Prof. Dr.-Ing. Kaufmann
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Das ist offenbar der Fall. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Ich gebe die Wahlergebnisse bekannt. Tagesordnungspunkt 91, Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Höcke: abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 22 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion AfD, Frau Abgeordnete Kniese: abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 44 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 92, Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission, Wahlvorschlag der Fraktion AfD, Herr Abgeordneter Gröning: abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Er nimmt die
Wahl trotzdem an!) Dann sind die Tagesordnungspunkte der Wahlen damit geschlossen. Ich rufe als Nächstes Tagesordnungspunkt 32 auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1165 Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Dr. Lauerwald.
