Dr. Heesen
Fragestunde
Sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Insgesamt darzustellen, welche Auswirkungen wir auf die physische und psychische Gesundheit oder Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sehen, würde, glaube ich, den Rahmen sprengen, denn laut Geschäftsordnung sollen wir kurz antworten. Insofern bleibt es mir jetzt zu sagen, dass die Landesregierung sich der Auswirkungen bewusst ist, die die Eindämmungsmaßnahmen auf die Psyche und Physis von Kindern und Jugendlichen, natürlich auch auf die Psyche und Physis der anderen Bevölkerungsgruppen haben. Dieses Thema ist auch in den Plenardebatten wie auch in den öffentlichen und nicht öffentlichen Ausschusssitzungen der letzten Monate immer wieder dezidiert besprochen worden. Die Maßnahmen sind immer wieder von der Landesregierung in ihren negativen Wirkungen auf die Betroffenen gesehen und abgewogen worden, mit den Vorteilen für die Infektionseindämmung und der Notwendigkeit, sich der Pandemie entschlossen entgegenzustellen. Dass dabei nicht jede gefundene Lösung von allen Seiten mit dem gleichen Ergebnis bewertet wird, liegt in der Natur solcher komplexen Abwägungsprozesse. Im Hinblick auf die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen war es stets das Bestreben der Landesregierung, diese, soweit es die Infektionslage zuließ, in weitem Umfang zu ermöglichen. Dabei geht und ging die Landesregierung davon aus, dass an der frischen Luft das Risiko von Aerosolübertragungen grundsätzlich eher gering einzustufen ist. Zu berücksichtigen hatte die Landesregierung aber auch, dass die Viren sich nicht nur über Aerosole, sondern auch auf anderen Wegen, etwa durch direkte oder indirekte Kontakte, Sportgeräte, körperliche Kontakte oder Tröpfchen, übertragen, und dies insbesondere dann, wenn keine Mindestabstände eingehalten werden und wenn aufgrund der sportlichen Betätigung keine Schutzmasken getragen werden können. Des Weiteren kommen in Sportgruppen immer Menschen zusammen, die ansonsten keine Kontakte zueinander hätten. Die Menschen müssen sich oftmals bewegen, um zur Sportstätte zu kommen. Dies widerspricht den Prinzipien der Pandemie-Eindämmung. Die Fragen 2 und 3 möchte ich gemeinsam beantworten und an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das neue Bundesinfektionsschutzgesetz auch Regelungen für den Sport enthält, sodass ich denke, dass Fragen zu der bisherigen Thüringer Regelung für den Sport inzwischen überholt sind. Möglich ist in Zukunft der kontaktlose Sport im Freien für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von höchstens fünf Kindern. Die Anleitungspersonen benötigen ein negatives Testergebnis. Wir werden diese Regelung schnellstmöglich umsetzen und sind dazu auch schon in Kontakt mit dem Landessportbund, weil es ja auch um die Frage der Testungen für die Anleitungspersonen geht. Wir sehen also, dass wir schnellstmöglich hier den Sport für die Menschen bis 14 Jahren auch wieder ermöglichen. Zu Frage 4: Die Durchführung des Schwimmunterrichts ist momentan durch die hohen Thüringer Inzidenzwerte nicht möglich. Wir haben aber bereits Gespräche mit den Schulämtern, den Schulsportkoordinatoren und den Schwimmverantwortlichen der Regionen über Nachholmöglichkeiten geführt. Wir haben ein gesondertes Hygienekonzept für das Schulschwimmen erstellt, was zurzeit noch innerhalb der Landesregierung abgestimmt wird. Sobald wir hier eine Einigung erzielt haben, werden wir die Schulämter und die Grundschulen über das weitere Vorgehen informieren. Eine Schwierigkeit sind die Hygieneregeln, eine andere Schwierigkeit ist im Moment die Verfügbarkeit der Schwimmverantwortlichen. Schwimmunterricht würde häufig einen Wechsel in der Betreuungsgruppe erfordern, weil der Schwimmverantwortliche auch Klassenlehrer ist, und dann müsste er für andere Kinder den Schwimmunterricht übernehmen und würde in seiner Klasse fehlen. Also das ist auch personell ein komplexer Vorgang. Allen Beteiligten und dem Bildungsministerium ist bewusst, dass es gemeinsame Anstrengungen braucht, um den Kindern die Möglichkeit zu verschaffen, die Schwimmfähigkeit zu erwerben, insbesondere weil das eine lebensrettende Fähigkeit ist, auf die wir natürlich besonderes Gewicht legen. Es gibt neben den eben genannten Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des Schulschwimmens auch Vorabsprachen mit den Sportverbänden und den Betreibern kommunaler Schwimmstätten, um zu schauen, ob wir hier komprimierte Schwimmlager bis zum Ende des Schuljahres anbieten können, ob wir zusätzliche Schwimmkurse in den Sportferien anbieten können. Wir müssen an der Stelle jetzt auch auf die Verantwortung der Eltern setzen und sagen, wenn das Schulschwimmen nicht stattgefunden hat, dann hoffen wir, dass die Eltern ihren Kindern diese lebensrettende Fähigkeit beibringen. Und wir hoffen, dass wir auch viele der ausgefallenen Schwimmkurse im nächsten Schuljahr nachholen können. Allerdings sind dann natürlich die künftigen dritten Klassen auch schon wieder im Schwimmunterricht, sodass das also auch nicht so einfach wird, die Viertklässler jetzt noch komplett im Schwimmen zu unterrichten. Wir werden versuchen, vor allem die Kinder zu unterrichten, die noch nicht das Schwimmen im privaten Umfeld gelernt haben, sodass wir vielleicht sagen, nicht die ganze Klasse geht zum Schwimmunterricht, sondern man schaut, dass man vor allen Dingen die Kinder erwischt, die noch nicht 15 Minuten Dauerschwimmen können, um diese lebensrettende Fähigkeit zu unterrichten.
