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Heike Werner

23.04.2021 Sitzungen 7/44

Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen

Das könnte ich sicherlich, wenn ich die Materialien dabeihätte. Ich würde Ihnen das gern schriftlich nachliefern und sicherlich wird das eine Diskussion sein, die wir dann im Ausschuss auch noch mal ausführlicher führen werden. Jetzt möchte ich noch mal kurz auf die Forderungen der CDU-Fraktion in Teil II des Antrags eingehen. Sie haben, Herr Zippel, schon auf den Beschluss 2016 verwiesen, der – und das muss ich trotzdem an der Stelle sagen – in wesentlichen Punkten auch umgesetzt wurde, nicht in allen, da gebe ich Ihnen recht, aber in wesentlichen. Wir haben Ihnen einen Zwischenbericht 2017 zur Verfügung gestellt und ergänzend zu diesem Zwischenbericht möchte ich noch einige Punkte erwähnen, die von der Landesregierung in Bezug auf die Stärken des ÖGD aufgegriffen worden sind. Thüringen hat beispielsweise im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz 2018 die Initiative ergriffen und einen Beschluss „Personalbedarf und Vergütung von Ärztinnen und Ärzten im ÖGD“ mit anderen Ländern eingebracht, dem alle Bundesländer zugestimmt haben. Dieser Beschluss sah unter anderem Gespräche mit den Vereinigungen der kommunalen Arbeitgeberverbände vor und auch hier ist Thüringen initiativ vorangetragen. Frau Staatssekretärin Feierabend hat diese Gespräche geführt. Im Ergebnis der Gespräche wurde aber klar, dass die sich zunehmend schwieriger darstellende Situation der ärztlichen Personalgewinnung für die Gesundheitsämter von den Landräten und Oberbürgermeistern zumindest zu der Zeit offenbar nicht in dem notwendigen Ausmaß geteilt wurde. Diese Auffassung der kommunalen Arbeitgeber führte dazu, dass der thüringische Vorstoß, aber auch der vorhergehende GMK-Beschluss für eine Angleichung der ärztlichen Vergütung im ÖGD an die für das ärztliche Personal in kommunalen Krankenhäusern bisher ergebnislos verlief. Dieser Umstand kann natürlich nur als unbefriedigend bezeichnet werden. Der Thematik hat sich auch der Bundesverband der Ärzte und Ärztinnen im Öffentlichen Gesundheitsdienst angenommen. Der Verband hat bereits Ende 2017 die Mitgliedschaft im dbb Beamtenbund und Tarifunion gekündigt. Die Tarifverhandlungen sollen nun durch den Marburger Bund auch für die ÖGDÄrztinnen und Ärzte geführt werden. Ich habe es schon gesagt, wir haben den Beitritt zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen jetzt vollzogen. Ich möchte auch noch etwas zu der Frage der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Ärztinnen und Zahnärzte sagen und will hier in diesem Zusammenhang noch mal darauf verweisen, dass diese Mitgliedschaft in der Akademie dazu geführt hat, dass Fort- und Weiterbildungen weit überdurchschnittlich in Anspruch genommen wurden. Zu Ihrer Forderung, eine Facharztausbildung für den ÖGD einzuführen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nach der Thüringer Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer bereits seit vielen Jahren eine Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen existiert. Das heißt, jeder Arzt, der Interesse an einer diesbezüglichen Weiterbildung hat, kann diese bei Abschluss entsprechender Verträge an einer der vier in Thüringen vorhandenen Weiterbildungsstätten, die in Gesundheitsämtern liegen, antreten. Zur Zulagenförderung habe ich schon etwas gesagt, das will ich jetzt hier nicht weiter ausführen. Aber ich möchte auf eines eingehen, das Herr Zippel angesprochen hat. Natürlich sind Zulagen nur eine Möglichkeit. Sie dienen nicht dazu, langfristig die Attraktivität der Finanzierung oder Bezahlung zu steigern, weil es natürlich immer von der jeweiligen Haushaltslage abhängig ist, ob ein Land dies leisten kann. Deswegen hoffen wir sehr, dass die Blockadehaltung der kommunalen Arbeitgeber endlich zu einem Ende geführt wird und sie sich dafür einsetzen, dass zukünftig hier tatsächlich auch die finanziellen Mittel, die Tarifverträge verbessert werden. Es gibt auch hier eine Unterstützung durch den Bund, weil der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst auch finanzielle Mittel bereitstellt, die dafür auch genutzt werden können. Lassen Sie mich an dieser Stelle vielleicht zum Ende kommen. (Beifall CDU) Wie gesagt, ich stehe zwischen Ihnen und dem Feierabend. Ja, aber Sie haben vorhin vielfach beschrieben, wie wichtig der ÖGD ist, und ich denke, es war notwendig hier an der Stelle darzustellen, was inzwischen auch in Thüringen an der Stelle gelaufen ist. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Insofern will ich Sie jetzt trotzdem nicht weiter vom Feierabend abhalten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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