Laura Wahl
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen/-innen und Zuschauer/ innen am Livestream, ich ‑ möchte gerade auch nach der Rede der AfD gleich zu Beginn feststellen: LGBT-Rechte sind Menschenrechte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, und unsere Grundrechte gelten natürlich auch für queere Personen. Aber dennoch muss man es leider betonen, denn auch in Deutschland gibt es immer noch Gesetze, die LGBTI andere Regeln auferlegen und massiv in ihre Menschenrechte wie das Recht auf freie Entfaltung eingreifen. Deswegen geht es hier eben nicht um Lifestyleentscheidungen, Frau Herold, wie Sie das genannt haben, sondern um Grundrechte, die für jeden Bürger und jede Bürgerin verbürgt sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die Frage, welchem Geschlecht sich ein Mensch als zugehörig empfindet, betrifft Artikel 2 Grundgesetz und schließt für andere die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren. Dies gebietet die Achtung vor der Menschenwürde. Selbst über den eigenen Körper und die eigene Identität bestimmen zu können, ist nämlich das ureigenste Recht eines jeden Menschen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
Genau deshalb ist die Abschaffung des geltenden Transsexuellengesetzes in Deutschland längst überfällig, denn dieses Gesetz verletzt seit 40 Jahren die Würde und Selbstbestimmung von trans Personen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP) Vor diesem Hintergrund bin ich der FDP-Fraktion durchaus dankbar, dass sie das Thema mit ihrem Antrag aufgreift und anspricht, denn alle Demokraten/Demokratinnen sind gefragt zusammenzuarbeiten, wenn es um die Grundrechte von Menschen geht. Der FDP-Antrag bezieht sich ja vor allem auf zwei Punkte, einerseits die Abschaffung des Transsexuellengesetzes, was die Bundesebene betrifft. Die Große Koalition hat hierzu 2019 einen unzureichenden Vorschlag vorgelegt. Außerdem liegen im Bundestag auch von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Gesetzentwürfe zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung vor. In der im November 2020 erfolgten öffentlichen Experten-/Expertinnenanhörung im Innenausschuss des Bundestags gab es große Einigkeit, dass das Transsexuellengesetz endlich abgeschafft und durch ein neues modernes Gesetz ersetzt werden muss. Bedauerlicherweise ist aber in der Großen Koalition dazu im Moment keine Einigung in Sicht. Auch wenn die grüne Fraktion ihr Gesetz noch vor der Bundestagswahl abstimmen lassen will, ist es leider unwahrscheinlich, dass das Transsexuellengesetz noch in dieser Legislatur abgeschafft wird. Es wird damit eines der Projekte, die die nächste Bundesregierung nach 16 Jahren konservativer Stillstandspolitik unbedingt angehen muss. Aber genau aus diesen Gründen ist eine Bundesratsinitiative, sehr verehrte FDP-Fraktion, im Moment halt leider auch wenig aussichtsreich und greift hier zu kurz. Der zweite Punkt des FDP-Antrags bezieht sich auf den allgemeinen Abbau von Personenstandsangaben in Verwaltungskommunikation und Dokumenten. Ob der Weg eines Gesetzentwurfs auf Landesebene allerdings dafür der richtige ist, mag ich bezweifeln, denn einige der aufgezählten Punkte können vermutlich nur auf bundesgesetzlicher Ebene geregelt werden, andererseits braucht es, um zum Beispiel in Vorgängen vonseiten der Landesverwaltung auf Geschlechtsangaben zu verzichten, kein Gesetz, da reicht eine An- oder Verordnung. Es ist also ein Antrag, der in die richtige Richtung geht, aber wir haben als Rot-Rot-Grün einen Alternativantrag vorgelegt, weil wir einerseits verschiedene Maßnahmen in allen Lebensbereichen von queeren Personen aufzeigen wollten, die angegangen werden müssen, und ein klares Bekenntnis, wie es zum Beispiel am Ende des Antrags formuliert ist, glaube ich, ein wichtiges Signal an die queere Community vonseiten des Thüringer Landtags wäre. Deshalb haben wir in unseren Antrag aufgenommen, dass in allen Bereichen auf einen Abbau heteronormativer Regelungen hingewirkt werden soll. Dazu gehört zum Beispiel unter anderem die Einführung und konsequente Umsetzung der geschlechtsneutralen Verwaltungssprache – ein Weg, den Justizminister Adams bereits für Verordnungen und Gesetze vorantreibt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Außerdem wollen wir mit unserem rot-rot-grünen Antrag sicherstellen, dass in Thüringen geschlechtszuweisende und anpassende Operatio‑ nen an minderjährigen intergeschlechtlichen Menschen nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung und nur in den äußersten Notfällen vorgenommen werden können. Dazu gibt es auch bereits ein Gesetz auf Bundesebene, was aber noch Lücken offenlässt, die dringend geschlossen werden müssen. Außerdem wollen wir die Beratung von Menschen zu Fragen der Anerkennung ihrer Geschlechtsidendität nach § 45b Personenstandsgesetz stärken. Hierzu geeignete Beratungsstellen müssen kostenfrei sowie auf Wunsch anonym und ergebnisoffen beraten. An diesem Punkt möchte ich auch mal dem Team um Dr. Ligges am UKJ ein ganz herzliches Dankeschön aussprechen, denn das Team dort macht eine großartige Arbeit im Rahmen der psychosozialen Beratung,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) stärkt Familien in Thüringen den Rücken und begleitet queere Jugendliche und ihre Familien. Das ist eine ganz, ganz wichtige Arbeit und dafür einen herzlichen Dank auch aus dem Thüringer Landtag.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP) Die richtige und korrekte Ansprache von Personen mag ja für cis Personen, also Personen, deren Geschlechtsidentität mit ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt, manchmal wie ein kleines Problem erscheinen, dass sie für betroffene Personen aber von enormer Bedeutung ist, macht doch der folgende Tweet deutlich, den ich gestern zufällig auf Twitter gelesen hatte und zum Schluss meiner Rede gern noch vortragen möchte. Eine Physiotherapeutin berichtet darin, dass ein Patient ins Praxiszimmer kommt, dessen Erscheinungsbild nicht zu der Geschlechtsangabe auf der Krankenkassenkarte passt. Sie sagt: Moin, ich bin die Frau Doktor, wie soll ich Sie ansprechen? Der Patient macht große Augen, beginnt zu weinen und sagt Danke. Er bedankt sich also für etwas und macht deutlich,
