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Robert-Martin Montag

FDP 23.04.2021 Sitzungen 7/44

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten gestern die Debatte, wie wir eigentlich unter sich wandelnden demografischen Bedingungen medizinische Versorgung sicherstellen. Hier liegt Ihnen nun ein Antrag der Freien Demokraten vor. Denn wir sehen tatsächlich – und das sehen wir schon seit einigen Jahren – ein Riesenproblem auf uns zukommen, und das ist der bereits angesprochene demografische Wandel, natürlich nicht nur bei den Patientinnen und Patienten, was mehr Versorgungs- und Behandlungsbedarf hervorruft, sondern auch bei denen, die unsere Patientinnen und Patienten versorgen. Die Altersentwicklung ist dramatisch. Schon heute beträgt das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärzte in Thüringen rund 54 Jahre. Wenn man weiß, dass das Abgabealter im Schnitt bei 63 Jahren liegt, weiß man, wie viele Niedergelassene demnächst aus der Versorgung ausscheiden. Sogar noch dramatischer ist es in der zahnmedizinischen Versorgung. Denn dort wissen wir, dass in den nächsten zehn Jahren rund 50 Prozent der zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen aus dem Versorgungsalltag ausscheiden werden. Ähnlich – auch das ist bereits seit Jahren zu beklagen – sieht es mit der Zahl der Apotheken aus, gerade im ländlichen Raum. Auch dort sind die Zahlen rückläufig, was häufig daran liegt, dass Nachfolger fehlen. Das ist eine dramatische Entwicklung. Wir müssen diesem Missverhältnis gegensteuern, um eine bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Was haben wir bisher in Thüringen an Instrumenten, wie kann uns das aktuell gelingen? Wir haben unter anderem eine Förderrichtlinie zur Sicherstellung ambulanter ärztlicher Versorgung. Frau Ministerin Taubert – jetzt Finanzministerin – hat es damals eingeführt. Ich erinnere mich an die Debatten aus der 5. Legislatur, wo Frau Taubert Gesundheitsministerin war und sicherlich die Worte „Förderung für niedergelassene Ärzte“ seitens der FDP nicht mehr hören konnte. Aber nicht nur das ist eingeführt. Auch eine Stiftung zur Förderung ambulanter Versorgung mit Stipendienvergabe, ein Mentoring-Programm „Ärztescout“ an Universitäten usw. gibt es. Wo ist zunächst das eigentliche Problem? Zahnmediziner und Apotheker dürfen nicht von Förderung ausgeschlossen werden, weil wir nur so die sogenannte Versorgungskette sicherstellen können. Das heißt, wir müssen Zahnmedizin und auch Apothekenversorgung erst einmal als essenziell für die Versorgung vor Ort verstehen. Denn gemeinsam – nur gemeinsam – stellen sie die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicher. Ein Problem dieser Förderrichtlinie ist – ich gehe auf die aktuelle Situation ein –, dass sich unter anderem eine Förderung, wie sie beispielsweise existiert, und durch die Kassenärztliche Vereinigung gegenseitig ausschließen. Das führt zu einer extrem verminderten Nutzung der Förderung. Das Instrument ist – muss man sagen – ein Rohrkrepierer. 2014 gab es fünf Förderungen, 2016 vier Bewilligungen und 2020 beispielsweise nur sechs Bewilligungen. Wie sieht unsere Lösung aus? Zunächst einmal muss nach der Förderrichtlinie Doppelförderung möglich sein, also aus dem Fördertopf des Landeshaushalts als auch aus dem Fördertopf der KV, wenn wir an Ärztinnen und Ärzte denken. Zahnmediziner und Apotheker müssen in die Richtlinie aufgenommen werden. Für sie müssen selbige Förderbedingungen gelten. Wir müssen die bisher begrenzte Förderung auf Regionen mit maximal 15.000 Einwohnern auf 45.000 Einwohner erhöhen, weil wir – das fehlt leider völlig in der Betrachtung – sogenannte Mitversorgereffekte haben. Wenn sich beispielsweise ein Zahnarzt in Nordhausen niederlässt, dann versorgt er nicht nur Bürgerinnen und Bürger aus Nordhausen, sondern die ganze Region mit. Auch die Investitionskosten, die bisher vorgesehen sind, sind viel zu gering. Ich will nur ein paar Zahlen nennen. Rund 490.000 Euro kostet die Gründung der zahnärztlichen Einzelpraxis. Das heißt oft Verschuldung bis zur Rente. Daraus ergibt sich die Frage, wo der Druck hingeht – in die urbanen Räume und leider weg aus dem ländlichen Raum. Ähnliche Zahlen finden sich natürlich auch für Hausärzte und Apothekenneugründungen. Aber auch die Frage, wie wir den Bestandsschutz bei Apotheken erhalten, die übernommen werden, unter der Betrachtung Barrierefreiheit, auch da ist erhöhter Investitionsbedarf. Hier müssen wir also auch gegensteuern. Aber erfolgreiche Konzepte wie beispielsweise der „Ärztescout“ für Studentinnen und Studenten …

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