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Heike Werner

23.04.2021 Sitzungen 7/44

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Bühl möchte ich wie folgt beantworten: Abgeordneter Bühl, Sie nehmen Bezug auf eine Medieninformation meines Hauses vom 12.03.2021, in der mitgeteilt wurde, dass aufgrund der hohen Infektionszahlen im Landkreis Greiz bereits vorzeitig die Priorisierungsstufe 3 geöffnet wird. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war noch nicht absehbar, wann das EU-Sonderkontingent zusätzlicher Impfstoffe für besonders betroffene Gebiete in Thüringen eintreffen würde. Basierend auf dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.03.2021 wurde ein bislang einmaliges Impfstoffzusatzkontingent auf die Länder mit Hochinzidenzgebieten verteilt. Mit der Medieninformation vom 29.03.2021 hatte mein Haus schließlich über das Eintreffen und die geplante Verteilung des Sonderkontingents informiert. Darin wurde auch mitgeteilt, dass die zum damaligen Zeitpunkt besonders betroffenen Gebietskörperschaften mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 300, nämlich die Landkreise Greiz und Schmalkalden-Meiningen, der Saale-Orla-Kreis, der Wartburgkreis und die Stadt Gera, jeweils 7.000 zusätzliche Impfdosen erhalten und es diesen freigestellt ist, die Impfpriorisierungsstufe 3 ganz oder teilweise für dieses Kontingent zu öffnen. Aktuell sind seitens des Bundes für Thüringen keine weiteren Impfstoffkontingente in Form von etwaigen Zusatzlieferungen für Hochinzidenzgebiete vorgesehen. Eine generelle Regelung, wonach Gebietskörperschaften, die über einer bestimmten Inzidenz liegen, als Hochinzidenzgebiete eingestuft werden und somit automatisch die dritte Priorisierungsstufe geöffnet wird, hat mein Haus zu keinem Zeitpunkt kommuniziert. Zu Frage 1: Mit Stand 23.04.2021 weisen aktuell folgende Landkreise und kreisfreien Städte eine Sieben-Tage-Indzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf. Das sind Gotha, Greiz, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Saale Holz‑ land Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, ‑ Schmalkalden-Meiningen, Sömmerda, Sonneberg, Wartburgkreis, Weimarer Land, Gera. Die Fragen 2 und 3 möchte ich gern gemeinsam beantworten: Es handelte sich – wie bereits erwähnt – um ein einmaliges Zusatzkontingent. Vor diesem Hintergrund sind keine weiteren zusätzlichen Lieferungen in besonders betroffene Gebiete geplant. Im Rahmen der Verteilung des Zusatzkontingents wurden die Impfstellen und Impfzentren aller fünf damals betroffenen Gebietskörperschaften zu gleichen Anteilen mit je 7.000 zusätzlichen Impfdosen beliefert. Zu Frage 4: Eine Öffnung der Priorisierungsstufe 3 war bislang nur den eingangs genannten vier Landkreisen sowie der Stadt Gera im Rahmen des zusätzlichen Impfstoffkontingents freigestellt. Aufgrund der immer noch begrenzten Lieferzusagen der Impfstoffhersteller kann bislang nur bestimmten Personengruppen aus der 3. Priorisierungsstufe ein Impfangebot gemacht werden, unabhängig von der lokalen Inzidenz. Dies sind zum einen Personen ab 60 Jahre, die altersbedingt ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, sowie Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinderund Jugendhilfe und in weiterführenden Schulen und Berufsschulen tätig sind – letztere Gruppe insbesondere aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos in Bezug auf eine SARS-Cov2-Infektion sowie der Notwendigkeit der möglichst weitergehenden Sicherstellung des Präsenzunterrichts, insbesondere in den Abschlussklassen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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