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Heike Werner

23.04.2021 Sitzungen 7/44

Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventi ons maßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland und somit auch in Thüringen wächst gesund auf. Das zeigt eine Vielzahl von Studien. Aber wir wissen natürlich, das sind nicht alle Kinder und Jugendliche. Es gibt dafür verschiedene Gründe, die Einfluss auf gesundheitsförderliches oder eben nicht gesundheitsförderliches Verhalten haben, und ein besonders starker Faktor ist in dem Fall Armut. Die Zahlen des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung zeigen, dass jedes fünfte Kind in Armut aufwächst und diese schon in der Kindheit vorliegenden Armutslagen schränken die Chancen auf ein gelingendes Leben ein. Deshalb hat eine Verbesserung der strukturellen und der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen Kinder aufwachsen, auch unmittelbar gesellschaftsund vor allem gesundheitsfördernde Effekte. Da sind beispielsweise frühe Hilfen für sozial benachteiligte Familien sehr wichtig. Die Erhöhung von finanziellen Spielräumen, aber auch von Transferleistungen für Familien mit Kindern würde tatsächlich die Bedingungen verbessern. Es geht außerdem darum, kindergerechte Lebensräume zu gestalten, um so auch Lebensperspektiven insgesamt zu verbessern. Die Prävalenz von Adipositas ist bei Kita-Kindern, Einschulungskindern, Kindern der Klassenstufe 4 und Jugendlichen der Klassenstufe 8 unterschiedlich stark ausprägt. So betrug die Häufigkeit im Schuljahr 2018/2019 bei Kita-Kindern 3,8 Prozent, bei Einschulungskindern 5,4 Prozent, bei Viertklässlern 7,9 Prozent und bei Achtklässlern 10,9 Prozent. Die mit zunehmendem Alter steigende Adipositas-Prävalenz hat sich im Zeitverlauf immer stärker ausgeprägt. Während die Häufigkeit von Adipositas im Vorschuljahr noch dem anhand der Definition vorgegebenen statistischen Erwartungswert von 3 Prozent nahekommt, wird dieser in den anderen Altersgruppen übertroffen – im Schuljahr 2018/2019 bei Kindern der Klassenstufe 4 bereits um mehr als das Doppelte und bei Jugendlichen der Klassenstufe 8 um mehr als das Dreifache. Für jüngere Kinder ist nach einem starken Anstieg in den 1990er-Jahren ab der Jahrtausendwende eine gewisse Stabilisierung der Prävalenz-Raten für Adipositas auf hohem Niveau und sogar ein Trend zur Abnahme dieser Körpergewichtsauffälligkeit zu beobachten, während bei Jugendlichen weiterhin eine Steigerung zu verzeichnen ist. Vor diesem Hintergrund sollte es das Ziel sein, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft und ihren Lebenswelten die bestmöglichen Chancen für ein gesundes Aufwachsen zu bieten. Deshalb beinhalten die im Rahmen der Landesgesundheitskonferenz Thüringen im Jahr 2017 verabschiedeten Gesundheitsziele Handlungsstrategien, die explizit auf die Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit und der sozialen Teilhabe abzielen. Dabei sollen vulnerable Zielgruppen als aktiv Handelnde in ihrer persönlichen gesundheitsbezogenen Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung gestärkt werden. Kinder und Erwachsene werden im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe in ihren Lebenswelten unterstützt. Die Umsetzung gesundheitsfördernder und präventiver Aktivitäten erfolgt unter Beachtung geschlechter- und kultursensibler Aspekte. Mit der Verabschiedung des Präventionsgesetzes im Jahr 2015 wurde noch einmal hervorgehoben, dass die Leistungen der GKV im Rahmen des § 20 SGB V insbesondere zur Verminderung sozialbedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen sollen. Demzufolge stehen vulnerable Zielgruppen im Fokus der durch die Träger der Landesrahmenvereinbarung erbrachten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Insbesondere Maßnahmen, die in Kitas, in Schulen, in Stadtteilen und Kommunen sowie in Pflegeeinrichtungen stattfinden und sowohl Verhaltensänderungen als auch strukturelle Veränderungen bewirken sollen, können zu mehr gesundheitlicher Chancengerechtigkeit beitragen. Und, Herr Montag – jetzt ist er weg –, weil er es angesprochen hat, unsere Landesgesundheitskonferenz gibt sich ja regelmäßige Ziele und tatsächlich war im Jahr 2019 das Ziel oder das Jahresthema, die Gesundheitskompetenz zu stärken. Hier haben sehr viele Veranstaltungen stattgefunden. Da haben wir gemeinsam Maßnahmen erarbeitet, die zu mehr Gesundheitskompetenz beitragen sollen. Noch mal, für die, die die Landesgesundheitskonferenz nicht kennen: Dies ist ein wichtiges Mittel, in dem Akteure aus den verschiedensten Bereichen ressortübergreifend gemeinsame Ziele aufgestellt haben und die verbindlich auch umsetzen, um die Gesundheitsförderung und den Gesundheitsschutz zu verbessern. Weitere wichtige Maßnahmen wurden mit dem neuen Thüringer Kindergartengesetz beschlossen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2018 – das wurde vorhin auch schon mal erwähnt – ist die regelmäßige Versorgung der Kinder mit einer warmen Mittagsmahlzeit zu gewährleisten. Diese hat den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Qualitätsstandard für eine ausgewogene, altersgemäße, vollwertige und gesundheitsfördernde Mittagsmahlzeit in Kindertageseinrichtungen zu entsprechen. Zur Erfüllung der Anforderungen können die Caterer beispielsweise auf die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. zurückgreifen. Zur Kontrolle und Hilfestellung bei der Umsetzung ist die Vernetzungsstelle Kita-Verpflegung Thüringen/Qualitätssicherungsstelle Kita-Essen Thüringen berufen. Sie wird vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gefördert. Zur Qualitätssicherung der Schulverpflegung trat am 1. August 2020 eine Änderung im Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen in Kraft, nach welcher staatliche Schulträger sicherzustellen haben, dass die warme Mittagsverpflegung den aktuellen ernährungswissenschaftlich anerkannten Qualitätsstandards für eine ausgewogene, altersgemäße, vollwertige und gesundheitsfördernde Mittagsmahlzeit in den Schulen zu entsprechen hat. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz führt in dieser Legislatur die Förderung von zwei Projekten fort, welche die Beteiligten – also Schule, Schulträger, Caterer – bei den Bemühungen zur Verbesserung der Verpflegungssituation unterstützen. Die wissenschaftliche Begleitung des Förderprojekts zur Verbesserung der Schulverpflegung wird durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., Sektion Thüringen, durchgeführt. Zur Förderung der Umsetzung ist zudem die bei der Verbraucherzentrale Thüringen e. V. eingerichtete Vernetzungsstelle Schulverpflegung berufen. Bereits ab der Schuleingangsphase ist das Thema „gesunde Ernährung“ Gegenstand des Unterrichts im Fach Heimatund Sachkunde. Es geht dabei um die Beschreibung von Maßnahmen der gesunden Ernährung, das Einhalten von Regeln für einen verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und anderen in Bezug auf zum Beispiel gesundheitsfördernde Ernährung, das Reflektieren über die eigene Ernährung. Im Lernbereich „Anbauen und Pflege von einheimischen Kulturpflanzen“ des Fachs Schulgarten sollen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3 und 4 lernen, einheimische Kulturpflanzen für eine gesunde Ernährung auszuwählen, im Fach Mensch-Natur-Technik, das in den weiterführenden Schulen in den Klassenstufen 5, 6 unterrichtet wird, sollen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Moduls „Gesunderhaltung unseres Körpers“ Maßnahmen der Gesunderhaltung des eigenen Körpers auf der Grundlage biologischer, chemischer und physikalischer Fachkenntnisse sachgerecht ableiten und begründen. Dabei bildet die gesunde Ernährung den Schwerpunkt. Zur gesunden Ernährung gehört auch, ausreichend zu trinken. Die Landesregierung steht dem kostenfreien Zugang zu Trinkwasser in Schulen aufgeschlossen gegenüber. Im Rahmen der Thüringer Förderrichtlinie Schulverpflegungsqualität kann nach Nummer 2.2 Satz 2 beispielsweise die Anschaffung leitungsgebundener Wasserspender gefördert werden. Die Zuwendungsvoraussetzungen der Förderung ergeben sich aus der Richtlinie. Weiterhin existieren für die Thüringer Schulen zahlreiche Angebote des ThILLM und auch von außerschulischen Partnern wie dem LSB, also dem Landessportbund, zur Verstärkung bewegungsförderlicher Angebote. Und hier will ich auch noch mal auf ein besonderes Angebot aufmerksam machen, das aus der Landesgesundheitskonferenz zunächst über die Rahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz gefördert wurde: Das Projekt „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ ist ein Bewegungscheck, der nach Möglichkeit in allen dritten Klassen durchgeführt werden soll. Mit diesem Projekt „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ sollen nicht nur die Kinder, sondern eben auch die Eltern erreicht werden. Das heißt, beim Bewegungscheck werden zunächst die motorischen Fähigkeiten der Kinder erfasst und dann wird gemeinsam mit den Eltern geschaut, was es braucht, um mehr Bewegung und gesunde Lebensweise im Lebensalltag zu implementieren. Es soll auch dafür gesorgt werden, dass sich beispielsweise unsere vielen tollen Thüringer Sportvereine, die wir haben, hier auch noch mal darstellen können und Kinder schon im Grundschulbereich motivieren, sich tatsächlich auch für Schulvereine und Sportvereine einzutragen. Sie sehen, es läuft bereits eine ganze Menge in Thüringen, es ist in der letzten Legislatur angelaufen, auch neu. Natürlich braucht es hier noch sehr viel mehr Ausdauer. Ich glaube aber, dass hier die rot-rot-grüne Regierung auf dem richtigen Weg ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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