thueringer-landtag.de ↗

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

AfD 23.04.2021 Sitzungen 7/44

Digitalisierung professionalisieren – Projektmanagement implementieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Mitschauer am Livestream, die Digitalisierung in Thüringen lässt zu wünschen übrig, die Arbeit der FDP-Fraktion allerdings auch. Ich möchte erst mal inhaltlich auf den Antrag eingehen. Er befasst sich mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Dazu sollen die Handlungsempfehlungen aus dem Prüfbericht des Rechnungshofs „Projektmanagement in IT-Projekten“ vom April 2020 umgesetzt werden, um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nicht zu gefährden. Zu dem Prüfbericht kommen wir später. Bis Ende 2020, das ist nun schon vergangen, aber bis dahin sollte ein Konzept vorgelegt werden, dessen Ziel es sein sollte, der Verwaltung eine professionelle Durchführung von Digitalisierungs- und ITProjekten zu ermöglichen. Die FDP hat anscheinend das besagte Onlinezugangsgesetz nicht richtig gelesen, denn die Frist zur Umsetzung lief, während Sie den Antrag eingereicht haben, noch. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ja, selbstverständlich läuft die noch! Aber wir sind bei 1,4 Prozent, Herr Kaufmann, und bis Ende 2022 soll das umgesetzt werden!) Ebenfalls möchte ich der FDP ans Herz legen, sich das Thüringer E-Government-Gesetz durchzulesen. Das ist auch für Sie interessant, besonders § 6 Abs. 2. Dort steht, dass es den Gemeinden bei Gründen der Unwirtschaftlichkeit erlaubt ist, keinen Zugang zu dem zentralen E-Government-Portal des Freistaats herzustellen. Sie sollten zuerst einmal den aktuellen Stand abfragen, welche Gemeinden aus welchen Gründen keinen Zugang errichtet haben, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ich schicke Ihnen die Antwort auf unsere Kleine Anfrage, Herr Kaufmann! Lesen bildet!) anstatt solche Anfragen zu stellen. So viel zum Inhaltlichen. (Beifall AfD) Jetzt zu der Art und Weise – fangen wir beim Prüfbericht des Rechnungshofs an: Dieser liegt uns nicht vor. Warum? Weil Prüfberichte nur der geprüften Behörde zugehen. Die sind nicht für parlamentarische Vorgänge vorgesehen. Dazu gibt es auch ein entsprechendes Gesetz. In diesem Fall ging der Prüfbericht an die Ministerien. So wurde es uns vom Rechnungshof bestätigt.

Protokoll ↗