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Henry Worm

CDU 23.04.2021 Sitzungen 7/44

Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der FDP greift mit ihrem vorliegenden Antrag ein Thema auf, das den Thüringer Landtag bisher eher selten beschäftigt hat. Das könnte daran liegen, dass es verhältnismäßig wenige Thüringerinnen und Thüringer betrifft, zum anderen daran, dass die Länderkompetenzen in diesem Bereich eher als gering einzuschätzen sind. Ich möchte gleich zu Beginn sagen, dass wir den vorliegenden Antrag durchaus kritisch sehen, nicht, weil wir dem Anliegen des Antrags, die Diskriminierung von trans- und intersexuellen Menschen in Verwaltungsverfahren abzubauen und die Verfahren zur Änderung des Vornamens und der formellen Änderung der Geschlechtszugehörigkeit über den Personenstand zu vereinfachen, entgegenstehen, sondern weil wir die Maßnahmen, die der Antrag zur Erreichung der Ziele vorsieht, teilweise kritisch sehen. Mit dem unter Punkt I von der Landesregierung geforderten Thüringer Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt ist unter anderem beabsichtigt, auf die Angabe des Geschlechts in Verwaltungsverfahren, wenn möglich, zu verzichten. Außerdem sollen in der proaktiven Kommunikation durch die Verwaltung grundsätzlich nur noch geschlechtsneutrale Anreden verwendet werden und auch in Gesetzen, Verordnungen etc. auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet werden. Das ist aus unserer Sicht ein Stück weit überzogen und nicht verhältnismäßig. Hier wird das Kind sprichwörtlich mit dem Bade ausgeschüttet. Wir könnten uns eher vorstellen, im Rahmen der Weiterentwicklung des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt unter Einbeziehung der LSBTIQ-Interessenvertretungen Möglichkeiten zu diskutieren, wie das oben genannte Ziel, nämlich die Diskriminierung von transidenten und intersexuellen Menschen in Verwaltungsverfahren abzubauen, wirksam erreicht werden kann. Auch dem Ziel der Stärkung von Aufklärungsarbeit und Programmen gegen Diskriminierung sowie Beratungsangeboten mit Bezug zur geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung könnte im Rahmen der Weiterentwicklung des Landesprogramms ausreichend Rechnung getragen werden. In Punkt II des Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat auf die nötige Abschaffung des Transsexuellengesetzes und eine Novellierung des Personenstandsgesetzes hinzuwirken. Ziel der Gesetzesänderung ist, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt möglich wird, ohne die Verpflichtung, Gutachten, Beratungsnachweise oder Ähnliches einzureichen. Bürokratische Hürden führen bis heute zu unnötigen schweren finanziellen, psychischen und beruflichen Belastungen bei den Betroffenen. Dieses Anliegen unterstützen wir insbesondere, weil seitens des Bundesverfassungsgerichts bereits einige Bereiche für nicht anwendbar erklärt wurden. Allerdings sehen wir die Chancen einer Bundesratsinitiative aus Thüringen heraus als wenig Erfolg versprechend an und denken, dass dies an dieser Stelle auch nicht wirklich zielführend sein kann. Dass genitalverändernde medizinische Eingriffe an Neugeborenen verboten werden sollen, weil sie nicht medizinisch erforderlich oder aufschiebbar sind, unterstützen wir grundsätzlich. Eine Bundesratsinitiative ist aber unseres Erachtens entbehrlich, da der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene bereits festlegt – und hier zitiere ich, Frau Präsidentin –: „Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind.“ Diese Vereinbarung entspricht der Forderung des Antrags und das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung am 23. September 2020 beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da wir durchaus an einigen Stellen Handlungsbedarf sehen, werden wir uns einer Ausschussüberweisung sowohl des FDP-Antrags als auch des Alternativantrags von Rot-Rot-Grün an dieser Stelle nicht verweigern. (Beifall CDU)

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