Janine Merz
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, es hat sich schon ziemlich jede Fraktion zu diesem Antrag äußern dürfen. Eines kurz vorweg zu Prof. Dr. Voigt: Die CDU will digital bestes und Vorzeigeland werden. Ich denke, das wollen wir grundsätzlich alle. Die Wege dorthin sind holprig und steil, wie wir alle feststellen, aber man muss auch Vorbild sein innerhalb des Landtags. Dass sich die CDU-Fraktion seit Monaten verweigert, zum Beispiel unsere Ausschüsse digital tagen zu lassen, zeugt nicht von sehr viel digitaler Kompetenz und Fortschrittsstreben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ein weiteres Beispiel: Dass der Haushaltsplanentwurf im letzten Jahr ganz zwingend nicht digital, sondern in Papierform vorliegen musste, ist ein weiterer Punkt dafür, wie wichtig und wie ernsthaft Sie dieses Thema gemeinsam mit den Bürgern da draußen voranbringen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber nun zum Antrag, der von der FDP-Fraktion eingebracht wurde: Ja, es ist schon ein bisschen her, er wurde schon mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt und nicht aufgerufen, deswegen ist er mittlerweile auch, zumindest inhaltlich oder zeitlich, fast obsolet, denn das Ziel, dass die Landesregierung wie gewünscht im I. Quartal 2021 einen Gesetzentwurf vorlegt, dürfte mit Blick auf den Kalender nicht mehr zu halten sein. Nicht ernsthaft kann aber erwartet werden, dass die Umsetzung oder die Wunschvorstellung bei der FDP-Fraktion so kommt, wie sie im Antrag formuliert ist. Sie fordern tatsächlich, dass die Landesregierung alle – ich zitiere – „Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Vollzugshinweise et cetera) des Landes“ dahin gehend prüft, ob „die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist“. Das sprengt jeden sinnvollen Rahmen, werte FDP-Fraktion, was allein die Verwaltungskosten angeht.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: So ein
Unsinn! Das ist eine einmalige Aufgabe! Das kommt nie wieder!) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung würden monatelang nichts anderes machen, als Ihre Phantasien – ob nun dazu vorhanden oder nicht vorhanden – zu bedienen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: So ma-
chen es die Bürger des Landes noch jahrelang!) Offensichtlich ist das Verständnis der FDP zurzeit im Ressourcenmanagement hier etwas unausgeprägt.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Keine
Ahnung und davon eine ganze Menge!)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Der Herr Kemmerich ist ganz schlau!)
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Überflüssig ist der Antrag aber auch aus rein inhaltlicher Sicht. Die Überprüfung der Vorschriften und der Berichte an den Landtag – das wurde auch schon von den Kolleginnen gesagt – ist fixiert und wurde bereits erbracht, nämlich in der Drucksache 6/6651 im Januar 2019 – dort nachzulesen auch für die Kollegen der FDP-Fraktion. Zudem finden die Überprüfung und Änderung von Vorschriften im Verwaltungshandeln bereits anhaltend statt, genauer gesagt im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes. Die Ergebnisse fließen bei Überarbeitungen untergesetzlicher Normen direkt ein. Was außerdem vielleicht für die FDP noch einmal grundsätzlich von Interesse sein sollte, sind Bundesgesetzgebungen. Das Schriftformerfordernis ist in § 126 des BGB fixiert und kann nicht ohne Weiteres durch landesgesetzliche Einzelregelungen vollständig negiert werden. Für eine Erweiterung der Definition des Schrifterfordernisses im Verwaltungsverfahren wurde 2018 bereits das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz erweitert, konkret in § 3a: „Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz [...] versehen ist.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, Sie sehen, ein Sondergesetz ist bereits aus Zeitund Kostengründen unsinnig. Inhaltlich ist das Ansinnen der FDP zwar zunächst durchaus verständlich, aber wenig durchdacht. Und allein, weil darüber hinaus das I. Quartal 2021 schon vorbei ist und ein Gesetzentwurf in diesem Umfang und in dieser kurzen Zeit nicht erwartet werden kann, werden wir diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
