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Dorothea Marx

23.04.2021 Sitzungen 7/44

Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung soll federführend sein. Wer mit dieser Federführung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDUFraktion. Wer stimmt gegen diese Federführung? Niemand. Wer enthält sich? Die AfD-Fraktion. Damit ist die Federführung entsprechend beschlossen. Und damit sind wir auch am Schluss dieses Tagesordnungspunkts. Vereinbarungsgemäß ist heute vor der Mittagspause der Tagesordnungspunkt 86 aufzurufen. Und zu dem komme ich deshalb. Hier geht es um die Antrag der Abgeordneten Dittes, Blechschmidt, König-Preuss und weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE, der Abgeordneten Hey, Lehmann und Marx der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Rothe-Beinlich, Henfling und Wahl der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2903 Bevor wir zu der Aussprache kommen, folgende Hinweise: Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich bei der Ziffer I um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Er trägt die dem verfassungsmäßigen Quorum von einem Fünftel entsprechende Anzahl von Unterschriften, mithin 18 Unterschriften, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt. Gemäß § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Unter diese Begrenzung fällt die Ziffer I des Antrags. Die Ziffern II bis VI des Antrags sind dagegen nicht vom Minderheitsrecht erfasst; diese könnten also gegebenenfalls geändert werden. Wünscht jemand von den einbringenden Abgeordneten das Wort zur Begründung? Bitte schön, Frau Abgeordnete Martin-Gehl, Fraktion Die Linke.

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