Heike Werner
Fragestunde
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Die Abschätzung der Ansteckungsfähigkeit von SARS-CoV-2-Infizierten mittels PCRUntersuchung ist nur bedingt möglich. Es wird erwartet, dass aus dem sogenannten Ct-Wert Rückschlüsse über die Ansteckungsfähigkeit gezogen werden können, um unter anderem über Quarantänemaßnahmen zu entscheiden. Der Ct-Wert, der bei vielen PCR-Geräten angegeben wird, ist die Anzahl der durchgeführten Zyklen, nachdem während der PCR ein positives Signal detektiert wird. Je später das positive Signal detektiert wird, also je höher der Ct-Wert ist, desto weniger Viruskopien waren in der Probe enthalten. Der Ct-Wert stellt einen semiquantitativen Messwert dar. Zur Quantifizierung bedarf es eines Referenzbezugs, denn jedes PCR-Test-Kit zum Nachweis von SARS-CoV-2 und das dazu verwendete Gerät erzeugen andere Ct-Werte. Als eine solche Referenz für die Ansteckungsfähigkeit haben Forscher die Viruslast im Untersuchungsmaterial mit der Anzüchtbarkeit der in der Probe enthaltenen Viren in Zellkultur korreliert. Aus den veröffentlichten Untersuchungen lassen sich hierfür Schwellenwerte 106 im Bereich von Genomkopien pro Milliliter Probenmaterial ableiten. Dieser sogenannte Cut-offWert basiert auf dem derzeitigen Stand der Forschung und beinhaltet ein Restrisiko. Es handelt sich dementsprechend nicht um einen klaren Grenzwert, sondern nur um einen Orientierungswert, der im Kontext klinischer und zeitlicher Parameter zu betrachten ist. So wird er in den Hinweisen des RKI zum Testen nur als mögliches zusätzliches Entlassungskriterium nach schwerem Krankheitsverlauf genannt, falls die PCR frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und nach mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit bzw. nachhaltiger klinischer Besserung noch positiv ist. Auch ist die Viruslast vom Zeitpunkt der Probenname in Bezug auf den Krankheitsverlauf abhängig. Somit ist der Ct-Wert kein zu 100 Prozent verlässliches Aussagekriterium zur Ansteckungsfähigkeit oder Viruslast. Die Infektiosität eines mit SARSCoV-2 infizierten Menschen hängt außer von der Viruslast wesentlich von weiteren, nicht messbaren Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der emittierten infektiösen Partikel beim Atmen, Sprechen oder Singen, äußeren Begleitumständen, zum Beispiel Anreicherung von Aerosolen im Innenraum, der Empfänglichkeit der Kontaktpersonen, zum Beispiel chronisch Kranke, Seniorinnen und Senioren, oder dem Vorliegen einer hochansteckenden Virusvariante. Zu Frage 2: Die eben gemachten Ausführungen spiegeln in Kurzform den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft wider. Damit ist klar, dass es kein einheitliches und hundertprozentig verlässliches Maß für die Viruslast zur Beurteilung der Infektiosität gibt und dass es im Rahmen der Pandemiebewältigung auf dieser wissenschaftlichen Basis nicht sachdienlich ist, Ct-Werte ins Verhältnis mit Inzidenzwerten zu setzen. Zu den Fragen 3 und 4, die ich gern gemeinsam beantworten möchte: Wie bereits ausgeführt, gibt es keinen verlässlichen einheitlichen Messwert für die Ansteckungsgrenze. Thüringen ist daher gut beraten, sich an bundeseinheitliche Festlegungen und fachliche Vorgaben insbesondere des Robert-KochInstituts zu halten. Nur somit ist auch eine einheitliche Vergleichbarkeit deutschlandweit gewährleistet. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
