Dr. Wolfgang Lauerwald
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Die Überschrift Ihres Antrags lautet: Die „pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung“ – ich betone – „im ländlichen Raum sicherstellen“. Mit Verlaub, aber bei einer Einwohnerzahl von bis 45.000 Einwohnern reden wir nicht mehr über den ländlichen Raum, auf den die Förderrichtlinie abzielt. Hier reden wir bereits über Städte wie Suhl oder Eisenach. Ich weiß, Sie hatten das vorhin versucht, mit Mitversorgereffekten zu begründen, Herr Montag. Dass die Städte nicht unser Kernproblem sind und auch absehbar nicht sein werden, ist bekannt. Dass Sie sich, werte Kollegen von der FDP, nun auch für die pharmazeutische Versorgung im ländlichen Raum interessieren, ist löblich. Wenn Ihnen dieses Thema doch so ernsthaft am Herzen liegt, warum haben Sie unserem Antrag in Drucksache 7/157 vom 22. Januar 2020 nicht zugestimmt?
(Beifall AfD)
Der hat sich nämlich explizit mit der pharmazeutischen Versorgung im ländlichen Raum befasst. Im Ausschuss hätten wir uns doch über Ihre Anregungen austauschen können. Aber nein, wir wissen ja, Ihnen geht es nicht um konstruktive Zusammenarbeit. Anstatt im Interesse der Bürger gemeinsam etwas für unsere Heimat zu tun, verschwenden Sie Ihre Energie damit, irgendwelche Argumente an den Haaren herbeizuziehen, um unsere Anträge immer und immer wieder abzulehnen.
(Beifall AfD)
Und, Herr Zippel, wenn Sie sich beklagen, dass Ihre Anträge von Rot-Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode abgelehnt wurden, dann kann ich als Mitglied der AfD-Fraktion in der 7. Legislaturperiode nur müde lächeln.
(Beifall AfD)
In Ihrem Antrag fordern Sie, die Zuwendungen für Investitionskosten für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis gleich mal zu vervierfachen, das ist beachtlich. Darüber hinaus sollen Apotheker nur dann profitieren, wenn sie eine Apotheke gründen oder übernehmen, die einen solitären Standort im Umkreis von 6 Fahrkilometer hat. Wie kommen Sie auf diese 6 Kilometer?
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Erkläre ich
Ihnen!) Fraglich ist, wie realistisch das im ländlichen Raum ist. Eine Apotheke in jedem Ort erscheint mir doch etwas utopisch. Hier müssen wir auch über neue Konzepte nachdenken wie Botendienst und Zweigstellen und wie wir diese stärken können. Aber das ist ja auch schon zur Sprache gekommen. Das haben wir auch in unserem Antrag zur Stärkung von Vor-Ort-Apotheken im ländlichen Raum hier im Hohen Haus bereits deutlich gemacht. Bei Rot-RotGrün ist das ja leider auf taube Ohren gestoßen. Nun zur Barrierefreiheit in Apotheken: Für die Zugänglichkeit von Apotheken ist seit 2012 mit der Änderung der Apothekenbetriebsordnung ein Regularium eingeführt worden, welches die barrierefreie Zugänglichkeit sowie die Qualität der Zugänglichkeit von Dienstleistungen in den Apotheken steuert. Dieses bundeseinheitliche Instrument verpflichtet auch die Privatwirtschaft zur Herstellung der Barrierefreiheit. Fakt ist, dass die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum etwas unscharf ist, wie es scheint, und Spielraum für Interpretation zulässt. Bleiben wir bei den Zuwendungen zur Schaffung der Barrierefreiheit: Der Behindertenbeauftragte des Freistaats Thüringen selbst hat offenbar einen anderen Stand, als ich es auf den ersten Blick aus der Richtlinie herauslesen kann. Im Tätigkeitsbericht des Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen steht, dass der Beauftragte für Thüringen Ende 2016 in einem langen Diskurs mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einen Investitionskostenzuschuss von 5.000 Euro zur Herstellung der Barrierefreiheit für Arzt- und Zahnarztpraxen, Physiotherapie oder Psychotherapiepraxen etc. errungen hat. Meines Erachtens gilt die Förderung aber nur für die Niederlassung im Planungsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung, also eben nicht für Zahnärzte und Physiotherapiepraxen. Vielleicht kann uns ja die Landesregierung noch aufklären. Und vielleicht ist genau diese Unklarheit auch ein Grund dafür, dass die Förderung so schlecht angenommen wird, denn in den Jahren 2014 bis 2019 wurden lediglich 47 Anträge gestellt, Nachfrage abnehmend. 2019 waren es sage und schreibe drei Anträge, aber das hatten Sie ja auch schon richtig bemerkt, Herr Montag. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
