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Olaf Müller

GRÜNE 23.04.2021 Sitzungen 7/44

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein erneuter Antrag der FDP, der uns, glaube ich, viel Zeit raubt in Zeiten, in denen wir andere Anträge auch bearbeiten sollten. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist eine Arroganz! Unglaublich!) Von daher lassen Sie mich mit einem Mantra beginnen, Herr Kemmerich: Recherche first, überflüssige Anträge second. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Prinzipiell würde uns ein Umsetzen dieser Maxime ausgesprochen viel Zeit ersparen. Also machen wir es kurz und – um es mit den Worten von Philippa Georgiou zu sagen – maximal schmerzhaft. Die FDP möchte die Landesregierung zur Prüfung und zum Bericht auffordern, in welchen Normen und in welchen Gesetzen das Schriftformerfordernis in eine elektronische Identifikation umgewandelt und auf das persönliche Erscheinen verzichtet werden kann – alles klar. Herr Kemmerich, Sie waren eine Weile nicht im Landtag vertreten, aber das eine oder andere scheint Ihnen trotz alledem noch darüber entfallen zu sein. Wir haben uns auch in der letzten Legislatur mit Digitalisierung befasst und auch das ging damals ausgesprochen gut ohne FDP. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ja, aber in die Hose ging das, ganz gut in die Hose!) Und wir haben unter anderem ein ziemlich zukunftsweisendes E Government Gesetz verab‑ ‑ schiedet und dort heißt es unter § 33: „Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 1. Januar 2019, in welchen Rechtsvorschriften des Landes auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.“ Es wurde dort also bereits eine Berichtspflicht zum Thema „Schriftformerfordernis“ aufgeführt und mehr noch: Der Bericht wurde bereits geliefert. Ich weiß, der Januar 2019, das war noch vor Ihrer Zeit und im Bericht ist eigentlich alles nachzulesen. Bei Bedarf hier noch mal die Berichtsnummer: Drucksache 6/6651. Bereits im Mai 2018 haben wir das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz novelliert und auch da haben wir Vorsorge getragen und in § 3a – Elektronische Kommunikation – das Schriftformerfordernis neu geregelt. Hier wird auch aufgeführt, wie konkret die Schriftform ersetzt werden kann. Das würde ich jetzt nicht vorlesen, denn auch das lässt sich nachlesen. Mein Fazit ist: Ihren Antrag braucht es unserer Meinung nach nicht. Er bringt keine neuen Erkenntnisse, er regelt nichts neu. Er ist ein Schriftstück, das nicht erforderlich ist und auf das wir gern verzichten können. Und so schließt sich der Kreis: Recherche first, überflüssige Anträge second. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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