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Madeleine Henfling

GRÜNE 23.04.2021 Sitzungen 7/44

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist erstaunlich, mit wie viel Überzeugung Herr Mühlmann es hier schafft, jeden Tag ganz viel Quatsch zu erzählen, um zu beweisen, dass er von den gesetzlichen Grundlagen, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) auf denen er eigentlich als Parlamentarier arbeiten sollte, schlicht und ergreifend keine Ahnung hat. Ich kann Sie beruhigen, die AfD-Fraktion muss diesem Antrag heute nicht zustimmen, es ist nämlich ein Minderheitenrecht. Das sollten Sie ja eigentlich wissen, die Sie sich immer in der Opferrolle und in der Minderheit wähnen. Vielleicht wäre es gut, wenn Sie sich das genauer anschauen. Also passiert Ihnen nichts, wenn Sie heute nicht zustimmen, aber das Ding wird trotzdem eingesetzt. Außerdem ist es so, dass der Landtag mit der Auflösung des Landtags nicht aufhört zu arbeiten, sondern weiterhin bis zum Wahltermin seine Arbeit macht. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Das hat er auch nicht verstanden!) Ich weiß, dass Ihnen das vielleicht schwerfällt, weil Ihre Arbeit sich wesentlich darauf beschränkt, hier Hetze gegen Menschen auszuteilen und zu versuchen, Ihr Wahlprogramm im Plenum zu platzieren. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ma- chen Sie doch schon hier!) Ich kann Ihnen außerdem versichern, dass die Koalitionsfraktionen über eine doch außerordentlich breite Kompetenz in der Frage von Untersuchungsausschüssen verfügen. Wir haben hier mehrere Parlamentarier/-innen sitzen, die dort erfahren sind und die es auch schaffen werden, in kurzer Zeit die wesentlichen Punkte herauszuarbeiten, um die es nämlich gehen soll. Wenn Sie tatsächlich glauben, dass wir als Koalitionsfraktionen, nur weil wir diese Landesregierung stellen, aufhören, uns bestimmte Dinge genauer anzuschauen und unsere Aufgabe als Kontrollorgan wahrzunehmen, dann haben Sie sich aber gehörig geschnitten. Was Sie auch anscheinend nicht verstanden haben, ist, dass auch die Exekutive für die Sicherung und die Erhaltung der Akten einen Auftrag braucht. Es gibt nämlich auch da Regelungen, die dazu führen, dass Akten vernichtet werden. Die ziehen immer dann, wenn die Exekutive keinen Grund mehr hat, diese Akten vorzuhalten. Das heißt, Sie brauchen einen Grund, und dieser Grund ist in diesem Fall der Untersuchungsausschuss. Inhaltlich hat die Kollegin Dr. Martin-Gehl tatsächlich hier schon die wichtigsten Sachen gesagt, darauf will ich gar nicht weiter eingehen. Worum es uns geht: Uns ist durchaus bewusst, dass wir wenig Zeit haben. Nichtsdestotrotz haben wir festgestellt, dass wir im Innenausschuss mit unseren Fragen an bestimmte Grenzen gestoßen sind, über die uns die Exekutive an der Stelle auch nicht informieren kann. Da bleibt uns leider nur das Instrument des Untersuchungsausschusses, um unmittelbar Einblick in die Akten zu erhalten und dann auf dieser Grundlage – und das ist überhaupt das Ziel dieses Untersuchungsausschusses – abzuwägen, ob es notwendig ist, sich tiefergehend damit zu beschäftigen. Es kann gut sein, dass wir nach diesen drei Monaten feststellen, dass sich die Anhaltspunkte, die wir durch die Veröffentlichung von Journalistinnen und Journalisten auf dem Tisch liegen haben, nicht halten lassen.

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