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Kerst

23.04.2021 Sitzungen 7/44

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert – in Vertretung vorgelesen von Herrn Korschewsky – für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Jahresabschlüsse der Industrieund Handelskammern und Berichte der Wirtschaftsprüfer werden jährlich geprüft. Die Prüfung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit des Handelns der Industrie- und Handelskammern wird inzwischen durch die Anwendung eines Fragenkatalogs zu § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz flankiert. Diesen Fragenkatalog hat das TMWWDG mit der Neufassung der Prüfungsrichtlinie für die Prüfung der Industrie- und Handelskammern vom 14. September 2018 erstmalig für das Jahr 2018 eingeführt, um seine rechtsaufsichtlichen Pflichten effektiver wahrnehmen zu können. Mit der Neufassung der Prüfungsrichtlinie wurden auch die Grundsätze für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Industrieund Handelskammern neu aufgestellt. Hinsichtlich der Rücklagenbildung, zum Beispiel der Ausgleichsrücklage, wurden exaktere Erhebungsmethoden – Stichwort „Risikotool des Deutschen Industrie- und Handelskammertags“ – eingeführt, um im Wege einer standardisierten Risikoinventur der geforderten Schätzgenauigkeit Rechnung zu tragen. Derzeit steht auf Bundesebene zudem eine Novellierung des § 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern bevor, an der die Rechtsaufsicht mitwirkt. Die Änderung berücksichtigt die Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Zu Frage 2: Nach Angabe der Thüringer Industrieund Handelskammern sind für die Jahre 2019 bis 2021 insgesamt 33 entsprechende Fälle plus Verbundfall, wie in der Einleitung angesprochen, bekannt. Insgesamt sind damit Beiträge in Höhe von 109.998 Euro aus der Zahlungsforderung herausgefallen. Zu Frage 3: Die Sachverhalte, welche den konkreten Rechtsmittelverfahren zugrunde liegen, sind regelmäßig so individuell ausgestaltet, dass eine pauschale Übertragung des Ergebnisses einzelner Verfahren auf andere IHK-Mitglieder nicht möglich ist. Zu Frage 4: Für die Industrie- und Handelskammern Ostthüringen und Südthüringen liegen keine vergleichbaren Sachverhalte vor. Vielen Dank.

Protokoll ↗