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Uwe Thrum

AfD 23.04.2021 Sitzungen 7/44

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Anwendung zahnmedizinischer Mundspüllösungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Thüringen In einer Reportage eines privaten Thüringer Radiosenders vom 12. April 2021 berichten Mediziner unter anderem, dass Gurgellösungen Virusmaterial töten, welches sich im Rachen frei außerhalb der Zellen befindet. Demnach könnten desinfizierende Mundspülungen vor einer Übertragung oder Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Bereits kurz nach Beginn der Pandemie wandten Zahnarztpraxen in Thüringen das Desinfizieren des Mundraums durch Mundspüllösung gegen die Ausbreitung des Coronavirus an. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Mundspülungen freies Virusmaterial im Rachenraum töten und somit ein Anstecken anderer durch Husten oder Niesen verhindert werden kann? 2. Welche vorbeugenden Maßnahmen, außer denen der Grundrechtseinschränkungen, empfiehlt die Landesregierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus? 3. Wie viele Patienten, Zahnärzte und deren Mitarbeiter haben sich seit Februar 2020 im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen mit dem Coronavirus in Thüringen infiziert? 4. Kann nach Ansicht der Landesregierung das morgendliche Desinfizieren des Mundraums ein Baustein sein, um die Maskenpflicht im Unterricht abzuschaffen und den Präsenzunterricht wiederherzustellen?

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