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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

AfD 23.04.2021 Sitzungen 7/44

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher am Livestream, die Überprüfung des Schriftformerfordernisses ist zweifellos wichtig und richtig, da stimme ich der FDP-Fraktion völlig zu. Aber erstens: Ich möchte die FDP jetzt zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass die Implementierung des Onlinezugangsgesetzes eine Frist hat. Dies ist der 31. Oktober 2022. Bitte lassen Sie uns danach evaluieren, was geschehen ist. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Genau, wir warten erst mal ab, bis das Schiff vor den Eisberg fährt, und dann gucken wir weiter!) Es mag sein, dass Sie dank Ihrer Kontakte in die Ministerien jetzt schon informiert sind, was schiefläuft, wir und auch andere Parteien dürften es nicht sein. Zweitens: Es gibt bereits eine Grundlage zur Überprüfung des Schriftformerfordernisses. Diese hätte Sie ebenfalls vorher lesen sollen, bevor Sie diesen Antrag stellen. Nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom 1. Dezember 2014 ist in Verwaltungsverfahren unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig. In Absatz 2 steht: „Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden.“ Dieses Gesetz gilt auch für die Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Thüringen. Ihr Antrag ist damit größtenteils unnötig. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Protokoll ↗