Ringo Mühlmann
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, der Antrag, den Sie hier eingebracht haben, atmet den Geist, mit dem Sie, liebe rot-rot-grüne Koalitionäre, hier im Thüringer Landtag regelmäßig arbeiten. Besonders offensichtlich wird das bei der Begründung unter III. Ihre eigenen Parteimitglieder stellen diese Landesregierung und leiten die entsprechenden Ministerien. Von dem Untersuchungsgegenstand ausgegangen sind das Justizministerium – hochkarätig grün besetzt – und das Innenministerium – das leitet sogar der SPD-Landvorsitzende höchst selbst – betroffen. Aber trotzdem trauen Sie Ihren beiden Ministern und hochrangigen Parteifunktionären offenbar nicht zu, die Aktenbestände zu sichern und vor einer von Ihnen unterstellten Vernichtung zu schützen.
(Beifall AfD)
Dass Sie, liebe Freunde aus dem linken Lager, damit in böswilliger Art sogar Ihren eigenen Parteisoldaten den Willen zu einer Straftat unterstellen, möchte ich hier zumindest nicht unerwähnt lassen.
(Beifall AfD)
Es scheint also nicht weit her zu sein mit dem Vertrauen bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Da es hier aber auch um die Polizei geht, muss ich als gelernter Polizist mit über 20 Jahren Berufserfahrung unbedingt auch dazu etwas sagen. Die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses birgt nämlich ein großes Risiko. Insbesondere soll der Einsatz von Verdeckten Ermittlern im Bereich der Organisierten Kriminalität beleuchtet werden, und dabei birgt alles, was auch heute davon noch an die Öffentlichkeit kommt, eine direkte Gefahr für Leib und Leben der damals beteiligten Personen, der eingesetzten Polizeibeamten, der Verdeckten Ermittler und auch derjenigen, die damals nicht mal direkt als Verdeckte Ermittler gearbeitet haben. Wenn Sie jetzt sagen, bei Ihnen als Parlamentarier bleibt alles geheim, dann kann ich wiederum aufgrund meiner Berufserfahrung nur müde darüber lächeln.
(Beifall AfD)
Das mag Ihnen, liebe Koalitionäre von der linksroten Front, egal sein, Einzelnen von Ihnen ist der ideologische Kampf zur Destabilisierung der nneI ren Sicherheit sicherlich wichtiger.
(Beifall AfD)
Das muss man so hinnehmen, denn auch Sie sind gewählte Abgeordnete dieses Hauses, deshalb muss man aber derartigen Anträgen nicht zustimmen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie müssen auch nicht zustimmen! Die Einsetzung der Untersuchungsausschüsse ist ein Minderheitenrecht!) Das ist auch nicht nötig, denn wir befassen uns bereits auf Antrag der Landesregierung mit dem Thema des gewünschten Untersuchungsausschusses im zuständigen Innenausschuss. Auch im Justizausschuss wurde bereits umfangreich diskutiert. Noch einen Aspekt muss ich hier beleuchten: den Aspekt der verbleibenden Zeit in dieser Legislatur, den Sie auch in der Begründung kurz ansprechen. Sie haben den Thüringern versprochen, im September eine Landtagswahl durchzuführen. Dafür müssen Sie bereits in – ich habe mal kurz gerechnet – rund 80 Tagen den entsprechenden Antrag zur Auflösung des Landtags stellen und in 90 Tagen müssen Sie diesen abstimmen lassen. Es verbleiben also nicht einmal drei Monate, für die Konstituierung und für die Durchführung von wenigstens einer Sitzung dazu. In § 3 Abs. 1 Untersuchungsausschussgesetz steht, dass der Gegenstand der Untersuchung hinreichend bestimmt sein muss. Da Sie Ihrem eigenen Bekunden nach den Landtag in spätestens 90 Tagen auflösen wollen, ist damit nach meinem Verständnis der eigentliche Gegenstand des Untersuchungsausschusses nicht hinreichend bestimmt. Wie Sie in den vergangenen Monaten oft genug in der Presse tönten, geht es Ihnen einzig und allein um die Sicherung von Akten, und zu mehr bleibt, wenn Sie ehrlich sind, auch keine Zeit.
(Beifall AfD)
Dann frage ich mich allen Ernstes, warum Sie sich die Arbeit gemacht haben, die Punkte I und II in den Antrag zu schreiben. Jedem Einzelnen sollte klar sein, dass es genau dazu nicht kommen wird, wenn der Landtag aufgelöst wird. Seien Sie also wenigstens so ehrlich und schreiben Sie in den Antrag, was Sie wirklich beabsichtigen, und dichten Sie nicht irgendwas dazu, bei dem Sie selbst nicht davon ausgehen, dass es da auch nur im Ansatz erreicht werden kann. Oder meinen Sie es mit der Auflösung des Landtags vielleicht doch nicht ernst?
(Beifall AfD)
Eine kritische Thüringer Presse wird diesen Widerspruch sicherlich in aller Ausführlichkeit beleuchten und diejenigen, die das Ganze bezahlen – das sind nämlich die Steuerzahler – in größtmöglichem Umfang aufklären. Zumindest darf ich die Hoffnung haben. Mit diesem Antrag stellen sich die immer gleichen linkspopulistischen Kräfte im Vorfeld einer Wahl auf. Es handelt sich bei diesem Einsetzungsbeschluss um nichts anderes als um Wahlkampf für ein ganz bestimmtes linkes Wählerklientel.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das
sind alles nur Spekulationen!) Sie machen mit diesem Einsetzungsbeschluss nichts anderes, als wenn ich den Wählern von hier oben aus sage, dass diese es am 26. September selbst in der Hand haben, eine Alternative wie die AfD zu wählen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE LINKE GRÜNEN: Jetzt hören Sie mit Ihrem Wahlkampf auf!) Sie verweisen mit Ihrem Einsetzungsbeschluss nur auf eine andere Art und Weise von hier oben auf Ihr Wahlprogramm. Aufgrund dieses Zusammenwirkens – Ihre Ankündigung zur Auflösung des Landtags einerseits und zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses – bleibt als Schlussfolgerung nur: Wahlkampf ist der eigentliche Zweck Ihres Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit dem Titel „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich OK unter dem Namen FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“. Das allein ist ja noch nicht mal schlimm. Aber in diesem Fall geht es um einen Ermittlungskomplex, welcher noch nicht mal einen politischen Hintergrund hat – ein Ermittlungskomplex, bei dem die Antragsteller lediglich auf Kosten von Polizei und Justiz die damals regierende CDU angreifen wollen.
(Beifall AfD)
Das sollten Sie auch ehrlich den Wählern sagen. Das wäre Ihre verdammte Pflicht. Sie haben mit dieser Einbringung nichts anderes als ich gestern Abend gemacht, es nur anders ausgedrückt und umfassender ausgestaltet, als wenn ich von hier oben aus sage: Am 26. September haben die Wähler die Möglichkeit, eine Alternative zu den antragstellenden Parteien zu wählen.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Genau!)
