Andreas Bühl
Fragestunde
Einstufung als Hochinzidenz-Landkreis Aus einer Veröffentlichung auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 12. März 2021 ging hervor, dass Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 als Hochinzidenz-Kreise eingestuft werden und damit erhöhte Lieferungen von Impfdosen erhalten sollen, wenn diese zur Verfügung stehen, sowie die Öffnung der Prioritätsstufe 3 der Impfreihenfolge erfolgen soll. Insbesondere mit Blick auf freiwillige Feuerwehrkräfte erscheint dies besonders wichtig. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kreise in Thüringen haben zum aktuellen Stand den Inzidenzwert von 200 überschritten und müssten automatisch als Hochinzidenz-Landkreis (Hotspot) eingestuft werden? 2. Bekommen diese Landkreise eine erhöhte Lieferung von Impfdosen, wenn nicht, weshalb nicht? 3. Wie sichert das Sozialministerium eine Gleichbehandlung unter den Hotspot-Landkreisen bei der Versorgung mit Impfstoffen? 4. Wird in den in Frage 1 genannten Landkreisen die dritte Prioritätsstufe geöffnet, wenn nicht, warum nicht?
