu wählen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE LINKE GRÜNEN: Jetzt hören Sie mit Ihrem Wahlkampf auf!) Sie verweisen mit Ihrem Einsetzungsbeschluss nur auf eine andere Art und Weise von hier oben auf Ihr Wahlprogramm. Aufgrund dieses Zusammenwirkens – Ihre Ankündigung zur Auflösung des Landtags einerseits und zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses – bleibt als Schlussfolgerung nur: Wahlkampf ist der eigentliche Zweck Ihres Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit dem Titel „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich OK unter dem Namen FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“. Das allein ist ja noch nicht mal schlimm. Aber in diesem Fall geht es um einen Ermittlungskomplex, welcher noch nicht mal einen politischen Hintergrund hat – ein Ermittlungskomplex, bei dem die Antragsteller lediglich auf Kosten von Polizei und Justiz die damals regierende CDU angreifen wollen.
(Beifall AfD)
Das sollten Sie auch ehrlich den Wählern sagen. Das wäre Ihre verdammte Pflicht. Sie haben mit dieser Einbringung nichts anderes als ich gestern Abend gemacht, es nur anders ausgedrückt und umfassender ausgestaltet, als wenn ich von hier oben aus sage: Am 26. September haben die Wähler die Möglichkeit, eine Alternative zu den antragstellenden Parteien zu wählen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Genau!)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henfling, Bündnis 90/Die Grünen.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist erstaunlich, mit wie viel Überzeugung Herr Mühlmann es hier schafft, jeden Tag ganz viel Quatsch zu erzählen, um zu beweisen, dass er von den gesetzlichen Grundlagen,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) auf denen er eigentlich als Parlamentarier arbeiten sollte, schlicht und ergreifend keine Ahnung hat. Ich kann Sie beruhigen, die AfD-Fraktion muss diesem Antrag heute nicht zustimmen, es ist nämlich ein Minderheitenrecht. Das sollten Sie ja eigentlich wissen, die Sie sich immer in der Opferrolle und in der Minderheit wähnen. Vielleicht wäre es gut, wenn Sie sich das genauer anschauen. Also passiert Ihnen nichts, wenn Sie heute nicht zustimmen, aber das Ding wird trotzdem eingesetzt. Außerdem ist es so, dass der Landtag mit der Auflösung des Landtags nicht aufhört zu arbeiten, sondern weiterhin bis zum Wahltermin seine Arbeit macht.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Das hat er auch nicht verstanden!) Ich weiß, dass Ihnen das vielleicht schwerfällt, weil Ihre Arbeit sich wesentlich darauf beschränkt, hier Hetze gegen Menschen auszuteilen und zu versuchen, Ihr Wahlprogramm im Plenum zu platzieren.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ma-
chen Sie doch schon hier!) Ich kann Ihnen außerdem versichern, dass die Koalitionsfraktionen über eine doch außerordentlich breite Kompetenz in der Frage von Untersuchungsausschüssen verfügen. Wir haben hier mehrere Parlamentarier/-innen sitzen, die dort erfahren sind und die es auch schaffen werden, in kurzer Zeit die wesentlichen Punkte herauszuarbeiten, um die es nämlich gehen soll. Wenn Sie tatsächlich glauben, dass wir als Koalitionsfraktionen, nur weil wir diese Landesregierung stellen, aufhören, uns bestimmte Dinge genauer anzuschauen und unsere Aufgabe als Kontrollorgan wahrzunehmen, dann haben Sie sich aber gehörig geschnitten. Was Sie auch anscheinend nicht verstanden haben, ist, dass auch die Exekutive für die Sicherung und die Erhaltung der Akten einen Auftrag braucht. Es gibt nämlich auch da Regelungen, die dazu führen, dass Akten vernichtet werden. Die ziehen immer dann, wenn die Exekutive keinen Grund mehr hat, diese Akten vorzuhalten. Das heißt, Sie brauchen einen Grund, und dieser Grund ist in diesem Fall der Untersuchungsausschuss. Inhaltlich hat die Kollegin Dr. Martin-Gehl tatsächlich hier schon die wichtigsten Sachen gesagt, darauf will ich gar nicht weiter eingehen. Worum es uns geht: Uns ist durchaus bewusst, dass wir wenig Zeit haben. Nichtsdestotrotz haben wir festgestellt, dass wir im Innenausschuss mit unseren Fragen an bestimmte Grenzen gestoßen sind, über die uns die Exekutive an der Stelle auch nicht informieren kann. Da bleibt uns leider nur das Instrument des Untersuchungsausschusses, um unmittelbar Einblick in die Akten zu erhalten und dann auf dieser Grundlage – und das ist überhaupt das Ziel dieses Untersuchungsausschusses – abzuwägen, ob es notwendig ist, sich tiefergehend damit zu beschäftigen. Es kann gut sein, dass wir nach diesen drei Monaten feststellen, dass sich die Anhaltspunkte, die wir durch die Veröffentlichung von Journalistinnen und Journalisten auf dem Tisch liegen haben, nicht halten lassen.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Frau Abgeordnete Henfling, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Mühlmann?
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Nein. Dann ist es aus meiner Sicht auch wieder gut, dann kann man genau so etwas auch aufschreiben. Ich glaube aber, dass wir verpflichtet sind, wenn so etwas öffentlich diskutiert wird – und da nehme ich mich als Parlamentarierin dann schon so weit ernst, dass ich mich dann auch hinsetze und sage, wir müssen dem nachgehen. Es sind teilweise schwerwiegende Vorwürfe, die hier im Raum stehen, es sind Korruptionsvorwürfe in Richtung Justiz, Verwaltung und Politik und die müssen aus meiner Sicht aufgeklärt werden. Ich finde, daran ist irgendwie nichts Verwerfliches und das ist auch nichts, was man ins Lächerliche ziehen muss.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dann will ich noch mal was dazu sagen, dass sich Herr Mühlmann hier hingestellt und gesagt hat, wir gefährden damit Polizistinnen und Polizisten. Ja, diesen Vorwurf kennen wir auch schon aus dem NSU-Untersuchungsausschuss. Ich habe irgendwie noch keinen Anhaltspunkt gefunden, wo es da auch im NSU-Untersuchungsausschuss zu einer Gefährdung von Polizistinnen und Polizisten gekommen ist, weil wir unseren Job machen. Die Parlamentarierinnen – und da muss ich mal in Richtung AfD gucken, ich erinnere mich sehr genau, welche Protokolle aus dem NSU-Untersuchungsausschuss auf welchen Seiten gelandet sind. Die sind nämlich unter anderem beim „Fatalisten“ gelandet. Ich kann Ihnen ziemlich genau versichern, dass auf solchen Seiten von rot-rot-grüner Seite ganz bestimmt keine Protokolle landen sollten.
(Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Die sind
auch auf anderen Seiten gelandet!) Ich bin mir sehr sicher, dass die eher aus dem rechten Lager hier drüben gekommen sind.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns unserer Verantwortung hier bewusst und wir kennen auch die Grenzen der Öffentlichkeit an dieser Stelle. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, da müssen wir uns von der AfD ganz sicherlich nichts erzählen lassen. Ich bin sehr dankbar, dass wir uns dazu durchgerungen haben, diesen Untersuchungsausschuss einzurichten. Wir haben uns das nicht leicht gemacht. Wir haben lange darüber diskutiert. Ich denke, es ist aber wichtig und wir werden sehen, was die nächsten drei Monate bringen. Ich möchte mich dem Dank von Frau Dr. Martin-Gehl an die Journalistinnen und Journalisten an dieser Stelle anschließen. Das ist – das wissen wir – eine sehr schwierige Aufgabe. Es ist eine große Rechercheleistung und ich glaube, dass wir dem mit der Einsetzung auch Rechnung tragen sollten. In diesem Sinne freue ich mich auf die Arbeit im Untersuchungsausschuss und denke, dass wir damit einen wichtigen Schritt gehen, um für mehr Aufklärung zu sorgen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Vielen Dank. Als Nächstes erhält Herr Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion das Wort.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag stellt darauf ab, gemäß Artikel 64 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 des Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu wollen, und zwar zu dem Thema „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung „FIDO“ geführten Ermittlungsverfahrens“, kurz „FIDO-Untersuchungsausschuss“. Der Untersuchungsausschuss soll klären, welche Gründe und Umstände zur Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera unter der polizeilichen Bezeichnung „FIDO“ bis zum Jahr 2006 geführten Verfahrens wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung, des Drogenhandels und der Geldwäsche führten, ob in diesem Verfahren Anhaltspunkte auf mögliche Verbindungen von Beschuldigten des Verfahrens zu Politik, Verwaltung oder Justiz bekannt wurden, um was es sich dabei für Verbindungen handelt und ob bzw. wie diesen nachgegangen wurde. Der Untersuchungsausschuss soll die Aktenbestände, Unterlagen und gewonnenen Erkenntnisse aller beteiligten Thüringer Behörden, namentlich der Justiz, der Polizei und des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz bzw. des Amts für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales sowie der für Inneres und Justiz ständigen Ministerien zum Ermittlungsverfahren „FIDO“ rund um den Komplex „'Ndrangheta in Thüringen“ und den Aktenbestand des Untersuchungsausschusses 6/1 des Thüringer Landtags seiner Untersuchung zugrunde legen – so weit die Formalien, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich jetzt noch kurz erläutern, warum der CDU-Fraktion dieses Thema so wichtig ist. Dass die organisierte Kriminalität und international operierende Banden seit spätestens Mitte der 90erJahre auch in Thüringen Fuß gefasst haben, ist ja leider keine neue Erkenntnis. Dass die organisierte Kriminalität in ganz besonderer Weise dazu geeignet ist, das Vertrauen in einen starken, handlungsfähigen Rechtsstaat zu beschädigen, ist auch hinreichend belegt. Das wiederum, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat unmittelbare Folgen. Das ist auch der Kern für unsere demokratische Verfasstheit. Ich will dies gern noch einmal ausführen. Punkt 1: Organisierte Kriminalität beeinflusst, wenn dieser nicht mit allen rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent entgegnet wird, das Sicherheitsempfinden des Bürgers in ganz besonderem Maße. Punkt 2: Wenn die Menschen den Eindruck gewinnen, dass der Staat nicht mehr das Heft des Handelns in der Hand hält, wenn sie davon ausgehen und ausgehen müssen, es gebe Parallelstrukturen, dann, genau dann ist unsere Demokratie ganz massiv und ganz unmittelbar gefährdet. Damit komme ich zum dritten Punkt. Denn eins ist doch klar: Wenn der Staat sein Sicherheitsversprechen nicht garantieren kann, dann führt dies zu unmittelbarem und nachhaltigem Vertrauensverlust in Staat und staatliche Institutionen wie Polizei, Justiz und stärkt damit zudem unweigerlich – das ist die bittere Folge – auch die politischen Ränder. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, genau das ist der Grund, warum sich meine Fraktion in der 6. – letzten – und in der diesjährigen Legislaturperiode mehrfach mit dem Phänomenbereich „Organisierte Kriminalität“ beschäftigt hat. Ich habe noch mal nachgeschlagen. Ich werde die Zeit nutzen, das vorzustellen. Insgesamt neunmal haben wir das Thema auf die Tagesordnung gehoben. Bei den anderen Fraktionen habe ich da wenig gefunden, deswegen will ich es noch mal erläutern. In der 6. Legislatur waren es das Thema „Mafiastrukturen in Erfurt – organisierte Kriminalität auf dem Vormarsch“ oder auch „Organisierte Kriminalität – Aufstellung und Ermittlungsarbeit des Thüringer Landeskriminalamts“, ein weiterer Punkt und Antrag „Observation des LKA durch armenische Mafia“ und der letzte Punkt aus der Legislatur „Mafiastrukturen in Erfurt – Messerstecherei am 26. Juni 2016 in Erfurt“ und in dieser Legislatur die Punkte „Razzien im tschetschenischen Milieu“, „Organisierte Kriminalität – Clan- und Mafiastrukturen als Gefahren für die Innere Sicherheit“ oder auch „Organisierte Kriminalität in Thüringen“. Zwei weitere Anträge, die auf unsere Initiative hin behandelt wurden: „Ermittlungen zum organisierten Verbrechen in Thüringen: Ist Thüringen ein Zentrum mafiöser Strukturen?“ und als letzten Antrag „Organisierte Kriminalität in Thüringen“, der im September 2019 aufgerufen wurde. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, bereits diese Auflistung zeigt und macht deutlich, dass wir ein grundsätzliches Aufklärungsinteresse bei OK-Ermittlungskomplexen haben und dass sich dieses Aufklärungsinteresse natürlich auch uneingeschränkt auf den hiesigen sogenannten FIDOSachverhalt entfaltet. Klar ist aber auch, notwendige Voraussetzung dazu ist die im Antrag aufgelistete Zurverfügungstellung der erforderlichen Unterlagen, der Aktenbestände und der Erkenntnisse. Das schließt folgerichtig auch etwaige im Kontext stehende Löschmoratorien, auch des BKA, ausdrücklich mit ein. Wir wissen aber auch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die in der 7. Legislatur zur Verfügung stehende Zeit mehr als knapp bemessen ist, die Vorredner gingen ja schon darauf ein. Ich will aber noch etwas sagen, weil es auch anklang: Wir haben ja die Themen im Innen- bzw. Justizausschuss. Da muss ich sagen, zur Wahrheit gehört auch, dass der Erkenntnisgewinn bei diesen beiden Sitzungen zur Thematik als aus meiner Sicht äußerst überschaubar und begrenzt zu bewerten ist. Letzter Satz: Ob es uns gelingen wird, das angestrebte Untersuchungsziel, das wir mittragen, im vorgegebenen Zeitkorridor überhaupt zu erreichen, wird sich zeigen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordnete Marx zu Wort gemeldet.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann hier ganz nahtlos an den geschätzten Kollegen Walk anschließen. Es ist eine sehr zentrale und eine sehr wichtige Frage für unsere Rechtsordnung, auch für das Ansehen unserer Behörden, ob es eine unerlaubte Einflussnahme auf das damalige Ermittlungsverfahren gegeben haben könnte. In einem großen Punkt müssen wir den Journalistinnen und Journalisten, die diese Reportagen und diese journalistischen Recherchen geführt haben, auch dafür dankbar sein, dass sie einmal mehr klargestellt haben – das, was Herr Walk auch mit seinen Anfragen die letzten Jahre immer schon erreicht hat –, dass Erfurt oder Thüringen eben nicht nur ein Rückzugsraum für die 'Ndrangheta ist, wo man sitzt und ein bisschen Geld investiert, sondern dass von hier aus offenbar auch kriminelle Strukturen mit beeinflusst worden sein könnten. Alle, die es noch nicht gesehen haben: Der Bericht ist nach wie vor in der Mediathek anzuschauen. Die Frage, die hier noch nicht, aber vielleicht in der Öffentlichkeit gestellt wurde: Warum beschäftigt ihr euch jetzt mit einem so lang zurückliegenden Sachverhalt? Die Problematik ist ja eigentlich so aktuell wie nie. Wir reden in diesen Tagen auch wieder sehr viel über Compliance „neudeutsch“ oder Bestechlichkeit oder Korruption und da, wo viel Geld im Spiel ist, passiert eben auch sehr viel Unehrenhaftes. Das konnten wir auch aktuell erfahren. Deswegen muss einem Verdacht, der hier in der Welt ist, nachgegangen werden. Damit ist gerade nicht – wie Herr Mühlmann meinte – eine rote Verschwörung gegen die Innere Sicherheit mit dem Ziel ihrer Destabilisierung im Gange, sondern das ganze Gegenteil. Es geht genau darum, unsere Ermittlungsbehörden vor unzulässiger Einflussnahme zu schützen. Hier geht es in diesem Untersuchungsausschuss voraussichtlich gerade nicht darum, wie das vielleicht in anderen Untersuchungsausschüssen, zum Beispiel beim NSU, der Fall gewesen ist, Fehler bei den Sicherheitsbehörden in den Fokus zu rücken, sondern um die Frage: Wurde von außen Einfluss genommen? Hier geht es aus meiner Sicht nach dem derzeitigen Erkenntnisstand auch nicht mal primär um die Polizei und schon gar nicht um Verdeckte Ermittler, sondern um die Frage, wie das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft geführt wurde und warum es endete, wenn doch, wie man den Berichten entnahm, die beteiligten Polizisten dann auch sehr davon enttäuscht gewesen sind, dass ihre Ermittlungsarbeit praktisch abgebrochen worden sein soll. Das sind schwerwiegende Vorwürfe. Zum Zeitargument ist auch schon einiges gesagt worden. Wir sind in der Verpflichtung, damit zu beginnen und eben auch die Akten zu sichern. Wir wissen alle aus anderen Verhältnissen und Verfahren, dass die Akten ja auch nicht unbegrenzt aufbewahrt werden können. Deswegen sind sie auch für den Zweck weiterer Untersuchungen zu sichern. Es geht also gerade darum, in einem Rechtsstaat, gerade auch hier bei uns in Thüringen, dass wir dem Verdacht, dass Einfluss auf unsere Ermittlungsbehörden genommen wird, nachgehen müssen, denn was damals begonnen hat, könnte sich möglicherweise sicher auch bis heute fortgesetzt haben. Die Namen sind ja nicht verschwunden, die Strukturen existieren leider bis heute. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir heute diesen Untersuchungsausschuss einrichten können und dann schauen wir mal natürlich in der voraussichtlichen Kürze der Zeit, wie weit wir kommen.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Ich beantworte gern eine Frage von Herrn Mühlmann. Bitte.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Vielen Dank, Frau Marx. Sie ist auch nur relativ kurz. Ich wollte dasselbe vorhin auch schon Frau Henfling fragen: Welche Anhaltspunkte liegen Ihnen denn vor, dass in den nächsten drei Monaten die Fristen zur Vernichtung der Akten überhaupt ablaufen? Also ich kenne da nichts.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Das kann ich Ihnen leicht erklären. Die wären normalerweise schon am Ablaufen, weil es bestimmte Akten voraussichtlich oder nach unserer derzeitigen Einschätzung überhaupt nur deswegen gibt, weil wir ein NSU-Moratorium hatten und deswegen zeitweise gar keine Akten im Bereich der Justiz und in den Ermittlungsbehörden mehr vernichtet worden sind. Das ist ein Grund dafür, warum noch Akten da sind, deren normale Aufbewahrungsfrist normalerweise schon abgelaufen wäre. Deswegen ist die Aktensicherung durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss hier auch ein ganz wichtiger Bestandteil dieses Antrags. Ich war ohnehin am Ende meiner Ausführungen und freue mich über eine breite Zustimmung von den demokratischen Fraktionen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Bevor der nächste Redner aufgerufen werden kann, legen wir gerade ein paar Minuten Kunstpause ein. Es geht gleich weiter. Danke schön.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Der Wechsel erfolgt jetzt fliegend, denn der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, manchmal geht so etwas auch ganz sportlich und kollegial. Gleichwohl möchte ich ein paar Worte zu diesem Untersuchungsausschuss sagen. Ich erinnere an unseren Antrag für eine Enquetekommission zum Thema „Digitalisierung“, den wir im vergangen Jahr eingereicht hatten. Da war die Argumentation, dass er in der kurzen Zeit bis zu Neuwahl nicht mehr behandelt werden oder diese Kommission keinen Sinn haben könne. Insofern drängt sich die Frage schon auf nach der Ernsthaftigkeit, die dieser Ausschuss auch tatsächlich erfüllen kann. Gleichwohl vertreten wir die Auffassung, dass es geboten ist, unseren Job als Abgeordnete so lange zu machen, wie dieses Mandat besteht.
(Beifall FDP)
Deswegen möchte ich auch namens meiner Fraktion den Dank an die Journalisten richten, die die Recherchen, die wir alle im MDR, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gesehen hatten, so gebracht haben, wie sie waren, und die auch erhebliche Fragen aufgeworfen haben – nebenbei gesagt, Fragen, die von den beteiligten Ministerien bis jetzt in den Ausschüssen nur sehr spartanisch beantwortet werden konnten. Insofern ist es schon auch richtig, dass wir uns diesen Fragen widmen, denn es handelt sich um Vorwürfe, die meines Erachtens sehr tiefgreifende Vorwürfe sind, sehr ernste Vorwürfe sind und die deswegen auch der Aufklärung bedürfen. Man muss ja auch gar nicht streiten. Es gibt schlicht und einfach dieses Recht, diesen Ausschuss zu beantragen. Die Anzahl der notwendigen Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür gebraucht wird, besteht, und insofern braucht man also überhaupt keine aufgeregte Diskussion darum, ob es nun einen Ausschuss gibt oder nicht, und ich kann seitens meiner Fraktion eine selbstverständlich ernsthafte und engagierte Mitarbeit zusichern. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, FDP)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann hat Herr Minister Adams das Wort.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, das Recht und die tatsächliche Möglichkeit, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, sind tiefer Ausdruck der Kontrollfunktion des Parlaments, und nicht umsonst steht diese Möglichkeit auch einer Minderheit des Parlaments zur Verfügung. Das Parlament agiert hier vollkommen frei, in eigener Entscheidung, in eigenem Agieren und insofern erübrigt es sich für die Landesregierung, hierzu viel zu sagen. Eine Sache ist mir aber wichtig, für die Landesregierung hier zu sagen und auszudrücken: Dass die Landesregierung bereit und vorbereitet ist, Ihnen wie auch schon in den Ausschüssen die Fragen zu beantworten und jetzt im Untersuchungsausschuss, so das von Ihnen beantragt und beschlossen wird, auch Dokumente zuzuleiten. Insofern ist die Landesregierung bereit und vorbereitet, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen die für Ihre Arbeit notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Da es sich, wie anfangs schon gesagt, bei Ziffer I des Einsetzungsantrags in der Drucksache 7/2903 um die Ausübung eines Minderheitsrechts bezogen auf Untersuchungsausschüsse handelt, ist der Landtag insoweit zur Einsetzung des beantragten Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 64 der Verfassung des Freistaats Thüringen verpflichtet, und damit erübrigt sich dazu eine Abstimmung. Zu den Ziffern II bis VI des Einsetzungsantrags gibt es keine Änderungsanträge. Erhebt sich vor diesem Hintergrund Widerspruch gegen die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss vom Landtag eingesetzt ist, oder wird gewünscht, dass ich zu den Ziffern II bis VI abstimmen lasse? Also das Erste war: Können wir den Antrag insgesamt als angenommen betrachten? Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann gilt der Untersuchungsausschuss zu diesem Zeitpunkt jetzt als eingesetzt und die Einsetzung des in der Drucksache 7/2903 beantragten Untersuchungsausschusses ist damit beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt, und damit kommen wir auch punktgenau in die Mittagspause, die ja nach Wunsch der Besucher unserer Landtagskantine immer etwas länger dauern sollte. Wir würden um 13.45 Uhr hier fortsetzen und ich erinnere noch daran, dass dann Wahlen erfolgen, und zwar einige, nicht nur die Wahlen der Mitglieder der Kommissionen, sondern auch die Wahl des Überprüfungsgremiums und der Ausschussvorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden. Ich mache darauf aufmerksam, dass jetzt 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Obergeschoss eine kurze außerordentliche Sitzung des Innenausschusses stattfindet.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beenden die Mittags- und Lüftungspause und ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 91 und 92 sowie die Tagesordnungspunkte 93 und 94 auf. Zunächst Tagesordnungspunkt 91 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3175 Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/3175 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Björn Höcke und Frau Abgeordnete Tosca Kniese. Für die Wahl sind mindestens 46 Jastimmen notwendig. Wird diesbezüglich die Aussprache gewünscht? Frau Abgeordnete Henfling, bitte.
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Wahlvorschlag der AfD für die Parlamentarische Kontrollkommission und G10: Die Abgeordnete Kniese begründet in sozialen Netzwerken ihre Nähe zu maßgeblichen „Flügel“-Protagonisten wie auch zum Beispiel durch den Like der „Flügel“Facebookseite. Ihre Teilnahme an „Flügel“-Treffen 2018 ist durch eine Veröffentlichung des Bremer AfD-Politikers Alexander Tassis auf Twitter am 23. Juni 2018 dokumentiert. Ebenso pflegt sie offenkundig ein enges Verhältnis zum „Flügel“-Frontmann Björn Höcke, dessen Inhalt sie dutzendfach über soziale Medien verbreitet. Es wird unter anderem dadurch belegt, dass die Abgeordnete Kniese ihn 2017 bei der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten vertrat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den „Flügel“ im März 2020 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein und bescheinigt dem Thüringer Fraktionsvorsitzenden und Landessprecher Björn Höcke eine zentrale Bedeutung. Das durch den „Flügel“ propagierte Politikkonzept sei laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, insbesondere Muslimen und politisch Andersdenkenden gerichtet. Es verletzt die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratieund das Rechtsstaatsprinzip. Die Relativierung des historischen Nationalsozialismus zieht sich zudem wie ein roter Faden durch die Aussagen der „Flügel“-Vertreter. Frau Kniese hat sich – wie oben dargestellt – die Ziele des „Flügels“ zu eigen gemacht und ihre Nähe zu dessen rechtsextremer Führungsfigur Björn Höcke bekundet. Daran ändert auch die offizielle Auflösung des „Flügels“ nichts, deren Ernsthaftigkeit bezweifelt werden darf, da Protagonisten nach wie vor zentrale Positionen innerhalb der AfD, insbesondere in Thüringen, innehaben und über erheblichen Einfluss verfügen. Zudem gehört Frau Kniese als ehemaliges Landesvorstandsmitglied selbst zu den zentralen Personen der Thüringer AfD, was auf ein besonderes Vertrauensverhältnis mit Herrn Höcke und maßgeblichen Führungspersönlichkeiten des „Flügels“ schließen lässt. Da zudem die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission dem Vorsitzenden ihrer Fraktion, in diesem Fall Björn Höcke, über die wesentlichen Inhalte der Beratung unterrichten dürfen, wäre die Aufgabenerfüllung des Amts gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet. Da die AfD regelmäßig beklagt, es sei unklar, woher die Koalitionsfraktionen ihre Informationen über die Mitglieder ihrer Fraktion beziehen, und dass Akten über AfD Mitglieder geführt würden, möchte ich ‑ an dieser Stelle beispielhaft aus einem Artikel mit dem Titel „Tosca Kniese brüstet sich mit Strache und Panzer“ von der Homepage der TLZ zitieren: „[W]ie viele AfD-Leute präsentiert sich Kniese zwar einerseits ziemlich unaufgeregt, auch im Netz. So heißt es auf einer AfD-Webseite, auf der sie vorgestellt wird: ‚Als Unternehmerin wird mein Augenmerk vor allem auf der Wirtschaftspolitik liegen.‘ Sie wolle kleinen und mittelgroßen Unternehmen ‚eine starke Stimme‘ geben. […] Doch bei Facebook und Twitter verbreitet Kniese andere Botschaften und begibt sich in die Nähe von mindestens einer besonders umstrittenen, inzwischen Ex-Führungsfigur der neurechten Szene in Europa. So taucht auf Knieses Twitter-Profil im Januar 2018 zum Beispiel ein Bild auf, dass sie – vermutlich beim Wiener Akademikerball – mit dem österreichischen FPÖPolitiker Heinz-Christian Strache zeigt;
(Beifall AfD)
jener Mann, über den schon damals bekannt war, dass er in seiner Jugend tief ins rechtsextreme Milieu verstrickt war und an paramilitärischen Übungen mit deutschen Neonazis teilnahm. 2019 verlor er über die Ibiza-Affäre sein Amt als österreichischer Vizekanzler. Inzwischen besteht der Vorwurf, er habe VPÖ-Vermögen veruntreut. Ausgerechnet am 57. Jahrestag des Mauerbaus wird 2018 auf einem Facebook-Profil Knieses zudem ein Foto veröffentlicht, das sie posierend vor einem Panzer sowjetischer Bauart zeigt.
(Heiterkeit AfD)
Über dem Panzer weht eine AfD-Flagge. Ob die Flagge dort tatsächlich gehisst worden ist oder ins Foto hineinmontiert worden war, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Immer wieder wird auf dem Twitter-Profil von Kniese zudem der Islam angegriffen. Ende 2017 taucht auf diesem Kanal zum Beispiel das Foto einer Frau auf, die – bis auf die Augen – völlig verhüllt ist. Daneben steht: ‚Miss Germany 2020‘. Die Hände hat die Frau zu einer ‚Merkel‘Raute gefaltet. 2018 wurde dieses Motiv erneut auf dem Twitter-Profil online gestellt; wenig später folgte ein Foto, auf dem ‚links‘ erneut eine vollverschleierte Frau und ‚rechts‘ Kniese zu sehen ist. Wie viele ihrer Parteifreunde lebt Kniese online mehrere Leben.“ Zudem ist die vorgesehene Aufgabe auch an die rechtmäßige Ausübung einer Kontrollfunktion als Mandatsträgerin nach dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz geknüpft. An dieser gewissenhaften Ausübung auf Basis einer Rechtsgrundlage bestehen bei der Bewerberin erhebliche Zweifel. So setzt sie sich ausweislich ihrer Veröffentlichungen in sozialen Medien über die Strafprozessordnung hinweg, indem sie seit 2018 im Internet eigenmächtig eine Fahndung mit Personenfotos betreibt, für die weder ein Beschluss der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts vorlag, und damit eigenmächtig den Weg der Selbstjustiz beschritt, der dem Gedanken unserer Rechtsordnung und der gesetzlichen Zuständigkeit im Rahmen der Gewaltenteilung widerspricht, die nach Artikel 20 Grundgesetz dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Fazit besitzt Abgeordnete Kniese aus meiner Sicht und aus Sicht der Koalitionsfraktionen weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung für die Funktion, in der Parlamentarischen Kontrollkommission und um für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen und diese zu verteidigen. Dies gilt unter Verweis auf viele ihrer Postings und Plakataktionen speziell in Eisenach besonders im Hinblick auf Artikel 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes. Die Ausführungen zum Abgeordneten Höcke sind hier bereits in der 29. Sitzung am 12.11.2020 gemacht worden und auch die Ausführungen zum Bewerber Gröning sind hier in der 30. Sitzung am 13.11.2020 gemacht worden und gelten auch für diese Wahl aus unserer Sicht fort. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Gäste, das, was wir hier eben gehört haben, war nichts anderes als die vorsätzliche Verletzung von Menschen, von Kollegen hier im Haus, um damit ein antidemokratisches Ausgrenzen von Vertretern ungefähr eines Viertels unserer Thüringer Bevölkerung zu begründen. Das ist ein sehr infamer Vorgang,
(Beifall AfD)
weil Sie sich dabei auch immer noch diese Attitüde des Demokraten umhängen. Aber Sie sind so demokratisch, Frau Henfling, wie die Deutsche Demokratische Republik, das sage ich Ihnen ganz offen ins Gesicht.
(Beifall AfD)
Die Methoden, die Sie hier anwenden, die Form der sozialen Ächtung, die Verachtung von Menschen, die Geringschätzung von Meinungsfreiheit, der Versuch, irgendwelche Kontaktschuld zu generieren in teilweise derart absurden Formen, das ist schon ziemlich einzigartig. Und ich behaupte mal, vor fünf oder vor zehn Jahren hätten Sie sich das in der Art und Weise noch gar nicht gewagt.
(Beifall AfD)
Man merkt daran auch den Verfall echter demokratischer Sitten, mit denen Sie allerdings nie was anfangen konnten.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Und das
von Ihnen!) Ich will mal auf ein paar Punkte eingehen. Sie haben sich insbesondere Frau Kniese vorgenommen, der Sie vorwerfen, dass sie Nähe zu Parteikreisen der Partei hat, die sie aufgestellt hat und für die sie Wahlkampf gemacht hat und für die sie auch hier vom Wähler gewählt worden und in den Landtag eingezogen ist. Es ist geradezu absurd. Sie wollen jemandem vorwerfen, dass er für seine eigenen Überzeugungen steht, für die er hier reingewählt worden ist. Das wollen Sie demokratisch nennen? Das ist ja lächerlich. Sie werfen Frau Kniese vor, dass sie Fotos gemacht hat, die satirisch sind, die sich satirisch mit der Frage der Auswirkungen Ihrer Zuwanderungspolitik auseinandersetzen. Ich weiß, dass das für Sie ein wunder Punkt ist, wenn man sich mit Ihrer Zuwanderungspolitik, mit Ihrer Bevölkerungspolitik kritisch auseinandersetzt. Aber dass Sie so unverfroren die Meinungsfreiheit negieren und daraus Ausschlusskriterien machen, wer in der Gesellschaft wen hier vertreten darf, das ist – wie gesagt – schon ein ziemlich starkes Stück. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es hier nicht um eine Partei geht, die gerade mal so die Fünf-Prozent-Grenze überschritten hat, wie das Ihre ist,
(Beifall AfD)
sondern es um eine Partei geht und eine Vertreterin einer Partei, die von einem Viertel der Thüringer gewählt worden ist. Was maßen Sie sich eigentlich an?
(Beifall AfD)
Ich finde, der Gipfel der ganzen Begründung ist natürlich, wenn man dann das Argument der Ausgrenzung bemüht: dass Frau Kniese, dass Herr Höcke, dass Herr Gröning für die Ausgrenzung von Menschen stehen. Ich sage Ihnen mal eins, insbesondere mit Blick auf meinen Kollegen Höcke: Sie werden in der ganzen Bundesrepublik keinen Menschen finden, der in den letzten fünf Jahren derart viel Ausgrenzung und persönlichen Hass erfahren hat wie Björn Höcke.
(Beifall AfD)
Das gilt im erweiterten Rahmen natürlich auch für die meisten meiner Parteimitglieder. Es gibt, soweit ich weiß, keinen einzigen Grünen, keinen einzigen SPDler, keinen einzigen Linken, der in den letzten fünf Jahren seinen Job verloren hat, weil er seine politischen Überzeugungen einfach in den öffentlichen Diskurs reingestellt hat.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Hat Höcke seinen Job verloren, oder was?)
(Unruhe DIE LINKE)
Es gibt aber jede Menge AfDler, meine Damen und Herren, und daran erkennen Sie doch ganz genau, wer hier die Demokratie schleift, wer mit der Verfassung auf Kriegsfuß steht.
(Beifall AfD)
Nicht ohne Grund wollen Sie sie auch ändern und wir wollen sie beibehalten. Deswegen ist diese ganze Anklagerede, die Sie hier immer wieder abziehen, nichts anderes als eine undemokratisch-autoritäre oder totalitäre Farce – das können Sie sich ‑ aussuchen.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sprechen
Sie doch mal zum Thema!) Danke schön.
(Beifall AfD)
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Danke, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Redewünsche? Das kann ich nicht feststellen. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 92 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3176 Der diesbezügliche Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/3176 vor. Vorgeschlagen ist Abgeordneter Birger Gröning. Auch hier sind für die Wahl mindestens 46 Jastimmen notwendig. Wird die Aussprache gewünscht? Ist das ein Redewunsch? Nein. Aussprache ist somit nicht gewünscht. Es gibt keine Wortmeldungen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 93 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3080 dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3151 Gemäß § 42 i Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes besteht die Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten neben der Präsidentin des Landtags aus vier weiteren Mitgliedern, die weder dem Landtag, noch der Landesregierung angehören dürfen. Diese weiteren Mitglieder werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Sie sollen aus dem Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen sowie einer ehemaligen Richterin bzw. einem ehemaligen Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof bestehen. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/3080 und 7/3151 vor. Vorgeschlagen sind der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Herr Dr. Peter Wurschi, als Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen Herr Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller und als ehemalige Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof Frau Prof. Dr. Johanna Hübscher.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da fehlt noch einer!) Im Hinblick auf die Wahl eines Vertreters der Thüringer Betroffenenverbände liegen zwei konkurrierende Wahlvorschläge vor. Die Fraktion der FDP hat Herrn Martin Montag, Pfarrer im Ruhestand, vorgeschlagen. Die Fraktionen Die Linke, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen haben Herrn Michael Siegel vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Die Aussprache ist nicht gewünscht. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 94 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3125 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/3147 Ich gebe folgenden Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und deren bzw. dessen Stellvertreterin oder deren bzw. dessen Stellvertreter aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/3125 und 7/3147 vor. Vorgeschlagen als Vorsitzende ist Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss und als stellvertretender Vorsitzender Herr Abgeordneter Raymond Walk. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Doch es gibt eine Wortmeldung. Herr Abgeordneter Möller, bitte.
Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden und der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter dem Namen FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Herr Präsident, ich beantrage eine Unterbrechung von 30 Minuten vor der Wahl.
Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden und der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter dem Namen FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Dann unterbrechen wir die Sitzung bis 14.33 Uhr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf sechs Stimmzettel. Ich gebe folgende Erläuterungen zu den Stimmzetteln: Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem rosafarbenen Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission können Sie auf dem hellgrünen Stimmzettel mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Für die Wahl der vier weiteren Mitglieder der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten erhalten Sie zwei Stimmzettel. Bezüglich der Wahl des Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, eines Vertreters der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen und einer ehemaligen Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof können Sie auf dem gelben Stimmzettel mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Sie haben hier allerdings nur eine Stimme. Bezüglich der Wahl eines Vertreters der Thüringer Betroffenenverbände können Sie auf dem blauen Stimmzettel entweder für Herrn Martin Montag oder für Herrn Michael Siegel stimmen oder sich enthalten. Für die Wahl der Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses erhalten Sie ebenfalls zwei Stimmzettel. Sie können auf beiden Stimmzetteln, die rot bzw. hellblau sind, jeweils mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden und der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter dem Namen FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden und der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter dem Namen FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden und der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter dem Namen FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Konnten jetzt alle Abgeordneten Ihre Stimme abgeben? Ich gehe davon aus, dass das so ist. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Frau Abgeordnete Güngör, Frau Abgeordnete Dr. Bergner und Herrn Abgeordneten Gottweiss, um die Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 95 auf Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Folgender Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung aus der Mitte des Landtags gestellt werden. Wir beginnen mit Herrn Abgeordneten Bilay, Fraktion – hier steht AfD, aber, ich glaube, das ist nicht der Fall –
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das ist
aber böse! Also!)
(Heiterkeit im Hause)
Die Linke, mit der Drucksache 7/3072.
Vergabe Fischereirecht im Bereich der Ulster in der Gemarkung Pferdsdorf/Rhön Die Ulster ist Gewässer I. Ordnung und ist damit in der Zuständigkeit des Landes. Nach Information des Fragestellers bestand im Bereich der Ulster in der Gemarkung Pferdsdorf/Rhön (Gemeinde Unterbreizbach/Wartburgkreis) seit Jahrzehnten ein sogenanntes selbständiges Fischereirecht zugunsten der Gemeinde, welches die Fischergenossenschaft Ulstertal seit 1923 ausübt. Auf Grundlage des Thüringer Fischereigesetzes hat seit 1992 die Gemeinde Pferdsdorf bzw. Unterbreizbach (als Rechtsnachfolgerin) mehrfach Anträge beim Grundbuchamt, welches die Notwendigkeit der Eintragung selbstständiger Fischereirechte in das Grundbuch verneinte sowie bei der oberen Fischereibehörde zur Eintragung des selbstständigen Fischereirechts gestellt. Die obere Fischereibehörde begründete die Nichtbearbeitung der Anträge mit dem Fehlen einer diesbezüglichen Verordnung. 2020 bestreitet das Land nunmehr das Vorhandensein des nachgefragten selbstständigen Fischereirechts zugunsten der Gemeinde Unterbreizbach und vergab dieses ohne Beteiligung der Gemeinde und der bisherigen Pächter in einem öffentlichen Verfahren. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Rechtsfolgen entstehen, wenn die Anträge der Gemeinde zur Gewährung eines selbstständigen Fischereirechts durch die obere Fischereibehörde nicht bearbeitet werden? 2. Wurden die Gemeinde Unterbreizbach und die bisherigen Pächter der Fischereirechte bei der Vergabe beteiligt und falls ja, wie wurden sie beteiligt und falls nein, weshalb wurde auf eine derartige Beteiligung verzichtet? 3. Inwieweit hätten zunächst die bisherigen Fischereirechteausüber, die einen diesbezüglichen Vertrag mit der Gemeinde Unterbreizbach hatten, durch das Land als künftige Pächter des nachgefragten Fischereirechts angefragt werden müssen und wie wird dies begründet? 4. Wer übt derzeit, für welche Zeitdauer, zu welchem Pachtpreis das nachgefragte Fischereirecht aus?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Gegenstand des Antrags der Gemeinde war nicht die Gewährung eines selbstständigen Fischereirechts, sondern dessen Eintragung in das Fischereibuch gemäß § 5 Thüringer Fischereigesetz. Die Regelungen zur Anlegung des Fischereibuchs wurden mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes vom 14. Juni 2014 aufgehoben. Antragsteller auf Eintragungen von selbstständigen Fischereirechten in das Fischereibuch haben daraufhin eine Mitteilung erhalten, dass das Fischereibuch wegen nunmehr fehlender Ermächtigung nicht angelegt wird. Das Fortgelten von selbstständigen Fischereirechten wird durch § 4 Abs. 1 Thüringer Fischereigesetz geregelt. Hiernach bestehen selbstständige Fischereirechte fort, wenn sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Thüringer Fischereigesetzes im Grundbuch oder im Fischereiregister eingetragen waren. Voraussetzung für die Eintragung eines selbstständigen Fischereirechts in das Fischereibuch wäre die Vorlage oben genannter Nachweise gewesen. Insofern entsteht aus der Nichtanlegung des Fischereibuchs keine Rechtsfolge für die seinerzeit gestellten Anträge. Im Zuge der Recherchen zur Verpachtung staatlicher Fischereirechte durch die Thüringer Landgesellschaft mbH, der die Verwaltung und Verpachtung staatlicher Fischereirechte per Geschäftsbesorgungsvertrag übertragen wurde, konnte die Gemeinde keine der im § 4 Abs. 1 Thüringer Fischereigesetz genannten Nachweise über das Fortbestehen von eventuell vormals geltenden selbstständigen Fischereirechten vorlegen. Folglich war davon auszugehen, dass ein ehemals existierendes selbstständiges Fischereirecht der Gemeinde heute nicht mehr besteht und damit der Freistaat Thüringen als Eigentümer der Flurstücke der Ulster in der Gemarkung Pferdsdorf/Rhön gemäß § 3 Thüringer Fischereigesetz Inhaberin des Eigentumsfischereirechts ist. Zu Frage 2: Die Verpachtung staatlicher Fischereirechte erfolgt gemäß Nummer 3.4 bis 3.8 der Verwaltungsvorschrift über die Verpachtung staatlicher Fischereirechte im Freistaat Thüringen vom 19. März 2011, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2015, auf dem Wege einer beschränkten Ausschreibung. Die Gemeinde zählt nicht zu dem dort genannten Bieterinnenkreis. Das ist auch so aufgrund der Regelung des § 12 Abs. 3 Thüringer Fischereigesetz, wonach juristische Personen, ausgenommen der dort genannten, Fischereirechte nur durch Verpachtung nutzen sollen. Eine Beteiligung des bisherigen Pächters war möglich, da dieser aufgrund der vorgenannten Regelung zum Bieterinnenkreis gehörte. Dies wurde dem örtlichen Angelverein mit dazu geführtem Schriftverkehr auch mitgeteilt. Zu Frage 3: Die Übernahme von Fischereipachtverträgen infolge von Eigentumswechsel kann nur erfolgen, wenn die Geltungsdauer des Pachtvertrags noch nicht abgelaufen ist und wenn der Fischereipachtvertrag privatrechtlich wirksam zustande gekommen ist. Beides hat im vorliegenden Fall nicht zugetroffen. Zudem hatte es die Gemeinde versäumt, den Fischereipachtvertrag gemäß § 13 Abs. 4 Thüringer Fischereigesetz der unteren Fischereibehörde zur Genehmigung anzuzeigen, sodass dieser, auch wenn er seinerseits privatrechtlich wirksam zustande gekommen wäre, mangels öffentlich-rechtlicher Genehmigung nicht wirksam geworden wäre. Zu Frage 4: Das Fischereirecht wird vom Angelverein Pferdsdorf/Rhön 1949 e. V. ausgeübt. Dieser hat im Ergebnis der beschränkten Ausschreibung zur Verpachtung des Fischereiausübungsrechts den Zuschlag erhalten. Der Fischereipachtvertrag hat eine Geltungsdauer von zwölf Jahren und vier Monaten und läuft am 31. Dezember 2032 aus. Der jährliche Pachtpreis beträgt 400 Euro, also 103,90 Euro pro Hektar. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/3087, die durch Herrn Abgeordneten Herrgott, Fraktion der CDU, gestellt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Besondere Leistungsfeststellung (BLF) im Fach Deutsch am Zabel-Gymnasium Gera Die Klassenstufe 10 des Zabel-Gymnasiums Gera weist aufgrund von Lehrermangel in den letzten Schuljahren zahlreiche Fehlstunden im Fach Deutsch auf. Nach Aussage eines Lehrers befindet sich die Klassenstufe 10 in diesem Fach auf dem Niveau der Klassenstufe 8. Aktuell finden daher zur Vorbereitung auf die anstehende BLF freiwillige Ersatzstunden außerhalb des Unterrichts durch einen Deutschlehrer statt. Die zahlreichen Fehlstunden können aber auch dadurch nicht kompensiert werden. Dieser Lehrer wird zudem ab Mai in Elternzeit gehen. Nach Auskunft der Schulleitung wird es für die ausfallenden Deutschstunden keinen Ersatz geben. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wird die frei werdende Stelle ab Mai nicht übergangsweise neu besetzt? 2. Welche Möglichkeiten sieht das TMBJS, den Unterrichtsausfall im Fach Deutsch zu kompensieren? 3. Welche Möglichkeiten sieht das TMBJS, die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 im Fach Deutsch angemessen auf die BLF vorzubereiten?
Sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zunächst eine Vorbemerkung: Eine Klasse der in der Anfrage bezeichneten Jahrgangsstufe der in der Anfrage bezeichneten Schule hatte im vergangenen Schuljahr einen erhöhten Unterrichtsausfall im Fach Deutsch. Seit Schuljahresbeginn 2020/2021 hat sich die Situation durch eine Neueinstellung entspannt. Der Fachunterricht fand seither weitgehend kontinuierlich statt. Insofern teilen wir die Einschätzung zu den ausgefallenen Stunden und vor allen Dingen zum Lernstand der Schülerinnen und Schüler dieser Klasse nicht. Zu Frage 1: Sie haben bereits eine konkrete Person angesprochen und erwähnt, weshalb sie in den nächsten Monaten nicht für den Dienst zur Verfügung steht. Ich möchte mit Rücksicht auf die schützenswerten Interessen der betroffenen Person an der Schule zu dieser Frage nicht im Rahmen einer öffentlichen Sitzung ausführen. Zu Frage 2: Die Planung und Organisation des Unterrichts ist vorrangig Aufgabe der Schulleitung. Die Schulleitung führt die Detailplanung des Lehrereinsatzes auf der Grundlage der vorhandenen Ressourcen durch und steuert die Prozesse langfristig. Das Zabel-Gymnasium Gera verfügt über zehn Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer. Die Fachkonferenz Deutsch bildet somit die größte Personengruppe an dieser Schule. Die Personalsituation gestaltet sich aber aufgrund verschiedener persönlicher Umstände der Lehrkräfte in der Fachkonferenz Deutsch schwierig. Von diesen Menschen sind einige aus persönlichen Gründen kürzer- und längerfristig abwesend. Da der Unterricht am ZabelGymnasium trotz des Engagements der Schulleitung aufgrund der geschilderten Situation nicht vollumfänglich abgesichert werden konnte, hat die Schulleiterin, wie immer in solchen Fällen, das Schulamt einbezogen. Das Schulamt prüft in diesen Fällen – auch das ist typisch – zunächst, ob die Schulleitung alle Möglichkeiten schulintern ausgeschöpft hat, um den Unterricht abzusichern. Dann wird nach Ausgleichsmaßnahmen zwischen benachbarten Schulen gesucht. Es werden Abordnungen geprüft. Es wird die Anordnung von Mehrarbeit geprüft. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung. Es ist eine Neueinstellung erfolgt. Zu Frage 3: Aufgrund der – wie erwähnt – wieder erhöhten personellen Stärke der Fachkonferenz Deutsch kann der Unterricht stattfinden. Auch die Vorbereitung auf die Besondere Leistungsfeststellung in dieser einen benannten Klasse ist abgesichert. Danke.
Ich hatte bereits geantwortet, dass inzwischen eine Neueinstellung erfolgt ist, sodass der Deutschunterricht wieder deutlich besser abgesichert ist und gerade diese eine von Ihnen genannte Klasse wieder Deutschunterricht in einem Ausmaß hat, das wir für ausreichend halten, um den nötigen Lernstand und auch die Besondere Leistungsfeststellung zu bewältigen.
Einstufung als Hochinzidenz-Landkreis Aus einer Veröffentlichung auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 12. März 2021 ging hervor, dass Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 als Hochinzidenz-Kreise eingestuft werden und damit erhöhte Lieferungen von Impfdosen erhalten sollen, wenn diese zur Verfügung stehen, sowie die Öffnung der Prioritätsstufe 3 der Impfreihenfolge erfolgen soll. Insbesondere mit Blick auf freiwillige Feuerwehrkräfte erscheint dies besonders wichtig. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kreise in Thüringen haben zum aktuellen Stand den Inzidenzwert von 200 überschritten und müssten automatisch als Hochinzidenz-Landkreis (Hotspot) eingestuft werden? 2. Bekommen diese Landkreise eine erhöhte Lieferung von Impfdosen, wenn nicht, weshalb nicht? 3. Wie sichert das Sozialministerium eine Gleichbehandlung unter den Hotspot-Landkreisen bei der Versorgung mit Impfstoffen? 4. Wird in den in Frage 1 genannten Landkreisen die dritte Prioritätsstufe geöffnet, wenn nicht, warum nicht?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Bühl möchte ich wie folgt beantworten: Abgeordneter Bühl, Sie nehmen Bezug auf eine Medieninformation meines Hauses vom 12.03.2021, in der mitgeteilt wurde, dass aufgrund der hohen Infektionszahlen im Landkreis Greiz bereits vorzeitig die Priorisierungsstufe 3 geöffnet wird. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war noch nicht absehbar, wann das EU-Sonderkontingent zusätzlicher Impfstoffe für besonders betroffene Gebiete in Thüringen eintreffen würde. Basierend auf dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.03.2021 wurde ein bislang einmaliges Impfstoffzusatzkontingent auf die Länder mit Hochinzidenzgebieten verteilt. Mit der Medieninformation vom 29.03.2021 hatte mein Haus schließlich über das Eintreffen und die geplante Verteilung des Sonderkontingents informiert. Darin wurde auch mitgeteilt, dass die zum damaligen Zeitpunkt besonders betroffenen Gebietskörperschaften mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 300, nämlich die Landkreise Greiz und Schmalkalden-Meiningen, der Saale-Orla-Kreis, der Wartburgkreis und die Stadt Gera, jeweils 7.000 zusätzliche Impfdosen erhalten und es diesen freigestellt ist, die Impfpriorisierungsstufe 3 ganz oder teilweise für dieses Kontingent zu öffnen. Aktuell sind seitens des Bundes für Thüringen keine weiteren Impfstoffkontingente in Form von etwaigen Zusatzlieferungen für Hochinzidenzgebiete vorgesehen. Eine generelle Regelung, wonach Gebietskörperschaften, die über einer bestimmten Inzidenz liegen, als Hochinzidenzgebiete eingestuft werden und somit automatisch die dritte Priorisierungsstufe geöffnet wird, hat mein Haus zu keinem Zeitpunkt kommuniziert. Zu Frage 1: Mit Stand 23.04.2021 weisen aktuell folgende Landkreise und kreisfreien Städte eine Sieben-Tage-Indzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf. Das sind Gotha, Greiz, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Saale Holz‑ land Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, ‑ Schmalkalden-Meiningen, Sömmerda, Sonneberg, Wartburgkreis, Weimarer Land, Gera. Die Fragen 2 und 3 möchte ich gern gemeinsam beantworten: Es handelte sich – wie bereits erwähnt – um ein einmaliges Zusatzkontingent. Vor diesem Hintergrund sind keine weiteren zusätzlichen Lieferungen in besonders betroffene Gebiete geplant. Im Rahmen der Verteilung des Zusatzkontingents wurden die Impfstellen und Impfzentren aller fünf damals betroffenen Gebietskörperschaften zu gleichen Anteilen mit je 7.000 zusätzlichen Impfdosen beliefert. Zu Frage 4: Eine Öffnung der Priorisierungsstufe 3 war bislang nur den eingangs genannten vier Landkreisen sowie der Stadt Gera im Rahmen des zusätzlichen Impfstoffkontingents freigestellt. Aufgrund der immer noch begrenzten Lieferzusagen der Impfstoffhersteller kann bislang nur bestimmten Personengruppen aus der 3. Priorisierungsstufe ein Impfangebot gemacht werden, unabhängig von der lokalen Inzidenz. Dies sind zum einen Personen ab 60 Jahre, die altersbedingt ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, sowie Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinderund Jugendhilfe und in weiterführenden Schulen und Berufsschulen tätig sind – letztere Gruppe insbesondere aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos in Bezug auf eine SARS-Cov2-Infektion sowie der Notwendigkeit der möglichst weitergehenden Sicherstellung des Präsenzunterrichts, insbesondere in den Abschlussklassen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Gibt es Nachfragen? Gibt es nicht. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Korschewsky stellvertretend für den Abgeordneten Schubert von der Fraktion Die Linke in Drucksache 7/3109.
Berechnung von IHK-Beiträgen Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) dürfen Industrie- und Handelskammern zur Finanzierung ihrer Aufgaben nur insoweit von ihren Mitgliedern Beiträge erheben, als ihnen keine „anderweitigen Mittel“ zur Verfügung stehen. Seit 2015 haben IHK-Mitglieder sich bundesweit mit Klagen gegen Beitragsveranlagungen gewehrt und mehrfach – zuletzt im Januar 2020 – in solchen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht obsiegt. Bei zahlreichen Industrie- und Handelskammern – auch in Thüringen – wurde dabei eine „rechtswidrige Vermögensbildung“ festgestellt, in deren Folge sie sich zur Aufhebung beklagter Bescheide gezwungen sahen. Ganz aktuell musste zum Beispiel die IHK Erfurt bei einem einzigen IHKMitglied Beitragsbescheide für die Jahre 2011 bis 2020 in einer Gesamthöhe von 150.000 Euro aufheben. Gleichzeitig aber veranlagt die IHK bei der Masse ihrer Mitglieder weiter Beiträge auf dieser fehlerhaften Grundlage. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Rechtsaufsicht seit der ersten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Dezember 2015 bis heute unternommen, um eine rechtskonforme Beitragserhebung in den Industrie- und Handelskammern in Thüringen sicherzustellen? 2. In wie vielen Fällen haben sich in Thüringen in den letzten drei Jahren IHK-Mitglieder mit Widersprüchen und Klagen unter Verweis auf eine sogenannte rechtswidrige Vermögensbildung gegen die Beitragsveranlagung in den Industrie- und Handelskammern in Thüringen gewehrt – Angaben bitte nach Zahl der Fälle und Summe der erstatteten Beiträge? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Vorgehensweise der IHK Erfurt, auch angesichts von Widersprüchen und Klagen Beitragsbescheide nur in Einzelfällen aufzuheben, bei der überwiegenden Zahl der Mitglieder aber die Beiträge weiterhin auf der kritisierten Grundlage zu erheben? 4. Trifft der Tatbestand, dass aufgrund einer rechtswidrigen Vermögensbildung, wie in der IHK Erfurt, Beitragsbescheide bis in das Jahr 2020 aufgehoben werden mussten, während gleichzeitig bei allen anderen IHK-Mitgliedern die Beitragsveranlagung fortdauert, auch auf die Industrie- und Handelskammern Ost- und Südthüringen zu? Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert – in Vertretung vorgelesen von Herrn Korschewsky – für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Jahresabschlüsse der Industrieund Handelskammern und Berichte der Wirtschaftsprüfer werden jährlich geprüft. Die Prüfung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit des Handelns der Industrie- und Handelskammern wird inzwischen durch die Anwendung eines Fragenkatalogs zu § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz flankiert. Diesen Fragenkatalog hat das TMWWDG mit der Neufassung der Prüfungsrichtlinie für die Prüfung der Industrie- und Handelskammern vom 14. September 2018 erstmalig für das Jahr 2018 eingeführt, um seine rechtsaufsichtlichen Pflichten effektiver wahrnehmen zu können. Mit der Neufassung der Prüfungsrichtlinie wurden auch die Grundsätze für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Industrieund Handelskammern neu aufgestellt. Hinsichtlich der Rücklagenbildung, zum Beispiel der Ausgleichsrücklage, wurden exaktere Erhebungsmethoden – Stichwort „Risikotool des Deutschen Industrie- und Handelskammertags“ – eingeführt, um im Wege einer standardisierten Risikoinventur der geforderten Schätzgenauigkeit Rechnung zu tragen. Derzeit steht auf Bundesebene zudem eine Novellierung des § 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern bevor, an der die Rechtsaufsicht mitwirkt. Die Änderung berücksichtigt die Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Zu Frage 2: Nach Angabe der Thüringer Industrieund Handelskammern sind für die Jahre 2019 bis 2021 insgesamt 33 entsprechende Fälle plus Verbundfall, wie in der Einleitung angesprochen, bekannt. Insgesamt sind damit Beiträge in Höhe von 109.998 Euro aus der Zahlungsforderung herausgefallen. Zu Frage 3: Die Sachverhalte, welche den konkreten Rechtsmittelverfahren zugrunde liegen, sind regelmäßig so individuell ausgestaltet, dass eine pauschale Übertragung des Ergebnisses einzelner Verfahren auf andere IHK-Mitglieder nicht möglich ist. Zu Frage 4: Für die Industrie- und Handelskammern Ostthüringen und Südthüringen liegen keine vergleichbaren Sachverhalte vor. Vielen Dank.
Danke, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Dr. Lauerwald, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/3111.
Danke, Herr Präsident. Fehlerquote von Corona-Schnelltests Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird erfasst, in wie vielen Fällen auf einen positiven Schnell- oder Selbsttest auch ein PCRTest zur Bestätigung erfolgt? 2. Wie hoch ist die Quote, bei der ein positiver Schnell- oder Selbsttests auch mit einem positiven PCR-Test bestätigt wird? 3. Wie hoch ist die Quote, bei der ein positiver Schnell- oder Selbsttests mit einem negativen PCR-Test bestätigt wird? 4. Wie hoch ist die Quote der Schnell- und Selbsttests, die ein fehlerhaftes Testergebnis liefern und dadurch wiederholt werden müssen? Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, seitens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Die Anzahl und Positivergebnisse von Selbsttests werden grundsätzlich nicht erfasst, weil diese für die Eigenanwendung vorgesehen sind und die Anwender keiner Meldeverpflichtung nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen. Positive sogenannte Point-of-Care-Tests – also von Dritten durchgeführte Antigen-Schnelltests – sind dagegen meldepflichtig und sollen von den Gesundheitsämtern in die Meldesoftware eingetragen werden. Nach Vorliegen des Ergebnisses der BestätigungsPCR soll dieses ebenfalls in die Meldesoftware aufgenommen werden. Bei negativer PCR sollen diese Fälle nicht gelöscht werden, sondern als „nicht bestätigt“ in der Meldesoftware verbleiben. Sie entsprechen damit nicht der Referenzdefinition und werden in offiziellen Statistiken nicht gezählt. Tatsächlich wird die Erfassung in der Meldesoftware aufgrund der Arbeitsüberlastung jedoch nur von wenigen Gesundheitsämtern in der eben beschriebenen idealen Form praktiziert. Oft wird ein bestätigter Fall erst nach Vorliegen des positiven PCRErgebnisses in der Meldesoftware und auch nur mit dem PCR-Ergebnis erfasst, sodass in diesen Fällen keinerlei Informationen über den vorher durchgeführten Antigennachweis vorliegen. Das ist auch aus anderen Bundesländern bekannt und kein thüringenspezifisches Problem. Die Angaben in der Meldesoftware stellen daher nur einen kleinen Teil der tatsächlich positiven Antigentests dar. Die Fragen 2 und 3 würde ich gern gemeinsam beantworten: Eine Berechnung von Quoten, wie viele positive Schnell- oder Selbsttests durch PCR-Testung bestätigt oder eben nicht bestätigt werden können, ist nicht möglich, da es keine Information über die Gesamtzahl der durchgeführten Antigenschnelltests gibt. Mit Stand 20.04.2021 sind in der Meldesoftware für Thüringen 3.250 Fälle erfasst, bei denen sowohl ein positiver Antigentest als auch eine positive Bestätigungs-PCR eingegangen sind. Ferner wurden 1.179 Fälle erfasst, die nicht der Referenzdefinition entsprechen und bei denen ein positiver Antigentest und ein negatives oder nicht angegebenes PCR-Ergebnis eingetragen sind. Dabei sind die eben geschilderten Vorbehalte zur Datengrundlage zu beachten. Und zu Frage 4: Bezüglich dieser Fragestellung liegen der Landesregierung keine Daten vor, da für fehlerhafte Testergebnisse keine Meldepflicht besteht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Henkel, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/3115.
Förderung aus dem Landesprogramm Forstförderung nur für ausgewählte Stadt- und Landkreise Dem Fragesteller liegt eine Tabelle des Thüringer Landesamts für Statistik vom 11. Januar 2021 vor, auf welche sich bei der Vergabe von Fördermitteln bei der Bewältigung von Extremwetterereignissen bezogen wird. Aus dieser Tabelle geht hervor, dass Fördermittel aus dem Landesprogramm Forstförderung nur bestimmten Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen zugutekommen sollen. Danach werden beim Förderteil K „Bewältigung von Extremwetterereignissen“ und besonders unter K 2.4 „Vorhaben zur Prävention gegen Waldbrände“ nur die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, SaaleHolzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Altenburger Land sowie die Städte Jena und Gera als förderfähig eingestuft. Die übrigen Landkreise und kreisfreien Städte gelten demzufolge als nicht förderfähig. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft der geschilderte Sachverhalt zu? 2. Warum sollen die übrigen Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte nicht in den Genuss der Förderung kommen? 3. Auf welcher Basis und von wem wurde die Auswahl der förderfähigen Kreise vorgenommen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Einschränkung der Bewilligung von Vorhaben nach der Nummer K 2.4 – Maßnahmen zur Prävention gegen Waldbrände – auf die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Holzland-Kreis sowie die kreisfreien Städte Jena und Gera ist zutreffend. Zu Frage 2: Die gesamte Maßnahme K „Bewältigung von Extremwetterereignissen“ der Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen war in den Jahren 2019 und 2020 beihilferechtlich als sogenannte De-minimis-Beihilfe eingeordnet. Damit war eine Begrenzung der Beihilfe für die Antragstellerinnen auf 200.000 Euro in drei Kalenderjahren verbunden. Die Maßnahme K enthält ein breites Spektrum an Vorhaben, die zur Überwachung und Bewältigung der aktuellen Kalamitätslage im Wald unverzichtbar sind, wie zum Beispiel die Bekämpfung von Schadorganismen durch die Aufarbeitung von befallenem Holz. Insbesondere bei größeren kommunalen und privaten Antragstellerinnen begrenzte die De-minimis-Regelung die Zuwendungen, sodass die Aufarbeitung der Schäden in den Wäldern zum Teil nicht oder nur teilweise bezuschusst werden konnte. In Verbindung mit den in den Jahren 2019 und 2020 stark gefallenen Holzpreisen war dies für viele Waldbesitzer vielfach problematisch. Damit die De-minimis-Beschränkungen entfallen können, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Maßnahme „Bewältigung von Extremwetterereignissen“ bei der EU-Kommission als Beihilferegelung modifizieren lassen. Der Wegfall der De-minimis-Bestimmungen wurde von den privaten und kommunalen Forstbetrieben einhellig begrüßt. Allerdings hat die EUKommission im Zuge der Notifizierung die Förderfähigkeit dieser Maßnahme auf die Waldgebiete beschränkt, deren Waldbrandrisiko gemäß dem Waldschutzplan des jeweiligen Bundeslandes als mittel bis hoch eingestuft ist. In Thüringen zählen die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-OrlaKreis, Saalfeld-Rudolstadt und Saale-HolzlandKreis sowie die kreisfreien Städte Jena und Gera zu den Gebieten mit mittlerem Waldbrandrisiko. Regionen mit hohem Waldbrandrisiko gibt es in Thüringen nicht. Zu Frage 3: Die Einstufung der Gebietskulisse geht auf die Verordnung Nr. 2158/92 des Europäischen Rates vom 23. Juli 1992 zum Schutze des Waldes in der Gemeinschaft gegen Brände zurück. Die Verordnung formulierte erstmals verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Wälder in der Europäischen Gemeinschaft und legte die Grundlagen für die Ausarbeitung einer Gebietskulisse fest. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, ihre Waldfläche je nach Grad des Brandrisikos – hoch, mittel und niedrig – in Gebiete auf Landkreisebene NUTS-3Ebene zu gliedern. Gebiete mit hohem Waldbrandrisiko sind danach auf bestimmte Gebiete der Mittelmeeranrainerstaaten begrenzt. Als Gebiete mit mittlerem Waldbrandrisiko gelten Gebiete, in denen das Waldbrandrisiko zwar nicht permanent vorhanden ist, die forstlichen Ökosysteme aber dennoch erheblich gefährden kann. Grundlage für die im Jahr 1993 vorgenommenen Einstufungen der Gebietskulisse in Thüringen war insbesondere das damalige Waldbrandgeschehen. Aufgrund inzwischen erfolgter Neugliederungen der Landkreise ist die mit mittlerem Waldbrandrisiko bewertete Fläche in Relation zur Ersteinstufung zwischenzeitlich gewachsen. Vielen Dank.
Herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen. Sie sagten, die Datenquelle zur Klassifizierung beruht auf Daten aus dem Jahr 1993. Jetzt haben wir in den letzten Jahren deutlich trocknere Jahre mit wenig Regenereignissen und mit mehr Waldbrandereignissen gehabt. Wäre es nicht sinnvoll und zielführend, hier eine Fortschreibung zu betreiben?
Ich habe mir genau diese Frage auch gestellt und bei uns im Haus veranlasst, dass wir dem mal nachgehen, wie die Datengrundlage ist und ob wir hier nicht ein Update vornehmen müssen. Denn ich sehe das ähnlich wie Sie, dass sich möglicherweise die objektive Lage geändert hat. Wobei man in dem Zusammenhang natürlich noch mal sagen muss: Von der Basis her sind wir an die EU-Verordnung gebunden, die die Waldbrandrisiken im Verhältnis möglicherweise anders einstuft, als wir sie konkret hier vor Ort möglicherweise einschätzen würden. Es ist ja verwiesen worden auf das Mittelmeer und die dort deutlich häufiger vorkommenden Waldbrände, als wir sie hier in dem Ausmaß kennen. Aber richtig ist, Herr Henkel, wir sind dabei, uns das noch mal im Detail anzuschauen für den Freistaat.
Ich muss aber trotzdem noch mal nachhaken. Unter K 4.1 – Zuwendungsvoraussetzungen – wird noch mal auf die Extremwetterereignisse abgestellt. Hier ist geschrieben: „Die Feststellung und Dokumentation von Extremwetterereignissen erfolgt durch die Landesforstanstalt; die Festlegung des zur Bewältigung erforderlichen Zeitraums durch das für Forsten zuständige Ministerium.“ Also liegt der Ball ja doch bei uns und wir könnten durch eine Fortschreibung weitere Gebiete in die Förderung bringen?
Ja, das können wir. Aber im Zusammenhang mit der Notifizierung der Richtlinie hat die EU-Kommission festgelegt, dass wir nur dort fördern dürfen, wo eben das nach der EU-Verordnung vorgesehene Waldbrandrisiko auch so besteht. Das ist der Punkt. Also wir hätten das möglicherweise anders geregelt. Dann haben wir aber das Problem, dass die Förderung De-minimis unterliegt und wir deutlich weniger Unternehmen fördern können, als wir das jetzt tun.
Sehr geehrter Herr Präsident, die folgende Frage lautet: Situation auf den Intensivstationen in Thüringer Krankenhäusern Die Corona-Maßnahmen der Landesregierung wurden und werden insbesondere damit begründet, dass infolge der Corona-Pandemie eine Überlastung der Intensivstationen drohe, die womöglich sogar die Anwendung der sogenannten Triage erforderlich machen könnte. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Krankenhäuser sind seit Anfang 2020 im Freistaat Thüringen aus welchen Gründen geschlossen worden? 2. Wie hat sich die Anzahl der Intensivbettenkapazität im Freistaat Thüringen seit Anfang 2020 entwickelt? 3. Wie viele Intensivbetten sind durch Krankenhausschließungen thüringenweit seit Anfang 2020 weggefallen? 4. Wie viele Fälle einer sogenannten Triage sind seit Anfang 2020 thüringenweit in Folge coronabedingter Krankenhausüberlastungen vorgekommen?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Es wurden seit Anfang 2020 keine Krankenhäuser geschlossen. Zu Frage 2: Im 7. Thüringer Krankenhausplan sind 641 Planbetten „Intensivmedizin“ ausgewiesen. Nach Angaben der Krankenhäuser aus dem März 2020 waren davon 526 Betten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit ausgestattet. Auf Grundlage von § 21 Abs. 5 des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes vom 27. März 2020 haben die Thüringer Krankenhäuser 402 zusätzliche intensivmedizinische Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit geschaffen. Diese Kapazitäten stehen grundsätzlich auch derzeit zur Verfügung. Ihre Einsatzfähigkeit hängt allerdings auch maßgeblich vom verfügbaren Personal ab. Zur Frage 3: Wie bereits zu Frage 1 berichtet, wurden seit 2020 keine Krankenhäuser in Thüringen geschlossen. Damit sind auch keine Intensivbetten weggefallen. Zu Frage 4: Aufgrund der hohen Inanspruchnahme der intensivmedizinischen Kapazitäten mussten zeitweise planbare Behandlungen zurückgestellt werden, soweit dies aus medizinischer Sicht vertretbar war. Eine Triagierung von Patienten, wie sie in der Notfallmedizin bei einem Massenunfall von Verletzten vorkommen kann, ist damit nicht verbunden. Das ärztliche und pflegerische Personal in Krankenhäusern hat alles unternommen, um die stationäre medizinische Versorgung der Thüringer Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung der Fragen. Ich hätte noch zwei Nachfragen, und zwar Frage 1: Wie viele von den vorhandenen Intensivbetten, die Sie ja gerade genannt hatten, wurden seit 2020 in Thüringen mit COVID-Patienten belegt? Da auch gern Angaben in Prozent, in typischen Zahlen. Sie hatten vorhin 126 Betten erwähnt, wenn Sie das noch mal mit den konkreten Prozentangaben präzisieren könnten. Und Frage 2: Wie viele Patienten mussten aus dem Freistaat verlegt werden, weil die Anzahl der Intensivbetten zur Behandlung in Thüringen nicht ausgereicht hat und wie viele wurden in den Freistaat verlegt zur Unterstützung anderer, da noch freie Intensivbetten-Kapazitäten vorhanden sind, wie Sie ja auch ausgeführt hatten?
Frau Gesundheitsministerin, ist Ihnen bekannt, dass die Berechnung des Inzidenzwerts entgegen statistischer Grundsätze erfolgt, weil die Gesamtzahl der durchgeführten Tests, also diese Grundgesamtheit, in die Verhältnisrechnung nicht einbezogen wird?
Vielen Dank, Herr Präsident. Zahlen zu COVID-19-Todesfällen in Thüringen Die Zahl der COVID-19-Todesfälle ist als besonders wichtiger Faktor für eine sachliche Beurteilung der objektiven Gefährlichkeit des Coronavirus (inklusive seiner Varianten) anzusehen. In Medienberichten ist wiederholt davon die Rede, dass bei Angaben über COVID-19-Todesfälle unter Umständen auch Fälle als „Corona-Tote“ angegeben werden, bei denen kein positiver Befund (mehr) vorlag. In England wurde im Sommer 2020 die Zahl der „Corona-Toten“ um 5.000 (also um über 11 Prozent) nach unten korrigiert, weil dort bis zu einer entsprechenden Änderung der Meldepraxis Todesfälle bei positiv Getesteten ohne zeitliche Beschränkung erfasst wurden, und auch in Deutschland wurden Fälle berichtet, in denen zuletzt negativ getestete Verstorbene als „Corona-Tote“ gezählt wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Überprüft die Landesregierung die Zahlen der für Thüringen ausgewiesenen „Corona-Toten“ darauf, ob diese Zahlen Fälle von nicht mehr positiv Getesteten umfassen oder infolge von Meldefehlern gegebenenfalls ungenau sind? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um mit Blick auf die von ihr veröffentlichten Sterbefälle „im Zusammenhang mit Corona“ eine möglichst realistische Todesstatistik zu gewährleisten? 3. Wie gewährleistet die Landesregierung, dass die Zahl der offiziell – etwa auf den Internetseiten der Landesregierung – angegebenen „Corona-Toten“ nicht infolge der Erfassung und Zählung von „im Zusammenhang mit Corona“ Verstorbenen eine höhere Letalität der COVID-19-Erkrankung nahelegt, als tatsächlich gegeben ist? Vielen Dank für die Beantwortung.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Das Landesamt für Verbraucherschutz führt wöchentliche Datenqualitätskontrollen und Plausibilitätsprüfungen durch. Eventuelle Abweichungen werden als Korrekturberichte an die Gesundheitsämter versendet, damit eine Datenkorrektur vorgenommen werden kann. Zu Frage 2: Neben den wöchentlich verschickten Korrekturberichten des Landesamts für Verbraucherschutz erhalten die Gesundheitsämter regelmäßig Feedbackberichte zur Datenqualität der SARS-CoV-2-Meldedaten vom Robert Koch-Institut, die ebenfalls über das TLV bereitgestellt werden. Ebenso versendet das RKI einen Indikatorbericht für Deutschland und die Länder, in dem auch die Todesfälle dargestellt werden. Auf diese Weise kann der Trend in Thüringen mit dem bundesweiten Geschehen verglichen und eingeordnet werden. Außerdem steht die Landesstelle in ständigem Austausch mit den Gesundheitsämtern, um plausible und möglichst vollständige Daten zu verarbeiten. Zu Frage 3: Entsprechend den Vorgaben des Robert Koch-Instituts werden bei den Auswertungen von SARS-CoV-2-Todesfällen, wie im Übrigen auch bei den Influenza-Todesfällen, in Thüringen sowohl die an SARS-CoV-2 Verstorbenen als auch die mit SARS-CoV-2 Verstorbenen angegeben. Der Status „verstorben“ ist ein Meldetatbestand gemäß Infektionsschutzgesetz und wird von den Gesundheitsämtern im Rahmen der Ermittlungen zu einem Fall erhoben und an die Landesstellen in Thüringen, das Landesamt für Verbraucherschutz, also das TLV, übermittelt. Der Eintrag in die entsprechende Rubrik der Meldesoftware erfolgt durch die Gesundheitsämter anhand der Angaben auf den Totenscheinen. Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, wenn man die Entstehung und Verlauf der COVID-19-Erkrankung berücksichtigt. Die Viren verursachen Schädigungen und den Untergang von Zellen. Dies betrifft nicht nur die Atmungsorgane, sondern auch weitere Organe wie beispielsweise Leber, Herz und Nieren, die dadurch geschädigt werden. Deshalb kann nicht immer unterschieden werden, ob zum Beispiel ein Herzinfarkt bei einer Person aufgrund einer Vorerkrankung oder infolge der Schädigung durch das Coronavirus SARS-CoV-2 erfolgte. Sehr wahrscheinlich sind häufig beide Komponenten ursächlich für den Tod und spielen zusammen. Aus diesen Gründen ist eine Unterscheidung zwischen an und mit COVID-19 Verstorbenen mitunter nicht möglich. Stirbt man jedoch eindeutig nicht an COVID-19, zum Beispiel ein Infizierter durch einen Verkehrsunfall, wird dieser Todesfall sowohl in Thüringen als auch am RKI in Absprache aus der Todesfallstatistik entfernt. Weiterhin liegt der Landesregierung eine täglich aktualisierte nicht namentliche Liste aller SARSCoV-2-Todesfälle der letzten acht Wochen vom TLV vor. Dieser kann explizit entnommen werden, ob der Betroffene an der gemeldeten Krankheit, also an COVID-19 bzw. SARS-CoV-2, oder aufgrund anderer Ursachen mit SARS-CoV-2 verstorben ist. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank erst einmal. Eine Nachfrage habe ich noch: Wie hoch ist der Prozentsatz der Obduktionen der Verstorbenen, bei denen die Diagnose „Corona“ als Todesursache auf dem Totenschein vermerkt wurde? Hierzu bitte das Datum 2. März 2020, als diesbezüglich die erste Diagnose gefällt wurde.
Frau Ministerin, danke, dass ich nachfragen darf. Ist Ihnen irgendeine andere Krankheit bewusst oder bekannt, bei der tatsächlich nach „an“ oder „mit an dieser Krankheit verstorben“ unterschieden wird oder ist das jetzt ein völlig neues Phänomen bei Corona?
Nein, es ist kein völlig neues Phänomen. Ich habe das am Anfang ja auch schon mal gesagt. Beispielsweise bei der Influenza wird genauso vorgegangen. Bei weiteren Krankheiten wissen Sie sicherlich besser Bescheid.
Vielen Dank, Herr Präsident. Alternative Maßeinheiten zur Beurteilung des Corona-Infektionsgeschehens PCR-Tests bilden gegenwärtig die Basis für die täglich vom Robert Koch-Institut bekanntgegebenen Corona-Fallzahlen, auf die sich auch die Thüringer Landesregierung hinsichtlich des Corona-Infektionsgeschehens beruft und auf welche bei der Berechnung der sogenannten Inzidenzen im Sinne des § 28a Infektionsschutzgesetz abgestellt wird. Ct-Werte zur Bestimmung des Maßes der Ansteckungsfähigkeit (Infektiosität) sind nur in begrenztem Umfang vergleichbar. Der Leiter der Virologie an der Charité Berlin hat bereits am 9. September 2020 in einem Interview des NDR einen Wert von „einer Million Kopien pro Abstrich-Tupfer oder auch pro Milliliter Flüssigkeit“ als Maßeinheit ins Spiel gebracht, auch wenn er diesen Wert nicht als Empfehlung verstanden wissen wollte. Er betonte die Notwendigkeit einer Standardisierung, verwies aber darauf, dass auch eine andere Zahl als Maßeinheit denkbar wäre. Der Rekurs auf ein Maß für lnfektiosität des Coronavirus anstatt auf die heute primär ausschlaggebenden Inzidenzwerte würde gegebenenfalls zu einem realistischeren Bild des tatsächlich vom Coronavirus ausgehenden Risikos führen. Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchem Resultat im Diskussionsprozess zwischen Experten hinsichtlich eines Maßes für die lnfektiosität des Coronavirus hat die von dem Leiter der Virologie an der Charité Berlin im oben genannten Interview erwähnte alternative Maßeinheit geführt? 2. Welche Überlegungen stellt die Landesregierung an, um realistischere Daten über das lnfektionsgeschehen zu bekommen, als sie die Inzidenzwerte des RKI darstellen und die mittels Zugrundelegung eines einheitlichen Viruslast-Maßes für die Infektiosität des Coronavirus – inklusive seiner Varianten – erreicht werden könnten? 3. Was spricht aus Sicht der Landesregierung dafür bzw. dagegen, dass man in Thüringen einen einheitlichen Messwert für die Ansteckungsgrenze des Coronavirus – inklusive seiner Varianten – festlegt und das lnfektionsgeschehen anhand entsprechend zu ermittelnder Daten darstellt? 4. Wie hoch wären nach Auffassung der Landesregierung die Kosten, um ein entsprechendes Erhebungsverfahren in Thüringen zu etablieren?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Die Abschätzung der Ansteckungsfähigkeit von SARS-CoV-2-Infizierten mittels PCRUntersuchung ist nur bedingt möglich. Es wird erwartet, dass aus dem sogenannten Ct-Wert Rückschlüsse über die Ansteckungsfähigkeit gezogen werden können, um unter anderem über Quarantänemaßnahmen zu entscheiden. Der Ct-Wert, der bei vielen PCR-Geräten angegeben wird, ist die Anzahl der durchgeführten Zyklen, nachdem während der PCR ein positives Signal detektiert wird. Je später das positive Signal detektiert wird, also je höher der Ct-Wert ist, desto weniger Viruskopien waren in der Probe enthalten. Der Ct-Wert stellt einen semiquantitativen Messwert dar. Zur Quantifizierung bedarf es eines Referenzbezugs, denn jedes PCR-Test-Kit zum Nachweis von SARS-CoV-2 und das dazu verwendete Gerät erzeugen andere Ct-Werte. Als eine solche Referenz für die Ansteckungsfähigkeit haben Forscher die Viruslast im Untersuchungsmaterial mit der Anzüchtbarkeit der in der Probe enthaltenen Viren in Zellkultur korreliert. Aus den veröffentlichten Untersuchungen lassen sich hierfür Schwellenwerte 106 im Bereich von Genomkopien pro Milliliter Probenmaterial ableiten. Dieser sogenannte Cut-offWert basiert auf dem derzeitigen Stand der Forschung und beinhaltet ein Restrisiko. Es handelt sich dementsprechend nicht um einen klaren Grenzwert, sondern nur um einen Orientierungswert, der im Kontext klinischer und zeitlicher Parameter zu betrachten ist. So wird er in den Hinweisen des RKI zum Testen nur als mögliches zusätzliches Entlassungskriterium nach schwerem Krankheitsverlauf genannt, falls die PCR frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und nach mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit bzw. nachhaltiger klinischer Besserung noch positiv ist. Auch ist die Viruslast vom Zeitpunkt der Probenname in Bezug auf den Krankheitsverlauf abhängig. Somit ist der Ct-Wert kein zu 100 Prozent verlässliches Aussagekriterium zur Ansteckungsfähigkeit oder Viruslast. Die Infektiosität eines mit SARSCoV-2 infizierten Menschen hängt außer von der Viruslast wesentlich von weiteren, nicht messbaren Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der emittierten infektiösen Partikel beim Atmen, Sprechen oder Singen, äußeren Begleitumständen, zum Beispiel Anreicherung von Aerosolen im Innenraum, der Empfänglichkeit der Kontaktpersonen, zum Beispiel chronisch Kranke, Seniorinnen und Senioren, oder dem Vorliegen einer hochansteckenden Virusvariante. Zu Frage 2: Die eben gemachten Ausführungen spiegeln in Kurzform den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft wider. Damit ist klar, dass es kein einheitliches und hundertprozentig verlässliches Maß für die Viruslast zur Beurteilung der Infektiosität gibt und dass es im Rahmen der Pandemiebewältigung auf dieser wissenschaftlichen Basis nicht sachdienlich ist, Ct-Werte ins Verhältnis mit Inzidenzwerten zu setzen. Zu den Fragen 3 und 4, die ich gern gemeinsam beantworten möchte: Wie bereits ausgeführt, gibt es keinen verlässlichen einheitlichen Messwert für die Ansteckungsgrenze. Thüringen ist daher gut beraten, sich an bundeseinheitliche Festlegungen und fachliche Vorgaben insbesondere des Robert-KochInstituts zu halten. Nur somit ist auch eine einheitliche Vergleichbarkeit deutschlandweit gewährleistet. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass die Berechnung der Inzidenzwerte entgegen statistischer Grundsätze erfolgt, weil die Gesamtzahl der durchgeführten Tests, also die Grundgesamtheit, nicht in diese Verhältnisrechnung mit einfließt?
Herr Präsident, Herr Möller ist ja heute entschuldigt, deswegen stelle ich die Anfrage stellvertretend. Bewerberinnen- und Bewerbereinbruch am Ausbildungsmarkt Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für den Ausbildungsmarkt vom März 2021 zeigen, dass es im Berichtsjahr 2020/2021 rund 14,7 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber am Ausbildungsmarkt in Thüringen gibt als im Vorjahr. Um keinen ganzen Jahrgang in der Ausbildung zu verlieren, braucht es schnellstmöglich eine Strategie, um den Ausbildungsmarkt im zweiten „Corona-Jahr“ sicherzustellen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den erneut eklatanten Rückgang an Ausbildungsplatzbewerberinnen und bewerbern in Thüringen? ‑ 2. Liegen dem für Ausbildung zuständigen Ministerium bereits jetzt schon Anzeigen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vor, dass sie Ausbildungsplätze für das kommende Ausbildungsjahr streichen müssen? 3. Falls ja, gibt es hier branchenspezifische Unterschiede und auf welche Gründe führt die Landesregierung diese zurück? 4. Welche Aktivitäten sind seitens der Landesregierung geplant, um diesen, der Fachkräftesicherung entgegenlaufenden Trend, umzukehren? Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Möller möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Auch die Landesregierung sieht den weiteren Rückgang der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für Ausbildungsplätze mit großer Sorge. Es handelt sich allerdings bei den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit um eine sogenannte Geschäftsstatistik, die nur freiwillige Nachfragen und Bewerbungen von jungen Menschen bei den Berufsberatungen der Agenturen für Arbeit umfasst. Eine Meldepflicht gibt es nicht, sodass auch nicht erfasste Eigeninitiativen und Bewerbungen über Lehrstellenbörsen oder Ausbildungsforen und im Direktkontakt erfolgen, ohne dass die Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet wird. Es ist davon auszugehen, dass diese Wege der Ausbildungsplatzsuche in den letzten Jahren und auch aktuell zwar stärker in Anspruch genommen werden, allerdings ist der deutliche Rückgang bei den Ausbildungsbewerbungen nicht von der Hand zu weisen und in Anbetracht des Fachkräftebedarfs durchaus besorgniserregend. Die Fragen 2 und 3 möchte ich gern im Zusammenhang beantworten: Dem TMASGFF liegen solche Anzeigen von Arbeitgebenden nicht vor. Laut Auskunft der Kammern in den regelmäßig unter Leitung des TMASGFF stattfindenden Telefonkonferenzen der sogenannten Taskforce „Ausbildung“ besteht aufseiten der Betriebe eher die Sorge, keine oder nicht ausreichend Bewerberinnen und Bewerber für angebotene Ausbildungsplätze zu finden. Derzeit werden im Durchschnitt in Thüringen 1,68 Ausbildungsplätze je Bewerberin oder Bewerber angeboten. Auch wenn das Angebot an Ausbildungsplätzen in einigen Berufsgruppen zurückgegangen ist, zum Beispiel um 7,4 Prozent in den Produktionsund Fertigungsberufen, 45 Prozent in den Berufen im Tourismus und Sport, 17,6 Prozent in der Gastronomie, aber auch 12,2 Prozent im Berufsbereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung, so ist doch insgesamt das Angebot an Ausbildungsstellen noch deutlich höher als die Bewerberinnen- und Bewerberzahlen. Wir verzeichnen aktuell mit Stand März 5.877 Bewerberinnen und Bewerber und 9.900 gemeldete Berufsausbildungsstellen. Zu Frage 4: Wie bereits erwähnt wurde unter Moderation des TMASGFF eine regelmäßige Telefonkonferenz mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, den Thüringer Wirtschaftskammern, dem VWT und dem DGB eingerichtet, um die Entwicklung laufend gemeinsam zu bewerten und notwendige Maßnahmen zu besprechen. Am 15. März wurde eine gemeinsam entwickelte neue Internetplattform www.deine-ausbildung-in-thueringen.de eingerichtet, um in der aktuellen Pandemielage virtuelle Maßnahmen der Berufsorientierung sowie Ausbildungsstellenbörsen und weitere wichtige Informationen zur Ausbildung zentral und gemeinsam anbieten und bewerben zu können. Im aktuellen neuen Eckpunktepapier der Thüringer Allianz für Berufsausbildung und Fachkräfteentwicklung vom 12. April 2021 sind weitere gemeinsame Maßnahmen und Aktivitäten der Allianzpartner zur Stärkung der dualen Berufsausbildung verankert. Ich verweise hierzu auf die Ziffern II.2 „Höhere Attraktivität und Qualität in der Erstausbildung – mehr Jugendliche für eine berufliche Ausbildung begeistern!“ und II.3 „Besseres Matching – Jugendliche und Betriebe besser zusammenbringen und erfolgreich in Ausbildung halten!“ in dem Papier. Unter diesen Überschriften sind etliche konkrete Maßnahmen aufgeführt. Das gemeinsame Eckpunktepapier ist auf unserer Internetseite eingestellt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragen sehe ich nicht. Dann stellt Abgeordneter Thrum, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/3144 die nächste Frage.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Anwendung zahnmedizinischer Mundspüllösungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Thüringen In einer Reportage eines privaten Thüringer Radiosenders vom 12. April 2021 berichten Mediziner unter anderem, dass Gurgellösungen Virusmaterial töten, welches sich im Rachen frei außerhalb der Zellen befindet. Demnach könnten desinfizierende Mundspülungen vor einer Übertragung oder Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Bereits kurz nach Beginn der Pandemie wandten Zahnarztpraxen in Thüringen das Desinfizieren des Mundraums durch Mundspüllösung gegen die Ausbreitung des Coronavirus an. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Mundspülungen freies Virusmaterial im Rachenraum töten und somit ein Anstecken anderer durch Husten oder Niesen verhindert werden kann? 2. Welche vorbeugenden Maßnahmen, außer denen der Grundrechtseinschränkungen, empfiehlt die Landesregierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus? 3. Wie viele Patienten, Zahnärzte und deren Mitarbeiter haben sich seit Februar 2020 im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen mit dem Coronavirus in Thüringen infiziert? 4. Kann nach Ansicht der Landesregierung das morgendliche Desinfizieren des Mundraums ein Baustein sein, um die Maskenpflicht im Unterricht abzuschaffen und den Präsenzunterricht wiederherzustellen?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Grundsätzlich findet die Virenvermehrung intrazellulär statt. Die Virenabgabe erfolgt aus infizierten Zellen unter anderem der Mund- und Rachenschleimhaut und den tieferen Atemwegen. Mundspüllösungen erreichen nur den Mund-/ Rachenraum und können die Atemwege nicht erreichen. Die Wirkung von Mundspüllösungen hängt, sofern sie überhaupt eine virenabtötende Wirkung entfalten, insbesondere von der Konzentration des Desinfizierens am Wirkort ab. Der Effekt wird durch die Speichelproduktion oder gar Nahrungsaufnahme unmittelbar beeinflusst und stellt nur eine vorübergehende Absenkung der Virenkonzentration dar. Zu Frage 2: Die umfangreichen Informationen insbesondere zu den AHA-Regelungen zum Lüften, zum Abstandhalten usw. können bei Bedarf noch einmal auf der Webseite des TMASGFF nachgelesen werden, Sie können aber auch auf die Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehen oder auf www.gesundheitsinformation.de. Hier können Sie noch mal explizit nachlesen, welche weiteren Maßnahmen es zur Vorbeugung mit Ansteckungen gibt. Zu Frage 3: Das Infektionsschutzgesetz legt den Meldeweg und den Detaillierungsgrad der Meldungen über SARS-CoV-2-Infektionen fest. Der hier angefragte Detaillierungsgrad ist nicht geregelt, sodass diese Daten nicht vorliegen. Zu Frage 4: Hier möchte ich noch mal auf meine Antwort zu Frage 1 verweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Es gibt offenbar keine Nachfragen. Ich bin jetzt geneigt, auch noch die letzte Frage von Herrn Abgeordneten Dr. König, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/3123 zuzulassen.
Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich noch drankommen kann. Ich möchte die Mündliche Anfrage stellen: Perspektiven für den Schul- und Vereinssport in Thüringen Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen haben den organisierten Sport weitgehend zum Erliegen gebracht. Gerade Kinder und Jugendliche bewegen sich durch die fehlenden Angebote in den Vereinen in vielen Fällen weit weniger, weshalb sich ihre motorischen Fähigkeiten zurückentwickeln und die körperliche Leistungsfähigkeit nachlässt. Körperliche Aktivitäten und Sport sind der entscheidende Schlüssel, um unter anderem Übergewicht und die Gefahr an Diabetes zu erkranken zu vermeiden und gesund und leistungsfähig zu bleiben. Deshalb ist es von großer Bedeutung, Sportangebote für Kinder und Jugendliche wieder zu erlauben, damit physische und psychische Folgeschäden so gering wie möglich gehalten werden. Durch die Möglichkeit des Testens in den Schulen und Studien, die ein äußerst geringes Infektionsrisiko an der frischen Luft attestieren, gibt es nun neue Perspektiven für den Schul- und Vereinssport. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen der Corona-Beschränkungen im Sport auf die physische und psychische Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen? 2. Mit welcher Begründung untersagt die Landesregierung weiterhin den organisierten Sport in Kleingruppen an der frischen Luft, wenn dort nachweislich das Infektionsrisiko äußerst gering ist? 3. Wie steht die Landesregierung zur Ermöglichung von Sportangeboten für Kinder und Jugendliche auch bei hohen Inzidenzzahlen, wenn die Kinder und Jugendlichen einen negativen Corona-Test vorweisen? 4. Wie plant die Landesregierung den Ausfall des Schwimmunterrichts zu kompensieren, damit Kinder das Schwimmen erlernen können?
Sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Insgesamt darzustellen, welche Auswirkungen wir auf die physische und psychische Gesundheit oder Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sehen, würde, glaube ich, den Rahmen sprengen, denn laut Geschäftsordnung sollen wir kurz antworten. Insofern bleibt es mir jetzt zu sagen, dass die Landesregierung sich der Auswirkungen bewusst ist, die die Eindämmungsmaßnahmen auf die Psyche und Physis von Kindern und Jugendlichen, natürlich auch auf die Psyche und Physis der anderen Bevölkerungsgruppen haben. Dieses Thema ist auch in den Plenardebatten wie auch in den öffentlichen und nicht öffentlichen Ausschusssitzungen der letzten Monate immer wieder dezidiert besprochen worden. Die Maßnahmen sind immer wieder von der Landesregierung in ihren negativen Wirkungen auf die Betroffenen gesehen und abgewogen worden, mit den Vorteilen für die Infektionseindämmung und der Notwendigkeit, sich der Pandemie entschlossen entgegenzustellen. Dass dabei nicht jede gefundene Lösung von allen Seiten mit dem gleichen Ergebnis bewertet wird, liegt in der Natur solcher komplexen Abwägungsprozesse. Im Hinblick auf die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen war es stets das Bestreben der Landesregierung, diese, soweit es die Infektionslage zuließ, in weitem Umfang zu ermöglichen. Dabei geht und ging die Landesregierung davon aus, dass an der frischen Luft das Risiko von Aerosolübertragungen grundsätzlich eher gering einzustufen ist. Zu berücksichtigen hatte die Landesregierung aber auch, dass die Viren sich nicht nur über Aerosole, sondern auch auf anderen Wegen, etwa durch direkte oder indirekte Kontakte, Sportgeräte, körperliche Kontakte oder Tröpfchen, übertragen, und dies insbesondere dann, wenn keine Mindestabstände eingehalten werden und wenn aufgrund der sportlichen Betätigung keine Schutzmasken getragen werden können. Des Weiteren kommen in Sportgruppen immer Menschen zusammen, die ansonsten keine Kontakte zueinander hätten. Die Menschen müssen sich oftmals bewegen, um zur Sportstätte zu kommen. Dies widerspricht den Prinzipien der Pandemie-Eindämmung. Die Fragen 2 und 3 möchte ich gemeinsam beantworten und an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das neue Bundesinfektionsschutzgesetz auch Regelungen für den Sport enthält, sodass ich denke, dass Fragen zu der bisherigen Thüringer Regelung für den Sport inzwischen überholt sind. Möglich ist in Zukunft der kontaktlose Sport im Freien für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von höchstens fünf Kindern. Die Anleitungspersonen benötigen ein negatives Testergebnis. Wir werden diese Regelung schnellstmöglich umsetzen und sind dazu auch schon in Kontakt mit dem Landessportbund, weil es ja auch um die Frage der Testungen für die Anleitungspersonen geht. Wir sehen also, dass wir schnellstmöglich hier den Sport für die Menschen bis 14 Jahren auch wieder ermöglichen. Zu Frage 4: Die Durchführung des Schwimmunterrichts ist momentan durch die hohen Thüringer Inzidenzwerte nicht möglich. Wir haben aber bereits Gespräche mit den Schulämtern, den Schulsportkoordinatoren und den Schwimmverantwortlichen der Regionen über Nachholmöglichkeiten geführt. Wir haben ein gesondertes Hygienekonzept für das Schulschwimmen erstellt, was zurzeit noch innerhalb der Landesregierung abgestimmt wird. Sobald wir hier eine Einigung erzielt haben, werden wir die Schulämter und die Grundschulen über das weitere Vorgehen informieren. Eine Schwierigkeit sind die Hygieneregeln, eine andere Schwierigkeit ist im Moment die Verfügbarkeit der Schwimmverantwortlichen. Schwimmunterricht würde häufig einen Wechsel in der Betreuungsgruppe erfordern, weil der Schwimmverantwortliche auch Klassenlehrer ist, und dann müsste er für andere Kinder den Schwimmunterricht übernehmen und würde in seiner Klasse fehlen. Also das ist auch personell ein komplexer Vorgang. Allen Beteiligten und dem Bildungsministerium ist bewusst, dass es gemeinsame Anstrengungen braucht, um den Kindern die Möglichkeit zu verschaffen, die Schwimmfähigkeit zu erwerben, insbesondere weil das eine lebensrettende Fähigkeit ist, auf die wir natürlich besonderes Gewicht legen. Es gibt neben den eben genannten Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des Schulschwimmens auch Vorabsprachen mit den Sportverbänden und den Betreibern kommunaler Schwimmstätten, um zu schauen, ob wir hier komprimierte Schwimmlager bis zum Ende des Schuljahres anbieten können, ob wir zusätzliche Schwimmkurse in den Sportferien anbieten können. Wir müssen an der Stelle jetzt auch auf die Verantwortung der Eltern setzen und sagen, wenn das Schulschwimmen nicht stattgefunden hat, dann hoffen wir, dass die Eltern ihren Kindern diese lebensrettende Fähigkeit beibringen. Und wir hoffen, dass wir auch viele der ausgefallenen Schwimmkurse im nächsten Schuljahr nachholen können. Allerdings sind dann natürlich die künftigen dritten Klassen auch schon wieder im Schwimmunterricht, sodass das also auch nicht so einfach wird, die Viertklässler jetzt noch komplett im Schwimmen zu unterrichten. Wir werden versuchen, vor allem die Kinder zu unterrichten, die noch nicht das Schwimmen im privaten Umfeld gelernt haben, sodass wir vielleicht sagen, nicht die ganze Klasse geht zum Schwimmunterricht, sondern man schaut, dass man vor allen Dingen die Kinder erwischt, die noch nicht 15 Minuten Dauerschwimmen können, um diese lebensrettende Fähigkeit zu unterrichten.
Zwei habe ich. Fangen wir erst mal an. Sie haben gerade Ihre Ausführungen zum Nachholen des Schwimmunterrichts beendet. Hier ist es ja so, dass gerade die Schwimmvereine vor Ort bereit sind, dort mit aktiv zu werden und eigentlich auf ein Signal warten. Sie fragen: Wann geht es los? Wie werden wir eingebunden? Sie hatten gesagt, es gibt erste Gespräche mit den Fachverbänden. Mich würde interessieren: Wie intensiv sind denn die geführt worden? Und wann ist mit einer Aussage zu rechnen, wann es losgehen kann und ob auch die Schwimmvereine dezidiert in den Schwimmunterricht eingebunden werden?
Also die Schwimmvereine sind eingebunden. Wir haben auch – und das ist auch üblich – Verträge mit Schwimmtrainern usw., es geht aber um die Schwierigkeit der festen Gruppe, nach der wir bisher gearbeitet haben. Sie wissen auch, dass wir jetzt in vielen Landkreisen sowieso wieder in die Stufe „Rot“ zurückgehen und der Unterricht ganz erheblich eingeschränkt wird, sodass sich jetzt angesichts des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes die Frage Schulschwimmen wahrscheinlich zunächst jetzt erst mal nicht wieder akut stellen wird.
Die zweite Frage bezieht sich auf Ihre Ausführungen zu den Auswirkungen der Notbremse auf Bundesebene. Jetzt haben wir in Thüringen den Sonderfall, dass die Notbremse, was den Kinder- und Jugendsport in Thüringen betrifft, eine Lockerung vorgibt, die aber in den Verordnungen – sowohl der Corona-Verordnung als auch der KiJuSSp-Verordnung – nicht umgesetzt wird. Jetzt sagen Sie, das soll schnellstmöglich passieren. Das ist natürlich ein weiter Begriff. Ist es eine Woche, sind das zwei Wochen? Wir haben die Nachfragen gerade aus den Sportvereinen von den Trainern, und da sollte schnellstmöglich Klarheit hergestellt werden. Deswegen die Frage: Wann ist mit „schnellstmöglich“ zu rechnen, damit auch Kinder- und Jugendsport in dem Rahmen, den die Bundesnotbremse vorgibt, umgesetzt werden kann?
Ja, Sie haben die rechtliche Situation genau richtig beschrieben. Wir haben zurzeit zwei Verordnungen, die andere Regeln vorsehen. Wir sind genauso wie Sie daran interessiert, dass die Jugendlichen am besten im Laufe der nächsten Woche wieder Sport machen können. Wir müssen nur einfach schauen, wie wir das regelungstechnisch alles so zusammenfügen, dass es dann wieder passt, die verschiedenen Regelungen, die jetzt wieder gleichzeitig gelten.
Genau an der Stelle möchte ich noch mal nachfragen: Heißt das, Sie werden im Rahmen der Anpassung der nächsten Verordnung erst diese Lockerung aufnehmen oder planen Sie jetzt im Vorfeld, also dann tatsächlich schnellstmöglich, vielleicht schon nächste Woche, die Lockerungen durch andere rechtliche Möglichkeiten zu ermöglichen?
Ich kann mich nur wiederholen: Wir prüfen das und suchen nach der schnellstmöglichen Lösung. Und wenn es eine Lösung gibt, die schneller ist, als die Verordnung zu verändern, werden wir die ergreifen. Wir können Verordnungen auch innerhalb von wenigen Tagen verändern. Also wir gucken, was der schnellste Weg ist, um die Bewegungsmöglichkeit, die uns das Bundesrecht jetzt bietet, auch auszunutzen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, in unserer Kleinen Anfrage Nummer 1817 habe ich danach gefragt, ob Sie durch den Ausfall des Schwimmunterrichts eine Gefahr für die Mitglieder von Schwimmvereinen sehen. Sie sagen, dass Kinder den Weg in den Schwimmverein eher nicht über den Schwimmunterricht finden. Wie kommen Sie dazu? Haben Sie da belastbare Zahlen?
Sie beziehen sich jetzt auf eine Anfrage, die Sie, glaube ich, in der letzten Sitzung gestellt hatten, und stellen eine Nachfrage zu einer Frage, die Sie mir in der letzten Landtagssitzung gestellt hatten. Oder sehe ich das falsch?
Nein. Es war eine Kleine Anfrage, die jetzt beantwortet ist, die sich genau auf dieses Problem bezieht: Ausfall des Schwimmunterrichts. Da habe ich danach gefragt, ob Sie durch den Ausfall des Schwimmunterrichts für Kinder eine Gefahr für Mitgliederzahlen von Schwimmvereinen sehen. Und Sie sagen oder Minister Holter hat es zumindest unterzeichnet und hat geschrieben, dass Kinder eher nicht über den Schwimmunterricht den Weg in Schwimmvereine finden. Haben Sie belastbares Material für die Aussage?
Ich gehe davon aus, dass wir, wenn wir eine Kleine Anfrage schriftlich beantwortet haben, auch vorher geguckt haben, wo wir unsere Information herbekommen. Ich kann Ihnen aber jetzt nicht auswendig sagen, was die Hintergründe aller Kleinen Anfragen sind, die schriftlich in meinem Haus beantwortet wurden.
Danke, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen. Damit sind alle Fragemöglichkeiten ausgeschöpft und zugleich sind alle Anfragen beantwortet, sodass sich der Hinweis auf spätere Beantwortung erübrigt. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und rufe erneut die Tagesordnungspunkte 91, 92, 93 und 94 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3175 Wahlvorschlag der Fraktion AfD, Herr Abgeordneter Höcke: abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 22 Jastimmen, 57 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion AfD, Frau Abgeordnete Kniese: abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 50 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3176 Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 2, gültige Stimmen 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Gröning, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3080 dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3151 Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit Ausnahme eines Vertreters der Thüringer Betroffenenverbände: abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 68 Jastimmen, 7 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erreicht. Ich gratuliere den Gewählten zur Wahl und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Wahl eines Vertreters der Thüringer Betroffenenverbände: Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 9, gültige Stimmen 71. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP entfallen 20 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen entfallen 44 Stimmen. Es liegen 7 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erreicht, der Wahlvorschlag der Fraktion der FDP dagegen nicht. Ich gratuliere Herrn Michael Siegel und gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt. dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3125 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/3147 Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, Frau Abgeordnete König-Preuss: abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 36 Jastimmen, 43 Neinstimmen. Es liegt 1 Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses auf Vorschlag der Fraktion der CDU, Herr Abgeordneter Walk: abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 56 Jastimmen, 15 Neinstimmen. Es liegen 9 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der Stimmen erreicht. Herr Walk, ich gratuliere Ihnen zur Ihrer Wahl. Nehmen Sie die Wahl an?
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ja, er
nimmt an!) Ich habe das zur Kenntnis genommen. Ich komme noch mal zurück auf die Tagesordnungspunkte 91, 92 und 94. Wird eine Wiederholung der Wahlen mit den vorgeschlagenen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern gewünscht? Bei der Fraktion der AfD sehe ich Zustimmung.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja!)
Von der Fraktion Die Linke sehe ich Ablehnung. Also keine Neuwahl. Ich rufe demzufolge die Wiederholung der Wahlen in den Tagesordnungspunkten 91 und 92 auf Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3175 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3176 Vorgeschlagen sind als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission erneut Herr Abgeordneter Björn Höcke und Frau Abgeordnete Tosca Kniese und als Mitglied der G10-Kommission Herr Abgeordneter Birger Gröning. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Der Stimmzettel für die Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission ist orange und der Stimmzettel für die Wahl eines Mitglieds der G10Kommission ist hellgelb. Auch dieses Mal können Sie bei jedem vorgeschlagenen Mitglied mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelfer sind erneut: Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Dr. Bergner eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Gleichzeitig schlage ich vor, dass wir schon mal mit dem Lüften beginnen, denn eigentlich müssen wir bald die Lüftungspause machen. Aber wir können ja diese Gelegenheit jetzt schon nutzen und inzwischen die Wahl durchführen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Das ist offenbar der Fall. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Ich gebe die Wahlergebnisse bekannt. Tagesordnungspunkt 91, Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Höcke: abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 22 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion AfD, Frau Abgeordnete Kniese: abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 44 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 92, Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission, Wahlvorschlag der Fraktion AfD, Herr Abgeordneter Gröning: abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Er nimmt die
Wahl trotzdem an!) Dann sind die Tagesordnungspunkte der Wahlen damit geschlossen. Ich rufe als Nächstes Tagesordnungspunkt 32 auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1165 Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Dr. Lauerwald.
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, der Lockdown und der damit verbundene Bewegungsmangel haben gravierende Folgen für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Zu dieser Einschätzung kommt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin. Ein Sprecher sagte der „Welt am Sonntag“, fast jedes zehnte Kind unter 14 Jahren, das bisher normalgewichtig gewesen sei, habe im vergangenen Jahr Übergewicht entwickelt. Davon seien besonders Kinder aus sozial benachteiligten Familien betroffen. Nach Angaben der Aachener Uniklinik nimmt auch die Zahl der Essstörungen zu. Allein im vergangenen Quartal sei die Zahl der Magersüchtigen um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Zudem wirken sich das fehlende Sportangebot und die mangelnde Tagesstruktur auf die seelische Gesundheit der Heranwachsenden aus. Das sind brandaktuelle Nachrichten aus der Forschung zu den katastrophalen Folgen, welche die Regierungspolitik den Schwächsten unserer Gesellschaft nun schon seit Monaten zumutet.
(Beifall AfD)
Ein Ende dieser Schädigungen, welche bewusst in Kauf genommen werden, ist nicht absehbar. 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben Überwicht. Bei rund einem Drittel von ihnen ist es so ausgeprägt, dass man von Adipositas spricht. Die Zahl der Betroffenen steigt dabei immer weiter an. Der Anteil übergewichtiger Kinder und Jugendlicher hat sich gegenüber den 1980er- und 1990er-Jahren um 50 Prozent erhöht. Übergewicht kann bereits bei Kindern zu Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen oder Diabetes mellitus führen und leistet zahlreichen Spätfolgen im Erwachsenenalter Vorschub. Jungen und Mädchen aus sozial benachteiligten Familien sind dreimal so häufig adipös wie Kinder und Jugendliche mit höherem Sozialstatus. Das höchste Risiko für Übergewicht haben Kinder, deren Eltern bereits übergewichtig sind. Kinder und Jugendliche haben ein hohes Risiko, dass ihre Adipositas im Lebensverlauf bestehen bleibt, vor allem ab dem Grundschulalter und darüber hinaus und somit kein vorübergehendes Phänomen ist. Umso wichtiger ist es daher, dass mit dem Ausbau von Ganztagsschulen und Kindertagesstätten auch verstärkt gesundheitsfördernde Konzepte umgesetzt werden. Dazu gehören vor allem täglich gesunde Mahlzeiten und ausreichende Bewegungsräume und -zeiten. Junge Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf bedürfen der Beratung und konkreter Hilfe zu den Themen „Schwangerschaft“, „Stillen“, „Ernährung“, „Bewegung“ und „Stressregulation“ sowie der Vermittlung von konkreten Angeboten in der näheren Umgebung. Adipositas ist eine chronische Krankheit, die auch in Deutschland ein zentrales und häufig vorkommendes Gesundheitsproblem darstellt. Sie kann zu schwerwiegenden Begleit- und Folgeerkrankungen führen, ist häufig mit einer Einschränkung der Lebensqualität und Verkürzung der Lebenszeit verbunden, und oftmals nicht zuletzt mit einem höheren Risiko für Mobbing. Was sind die Auswirkungen auf die Gesellschaft? Menschen mit schwerem Übergewicht belasten die deutsche Volkswirtschaft erheblich. Die Kosten der Adipositas setzen sich aus direkten und indirekten Kosten zusammen. Die direkten Kosten umfassen die Kosten der Adipositas-Therapie unter Behandlung der assoziierten Komorbiditäten. Unter den indirekten Kosten werden die Kosten verstanden, die beispielsweise durch den Verlust von Lebensqualität, Produktivitätsverlust, durch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder durch vorzeitige Verrentung hervorgerufen werden. Aus der Krankheitskostenstudie von Knoll und Hauner ergeben sich für das Bezugsjahr 2003 direkte Behandlungskosten für Adipositas in Höhe von 85,71 Millionen Euro, für assoziierte Komorbiditäten 11,3 Milliarden Euro. Die indirekten Kosten betragen 1,4 bis 1,6 Milliarden Euro, auf die nationale Produktivität bezogen bedeutet das einen Verlust von ca. 500.000 Erwerbsjahren im Jahr. Für das deutsche Gesundheitssystem bedeutet das für das Jahr 2003 eine Gesamtkostenbelastung von mindestens 13 Milliarden Euro. Die Zahl der Betroffenen mit Adipositas und auch die damit verbundenen Kosten sind seitdem weiter gestiegen. Schätzungen zufolge beläuft sich die Gesamtkostenbelastung für das deutsche Gesundheitssystem im Jahr 2020 auf mindestens 25,7 Milliarden Euro. Das heißt also, in weniger als 20 Jahren sind die Kosten um das Doppelte explodiert – Tendenz steigend. Wir müssen handeln. Ich freue mich auf den sachlichen Austausch. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Danke. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Ich eröffne die Aussprache. Erste Redner ist Abgeordneter Zippel von der Fraktion der CDU.
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätztes Auditorium, sicher ist das ganze Thema „Adipositas“ ein sehr wichtiges Thema. Den sachlichen Einschätzungen, die wir jetzt gerade von Dr. Lauerwald gehört haben, ist erst mal grundsätzlich zuzustimmen – mit den ganzen Konsequenzen und allem, was nüchtern analysiert wurde. Wenn wir uns allein auf den Antrag konzentrieren, greift er ein Thema auf, das bei Kindern und Jugendlichen grundsätzlich zu behandeln ist. Andererseits ist der vorliegende Antrag jedoch eine Sammlung recht allgemeiner Forderungen. Es gibt in diesem Bereich schon viele Angebote und Initiativen. Ich nenne nur einmal die Vernetzungsstelle Schulverpflegung, die ja seit Jahren unermüdlich beim Thema „gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche“ unterwegs ist. Man muss sicherlich das ganze Thema viel breiter fassen. Wir haben leider als gesamtgesellschaftlichen Trend einen zunehmenden Bewegungsmangel. Die Digitalisierung, die natürlich sehr wichtig ist, hat auch Schattenseiten. So sorgt sie dafür, dass wir in vielen Lebensbereichen doch deutlich träger werden. Die Corona-Pandemie verschärft diese Entwicklung noch dazu, es wird mehr Zeit zu Hause und vor Bildschirmen verbracht. Aber unabhängig davon gibt es viele Bereiche, wo die Politik gegensteuern kann und gegensteuern muss. Ich will vielleicht als ein Beispiel den Ausfall gerade von Sportunterricht nennen, der nicht hilfreich ist. Wir haben natürlich jetzt in der Corona-Pandemie noch mal eine verschärfte Situation, aber auch vorher stand es um den Sportunterricht in Thüringen nicht gut. Als Kommunalpolitiker wissen viele von Ihnen – und weiß auch ich –, dass es um den Zustand vieler Spielplätze und Sportplätze leider nicht gut steht. Es ist natürlich eine kommunale Aufgabe, aber man muss die Kommunen auch finanziell in die Lage versetzen, diese Aufgabe zu erledigen. Ich könnte auch noch das Ehrenamt oder Sportvereine generell anbringen, aber wir würden an dieser Stelle sicherlich nicht mehr zu einem Ende der Liste kommen. Es ist sicherlich auch nicht hilfreich, ein Schulgesetz zu erlassen, das dazu führt, dass reihenweise Schulen im ländlichen Raum geschlossen werden. Die Schulwege werden länger, Kinder können nicht mehr zu Fuß in die Schule gehen, sondern werden per Schulbus oder Elterntaxi dorthin gebracht – die Folge: noch weniger Bewegung. Das sind sicherlich gewiss keine Themen, die jetzt in einen einzigen Antrag hineingepresst werden könnten und erst recht auch nicht in diesen, aber es gehört eben zur Gesamtbetrachtung des Themas dazu. Die CDU-Fraktion wird sich deswegen bei diesem Antrag enthalten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Danke. Ich erteile nun Frau Abgeordneter RotheBeinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag liegt uns ja schon seit letztem Sommer vor. Immerhin hat die lange Zeit dazu geführt, dass Herr Lauerwald jetzt neue Studien zitiert hat und nicht mehr auf 2017 zurückgreifen musste. Ja, das Thema „Übergewicht“ beschäftigt sicherlich viele und es ist auch ein sehr ernstes Thema. Woum geht es? Die AfD will krankhaftes Übergewicht r bei Heranwachsenden bekämpfen, Präventionsmaßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren. Wenn man sich dann den Antrag anschaut, ist er tatsächlich sehr wortreich. Da werden eine gesunde, vollwertige, regionale und saisonale Mittagsversorgung in allen Thüringer Kindertageseinrichtungen und Schulen, aber auch mehr Beratungs- und Therapieangebote gefordert.
(Beifall AfD)
Es wird mehr Bewegungsförderung in Thüringer Kindertageseinrichtungen und Schulen eingefordert ebenso wie ein Verbot – hört, hört! – des Verkaufs von Süßigkeiten, ungesunden Snacks und gesüßten Getränken in Schulen und in Kindergärten und es soll in Schulen einen kostenfreien Zugang zu Trinkwasser geben.
(Beifall AfD)
Außerdem wird eine Bundesratsinitiative für eine freiwillige Lebensmittelkennzeichnung eingefordert. Warum habe ich all das jetzt aufgeführt? Machen wir mal den Faktencheck: Wie sieht die aktuelle Situation aus? Niemand hat etwas gegen den Kampf gegen Adipositas, gegen mehr Bewegungsförderung, gegen gesundes Essen und schon gar nicht gegen gesundes Essen in unseren Kindergärten und Schulen. Aber für all das braucht es keine AfD.
(Heiterkeit AfD)
So setzen wir uns schon seit Jahren für bessere Rahmenbedingungen für ein gesundes Leben ein, etwa für verbindliche Qualitätsstandards für das Essen in öffentlichen Einrichtungen, vor allem in Schulen und Kindergärten. Außerdem fordern wir verbindliche Reduktionsziele für Zucker, Salz und Fett in Fertiglebensmitteln,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Verbote!)
wofür wir auch steuerliche Anreize setzen wollen. Auch in Thüringen haben wir das schon jahrelang getan, indem wir beispielsweise für Kindergärten und Kindertagespflege verpflichtende Qualitätsstandards, die auf den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, in das Kindergartengesetz aufgenommen haben. Das ist also längst passiert. Es braucht, wie gesagt, keine AfD, um die politischen Weichen für ein gutes, nachhaltiges und gesundes Essensangebot zu stellen. In der Landesregierung ist es das Verbraucherschutzministerium, das sich seit Jahren für eine Verbesserung des Essensangebots in unseren Bildungseinrichtungen einsetzt. Gefördert werden neben der Beratung über die Vernetzungsstelle Schulverpflegung, die Herr Zippel benannt hat, auch der Einbau von Kantinen in Schulen und die Verwendung frischer Lebensmittel. Bewegungsförderung in Kindergärten ist längst Bestandteil des Thüringer Bildungsplans, wird also längst umgesetzt. Auch dazu bedarf es keines Antrags der AfD. Außerdem liegt es in der pädagogischen Verantwortung der Träger und im Kindergartengesetz ist dazu bereits alles geregelt. Über die Frage der Lebensmittelkennzeichnung wurde sich zudem mit der Einführung des NutriScore im Oktober 2020 ebenfalls verständigt. Auch hier befindet sich der Antrag nicht auf der Höhe der Zeit. Kurzum: Es braucht diesen Antrag aus genannten Gründen nicht, wohl aber ein gesundes Leben. Und ich sage ganz deutlich: Das sehe ich eher jenseits der AfD. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Danke. Es spricht nun Abgeordneter Montag von der Fraktion der FDP.
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Sehr verehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ein richtiges und wichtiges Thema: Adipositas ist tatsächlich ein Problem in unserer Gesellschaft, gerade Adipositas, also krankhaftes Übergewicht, bei Kindern und Jugendlichen. Wir haben schon viel gehört, was gesundheitliche Kosten anbetrifft. Ja, das kann man natürlich immer voranstellen, das ist auch so. Aber vor allem schränkt es natürlich häufig, gerade wenn es krankhaft ist, die individuellen Chancen auf Wahrnehmung der eigenen Lebensmöglichkeiten beträchtlich ein. Das ist vielschichtig, das sind nicht nur individuelle, persönliche Kosten und Benachteiligungen, sondern daraus erwächst im Grunde auch eine Verarmung an Chancen für die Gesellschaft. Für die Person selbst ist es natürlich auch eine Gefahr. Diabetes ist eben ein Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und auch manche Krebsarten. Es wurde, glaube ich, schon gesagt, dass die Anzahl an Diabetes-Patienten ungefähr seit dem Jahr 2000 um 40 Prozent gestiegen ist. Das hat nicht alles etwas mit Adipositas zu tun, weil die Bevölkerung deutlich älter geworden ist und Adipositas auch ein Stück weit eine Alterskrankheit ist, aber es erkranken eben jährlich eine ganze Menge weiterer Menschen daran. Es war jetzt aber die Frage, wie man sich tatsächlich dem Problem widmet. Das kann man machen, indem man das Fleisch in Kantinen oder zuckerhaltige Angebote in Schulen verbietet. Wir Liberale gehen da einen etwas anderen Weg. Wir halten nach wie vor den Menschen für ein vernunftbegabtes Wesen. Das heißt, für uns ist am Ende die Gesundheitskompetenz das Entscheidende, was zu stärken ist.
(Beifall FDP)
Denn mit einer hohen Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung werden staatliche Lenkungseingriffe – so gut gemeint sie auch immer sein mögen – aus unserer Sicht unnötig. Warum ist es so? Nur gute Präventionsarbeit hilft, die individuelle Krankheitslast zu minimieren. Der Einzelne profitiert – bessere Lebenschancen, weniger Einschränkungen –, die Sozialversicherung auch, der Beitragszahler durch vermiedene Kosten natürlich auch. Jetzt gucken wir uns einfach mal an, wie es denn um die sogenannte Gesundheitskompetenz in Deutschland bestellt ist. Da sollten die Alarmglocken genauso schrillen, wie wenn es um den Anstieg von Diabetes geht. Die Gesundheitskompetenz ist nämlich sinkend. Was bedeutet das oder wann spricht man von Gesundheitskompetenz? Es ist das Verstehen, das Auffinden, das Anwenden von Gesundheitsinformationen und die Teilhabe an Gestaltungs- sowie Entscheidungsmöglichkeiten in Gesundheitsfragen. Das ist sozusagen die Frage danach, ob es mir eigentlich guttut, was ich gerade tue. Das heißt, ich kenne die Konsequenzen meines eigenen Handelns. Es gibt genügend Untersuchungen – letztens erst eine Studie der Universität Bielefeld, meine ich, aus dem Jahr 2020, zumindest die Datenerhebung im Jahr 2020 –, wonach die Gesundheitskompetenz immer weiter absinkt und mittlerweile über 65 oder 66 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ihre Gesundheitskompetenz selbst eher als schlecht einschätzen. Und das ist auch so. Das heißt, mit einer guten Gesundheitskompetenz steigt natürlich das Wissen – habe ich schon angedeutet – über die Auswirkungen einer richtigen bzw. falschen Ernährung. Aus unserer Sicht bleibt es dabei: Die Verpflichtung einer Regierung ist es nicht, Menschen zu erziehen und Produkte zu verbieten, sondern die Menschen letzten Endes dazu zu befähigen, sich ihres eigenen Verstands zu bedienen und für sich selbst zu entscheiden, was gut und richtig für sie ist. Das ist die Übernahme von Eigenverantwortung bei der Gesundheit.
(Beifall FDP)
Wenn Sie dazu ein Stück weit mehr wissen wollen, ein bisschen detailliertere Ausführungen und noch deutlich mehr Maßnahmen, als das hier der Fall ist, verweise ich gern auf unseren Antrag 7/3067, der frisch eingereicht ist. Letzten Endes kann ich jetzt schon ein Fazit dafür ziehen: Wir wollen Menschen die Fähigkeiten verschaffen, selbstbestimmt, eigenverantwortlich Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen und das am besten schon bei Kindern und Jugendlichen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Jetzt schaue ich noch mal in Richtung Dr. Lauerwald. Es war jetzt nicht ganz klar, ob Sie noch mal – dann haben Sie das Wort.
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, meine Vorredner haben letztlich bestätigt, wie wichtig das Thema ist und dass die Situation verbesserungswürdig ist. Wir haben die Entwicklung – das hatte ich vorhin erwähnt – seit 2003, dass es nicht gleich geblieben, besser erst recht nicht, sondern immer schlimmer geworden ist. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, damit wir diese Entwicklung stoppen können, weil das wirklich ein gravierendes Gesundheitsproblem für die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen sein wird. Ich denke, wir müssen unbedingt die Prävention weiter stärken, wir müssen aufklären über Ernährung und auch über den Bewegungsmangel. Mehr Bewegung, gesünder essen – die Mittel gegen Fettleibigkeit im Kindesalter klingen simpel. Trotzdem hat die Zahl übergewichtiger und extrem übergewichtiger Kinder in den vergangenen Jahrzehnten weltweit drastisch zugenommen. 124 Millionen der 5- bis 19-Jährigen sind adipös, also fettleibig, weitere 213 Millionen übergewichtig, so die Schätzung der Wissenschaftler der Weltgesundheitsorganisation und des Imperial College London. Damit hat sich die Zahl der Kinder, die viel zu schwer für ihre Körpergröße sind, in den letzten 40 Jahren weltweit mehr als verzehnfacht. Im Freistaat sind laut dem Zweiten Thüringer Sozialstrukturatlas 12 Prozent aller Kinder übergewichtig oder adipös. Adipositas gehört zu den größten Risikofaktoren für Gesundheit und seelisches Wohlergehen der Menschen im 21. Jahrhundert. Die WHO spricht von einer „Adipositas-Epidemie“ in Europa. Die Frage, ob Adipositas eine eigenständige Krankheit oder allein als Risikofaktor für Folgeerkrankungen zu werten ist, ist umstritten. Adipositas ist daher im deutschen Gesundheitssystem nicht als Krankheit anerkannt, allerdings können auch ohne Folgeerkrankungen bereits erhebliche Einschränkungen im Alltag und starker subjektiver Leidensdruck entstehen. Daher wird Adipositas von vielen Institutionen mittlerweile als Krankheit gesehen. Die WHO charakterisiert in ihrem Grundsatzpapier aus dem Jahr 2000 die Adipositas als Krankheit, das Bundessozialgericht sprach in einem Urteil vom 19.02.2003 vom Vorliegen einer Krankheit im krankenversicherungsrechtlichen Sinne, und das Europäische Parlament hat in einer Resolution vom Februar 2006 die Mitgliedstaaten aufgefordert, Fettleibigkeit offiziell als chronische Krankheit anzuerkennen. Zu den viel diskutierten Risiken für Übergewicht und Adipositas gehören neben dem Sozialstatus auch elterliches Übergewicht, ein hohes Geburtsgewicht, die hohe Gewichtszunahme der Mutter während der Schwangerschaft, das Rauchen der Mutter während der Schwangerschaft, Flaschennahrung statt Stillen, fehlende Betreuung nach der Schule, niedriger familiärer Zusammenhalt usw. Gesundheitsförderung und vorbeugung müssen so früh ‑ wie möglich im Leben ansetzen und die Kinder und Jugendlichen in ihren Lebenswelten erreichen, denn ein in jungen Jahren erworbenes höheres Körpergewicht bleibt häufig bis ins Jugendalter bestehen. Nur die Hälfte der Kinder schafft es, einmal erworbenes Übergewicht wieder loszuwerden. Damit sind sowohl Kindergärten als auch Schulen in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten, um der Entstehung von Adipositas vorzubeugen.
(Beifall AfD)
Die Zahlen sprechen für sich. Wir haben es hier mit einem gewichtigen Problem zu tun. Schade nur, dass die Politik hier noch viel zu zögerlich agiert. Für das gesunde Aufwachsen unserer Kinder sind tiefgreifende Änderungen erforderlich. Die derzeitigen Maßnahmen, mit denen Übergewicht und Adipositas auf Bevölkerungsebene begegnet wird, sind noch unzureichend und zum Teil inadäquat. Für eine erfolgreiche Prävention der Adipositas sind vor allem verhaltenspräventive Maßnahmen erforderlich, die durch Gesellschaft und Politik initiiert werden müssen.
(Beifall AfD)
Therapieangebote müssen sich an die ganze Familie richten, denn, wie schon gesagt, das Problem fängt vielmals bereits bei den Eltern und im Vorfeld der Schwangerschaft an. Die Anleitung und Schulung der betroffenen Kinder und Jugendlichen kann nicht losgelöst von ihren Familien erfolgen. Die Therapieeffekte sind deutlicher höher – das bestätigen verschiedene Studien –, wenn die Eltern mit einbezogen werden. Zudem profitieren Kinder und Jugendliche Experten zufolge am ehesten von ambulanten Angeboten. Für die Adipositastherapie gilt ganz klar die Empfehlung: ambulant vor stationär. Es gibt allerdings zu wenig Plätze für diese Konzepte, mit denen das Kind inmitten vom Familie, Schule und Freundeskreis betreut wird. Hier sind die Krankenkassen in der Pflicht. Ambulante Angebote müssen durch die Krankenkassen stärker unterstützt werden, insbesondere dann, wenn Eltern keine Vorbilder in Sachen Ernährung sind oder einfach das Geld, die Zeit oder das Wissen zum Zubereiten frischer Mahlzeiten fehlt. Gerade hier ist umso wichtiger, dass Schulen ihrer Verantwortung nachkommen und das Thema „Ernährung und Bewegung“ ausreichend Platz im Stundenplan findet. Immer mehr Schüler verbringen durch die steigende Anzahl von Ganztagsschulen und langem Unterricht die Mittagspausen in den Schulmensen. An dieser Stelle müssen wir die Potenziale unserer schönen Thüringer Heimat besser ausschöpfen.
(Beifall AfD)
Regionale und saisonale Angebote müssen in Kindertageseinrichtungen und Schulen noch deutlich stärker Eingang in den Speiseplan finden. Sie sehen also, es gibt noch viel mehr zu tun, als bisher geschehen ist. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Dann hat Frau Ministerin Werner das Wort.
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland und somit auch in Thüringen wächst gesund auf. Das zeigt eine Vielzahl von Studien. Aber wir wissen natürlich, das sind nicht alle Kinder und Jugendliche. Es gibt dafür verschiedene Gründe, die Einfluss auf gesundheitsförderliches oder eben nicht gesundheitsförderliches Verhalten haben, und ein besonders starker Faktor ist in dem Fall Armut. Die Zahlen des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung zeigen, dass jedes fünfte Kind in Armut aufwächst und diese schon in der Kindheit vorliegenden Armutslagen schränken die Chancen auf ein gelingendes Leben ein. Deshalb hat eine Verbesserung der strukturellen und der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen Kinder aufwachsen, auch unmittelbar gesellschaftsund vor allem gesundheitsfördernde Effekte. Da sind beispielsweise frühe Hilfen für sozial benachteiligte Familien sehr wichtig. Die Erhöhung von finanziellen Spielräumen, aber auch von Transferleistungen für Familien mit Kindern würde tatsächlich die Bedingungen verbessern. Es geht außerdem darum, kindergerechte Lebensräume zu gestalten, um so auch Lebensperspektiven insgesamt zu verbessern. Die Prävalenz von Adipositas ist bei Kita-Kindern, Einschulungskindern, Kindern der Klassenstufe 4 und Jugendlichen der Klassenstufe 8 unterschiedlich stark ausprägt. So betrug die Häufigkeit im Schuljahr 2018/2019 bei Kita-Kindern 3,8 Prozent, bei Einschulungskindern 5,4 Prozent, bei Viertklässlern 7,9 Prozent und bei Achtklässlern 10,9 Prozent. Die mit zunehmendem Alter steigende Adipositas-Prävalenz hat sich im Zeitverlauf immer stärker ausgeprägt. Während die Häufigkeit von Adipositas im Vorschuljahr noch dem anhand der Definition vorgegebenen statistischen Erwartungswert von 3 Prozent nahekommt, wird dieser in den anderen Altersgruppen übertroffen – im Schuljahr 2018/2019 bei Kindern der Klassenstufe 4 bereits um mehr als das Doppelte und bei Jugendlichen der Klassenstufe 8 um mehr als das Dreifache. Für jüngere Kinder ist nach einem starken Anstieg in den 1990er-Jahren ab der Jahrtausendwende eine gewisse Stabilisierung der Prävalenz-Raten für Adipositas auf hohem Niveau und sogar ein Trend zur Abnahme dieser Körpergewichtsauffälligkeit zu beobachten, während bei Jugendlichen weiterhin eine Steigerung zu verzeichnen ist. Vor diesem Hintergrund sollte es das Ziel sein, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft und ihren Lebenswelten die bestmöglichen Chancen für ein gesundes Aufwachsen zu bieten. Deshalb beinhalten die im Rahmen der Landesgesundheitskonferenz Thüringen im Jahr 2017 verabschiedeten Gesundheitsziele Handlungsstrategien, die explizit auf die Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit und der sozialen Teilhabe abzielen. Dabei sollen vulnerable Zielgruppen als aktiv Handelnde in ihrer persönlichen gesundheitsbezogenen Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung gestärkt werden. Kinder und Erwachsene werden im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe in ihren Lebenswelten unterstützt. Die Umsetzung gesundheitsfördernder und präventiver Aktivitäten erfolgt unter Beachtung geschlechter- und kultursensibler Aspekte. Mit der Verabschiedung des Präventionsgesetzes im Jahr 2015 wurde noch einmal hervorgehoben, dass die Leistungen der GKV im Rahmen des § 20 SGB V insbesondere zur Verminderung sozialbedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen sollen. Demzufolge stehen vulnerable Zielgruppen im Fokus der durch die Träger der Landesrahmenvereinbarung erbrachten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Insbesondere Maßnahmen, die in Kitas, in Schulen, in Stadtteilen und Kommunen sowie in Pflegeeinrichtungen stattfinden und sowohl Verhaltensänderungen als auch strukturelle Veränderungen bewirken sollen, können zu mehr gesundheitlicher Chancengerechtigkeit beitragen. Und, Herr Montag – jetzt ist er weg –, weil er es angesprochen hat, unsere Landesgesundheitskonferenz gibt sich ja regelmäßige Ziele und tatsächlich war im Jahr 2019 das Ziel oder das Jahresthema, die Gesundheitskompetenz zu stärken. Hier haben sehr viele Veranstaltungen stattgefunden. Da haben wir gemeinsam Maßnahmen erarbeitet, die zu mehr Gesundheitskompetenz beitragen sollen. Noch mal, für die, die die Landesgesundheitskonferenz nicht kennen: Dies ist ein wichtiges Mittel, in dem Akteure aus den verschiedensten Bereichen ressortübergreifend gemeinsame Ziele aufgestellt haben und die verbindlich auch umsetzen, um die Gesundheitsförderung und den Gesundheitsschutz zu verbessern. Weitere wichtige Maßnahmen wurden mit dem neuen Thüringer Kindergartengesetz beschlossen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2018 – das wurde vorhin auch schon mal erwähnt – ist die regelmäßige Versorgung der Kinder mit einer warmen Mittagsmahlzeit zu gewährleisten. Diese hat den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Qualitätsstandard für eine ausgewogene, altersgemäße, vollwertige und gesundheitsfördernde Mittagsmahlzeit in Kindertageseinrichtungen zu entsprechen. Zur Erfüllung der Anforderungen können die Caterer beispielsweise auf die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. zurückgreifen. Zur Kontrolle und Hilfestellung bei der Umsetzung ist die Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung Thüringen/Qualitätssicherungsstelle Kita-Essen Thüringen berufen. Sie wird vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gefördert. Zur Qualitätssicherung der Schulverpflegung trat am 1. August 2020 eine Änderung im Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen in Kraft, nach welcher staatliche Schulträger sicherzustellen haben, dass die warme Mittagsverpflegung den aktuellen ernährungswissenschaftlich anerkannten Qualitätsstandards für eine ausgewogene, altersgemäße, vollwertige und gesundheitsfördernde Mittagsmahlzeit in den Schulen zu entsprechen hat. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz führt in dieser Legislatur die Förderung von zwei Projekten fort, welche die Beteiligten – also Schule, Schulträger, Caterer – bei den Bemühungen zur Verbesserung der Verpflegungssituation unterstützen. Die wissenschaftliche Begleitung des Förderprojekts zur Verbesserung der Schulverpflegung wird durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., Sektion Thüringen, durchgeführt. Zur Förderung der Umsetzung ist zudem die bei der Verbraucherzentrale Thüringen e. V. eingerichtete Vernetzungsstelle Schulverpflegung berufen. Bereits ab der Schuleingangsphase ist das Thema „gesunde Ernährung“ Gegenstand des Unterrichts im Fach Heimatund Sachkunde. Es geht dabei um die Beschreibung von Maßnahmen der gesunden Ernährung, das Einhalten von Regeln für einen verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und anderen in Bezug auf zum Beispiel gesundheitsfördernde Ernährung, das Reflektieren über die eigene Ernährung. Im Lernbereich „Anbauen und Pflege von einheimischen Kulturpflanzen“ des Fachs Schulgarten sollen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3 und 4 lernen, einheimische Kulturpflanzen für eine gesunde Ernährung auszuwählen, im Fach Mensch-Natur-Technik, das in den weiterführenden Schulen in den Klassenstufen 5, 6 unterrichtet wird, sollen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Moduls „Gesunderhaltung unseres Körpers“ Maßnahmen der Gesunderhaltung des eigenen Körpers auf der Grundlage biologischer, chemischer und physikalischer Fachkenntnisse sachgerecht ableiten und begründen. Dabei bildet die gesunde Ernährung den Schwerpunkt. Zur gesunden Ernährung gehört auch, ausreichend zu trinken. Die Landesregierung steht dem kostenfreien Zugang zu Trinkwasser in Schulen aufgeschlossen gegenüber. Im Rahmen der Thüringer Förderrichtlinie Schulverpflegungsqualität kann nach Nummer 2.2 Satz 2 beispielsweise die Anschaffung leitungsgebundener Wasserspender gefördert werden. Die Zuwendungsvoraussetzungen der Förderung ergeben sich aus der Richtlinie. Weiterhin existieren für die Thüringer Schulen zahlreiche Angebote des ThILLM und auch von außerschulischen Partnern wie dem LSB, also dem Landessportbund, zur Verstärkung bewegungsförderlicher Angebote. Und hier will ich auch noch mal auf ein besonderes Angebot aufmerksam machen, das aus der Landesgesundheitskonferenz zunächst über die Rahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz gefördert wurde: Das Projekt „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ ist ein Bewegungscheck, der nach Möglichkeit in allen dritten Klassen durchgeführt werden soll. Mit diesem Projekt „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ sollen nicht nur die Kinder, sondern eben auch die Eltern erreicht werden. Das heißt, beim Bewegungscheck werden zunächst die motorischen Fähigkeiten der Kinder erfasst und dann wird gemeinsam mit den Eltern geschaut, was es braucht, um mehr Bewegung und gesunde Lebensweise im Lebensalltag zu implementieren. Es soll auch dafür gesorgt werden, dass sich beispielsweise unsere vielen tollen Thüringer Sportvereine, die wir haben, hier auch noch mal darstellen können und Kinder schon im Grundschulbereich motivieren, sich tatsächlich auch für Schulvereine und Sportvereine einzutragen. Sie sehen, es läuft bereits eine ganze Menge in Thüringen, es ist in der letzten Legislatur angelaufen, auch neu. Natürlich braucht es hier noch sehr viel mehr Ausdauer. Ich glaube aber, dass hier die rot-rot-grüne Regierung auf dem richtigen Weg ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ja? An welchen Ausschuss?
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Ja, an den Aus-
schuss für Soziales!) Danke schön. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Weitere Ausschussüberweisungsanträge sehe ich nicht. Damit fragen wir die Ausschussüberweisung an. Wer der Überweisung des Antrags der AfD an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Linken, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion. Enthaltungen? Das sind die Stimmen von CDU und FDP. Damit hat die Ausschussüberweisung nicht stattgefunden und über den Antrag ist direkt abzustimmen. Ich frage, wer dem Antrag zustimmen möchte. Das sind wiederum die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPDFraktion. Enthaltungen? Das sind wiederum die Stimmen aus der CDU-Fraktion und aus der FDPFraktion. Herr Dr. Lauerwald.
(Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ja, ich
möchte eine persönliche Erklärung abgeben!) Das können Sie machen. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Ich habe für unseren Antrag gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass die Maßnahmen, die bisher laufen, ins Leere laufen und auch nichts bewirken werden. Und deshalb muss mehr getan werden. Ich denke, unsere Kinder sind schon in den letzten Monaten so geschädigt worden mit ihrer Gesundheit, mit ihrer Seele und ihrer Zukunft, dass es eine Schande ist – finde ich –, wenn diese Dinge unseren Kindern jetzt auch noch entzogen werden, und diese Gesundheitsschäden, die die Kinder durch das Masken-Tragen, mit dem Sauerstoffmangel, der permanent in den Schulen auftritt, mit Konzentrationsschwäche, wenn Zwangstestungen durchgeführt werden, wenn immer von Zwang gesprochen wird und
(Unruhe DIE LINKE)
keine Aussicht auf Besserung besteht, immer auf die Schwächsten unserer Gesellschaft –
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie wollen doch Süßigkeiten verbieten!) das finde ich echt beschämend. Danke.
(Beifall AfD)
Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren
Vielen Dank, Herr Dr. Lauerwald. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1193 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, unseren Antrag hatten wir bereits im Juli eingereicht und die pandemische Lage hatte sich zu dem Zeitpunkt entspannt, eine etwaige zweite Welle war noch weit entfernt. Heute haben wir die zweite Welle hinter uns gelassen und sind mitten in der dritten Welle. Im Winter haben die meisten Gesundheitsämter an ihrer Kapazitätsgrenze gearbeitet. Vielerorts musste die Bundeswehr bei der Kontaktnachverfolgung aushelfen. Das ist inzwischen in einigen Landkreisen auch wieder der Fall. Zur Wahrheit gehört auch: Schon vor der Corona-Pandemie litten die meisten Gesundheitsämter unter Personalknappheit. Es gab zu wenig Ärzte und zu wenig qualifizierte Stellvertretungen. Aber es fehlte auch Verwaltungspersonal sowie Hygienefachpersonal. Die bisherige Bewältigung des Infektionsgeschehens war nur durch massive Überstunden und Mehrarbeit möglich. Nicht selten wurden dabei Belastungsgrenzen überschritten, was weitere Personalausfälle zur Folge hatte. Ein weiteres Problem war auch die technische Ausstattung der Gesundheitsämter. Diese war meist nicht aufeinander abgestimmt. Und die Digitalisierung ist dringend erforderlich. Aber trotz aller dieser Herausforderungen – man kann es nicht genug betonen – lag und liegt die Nachverfolgungsquote bei nahezu allen Thüringer Gesundheitsämtern bei 100 Prozent. Das geht natürlich, wie sollte es auch anders sein, auf Kosten der übrigen Aufgaben der Gesundheitsämter. Ich verweise an dieser Stelle auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Frau Pfefferlein „Der Öffentliche Gesundheitsdienst in der Corona-Pandemie“. Um einige Beispiele aus den Landkreisen zu nennen: Es finden keine routinemäßigen Hygienekontrollen mehr statt, keine Kontrolle der Trinkwasserqualität, keine Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindergärten. Ein Gesundheitsamt hatte sogar geantwortet – ich zitiere –: In allen Bereichen des Gesundheitsamts können die Aufgaben des ÖGD nicht erfüllt werden. Meine Damen und Herren, der Öffentliche Gesundheitsdienst ist die dritte Säule unseres Gesundheitswesens. In der Vergangenheit war er aber zu oft das fünfte Rad am Wagen. Wir brauchen eine grundlegende Neuaufstellung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Vor allem brauchen wir ein grundsätzliches Umdenken, was die Bedeutung des ÖGD angeht. Das kann natürlich nicht über Nacht geschehen und es kann auch nicht ohne die Kommunen geschehen, es muss angepackt werden. Ich erinnere: Es gibt einen Beschluss aus der vergangenen Legislaturperiode „Den öffentlichen Gesundheitsdienst weiterentwickeln und stärken“ – beschlossen im September 2016. Der größte Teil der beschlossenen Punkte ist bis heute nicht verwirklicht. Sehen Sie bitte unseren Antrag als Anregung und Anschub. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine Fraktionskollegin Janine Merz sagte vor ein paar Tagen, Corona wirke wie ein Brennglas. Herr Zippel hat es auch gerade angesprochen, das Brennglas hat uns natürlich in den letzten Monaten gerade beim Öffentlichen Gesundheitsdienst zweifelsohne gezeigt, wo wir in den letzten Jahren versagt haben, wo wir zu naiv waren, wo wir zu nachlässig waren. Zweifelsfrei – da gebe ich Ihnen vollkommen recht – muss dieser Öffentliche Gesundheitsdienst hier in unserem Land gestärkt werden. Das ist wirklich überfällig, denn in den letzten Jahren – Sie sprachen es gerade an – haben die Mitarbeiter im Öffentlichen Gesundheitsdienst bereits auch Großartiges geleistet, das tun sie nicht nur in den letzten Monaten, sondern sie haben in den letzten Jahren schon über ihre Kräfte hinaus gearbeitet, haben ihre Aufgaben erfüllt, sei es im sozialpsychiatrischen Dienst, im Hygienebereich, im Präventionsbereich und auch bei den Impfungen. Und sie leisten natürlich auch gerade jetzt in diesen Monaten Großes, unterstützt von der Bundeswehr, unterstützt vom Technischen Hilfswerk, unterstützt von ganz vielen Freiwilligen. Ich weiß, Applaus ist immer nur symbolisch, aber ich denke, den haben sie an jeder Stelle immer wieder verdient.
(Beifall CDU)
– Applaus, ja, genau. – Aber ich sprach von Stärkung. Wenn es um Stärkung geht, ist die erste Frage natürlich das Personal. Wir erleben das gerade in diesen Tagen, es braucht mehr Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Aber es braucht nicht nur mehr Ärzte, sondern es braucht auf jeden Fall auch eine bessere multiprofessionelle Personalausstattung, damit der Öffentliche Gesundheitsdienst genau das tun kann, nämlich interdisziplinär arbeiten, seine interdisziplinären Aufgaben qualifiziert und zuverlässig wahrnehmen. Aber es braucht natürlich auch eine Erhöhung der Gehälter. Und das muss auch manchmal über den TVöD hinausgehen. Stärkung bedeutet aber auch bessere Arbeitsbedingungen. Ich setze hier voraus, dass natürlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gute Arbeitszeitmodelle das eine sind, aber es braucht auch bei den Arbeitsbedingungen unbedingt die Digitalisierung. Hier reden wir von guter Hardware, von moderner schnittstellenfähiger Software und wir reden natürlich auch von Fortbildung für die Mitarbeiter. Unserer Meinung nach – und da gebe ich Herrn Zippel recht und hoffe, wir können das auch im Ausschuss für Soziales und Gesundheit weiterdiskutieren – bedarf es natürlich auch einer Reform. Es braucht ein modernes Thüringer ÖGD-Gesetz, in dem wir neu über die Strukturen nachdenken, in dem wir über neue Vernetzungsinstrumente nachdenken, in dem wir darüber nachdenken, wie wir Gesundheitsprävention und förderung oder auch ‑ kompetenz – wir hatten es gerade in dem vorheri‑ gen Tagesordnungspunkt zu Adipositas – mehr in den Fokus rücken können, und vor allen Dingen, wie es uns auch in den kommunalen Budgets gelingt, den ÖGD klar zu priorisieren. In jedem Fall danke ich für diesen Antrag und freue mich auf die Diskussion im Gesundheitsausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, seit über einem Jahr, seit Mitte März 2020, sind die Gesundheitsämter nahezu im Corona-Dauereinsatz. Fälle und Kontaktpersonen wurden konsequent ermittelt, nachverfolgt und unter Quarantäne gestellt, Abstriche wurden entnommen, neue Bundesgesetze und Landesverordnungen mussten umgesetzt werden, unzählige Anfragen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail beantwortet werden. Weiterhin stehen die Mitarbeiter des Gesundheitsamts mit der Überprüfung zahlreicher Hygienekonzepte für Schulen, Kindertagesstätten und Pflegestellen, Krankenhäuser, Pflegeheime und weitere medizinische Einrichtungen vor anhaltenden Belastungen. Dazu kamen Konzepte für Veranstaltungen, Feiern und Versammlungen, die seit dem 13.06.2020 ab einer bestimmten Teilnehmerzahl dem Gesundheitsamt angezeigt werden mussten, nun aber allesamt wieder verboten wurden. Auch hier war es notwendig, wieder unzählige E-Mails und Bescheide zu schreiben und gegebenenfalls Auflagen oder Zustimmungen zur Wiedereröffnung zu erteilen oder auch zu verweigern. Insgesamt hat sich landesweit herausgestellt, dass eine alleinige individuelle Vorsorge im medizinischen und pflegerischen Bereich nicht ausreicht. Gesundheit ist keine Ware und die medizinische Vorsorge für die Bevölkerung gehört wie der Brandund Hochwasserschutz, die Energie- oder Trinkwasserversorgung zu den staatlichen Fürsorgepflichten. Mit Corona ist der Öffentliche Gesundheitsdienst permanent in aller Munde und es tritt zutage, was die Altparteien jahrzehntelang versäumt haben. Sie haben den ÖGD stiefmütterlich behandelt, das muss ich hier in aller Deutlichkeit immer wieder sagen.
(Beifall AfD)
Jetzt erklären Sie uns doch mal, Frau Gesundheitsministerin Werner, warum Sie bereits voriges Jahr kein einziges Mitglied des ÖGD in den Corona-Beirat berufen hatten. Wenn ich mir die Liste so ansehe, fanden sich hochrangige, vor allem Jenenser Professoren. Aber diejenigen, welche die Hauptlast in der Praxis schultern, waren leider nicht vertreten. Das verstehe ich nicht.
(Beifall AfD)
Wurden die ÖGD-Vertreter nicht gebraucht? Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind die Lehren aus der Corona-Krise und – ja – die sollten wir unbedingt ernst nehmen. Wir sind zu Gesprächen im Ausschuss bereit. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nicht?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir haben niemanden gemeldet!) Gut – das ist hier so aufgeführt –, in Ordnung, dann sind wir schneller durch. Ich rufe Abgeordneten Zippel für die CDU-Fraktion auf.
Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen
Sehr geehrter Herr Präsident, hochverehrte Abgeordnete, die Corona-Pandemie ist eine – alles gut, wenn die Grünen-Fraktion gern noch intern ein paar Dinge klären möchte, ich höre es relativ deutlich, deswegen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Danke für die Rücksichtnahme!) Alles gut. Es ist ja schön, wenn die Stimmung so gelöst ist kurz vor Feierabend. Ich will nur versuchen, kurz einen Beitrag zu leisten.
Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Corona-Pandemie ist eine noch nie dagewesene Herausforderung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen und in ganz Deutschland. Ich denke, das ist allen Anwesenden hier bewusst und ist auch in den Beiträgen deutlich geworden. Bund und Länder haben zahlreiche Eindämmungsmaßnahmen beschlossen, aber die Umsetzung und die Kontrolle geschehen eben fast immer auf lokaler Ebene, und zwar durch die Landkreise und kreisfreien Städte und deren Gesundheitsämter. Die Gesundheitsämter stehen also an vorderster Front im Kampf gegen Corona, um es einfach mal etwas martialisch zu formulieren. Wie gut die Gesundheitsämter der Kontaktnachverfolgung und Quarantänisierung nachkommen, ist entscheidend für den Verlauf der Pandemie in der jeweiligen Region. Zudem entscheidet die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsämter auch indirekt über die Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser und letztlich des gesamten Gesundheitswesens. Die gegenwärtige Krise ist aber auch eine Chance für den ÖGD. Wir sehen, wie wichtig die Aufgaben des ÖGD sind und wie schlecht der ÖGD teilweise für deren Erledigung technisch, finanziell und vor allem personell ausgestattet ist. Umso bewundernswerter ist es, wie couragiert die Amtsärzte und ihre Teams in dieser Pandemie agiert haben – größten Dank und Respekt dafür.
(Beifall CDU)
Aber ich erwähnte es bereits: Die Probleme der Gesundheitsämter begannen nicht im Januar 2020. Es wäre fatal zu sagen, Corona ist ja irgendwann vorbei, dann können wir den ÖGD auch wieder auf Sparflamme stellen. Erstens: Niemand kann heute seriös vorhersagen, wie lange und in welcher Form uns das Coronavirus noch verfolgen wird. Und zweitens: In einer Welt, die immer mehr zusammenwächst, steigt leider auch die Wahrscheinlichkeit für globale Infektionskrankheiten. Wir haben gesehen, wie sich ein Virus innerhalb weniger Monate, ja, weniger Wochen über den gesamten Erdball ausbreiten kann. Jeder Kommunalpolitiker hier im Haus kann ja mal in sich gehen: Wie war die Situation der Gesundheitsämter 2019, also vor Corona? Wie war die Amtsarztstelle besetzt? Wie war der Altersdurchschnitt im Gesundheitsamt? Wie hoch war der Krankheitsstand? Es ist klar, dass keine Verwaltung Personalreserven für eine Situation wie diese vorhalten kann, und ich denke, es wäre auch unfair, jemandem derartige Vorwürfe zu machen. Die Bewältigung der Pandemie gelang und gelingt nur durch Zuweisungen von Personal aus anderen Verwaltungsbereichen, durch Reaktivierung von Pensionären sowie durch externe Unterstützung, vor allem durch die Bundeswehr. Aber wir müssen auch die richtigen Lehren aus der noch laufenden Pandemie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ziehen und wir müssen schon die Weichen stellen, und zwar heute, für einen zukunftsfähigen Gesundheitsdienst. Unser Antrag ist als Anstoß dazu gedacht. In erster Linie soll es darum gehen, dass Thüringen ein modernes ÖGD-Gesetz braucht, nicht durch Copyand-paste aus anderen Bundesländern, sondern durchdacht und auf die Thüringer Situation zugeschnitten. In erster Linie geht es aber darum, die Gesundheitsämter, aber eben auch das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz als die zuständige Landesbehörde zu stärken, erstens vor allem die Personalsituation in den Blick zu nehmen. Wir brauchen zwingend eine Facharztausbildung für den ÖGD in Thüringen, also an der Universität Jena bzw. am Universitätsklinikum. Anders als bei anderen Facharztausbildungen werden die Inhalte der Weiterbildung nicht ausschließlich von der Ärztekammer festgelegt, sondern auch durch staatliche Vorgaben. Zweitens geht es um die sächliche Ausstattung, hier vor allem die Digitalisierung. Mit der Einführung von SORMAS ist der erste Schritt getan. Die Modernisierung muss aber weiter vorangetrieben werden. Und drittens die finanzielle Ausstattung: Bundesmittel waren in der aktuellen Situation wichtig. Wir müssen aber auch zukünftig die Landesmittel an den Bedarf anpassen und nicht einfach nach dem Motto „linke Tasche, rechte Tasche“ den Bund Aufgaben finanzieren lassen, während sich das Land einen schlanken Fuß macht. Nein, hier sind wir alle in der Verantwortung. Schließlich gilt es, das Thema der Bezahlung im Öffentlichen Gesundheitsdienst anzufassen, wie Kollegin Dr. Klisch das schon ansprach. Es reicht eben nicht zu sagen, wie wichtig und toll der ÖGD ist, und dann die Amtsärzte deutlich schlechter zu bezahlen als die Kollegen in den Krankenhäusern. Ich weiß, das ist leichter gesagt als getan. Oftmals gibt es Budgetzwänge auf kommunaler Ebene, aber vor allem ist es eine Frage von Tarifverhandlungen. Trotzdem müssen wir bei diesem Thema Lösungen finden. Vor allem müssen wir bei diesem Prozess die Kommunen mitnehmen. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir bei der nächsten Plenarsitzung Anfang Juni schon etwas durchatmen können und sagen können, das Schlimmste ist überstanden – ich bin Optimist. Was wir aber nicht sagen sollten: zurück zur Tagesordnung! Wir müssen einiges an unserer Gesellschaft überdenken. Das Gesundheitswesen und vor allem der Öffentliche Gesundheitsdienst stehen da ganz, ganz oben auf der Liste. In diesem Sinne werbe ich für die Überweisung des Antrags an den Sozialausschuss und ich freue mich auf die dortige Arbeit. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz kurz noch ein, zwei Punkte von mir. Liebe Frau Dr. Klisch, also ich schätze Sie außerordentlich als Kollegin – immer kompetent, immer sachorientiert in der Debatte.
(Beifall SPD)
Absolut, das hat Applaus verdient. Es schafft aber niemand in diesen Tagen wie die Sozialdemokratie so zu tun, als hätte sie im Bund und im Land mit der ganzen Sache nichts zu tun.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Ich will nur mal darauf hinweisen: Der CDU-Antrag ist eine riesige Ohrfeige für Rot-Rot-Grün, denn seit 2016 wird hier in diesem Landtag über die Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gestritten. Es gibt sogar Beschlusslagen, die die Landesregierung auffordern, tätig zu werden. Das ist sie bisher nicht. Sie wissen, ich bedauere das zutiefst, werte Frau Ministerin. Das Ganze ist natürlich jetzt wie ein Brennglas. Ob das Frau Merz so sieht – bitte schön. Es ist aber nichts anderes als ein Problemaufriss, der schon seit Jahren besteht, und zwar nicht nur im Öffentlichen Gesundheitsdienst, sondern darüber hinaus in unseren Verwaltungen. Ich will noch mal auf ein, zwei Dinge eingehen, um konkret zu benennen, wo wir Entwicklungsschritte im Öffentlichen Gesundheitsdienst sehen. Allein höhere Gehälter – wie immer gern diskutiert wird –, das ist überhaupt nicht die Frage. Wir wissen aus Untersuchungen, dass vor allen Dingen die Attraktivität des Berufsumfeldes, des Arbeitsumfeldes das Entscheidende ist, warum sich Menschen für eine Laufbahn entscheiden oder nicht. Dann schauen wir doch mal zu den Expertinnen und Experten, die das tagtäglich durchführen, was hier so abstrakt besprochen wird, nämlich zum Berufsverband der Ärzte im Gesundheitsdienst. Die haben doch ziemlich konkrete Verbesserungsvorschläge. Da sind einmal – auch schon angesprochen – Hard- und Software, beispielsweise zum Anschluss an die jetzt eingeführte elektronische Gesundheitskarte, dann der Aufbau einer internetgestützten ÖGD-Datenbank zum fach-, länder- und überhaupt übergreifenden Austausch der Gebietskörperschaften – eben keine Einzellösung, wenn Sie so wollen –, sondern ein System für alle Gesundheitsämter in der Bundesrepublik. Das ist damit gemeint, verzahnte Strukturen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene als Rahmenbedingungen zu haben, die gleich sind, die sicherlich in der Region unterschiedlich ausgestaltet werden können. Aber auch die Frage der Weiterbildung: Wie kommen die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsdienstes mit den neuen Anwendungen überhaupt zurecht und wie können entsprechende digitale Lernplattformen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung, Ausbildungsabschnitte innerhalb der Facharztausbildung im ÖGD absolviert werden? Das ist etwas, wo Kolleginnen und Kollegen, die sich gerade in der Ausbildung befinden, in die Tätigkeit einfach mal reinschnuppern können, auch wenn es normalerweise sehr unterschiedliche Tätigkeitsfelder sind, wenn ich beispielsweise meine Traumkarriere als Hirnchirurg im UKJ oder eben im ÖGD vor mir habe. Trotzdem sind, glaube ich, das Kennenlernen und das Reinschnuppern ganz entscheidend, um Nachwuchs gewinnen zu können. Dazu gehört auch, sich zu informieren, welche Chancen eine Tätigkeit im ÖGD bietet. Da reichen leider Reden hier im Plenarsaal nicht aus, auch nicht eine Diskussion im zuständigen Fachausschuss. Die weitere Frage ist, glaube ich, wie wir diese Ausbildung konkret angehen, wie wir Nachwuchs schaffen, unter anderem mit dem Thema „Wertschätzen durch Professuren“, die sich den Fragen und Herausforderungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst stellen. Wir wissen, im Bereich der Allgemeinmedizin hat das sehr gut funktioniert, dass wir dort durch die Schaffung von extra Professuren, unter anderem auch in Jena, die Abgängerschaft deutlich in Richtung Allgemeinmedizin, also Hausärzte, verstärken konnten – Verankerung auch bevölkerungsmedizinischer Lehrinhalte im allgemeinen Medizinstudium und die Möglichkeit, Famulaturen und das Praktische Jahr im Öffentlichen Gesundheitsdienst ableisten zu können. Das ist nicht alles. Eben wurde schon die Digitalisierung angesprochen. Wir haben gestern Abend unter anderem über einen Antrag von uns gesprochen, wie man es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst hätte etwas einfacher machen können, an die Daten der in der Region tätigen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Apotheker und Zahnärzte zu kommen, nämlich dass sie nicht selbst herumtelefonieren und hinterhertelefonieren müssen, sondern dass sie das in die Körperschaft liefern. Das hat Rot-Rot-Grün mit breiter Mehrheit abgelehnt. Das nehmen wir einfach mal zur Kenntnis. Aber bei der Aus- und Weiterbildung für medizinisches Personal ist der Umgang mit digitalen Anwendungen unerlässlich. Auch der ÖGD muss nur oder sollte nur einen Klick entfernt sein, um seine Aufgaben erledigen zu können. Insofern liegt ein ganzer Haufen Arbeit vor uns. Wir sind bereit, daran mitzuwirken, damit das endlich umgesetzt wird – insofern wieder einmal ein konstruktiver Beitrag von uns. Deswegen überweisen wir Ihren Antrag sehr gern an den Fachausschuss. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ja, ich stehe jetzt zwischen Ihnen und dem Feierabend, aber es wurde noch eine ganze Menge Fragen aufgeworfen, die ich zumindest zum Teil beantworten möchte. Ich freue mich aber auch auf die Diskussion im Gesundheitsausschuss. Lassen Sie mich aber, bevor ich zu dem Anliegen des Antrags komme, einige Worte vorwegschicken. Es ist hier auch schon von einigen Rednerinnen und Rednern angesprochen worden: Die Belastung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht nur in den kommunalen Gesundheitsämtern, aber eben besonders auch dort ist seit etwa einem guten Jahr als außerordentlich zu bezeichnen und mit der Situation vor der Pandemie natürlich überhaupt nicht mehr vergleichbar. Aber ich will hier an der Stelle wirklich den großen Dank an die Beschäftigten in den Gesundheitsbehörden sagen. Ich habe großen Respekt vor der Arbeit, die in den letzten Wochen und Monaten geleistet wurde und immer noch zu leisten ist und möchte mich an dieser Stelle auch noch mal sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern in Thüringen für den unermüdlichen Einsatz im Rahmen des pandemischen Geschehens bedanken.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Es wurde schon gesagt, es gibt natürlich viele Bedarfe, wenn man auf den ÖGD schaut, und sicherlich liegt da auch noch ein ganz großer Haufen an Arbeit vor uns. Aber ich möchte trotzdem zumindest kurz auf einige Dinge hinweisen, die wir in der letzten Legislatur auch erreicht haben. Ganz frisch ist allerdings, dass Thüringen vor wenigen Tagen der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf beigetreten ist, nachdem wir über anderthalb Jahre ein assoziiertes Mitglied waren. Damit stehen nun den Thüringer Gesundheitsämtern dauerhaft umfangreiche und im Wesentlichen kostenfreie Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung. Diese wurden bereits in vorpandemischen Zeiten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in wirklich überwältigender Bereitschaft angenommen. Ich sehe darin eine Maßnahme zur Stärkung und vor allem auch zur Attraktivitätssteigerung des ÖGD. Die Kosten dafür werden natürlich vom Land getragen. Ergänzend hat sich Thüringen – wie auch die übrigen Trägerländer – entschieden, die Mittel, die aus dem Pakt für ÖGD für die Ausstattung von Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen, der Akademie bereitzustellen, um einen weiteren Ausbau des Kursangebots zu unterstützen. Weiterhin ist eine Verwaltungsvereinbarung zu Finanzhilfen für Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zur technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das elektronische Melde- und Informationssystem mit dem Bund abgeschlossen worden. Diese Verwaltungsvereinbarung dient der Umsetzung eines Gesetzes, mit dem der Öffentliche Gesundheitsdienst durch Maßnahmen des Bundes unterstützt werden soll. Im konkreten Fall soll eine Modernisierung der technischen Ausstattung der Gesundheitsämter, die hauptsächlich dem Einsatz des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems – Sie kennen das unter dem Wort „DEMIS“ –, welches zu einer Optimierung der Meldungen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten dient, gefördert werden. Der Bund stellt für diesen Bereich 50 Millionen Euro zur Verfügung, wobei Thüringen nach dem Königsteiner Schlüssel berücksichtigt worden ist. Mit der Umsetzung dieser Verwaltungsvereinbarung wurde die GFAW beauftragt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die personelle Ausstattung des ÖGD hat leider in dem angefragten Zeitraum von 2018 bis 2020, insbesondere im ärztlichen Dienst, noch keine wesentliche Verbesserung erfahren. Die Ursachen dürften im Wesentlichen in der unzureichenden Vergütung und in der mangelnden Attraktivität der amtsärztlichen Tätigkeit zu sehen sein. Ein Problem ist natürlich auch die Ausbildung. Das auf kurative Tätigkeiten ausgelegte Ausbildungsziel des Humanmedizinstudiums spiegelt sich in der amtsärztlichen Tätigkeit nur unzureichend wider. Insbesondere administrative und Verwaltungstätigkeiten werden in der medizinischen Ausbildung nur in unzureichendem Umfang nahegebracht, sodass die kurative Tätigkeit auch aktuell Zielvorstellung der meisten Medizinstudentinnen und -studenten für ihre spätere berufliche Tätigkeit bleibt. Im Bereich des nichtärztlichen Fachpersonals werden Stellen mangels hinreichender eigener Ausbildungsbestrebungen der Landkreise und kreisfreien Städte teilweise mit Personen besetzt, die zwar über eine fachähnliche Ausbildung, zum Beispiel Krankenpflege, jedoch nicht über eine dem Berufsfeld entsprechende spezialisierte fachliche Ausbildung verfügen. Es gab jetzt noch konkrete Fragen zu den Ausstattungen der Gesundheitsämter. Ich würde vorschlagen, dass ich Ihnen dazu ausführlicher im Ausschuss berichte. Ich möchte aber an der Stelle noch mal auf das Personaldefizit eingehen. Der Umstand dieses Personaldefizits ist mit der Pandemie nur noch einmal – und das wurde hier schon ganz oft gesagt – wie unter einem Brennglas offensichtlich geworden. Gleichzeitig hat sich die Bedeutung des ÖGD für die öffentliche Gesundheit der Bevölkerung eindrücklich und zum Teil auch sehr schmerzvoll gezeigt. Diesbezüglich bleibt auch in Thüringen eine Vielzahl von Aufgaben – das wurde gesagt –, die in unmittelbarer Zukunft effizient und nachhaltig für einen starken, handlungsoptimierten ÖGD zu lösen sind. Die Landesregierung hatte bereits – um auf Ziffer I.4 des Antrags einzugehen – ein Förderprogramm zur Gewährung von Zuwendungszuzahlungen an das ärztliche Personal der Gesundheitsämter ins Leben gerufen, das der Gewinnung und Bindung von Ärztinnen und Ärzten im kommunalen ÖGD dient. So wurden im Jahr 2020 für 59 ärztliche Stellen in 15 Gesundheitsämtern Zuwendungen in Höhe von insgesamt 250.000 Euro gewährt, um die Anreize für die Zahlung von Zulagen durch die Kommunen zu erhöhen. Diese Zuzahlungsförderung wurde von den Kommunen teilweise positiv angenommen. Im Jahr 2018 betrug sie für 33 ärztliche Stellen in 13 Gesundheitsämtern noch 97.000 Euro und in dem Jahr 2019 dann für 49 ärztliche Stellen in ebenfalls 13 Gesundheitsämtern etwa 177.000 Euro. Es wird niemanden verwundern, dass die personelle Auslastung der Gesundheitsämter seit März letzten Jahres aufgrund des pandemischen Infektionsgeschehens als überdurchschnittlich und in den letzten Monaten als eigentlich über der Belastungsgrenze bezeichnet werden muss. So wurden und werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere im Zusammenhang mit größerem Ausbruchsgeschehen aus allen Bereichen der Verwaltung herangezogen, um den Anforderungen der Infektionsbekämpfung auch nur annähernd gerecht werden zu können. Dies gilt insbesondere für die administrativen Bereiche des Infektionsschutzes, zum Beispiel das Ausstellen von Quarantänebescheinigungen, Erlaubnisverfahren zur Durchführung von Veranstaltungen, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren usw. Andere Aufgaben wurden, soweit zulässig und möglich, zumindest vorübergehend ausgesetzt, wie beispielsweise – es wurde vorhin angesprochen – die Schuleingangsuntersuchung. Die verwaltungsinterne Zuführung von Personal ist insbesondere in der Phase, in der das gesellschaftliche Leben aufgrund der gebotenen intensiven Kontaktbeschränkungen nur noch in deutlich reduziertem Umfang gestattet ist und infolgedessen auch sonstige Verwaltungsleistungen weniger nachgefragt werden, bis zu ihrer Erbringung aufgeschoben worden. Aufgrund des immer größer werdenden Rückstands an Aufgaben gestaltete sich das aber verständlicherweise zunehmend schwieriger. Deshalb bin ich äußerst dankbar für die Unterstützung durch die Bundeswehr, die sogenannten Containment Scouts des Robert Koch-Instituts, die angeworben werden konnten, und die vielen anderen Helferinnen und Helfer seitens der Krankenkassen und Hilfsorganisationen. Aber auch das Land ist tätig geworden und hat hier zweimal auch 1 Million Euro zur Verfügung gestellt, damit die Kommunen zusätzliche Menschen für die Hilfstätigkeiten akquirieren konnten. Was die technische Ausstattung der Gesundheitsämter angeht, insbesondere die IT-Anwendungen, so ist das leider immer noch geprägt durch die fehlende Einheitlichkeit – Herr Montag hat das angesprochen. Die Kontakterfassung und Kommunikation wird dadurch natürlich erschwert. An DEMIS sind inzwischen alle Gesundheitsämter angeschlossen. Zeitnah ist zudem auch die Integration von SORMAS durch alle Gesundheitsämter dann geplant. Derzeit sind es 17 Gesundheitsämter, die hier mit SORMAS ausgestattet sind. Ein zentraler Punkt ist die weitere Harmonisierung bestenfalls zur Wendung einer einheitlichen Software als Bearbeitungssystem, um eine sichere und reibungslose Kommunikation ermöglichen zu können. Es gibt viele weitere Dinge, die dann sicherlich ausführlich im Ausschuss besprochen werden können. Ich möchte Ihnen aber noch mal etwas zum Personal mitteilen, weil das ja, glaube ich, eines der schwierigsten Themen ist, die wir zukünftig für den Gesundheitsdienst lösen müssen. Bezüglich des zusätzlich von den Gesundheitsämtern angeworbenen Fachpersonals kann ich mitteilen, dass in zwei Gesundheitsämtern Neueinstellungen von insgesamt drei Ärztinnen/Ärzten erfolgten, wovon ein Arzt aus hier nicht bekannten Gründen nicht mehr im Amt ist, aber bereits durch eine nochmalige Neueinstellung die gebotene ärztliche Unterstützung sichergestellt werden konnte. Im Bereich des nichtärztlichen Fachpersonals liegen der Landesregierung nur wenig belastbare Erkenntnisse vor. Aus einigen wenigen Gesundheitsämtern war zu vernehmen, dass beabsichtigt sei, weiteres Hygienepersonal auszubilden. Aus einem anderen Gesundheitsamt ist bekannt, dass eine Krankenschwester eingestellt worden ist. Zusammenfassend kann ich diesbezüglich nur die vom Landesverwaltungsamt übermittelten Gesamtzahlen wiedergeben, nach denen das Personal der Gesundheitsämter zwischen Mai und November 2020 von 510 VBE auf etwa 580 VBE angestiegen ist. Das sind aus meiner Sicht ermutigende Zahlen und ich gehe davon aus, dass sich diese Zahlen in den letzten drei Monaten noch erhöhen haben.
Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen
Das könnte ich sicherlich, wenn ich die Materialien dabeihätte. Ich würde Ihnen das gern schriftlich nachliefern und sicherlich wird das eine Diskussion sein, die wir dann im Ausschuss auch noch mal ausführlicher führen werden. Jetzt möchte ich noch mal kurz auf die Forderungen der CDU-Fraktion in Teil II des Antrags eingehen. Sie haben, Herr Zippel, schon auf den Beschluss 2016 verwiesen, der – und das muss ich trotzdem an der Stelle sagen – in wesentlichen Punkten auch umgesetzt wurde, nicht in allen, da gebe ich Ihnen recht, aber in wesentlichen. Wir haben Ihnen einen Zwischenbericht 2017 zur Verfügung gestellt und ergänzend zu diesem Zwischenbericht möchte ich noch einige Punkte erwähnen, die von der Landesregierung in Bezug auf die Stärken des ÖGD aufgegriffen worden sind. Thüringen hat beispielsweise im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz 2018 die Initiative ergriffen und einen Beschluss „Personalbedarf und Vergütung von Ärztinnen und Ärzten im ÖGD“ mit anderen Ländern eingebracht, dem alle Bundesländer zugestimmt haben. Dieser Beschluss sah unter anderem Gespräche mit den Vereinigungen der kommunalen Arbeitgeberverbände vor und auch hier ist Thüringen initiativ vorangetragen. Frau Staatssekretärin Feierabend hat diese Gespräche geführt. Im Ergebnis der Gespräche wurde aber klar, dass die sich zunehmend schwieriger darstellende Situation der ärztlichen Personalgewinnung für die Gesundheitsämter von den Landräten und Oberbürgermeistern zumindest zu der Zeit offenbar nicht in dem notwendigen Ausmaß geteilt wurde. Diese Auffassung der kommunalen Arbeitgeber führte dazu, dass der thüringische Vorstoß, aber auch der vorhergehende GMK-Beschluss für eine Angleichung der ärztlichen Vergütung im ÖGD an die für das ärztliche Personal in kommunalen Krankenhäusern bisher ergebnislos verlief. Dieser Umstand kann natürlich nur als unbefriedigend bezeichnet werden. Der Thematik hat sich auch der Bundesverband der Ärzte und Ärztinnen im Öffentlichen Gesundheitsdienst angenommen. Der Verband hat bereits Ende 2017 die Mitgliedschaft im dbb Beamtenbund und Tarifunion gekündigt. Die Tarifverhandlungen sollen nun durch den Marburger Bund auch für die ÖGDÄrztinnen und Ärzte geführt werden. Ich habe es schon gesagt, wir haben den Beitritt zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen jetzt vollzogen. Ich möchte auch noch etwas zu der Frage der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Ärztinnen und Zahnärzte sagen und will hier in diesem Zusammenhang noch mal darauf verweisen, dass diese Mitgliedschaft in der Akademie dazu geführt hat, dass Fort- und Weiterbildungen weit überdurchschnittlich in Anspruch genommen wurden. Zu Ihrer Forderung, eine Facharztausbildung für den ÖGD einzuführen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nach der Thüringer Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer bereits seit vielen Jahren eine Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen existiert. Das heißt, jeder Arzt, der Interesse an einer diesbezüglichen Weiterbildung hat, kann diese bei Abschluss entsprechender Verträge an einer der vier in Thüringen vorhandenen Weiterbildungsstätten, die in Gesundheitsämtern liegen, antreten. Zur Zulagenförderung habe ich schon etwas gesagt, das will ich jetzt hier nicht weiter ausführen. Aber ich möchte auf eines eingehen, das Herr Zippel angesprochen hat. Natürlich sind Zulagen nur eine Möglichkeit. Sie dienen nicht dazu, langfristig die Attraktivität der Finanzierung oder Bezahlung zu steigern, weil es natürlich immer von der jeweiligen Haushaltslage abhängig ist, ob ein Land dies leisten kann. Deswegen hoffen wir sehr, dass die Blockadehaltung der kommunalen Arbeitgeber endlich zu einem Ende geführt wird und sie sich dafür einsetzen, dass zukünftig hier tatsächlich auch die finanziellen Mittel, die Tarifverträge verbessert werden. Es gibt auch hier eine Unterstützung durch den Bund, weil der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst auch finanzielle Mittel bereitstellt, die dafür auch genutzt werden können. Lassen Sie mich an dieser Stelle vielleicht zum Ende kommen.
(Beifall CDU)
Wie gesagt, ich stehe zwischen Ihnen und dem Feierabend. Ja, aber Sie haben vorhin vielfach beschrieben, wie wichtig der ÖGD ist, und ich denke, es war notwendig hier an der Stelle darzustellen, was inzwischen auch in Thüringen an der Stelle gelaufen ist.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Insofern will ich Sie jetzt trotzdem nicht weiter vom Feierabend abhalten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr, auch wenn sich jetzt theoretisch die Redezeit verlängert hätte. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, CDU und jetzt AfD. Gibt es Gegenstimmen? Da sehe ich keine. Enthaltungen? Bei einigen wenigen Enthaltungen ist damit die Ausschussüberweisung angenommen. Meine Damen und Herren, ich denke, es ist in Ihrem Sinne, wenn ich die Gelegenheit noch nutze, auch in Ihrem Namen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, auch des Wachdienstes, auch des Caterings ganz herzlich zu danken für die tolle Unterstützung in diesen drei doch recht straffen Tagen.
(Beifall im Hause)
Wir kommen damit zum Ende unserer Landtagssitzung. Grüßen Sie Ihre Familien, kommen Sie gut nach Hause und kommen Sie vor allem gesund wieder. Danke schön.