Madeleine Henfling
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Wahlvorschlag der AfD für die Parlamentarische Kontrollkommission und G10: Die Abgeordnete Kniese begründet in sozialen Netzwerken ihre Nähe zu maßgeblichen „Flügel“-Protagonisten wie auch zum Beispiel durch den Like der „Flügel“Facebookseite. Ihre Teilnahme an „Flügel“-Treffen 2018 ist durch eine Veröffentlichung des Bremer AfD-Politikers Alexander Tassis auf Twitter am 23. Juni 2018 dokumentiert. Ebenso pflegt sie offenkundig ein enges Verhältnis zum „Flügel“-Frontmann Björn Höcke, dessen Inhalt sie dutzendfach über soziale Medien verbreitet. Es wird unter anderem dadurch belegt, dass die Abgeordnete Kniese ihn 2017 bei der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten vertrat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den „Flügel“ im März 2020 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein und bescheinigt dem Thüringer Fraktionsvorsitzenden und Landessprecher Björn Höcke eine zentrale Bedeutung. Das durch den „Flügel“ propagierte Politikkonzept sei laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, insbesondere Muslimen und politisch Andersdenkenden gerichtet. Es verletzt die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratieund das Rechtsstaatsprinzip. Die Relativierung des historischen Nationalsozialismus zieht sich zudem wie ein roter Faden durch die Aussagen der „Flügel“-Vertreter. Frau Kniese hat sich – wie oben dargestellt – die Ziele des „Flügels“ zu eigen gemacht und ihre Nähe zu dessen rechtsextremer Führungsfigur Björn Höcke bekundet. Daran ändert auch die offizielle Auflösung des „Flügels“ nichts, deren Ernsthaftigkeit bezweifelt werden darf, da Protagonisten nach wie vor zentrale Positionen innerhalb der AfD, insbesondere in Thüringen, innehaben und über erheblichen Einfluss verfügen. Zudem gehört Frau Kniese als ehemaliges Landesvorstandsmitglied selbst zu den zentralen Personen der Thüringer AfD, was auf ein besonderes Vertrauensverhältnis mit Herrn Höcke und maßgeblichen Führungspersönlichkeiten des „Flügels“ schließen lässt. Da zudem die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission dem Vorsitzenden ihrer Fraktion, in diesem Fall Björn Höcke, über die wesentlichen Inhalte der Beratung unterrichten dürfen, wäre die Aufgabenerfüllung des Amts gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet. Da die AfD regelmäßig beklagt, es sei unklar, woher die Koalitionsfraktionen ihre Informationen über die Mitglieder ihrer Fraktion beziehen, und dass Akten über AfD Mitglieder geführt würden, möchte ich ‑ an dieser Stelle beispielhaft aus einem Artikel mit dem Titel „Tosca Kniese brüstet sich mit Strache und Panzer“ von der Homepage der TLZ zitieren: „[W]ie viele AfD-Leute präsentiert sich Kniese zwar einerseits ziemlich unaufgeregt, auch im Netz. So heißt es auf einer AfD-Webseite, auf der sie vorgestellt wird: ‚Als Unternehmerin wird mein Augenmerk vor allem auf der Wirtschaftspolitik liegen.‘ Sie wolle kleinen und mittelgroßen Unternehmen ‚eine starke Stimme‘ geben. […] Doch bei Facebook und Twitter verbreitet Kniese andere Botschaften und begibt sich in die Nähe von mindestens einer besonders umstrittenen, inzwischen Ex-Führungsfigur der neurechten Szene in Europa. So taucht auf Knieses Twitter-Profil im Januar 2018 zum Beispiel ein Bild auf, dass sie – vermutlich beim Wiener Akademikerball – mit dem österreichischen FPÖPolitiker Heinz-Christian Strache zeigt;
(Beifall AfD)
jener Mann, über den schon damals bekannt war, dass er in seiner Jugend tief ins rechtsextreme Milieu verstrickt war und an paramilitärischen Übungen mit deutschen Neonazis teilnahm. 2019 verlor er über die Ibiza-Affäre sein Amt als österreichischer Vizekanzler. Inzwischen besteht der Vorwurf, er habe VPÖ-Vermögen veruntreut. Ausgerechnet am 57. Jahrestag des Mauerbaus wird 2018 auf einem Facebook-Profil Knieses zudem ein Foto veröffentlicht, das sie posierend vor einem Panzer sowjetischer Bauart zeigt.
(Heiterkeit AfD)
Über dem Panzer weht eine AfD-Flagge. Ob die Flagge dort tatsächlich gehisst worden ist oder ins Foto hineinmontiert worden war, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Immer wieder wird auf dem Twitter-Profil von Kniese zudem der Islam angegriffen. Ende 2017 taucht auf diesem Kanal zum Beispiel das Foto einer Frau auf, die – bis auf die Augen – völlig verhüllt ist. Daneben steht: ‚Miss Germany 2020‘. Die Hände hat die Frau zu einer ‚Merkel‘Raute gefaltet. 2018 wurde dieses Motiv erneut auf dem Twitter-Profil online gestellt; wenig später folgte ein Foto, auf dem ‚links‘ erneut eine vollverschleierte Frau und ‚rechts‘ Kniese zu sehen ist. Wie viele ihrer Parteifreunde lebt Kniese online mehrere Leben.“ Zudem ist die vorgesehene Aufgabe auch an die rechtmäßige Ausübung einer Kontrollfunktion als Mandatsträgerin nach dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz geknüpft. An dieser gewissenhaften Ausübung auf Basis einer Rechtsgrundlage bestehen bei der Bewerberin erhebliche Zweifel. So setzt sie sich ausweislich ihrer Veröffentlichungen in sozialen Medien über die Strafprozessordnung hinweg, indem sie seit 2018 im Internet eigenmächtig eine Fahndung mit Personenfotos betreibt, für die weder ein Beschluss der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts vorlag, und damit eigenmächtig den Weg der Selbstjustiz beschritt, der dem Gedanken unserer Rechtsordnung und der gesetzlichen Zuständigkeit im Rahmen der Gewaltenteilung widerspricht, die nach Artikel 20 Grundgesetz dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Fazit besitzt Abgeordnete Kniese aus meiner Sicht und aus Sicht der Koalitionsfraktionen weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung für die Funktion, in der Parlamentarischen Kontrollkommission und um für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen und diese zu verteidigen. Dies gilt unter Verweis auf viele ihrer Postings und Plakataktionen speziell in Eisenach besonders im Hinblick auf Artikel 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes. Die Ausführungen zum Abgeordneten Höcke sind hier bereits in der 29. Sitzung am 12.11.2020 gemacht worden und auch die Ausführungen zum Bewerber Gröning sind hier in der 30. Sitzung am 13.11.2020 gemacht worden und gelten auch für diese Wahl aus unserer Sicht fort. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
