Henry Worm
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Danke, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Redewünsche? Das kann ich nicht feststellen. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 92 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3176 Der diesbezügliche Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/3176 vor. Vorgeschlagen ist Abgeordneter Birger Gröning. Auch hier sind für die Wahl mindestens 46 Jastimmen notwendig. Wird die Aussprache gewünscht? Ist das ein Redewunsch? Nein. Aussprache ist somit nicht gewünscht. Es gibt keine Wortmeldungen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 93 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3080 dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3151 Gemäß § 42 i Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes besteht die Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten neben der Präsidentin des Landtags aus vier weiteren Mitgliedern, die weder dem Landtag, noch der Landesregierung angehören dürfen. Diese weiteren Mitglieder werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Sie sollen aus dem Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen sowie einer ehemaligen Richterin bzw. einem ehemaligen Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof bestehen. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/3080 und 7/3151 vor. Vorgeschlagen sind der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Herr Dr. Peter Wurschi, als Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen Herr Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller und als ehemalige Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof Frau Prof. Dr. Johanna Hübscher.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da fehlt noch einer!) Im Hinblick auf die Wahl eines Vertreters der Thüringer Betroffenenverbände liegen zwei konkurrierende Wahlvorschläge vor. Die Fraktion der FDP hat Herrn Martin Montag, Pfarrer im Ruhestand, vorgeschlagen. Die Fraktionen Die Linke, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen haben Herrn Michael Siegel vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Die Aussprache ist nicht gewünscht. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 94 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3125 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/3147 Ich gebe folgenden Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und deren bzw. dessen Stellvertreterin oder deren bzw. dessen Stellvertreter aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/3125 und 7/3147 vor. Vorgeschlagen als Vorsitzende ist Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss und als stellvertretender Vorsitzender Herr Abgeordneter Raymond Walk. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Doch es gibt eine Wortmeldung. Herr Abgeordneter Möller, bitte.
